Fachbeiträge & Kommentare zu Widerrufsrecht

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§ 10 Kosten in Erbsachen / 6. Vergütungsvereinbarung

Rz. 36 Zur Vermeidung von Fragen der Vergütung sollte immer eine Vergütungsvereinbarung getroffen werden, um einen Nachweis für die Höhe der Vergütung zu haben. Rz. 37 Im Rahmen einer Vergütungsvereinbarung sind folgende Vereinbarungen möglich: Rz. 38 Eine Vergütungsverei...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / III. Regelbeispiel des § 309 Nr. 12b BGB

Rz. 21 Im Rahmen des Verbots von Beweislaständerungen zum Nachteil des anderen Vertragsteils führt § 309 Nr. 12b BGB als Regelbeispiel das Verbot auf, den anderen Vertragsteil formularmäßig bestimmte Tatsachen bestätigen zu lassen. Die Vorschrift soll den Vertragspartner davor schützen, mit der Unterschrift zugleich unbemerkt eine Tatsache zu bestätigen, die die Beweislast z...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / I. Anwendungsbereich und -voraussetzungen

Rz. 2 § 308 Nr. 5 BGB ist nur auf fingierte Erklärungen des Vertragspartners anzuwenden.[9] Wird eine Erklärung des Verwenders durch die Klausel fingiert, findet – bei deren Nachteiligkeit für den Vertragspartner – eine Überprüfung nach § 307 BGB statt.[10] Nicht erfasst werden außerdem antizipierte Erklärungen, also solche die bereits bei Vertragsabschluss abgegeben werden,...mehr

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§ 3 Nachlasssicherung und -... / a) Allgemein

Rz. 605 Aus dem Vorstehenden folgt, dass die transmortale Vollmacht durch die Erben widerrufen werden kann. Bei einzelnen Miterben steht das Widerrufsrecht nach h.M. jedem der Miterben hinsichtlich der Vertretung seiner Person zu.[450] Zum Widerruf berechtigt sind ferner der Testamentsvollstrecker im Hinblick auf die von ihm verwalteten Gegenstände sowie der Nachlassverwalte...mehr

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§ 3 Nachlasssicherung und -... / VI. Restschuldversicherungen

Rz. 426 Im Zusammenhang mit Kreditverbindlichkeiten, die der Erblasser eingegangen ist, finden sich oftmals Restschuldversicherungen, die dem Kunden mehr oder weniger zwingend aufgedrückt werden. Hierbei handelt es sich um einen Unterfall der Risikolebensversicherungen, die den Restsaldo des Kredites im Falle des Todes (oder auch im Falle der Arbeitslosigkeit) abdecken solle...mehr

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zfs 11/2016, Keine Verletzu... / 2 Aus den Gründen:

" … 1. Die Feststellungsklage ist zulässig." Das gem. § 256 ZPO erforderliche Feststellungsinteresse liegt vor. Zwar fehlt ein solches im Interesse der endgültigen Klärung des Streitstoffs in einem Prozess regelmäßig dann, wenn (bereits) eine Leistungsklage möglich und zumutbar ist. … Dieser Grundsatz gilt jedoch nicht ausnahmslos. Ein Feststellungsinteresse wird ausnahmsweis...mehr

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zfs 10/2016, Beratungspflic... / Sachverhalt

Die Kl. nimmt den Bekl. auf Zahlung aus vier Vergütungsvereinbarungen im Zusammenhang mit der Vermittlung sog. Nettopolicen in Anspruch. Die Kl. ist für die A Lebensversicherung S.A. als Versicherungsvertreterin tätig geworden und hat dem Bekl. dabei vier fondsgebundene Rentenversicherungen vermittelt. Die Vermittlung sämtlicher Versicherungen erfolgte dabei durch den Zeugen ...mehr

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Jansen, SGB X § 32 Nebenbes... / 2.2.3 Widerrufsvorbehalt (Abs. 2 Nr. 3)

Rz. 17 Mit dem Vorbehalt kann sich die den VA erlassende Behörde das einseitige Recht vorbehalten, den VA nach § 47 zu widerrufen, und zwar unabhängig von gesetzlichen Widerrufsrechten. Dabei wird durch die "Widerruflichkeit" der Entscheidung – in Abgrenzung zu Rücknahme für rechtswidrige VA – deutlich, dass es sich hierbei um die Aufhebbarkeit eines rechtmäßigen VA handelt....mehr

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ZAP 2/2015, Umsetzung der E... / b) Widerrufsrecht bei Teilzeit-Wohnrechteverträgen

Nach vergleichbarer Systematik wie bei §§ 312g, 355, 356 BGB enthält § 356a BGB (Sonder-)Regelungen zum "Widerrufsrecht bei Teilzeit-Wohnrechteverträgen, Verträgen über ein langfristiges Urlaubsprodukt, bei Vermittlungsverträgen und Tauschsystemverträgen", wobei das Widerrufsrecht selbst in § 485 BGB geregelt ist (Verweisung auf § 355 BGB). Diese (neue) Bündelung widerrufsre...mehr

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ZAP 15/2015, Das Kleinanleg... / d) Widerrufsrecht

Bei allen nach §§ 2a–2 c VermAnlG befreiten Vermögensanlagen gilt das Widerrufsrecht gem. § 2d VermAnlG. Durch das Widerrufsrecht soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass dem Anleger in diesen Fällen kein Verkaufsprospekt zur Verfügung steht. Beschlussempfehlung und Bericht (a.a.O., S. 65) weisen insoweit überdies darauf hin, dass dem Anleger bei seiner Entscheidung "...mehr

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ZAP 5/2017, EU-Wohnimmobili... / c) Widerrufsrecht oder "Bedenkzeit" für Verbraucher

Hervorhebenswert für die Rechtspraxis ist weiterhin, dass Art. 14 Abs. 6 S. 1 der Richtlinie eine "Mindestfrist" von sieben Tagen vorsieht, damit der Verbraucher "ausreichend Zeit" hat, "um die Angebote zu vergleichen, ihre Auswirkungen zu bewerten und eine fundierte Entscheidung zu treffen". Diese "Bedenkzeit" ermöglicht eine nationale Umsetzung entweder in Gestalt eines ve...mehr

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ZAP 5/2017, EU-Wohnimmobili... / b) Regelungen zu sog. Null-Prozent-Finanzierungen und neues Widerrufsrecht

Im Kontext der Regelungen zu verbundenen und zusammenhängenden Verträgen – und über die Vorgaben der WIKrRL hinaus – hat der BGB-Gesetzgeber die Umgestaltung des Verbraucherdarlehensrechts durch die Richtlinienumsetzung der Richtlinie zum Anlass genommen, eine bestehende Unklarheit im deutschen Verbraucherkreditrecht zu beseitigen: Die wesentlichen Regelungen des Verbraucher...mehr

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ZAP 2/2015, Umsetzung der E... / c) Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehensverträgen

Für das "Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehensverträgen" enthält § 356b BGB Sonderregelungen, und zwar nach gleicher Regelungstechnik: Während das "besondere" Widerrufsrecht allein durch Verweisung auf das "allgemeine" Widerrufsrecht eingeräumt wird (vgl. §§ 495 Abs. 1, 355 BGB), enthält zunächst § 495 Abs. 2 BGB Sonderregelungen (zum Ausschluss des Widerrufsrechts), daneb...mehr

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ZAP 3/2017, Internetreport / 3 Widerrufsrecht: Artikel aus den Bereichen Hygiene/Gesundheitsschutz

Nach § 312g Abs. 1 BGB steht Verbrauchern bei einem Fernabsatzvertrag ein Widerrufsrecht gem. § 355 BGB zu. § 312g Abs. 2 S. 1 BGB nennt Vertragsarten, bei denen kein Widerrufsrecht besteht. Nach § 312g Abs. 2 S. 1 Nr. 3 BGB besteht kein Widerrufsrecht bei Verträgen zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe ...mehr

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ZAP 2/2015, Umsetzung der E... / d) Widerrufsrecht bei Ratenlieferungsverträgen

Als letztes Widerrufsrecht im neugeregelten Untertitel 2 des Titels 5 ist noch auf das Widerrufsrecht bei Ratenlieferungsverträgen gem. § 510 Abs. 2 BGB i.V.m. § 355 Abs. 1 BGB hinzuweisen, für das § 356c BGB Sonderregelungen enthält. Für dessen Bestehen ist zunächst gem. § 510 Abs. 2 BGB die Subsidiarität gegenüber § 312g BGB bei Fernabsatz- und Außergeschäftsraumverträgen ...mehr

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ZAP 15/2016, Internetreport / 7 Kein Widerrufsrecht bei Verkauf von Waren auf Messen

Nach § 312g Abs. 1 BGB steht dem Verbraucher bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht gem. § 355 BGB zu. Über die Bedingungen, die Fristen und das Verfahren für die Ausübung des Widerrufsrechts sowie das Muster-Widerrufsformular hat der Verkäufer den Verbraucher nach § 312g Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 246a § 1 Abs. 2...mehr

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ZAP 13/2016, Das Bankgeschä... / 1. Widerrufsrecht bei Verbraucherkrediten

Der ewige "Widerrufsjoker" hat ausgespielt. Die kontrovers diskutierte und umstrittene Reform des Widerrufsrechts für Wohnimmobilien- und Verbraucherkredite ist beschlossen worden (Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften v. 11.3.2016, BGBl I, S. 396). Die neue Regelung ist bereits im Vorfeld heftig umstritten g...mehr

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ZAP 3/2017, Verbraucher-Widerrufsrecht: Individuelle Anfertigung von Waren

(AG München, Urt. v. 13.9.2016 – 224 C 18398/15) • Nach § 312g Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BGB ist das Widerrufsrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ausgeschlossen für Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch die Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf di...mehr

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ZAP 4/2016, Anwaltsmagazin / "Ewiges Widerrufsrecht" soll abgeschafft werden

Das Bundeskabinett hat Ende Januar eine Regelung zur Beendigung des sog. ewigen Widerrufsrechts bei zwischen 2002 und 2010 abgeschlossenen Immobilienkrediten beschlossen. Damit soll darauf reagiert werden, dass das Entstehen unbefristeter Widerrufsrechte gerade bei Immobiliar-Verbraucherdarlehen zu erheblicher Rechtsunsicherheit führt (vgl. zum Thema auch Singer ZAP Kolumne ...mehr

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ZAP 1/2016, Widerrufsrecht: Messestand als beweglicher Geschäftsraum

(LG Freiburg, Urt. v. 22.10.2015 – 14 O 176/15) • Einem Verbraucher steht gem. § 312g Abs. 1 BGB nur bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht gem. § 355 BGB zu. Geschäftsräume sind nach der Legaldefinition des § 312b Abs. 2 S. 1 BGB "unbewegliche Gewerberäume, in denen der Unternehmer seine Tätigkeit dauerhaft a...mehr

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ZAP 3/2017, Internetreport / 1 Widerrufsrecht: Maklervertrag

Wer als Verbraucher über das Internet oder per Telefon einen Makler mit der Wohnungssuche beauftragt, hat ein Widerrufsrecht (BGH, Urt. v. 7.7.2016 – I ZR 30/15 u. I ZR 68/15). In zwei gleich gelagerten Fällen entschied der BGH, dass das fernabsatzrechtliche Widerrufsrecht auch für online oder telefonisch geschlossene Maklerverträge gilt. Für das tägliche Geschäft der Makler...mehr

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ZAP 15/2016, Internetreport / 4 Widerrufsrecht bei individuellen Angeboten

Kreative, individuelle oder von Hand hergestellte Waren werden z.B. über Handelsplattformen wie Dawanda und Etsy, aber auch in diversen eigenen Shops, angeboten und vertrieben. Häufig entsteht dabei die Frage, ob den Verbrauchern auch für Produkte wie z.B. handgemachte Kunstartikel, selbst genähte Bekleidungsstücke, Eigenfertigungen von Schmuckstücken oder die nach eigenen R...mehr

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ZAP 24/2016, Der Franchisev... / 13. Widerrufsrecht/Widerrufsbelehrung

Die Widerrufsbelehrung hat sich seit der Entscheidung des BGH vor mehr als 30 Jahren (Urt. v. 16.4.1986 BGHZ 94, 226) als einer der problematischsten Punkte bei Franchiseverträgen herausgestellt. Daran hat sich bis heute nichts geändert. Das Recht zur Widerrufsbelehrung ist in den letzten Jahren mehrmals geändert worden, teilweise mehrmals in einem Jahr. Die Fülle der ergang...mehr

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ZAP 2/2015, Umsetzung der E... / b) Regelungen zu "besonderen" (vertriebsbezogenen) Widerrufsrechten

Von großer praktischer Bedeutung sind auch die Bestimmungen zu den vertriebsbezogenen Widerrufsrechten. aa) Widerrufsrechtliche Spezialregelungen für Außergeschäftsraumverträge und Fernabsatzverträge Das (besondere) verbraucherschützende Widerrufsrecht für "Außergeschäftsraumverträge" und Fernabsatzverträge ist in § 312g Abs. 1 BGB geregelt (mit einer Verweisung auf § 355 BGB,...mehr

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ZAP 2/2015, Umsetzung der E... / 1. Systematik der verbraucherschützenden Widerrufsrechte

Die Änderungen betreffen bereits die Systematik der Widerrufsrechte. a) Allgemeines Das Zusammenspiel der "besonderen" Widerrufsrechte mit dem "allgemeinen" verbraucherschützenden Widerrufsrecht ist durch das Umsetzungsgesetz modifiziert worden: Zum einen finden sich ergänzende Bestimmungen direkt im Anschluss an § 355 BGB (vgl. §§ 356–356c BGB), zum anderen verweisen (nach wi...mehr

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ZAP 5/2017, EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie 2014/17/EU und deutsche Umsetzung – Auswirkungen auf Verbraucherprivatrecht und Widerrufsrechte

I. Einleitung Die Kontinuität des Wandels im europäischen und deutschen Verbraucher(privat)recht hat eine weitere Bestätigung erfahren: Nachdem die EU-Verbraucherrechterichtlinie 2011/83/EU vom 25.10.2011 (ABl Nr. L 304, S. 64) mit dem zum 13.6.2014 in Kraft getretenen "Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechtsrichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnung...mehr

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ZAP 14/2015, Versicherungsvertrag: Umfang der Belehrung über Widerrufsrechte

(OLG Koblenz, Beschl. v. 30.4.2015 – 10 U 41/15) • Gemäß § 5a Abs. 2 S. 1 VVG a.F. beginnt der Lauf der Frist erst, wenn dem Versicherungsnehmer der Versicherungsschein und die maßgeblichen Unterlagen vollständig vorliegen und der Versicherungsnehmer bei Aushändigung des Versicherungsscheins schriftlich über das Widerspruchsrecht, den Fristbeginn und die Dauer belehrt worden...mehr

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ZAP 5/2017, EU-Wohnimmobili... / d) Erlöschen des "ewigen" Widerrufsrechts

Durch das Umsetzungsgesetz zur WIKrRL ist zudem eine (im Gesetzgebungsverfahren umstrittene, s. nur BT-Drucks 18/7584, S. 139, 145 ff.) Ergänzung von Art. 229 EGBGB eingeführt worden, um die umstrittene Frage bezüglich des Fortbestands verbraucherschützender Widerrufsrechte bei Altverträgen zu klären (vgl. dazu m.w.N. bereits Omlor NJW 2016, 1265 ff.; BT-Drucks 18/7584, S. 1...mehr

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ZAP 12/2015, Internetreport / Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts bei Dienstleistungsverträgen

Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen, wenn der Unternehmer die Dienstleistung vollständig erbracht und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger V...mehr

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ZAP 5/2016, Anwaltsmagazin / Experten uneins bei der Abschaffung des "ewigen Widerrufsrechts"

In einer Anhörung vor dem Rechtsausschuss des Bundestags zur geplanten Beendigung des "ewigen Widerrufsrechts" für alte Immobilienkredite Mitte Februar in Berlin gingen die Ansichten der eingeladenen Experten weit auseinander. Einige hielten die vorgesehene Änderung für vertretbar, während andere verfassungsrechtliche Bedenken vortrugen. Die Bundesregierung plant, das bei bes...mehr

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ZAP 16/2015, Fernabsatzverträge: Kein genereller Ausschluss des Widerrufsrechts bei Heizöllieferung

(BGH, Urt. v. 17.6.2015 – VIII ZR 249/14) • Bei Fernabsatzverträgen über die Lieferung von Heizöl ist das Widerrufsrecht des Verbrauchers nicht nach § 312d Abs. 4 Nr. 6 BGB a.F. ausgeschlossen, denn kennzeichnend für diese Ausnahmevorschrift ist, dass der spekulative Charakter den Kern des Geschäfts ausmacht. Einen solchen spekulativen Kern weist der Ankauf von Heizöl durch ...mehr

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ZAP 2/2015, Umsetzung der E... / a) Allgemeines

Das Zusammenspiel der "besonderen" Widerrufsrechte mit dem "allgemeinen" verbraucherschützenden Widerrufsrecht ist durch das Umsetzungsgesetz modifiziert worden: Zum einen finden sich ergänzende Bestimmungen direkt im Anschluss an § 355 BGB (vgl. §§ 356–356c BGB), zum anderen verweisen (nach wie vor) "besondere" Widerrufsbestimmungen auf das "allgemeine" verbraucherschützend...mehr

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ZAP 1/2015, Fernabsatzvertrag: Ausschluss des Widerrufsrechts

(AG Dortmund, Urt. v. 28.4.2015 – 425 C 1013/15) • Zumindest in den Fällen, in denen der Kunde über die "Sofort-Kaufen" Funktion eines Onlineshops eine aus verschiedenen Elementen bestehende Couch, die in 17 verschiedenen Farben und 578 verschiedenen Kombinationen geliefert werden kann, bei der Bestellung im Internet bei jedem Element angezeigt bekommt, wie viele Artikel ver...mehr

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ZAP 15/2016, Internetreport / 3 Online-Vertrieb von Heizöl

Ob bei einer Bestellung von Heizöl unter Nutzung von Fernkommunikationsmitteln, z.B. Telefon, Telefax, E-Mail, ein Widerrufsrecht besteht, ist seit vielen Jahren in der Rechtsprechung umstritten. Das LG Duisburg hatte (s. Urt. v. 22.5.2007 – 6 O 408/06) entschieden, dass bei der Bestellung von Heizöl im Fernabsatz kein Widerrufsrecht bestehe. Der BGH hat geurteilt, dass bei ...mehr

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Gesetzgebungsreport / 7. Wohnimmobilienkredite und Dispozinsen

Kurz vor dem Inkrafttreten steht das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie (BT-Drucks 18/5922 i.d.F. BT-Drucks 18/7584), das am 18.2.2016 vom Deutschen Bundestag beschlossen wurde und die Verbesserung des Verbraucherschutzes im Bereich der Immobilienfinanzierung zum Ziel hat. Der erste Teil des Gesetzespakets, das sich dem sog. Immobiliar-Verbraucherdarlehe...mehr

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ZAP 2/2015, Umsetzung der E... / aa) Widerrufsrechtliche Spezialregelungen für Außergeschäftsraumverträge und Fernabsatzverträge

Das (besondere) verbraucherschützende Widerrufsrecht für "Außergeschäftsraumverträge" und Fernabsatzverträge ist in § 312g Abs. 1 BGB geregelt (mit einer Verweisung auf § 355 BGB, s. dazu III. 1.). Die Ausnahmen (Ausschluss des Widerrufsrechts) sind in § 312g Abs. 2 und 3 BGB bestimmt, wobei insbesondere der umfangreiche Katalog der Ausnahmetatbestände in Abs. 2 relevant ist...mehr

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ZAP 2/2015, Umsetzung der E... / III. Besonderer Teil des Verbrauchervertragsrechts: Allgemeine Widerrufsrechtsregelungen

Auch die ("allgemeinen") Normen des verbraucherschützenden Widerrufsrechts (§§ 355 ff. BGB) haben mit der Umsetzungsnovelle eine Neuregelung erfahren. Insbesondere ist die Systematik der §§ 355 ff. BGB mit dem "allgemeinen" verbraucherschützenden Widerrufsrecht in § 355 BGB, auf das die im BGB verstreuten "besonderen" widerrufsrechtlichen Spezialregelungen (wie z.B. § 312g A...mehr

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ZAP 24/2016, Der Franchisev... / 1.13.2.2 bb) Belehrungs-Muster

Der Text einer solchen Widerrufsbelehrung einschließlich eines Empfangsbekenntnisses und eines Muster-Widerrufsschreibens könnte wie folgt aussehen (vgl. aber auch die Richtlinie zur Widerrufsbelehrung des DFV – abgedr. im Jahrbuch Franchising 2016/2017, 325 ff.): Muster einer Widerrufsbelehrung: Widerrufsrecht Sie haben das Recht, innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründe...mehr

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ZAP 5/2017, EU-Wohnimmobili... / c) Einführung einer Bedenkzeit gem. § 495 Abs. 3 BGB

Entsprechend der o.g. Vorgaben der WIKrRL (s.o. II. 3. c) wird in § 495 BGB ergänzend zu dem Widerrufsrecht für Verbraucherdarlehensverträge eine explizite "Bedenkzeit" eingeführt: Gemäß § 495 Abs. 3 BGB ist dem Verbraucher bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen (in den Fällen des § 495 Abs. 2 BGB, d.h. in den Konstellationen eines Verbraucherdarlehensvertrags, in dene...mehr

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ZAP 2/2015, Umsetzung der E... / I. Einleitung: EU-Verbraucherrechterichtlinie RL 2011/83/EU und BGB-Änderungen

Die EU-Verbraucherrechterichtlinie 2011/83/EU vom 25.10.2011 (ABl. Nr. L 304, S. 64, kurz: VRRL) ist mit dem zum 13.6.2014 in Kraft getretenen Gesetz vom 20.9.2013 ("Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechtsrichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung" v. 20.9.2013, BGBl. I S. 3642, hier kurz: Umsetzungsgesetz) im deutschen (Verbraucherpriva...mehr

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ZAP 16/2016, Aktuelle Entwi... / c) Widerruf des Maklervertrags nach § 355 BGB

Soweit der Maklervertrag nach bisherigem Recht als Haustürwiderrufsgeschäft (vgl. BGHZ 185, 192 Rn 11; jetzt Außergeschäftsraumvertrag, hierzu D. Fischer NJW 2014, 3281, 3282), Teilzahlungsgeschäft (BGHZ 194, 150 Rn 12; BGH, VersR 2014, 1328) oder Fernabsatzgeschäft (OLG Düsseldorf NZM 2015, 225, 226; KG GE 2016, 57) einzustufen ist, sind die Bestimmungen über die Widerrufsr...mehr

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ZAP 11/2016, Fernabsatzvertrag: Widerruf ohne Benennung eines Grundes möglich

(BGH, Urt. v. 16.3.2016 – VIII ZR 146/15) • Es ist dem freien Willen des Verbrauchers überlassen, ob und aus welchen Gründen er von einem bei einem Fernabsatzgeschäft bestehenden Widerrufsrecht Gebrauch macht. Ein Ausschluss des Widerrufsrechts wegen Rechtsmissbrauchs oder unzulässiger Rechtsausübung (§ 242) kommt nur ausnahmsweise unter dem Gesichtspunkt besonderer Schutzbe...mehr

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ZAP 2/2015, Umsetzung der E... / a) Rechtsfolgen des Widerrufs

Die wichtigste Änderung betrifft die "Entkopplung" des Widerrufsfolgenrechts vom Rücktrittsrecht (§§ 346 ff. BGB) in §§ 357–357c BGB (vgl. dagegen den früheren § 357 BGB a.F.), die ebenfalls richtlinien(vorgaben)bedingt ist (vgl. dazu Art. 12 ff. VRRL). Die deutsche Umsetzung verfolgt hier – systematisch immerhin konsequent – die zuvor geschilderte Regelungstechnik bei den Wi...mehr

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ZAP 24/2016, Der Franchisev... / 1.13.2.1 aa) Belehrungspflicht

Sollte der Franchisenehmer Existenzgründer und damit Verbraucher i.S.v. § 13 BGB sein, so ist dieser, wenn der Masterfranchisevertrag zugleich eine Bezugsbindung enthält, über sein Widerrufsrecht gem. § 355 BGB zu belehren. Diese Widerrufsbelehrung orientierte sich zunächst an dem gesetzlichen Muster der 2. Änderungsverordnung zur BGB-Informationspflichtenverordnung (vgl. zu...mehr

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ZAP 5/2017, EU-Wohnimmobili... / IV. Fazit und Ausblick

Die Erreichung der Ziele der WIKrRL, zu einem hohen Niveau des Verbraucherschutzes gerade vor Überschuldung und Immobilienverlust beizutragen sowie eine fundierte Kreditentscheidung des Verbrauchers zu ermöglichen (s. nur die Erwägungsgründe 3 bis 6 der WIKrRL), kann für das deutsche Recht überwiegend bejaht werden. Auch hier finden in der deutschen Umsetzung die beiden "kla...mehr

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ZAP 15/2016, Internetreport / 8 Widerruf bei günstigerem Drittbezug

Die nachfolgend geschilderte Konstellation ist ein Ärgernis für Händler: Ein Kunde bestellt ein Produkt, das der Verkäufer sodann liefert. Ein Kaufvertrag ist zustande gekommen; über das Widerrufsrecht wurde ordnungsgemäß belehrt. Im Rahmen der Widerrufsfrist erklärt der Kunde den Widerruf. Im Verlauf der nachfolgenden "Diskussion" gibt der Kunde an, dass er das gleiche Prod...mehr

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ZAP 3/2016, Der Widerrufs-Joker im Kreditvertrag: Rien ne va plus?

Bekanntlich hat die Rechtsprechung des BGH zur Anerkennung eines "ewigen" Widerrufs selbst bei nur geringfügiger Fehlerhaftigkeit von Widerrufsbelehrungen in Verbraucherdarlehensverträgen zur Finanzierung von Immobilien der Jahre 2002 bis 2010 (vgl. grundlegend BGH, Urt. v. 28.6.2011 – XI ZR 349/10 sowie zu den Rechtsfolgen BGH, Beschl. v. 22.9.2015 – XI ZR 116/15, ZAP EN-Nr...mehr

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ZAP 2/2015, Umsetzung der E... / II. Allgemeiner Teil des Verbrauchervertragsrechts

Im Mittelpunkt des Umsetzungsgesetzes stehen die im Allgemeinen Schuldrecht des BGB verorteten Änderungen und Neufassung der Abschnitte über besondere Vertriebsformen gem. §§ 312b–312j BGB (s.u. 2.) sowie über das verbraucherschützende Widerrufsrecht (vgl. auch zur Historie und m.w.N. N. Fischer, Das allgemeine verbraucherschützende Widerrufsrecht, 2003, passim) gem. §§ 355–...mehr

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ZAP 24/2016, Der Franchisev... / a) Verbraucher (§ 13 BGB) oder Unternehmer (§ 14 BGB)

Gemäß § 355 BGB ist nur ein solcher Franchisenehmer über sein Widerrufsrecht zu belehren, der Verbraucher ist. Damit gewinnen die Vorschriften der §§ 13, 14 BGB, die sich mit den Begriffen des "Verbrauchers" bzw. des "Unternehmers" befassen, auch für den Abschluss von Franchiseverträgen grundsätzliche Bedeutung; insbesondere für Existenzgründungsfranchisenehmer, wie die Ents...mehr

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ZAP 11/2015, Partnervermittlungsvertrag: Verstoß gegen die guten Sitten

(AG Neumarkt, Urt. v. 9.4.2015 – 1 C 28/15) • Das Widerrufsrecht eines Verbrauchers kann nach § 356 Abs. 4 S. 1 BGB dadurch erloschen sein, dass der Unternehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon b...mehr