Fachbeiträge & Kommentare zu Widerspruch

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Teil A: Rechtsmittel / Revision, Sachrüge, Allgemeines [Rdn 2221]

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Teil A: Rechtsmittel / Revision, Sachrüge, Tatsachenfeststellungen [Rdn 2252]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 2253 Literaturhinweise: Meyer-Goßner, Hinweise zur Abfassung des Strafurteils aus revisionsrechtlicher Sicht, ...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / Wiederaufnahme, Rechtsmittel [Rdn 1331]

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Teil D: Vergütung und Kosten / Gerichtskostenansatz, Erinnerung/Beschwerde [Rdn 183]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Wiederaufnahme, Geeignetheit von Tatsachen und/oder Beweismitteln [Rdn 1282]

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Teil C: Außerordentliche un... / Menschenrechtsbeschwerde, Zulässigkeit, Zulässigkeitsvoraussetzungen [Rdn 423]

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Teil A: Rechtsmittel / Berufung, Beschränkung, Rechtsfolgenausspruch [Rdn 250]

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Teil C: Außerordentliche un... / Verfassungsbeschwerde, Begründung, ineffektiver Rechtsschutz (Mindermeinung) [Rdn 916]

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Teil C: Außerordentliche un... / Verfassungsbeschwerde, Begründung, Prüfungsumfang [Rdn 980]

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Teil C: Außerordentliche un... / Verfassungsbeschwerde, Zulässigkeit, materielle Subsidiarität [Rdn 1177]

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Teil A: Rechtsmittel / Revision, Erstreckung auf Mitangeklagte [Rdn 2165]

Rdn 2166 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Revision, Allgemeines, Teil A Rdn 2006. Rdn 2167 1.a) Grds. entscheidet jeder Mitangeklagte selbst darüber, ob er das gegen ihn ergangene Urteil anfechten oder in Rechtskraft erwachsen lassen will. Hierbei kann jedoch die Situation entstehen, dass ein Revisionsführer mit seiner Revision durchdringt, während das tatrichterliche Ur...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / Berufung, Beschränkung, Allgemeines [Rdn 227]

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Teil C: Außerordentliche un... / Menschenrechtsbeschwerde, Verfahrensablauf, Verfahren vor der Kammer [Rdn 383]

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Verzicht, Allgemeines [Rdn 1732]

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Teil C: Außerordentliche un... / Menschenrechtsbeschwerde, Verfahrensablauf, Verfahren vor der Großen Kammer [Rdn 367]

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Einfluss Grundgesetz [Rdn 1402]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 1403 Literaturhinweise: s. ...mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / Menschenrechtsbeschwerde, Beschwerdebegründung [Rdn 40]

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Zustellung, Öffentliche Zustellung [Rdn 1935]

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AGS 6/2016, Kostenschuldner... / 2 Anmerkung

Ich halte die Entscheidung des OLG Koblenz aus folgenden Gründen für nicht zutreffend: 1. Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens durch den Antragsteller des Mahnverfahrens Nach Anm. Abs. 1 S. 1 Hs. 1 zu Nr. 1210 GKG-KostVerz. entsteht die 3,0-Verfahrensgebühr Nr. 1210 GKG-KostVerz. des Prozessverfahrens nach Einlegung des Widerspruchs gegen den Mahnbescheid und der ...mehr

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AGS 6/2016, Keine Anrechnun... / 2 Aus den Gründen

Die angemeldete Gebühr der Nr. 3307 VV ist vorliegend nicht auf die Verfahrensgebühr des nachfolgenden streitigen Verfahrens anzurechnen, weil zwischen der Einlegung des Widerspruchs gegen den Mahnbescheid und der Durchführung des streitigen Verfahrens mehr als zwei Kalenderjahre liegen. Der Widerspruch wurde am 8.11.2011 eingelegt. Die Abgabe des Mahnverfahrens an das Strei...mehr

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AGS 6/2016, Keine Anrechnun... / 1 Sachverhalt

Die Antragstellerin hatte im Jahre 2011 einen Mahnbescheid gegen den Antragsgegner erwirkt. Hiergegen hatte der Antragsgegner durch seinen Rechtsanwalt Widerspruch einlegen lassen. Nachdem die Antragstellerin ihren Anspruch nicht mehr weiter verfolgt hat, hatte der Antragsgegner im August 2015 selbst gem. § 696 ZPO die Durchführung des streitigen Verfahrens beantragt. Gleich...mehr

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zfs 6/2016, Recht des Unfal... / 3 Anmerkung:

Die Bedeutung der Entscheidung des EuGH liegt darin, dass sie dem bei deutscher Beteiligung tätigen Anwalt die Möglichkeit eröffnet, mittelbare Schäden, die einem Angehörigen aus dem Tode des Geschädigten bei einem Verkehrsunfall im europäischen Ausland entstanden sind, geltend zu machen. Da die Entscheidung des EuGH grds. Geltung für alle Mitgliedstaaten der EU hat (Art. 1 ...mehr

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AGkompakt 6/2016, Fälle zur... / VII. Versäumnisurteil im schriftlichen Vorverfahren

Ermäßigte Terminsgebühr im schriftlichen Vorverfahren Ein Versäumnisurteil kann nach § 331 Abs. 3 ZPO auch im schriftlichen Vorverfahren ergehen. Zeigt der Beklagte seine Verteidigungsbereitschaft entgegen § 276 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 ZPO nicht rechtzeitig an und ergeht daraufhin im schriftlichen Verfahren auf Antrag des Klägers, der bereits in der Klageschrift gestellt werden k...mehr

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AGS 6/2016, Terminsgebühr i... / 3 Anmerkung

Sind mehrere Verfahren zwischen denselben Parteien anhängig, so bietet es sich häufig an, in dem zuerst terminierten Verfahren das andere Verfahren mit zu erörtern, um gegebenenfalls zu einer Gesamtlösung, also einem Gesamtvergleich, zu gelangen. Probleme ergeben sich insoweit, wie in diesen Fällen die Terminsgebühr zu berechnen ist. Für die Berechnung der Terminsgebühr ist es...mehr

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zfs 6/2016, Vorvertragliche... / 2 Aus den Gründen:

" … 2. Ansprüche auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung wegen des für die Zeit ab August 2008 behaupteten und auf eine psychische Erkrankung gestützten Versicherungsfalls scheitern nicht schon daran, dass der Kl. möglicherweise schon zu einem früheren Zeitpunkt wegen seiner Wirbelsäulenbeschwerden berufsunfähig gewesen ist." a. In der vom Kl. vorgelegten ...mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.1.1 Beschäftigung

Rz. 14 Der Krankenversicherungspflicht unterliegen Personen, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind, wozu auch die zur Berufsausbildung Beschäftigten gehören. Der in Abs. 1 Nr. 1 verwandte Begriff der Beschäftigung ist der des § 7 Abs. 1 Satz 1 SGB IV, also die nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis (vgl. Komm. § 7 SGB IV). Der Beschäftigungsbeg...mehr

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AGS 6/2016, Keine Anrechnun... / Leitsatz

Liegen zwischen Einlegung des Widerspruchs und Einleitung des streitigen Verfahrens mehr als zwei Kalenderjahre, so ist die Verfahrensgebühr des Mahnverfahrens nicht mehr auf die Verfahrensgebühr des nachfolgenden streitigen Verfahrens anzurechnen. AG Siegburg, Beschl. v. 15.4.2016 – 323 F 76/15mehr

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AGS 6/2016, Anordnung einer... / 1 Sachverhalt

Die Antragstellerin begehrt die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihres Widerspruchs gegen den Bescheid des Landratsamts, mit dem sie unter Anordnung des Sofortvollzugs u.a. verpflichtet wurde, für 32 auf sie zugelassene Pkw für die Dauer von einem Jahr ein Fahrtenbuch zu führen. Das VG hat dem Antrag stattgegeben und den Verfahrenswert auf 15.000,00 EUR festgesetzt.mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 398 Allgemein Heinze, Das Verhältnis des öffentlich-rechtlichen Sozialrechts zum privatrechtlichen Arbeitsrecht, SGb 2000 S. 241. Kaltenborn, Negative Vereinigungsfreiheit als Schutz vor Einbeziehung in die Sozialversicherung?, NZS 2001 S. 300. Marburger, Änderungen in Versicherungs- und Beitragsrecht durch das GKV-WSG, Die Beiträge 2007 S. 257, 321. Merten, Die Ausweitung d...mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.10.2 Begrenzung der KVdS

Rz. 163 Die KVdS ist durch die Vollendung des 30. Lebensjahres und die Dauer von 14 Fachsemestern begrenzt, wobei diese Grenzen jedoch mit Ausnahmen (Öffnungsklausel) versehen sind. Diese Grenzen gelten auch dann, wenn während des Studiums die KVdS wegen der Vorrangigkeit der Familienversicherung nicht bestand oder durch eine vorrangige Versicherungspflicht (Abs. 7 Satz 1), ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 8... / 2.4.5 Form der Begutachtung – §§ 411–412 ZPO

Rz. 78 Nach § 411 ZPO kann für schriftliche Gutachten eine Frist bestimmt und bei deren Überschreiten ein Ordnungsgeld festgesetzt werden. Wird eine Frist von dem Gericht, d. h. von dem Senat oder dem Einzelrichter nach § 6 FGO bzw. allenfalls nach § 79a Abs. 3 FGO von dem Vorsitzenden oder Berichterstatter, bestimmt, ist die Fristsetzung zuzustellen[1]. Das Erscheinen des G...mehr

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§ 7 Der Deckungsprozess / A. Klage

Rz. 1 Erbringt der Versicherer trotz Fälligkeit und Mahnung die geforderte Leistung nicht, verbleibt dem Versicherungsnehmer nur die Durchführung des Deckungsprozesses. Allein sinnvoll ist eine Klage; die Beantragung eines Mahnbescheides ist wenig sinnvoll und dient nur der Verzögerung, da Versicherer selbst dann gegen einen Mahnbescheid Widerspruch einlegen, wenn sie leistu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.2.3 Einfluss der Doppelbesteuerungsabkommen auf die Besteuerung der ausländischen Muttergesellschaft (äußere Besteuerung)

Tz. 79 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Zunächst führt die Annahme von vGA iSd § 8a KStG nach innerstaatlichem Recht auch dazu, dass die Vergütungen der KapSt iHv 20% ( vor In-Kraft-Treten des StSenkG iHv 25%) unterliegen (s §§ 43 Abs 1 Nr 1, 43a Abs 1 Nr 1 EStG) und zwar unabhängig davon, ob dem ausl AE ein Ermäßigungsanspruch nach einem DBA zusteht (s Urt des BFH v 18.09.1968, BSt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.1.3 Der Anteilseigner ist Inländer und die das Fremdkapital empfangende Kapitalgesellschaft ist im Inland nicht steuerpflichtig

Tz. 274 Stand: EL 61 – ET: 11/2007 Fraglich erscheint, ob sich im Fall der Gesellschafterfremdfinanzierung einer ausl TG durch eine inl MG letztere mit der Folge auf die Anwendung des § 8a KStG idF des sog Korb II-Gesetzes berufen kann, dass aus den bisher bei der inl MG voll stpfl Erträgen zu 95% stfreie Erträge nach § 8b KStG idF des sog Korb II-Gesetzes würden (sog Outboun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.6.2 Folgen der Abgrenzung von erfolgsabhängigen und erfolgsunabhängigen Vergütungen

Tz. 156 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Die beiden in den in § 8a KStG Nrn 1 und 2 des Abs 1 S 1 genannten Vergütungsalternativen schließen sich gegenseitig aus. Dh ein Gesellschafterdarlehen, bei dem ergebnisunabhängige und ergebnisunabhängige Vergütungsmerkmale zusammentreffen, kann nur entweder der Nr 1 oder der Nr 2 des Abs 1 S 1 zugeordnet werden. Die Vergütungsvereinbarungen...mehr

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Jansen, SGB X § 49 Rücknahm... / 2.2 Voraussetzungen für die Aufhebung

Rz. 11 Die Anwendung der Vorschrift auf Aufhebungsbescheide nach §§ 45, 47, 48 setzt voraus, dass der VA von einem Dritten angefochten worden ist und der begünstigende VA während des Vorverfahrens/Widerspruchsverfahrens oder des Klageverfahrens mit dem Ziel aufgehoben wird, dadurch dem Widerspruch oder der Klage des Dritten stattzugeben. Dritter kann auch ein anderer Rentenv...mehr

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Jansen, SGB X § 49 Rücknahm... / 2.3 Zuständigkeit

Rz. 17 Über die Aufhebung des drittbelastenden VA entscheidet die Behörde, die für den Erlass des Ausgangsbescheides zuständig war (Ausgangsbehörde). Das folgt aus der im Rahmen von § 49 nicht ausgeschlossenen Anwendung des § 45 Abs. 5, der gerade auf die Rücknahme durch die jetzt zuständige Behörde verweist, auch wenn der aufzuhebende VA von einer anderen Behörde erlassen w...mehr

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Jansen, SGB X § 49 Rücknahm... / 2.1 Verwaltungsakt mit Drittwirkung

Rz. 5 Die Regelung gilt nur für VA mit Drittwirkung. Das Gesetz spricht von einem begünstigenden VA, der von einem Dritten angefochten worden ist, so dass hierfür der Begriff der Drittwirkung verwandt wird. Damit wird zugleich auch die Auswirkung des konkreten VA – über beteiligte Behörde und Adressaten des VA hinaus – auf einen (oder mehrere) Dritten gekennzeichnet. (Doppel...mehr

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Jansen, SGB X § 49 Rücknahm... / 2.4 Rechtsfolgen

Rz. 18 § 49 enthält keine eigenständige Aufhebungsbefugnis, sondern setzt diese gegenüber dem erfolgreich Anfechtenden voraus (vgl. LSG Hamburg, Urteil v. 28.6.2012, L 1 KR 92/10). Liegen die Voraussetzungen des begründeten Anspruchs eines Dritten vor und soll dem Widerspruch stattgegeben werden, gelten die Vertrauensschutzregelungen der § 45 Abs. 1 bis 4, §§ 47 und 48 nicht...mehr

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zfs 5/2016, Fahrerermittlun... / C. Risiko einer Fahrtenbuchauflage gem. § 31a StVZO

Findet die Polizei den Fahrzeugführer nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften nicht heraus, kann eine Fahrtenbuchauflage gem. § 31a StVZO angeordnet werden.[17] Ein Fahrtenbuch droht nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung schon bei erstmaliger Begehung eines wenigstens mit einem Punkt bewerteten Verkehrsverstoßes, ohne dass es auf die Gefährlichkeit des Ve...mehr

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Jansen, SGB X § 49 Rücknahm... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung entspricht § 50 VwVfG. Sie hat den Zweck, einen begünstigenden rechtswidrigen Verwaltungsakt (VA) mit belastender Drittwirkung dann nicht den Einschränkungen und Vertrauensschutzregelungen für Rücknahme oder Widerruf zu unterstellen, wenn ein Dritter diesen als ihn belastend durch Widerspruch oder Klage – im Ergebnis erfolgreich – anficht. Der Aufhebung de...mehr

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zfs 5/2016, Entziehung der ... / 1 Aus den Gründen:

"I. Die ASt. wendet sich im einstweiligen Rechtsschutzverfahren gegen die Entziehung ihrer Fahrerlaubnis der Klasse B (einschließlich Unterklassen) wegen Nichtvorlage eines angeordneten ärztlichen Gutachtens." Die ASt. legte in einem strafgerichtlichen Verfahren ein ärztliches Attest des Dr. S, Facharzt für Neurologie, vom 22.5.2013 vor, wonach sie seit Juli 2012 ambulant neu...mehr

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zfs 5/2016, Privatgutachten... / Sachverhalt

Die Kl. hatte im Sommer 2006 wegen eines zahnärztlichen Behandlungsfehlers mit schwerwiegenden Folgen gegen den Beklagen vor dem OLG Köln ein Urt. auf Zahlung von Schmerzensgeld i.H.v. 3.750 EUR und auf Feststellung erwirkt, dass der Bekl. verpflichtet sei, der Kl. sämtliche künftigen Schäden zu ersetzen, die ihr aus der fehlerhaften zahnärztlichen Behandlung durch den Bekl....mehr

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Jansen, SGB X § 49 Rücknahm... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 20 Finkelnburg, Zur aufschiebenden Wirkung beim Verwaltungsakt mit Doppelwirkung, DVBl. 1977 S. 677. Gassner, Rücknahme drittbelastender Verwaltungsakte im Rechtsbehelfsverfahren, JuS 1997 S. 794. Heilemann, Die Anfechtung drittwirkender Verwaltungsakte im sozialgerichtlichen Verfahren, SGb 1993, 165. ders., Die Rücknahme des rechtswidrigen Verwaltungsaktes mit Doppelwirkun...mehr

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§ 3 Auszüge aus der ZPO

§ 3 Auszüge aus der ZPO Rz. 1 Buch 10 Schiedsrichterliches Verfahren Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften § 1025 Anwendungsbereich (1) Die Vorschriften dieses Buches sind anzuwenden, wenn der Ort des schiedsrichterlichen Verfahrens im Sinne des § 1043 Abs. 1 in Deutschland liegt. (2) Die Bestimmungen der §§ 1032, 1033, und 1050 sind auch dann anzuwenden, wenn der Ort des schiedsr...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abnahme des gemeinschaftlichen Eigentums: Beschlusskompetenz

Leitsatz Es gibt keine Beschlusskompetenz, durch Beschluss die Abnahme des gemeinschaftlichen Eigentums zu vergemeinschaften. Normenkette § 10 Abs. 6 Satz 3 WEG Das Problem Wohnungseigentümer vergemeinschaften durch Beschluss die Abnahme des gemeinschaftlichen Eigentums. Gegen diesen Beschluss geht Wohnungseigentümer K vor. Das Amtsgericht erklärt den Beschluss für ungültig. H...mehr

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AGS 4/2016, Verletzung des ... / 1 Sachverhalt

1. Der Beschwerdeführer beantragte über seinen Bevollmächtigten beim AG die nachträgliche Gewährung von Beratungshilfe für einen Widerspruch gegen die beigefügte Ablehnung seines Antrags auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation durch die Deutsche Rentenversicherung. Er wies darauf hin, dass der Bevollmächtigte den Widerspruch bereits eingelegt habe. Die Rechtspflegerin...mehr

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FoVo 4/2016, Vorrang der gü... / 2 II. Aus der Entscheidung

§ 882c als Grundlage der Eintragung Nach § 882c Abs. 1 ZPO ordnet der zuständige GV von Amts wegen die Eintragung des Schuldners in das Schuldnerverzeichnis an, wenn der Schuldner seiner Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht nachgekommen ist (§ 882c Abs. 1 Nr. 1 ZPO), wenn eine Vollstreckung nach dem Inhalt des Vermögensverzeichnisses offensichtlich nicht geeignet wä...mehr

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AGS 4/2016, Verletzung des ... / Leitsatz

Beratungshilfe darf versagt werden, wenn Bemittelte wegen ausreichender Selbsthilfemöglichkeiten die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe vernünftigerweise nicht in Betracht ziehen würden (vgl. BVerfG v. 11.5.2009 – 1 BvR 1517/08, BVerfGK 15, 438, 444). Die pauschale Verweisung auf die Beratungspflicht der den Bescheid erlassenden Behörde stellt jedoch keine zumutbare Möglichk...mehr

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AGS 4/2016, Verletzung des ... / 2 Aus den Gründen

II. Die Kammer nimmt die Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung an und gibt ihr statt, weil dies zur Durchsetzung der zugunsten des Beschwerdeführers durch Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 1 und Abs. 3 GG gewährleisteten Rechtswahrnehmungsgleichheit angezeigt ist (§ 93a Abs. 2 Buchst. b BVerfGG). Auch die weiteren Voraussetzungen des § 93c Abs. 1 S. 1 BVerfGG liegen vor. Da...mehr