Fachbeiträge & Kommentare zu Widerrufsrecht

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1b Individualarbeitsrecht... / f) § 6 Widerruf von Nutzungspauschale und Kilometergeld

Rz. 562 Durch die Widerrufsmöglichkeit soll insbesondere sichergestellt werden, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nicht die Nutzungspauschale weiterzahlen muss, wenn der Arbeitnehmer pflichtwidrig kein Kfz zur dienstlichen Nutzung zur Verfügung stellt. In diesem Fall wäre auch an eine außerordentliche Kündigung der Car-Allowance-Vereinbarung nach Abmahnung gem. § 314 BGB...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1b Individualarbeitsrecht... / 1. Dienstwagenvertrag

Rz. 510 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1b.43: Dienstwagenvertrag Dienstwagenvertrag zwischen _________________________ – nachfolgend: Arbeitgeber – und _________________________ – nachfolgend: Arbeitnehmer – § 1 Dienstwagenüberlassung (1) Der Arbeitgeber stellt dem Arbeitnehmer ab dem _________________________ folgenden Dienstwagen zur Verfügung:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / e) Betriebliche Altersversorgung in der Insolvenz

Rz. 1186 Die Insolvenzordnung kennt keine bevorrechtigten Forderungen auf Leistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung. Hat der Arbeitgeber entgegen seiner Verpflichtung Zahlungen an die Altersversorgungseinrichtung nicht geleistet, sind diese vom berechtigten Arbeitnehmer als einfache Insolvenzforderungen zur Tabelle anzumelden. Eine insolvenzrechtliche Privilegierun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Personenversicherung / 5. Beendigung der Lebensversicherung

Rz. 191 Abgesehen von dem Eintritt des Versicherungsfalles (siehe dazu Rdn 192) und einer einvernehmlichen Aufhebung kann die Lebensversicherung vorzeitig aus sehr unterschiedlichen Gründen enden. Die jeweiligen Rechtsfolgen unterscheiden sich. Hinweis Checkliste Beendigung der Lebensversicherungmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / gg) Beendigungsmöglichkeit

Rz. 1041 Das Recht des Arbeitgebers zur Beendigung der Home-Office-Tätigkeit in Formular-Arbeitsverträgen ist an den Bestimmungen der §§ 305 ff. BGB zu messen. Denkbar ist eine Regelung, die dem Arbeitgeber durch Ausübung des Weisungsrechtes in den Grenzen billigen Ermessens ermöglicht, den Arbeitnehmer wieder ausschließlich in einer Betriebsstätte oder an einem anderen Ort ...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Aufmerksamkeiten des Arbeit... / 7 Günstige Pauschalbesteuerung von Sachzuwendungen mit nur 30 % ist möglich

Die Pauschalbesteuerung nach § 37b EStG mit 30 % ist bei steuerpflichtigen "betrieblich veranlassten" Sachzuwendungen oder bei Geschenken möglich. Dies gilt nicht nur bei Zuwendungen an Geschäftspartner, sondern auch an die eigenen Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber muss solche Zuwendungen, wie z. B. Sachgeschenke, die keine bloßen Aufmerksamkeiten mehr sind, zusätzlich zum ohnehin ...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Teilzahlungsgeschäft / 3.4 Zwingende Formvorschriften sind zu beachten: Schriftliche Vereinbarung notwendig

Der Vertrag über das Teilzahlungsgeschäft muss schriftlich gefasst sein. Verkäufer und Kunde müssen unterschreiben. Der Verkäufer muss dem Kunden darüber hinaus eine Abschrift der Vertragsurkunde aushändigen.[1] Achtung Schriftform einhalten Ist die Schriftform nicht eingehalten, ist der Vertrag nichtig.[2] Er wird jedoch dessen ungeachtet gültig, wenn der Verbraucher den Kred...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kraftfahrtversicherung / 3. Widerrufsrecht

Rz. 14 Der Versicherungsnehmer kann seine Vertragserklärung nach § 8 Abs. 1 S. 1 VVG innerhalb von zwei Wochen widerrufen. Der Widerruf muss in Textform gegenüber dem Versicherer erklärt werden, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung ausreicht. Zudem beginnt die Widerrufsfrist nach § 8 Abs. 2 VVG erst mit Zugang des Versicherungsscheins sowie aller nach § 7 VVG zu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Lebensversicherung / a) Widerrufsrecht bei Versicherungsverträgen mit Vertragsschluss zwischen dem 1.1.1991 und dem 28.7.1994/31.12.1994

Rz. 278 Mit dem Gesetz zur Änderung versicherungsrechtlicher Vorschriften vom 17.12.1990[377] wurde ein gesetzliches Widerrufsrecht für Lebensversicherungsverträge in § 8 Abs. 4 VVG a.F. eingefügt. Der Versicherungsnehmer war danach berechtigt, seine auf Vertragsabschluss gerichtete Willenserklärung innerhalb einer Frist von zehn Tagen ab Unterzeichnung des Versicherungsantr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Mandatsvorbereitung, In... / 2. Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen

Rz. 5 Achtung bei einer Einstufung als Fernabsatzvertrag: Mit Urteil[1] vom 23.11.2017 hat der BGH entschieden, dass auch Anwaltsverträge widerrufen werden können, wenn der Vertrag als Fernabsatzvertrag geschlossen wurde. Denn Anwaltsverträge sind Verträge über die Erbringung einer Dienstleistung und können als solche den Regeln über Fernabsatzverträge unterworfen sein. Dabe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Lebensversicherung / d) Widerrufsrecht bei Versicherungsverträgen mit Vertragsschluss seit dem 1.1.2008

Rz. 311 Der Versicherungsnehmer eines ab dem 1.1.2008 abgeschlossenen Lebensversicherungsvertrag ist gemäß §§ 8, 152 Abs. 1 VVG berechtigt, seine auf Abschluss des Versicherungsvertrags gerichtete Willenserklärung innerhalb von 30 Tagen zu widerrufen. aa) Voraussetzungen des Widerrufs Rz. 312 Voraussetzung für einen wirksamen Widerruf ist, dass der Versicherungsnehmer den Wide...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Lebensversicherung / bb) Ausnahmen

Rz. 319 Kein Widerrufsrecht des Versicherungsnehmers besteht gem. § 8 Abs. 3 VVG:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Lebensversicherung / aa) Voraussetzungen des Widerrufs

Rz. 312 Voraussetzung für einen wirksamen Widerruf ist, dass der Versicherungsnehmer den Widerruf wirksam innerhalb der Widerrufsfrist erklärt hat. Rz. 313 Für die Lebensversicherung ist zu beachten, dass abweichend von der zweiwöchigen Widerrufsfrist des § 8 Abs. 1 S. 1 VVG eine Widerrufsfrist von 30 Tagen gilt (§ 152 Abs. 1 VVG). Ausreichend für die Fristwahrung ist die Abs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Lebensversicherung / cc) Rechtsfolgen des Widerrufs

Rz. 321 Die Rechtsfolgen eines Widerrufs[503] ergeben sich grundsätzlich aus §§ 346 i.V.m. 357 Abs. 1 BGB.[504] Dem entsprechend sind nach Ausübung des Widerrufsrechts im Grundsatz die empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und gezogene Nutzungen herauszugeben. Ob der Versicherungsnehmer verpflichtet ist, dem Versicherer Wertersatz für die erbrachte abstrakte Gefahrtragun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Der transparente Grunds... / B. Muster: Transparenter Grundstückskaufvertrag

Rz. 2 In dem nachfolgenden Muster eines transparenten Grundstückskaufvertrages liegt der Fokus auf Klarheit und Verständlichkeit der Formulierungen. Die den Vertrag abschließenden Beteiligten sollen ihre Vereinbarung verstehen und nachvollziehen können: Auch der sachkundige Notarmitarbeiter sollte den Inhalt der Vereinbarung gut verstehen. Jeder der vertragsschließenden Bete...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Feuerversicherung / 5. Widerspruch bzw. Widerruf, Einbeziehung der AFB

Rz. 22 Dem Versicherungsnehmer steht das in § 8 VVG geregelte Widerspruchsrecht zu. Abweichend zum früher geltenden Recht bestimmt sich die Frist für den Beginn der Widerrufsfrist nach § 8 Abs. 2 VVG. Voraussetzung ist der Zugang des Versicherungsscheins, der AFB und einer Belehrung über das Widerrufsrecht in Textform. Die Beweislast für den Zugang trägt der Versicherer (§ 8...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Lebensversicherung / e) Rechtsfolgen einer Verletzung der Informationspflicht

Rz. 73 Soweit und solange der Versicherer die Informationspflichten nach § 7 VVG nicht erfüllt hat, beginnt die Widerrufsfrist nach § 8 Abs. 1 VVG (bei der Lebensversicherung: 30 Tage) nicht zu laufen.[57] Rz. 74 Fraglich ist, ob durch ein Nachschieben der Informationen gem. § 7 VVG und die erneute Einräumung eines Widerrufsrechts nach § 8 VVG eine vor Abgabe des Vertrags unt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Vorbereitung eines Grun... / 3. Checkliste: Zu klärende Fragen/Sachverhalte des Käufers

Rz. 57 Komplex und schwierig kann die Umsetzung eines Kaufvertrags auch für den Käufer sein. Beim Kauf eines Hausgrundstücks z.B. können viele Fragen abzuklären sein. Hierzu gehören bestimmte Rahmendaten:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Lebensversicherung / A. Vorbemerkung

Rz. 1 Der folgende Beitrag stellt die Grundzüge des Rechts der Lebensversicherung dar und gibt einen Überblick über praxisrelevante Probleme im Zusammenhang mit Lebensversicherungsverträgen. Eine erschöpfende Darstellung des Lebensversicherungsrechts ist in dem vorgegebenen Rahmen nicht möglich. Insoweit wird auf die Kommentierungen der §§ 150 ff. VVG und der Allgemeinen Bed...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Versicherungsvertragsrecht / V. Widerruf (§ 8 VVG)

Rz. 114 Nach § 8 Abs. 1 S. 1 VVG kann jeder Versicherungsnehmer also nicht nur der Verbraucher, eine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen widerrufen. Bei Lebensversicherungsverträgen beträgt die Widerrufsfrist 30 Tage (§ 152 Abs. 1 VVG). Der Widerruf ist auch dann möglich, wenn der Vertrag gekündigt wurde und eine ordnungsgemäße Belehrung über das Widerrufsrecht nicht ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 2. Frist

Rz. 116 Die Widerrufsfrist von zwei Wochen beginnt gem. § 8 Abs. 2 VVG erst nach Erhalt der folgenden Unterlagen in Textform:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Bauträgervertrag / D. Zweiwochenfrist

Rz. 7 Die zweiwöchige Frist des Abwartens vor der Beurkundung, die nach § 17a Abs. 2 BeurkG geboten ist, genügt dem Verbraucherschutz. Dem Verbraucher steht kein Widerrufsrecht – wie sonst im Verbrauchervertrag üblich – zu. Dennoch kann eine längere Frist geboten sein, z.B. wenn der Erwerber die Prüfung der Baubeschreibung noch nicht abschließen konnte, weil ein eingeschaltet...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 3. Beweislast

Rz. 117 Der Versicherer trägt die Beweislast für den Zugang der in § 8 Abs. 2 S. 1 VVG bezeichneten Vertragsunterlagen (§ 8 Abs. 2 S. 3 VVG). Wenn die Unterlagen gem. § 8 Abs. 2 VVG nicht oder nicht vollständig übersandt werden, kann der Versicherungsnehmer jederzeit, auch nach Ablauf von mehreren Jahren, den Vertrag widerrufen. Insoweit besteht ein "ewiges Widerrufsrecht".[...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Transportversicherung / 2. Vertragsfreiheit vs. Zwingendes Recht – Besondere Bedeutung von AVB in der Transportversicherung

Rz. 16 Mit Wirkung zum 1.1.2008 trat die jüngste VVG-Reform mit grundlegenden Änderungen des allgemeinen Versicherungsvertragsrechts in Kraft. Das VVG ist die zentrale gesetzliche Rechtsquelle der Transportversicherung. Da das VVG im Bereich der Transportversicherung weitgehend dispositives Recht enthält und die Versicherer von der Möglichkeit abweichender Vertragsbedingunge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Lebensversicherung / 3. Widerruf einer Kreditlebensversicherung als verbundenes Geschäft

Rz. 326 Hat der Versicherungsnehmer sein Widerrufsrecht zum Versicherungsvertrag wirksam ausgeübt, ist er gemäß § 9 Abs. 2 S. 1 VVG auch an einen mit dem Versicherungsvertrag zusammenhängenden Vertrag nicht mehr gebunden. Ein zusammenhängender Vertrag liegt gemäß § 9 Abs. 2 S. 1 VVG vor, wenn er einen Bezug zu dem widerrufenen Vertrag aufweist und eine Dienstleistung des Ver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Vorbereitung eines Grun... / 2. Checkliste: Zu klärende Fragen/Sachverhalte des Verkäufers

Rz. 56 Solche Fragen können für den Verkäufer beispielsweise sein:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Vorbereitung eines Grun... / VIII. Kaufvertrag zwischen zwei Verbrauchern unter Beteiligung eines Maklers

Rz. 24 Gibt ein Makler beim Notar – auf Veranlassung eines Beteiligten – die Fertigung eines Kaufvertragsentwurfs in Auftrag und wünscht die Aufnahme einer ihn begünstigenden Provisionsvereinbarung in die notarielle Urkunde, ist Vorsicht geboten. Auch ein einseitiges Versprechen zugunsten des Maklers kann dazu führen, dass der Kaufvertrag zwischen Verbrauchern abgeschlossen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Wohnungseigentum / D. Muster: Kaufvertrag über Wohnungseigentum mit Kaufpreisverwahrung

Rz. 58 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.3: Kaufvertrag über ein Wohnungseigentum mit Kaufpreisverwahrung UVZ-Nr. _________________________ Verhandelt heute, _________________________, den _________________________ in den notariellen Amtsräumen in _________________________. Zu dem vor mir, Notar _________________________, anberaumten Termin, der um ____...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Heilwesenversicherung / 3. Regulierungsvollmacht

Rz. 164 Nach Ziff. 5.2 AHB gilt der Versicherer "als bevollmächtigt, alle ihm zur Abwicklung des Schadens oder Abwehr der Schadensersatzansprüche zweckmäßig erscheinenden Erklärungen im Namen des Versicherungsnehmers abzugeben".[215] Ein vom Haftpflichtversicherer des auf Schadensersatz in Anspruch genommenen Arztes dem geschädigten Patienten erteiltes deklaratorisches Schul...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Anteile an Kapitalgesellschaften (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 45 [Autor/Stand] Nach § 13b Abs. 1 Nr. 3 ErbStG zählen Anteile an Kapitalgesellschaften zum begünstigten Vermögen, wenn die Kapitalgesellschaft zur Zeit der Entstehung der Steuer Sitz oder Geschäftsleitung im Inland oder in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums hat und der Erblasser oder Schenker am Nennkapital d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Lebensversicherung / V. Vorauszahlung

Rz. 157 Ein Versicherer kann dem Versicherungsnehmer bis zur Höhe des Rückkaufswertes (§ 169 VVG) eine sog. Vorauszahlung (auch Policendarlehen genannt) auf die Versicherungsleistung gewähren. In der Vergangenheit wurde überwiegend die Auffassung vertreten, dass es sich bei einem Policendarlehen nicht um ein Darlehen i.S.d. seinerzeit geltenden § 607 BGB a.F. handelt. Demgeg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Hausratversicherung / a) Erstprämie

Rz. 253 Die Erstprämie war bei Aushändigung des Versicherungsscheins (§ 15 Nr. 1 VHB 92) bzw. sofort nach Abschluss des Vertrages (§ 15 Nr. 2 VHB 2000) zu zahlen. Abweichend davon bestimmt B 1.3.1 VHB 2022 in Anpassung an das VVG, dass die erste oder einmalige Prämie unabhängig vom Bestehen eines Widerrufsrechtes unverzüglich nach dem Zeitpunkt des im Versicherungsschein ver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Vorbereitung eines Grun... / A. Grundstückskaufvertrag: Abfragebogen für die Datenerfassung

Rz. 1 Für das erste Telefonat mit dem Mandanten kann es hilfreich sein, sich eines Abfragebogens zu bedienen. Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 3.1: Abfragebogen Personalien der Parteien – Verkäufermehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Betriebsvermögen (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 8 [Autor/Stand] Begünstigungsfähig ist der Erwerb inländischen Betriebsvermögens i.S.d. § 12 Abs. 5 ErbStG, welches im Zeitpunkt der Steuerentstehung als solches vom Erblasser oder Schenker auf den Erwerber übergeht und in der Hand des Erwerbers inländisches Betriebsvermögen bleibt.[2] Dazu gehört insb. das einem Gewerbebetrieb dienende Vermögen (§ 95 BewG) und das dem G...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 4. Rechtsfolgen des Widerrufs (§ 9 VVG)

Rz. 118 § 9 VVG ist lex specialis zu den §§ 346 ff. BGB, so dass auf diese Vorschriften zurückzugreifen ist, soweit eine Sonderregelung in § 9 VVG nicht erfolgt ist.[109] Bis zum Ablauf der Widerrufsfrist ist der Vertrag auflösend bedingt wirksam. Bei ordnungsgemäßer Belehrung hat der Versicherer nur den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Prämie zu ...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.1.1.2.2.6.2 Einzelfälle

Rz. 100 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Verkaufsgeschäfte Im Falle von Verkaufsgeschäften besteht die Problematik, dass unterschiedliche Zeitpunkte existieren, die für eine Ertragsrealisation in Betracht kommen. Denn es bestehen Gefahrtragungsregeln, Widerrufsrechte und Gewährleistungsrechte, die dafür sorgen, dass ein Ertrag nicht bereits dann als sicher verdient gelten kann, wenn...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
H / 13 Honorar-/Vergütungsfragen [Rdn 2735]

mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Änderungskündigung: Abgrenz... / 5 Widerrufsvorbehalt

Besonders im Bereich der Gratifikationen oder Prämien kommt es in der Praxis häufig vor, dass derartige Sonderleistungen vom Arbeitgeber unter Widerrufsvorbehalt gewährt werden. Ein Widerrufsvorbehalt kann seine Rechtsgrundlage im Arbeitsvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder in einem Tarifvertrag haben. Die Vereinbarung eines Widerrufsvorbehalts, d. h. eines Rechts zur...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.3.2 Rücktritts- und Widerrufvorbehalte

Rz. 124 Auch hier geht es darum, bestimmte Konstellationen zu vermeiden. Praxis-Beispiel Vorbehalt von Rücktritts- und Widerrufsrechten Unternehmer U traut seinem einzigen Sohn S nicht zu, die Unternehmensleitung nach seinem Tod zu übernehmen. U möchte eine Unternehmensnachfolge innerhalb der Familie. Er behält sich daher vor, die Übertragung rückgängig zu machen, sofern S ver...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 6.4.2.5 Schenkungsteuerklausel

Rz. 297 Auch wenn sich eine Erbschaft- und Schenkungsteuerbelastung bei operativ tätigen Unternehmen i. d. R. nach den §§ 13a, 13b, 13c und § 28a ErbStG vollständig oder zumindest weitgehend vermeiden lässt, bleiben jedoch gerade bei komplexen Unternehmensstrukturen häufig gewisse Unsicherheiten, inwieweit am Stichtag der Schenkung tatsächlich die Voraussetzungen der Begünst...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Die Mandatsannahme / III. Mandate per Fernabsatz

Rz. 7 Kontaktiert ein Verbraucher einen Rechtsanwalt (z.B. über Anwaltssuchdienste, Google-Recherche etc.) per Telefon, E-Mail oder Fax und bestätigt dieser anschließend das Mandat per E-Mail, Fax und/oder Telefon – waren also der Rechtsanwalt und sein Auftraggeber von der Vertragsverhandlung bis zum Abschluss des Vertrags für ihre Vertragsgespräche und -erklärungen zu keine...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Die Taktiken während de... / K. Vergleichsweise Lösungen

Rz. 53 Auch während eines laufenden Zivilprozesses kann es für den Mandanten bisweilen ratsam sein, einen Vergleich abzuschließen. Das Gericht soll in jeder Verfahrenslage darauf hinwirken, § 278 Abs. 1 ZPO. Zwar sind dann schon – im Gegensatz zu einer vorgerichtlichen Einigung – regelmäßig zusätzliche Kosten entstanden. Eine Einigung bietet sich aber dennoch an, wenn die Er...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil D: Vergütung und Kosten / 3 Allgemeine Gebührenfragen, Wahlverteidiger [Rdn 30]

mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 44 Krankengeld / 2.5 Individuelle Beratung und Hilfestellung durch die Krankenkasse (Abs. 4)

Rz. 35 Versicherte haben Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch die Krankenkasse, welche Leistungen und unterstützende Angebote zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit erforderlich sind (§ 44 Abs. 4 SGB V). Zwar haben die Krankenkassen als Rehabilitationsträger nach dem SGB IX die Verpflichtung, die Möglichkeit von Leistungen zur Teilhabe zu prüfen (§ 9 ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / (a) Lebensversicherung mit widerruflicher Bezugsberechtigung

Rz. 42 Soweit das Vorliegen einer Schenkung ganz oder teilweise zu bejahen ist, stellt sich die Frage nach dem ergänzungspflichtigen Gegenstand der Schenkung. Hinsichtlich der Pflichtteilsergänzung bei einer Kapitallebensversicherung auf den Todesfall mit einer widerruflichen Bezugsberechtigung hat der IV. Senat des BGH mit zwei Entscheidungen vom 28.4.2010[127] für Klarheit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / d) Rückerwerbsrechte

Rz. 184 Wie sich Rückerwerbsrechte auf den Fristbeginn auswirken, ist höchstrichterlich nicht geklärt.[542] Wird ein freies, tatbestandsmäßig nicht begrenztes Rückerwerbsrecht vereinbart, so wird der Fristbeginn in der Literatur teilweise verneint, da es an der erforderlichen Ausgliederung aus dem Vermögen des Schenkers fehle.[543] Die Gegenmeinung verneint eine Schutzbedürf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / d) Vorbehalt von Rückerwerbsrechten

Rz. 205 Ob die Vereinbarung von freien oder sogar nur von enumerativen Rückerwerbsrechten (Widerrufsvorbehalten) dem Beginn der Ausschlussfrist nach § 2325 Abs. 3 BGB entgegensteht, ist höchstrichterlich noch nicht geklärt.[384] In einer Entscheidung vom 11.4.2008[385] verneinte das OLG Düsseldorf den Beginn der Ausschlussfrist allein wegen der Vereinbarung von Rückübertragu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / aa) Ansicht der Rechtsprechung

Rz. 173 Der BGH hat im Zusammenhang mit einer Grundstücksschenkung gegen Nießbrauchsvorbehalt eine Leistung i.S.d. § 2325 Abs. 3 BGB abgelehnt (vgl. Rdn 163). Trotz grundbuchamtlichen Vollzugs des Eigentumswechsels an einem Grundstück wird nach Ansicht des BGH der Fristbeginn gehindert, wenn der Erblasser den verschenkten Gegenstand im "Wesentlichen" weiternutzt, sei es aufg...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitszeugnis: Änderung un... / 2 Widerruf des Arbeitszeugnisses

Das Zeugnis ist keine Willenserklärung, sondern eine Schilderung der Leistung des Arbeitnehmers. Eine Willenserklärung kann unter bestimmten Voraussetzungen angefochten werden, wenn sie aus Sicht des Erklärenden inhaltlich falsch war. Dies geht bei einem aus Sicht des Ausstellers falschen Arbeitszeugnis dagegen nicht. Ist ein Arbeitszeugnis objektiv falsch erteilt worden, kan...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
Nachhaltigkeit: ESG als Gru... / 2.1.2 Inhaltliche Anforderungen an ESG-Ziele

Grundsätzlich gilt für die Arbeitsvertragsparteien die Vertragsfreiheit. Sie können damit an sich alle (ESG-)Ziele vereinbaren, solange diese nicht gegen geltendes Recht verstoßen. AGB-rechtlich sind Zielvereinbarungen nur eingeschränkt überprüfbar. Die vereinbarten Ziele sind als Vergütungsabrede Kernbestand des Arbeitsverhältnisses und unterliegen damit nicht dem AGB-Recht....mehr