Fachbeiträge & Kommentare zu Widerrufsrecht

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Form.

Rn 5 Aus dem Begriff des Sendens wird die Notwendigkeit einer gewissen Verkörperung und Textform (Briefe, Faxe, E-Mails, SMS) gefolgert (Köln K&R 12, 57 – Übermittlung eines adressierten Gewinnprotokolls ausr; LG Köln BeckRS 10, 11062 Anrufbeantworteraufzeichnung nicht ausr; ebenso HP/Kotzian-Marggraf Rz 3, aA LG Lübeck v 3.6.10 – 14 S 71/10; LG Köln NJW-RR 09, 1068 [LG Köln...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Nicht anfechtbar.

Rn 30 Ein unbeachtlicher Motivirrtum liegt vor, wenn der in das Geschäft eines Einzelkaufmanns Eintretende nicht die persönliche Haftung für bestehende Schulden des bisherigen Inhabers kennt (RGZ 76, 440) bzw eine Alleinerbenstellung der Ehefrau wegen Unwirksamkeit der Ausschlagung eines Miterben nicht erreichbar ist (München NJW 10, 687 [OLG München 04.08.2009 - 31 Wx 60/09...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Mängelrechte des Verbrauchers.

Rn 12 Grundvoraussetzung ist, dass der Verkäufer aufgrund von Mängelrechten des Käufers alternativ die Kaufsache zurücknehmen oder den Kaufpreis mindern musste. Damit scheiden wie bei I alle Maßnahmen aus Kulanz (vgl Rn 9) und Rücknahmen infolge eines gesetzlichen Widerrufsrechts aus (zu § 478 aF: BTDrs 14/6040, 248; Lepsius AcP 207, 340, 348). Da der Regress den Verkäufer n...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Berechtigter.

Rn 10 Zum Widerruf berechtigt ist in erster Linie der Verbraucher als Vertragspartner, auch wenn er beim Vertragsschluss vertreten worden ist. Bei § 1357 (oder § 8 II LPartG) soll auch der Mithaftende widerrufen können. Gleiches soll sogar für den nach § 179 I haftenden vollmachtlosen Vertreter gelten, BGH NJW-RR 91, 1079 (zu § 355 aF); auch Grüneberg/Grüneberg Rz 2. Schließ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Gutgläubigkeit des Vertragspartners.

Rn 3 Der Widerruf ist ausgeschlossen, wenn der Vertragspartner den Mangel der Vertretungsmacht bei Vertragsschluss kannte. Das Kennenmüssen steht der Kenntnis nicht gleich (München ZIP 08, 220, 222). Maßgeblich für die Kenntnis des Vertragspartners ist der Zeitpunkt der Abgabe seiner eigenen Vertragserklärung. Erlangt der Vertragspartner erst später Kenntnis von dem Mangel d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Widerrufsfrist, II, III 1.

Rn 7 Aus § 355 II 1 ergibt sich, dass die Widerrufsfrist 14 Tage beträgt. Nach § 355 II 2 läuft diese Frist grds ab Vertragsschluss. § 356 III 1 enthält eine hiervon abweichende spezielle Regelung für Verträge, die im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurden, dazu Janal VuR 15, 43. III 1 verdrängt damit § 355 II 1. Darüber hinaus sind für den Verbrauc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Besonderheiten bei Verträgen nach II Nr 2.

Rn 17 Die hierunter fallenden Verträge sind ausschl nach II Nr 2 zu behandeln, auch wenn im Einzelfall auch an eine Anwendung von II Nr 1 gedacht werden könnte (s dazu BTDrs 17/12637, 61). Für diese Verträge beginnt die Widerrufsfrist einheitlich mit Vertragsschluss. Im Vergleich zur allg Regelung des § 355 II 2 ergibt sich damit kein Unterschied. II Nr 2 hat damit allein kl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Unwiderruflichkeit.

Rn 3 Weitere Voraussetzung für das Entstehen des Vergütungsanspruchs ist die Unwiderruflichkeit des Darlehensvertrages nach §§ 495, 355. Diese ist gegeben mit Ablauf der zweiwöchigen Widerrufsfrist (§ 355 II). Fehlt es an einer ordnungsgemäßen Widerrufsinformation, handelt der Verbraucher ggf rechtsmissbräuchlich (§ 242), wenn er in Kenntnis seines Widerrufsrechts davon kein...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Personenbeförderungsverträge, VIII.

Rn 36 Der Abs wurde mWv 28.5.22 neu eingefügt (Rn 1); er entspricht inhaltlich weitgehend II Nr 5 aF. Bei der Beförderung von Personen bieten europarechtliche Vorgaben (zB nach FluggastrechteVO) und bestehende öffentlich-rechtliche Regelungen einen ausreichenden Schutz (BTDrs 17/12637, 47), sodass über einen Teilverweis in § 312a nur ein Basisschutz gewährt wird. Von VIII er...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Rechte des Verbrauchers bei Verstoß gg die Pflichten aus I–III.

Rn 16 Kommt der Unternehmer seinen Pflichten gegenüber dem Verbraucher nicht nach, kann dem Verbraucher ein Schadensersatzanspruch zustehen wegen Verletzung einer Nebenpflicht (§§ 280 I, 241 II). Im Einzelfall kann der Verbraucher auch nach § 324 vom Vertrag zurücktreten, wenn ihm aufgrund der Verletzung der Pflichten aus I–III ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zugemutet ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Reform.

Rn 1 § 361 wurde durch das VRRL-UG (s Vor §§ 355 ff Rn 2) neu eingefügt. I knüpft an § 357 IV aF an. Eine II entsprechende Regelung war in der bisherigen Gesetzesfassung nur in § 312i aF enthalten, der jedoch nur die Voraussetzungen eines Widerrufsrechts und nicht dessen Rechtsfolgen betraf. Anerkannt war jedoch, dass die Vorschriften über die Rechtsfolgen des Widerrufs von ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Ersatzpflicht.

Rn 4 Ziel des I ist der Ausgleich der Interessen von Verbraucher und Unternehmer. Dabei geht es insb um die Wertminderung der (ja, vielleicht mangelfreien) Sache dadurch, dass sie womöglich nicht mehr ›fabrikneu‹ an den Unternehmer zurückgelangt. Etwa bei Kfz, Möbeln und Kleidungsstücken kann das einen erheblichen Verlust bedeuten. Rn 5 Nach I Nr 1 besteht keine Ersatzpflicht...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Rechtsfolgen des Widerrufs.

Rn 21 Die Ausübung des Widerrufsrechts hat rechtsgestaltenden Charakter. Bis zur Erklärung des Widerrufs ist der Verbraucherdarlehensvertrag schwebend wirksam; es bestehen wechselseitige Erfüllungsansprüche. Hat der Verbraucher die Widerrufsfrist verstreichen lassen, wird seine Willenserklärung ex nunc endgültig wirksam (Staud/Kessal-Wulf Rz 7). Rn 22 Die Rechtsfolgen eines f...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Fehlen des schutzwürdigen Eigeninteresses.

Rn 49 Die Ausübung eines Rechts ist unzulässig, wenn der Berechtigte kein sachliches Eigeninteresse verfolgt, sei es, dass die Rechtsausübung nur zweckfremden oder unlauteren Motiven dient (BGHZ 5, 186, 189), sei es, dass die Rechtsausübung mangels irgendeines sachlichen Eigeninteresses des Ausübenden völlig nutzlos ist (BGHZ 93, 338, 350; NK/Krebs § 242 Rz 84). Von dieser A...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.2.7 Kein Widerrufsrecht des Arbeitnehmers

Rz. 71 Arbeitnehmern steht beim Abschluss eines arbeitsrechtlichen Aufhebungsvertrags kein Widerrufsrecht nach § 355 i. V. m. § 312g Abs. 1, § 312b BGB zu. Dies hat das BAG zu diversen Gesetzesfassungen wiederholt entschieden.[1] Der Anwendungsbereich für diese Vorschriften ist nicht eröffnet, weil sich dieser – insbesondere angesichts der Gesetzessystematik – auf Verträge ü...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.2.8 Gebot fairen Verhandelns

Rz. 71a In extremen Ausnahmefällen, in denen der Arbeitnehmer in unfairer Weise zum Abschluss eines Aufhebungsvertrags gedrängt wird, kommt ein Verstoß gegen das Gebot fairen Verhandelns vor. Im Fall eines Verstoßes gegen das Gebot fairen Verhandelns ist der Aufhebungsvertrag nach der Rechtsprechung des BAG unwirksam. Der Arbeitnehmer ist dann im Wege der Naturalrestitution ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.1.3 Rückforderungsrecht kraft vertraglicher Vereinbarung (Widerrufsvorbehalt)

Rz. 14 Zivilrechtlich kann ein jederzeitiger Widerruf der Schenkung vorbehalten werden.[1] Praktisch bedeutsam ist das freie Widerrufsrecht vor allem bei der vorweggenommenen Erbfolge, bei der dem Schenker in besonderer Weise an einem nicht durch §§ 527, 528, 530 BGB beschränkten Widerrufsrecht gelegen sein kann.[2] Rz. 15 Auch für das ErbStG wird die Schenkung unter Widerruf...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.1 Verzögerte Verfügbarkeit des Vermögensgegenstands

Rz. 32 Konfliktstoff bietet das Stichtagsprinzip besonders dann, wenn nach dem Zeitpunkt der Steuerentstehung infolge verzögerter tatsächlicher Verfügbarkeit des Vermögensgegenstands ein Wertverlust eingetreten ist. Rz. 33 Zu Einschränkungen der tatsächlichen Verfügbarkeit kann es in erster Linie bei Erwerben von Todes wegen kommen.[1] Fällt z. B. die Erbschaft nach Ausschlag...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Datenschutz im Personalwesen / 3.1 Informationspflichten

Sofern die betroffenen Personen nicht bereits Kenntnis über die folgenden Informationen haben, müssen Unternehmen sie künftig zum Zeitpunkt der Datenerhebung über folgende Punkte informieren: Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten Zwecke der Datenverarbeitung Berechtigte Interessen, falls die Verarbeitung aufgrund eines berechtigten I...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mobilitätsbudget / 2 Anspruch und Einführung des Mobilitätsbudgets

Es gibt keine gesetzliche Regelung zum Mobilitätsbudget selbst, sodass das Budget im Arbeitsvertrag oder in einer betrieblichen Regelung ausgestaltet werden kann. Hat aber ein Mitarbeiter einen vertraglich zugesicherten Anspruch auf einen Dienstwagen mit Privatnutzung, kann dieser nur einvernehmlich durch ein Mobilitätsbudget ersetzt werden. In den Regelungen zum Mobilitätsb...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Verdachtskündigung: Vorauss... / 2 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Der das gesamte Kündigungsrecht beherrschende Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist besonders bei der Verdachtskündigung zu beachten. Daher hat der Arbeitgeber auch vor dem Ausspruch einer Verdachtskündigung immer zu prüfen, ob dem Tatverdacht nicht schon hinreichend dadurch begegnet werden kann, dass er den Arbeitnehmer auf einen anderen freien Arbeitsplatz versetzt, wobei a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Beraterpflichten bei de... / 2. Widerruf

Rz. 6 Verbrauchern steht gem. § 312g Abs. 1 BGB bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein Widerrufsrecht gem. § 355 BGB zu. Auch wenn derzeit nicht abschließend geklärt ist, unter welchen Voraussetzungen ein Anwaltsvertrag als Fernabsatzvertrag einzuordnen ist, so kann doch beobachtet werden, dass sich die Rechtsprechung des BGH eher in die Richtung entwickelt, dass ein Fern...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / III. Konsequenzen für die anwaltliche Praxis

Rz. 230 Diese Rechtslage muss nun auch bei der täglichen Praxis des Vertragsabschlusses Beachtung finden. Für den Vertragsabschluss, der ausschließlich im Büro des Anwalts stattfindet gibt es dabei nichts zu beachten. Sobald die Vertragsanbahnung über ein Fernkommunikationsmittel erfolgt, ist besondere Aufmerksamkeit geboten. Es gibt hier mehrere Verhaltensmuster zur Bewältig...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Präklusion.

Rn 3 § 767 II findet gem § 796 II Anwendung. Präkludiert sind Einwendungen, die bereits vor Zustellung des VB entstanden sind und durch Einspruch hätten geltend gemacht werden können (zu diesen Anforderungen vgl § 767 Rn 46). Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Entstehung der Einwendung, nicht derjenige, zu welchem der Schuldner Kenntnis erlangt hat (vgl § 767 Rn 44). Das gilt ...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / I. BGH Entscheidungen

Rz. 225 Der Bundesgerichtshof hat in seinen Urteilen nunmehr deutlich dazu Stellung genommen, dass die anwaltliche Tätigkeit dem Widerrufsrecht aus Fernabsatzverträgen unterliegen kann, wenn der Rechtsanwalt einen Vertrag unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, also Telefon, E-Mail, Fax oder anderen Medien abschließt. Dabei spricht allein das Bereithalten von Fernkom...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Widerrufsvorbehalt.

Rn 15 Prozessvergleiche können wirksam unter einer Bedingung nach § 158 I, II BGB oder einem Rücktritts- bzw Widerrufsvorbehalt abgeschlossen werden (BGHZ 88, 364, 367). In der Vereinbarung eines Widerrufs- bzw Rücktrittsvorbehalts zug einer oder beider Parteien ist im Regelfall eine aufschiebende Bedingung für die Wirksamkeit des Vergleichs zu sehen, es sei denn, ein andere...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Widerrufsvorbehalt.

Rn 21 Mit dem Vorbehalt wird nicht der Widerruf als solcher unter eine Bedingung gestellt, vielmehr werden die Voraussetzungen festgelegt, unter welchen ein wirksamer Widerruf (bedingungslos) erklärt werden darf (BGH NJW 72, 159; Zweibr FamRZ 10, 1357 gg Oldbg OLGR 08, 435). Die Widerrufsmodalitäten sind genau zu bestimmen. Wird nichts vereinbart, kann der Widerruf sowohl de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Befugnisse.

Rn 3 Der Beistand darf in den mündlichen Verhandlungen alle Prozesshandlungen vornehmen, die die Partei vornehmen darf, sein Vortrag gilt als Vortrag der Partei, wenn diese nicht sofort widerruft oder ihn berichtigt (Abs 2). Das Widerrufsrecht der Partei gilt auch für Prozesshandlungen, bspw für ein Anerkenntnis, und geht damit weiter als § 85 I 2 (Zö/Althammer § 90 Rz 5; An...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Gestaltungsrechte.

Rn 49 Bei der Ausübung von Gestaltungsrechten wie Aufrechnung, Anfechtung, Rücktritt, Kündigung kommt es auf den Zeitpunkt an, zu dem erstmals die objektive Möglichkeit der Ausübung des Gestaltungsrechts bestanden hat (BGHZ 24, 97, 98; 225, 44 Rz 13). Dies gilt nach Ansicht des BGH auch für das Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehen nach §§ 495 I, 355 I u II BGB aF (BGHZ 225...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Berichtigung und Ergänzung.

Rn 12 Ein unvollständiger Vergleich (etwa wegen fehlender Kostenregelung) kann nicht im Wege der Protokollberichtigung ergänzt werden (Nürnbg MDR 03, 652). Vielmehr ist die Regelung des § 98 zu beachten: Fehlen Anhaltspunkte dafür, dass die Parteien den Vergleich bewusst auf die Hauptsache beschränken wollten (in diesem Fall hat das Gericht in analoger Anwendung des § 91a üb...mehr

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / cc) Zuwendungen unter Lebenden

Rz. 81 Eine Steuerbefreiung für freigebige Zuwendungen unter Lebenden gilt für Gelegenheitsgeschenke i.S.d. § 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG, die nach den Vermögensverhältnissen des Schenkers, dem Verwandtschaftsgrad und den sozialen Verhältnissen üblicherweise zu besonderen persönlichen Ereignissen gemacht werden (bspw. Taufe, Konfirmation, Hochzeit, Geburtstag).[96] Ist ein Gesch...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Ohne Nachlässigkeit nicht geltend gemachte Angriffs- und Verteidigungsmittel (Nr 3).

Rn 16 Anders als in den Ziff 1 und 2 wird die Befugnis zum Vortrag neuer Tatsachen hier nicht durch einen Fehler des Gerichts eröffnet. Erforderlich ist lediglich, dass die Nichtgeltendmachung in 1. Instanz nicht auf Nachlässigkeit der Partei beruht. Nachlässig handelt die Partei, wenn sie Tatsachen nicht vorträgt, die ihr bekannt sind und deren Bedeutung für die Entscheidun...mehr

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§ 8 Testierfreiheit / V. Anfechtung des gemeinschaftlichen Testaments

Rz. 59 Nach ganz herrschender Meinung ist der überlebende Ehegatte darüber hinaus berechtigt, bindend gewordene wechselbezügliche Verfügungen gem. §§ 2281 ff. BGB analog anzufechten.[38] Für das gemeinschaftliche Testament enthält das BGB keine speziellen Anfechtungsregeln, weshalb für die Anfechtung gemeinschaftlicher Testamente im Grundsatz die §§ 2078 ff. BGB gelten. Im F...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Denkbare Anwendungsfälle

Rz. 352 [Autor/Stand] Die unter Geschwistern vereinbarte Abfindung für den Verzicht auf künftige Pflichtteilsrechte: Sie wird zwar als Praxis-Beispiel erwähnt.[2] Der BFH wendet jedoch § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG an, ohne § 7 Abs. 1 Nr. 10 ErbStG überhaupt zu erörtern.[3] Jedenfalls bloße Erwerbschancen ohne aktuellen Vermögenswert (s. auch Rz. 345, 404) füllen daher das Tatbest...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Einzeltestament / 2. Testament für Alleinstehende mit Verwandten

Rz. 36 Fallbeispiel Ein 30-jähriger Mann ist nicht verheiratet und hat keine Kinder. Seine Eltern leben beide noch, er hat außerdem einen Bruder und eine Schwester. Seine Schwester hat zwei kleine Kinder. Er hat von seinen Großeltern insgesamt 400.000 EUR geerbt, zudem hat er ein altes Auto sowie zwei wertvolle Rennräder. Insgesamt beläuft sich der Nachlass damit auf 440.000...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 08/2025, Stellvertretu... / 2 Anmerkung

Das vorliegende Urteil des BGH betrifft grundlegende Fragen der Ausgestaltung von Rückforderungsrechten im Zusammenhang mit lebzeitigen unentgeltlichen Zuwendungen. Die Entscheidung für Ob und Wie einer unentgeltlichen Übertragung hängt in besonderem Maße von den Erwartungen an die Entwicklung der weiteren Zukunft ab. Die Zukunft allerdings wird sich mit Sicherheit anders en...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Tatsächliche Verständigung im Besteuerungsverfahren

Schrifttum: Bornheim, Tatsächliche Verständigung – Möglichkeiten und Grenzen im Lichte der Rechtsprechung, PStR 1999, 219; Buse, Auswirkungen der Regelungen des Gesetzes zur Verständigung im Strafverfahren auf das steuerstrafrechtliche Ermittlungsverfahren, Stbg 2011, 414; Eich, Die tatsächliche Verständigung im Steuerverfahren und Steuerstrafverfahren, Diss. 1992; Eich, Die ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 08/2025, Jahresbericht ... / 2. Anforderungen an den Stichentscheid

Das LG Mannheim[29] und das LG Itzehoe[30] haben sich mit den Anforderungen an einen Stichentscheid befasst und eine "Stellungnahme" des Rechtsanwalts zu Deckungsablehnung des Rechtsschutzversicherers als (bindenden) Stichentscheid angesehen. Auch das AG Hamm[31] bejaht die Bindungswirkung eines Stichentscheides bereits dann, wenn die Ausführungen des Rechtsanwalts nicht "vö...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Guthaben.

Rn 5 Guthaben ist jeder Zahlungseingang, unabhängig davon, ob das Guthaben aus pfändbaren oder unpfändbaren Gutschriften resultiert (BGH NZI 19, 975 [BGH 26.09.2019 - IX ZB 21/19] Rz 18), ob die Leistung einmalig (LG Bonn VuR 14, 395 [LG Bonn 19.03.2014 - 5 S 236/13]) oder wiederkehrend erfolgt bzw aus welcher Quelle sie stammt (Einheitslösung). Erfasst werden auch Bareinzah...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Klage gegen den Eigentümer oder Besitzer einer unbeweglichen Sache als solche.

Rn 3 Eine Klage ist dann gg den Eigentümer oder Besitzer als solchen gerichtet, wenn Eigentum oder Besitz Anspruchsvoraussetzung des verfolgten Anspruchs sind; demnach können nur der Eigentümer oder der Besitzer der unbeweglichen Sache hinsichtlich der Klage passivlegitimiert sein (Stuttg NZM 99, 173, 174; Zö/Schultzky § 26 Rz 2; BeckOKZPO/Toussaint § 26 Rz 1, 2). Dem Normzw...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Rückzahlungsklauseln / 2 Gratifikationen

Die Rückzahlungs- oder Bindungsklausel bei einer Weihnachtsgratifikation muss ausdrücklich vereinbart sein.[1] Das BAG[2] hat für Rückzahlungsklauseln folgende Grundsätze aufgestellt: Kleingratifikationen (bis 100 EUR): Rückzahlungsklauseln unzulässig. Bindungsfristen über den 30.6. des Folgejahres hinaus sind unzulässig. Weihnachtsgratifikationen von weniger als einem Monatsgeh...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 2.3.1 Grundsätze

Nach den Bestimmungen der §§ 652 ff. BGB bestehen zunächst keine bestimmten Formerfordernisse für das Zustandekommen eines Maklervertrags. Er kann also grundsätzlich mündlich, in Textform oder schriftlich geschlossen werden. Dies gilt aber nicht für den Bereich des Wohnungseigentums, so es sich nicht um eine Teileigentumseinheit handelt. Vielfach kommt in letzterem Fall ein ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.4.3 Einzelne wichtige Gründe zur Entscheidung über den Eintritt einer Sperrzeit

Rz. 561 Bei der nachfolgenden alphabetischen Listung von Sachverhalten mit wichtigen Gründen i. S. des Arbeitsförderungsrechts nach Stichworten wird die zugrunde liegende Rechtsprechung zum Teil wörtlich in Leitsatz und/oder einer Auswahl an Entscheidungsgründen wiedergegeben. Rz. 561a Abbruch einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme Für einen Abbruch hat der Teilnehmer stets ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 749 Azmons/Beck, Der Wiedereinstellungsanspruch auf einen Blick – Rechtlicher Umgang und praktische Umsetzung, NZA 2015, 1098. Bader, Die Befristung von Arbeitsverträgen zur Vertretung und der Rechtsmissbrauch, NJW 2017, 989. ders., Die Betriebsratsanhörung subjektiv determiniert – was folgt daraus?, NJW 2015, 1420. Bader-Jörchel, Das Befristungsrecht weiter in Bewegung, NZ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Mietkaution / 1.1.2.3 (Bank-)Bürgschaft

Insbesondere im Bereich der Geschäftsraummiete kommt der Bürgschaft als Sicherungsform des Vermieters Bedeutung zu. In der Praxis werden 3 Bürgschaftsformen unterschieden: Mietausfallbürgschaft, selbstschuldnerische Bürgschaft und Bürgschaft auf erstes Anfordern. Zwingend Schriftform Bei allen Arten der Bürgschaft ist zu beachten, dass die Bürgschaftsabrede nach § 766 BGB zwinge...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mitarbeiterüberwachung / 2 Grenzen der Überwachung

Verfassungsrechtlich kann jede Art von Mitarbeiterüberwachung gegen das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers aus Art. 2 Abs. 1 GG i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG in Gestalt des Rechts am eigenen Bild und der informationellen Selbstbestimmung verstoßen. Eingriffe in dieses Recht müssen durch schutzwürdige Belange des Arbeitgebers oder anderer Grundrechtsträger gerechtfertigt sein...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Dienstwagen: Arbeitsrechtli... / 12 Widerruf der Dienstwagengewährung

Regelmäßig wird in der Dienstwagenvereinbarung ein Widerrufsvorbehalt vereinbart. Eine solche Klausel unterliegt der AGB-Kontrolle. Die jederzeitige Widerrufsmöglichkeit ist unwirksam. Für die Ausübung des Widerrufs müssen sachliche Gründe genannt werden. Als sachliche Gründe kommen zum Beispiel die berechtigte Freistellung des Arbeitnehmers, das Ruhen des Arbeitsverhältniss...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 07/2025, Widerrufsrecht bei Vertragsänderung

VVG § 8 § 9; BGB § 355 § 357a Leitsatz Ein Widerrufsrecht gem. § 8 Abs. 1 VVG steht dem VN auch bei Vertragsänderungen zu, wobei der Senat offen lassen kann, ob ein Widerrufsrecht bei jedweder Vertragsänderung besteht oder nur bei wesentlichen Vertragsänderungen. OLG Köln, Urt. v. 7.2.2025 – 20 U 6/23 1 Sachverhalt Der Kl. schloss im Jahr 2014 bei der Bekl. zwei Rentenversicherun...mehr

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zfs 07/2025, Widerrufsrecht... / Leitsatz

Ein Widerrufsrecht gem. § 8 Abs. 1 VVG steht dem VN auch bei Vertragsänderungen zu, wobei der Senat offen lassen kann, ob ein Widerrufsrecht bei jedweder Vertragsänderung besteht oder nur bei wesentlichen Vertragsänderungen. OLG Köln, Urt. v. 7.2.2025 – 20 U 6/23mehr

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zfs 07/2025, Widerrufsrecht... / 2 Aus den Gründen: „…

1. Dem Kl. steht aufgrund des von ihm erklärten Widerrufs der im Jahr 2015 vereinbarten Beitragserhöhungen ein Zahlungsanspruch in Höhe von insgesamt 23.940,00 EUR nebst Zinsen in geltend gemachter Höhe seit dem 14.10.2021 zu. a) Der Kl., der erstinstanzlich ausdrücklich klargestellt hat, dass bezüglich der im Jahr 2014 geschlossenen Versicherungsverträge von ihm keine Anfech...mehr