Fachbeiträge & Kommentare zu Widerrufsrecht

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§ 1 Anwaltsvertrag / II. Vertragsschluss

Rz. 12 Das Zustandekommen eines Anwaltsvertrages richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften der §§ 145 ff. BGB .[42] Es bedarf also eines hinreichend bestimmten Angebots, das die Gegenseite ohne Änderung innerhalb der Annahmefrist annimmt. Vertretung ist beim Vertragsschluss durch einen anderen Rechtsanwalt möglich, nicht jedoch durch das Büropersonal, das etwaige Tätigke...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / A. Allgemeine Vertragspflichten des Rechtsanwalts

Rz. 1 Rechtsberater – Rechtsanwälte, Rechtsbeistände und steuerliche Berater (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte) sowie ihre Gesellschaften – haften ihren Auftraggebern (Mandanten) für berufliche Fehler i.d.R. aufgrund eines (Anwalts-, Steuerberater-, Wirtschaftsprüfer-)Vertrages (zur Haftung aus Gefälligkeit vgl. § 1 Rdn 28 ff.).[1] Rechtsanwälte schließen mit i...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / c) Fernabsatzvertrag

Rz. 45 Verträge mit rechtlichen Beratern (Dienst- oder Werkverträge) können unter den Voraussetzungen von § 312c BGB Fernabsatzverträge sein, mit der Folge besonderer Informationspflichten (§ 312d BGB) und einem Widerrufsrecht (312g BGB).[106] Der Anwendungsbereich der genannten Vorschrift ist auf Verträge zwischen einem Unternehmer (Rechtsberater) und einem Verbraucher besc...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 4. Verbraucherverträge und besondere Vertriebsformen

Rz. 42 Technischer Fortschritt, Wandel des anwaltlichen Berufsbilds und eine verbraucherschutzgetriebene europäische Gesetzgebung haben dazu geführt, dass je nach den Umständen des Vertragsabschlusses unterschiedliche Informationspflichten und Widerrufsrechte zu beachten sind. Die jüngsten, seit 13.6.2014 geltenden Regelungen setzen die Verbraucherrechterichtlinie (2011/83/E...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / Literaturtipps

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§ 7 Besonderer Teil des Sch... / a) Widerrufsrecht

Rz. 33 Aus § 495 BGB ergibt sich unter den aus den Absätzen 2 und 3 dieser Vorschrift ersichtlichen Bedingungen ein umfassendes Widerrufsrecht des Verbrauchers nach § 355 BGB. Hinsichtlich der Ausübung und Abwicklung dieses Rechts darf auf die Ausführungen in § 4 Rdn 1 ff. verwiesen werden.mehr

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§ 4 Allgemeiner Teil BGB / 2. Widerrufsrecht

Rz. 100 Die Widerrufsrechte stellen einen zentralen Teil des Verbraucherschutzes im BGB dar. Sie setzen keine Pflichtverletzung des Unternehmers voraus, sondern bieten dem Verbraucher die Möglichkeit, den abgeschlossenen Vertrag über §§ 355 ff. BGB rückabzuwickeln. Rz. 101 Der Widerruf muss gem. § 355 Abs. 1 S. 2 BGB durch Erklärung gegenüber dem Unternehmer erfolgen. Aus der...mehr

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§ 4 Allgemeiner Teil BGB / 4. Widerrufsmöglichkeiten von Verbraucherverträgen

Rz. 108 Grundsätzlich gibt es kein generelles Widerrufsrecht bei sog. Verbraucherverträgen. Dennoch finden sich an verschiedenen Stellen des BGB punktuelle Bestimmungen zum Widerrufsrecht bei Verträgen mit besonderen Vertriebsformen (z.B. Fernabsatzverträge) bzw. bei Verträgen, die eine längerfristige Bindungsdauer bzw. Finanzierungsfunktion zum Inhalt haben. Beispiele hierfü...mehr

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§ 7 Besonderer Teil des Sch... / 2. Sonderform: Der Verbraucherbauvertrag

Rz. 64 Verbraucherbauverträge sind Verträge, mit denen Unternehmer von Verbrauchern zum Bau eines neuen Gebäudes oder zu erheblichen Umbaumaßnahmen an einem bestehenden Gebäude verpflichtet werden, so die Legaldefinition des § 650i BGB. Nach dem Willen des Gesetzgebers sollen neben Neubauten nur tatsächlich erhebliche Umbaumaßnahmen unter die Neuregelung fallen, wie etwa ein ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Kleinunternehmer optiert zur Regelbesteuerung: In Zweifelsfällen muss das Finanzamt nachfragen

Leitsatz In Zweifelsfällen muss das Finanzamt den Kleinunternehmer fragen, welche Besteuerungsform er anwenden will. Zwar hat der Steuerpflichtige durch Abgabe der Jahressteuererklärung 2016 mit Berechnung der Umsatzsteuer nach Allgemeinregeln konkludent auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichtet, jedoch war dieser Verzicht nicht geeignet, erneut die fünfjähri...mehr

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Auflösungsvertrag/Abfindung / 1.2.13 Bedenkzeit, Widerrufs- und Rücktrittsrecht

Ein Auflösungsvertrag ist nach Ansicht des BAG nicht allein schon dann unwirksam, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer weder eine Bedenkzeit noch ein Rücktritts- bzw. Widerrufsrecht eingeräumt hat und ihm auch das Thema des beabsichtigten Gesprächs vorher nicht mitgeteilt hat.[1] Ob jedoch das BAG diese Auffassung auch in Zukunft so uneingeschränkt vertreten werde, war im H...mehr

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zfs 08/2019, Unwirksamkeit ... / 2 Aus den Gründen:

"… Die Kl. kann von der M-Versicherung, die nach wie vor Schuldnerin der Versicherungsleistung bleibt, nach Maßgabe von § 125 VVG, §§ 1, 2, 5, 28 ARB Deckung für die beabsichtigte Geltendmachung von kaufrechtlichen Gewährleistungs- und von Schadensersatzansprüchen verlangen (…)." 2. Der Kl. steht ein Anspruch auf Erbringung der für die Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Honorargestaltung für Steue... / 4 Berufsrecht: Fernabsatzvertrag und dessen Folgen

Anhand des BGH-Urteils v. 13.11.2017 (Az. IX ZR 204/16) wird sehr deutlich, welche Risiken Steuerberater, Rechtsanwälte und andere Freiberufler eingehen, sofern das Kerngeschäft im großen Stil über die Akquise im Internet und die Kommunikation ohne persönlichen Mandantenkontakt abläuft. Selbst wenn dieser später gesucht wird, heilt diese Tatsache nicht den Tatbestand, dass d...mehr

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zfs 06/2019, Keine Belehrun... / Sachverhalt

Die Parteien streiten um die Rückabwicklung einer fondsgebundenen Rentenversicherung. Am 18.12.2008 beantragte der Kl. bei der Bekl. den Abschluss einer Rentenversicherung mit Wirkung zum 1.1.2009. Vor der Unterschriftszeile heißt es im Antrag: Zitat "Liegt der Versicherungsbeginn vor Ablauf der 30-tägigen Widerrufsfrist, bin ich damit einverstanden, dass der Versicherungsschu...mehr

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zfs 06/2019, Keine Belehrun... / 2 Aus den Gründen:

"… [5] Das Rechtsmittel hat keinen Erfolg." [7] II. (…) Dem K. steht kein Anspruch auf Rückzahlung der geleisteten Versicherungsprämien und Herausgabe der von der Bekl. gezogenen Nutzungen aus der fondsgebundenen Rentenversicherung zu. Er hat seine auf den Abschluss des Versicherungsvertrages gerichtete Vertragserklärung nicht fristgerecht innerhalb von 30 Tagen gem. §§ 8 Abs...mehr

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ZErb 06/2019, Trans- und po... / IV. Widerruf der Vollmacht

Der Widerruf einer Vollmacht setzt voraus, dass diese überhaupt widerruflich ist. Insoweit kommt es zunächst auf das zugrundeliegende Rechtsgeschäft an. Handelt es sich dabei um einen Auftrag, dann ist nach den §§ 671 Abs. 1, 168 BGB von freier Widerruflichkeit auszugehen. Fehlt es an einem Grundgeschäft, liegt eine sog. isolierte Vollmacht vor, der kein Auftrags- oder sonst...mehr

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AGS 06/2019, Bewilligung de... / 1 Sachverhalt

Der Beschwerdeführer wendet sich gegen die Zurückweisung seines Antrags auf Festsetzung einer Verfahrens- und einer Einigungsgebühr. Der Beschwerdeführer reichte am 8.3.2018 beim ArbG Frankfurt (Oder) für die Klägerin eine Kündigungsschutzklage ein. Der Schriftsatz enthielt einen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH). Am 3.4.2018 nahm der Beschwerdeführer einen ...mehr

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AGS 06/2019, Bewilligung de... / Leitsatz

Schließen die Parteien einen widerrufbaren Vergleich und bewilligt das Gericht Prozesskostenhilfe ab einem Zeitpunkt nach Abschluss des Vergleichs aber vor Ablauf der Widerrufsfrist, kann noch ein Gebührenanspruch des/r beigeordneten Prozessbevollmächtigten begründet werden. Erforderlich, aber auch ausreichend ist es dann aber, dass nach dem Zeitpunkt, ab dem Prozesskostenhil...mehr

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AGS 06/2019, Bewilligung de... / 2 Aus den Gründen

Die nach § 56 Abs. 2 i.V.m. § 33 Abs. 3 RVG, § 569 Abs. 2 ZPO statthafte sowie form- und fristgerecht eingelegte Beschwerde ist unbegründet. Das ArbG hat der Erinnerung des Beschwerdeführers zu Recht nicht abgeholfen. Der Beschwerdeführer hat gegen die Landeskasse keine Gebührenansprüche, die nach § 55 RVG festzusetzen wären. Der Klägervertreter hat ab der Beiordnung und vor...mehr

Kommentar aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Hillebrand/Keßler, GenG § 2... / 5 Widerrufsrecht nach § 21b Abs. 4 GenG

Rz. 5 In § 21 b Abs. 4 GenG wird jedem darlehensgebenden Mitglied ein 14-tägiges Widerrufsrecht eingeräumt (vgl. BT-Druck. 18/11506, 26). Der Widerruf hat in Textform zu erfolgen (Brief, Fax oder E-Mail). Die Information über das bestehende Widerrufsrecht muss deutlich im Darlehensvertrag zu erkennen sein. Hier bietet sich ein Andruck entweder im Fettdruck über der Unterschr...mehr

Kommentar aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Hillebrand/Keßler, GenG § 2... / 4 Zweckbestimmung des § 21 b Abs. 3 GenG

Rz. 4 Nach § 21 b Abs. 3 Satz 1 GenG hat der Vorstand während der Darlehenslaufzeit zu kontrollieren, ob die Zweckbindung des jeweiligen Darlehens eingehalten wurde. Änderungen der Zweckbestimmung bedürfen der schriftlichen Zustimmung der darlehensgebenden Mitglieder. Im Rahmen der Geschäftsführungsprüfung hat der genossenschaftliche Prüfungsverband während der gesamten Darl...mehr

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Hillebrand/Keßler, GenG §§ ... / 3.1.1 Die gesetzliche Ausgangslage

Rz. 17 Im Bereich der Aktivvertretung, d. h. bei der Abgabe von Willenserklärungen im Namen der Genossenschaft, besteht mangels einer entgegenstehenden Bestimmung der Satzung gem. § 25 Abs. 1 S. 1 Gesamtvertretungsbefugnis. Es bedarf somit stets der Mitwirkung sämtlicher Vorstandsmitglieder. Ist ein Vorstandsmitglied – beispielsweise infolge einer Erkrankung oder wegen Urla...mehr

Kommentar aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Hillebrand/Keßler, GenG § 2... / 7.5 Die ›ordentliche‹ Abberufung

Rz. 41 Fraglich ist, ob neben dem unabdingbaren Widerrufsrecht der Generalversammlung ergänzend ein ›ordentlicher‹ Widerruf (Abberufung) durch das nach der Satzung zuständige Bestellungsorgan in Betracht kommt. Dies ist vor allem in den Fällen von praktischer Bedeutung, in denen die Satzung die Bestellungskompetenz dem Aufsichtsrat überträgt (vgl. § 21 Abs. 4 S. 1 MusterS),...mehr

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AGS 04/2019, Hinne/Klees/Müllerschön/Winkler, Vereinbarungen mit Mandanten – Vergütungsvereinbarungen, Mandatsbedingungen, Haftungsbeschränkungen, Verhandlungsführung

Von RA Dirk Hinne, FA für VersR, MedR und SozR, RA Dr. Hans Klees, Dr. phil. Albrecht Müllerschön, RA Klaus Winkler. Nomos Verlag, Baden-Baden. 4. Aufl., 2018. 279 S., 49,00 EUR Aus der Reihe "Die erfolgreiche Kanzlei" erscheint das vorliegende Werk zwischenzeitlich in 4. Aufl., was für seine Akzeptanz in der Praxis sprechen dürfte. Schwerpunkt der Darstellung ist die Vergütu...mehr

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zfs 03/2019, Rechtsschutzfa... / 2 Aus den Gründen:

"… Zu Recht hat das LG angenommen, dass ein Versicherungsfall, aus welchem sich ein solcher Anspruch ergibt, eingetreten ist." a) Unstreitig umfasst der Vertrag zwischen den Kl. und der Bekl. den Vertragsrechtsschutz. Dieser gilt gem. § 2 lit. d) ARB 2013 für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen. Ein solcher Fall liegt hier vor, wei...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / 11. Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen

Rz. 570 Wenn einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach § 355 BGB eingeräumt, so sind der Verbraucher und der Unternehmer an ihre auf den Abschluss des Vertrags gerichteten Willenserklärungen nicht mehr gebunden, wenn der Verbraucher seine Willenserklärung fristgerecht widerrufen hat. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage. Sie beginnt mit Vertragsschluss, soweit nic...mehr

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AGS 12/2018, Versicherungsf... / 1 Aus den Gründen

Die zulässige Berufung des Klägers gegen das Urteil des LG hat in der Sache Erfolg. Der Kläger hat gegen die Beklagte einen Anspruch auf Gewährung bedingungsgemäßen Versicherungsschutzes aus § 125 VVG i.V.m. §§ 1, 2 d), 4 Abs. 1 S. 1 c) ARB 2010. Zwischen den Parteien besteht seit dem 23.1.2013 ein wirksamer Rechtsschutzversicherungsvertrag auf der Grundlage der ARB 2010. Die ...mehr

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zfs 11/2018, Zeitpunkt des ... / Leitsatz

1. Widerruft ein VN einen Darlehensvertrag wegen fehlerhafter Belehrung über sein Widerrufsrecht, so tritt der Rechtsschutzfall in dem Augenblick ein, in dem der Darlehensgeber sich weigert, den Darlehensvertrag rückabzuwickeln. 2. Der Versicherer kann sich das Recht, Rechtsschutz wegen fehlender Erfolgsaussicht oder Mutwilligkeit zu verweigern, nicht wirksam vorbehalten, wen...mehr

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zfs 11/2018, Zeitpunkt des ... / 1 Aus den Gründen:

"… Der Kl. hat gegen die Bekl. einen Anspruch auf Gewährung bedingungsgemäßen Versicherungsschutzes aus § 125 VVG i.V.m. §§ 1, 2 d), 4 Abs. 1 S. 1 c) ARB 2010." Zwischen den Parteien besteht seit dem 23.1.2013 ein wirksamer Rechtsschutzversicherungsvertrag auf der Grundlage der ARB 2010. Die Ehefrau des Kl. ist mitversichert: Die Rückabwicklung eines Darlehensvertrags nach ei...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Zulässigkeit

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Für die Zulässigkeit eines gerichtlichen Aussetzungsantrags gelten grds. die allgemeinen Sachentscheidungsvoraussetzungen (dazu s. Vor FGO Rz. 26 ff.). Daher ist z. B. die Antragsbefugnis mit der Klagebefugnis (§ 40 Abs. 2, § 48 FGO) verknüpft. Hat ein Feststellungsbeteiligter, obwohl er klagebefugt ist, den einheitlichen Feststellungsbe...mehr

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AGS 10/2018, Kein Rechtssch... / Leitsatz

In der Rechtsschutzversicherung wird der Rechtsschutzfall nicht schon durch die Erteilung einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung begründet, wenn der Versicherungsnehmer der kreditgebenden Bank als Pflichtenverstoß das Bestreiten eines Widerrufsrechts vorwirft. Die so genannte Vorerstreckungsklausel des § 4 Abs. 4 lit. a) ARB 2008 ist wegen Intransparenz unwirksam. Der Gegenstan...mehr

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zfs 9/2018, Intransparenz d... / 2 Aus den Gründen:

"… 1. Zutreffend legt das BG seiner Entscheidung zugrunde, dass der Rechtsschutzfall erst in versicherter Zeit durch die Weigerung der Bank eingetreten ist, die Wirksamkeit des vom Kl. erklärten Widerrufs anzuerkennen." Für die Festlegung des dem Vertragspartner des VN vorgeworfenen Pflichtenverstoßes i.S.v. § 4 Abs. 1 S. 1 Buchst. c) ARB 2008 ist der Tatsachenvortrag entsche...mehr

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zfs 9/2018, Intransparenz d... / Sachverhalt

Der Kl. begehrt von seinem beklagten Rechtsschutzversicherer die Bestätigung von Versicherungsschutz für die außergerichtliche Interessenwahrnehmung im Streit mit einer Bank um die Wirksamkeit eines Widerrufs seiner auf den Abschluss eines Darlehensvertrages gerichteten Vertragserklärung. Dem seit April 2010 bestehenden Vertrag liegen die ARB 2008 zugrunde. Darin heißt es u.a...mehr

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zerb 7/2018, Von der nichtr... / bb) Einseitige Beendigung des Treuhandvertrags

Im Fall einer Organisation der unselbstständigen Stiftung durch einen Treuhandvertrag hat der Stifter bei einer Weigerung des Treuhänders, das Stiftungsvermögen in eine rechtsfähige Stiftung zu überführen, die Möglichkeit den zugrundeliegenden Auftrag oder Geschäftsbesorgungsvertrag nach § 671 Abs. 1 BGB aus wichtigem Grund zu kündigen. Die Kündigung des Treuhandvertrags dur...mehr

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zfs 4/2018, Rechtsschutzfal... / 1 Aus den Gründen:

" … Der Kl. hat gegen die Bekl. einen Anspruch auf Gewährung bedingungsgemäßen Versicherungsschutzes aus § 125 VVG i.V.m. §§ 1, 2 d), 4 Abs. 1 S. 1 c) ARB 2010. Zwischen den Parteien besteht ein wirksamer Rechtsschutzversicherungsvertrag auf der Grundlage der ARB 2010. Unstreitig ist die Ehefrau des Kl. mitversichert. Wie die Ausstellung eines neuen Versicherungsscheins zeig...mehr

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zfs 4/2018, Rechtsschutzfal... / Leitsatz

In Fällen des Verlangens einer Rückabwicklung von Verbraucherdarlehensverträgen wegen unzulänglicher Belehrung über das Widerrufsrecht, tritt der Rechtsschutzfall erst mit der Weigerung des Darlehensgebers ein, den Vertrag rückabzuwickeln. (Leitsatz der Schriftleitung) OLG Köln, Urt. v. 14.11.2017 – 9 U 40/17mehr

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Unwirksame Beschränkung der Aufrechnung durch Verbraucher in den AGB

Zusammenfassung Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nach der die Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen erfolgen darf, ist gegenüber einem Verbraucher unwirksam, welchem ein Widerrufsrecht nach § 355 BGB zusteht. Der Hintergrund Die Beklagte ist eine Sparkasse, die in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter anderem d...mehr

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Jansen, SGB X § 47 Widerruf... / 2.4 Widerrufsverfahren

Rz. 33 Dieser Widerruf, der in der Regel von Amts wegen eingeleitet wird, ergeht durch Bescheid und bedarf der vorherigen Anhörung nach § 24. Ob die Behörde einen solchen Widerrufsbescheid erlässt, steht in deren pflichtgemäßem Entschließungsermessen. Der Gebrauch des Ermessens hat sich inhaltlich an der Zwecksetzung der Geld- oder Sachleistung oder der damit verbundenen Auf...mehr

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AGS 3/2018, Anwaltsvertrag ... / 2 Aus den Gründen

I. Das Berufungsgericht hat ausgeführt: Zwischen den Parteien sei ein Anwaltsvertrag dadurch zustande gekommen, dass der Beklagte mit der Rücksendung der unterzeichneten Vollmacht der Klägerin ein Angebot auf Mandatsübernahme abgegeben habe, das diese durch Aufnahme der Anwaltstätigkeit angenommen habe. Der Beklagte habe diesen Vertrag jedoch wirksam nach §§ 312b, 312d Abs. ...mehr

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zfs 2/2018, Gerichtsstand i... / 2 Aus den Gründen:

" … Die Revision hat keinen Erfolg." I. Das BG hat in seiner angefochtenen Entscheidung (r+s 2016, 213) ausgeführt, die deutschen Gerichte seien im Streitfall international zuständig. II. Das hält rechtlicher Überprüfung stand. Das BG hat die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte gem. § 215 Abs. 1 S. 1 VVG zu Recht bejaht. 1. Es hat richtig erkannt, dass die nationale...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 2.6 Formprobleme

Ein Erb- oder Pflichtteilsverzicht bedarf wie der Ehevertrag (§ 1410 BGB) der notariellen Beurkundung gem. § 2348 BGB. Gemäß § 2347 Abs. 1 BGB muss der Erblasser – im Gegensatz zum Ehevertrag – persönlich handeln. Bei einem gegenseitigen Verzicht ist also für beide Teile Stellvertretung ausgeschlossen, so dass kein Ehegatte den vom anderen Teil als Vertreter ohne Vertretungs...mehr

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Jansen, SGB X § 54 Vergleic... / 2.6 Fehlerhafter Vergleichsvertrag

Rz. 12a Erweist sich nachträglich ein dem Vertrag zugrunde gelegter "ungewisser" Sachverhalt als falsch, wird dadurch der Vertrag nicht berührt. Der Vertrag bleibt weiterhin wirksam (BVerwG, Urteil v. 3.3.1995, 8 C 32/93). Der Vertrag kann auch nichtig und damit rechtswidrig und unbeachtlich sein (§ 58). Er kann außerdem an geänderte Verhältnisse angepasst oder gekündigt wer...mehr

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§ 6 Rechte des Betroffenen / VI. Einschränkungen für Archiv- und Forschungszwecke, § 27 Abs. 2 BDSG-Neu und § 28 Abs. 4 BDSG-Neu

Rz. 189 Wie bei der Ausübung der Betroffenenrechte aus Art. 15, 16 und 18 DSGVO hat sich der deutsche Gesetzgeber auch in Bezug auf die Ausübung des Widerspruchsrechts nach Art. 21 DSVGO dazu entschlossen, das Widerrufsrecht insoweit zu beschränken, als dieses Recht voraussichtlich die Verwirklichung von Forschungs- oder Statistikzwecken unmöglich machen oder ernsthaft beint...mehr

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§ 6 Rechte des Betroffenen / 1. Gegenstand, inhaltliche und formale Anforderungen

Rz. 178 Art. 21 Abs. 2 DSGVO normiert ein umfassendes und unbedingtes Widerspruchsrecht der betroffenen Person gegen die Verarbeitung oder Nutzung ihrer personenbezogenen Daten für Zwecke der Direktwerbung. Die DSGVO selbst enthält keine Definition des Begriffs der Direktwerbung. Da sich das Widerspruchsrecht des Art. 21 Abs. 2 DSGVO jedoch ausdrücklich auf diese besonderen ...mehr

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§ 9 Das Beschäftigungsdaten... / II. Aufbau des § 26 BDSG-Neu

Rz. 14 § 26 BDSG-Neu führt die spezialgesetzliche Regelung des § 32 BDSG im Wesentlichen fort und passt den Wortlaut der Norm lediglich an die Terminologie der DSGVO an. Die Norm gliedert sich in insgesamt acht Absätze. Rz. 15 Absatz 1 regelt, wie bisher § 32 Abs. 1 BDSG, zu welchen Zwecken und unter welchen Voraussetzungen personenbezogene Daten vor, im und nach dem Beschäft...mehr

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§ 5 Informations- und Mitte... / E. Besondere Unterrichtungspflichten im Zusammenhang der Verarbeitung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. e) oder f) DSGVO sowie der Direktwerbung, Art. 21 Abs. 4 DSGO

Rz. 197 Unbeschadet der Informationspflichten des Verantwortlichen nach Art. 13, 14 DSGVO normiert Art. 21 Abs. 4 DSGVO eine besondere Unterrichtungspflicht des Verantwortlichen gegenüber der betroffenen Person für die Fälle, in denen sich eine Verarbeitung entweder auf Art. 6 Abs. 1 lit. e) DSGVO oder Art. 6 Abs. 1 lit f) DSGVO stützt oder die Verarbeitung zum Zwecke der Di...mehr

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§ 6 Rechte des Betroffenen / 1. Gegenstand

Rz. 168 Das Widerspruchsrecht der betroffenen Person gem. Art. 21 Abs. 1 DSGVO richtet sich ausschließlich gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten, die die betroffene Person (unmittelbar) betreffen, und deren Verarbeitung (ausschließlich) aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e) oder f) DSGVO erfolgt. Die Formulierung, dass dies auch für ein auf diese Bestimmungen gestützte...mehr

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§ 4 Rechtsgrundlagen der Ve... / b) Freiwilligkeit bei Auslobung finanzieller Anreize

Rz. 12 Ebenfalls unter dem Stichwort der Freiwilligkeit werden Fälle diskutiert, in denen gegen das sogenannte Kopplungsverbot verstoßen wird. Fraglich ist, ob die Freiwilligkeit der Einwilligungserklärung dort ihre Grenze finden muss, wo dem Betroffenen seine Einwilligung von einer stärkeren Partei "abgepresst" wird.[22] Problematisch soll es insbesondere sein, wenn die Gew...mehr

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AGS 12/2017, Anwaltsvertrag... / Leitsatz

Auch ein Anwaltsvertrag kann ein Fernabsatzvertrag sein, der ein Widerrufsrecht begründet (§§ 312c, 312d, 312g, 346 Abs. 1, 355, 356, 357, 611 ff., 675 BGB unter Beachtung der §§ 1, 13 und 14 RVG). AG Brandenburg, Urt. v. 13.10.2017 – 31 C 244/16mehr

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zfs 11/2017, Voraussetzung ... / 2 Aus den Gründen:

[7] "… I. Das BG hat einen aus dem Widerruf resultierenden Prämienrückerstattungsanspruch gem. § 9 VVG i.V.m. §§ 346, 357 Abs. 1 S. 1, 355 BGB verneint. Das Widerrufsrecht des Kl. sei zwar nicht durch Fristablauf erloschen, da die Bekl. nicht bewiesen habe, dass der Kl. eine Widerrufsbelehrung erhalten habe. Es sei aber gem. § 8 Abs. 3 S. 2 VVG erloschen. Mit der vom Kl. jed...mehr