In einer Anhörung vor dem Rechtsausschuss des Bundestags zur geplanten Beendigung des "ewigen Widerrufsrechts" für alte Immobilienkredite Mitte Februar in Berlin gingen die Ansichten der eingeladenen Experten weit auseinander. Einige hielten die vorgesehene Änderung für vertretbar, während andere verfassungsrechtliche Bedenken vortrugen.

Die Bundesregierung plant, das bei bestimmten älteren Immobiliendarlehen derzeit nach der Rechtsprechung bestehende unbegrenzte Widerrufsrecht drei Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes zu beenden (vgl. zum Vorhaben zuletzt ZAP Anwaltsmagazin 4/2016, S. 151). Dieses Vorhaben hält der Bielefelder Rechtsprofessor Markus Artz für vertretbar. Es passe zum Sinn und Zweck des Widerrufsrechts, dass es nicht unbegrenzt gelte, sondern sich auf den Vertragsabschluss beziehe und eine Besinnungspflicht einräume. Ähnlich sah es Prof. Sebastian Omlor von der Universität Marburg. Der Grundsatz, dass Rechte nicht rückwirkend eingeschränkt werden dürfen, greife nicht, da es sich um eine "unechte Rückwirkung" handele. Denn in der Vergangenheit sei ein Widerruf ja möglich gewesen und bleibe es auch noch bis zum Ablauf der vorgesehenen Frist.

Anders beurteilten dies die beiden geladenen Rechtsanwälte. Der Berliner Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Ullrich Poppelbaum bemängelte, dass das Gesetz in dieser Form keinen Interessensausgleich zwischen Bank- und Verbraucherinteresse treffe. Das Problem der Banken, das mit der Gesetzesänderung gelöst werden solle, könnten diese auch selbst lösen. Nachdem durch höchstrichterliche Rechtsprechung bestimmte alte Widerrufsbelehrungen für unwirksam erklärt worden waren, hätten die Banken ihre Kreditnehmer wirksam nachbelehren können. Sie hätten aber auf das Urteil nicht reagiert. Dass jetzt stattdessen der Gesetzgeber tätig werde, sei verfassungsrechtlich bedenklich. Der Düsseldorfer Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Julius Reiter ergänzte, mit dem Widerrufsrecht solle das stärkste Verbraucherrecht beschnitten werden. Die meisten großen Banken hätten ihre Kunden ohnehin korrekt belehrt, betroffen seien überwiegend Online-Banken, die mit minimalem Personaleinsatz arbeiteten.

[Quelle: Bundestag]

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