Rz. 100

Wenn der Versicherer seine Eintrittspflicht endgültig abgelehnt hat oder sich in Verzug befindet, ist es wenig sinnvoll, den Erlass eines Mahnbescheides zu beantragen, da Versicherer erfahrungsgemäß stets Widerspruch einlegen, selbst dann, wenn die Forderung anerkannt werden soll. Allein sinnvoll ist daher eine – schlüssige – Deckungsklage.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge