Fachbeiträge & Kommentare zu Widerrufsrecht

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Recruiting: Korrespondenz m... / 3.1 Bestätigung des Bewerbungseingangs

Durch eine kurze Bestätigung kann dem Bewerber Gewissheit gegeben werden, dass die Bewerbung auch wirklich für die entsprechende Stelle eingegangen ist. Inhaltlich sollte die Bestätigung folgende Punkte aufweisen: Einen kurzen Dank für das Interesse des Bewerbers an der Stelle und am Unternehmen, Bestätigung des Bewerbungseingangs, eine kurze Information über die Dauer und den ... mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 4.7 § 9 UStG (Verzicht auf Steuerbefreiungen)

• 2021 Verzicht auf die Steuerbefreiung bei Grundstücksveräußerungen / Vorsorgliche Option bei Geschäftsveräußerungen im Ganzen / Widerruf der Option / § 9 UStG Bei Grundstücksumsätzen i.S.d. § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG kann der Verzicht auf die Steuerbefreiung nach § 9 UStG nur im ursprünglichen notariellen Kaufvertrag erfolgen. Dies gilt auch dann, wenn zivilrechtlich die fehl... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Bestandteile des Prozesses der Kreditgewährung

Rz. 2 Die Kreditbearbeitung umfasst insgesamt die Prozesse der Kreditgewährung/-vergabe[1] und der Kreditweiterbearbeitung (→ BTO 1.2 Tz. 1). Zur Kreditgewährung gehören die bis zur Bereitstellung des Kredites erforderlichen Arbeitsabläufe. Die Kreditweiterbearbeitung betrifft die Überwachung der Einhaltung der vertraglichen Vereinbarungen durch den Kreditnehmer sowie – bei ... mehr

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Datenschutz im Personalwesen / 3.1 Informationspflichten

Sofern die betroffenen Personen nicht bereits Kenntnis über die folgenden Informationen haben, müssen Unternehmen sie künftig zum Zeitpunkt der Datenerhebung über folgende Punkte informieren: Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten Zwecke der Datenverarbeitung Berechtigte Interessen, falls die Verarbeitung aufgrund eines berechtigten I... mehr

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Die aufschiebend bedingte B... / e) Absicherung gegen abweichende Auffassung des FA

Zur Absicherung gegen eine abweichende Auffassung des FA kombiniert die Urkunde eine ausdrückliche Geschäftsgrundlagenklausel (Erwerb von Todes wegen nach V, keine freigebige Zuwendung S – E) mit einem vertraglichen Widerrufsrecht für den Fall bestandskräftig abweichender steuerlicher Beurteilung. Beide Korrekturwege – über § 313 BGB und über das vertragliche Widerrufsrecht ... mehr

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Die aufschiebend bedingte B... / c) Dritter Baustein: Die Rückübertragungssicherung im Ursprungsvertrag

Bereits im ursprünglichen Übertragungsvertrag V – S ist ein Widerrufsrecht des V mit dinglicher Sicherung durch auflösend befristete Vormerkung (§ 883 BGB) vereinbart. Es greift für den Fall des Vorversterbens des S und ermöglicht V den Rückfall des Grundstücks. Das Widerrufsrecht ist – wie in der Praxis üblich – höchstpersönlich ausgestaltet. Zusammen mit der Lebzeit-Urkund... mehr

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Die aufschiebend bedingte B... / 2. Der Beispielsfall

Praxis-Beispiel Beispiel V hatte vor Jahren sein Einfamilienhaus in O. auf seinen Sohn S übertragen, sich hieran einen lebenslangen unentgeltlichen Nießbrauch vorbehalten und zugleich ein Widerrufsrecht mit auflösend befristeter Rückübertragungsvormerkung (§ 883 BGB) für den Fall des Vorversterbens des S vereinbart. V bewohnt mit seiner Ehefrau E die Erdgeschosswohnung des Ha... mehr

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Die aufschiebend bedingte B... / 4. Zivilrechtliche und grundbuchrechtliche Wirkungsweise

Dogmatisches Fundament der Gesamtkonstruktion ist § 161 Abs. 1 BGB. Nach Eintritt der aufschiebenden Bedingung sind Zwischenverfügungen des Eigentümers, die die Wirkung des bedingten Rechts beeinträchtigen würden, der E gegenüber relativ unwirksam. Die Eintragung des bedingten Wohnungsrechts im Grundbuch versetzt die E in eine Position, die gegen Veräußerungen, Zwangsvollstr... mehr

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AGS 07/2026, Vergütungsvere... / II. Entscheidung des LG

Das LG nimmt in seiner umfassend begründeten Berufungsentscheidung zu verschiedenen Fragen Stellung, und zwar zur Rechtzeitigkeit des Widerrufs des Anwaltsvertrages gem. § 355 Abs. 2 BGB (s. unter II. 1.), zu Sittenwidrigkeit der Vergütungsvereinbarung nach § 138 Abs. 1 BGB (II. 2.), zur unangemessenen Benachteiligung i.S.d. § 307 Abs. 1, Abs. 2 BGB (II. 3.) und zur Herabset... mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
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Versicherungspflicht von Pf... / 2.3 Auswirkung von Freistellungen

Eine Unterbrechung der bisher an mehr als 30 Stunden wöchentlich ausgeübten Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit hebt den Ausschluss der Rentenversicherungspflicht als Pflegepersonen auf. Dies gilt z. B. bei Inanspruchnahme eines unbezahlten Urlaubs. Hinweis Unbezahlter Urlaub Nur eine Unterbrechung von mehr als 2 Monaten für die Übernahme der Pflegetätigkeit führt zur... mehr

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Geschenke: Abzugsbeschränku... / 10.2.5 Ausübung und Widerruf des Wahlrechts

§ 37b EStG räumt dem Steuerpflichtigen 2 eigenständige Pauschalierungswahlrechte ("2 Pauschalierungskreise") ein. Danach können Steuerpflichtige die Einkommensteuer auf Sachzuwendungen aus betrieblicher Veranlassung an Nichtarbeitnehmer (Kunden, Geschäftsfreunde, deren Arbeitnehmer; § 37b Abs. 1 Satz 1 EStG) und eigene Arbeitnehmer (§ 37b Abs. 2 Satz 1 EStG) jeweils pauschal... mehr

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ZAP 6/2026, Überblick über ... / 2. Einschränkung des „ewigen Widerrufsrechts” bei Finanzdienstleistungsverträgen

Für Finanzdienstleistungsverträge wird das Problem der „ewigen Widerrufsmöglichkeit” entschärft. Nach bisherigem Recht konnte der Vertrag über Finanzdienstleistungen grds. „endlos” widerrufen werden, wenn die Widerrufsbelehrung einen Fehler enthielt, obwohl über die „Basics” der Widerrufsmöglichkeit belehrt worden war. Der durch die RL 2023/2673 in die VerbrRRL neu eingeführt... mehr

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ZAP 6/2026, Überblick über ... / IV. Folgeänderungen im VVG

Die Änderungen im VVG betreffen vor allem die in Umsetzung der RL 2023/2673 erforderlichen Anpassungen hinsichtlich des Widerrufsrechts, insb. zur Einführung einer elektronischen Widerrufsfunktion bei Fernabsatzverträgen, zur Einschränkung des „ewigen Widerrufsrechts” sowie zur Ausnahme von Fernabsatzverträgen aus den Regelungen über die Musterwiderrufsbelehrung. So ist gem. ... mehr

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ZAP 6/2026, Überblick über ... / 3. Einführung der elektronischen Widerrufsfunktion

Die mit Erlass des durch die RL 2023/2673 in Art. 11a VerbrRRL eingefügte Einführung einer elektronischen Widerrufsfunktion bei Fernabsatzverträgen, die über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossen werden, hat in § 356a BGB eine Regelung erfahren. Unter einer Online-Benutzeroberfläche ist eine Software zu verstehen, darunter auch Webseiten oder Teile davon sowie Anwendung... mehr

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ZAP 6/2026, Überblick über ... / 1. Grundlegende Informationspflichten

Art. 246b § 1 Abs. 1 EGBGB enthält die grundlegenden Informationspflichten, die jetzt auf Art. 16a Abs. 1 VerbrRRL (Katalog der vom Unternehmer bereitzustellenden Informationen) beruhen. Die Nrn. 1 bis 5 regeln (so Art. 16 Abs. 1 Buchst. a bis e VerbrRRL) die Informationen zum Unternehmer. Die in Nr. 2 genannten Kommunikationsmittel ermöglichen es dem Verbraucher, schnell Ko... mehr

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ZAP 6/2026, Überblick über ... / V. Fazit

Die Reform ist in Bezug auf die Änderungen im BGB – Beginn der Widerrufsfrist, Einschränkung des „ewigen Widerrufsrechts” bei Finanzdienstleistungen, Einführung einer elektronischen Widerrufsfunktion sowie Einsichtsrecht in die Behandlungsakte – uneingeschränkt zu begrüßen. Insoweit bestand z.T. schon seit geraumer Zeit ein Modernisierungsbedarf. Ob die fortdauernde Detailreg... mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
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Sauer, SGB II § 6a Zugelass... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist zunächst am 1.1.2004 durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) und sodann i. d. F. des Kommunalen Optionsgesetzes v. 30.7.2004 (BGBl. I S. 2014) unter der Überschrift "Experimentierklausel" am 1.1.2005 in Kraft getreten. Durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicheru... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.5 Nießbrauch und wirtschaftliches Eigentum

Rz. 30 Die Eigentumsverhältnisse an Wirtschaftsgütern bestimmen sich im Steuerrecht nach § 39 AO. Zwar ist die Eigentumsstellung nicht gleichzusetzen mit dem Tatbestand der Einkünfteerzielung im EStG. Dennoch hat der Tatbestand der Vermögenszurechnung insoweit Relevanz als damit über das Wirtschaftsgut verfügt wird und infolgedessen eine Leistungsbeziehung bzw. -erbringung ... mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Teilzahlungsgeschäft / 3.4 Zwingende Formvorschriften sind zu beachten: Schriftliche Vereinbarung notwendig

Der Vertrag über das Teilzahlungsgeschäft muss schriftlich gefasst sein. Verkäufer und Kunde müssen unterschreiben. Der Verkäufer muss dem Kunden darüber hinaus eine Abschrift der Vertragsurkunde aushändigen.[1] Achtung Schriftform einhalten Ist die Schriftform nicht eingehalten, ist der Vertrag nichtig.[2] Er wird jedoch dessen ungeachtet gültig, wenn der Verbraucher den Kred... mehr

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Aufhebungsvertrag: Beseitigung / 4 Widerruf

Der Aufhebungsvertrag ist kein "Haustürgeschäft" i. S. d. § 312b Abs. 1 BGB. Der Arbeitnehmer ist deshalb nicht gesetzlich zum Widerruf seiner Erklärung berechtigt. Insbesondere der Sinn und Zweck des § 312b BGB sprechen nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts gegen eine Anwendung des Widerrufsrechts bei arbeitsvertraglichen Beendigungsvereinbarungen.[1] Ein Arbeitnehmer k... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Weber, eBay-Geschäfte aus steuerrechtlicher Sicht, NWB 2025, 383. Der gelegentliche Verkauf von angeschafften (und idR gebrauchten) WG des täglichen Gebrauchs (Pkw, Möbel, Kleidung, Spielsachen, Elektronik uÄ) aus dem PV über eBay ist kein Gewerbe, sondern unterfällt § 23 Abs 1 Nr 2 S 1 iVm S 2 EStG (schon wegen der idR fehlenden Gewinnerzielungabsicht) und ist damit auch nic... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2 Steuerbegünstigte Körperschaften iSd § 5 Abs 1 Nr 9 KStG (§ 51 Abs 1 AO)

Ausgewählte Literaturhinweise: Allgemeine Literaturhinweise (Literaturhinweise zur gGMbH s vor Tz 308): Toth, Die Besteuerung der Unternehmensträger-(Holding-)Stiftung, BB 1997, 1238; Verstl, Das Rechtsinstitut "Stiftung" – Allheilmittel für die Unternehmensnachfolgeregelung? DStR 1997, 674; Lex, Nach der BT-Wahl: Was kommt auf die Stiftungen zu? Stiftung & Sponsoring, Nr 6/199... mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.1.3.1 Lieferschwelle (§ 3c Abs. 4 UStG)

Rz. 19 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die in § 3c Abs. 4 UStG enthaltene Lieferschwelle soll eine Vereinfachungsregelung für Kleinstunternehmen sein, die nur gelegentlich EU-grenzüberschreitende Lieferungen an in § 3a Abs. 5 S. 1 UStG bzw. § 1a Abs. 3 Nr. 1 UStG bezeichnete Abnehmer ausführen. Sie beträgt 10.000 EUR und gilt europaweit einheitlich. Durch Ausschluss der Ortsverlag... mehr

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Ausgleichsquittung: Inhalt ... / 3 Anfechtung und Widerruf

Wie jede Willenserklärung können auch die in der Ausgleichsquittung enthaltenen Erklärungen angefochten werden. Ein gesetzliches Widerrufsrecht für Ausgleichsquittungen nach den §§ 312, 355 BGB besteht nicht. Beim Arbeitsverhältnis handelt es sich nicht um eine besondere "Vertriebsform", auf die allein sich diese Vorschrift beziehen.[1] Soweit Tarifverträge den Widerruf vors... mehr

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Aufhebungsvertrag: Vorausse... / 1.2 Vereinbarung eines Überlegungs- und Widerrufsvorbehalts

Ein spezielles gesetzliches Widerrufsrecht oder Rücktrittsrecht für Aufhebungsverträge gibt es nicht. Zwar gelten Arbeitnehmer als "Verbraucher" i. S. v. § 13 BGB und Arbeitgeber als "Unternehmer" i. S. v. § 14 BGB.[1] Eine Aufhebungsvereinbarung, die im Betrieb geschlossen wird, etwa am Arbeitsplatz oder im Personalbüro, ist jedoch nicht außerhalb von Geschäftsräumen i. S. ... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / V. Befristung und Widerruf

Rz. 67 Einseitige Treuhandaufträge sind – wie aufgezeigt – grundsätzlich frei widerruflich. Das kann sogar dann der Fall sein, wenn der den Treuhandauftrag Erteilende auf sein Widerrufsrecht verzichtet hat, also einen "unwiderruflichen" Treuhandauftrag erteilt hat (vgl. oben Rdn 61). Das mag widersprüchlich erscheinen. Es ist jedoch kein Grund erkennbar, einen Widerruf nicht... mehr

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Aufhebungsvertrag: Vorausse... / Zusammenfassung

Überblick Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch einen Aufhebungsvertrag bedarf für ihre Wirksamkeit u. a. der Schriftform. Je nach Konstellation und beabsichtigter Regelung bestehen darüber hinaus zahlreiche Fallstricke, wie etwa die Unzulässigkeit bestimmter Bedingungen oder das Erfordernis einer Massenentlassungsanzeige. Dieser Beitrag informiert über die rechtli... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / III. Grundsatz der freien Widerruflichkeit

Rz. 60 Versteht man den Treuhandauftrag kaufpreisfinanzierender oder abzulösender Gläubiger als einseitig, so ist ein Widerruf grundsätzlich jederzeit möglich und für den Notar beachtlich.[155] Dies gilt auch für Änderungen des Treuhandauftrags, die ein "Minus" zum Widerruf darstellen. Rz. 61 Widerruflich sind damit – wenigstens im Grundsatz – sogar diejenigen Treuhandaufträg... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / I. Entwicklung der Widerrufsregelungen

Rz. 2 Der BGH [2] hat in einer grundlegenden Entscheidung aus dem Jahre 1959 die Beachtlichkeit des einseitigen Widerrufs festgestellt. Bereits der Widerruf nur eines von mehreren Beteiligten hindere den Notar daran, den gemeinsam erteilten Vollzugsauftrag weiterhin durchzuführen. Der Notar müsse es den übrigen Beteiligten überlassen, den "widerstrebenden Beteiligten zur Erfü... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / bb) Unterschreitung der Frist

Rz. 246 Eine Unterschreitung der Zwei-Wochen-Frist ist zulässig, wenn der gesetzlich geforderte Übereilungsschutz in ausreichendem Maße anderweitig gewährleistet ist. Es muss dann nicht "zusätzlich (kumulativ)"[742] ein sachlicher Grund vorliegen, wie der BGH dies zunächst noch ausdrücklich gefordert hatte.[743] Diese Zusammenführung beider Aspekte zu einer einstufigen Prüfu... mehr

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Einleitung / III. Die öffentliche Urkunde: Auslauf- oder Zukunftsmodell?

Rz. 61 Die soeben angesprochenen Punkte leiten zu einem weiteren Aspekt über. Es geht um die öffentliche Wahrnehmung des zentralen Gegenstands der notariellen Tätigkeit, nämlich der öffentlichen Beurkundung von Erklärungen und sonstigen Vorgängen. Betroffen ist dabei nicht so sehr das eigentliche Beurkundungsverfahren. Vielmehr wird die Bedeutung der notariellen Beurkundung ... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / E. Abweichende und ergänzende Regelungen in der Verwahrungsanweisung (Abs. 4)

Rz. 47 Die Regelungen zum Widerruf der Verwahrungsanweisung in Abs. 2 und 3 stellen dispositives Recht dar. Damit wollte der Gesetzgeber eine interessengerechte Lösung für den Regelfall anbieten. Er war keinesfalls der Auffassung, die einzig mögliche und sachgerechte Regelung für jeden Einzelfall entwickelt zu haben. Daher steht es den Beteiligten immer frei, ergänzende oder... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / C. Der Widerruf einer einseitigen Verwahrungsanweisung (Abs. 1)

Rz. 11 Abs. 1 regelt den Grundsatz, dass eine Verwahrungsanweisung frei widerruflich ist. Zwischen einseitigen und mehrseitigen Verwahrungsanweisungen wird zunächst nicht unterschieden.[26] Abs. 2 und 3 enthalten dann allerdings wichtige Beschränkungen des Widerrufsrechts bei mehrseitigen Verwahrungsanweisungen. Im Ergebnis ist die freie Widerruflichkeit nur für einseitige V... mehr

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Mieterhöhung bei Wohnraum –... / 1 Allgemeines

Die Möglichkeiten der Mieterhöhung bei Wohnraum sind in den §§ 557 bis 560 BGB abschließend geregelt. Wohnräume, für die diese Vorschriften nicht gelten Ausgenommen vom sachlichen Geltungsbereich der §§ 557 bis 560 BGB sind preisgebundener Wohnraum, der den Vorschriften des Wohnungsbindungsgesetzes und des Wohnraumförderungsgesetzes unterliegt; Wohnraum, der nur zu vorübergehend... mehr

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Aufhebungsvertrag: Vor- und... / 4 Besonderheiten des Prozessvergleichs

Beim Prozessvergleich[1] sind teilweise Besonderheiten zu beachten. Dies gilt einerseits für die Vereinbarung von Bedingungen; andererseits aber auch für Widerrufsrechte. Gemäß der Zivilprozessordnung (ZPO) ist ein Prozessvergleich ein Vergleich zwischen den Parteien eines Prozesses oder zwischen einer Partei und einem Dritten. Der Vergleich muss vor einem deutschen Gericht ... mehr

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ZAP 5/2026, Aktuelle Entwic... / aa) Widerrufsbelehrung ohne Telefonnummer

Das OLG Brandenburg hatte sich in seinem Urt. v. 16.6.2025 mit der Frage zu befassen, ob eine „Widerrufsbelehrung ohne Telefonnummer unwirksam” ist. Die derzeitige Widerrufsbelehrung, d.h. die Widerrufsbelehrung seit dem 28.5.2022, geht auf das „Umsetzungsgesetz der Richtlinie zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der Verbraucherschutzvorschriften” zurück. Dieses Geset... mehr

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ZAP 5/2026, Aktuelle Entwic... / cc) Entscheidungsgrundsätze

Genau dies stellt auch das OLG Brandenburg in seinem Urt. v. 16.6.2025 fest. Die vom OLG Brandenburg zu beurteilende Widerrufsbelehrung enthielt keine Telefonnummer des Unternehmens – mit der Rechtsfolge: Fehlt die Telefonnummer, so beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen. § 355 Abs. 2 S. 1 BGB bestimmt nämlich ausdrücklich, dass die Widerrufsfrist „erst zu laufen beginnt,... mehr

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ZAP 5/2026, Anwaltsmagazin / 8 Gesetzesverkündungen im Überblick

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bAV: Durchführungswege / 3.2.1 Definition und Rechtsgrundlagen

Als rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung kann die Unterstützungskasse von einem Unternehmen (Einzelkasse) oder mehreren Unternehmen (Gruppen- oder Konzernkasse) getragen werden. Durch das Fehlen des Rechtsanspruchs und der Versicherungsaufsicht unterscheidet sie sich von den Direktversicherungen, den Pensionskassen und den Pensionsfonds. Der Betriebsrat ist i. d. ... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Direktversicherung / 5 Keine Aktivierung der Ansprüche aus der Direktversicherung

Die vom Arbeitgeber getragenen Beiträge sind beim Arbeitgeber als Betriebsausgaben abziehbar; die Ansprüche aus der Direktversicherung sind nicht gewinnerhöhend zu aktivieren. Aktivierung nur bei tatsächlichem Widerruf des Bezugsrechts Eine Aktivierungspflicht der Ansprüche aus der Direktversicherung tritt erst dann ein, wenn vom Widerrufsrecht tatsächlich Gebrauch gemacht wir... mehr

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ZAP 4/2026, Aktuelles zur A... / I. Vergütungsvereinbarung (§ 3a RVG)

Nach dem Wortlaut und Wortsinn liegt eine Vergütungsvereinbarung i.S.v. § 3a RVG vor, wenn mit der Vereinbarung erbrachte anwaltliche Tätigkeit – wenn auch zusätzlich – entlohnt, mithin vergütet werden soll (LG Koblenz, Urt. v. 27.11.2024 – 15 O 97/24, AGS 2025, 66). Auch für eine solche Zusatzvereinbarung gilt das Formerfordernis der Textform, und zwar auch dann, wenn zwisc... mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 7.2 Teilzeitanspruch (Absatz 1)

Die Grundregelung in Absatz 1 unterscheidet sich vom TzBfG in folgenden Punkten: Sie gilt schon während der ersten 6 Monate der Betriebszugehörigkeit. Der Rechtsanspruch nach dem TzBfG setzt erst nach einer Wartezeit von 6 Monaten ein (§ 8 Abs. 1 TzBfG). Der Arbeitnehmer ist nicht an eine Frist für seinen Antrag gebunden, die er vor dem Beginn der von ihm gewünschten Teilzeit ... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 6.5 Widerruf von Dienstwagennutzung

Rz. 38 Ein unbegrenztes einseitiges Rückforderungsrecht der privaten Nutzungsmöglichkeit eines Dienstwagens durch den Arbeitgeber ist nicht möglich, da der Vergütungsanspruch nach §§ 611, 615 BGB auch das private Nutzungsrecht am Fahrzeug umfasst. Bei Überlassung des Dienstwagens zur privaten Nutzung wird der private Nutzungsvorteil zum Bestandteil des Vergütungsanspruchs in... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Übertragung

Rn. 1463 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Tatbestandlich erfordert § 6 Abs 3 EStG die "Übertragung". Der de lege nicht definierte Begriff kann in diesem Zusammenhang nur dahin ausgelegt werden, dass es sich um einen wirtschaftlich einheitlichen Vorgang handeln muss, der den ganzen geschäftlichen Organismus umfasst – insoweit vergleichbar einer entgeltlichen Betriebsveräußerung (s ... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Mobilitätsbudget / 2 Anspruch und Einführung des Mobilitätsbudgets

Es gibt keine gesetzliche Regelung zum Mobilitätsbudget selbst, sodass das Budget im Arbeitsvertrag oder in einer betrieblichen Regelung ausgestaltet werden kann. Hat aber ein Mitarbeiter einen vertraglich zugesicherten Anspruch auf einen Dienstwagen mit Privatnutzung, kann dieser nur einvernehmlich durch ein Mobilitätsbudget ersetzt werden. In den Regelungen zum Mobilitätsb... mehr

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§ 11 Rückforderungsrechte / 6. Fehlverhalten des Erwerbers

Rz. 38 Bereits nach dem Gesetz kann der Schenker eine Schenkung gemäß § 530 BGB widerrufen, wenn sich der Beschenkte durch eine schwere Verfehlung gegen den Schenker oder einen nahen Angehörigen des Schenkers des groben Undanks schuldig gemacht hat. Gleichwohl kann es sich empfehlen, den Fall des groben Undanks i.S.d. § 530 BGB ausdrücklich als vertraglichen Rückforderungsgr... mehr

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§ 11 Rückforderungsrechte / I. Eigenständiges vertragliches Rückforderungsrecht

Rz. 15 Von den verschiedenen Möglichkeiten der rechtlichen Ausgestaltung des Rückforderungsrechts (auflösende Bedingung, Widerrufsvorbehalt, Rücktrittsrecht, vertragliches Rückforderungsrecht) hat sich in der kautelarjuristischen Praxis das vertragliche Rückforderungsrecht durchgesetzt.[33] Bei dem vertraglichen Rückforderungsrecht handelt es sich um eine eigenständige vertr... mehr

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Der Widerrufsbutton kommt – Neue Pflicht für den Online-Handel ab 19.6.2026

Zusammenfassung Im B2C-Bereich müssen die meisten Online-Händler künftig einen sog. Widerrufsbutton implementieren, der einen Widerruf direkt über den Online-Shop ermöglicht. Damit soll der bisher ohnehin schon formlos mögliche Widerruf für Verbraucher noch einfacher werden. Für wen gilt die Pflicht? Die Pflicht zum Vorhalten des Widerrufsbuttons gilbt für Fernabsatzverträge z... mehr

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Sommer, SGB XI § 7b Pflicht... / 2.4.2 Hinweispflicht auf jederzeitige Widerrufbarkeit der Einwilligung (Satz 2)

Rz. 127 Der Versicherte oder sein gesetzlicher Vertreter ist zu Beginn der Beratung darauf hinzuweisen, dass die Einwilligung jederzeit widerrufen werden kann, Satz 2. Rz. 128 Die Einwilligung ist einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, auf die auch im Sozialrecht die Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuchs Anwendung finden. Insoweit regelt § 183 BGB ausdrücklich, dass ei... mehr

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Jansen, SGB X § 54 Vergleic... / 2.1.6 Fehlerhafter Vergleichsvertrag

Rz. 12a Erweist sich nachträglich ein dem Vertrag zugrunde gelegter "ungewisser" Sachverhalt als falsch, wird dadurch der Vertrag nicht berührt. Der Vertrag bleibt weiterhin wirksam (BVerwG, Urteil v. 3.3.1995, 8 C 32/93). Der Vertrag kann auch nichtig und damit rechtswidrig und unbeachtlich sein (§ 58; BSG, Urteil v. 26.5.2021, B 6 KA 7/20 R). Er kann außerdem an geänderte ... mehr