Fachbeiträge & Kommentare zu Widerrufsrecht

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 07/2025, Widerrufsrecht... / 1 Sachverhalt

Der Kl. schloss im Jahr 2014 bei der Bekl. zwei Rentenversicherungsverträge mit Versicherungsbeginn jeweils zum 1.5.2014 ab. Als Beitragszahlungen waren für den Vertrag 1 monatlich 370,00 EUR und für den Vertrag 2 monatlich 200,00 EUR vereinbart. Am 16.10.2015 unterzeichnete der Kl. ein handschriftliches Schreiben, nach dessen Wortlaut die monatlichen Beiträge für die beiden...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 07/2025, Keine Verlänge... / VI. Bedeutung für die Praxis

Gerichtliche Vergleiche werden in der Praxis häufig auf Widerruf geschlossen. In diesem Fall vereinbaren die Parteien im Vergleich selbst, dass einer Partei oder beiden Parteien der Widerruf des Vergleichs durch einfache schriftliche Anzeige an das Prozessgericht bis zu einem bestimmten Tag eingeräumt wird. Macht keine der Parteien Gebrauch hiervon, wird der Prozessvergleich...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Besonderheiten der Regelung im Publizitätsgesetz

Rz. 332 [Autor/Zitation] Nach § 14 Abs. 1 Satz 2 PublG gilt (auch) die Regelung des § 318 sinngemäß. Somit gelten die vorstehenden Ausführungen grds. auch für die Bestellung des Konzernabschlussprüfers nach PublG (vgl. Schülke in Staake/Schülke, § 14 PublG Rz. 50). Auch die Fiktion des § 318 Abs. 2 ist demnach anwendbar. Dabei ist allerdings zu beachten, dass der JA des MU ni...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
9. Kapitel: Der Minderjähri... / § 27 Exkurs: Vermeidung von gerichtlichen Genehmigungen und Ergänzungspflegschaften

Rz. 418 Der Erblasser, der weiß, dass ein Minderjähriger voraussichtlich sein Erbe werden wird, kann das Erfordernis familiengerichtlicher Genehmigungen vermeiden, wenn er eine Vollmacht über den Tod hinaus erteilt.[84] Eine typische Vorsorgevollmacht bevollmächtigt nach dem Tod des Vollmachtgebers im Allgemeinen nicht zu Rechtsgeschäften über Nachlassbestandteile. Aber es k...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gc) Rückausnahmefall: zivilrechtlicher Eigentumsübergang ohne Übergang von Besitz, Nutzungen, Gefahr, Lasten

Rn. 170p Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Von der Aussage, dass mit dem Übergang des zivilrechtlichen Eigentums auch bei Zurückbehalt von Besitz, Nutzungen, Gefahr, Lasten beim Veräußerer grds keine Herrschaftsposition verbleibt, die ihn in die Lage versetzen würde, den (neuen) zivilrechtlichen Eigentümer von der Einwirkung für die gewöhnliche Nutzungsdauer auf das erworbene WG au...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kautionen / 5 Bankbürgschaft ermöglicht problemlosen Zugriff

Eine selbstschuldnerische Bankbürgschaft gewährleistet grundsätzlich einen zahlungskräftigen Zahler und einen problemlosen Zugriff.[1] Zu beachten ist, dass der Bank nicht die Möglichkeit eingeräumt wird, sich durch Hinterlegung der Bürgschaftssumme aus ihrer Verpflichtung zu befreien. Erfüllt der Schuldner (Mieter) die von einer Bürgschaft gesicherte Hauptschuld und wird der...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.12 Vermögensrückfall an Eltern und Voreltern (§ 13 Abs. 1 Nr. 10 ErbStG)

Rz. 65 § 13 Abs. 1 Nr. 10 ErbStG stellt die Vermögensgegenstände steuerfrei, die Eltern oder Voreltern ihren Abkömmlingen in der Vergangenheit im Wege einer – nicht notwendigerweise steuerpflichtigen – Schenkung bzw. durch einen Übergabevertrag zugewendet hatten und die nunmehr an diese Personen von Todes wegen zurückfallen. Nach dem eindeutigen Wortlaut der Vorschrift ist d...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 6.5 Widerruf von Dienstwagennutzung

Rz. 38 Ein unbegrenztes einseitiges Rückforderungsrecht der privaten Nutzungsmöglichkeit eines Dienstwagens durch den Arbeitgeber ist nicht möglich, da der Vergütungsanspruch nach §§ 611, 615 BGB auch das private Nutzungsrecht am Fahrzeug umfasst. Bei Überlassung des Dienstwagens zur privaten Nutzung wird der private Nutzungsvorteil zum Bestandteil des Vergütungsanspruchs in...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 3 Vom Anwendungsbereich erfasst werden alle Dienst- und Arbeitsverhältnisse.[1] Das RVG und die StBVV (StGebV a. F.) schließen die Anwendung von § 628 BGB mangels abschließender Regelung nicht aus. Jedoch treffen § 15 Abs. 4 RVG sowie § 12 Abs. 4 StBVV (der wortlautidentisch mit § 12 Abs. 4 StGebV a. F. ist) spezielle Anordnungen hinsichtlich der Honoraransprüche von Rec...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Mieterhöhung bei Wohnraum –... / 3 Wirkung der Zustimmung

Ist die Zustimmung erteilt, sei es durch (freiwillige) Erklärung des Mieters, sei es durch rechtskräftige Verurteilung zur Zustimmung[1], schuldet der Mieter die erhöhte Miete vom Beginn des 3. Kalendermonats ab, der auf den Zugang des Erhöhungsverlangens folgt. Praxis-Beispiel Fälligkeitstermin für neue Miete Zustimmungsverlangen ging am 5.1. zu, erhöhte Miete ist ab 1.4. ges...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Mieterhöhung bei Wohnraum –... / 1 Zustimmung und Klage

Zustimmungsfrist Mit dem Zugang eines wirksamen Erhöhungsverlangens beim Mieter beginnt der Lauf der Überlegungsfrist des § 558b Abs. 2 BGB. Innerhalb der Frist kann der Mieter entscheiden, ob er dem Erhöhungsverlangen ganz oder teilweise zustimmt. Die Frist beginnt mit dem Zugang und endet mit dem Ablauf des 2. Kalendermonats, der auf den Zugang folgt. Zugegangen ist das Mie...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.3 Nr. 4 – Widerrufsvorbehalt

Rz. 4 Im Arbeitsrecht ist der Widerrufsvorbehalt der wichtigste Klauseltyp, der an § 308 Nr. 4 BGB gemessen werden muss. Ein solcher liegt vor, wenn zunächst eine Leistung unbefristet durch Vereinbarung zugesagt wird, der Arbeitgeber sich jedoch vertraglich die Möglichkeit einräumt, durch Ausübung des Widerrufsrechts die Weitergewährung der Leistung zu beenden.[1] Klauselbei...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.3.1.2 Ausübungskontrolle

Rz. 7 Sodann wird nach der Rechtsprechung des BAG auf der zweiten Stufe der Rechtmäßigkeitsprüfung die konkrete Ausübung des vorbehaltenen Widerrufsrechts im Einzelfall untersucht. Auch wenn die Prüfung der ersten Stufe eine grundsätzliche Zulässigkeit der Ausübung des Widerrufsvorbehalts ergibt, muss überprüft werden, ob im konkreten Einzelfall die Ausübung billigem Ermesse...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Was ist neu an den neuen AS... / III. Nr. 65 Durchsuchung und Beschlagnahme (neutral)

Entsprechend datenschutzrechtlicher Bestimmungen wurde hier Satz 3 lediglich wie folgt erweitert: "Der Betroffene ist vor Abgabe der Einwilligung auf das Widerrufsrecht und den vorgesehenen Zweck der Datenverarbeitung im Sinne des § 500 Abs. 1 StPO i. V. m. § 51 Abs. 3 S. 3 und Abs. 4 S. 3 BDSG hinzuweisen."mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberaterhaftung und Ve... / 2.2 Richtige Kommunikation

Der Steuerberater sollte seinen Mandanten befragen, aus welchen Gründen dieser zu ihm gekommen ist und welche Erwartungen dieser generell an den Berater stellt. Nur mit der richtigen Einschätzung der Persönlichkeit des Mandanten kann der Steuerberater abschätzen, wie weit seine Beratungspflichten im konkreten Fall gehen können. Der Steuerberater sollte seinem neuen Mandanten ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 05/2025, Widerruf des S... / 1 Aus den Gründen:

Die Parteien streiten um die Berechtigung an einer Todesfallleistung aus einer von dem Erblasser abgeschlossenen Lebensversicherung; als Bezugsberechtigte waren "die Erben der versicherten Person" bestimmt, was hier mangels abweichender Anhaltspunkte die im Zeitpunkt des Todes des Versicherten als Erben berufenen Personen meint (vgl. Schneider, in: Prölss/Martin, VVG 31. Auf...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mutterschutz: Gesundheitssc... / 3.1 Allgemeine Beschäftigungsverbote vor und nach der Entbindung

Das Mutterschutzgesetz kennt neben einer Reihe von "Ausübungsuntersagungen" allgemeine Beschäftigungsverbote. Neben allgemeinen Beschäftigungsverboten kann auch ein Verbot bestehen, wenn ein Arzt eine entsprechende Bescheinigung ausstellt.[1] Beschäftigungsverbot vor der Entbindung Die Beschäftigung werdender Mütter in den letzten 6 Wochen vor der Entbindung ist verboten. Die ...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.1 Die Erklärung der Schwangeren zur Arbeitsleistung (§ 3 Abs. 1 Satz 1)

Rz. 26 In den letzten 6 Wochen vor dem errechneten und bestimmten Entbindungstermin greift das Beschäftigungsverbot nach § 3 Abs. 1. Dieses Verbot ist rein an den Kalender gekoppelt und soll die bevorstehende Entbindung und deren Vorbereitung erleichtern. Je nach individueller Konstitution kann die werdende Mutter auch in den letzten 6 Wochen der Arbeitsleistung nachkommen, ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltervertrag / 3.4 Widerrufsrecht

Der Wohnungseigentümergemeinschaft kommt eine Verbrauchereigenschaft gemäß § 13 BGB bereits dann zu, wenn ihr auch nur ein Verbraucher angehört.[1] In aller Regel handelt es sich daher beim Verwaltervertrag um einen Verbrauchervertrag nach § 310 Abs. 3 BGB. Ob der Wohnungseigentümergemeinschaft ein Widerrufsrecht nach §§ 312b Abs. 1, 312g Abs. 1 BGB mit Blick auf einen von ih...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Anwendung der Steuerbegünstigung des § 13a ErbStG auf einen fiktiven Nießbrauch nach § 29 Abs. 2 ErbStG

Leitsatz Die schenkweise Einräumung einer Unterbeteiligung an einer KG, durch die der Beschenkte die Stellung eines Mitunternehmers erlangt, ist auch dann nach § 13a Abs. 4 Nr. 1 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes i.d.F. bis 31.12.2008 (ErbStG) begünstigt, wenn der Beschenkte nach einem Widerruf der Schenkung für den Zeitraum, für den ihm die Nutzungen des zugewendeten Vermögens zugestanden haben, nach § 29 Abs. 2 ErbStG wie ein Nießbraucher zu behandeln ist. Normenkette § 13a, § 29...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Direktversicherung / 5 Keine Aktivierung der Ansprüche aus der Direktversicherung

Die vom Arbeitgeber getragenen Beiträge sind beim Arbeitgeber als Betriebsausgaben abziehbar; die Ansprüche aus der Direktversicherung sind nicht gewinnerhöhend zu aktivieren. Aktivierung nur bei tatsächlichem Widerruf des Bezugsrechts Eine Aktivierungspflicht der Ansprüche aus der Direktversicherung tritt erst dann ein, wenn vom Widerrufsrecht tatsächlich Gebrauch gemacht wir...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. Allgemeiner Teil / B1-6 Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung

B1-6 Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung B1-6.1 Allgemeiner Grundsatz Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags steht dem Versicherer nur derjenige Teil des Beitrags zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem der Versicherungsschutz bestanden hat. B1-6.2 Beitrag oder Geschäftsgebühr bei Widerruf, Rücktritt, Anfechtung und fehlendem versicherten Interesse B1-6.2.1 Widerruft der...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang AVB D&O-Text / 1.1 AVB D&O

Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung von Aufsichtsräten, Vorständen und Geschäftsführern (AVB D&O) Musterbedingungen des GDV (Stand: Mai 2020) Allgemeine Versicherungsbedingungen A-1 Versicherungsschutz, versicherte Personen, Vermögensschäden Der Versicherer gewährt Versicherungsschutz für den Fall, dass ein gegenwärtiges oder ehemali...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. Allgemeiner Teil / B1-3 Fälligkeit des Erst- oder Einmalbetrags, Folgen verspäteter Zahlungen oder Nichtzahlung

B1-3.1 Fälligkeit des Erst- oder Einmalbetrages Der erste oder einmalige Beitrag ist unverzüglich nach dem Zeitpunkt des vereinbarten und im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginns zu zahlen. Dies gilt unabhängig von dem Bestehen eines Widerrufrechts. Liegt der vereinbarte Zeitpunkt des Versicherungsbeginns vor Vertragsschluss, ist der erste oder einmalige Beitrag...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2.1

Tz. 5 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Zu den nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG begünstigten Kö gehören vor allem rechtsfähige und nichtrechtsfähige Stiftungen, rechtsfähige und nichtrechtsfähige Vereine, hierbei handelt es sich seit dem 01.01.2024 um Vereine ohne Rechtspersönlichkeit, Kap-Ges (insbes in der Form der GmbH – hierzu s Tz 308ff), Gen (s auch Oldemeier/Seeck, Die Gen – eine gemein...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Satzungs-Update 2024 / 18 Wann kann ein Vorstandsmitglied abberufen werden?

Die herrschende Meinung vertritt auf der Grundlage von § 27 Abs. 2 Satz 1 BGB die Auffassung, dass die Bestellung eines Vorstandsmitglieds jederzeit und ohne Begründung widerruflich ist, unbeschadet des Anspruchs auf die vertragsmäßige Vergütung. Das bedeutet, dass ein Vorstandsmitglied auf dieser gesetzlichen Grundlage – auch bei der Regelung einer festen Amtszeit in der Sat...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Aufhebungsvertrag / 6 Widerruf

Ohne die arbeitsvertragliche oder tarifvertragliche Einräumung eines Widerrufs- oder Rücktrittsrechts bzw. einer "Bedenkzeit" sind Aufhebungsverträge nicht widerruflich. Insbesondere kann der Arbeitnehmer einen in den Räumen des Arbeitgebers unterzeichneten Aufhebungsvertrag nicht nach der Verbraucherschutzvorschrift des § 312 Abs. 1 BGB i. V. m. § 355 BGB als "Haustürgeschä...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Der Online-Newsletter – ein... / 3 Vorgaben durch den Gesetzgeber

Wer sich für Online-Newsletter entschieden hat, muss bedenken, dass deren Versand verschiedenen rechtlichen Vorschriften unterliegt. Im Zusammenhang mit Werbung muss man z. B. das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb im Auge haben. Zudem sind die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes zu beachten. Letzteres ist nicht nur unter rec...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Werkvertragsrecht (ZertVerwV) / 4.6.3 Widerrufsrecht

Nach § 650l BGB steht dem Verbraucher ein Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB zu. Dies gilt allerdings nicht, wenn der Verbraucherbauvertrag notariell beurkundet wurde. Ist dies nicht der Fall, hat der Unternehmer den Verbraucher über sein Widerrufsrecht zu belehren. Hintergrund ist, dass der Verbraucher vor Übereilung und Übervorteilung geschützt werden soll.[1] Im Fall der nota...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Werkvertragsrecht (ZertVerwV) / 4.6.2 Baubeschreibung

Kommen die wesentlichen Planvorgaben nicht vom Besteller als Verbraucher oder von einem von ihm Beauftragten, hat der Unternehmer nach § 650j BGB dem Besteller vor Vertragsschluss eine Baubeschreibung zur Verfügung zu stellen. Die Verpflichtung ist nach § 650o Abs. 1 BGB nicht abdingbar, also zwingend. Nach Art. 249 § 1 EGBGB ist die Baubeschreibung in Textform zur Verfügung ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Zulagen: Anrechnung und Wid... / 3 Widerruf der Zulage

Der Widerruf einer außer- oder übertariflichen Zulage ist für den Arbeitgeber die schwierigste Möglichkeit, die Zahlung dieser Zulagen einzustellen. Die Rechtsprechung der Arbeitsgerichte hat an den Widerruf sehr hohe Hürden geknüpft. Den Beschäftigten muss im Vorfeld klar sein, welche Gründe zu einem Widerruf führen können. Weiter vertritt das BAG in ständiger Rechtsprechun...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Maklervertrag / 6 Das Widerrufsrecht des Maklerkunden

Von elementarer Bedeutung ist die Belehrung des Maklerkunden über sein Widerrufsrecht, soweit es sich um einen Verbraucher gemäß § 13 BGB handelt. Jedenfalls räumt die Bestimmung des § 312 g Abs. 1 BGB dem Verbraucher ein Widerrufsrecht ein, wenn der Maklervertrag außerhalb der Geschäftsräume des Maklers[1] oder im Wege des Fernabsatzes[2] geschlossen wird. 6.1 Verbraucher Ein...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Maklervertrag / 6.5 Tätigkeit während der Widerrufsfrist

In aller Regel wird es weder dem Interesse des Maklers noch dem seines Auftraggebers entsprechen, wenn der Makler erst einmal zwei Wochen zuwartet, ob sein Auftraggeber einen Widerruf erklärt, bevor er tätig wird. Gerade für die Maklerpraxis ist insoweit die Bestimmung des § 356 Abs. 4 BGB von Bedeutung. Hiernach erlischt das Widerrufsrecht dann, wenn der Makler seine Makler...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Maklervertrag / 6.4 Dauer der Widerrufsfrist

Die Widerrufsfrist beträgt unter der Voraussetzung ordnungsmäßiger Widerrufsbelehrung gemäß § 355 Abs. 2 BGB 14 Tage. Sie beginnt nach § 356 Abs. 3 BGB nicht, bevor der Makler seinen Kunden über dessen Widerrufsrecht aufgeklärt hat. Im eigenen Interesse sollte der Makler seinen Kunden bereits bei Vertragsschluss über das Widerrufsrecht belehren. Praxis-Beispiel Widerrufsfrist...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Maklervertrag / 6.2 Vertragsschluss außerhalb der Geschäftsräume des Maklers

Der Maklerkunde, soweit es sich um einen Verbraucher handelt, hat dann ein Widerrufsrecht, wenn der Maklervertrag außerhalb der Geschäftsräume des Maklers geschlossen wird. Als Geschäftsraum gilt der Gewerberaum, in dem der Makler seine Tätigkeit dauerhaft ausübt. Begibt sich der Maklerkunde in den Geschäftsraum des Maklers und wird dort der Maklervertrag geschlossen, muss d...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Maklervertrag / 6.7 Folgen des Widerrufs ohne gesonderte Abrede

Hat der Makler seinen Kunden zwar über dessen Widerrufsrecht belehrt, mit ihm jedoch keine Vereinbarung zum sofortigen Tätigwerden getroffen, wird es etwas kompliziert, wenn der Makler bei rechtzeitigem Widerruf bereits seine Maklertätigkeit erbracht hat. Gefahr droht hier im praktisch bedeutsamen Fall, dass der Makler "nur" mit dem Nachweis einer Vertragsabschlussgelegenhei...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Maklervertrag / 6.6 Praktische Konsequenzen

Das Widerrufsrecht bei Verträgen zwischen Verbraucher und Makler bereitet Schwierigkeiten im Hinblick auf das Zustandekommen eines konkludenten Vertragsschlusses. Maßgeblich ist ja, dass dieser erst dann zustande kommt, wenn der Makler auf Verlangen des Auftraggebers in Kenntnis eines eindeutigen und ausdrücklichen Provisionsverlangens Maklerleistungen entfaltet. Die Widerru...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Maklervertrag / 6.1 Verbraucher

Ein Widerrufsrecht hat lediglich der Verbraucher, nicht der Unternehmer. Nach der maßgeblichen Bestimmung des § 13 BGB gilt als Verbraucher "jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können". Eine natürliche Person ist der Mensch in seiner ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Maklervertrag / 6.3 Vertragsschluss im Wege des Fernabsatzes

Ist der Maklervertrag als Fernabsatzvertrag zu qualifizieren, wird er also unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen, insbesondere auf dem Postweg per Brief, per Telefax, per E-Mail oder über das Internet, hat der Makler den Verbraucher ebenfalls über dessen Widerrufsrecht zu belehren. Hier genügt es, dem Verbraucher die Informationen in ei...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Maklervertrag / 2.6 Schriftlicher Vertragsabschluss

Auf der sicheren Seite ist der Makler stets dann, wenn der Maklervertrag schriftlich abgeschlossen wird. Wesen der Schriftform ist die Originalunterschrift der Vertragsparteien. Kann der Makler im Streitfall eine Vertragsausfertigung mit der Originalunterschrift seines Kunden vorlegen, liegt ein echter Beweis vor. Die meisten Makler haben in ihren Verträgen ohnehin das Wider...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Maklervertrag / 2.5 Mündlicher Vertragsabschluss

Der Abschluss des Maklervertrags kann mit Ausnahme der Wohnungsvermittlung und dem Vertrieb von Einfamilienhäusern und Wohnungen zunächst mündlich erfolgen. Da der Makler regelmäßig einen Vertrag schließt, um seine Provision zu sichern, muss er sich vor Augen halten, dass er im Zweifelsfall sämtliche anspruchsbegründenden Tatsachen zu beweisen hat. In erster Linie obliegt ih...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Maklervertrag / 4.4.6 Bestätigungsklauseln

Häufig wollen Makler ihren Provisionsanspruch vor dem Einwand ungenügender Maklerleistung ihrer Auftraggeber schützen, indem der Auftraggeber bereits im Rahmen des Maklervertrags bestätigt, das vom Makler angebotene Objekt besichtigt zu haben und ausreichend über die Kaufvertragsbedingungen informiert worden zu sein. Dass dies in all den Fällen, in denen der Makler dem Auftr...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Maklervertrag / 2.1 Kundeninitiative

Praxis-Beispiel Kundeninitiative zum Hauskauf Der Kaufinteressent, der für sich und seine Familie ein Eigenheim erwerben möchte, sucht den Makler auf und beauftragt ihn mit der Suche nach einem geeigneten Einfamilienhaus. Der Makler teilt dem Kaufinteressenten mit, dass er gerne für ihn tätig und sich auf die Suche nach geeigneten Objekten machen wird. Damit ist ein Maklervert...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 02/2025, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Dr. Harald Schneider, Online geschlossene Rechtsdienstleistungsverträge mit Verbrauchern – rechtliche Rahmenbedingungen, ZAP 2024, 615 Sowohl Rechtsanwälte als auch Inkassounternehmen schließen häufig Rechtsdienstleistungsverträge mit Verbrauchern über das Internet. Dabei ist die Vorgehensweise recht vielfältig. Bspw. werden Webformulare, Kontaktformulare oder PD...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Makler: Bestellerprinzip / 3.1 Suchauftrag in Textform

Grundsätzlich hat der Makler gegen den Wohnungsmieter als seinem Kunden nur dann einen Provisionsanspruch, wenn der entsprechende provisionspflichtige Suchauftrag zumindest in Textform erteilt wurde. Das Bundesverfassungsgericht hat ausdrücklich klargestellt, dass auch dieses Textformerfordernis verfassungskonform ist und keinen Eingriff in das Grundrecht auf freie Berufsaus...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Unmaßgeblichkeit steuerrechtlicher Passivierungsvoraussetzungen

Rn. 635 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Hinsichtlich der Zulässigkeit der Rückstellungsbildung ist zwischen den steuer- und handelsrechtlichen Anforderungen zu differenzieren. So ist die Bildung einer Pensionsrückstellung in der StB gemäß § 6a Abs. 1 EStG u. a. nur dann zulässig, wenn die Zusage schriftlich erteilt, dem Versorgungsberechtigten ein Rechtsanspruch eingeräumt, die Hö...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Tarifvertrag: Inhalt / 3.1.3 Arbeitsvergütung

Regelungen zum Arbeitsentgelt sind Inhaltsnormen und werden üblicherweise in Tarifverträgen getroffen. Hierzu zählen nicht nur das Arbeitsentgelt im engeren Sinne, sondern alle geldwerten Leistungen des Arbeitgebers, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehen (Gratifikationen, Treueprämien, Personalrabatte etc.). Regelmäßig richtet sich der Tariflohn der Arbeitnehm...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 01/2025, Ewiges Widersp... / b) Verstoß gegen Treu und Glauben

Das Kernelement der Entscheidung ist der Umfang von Treu und Glauben gem. § 242 BGB im Kontext des Widerrufsrechts bei Versicherungsverträgen. Der Grundsatz von Treu und Glauben nach § 242 BGB normiert einen objektiven Verhaltensmaßstab für die Beteiligten eines Vertrages und gilt daher unabhängig von etwaigen Vereinbarungen.[16] Der darin enthaltene Glaubensgrundsatz meint ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 01/2025, Ewiges Widersp... / c) Europarechtliche Einordnung

Das Versicherungsrecht, insbesondere die Vorschriften über Lebensversicherungen, sind durch Unionsrecht geprägt. Einschlägig für Verträge hinsichtlich einer Lebensversicherung ist die sog. "Lebensversicherungsrichtlinie".[35] Zunächst ist insoweit die Frage zu stellen, ob ein Verweis auf die schriftliche Form einen erheblichen Fehler i.S.d. des Unionsrechts darstellt. Der EuG...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 01/2025, Ewiges Widersp... / 2. Ehemalige Regelung zum Widerspruchsrecht

Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) wurde durch Gesetz vom 23.11.2007 umfassend und grundlegend neu geregelt.[7] In diesem Zuge hat der Gesetzgeber auch das unionsrechtlich vorgegebene Widerrufsrecht neu eingearbeitet. Der nun einschlägige § 8 VVG enthält die ausführlichen Regelungen zum Widerrufsrecht des Versicherungsnehmers einschließlich der Widerrufsfrist und seines B...mehr