Fachbeiträge & Kommentare zu Widerrufsrecht

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 4/2018, Rechtsschutzfal... / Leitsatz

In Fällen des Verlangens einer Rückabwicklung von Verbraucherdarlehensverträgen wegen unzulänglicher Belehrung über das Widerrufsrecht, tritt der Rechtsschutzfall erst mit der Weigerung des Darlehensgebers ein, den Vertrag rückabzuwickeln. (Leitsatz der Schriftleitung) OLG Köln, Urt. v. 14.11.2017 – 9 U 40/17mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Unwirksame Beschränkung der Aufrechnung durch Verbraucher in den AGB

Zusammenfassung Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nach der die Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen erfolgen darf, ist gegenüber einem Verbraucher unwirksam, welchem ein Widerrufsrecht nach § 355 BGB zusteht. Der Hintergrund Die Beklagte ist eine Sparkasse, die in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter anderem d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 47 Widerruf... / 2.4 Widerrufsverfahren

Rz. 33 Dieser Widerruf, der in der Regel von Amts wegen eingeleitet wird, ergeht durch Bescheid und bedarf der vorherigen Anhörung nach § 24. Ob die Behörde einen solchen Widerrufsbescheid erlässt, steht in deren pflichtgemäßem Entschließungsermessen. Der Gebrauch des Ermessens hat sich inhaltlich an der Zwecksetzung der Geld- oder Sachleistung oder der damit verbundenen Auf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Der Verbraucherbauvertr... / E. Widerrufsrecht (§ 650l BGB)

Rz. 82 § 650l Widerrufsrecht Dem Verbraucher steht ein Widerrufsrecht gemäß § 355 zu, es sei denn, der Vertrag wurde notariell beurkundet. Der Unternehmer ist verpflichtet, den Verbraucher nach Maßgabe des Artikels 249 § 3 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche über sein Widerrufsrecht zu belehren. Rz. 83 Die Regelung des infolge Art. 1 Nr. 25 BauVertrRRG neu in...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Der Verbraucherbauvertr... / I. Das Widerrufsrecht nach § 355 BGB

Rz. 93 Wird einem Verbraucher durch Gesetz – mithin durch § 650l S. 1 BGB – ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt,[192] so sind der Verbraucher (§ 13 BGB) und der Unternehmer (§ 14 BGB) nach § 355 Abs. 1 S. 1 BGB an ihre auf den Abschluss des Vertrags gerichteten Willenserklärungen nicht mehr gebunden, wenn der Verbraucher seine Willenserklärung fristgerecht w...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Der Bauträgervertrag / 6. Kein Widerrufsrecht (§ 650l Abs. 1 BGB)

Rz. 28 Wegen der notariellen Beurkundung des Bauträgervertrags[58] ist der Erwerber durch die Belehrungspflicht des Notars und die in § 17 Abs. 2 Buchst. a Nr. 2 BeurkG vorgesehene Zeit für die Prüfung des Vertragsentwurfs – im Regelfall zwei Wochen – nach Ansicht des Gesetzgebers[59] hinreichend vor Übereilung geschützt, weswegen kein praktisches Bedürfnis bestehe, "ihm ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Der Verbraucherbauvertr... / 1. Zeitliche und formelle Anforderungen an die Widerrufsbelehrung

Rz. 105 Art. 249 § 3 Abs. 1 EGBGB regelt in Anlehnung an diverse bereits bestehende Regelungen[211] näher die zeitlichen und formellen Anforderungen an die Widerrufsbelehrung, die der Unternehmer einem Verbraucher, dem ein Widerrufsrecht nach § 650l S. 1 BGB zusteht, geben muss:[212] Steht dem Verbraucher ein Widerrufsrecht nach § 650l S. 1 BGB zu, ist der Unternehmer nach A...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Der Verbraucherbauvertr... / II. Widerrufsfrist

Rz. 94 Die Widerrufsfrist beträgt nach § 650l S. 1 i.V.m. § 355 Abs. 2 S. 1 BGB 14 Tage. Sie beginnt gemäß § 355 Abs. 2 S. 2 BGB mit Vertragsschluss, soweit nichts anderes bestimmt ist. Rz. 95 Für die Fristberechnung gelten die allgemeinen Grundsätze des BGB, mithin die §§ 187 Abs. 1, 188 Abs. 2 1. Alt. und 193 BGB.[193] Rz. 96 Nach Ansicht des Gesetzgebers reicht eine Widerru...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Der Verbraucherbauvertr... / III. Die Widerrufsbelehrungspflicht des Unternehmers

Rz. 103 Art 249 EGBGB (Informationspflichten bei Verbraucherbauverträgen) § 3 Widerrufsbelehrung (1) Steht dem Verbraucher ein Widerrufsrecht nach § 650l Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu, ist der Unternehmer verpflichtet, den Verbraucher vor Abgabe von dessen Vertragserklärung in Textform über sein Widerrufsrecht zu belehren. Die Widerrufsbelehrung muss deutlich gestalt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Der Verbraucherbauvertr... / 4. Musterwiderrufsbelehrung

Rz. 111 Der Unternehmer kann seine Belehrungspflicht auch dadurch erfüllen, dass er dem Verbraucher das in Anlage 10 zu Art. 249 § 3 EGBGB vorgesehene Muster für die Widerrufsbelehrung [222] zutreffend ausgefüllt in Textform (vgl. § 126b BGB, vorstehend § 2 Rdn 89) übermittelt (so Art. 249 § 3 Abs. 2 EGBGB – Musterwiderrufsbelehrung).[223] Rz. 112 Dabei darf die (Musterwiderru...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Der Verbraucherbauvertr... / C. Vorvertragliche Informationspflicht: Baubeschreibung

Rz. 36 § 650j Baubeschreibung Der Unternehmer hat den Verbraucher über die sich aus Artikel 249 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche ergebenden Einzelheiten in der dort vorgesehenen Form zu unterrichten, es sei denn, der Verbraucher oder ein von ihm Beauftragter macht die wesentlichen Planungsvorgaben. Rz. 37 § 650j BGB – neu eingefügt durch Art. 1 Nr. 25 BauV...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Der Verbraucherbauvertr... / 2. Deutlichkeitsgebot

Rz. 107 Die Widerrufsbelehrung muss gemäß Art. 249 § 3 Abs. 1 S. 2 EGBGB "deutlich gestaltet" sein (Deutlichkeitsgebot) und dem Verbraucher seine wesentlichen Rechte in einer an das benutzte Kommunikationsmittel angepassten Weise deutlich machen. Dem Deutlichkeitsgebot (i.S. einer unmissverständlichen Information eines Durchschnittsverbrauchers über die an die Ausübung seine...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Der Verbraucherbauvertr... / 3. Notwendiger Inhalt der Widerrufsbelehrung

Rz. 108 Die Widerrufsbelehrung muss nach Art. 249 § 3 Abs. 1 S. 3 EGBGB folgende inhaltlichen Informationen (über die wesentlichen Verbraucherrechte) als Bestandteile einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung enthalten:[218]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Der Verbraucherbauvertr... / IV. Folgen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung

Rz. 117 Eine unvollständige, unrichtige oder gar fehlende Widerrufsbelehrung führt dazu, dass der Lauf der Widerrufsfrist nach § 356e S. 1 BGB nicht beginnt (vorstehende Rdn 98). Die Ausschlussfrist gemäß § 356e S. 2 BGB beginnt hingegen unabhängig davon mit Vertragsschluss. Rz. 118 Mängel der Widerrufsbelehrung sind im Übrigen als Pflichtverletzung zu qualifizieren und könne...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Der Verbraucherbauvertr... / VII. Verbraucherverträge außerhalb des Anwendungsbereichs des § 650i Abs. 1 BGB

Rz. 25 Beachte: Verbraucherverträge, die nicht dem Anwendungsbereich des § 650i Abs. 1 BGB unterfallen (sog. nicht-privilegierte Bauverträge) – mithin solche, die nicht den Bau eines neuen Gebäudes bzw. erhebliche Umbaumaßnahmen zum Gegenstand haben –, unterfallen allein dem Anwendungsbereich der §§ 312 ff. BGB [55] – womit Folgendes gilt:[56]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Der Verbraucherbauvertr... / H. Unabdingbarkeit und abweichende Vereinbarungen

Rz. 178 § 650o Abweichende Vereinbarungen Von § 640 Absatz 2 Satz 2, den §§ 650i bis 650l und 650n kann nicht zum Nachteil des Verbrauchers abgewichen werden. Diese Vorschriften finden auch Anwendung, wenn sie durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden. Rz. 179 Kapitel 4 (§ 650o BGB – Unabdingbarkeit) regelt in Bezug auf abweichende Vereinbarungen, dass von den dem Verbr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Der Verbraucherbauvertr... / V. Verbraucherbauvertrag als Vertrag über alle Bauleistungen des Gebäudes

Rz. 19 Der Verbraucherbauvertrag eines Unternehmers mit einem Verbraucher umfasst nur Verträge über alle (d.h. sämtliche) Bauleistungen eines Gebäudes (weil sich die Herstellungspflicht des Unternehmers auf das gesamte Bauwerk bezieht – nicht auf bloße Teilleistungen [d.h. eine Einzelvergabe der Bauleistungen durch den Verbraucher], sodass solche von Generalunternehmern oder...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Der Verbraucherbauvertr... / A. Einleitung

Rz. 1 Der Gesetzgeber will für nach dem 31.12.2017 abgeschlossene Verträge (vgl. Art. 229 § 39 EGBGB) mit der Einfügung eines eigenen Kapitels 3 (§§ 650i bis 650n) BGB (Verbraucherbauvertrag)[1] in das Werkvertragsrecht – in dem eine Reihe von Schutzvorschrif­ten (in Bezug auf die Vertragsgestaltung und -auslegung) zugunsten des Verbrauchers i.S. des § 13 BGB (d.h. dem Verbr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 3/2018, Anwaltsvertrag ... / 2 Aus den Gründen

I. Das Berufungsgericht hat ausgeführt: Zwischen den Parteien sei ein Anwaltsvertrag dadurch zustande gekommen, dass der Beklagte mit der Rücksendung der unterzeichneten Vollmacht der Klägerin ein Angebot auf Mandatsübernahme abgegeben habe, das diese durch Aufnahme der Anwaltstätigkeit angenommen habe. Der Beklagte habe diesen Vertrag jedoch wirksam nach §§ 312b, 312d Abs. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 2/2018, Gerichtsstand i... / 2 Aus den Gründen:

" … Die Revision hat keinen Erfolg." I. Das BG hat in seiner angefochtenen Entscheidung (r+s 2016, 213) ausgeführt, die deutschen Gerichte seien im Streitfall international zuständig. II. Das hält rechtlicher Überprüfung stand. Das BG hat die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte gem. § 215 Abs. 1 S. 1 VVG zu Recht bejaht. 1. Es hat richtig erkannt, dass die nationale...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schnittstellen zwischen Fam... / 2.6 Formprobleme

Ein Erb- oder Pflichtteilsverzicht bedarf wie der Ehevertrag (§ 1410 BGB) der notariellen Beurkundung gem. § 2348 BGB. Gemäß § 2347 Abs. 1 BGB muss der Erblasser – im Gegensatz zum Ehevertrag – persönlich handeln. Bei einem gegenseitigen Verzicht ist also für beide Teile Stellvertretung ausgeschlossen, so dass kein Ehegatte den vom anderen Teil als Vertreter ohne Vertretungs...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 54 Vergleic... / 2.6 Fehlerhafter Vergleichsvertrag

Rz. 12a Erweist sich nachträglich ein dem Vertrag zugrunde gelegter "ungewisser" Sachverhalt als falsch, wird dadurch der Vertrag nicht berührt. Der Vertrag bleibt weiterhin wirksam (BVerwG, Urteil v. 3.3.1995, 8 C 32/93). Der Vertrag kann auch nichtig und damit rechtswidrig und unbeachtlich sein (§ 58). Er kann außerdem an geänderte Verhältnisse angepasst oder gekündigt wer...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Das verkehrsrechtliche ... / I. Vorbereitung

Rz. 5 Für die Annahme eines verkehrsstrafrechtlichen oder bußgeldrechtlichen Mandats muss – ebenso wie bei anderen Mandaten – auch die Frage nach der wirtschaftlichen Bearbeitung gestellt werden.[2] Denn das Abarbeiten dieser Mandate ist nicht nur regressträchtig, sondern entscheidet auch darüber, ob sich der Rechtsanwalt zukünftig weiterer Mandatsübertragung erfreuen darf. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Rechte des Betroffenen / VI. Einschränkungen für Archiv- und Forschungszwecke, § 27 Abs. 2 BDSG-Neu und § 28 Abs. 4 BDSG-Neu

Rz. 189 Wie bei der Ausübung der Betroffenenrechte aus Art. 15, 16 und 18 DSGVO hat sich der deutsche Gesetzgeber auch in Bezug auf die Ausübung des Widerspruchsrechts nach Art. 21 DSVGO dazu entschlossen, das Widerrufsrecht insoweit zu beschränken, als dieses Recht voraussichtlich die Verwirklichung von Forschungs- oder Statistikzwecken unmöglich machen oder ernsthaft beint...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Rechte des Betroffenen / 1. Gegenstand, inhaltliche und formale Anforderungen

Rz. 178 Art. 21 Abs. 2 DSGVO normiert ein umfassendes und unbedingtes Widerspruchsrecht der betroffenen Person gegen die Verarbeitung oder Nutzung ihrer personenbezogenen Daten für Zwecke der Direktwerbung. Die DSGVO selbst enthält keine Definition des Begriffs der Direktwerbung. Da sich das Widerspruchsrecht des Art. 21 Abs. 2 DSGVO jedoch ausdrücklich auf diese besonderen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Die nichteheliche Leben... / O. Erbrecht

Rz. 580 Im Fall des Todes eines der Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft bestehen gesetzliche Erbansprüche des überlebenden Partners nicht. Insbesondere scheidet die direkte oder analoge Anwendung der Vorschriften der §§ 1931, 1932, 1371 BGB aus, so dass der gesamte Nachlass des Verstorbenen auch dann dessen gesetzlichen Erben anfällt, wenn darin wesentliche wirts...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Informations- und Mitte... / E. Besondere Unterrichtungspflichten im Zusammenhang der Verarbeitung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. e) oder f) DSGVO sowie der Direktwerbung, Art. 21 Abs. 4 DSGO

Rz. 197 Unbeschadet der Informationspflichten des Verantwortlichen nach Art. 13, 14 DSGVO normiert Art. 21 Abs. 4 DSGVO eine besondere Unterrichtungspflicht des Verantwortlichen gegenüber der betroffenen Person für die Fälle, in denen sich eine Verarbeitung entweder auf Art. 6 Abs. 1 lit. e) DSGVO oder Art. 6 Abs. 1 lit f) DSGVO stützt oder die Verarbeitung zum Zwecke der Di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Das Beschäftigungsdaten... / II. Aufbau des § 26 BDSG-Neu

Rz. 14 § 26 BDSG-Neu führt die spezialgesetzliche Regelung des § 32 BDSG im Wesentlichen fort und passt den Wortlaut der Norm lediglich an die Terminologie der DSGVO an. Die Norm gliedert sich in insgesamt acht Absätze. Rz. 15 Absatz 1 regelt, wie bisher § 32 Abs. 1 BDSG, zu welchen Zwecken und unter welchen Voraussetzungen personenbezogene Daten vor, im und nach dem Beschäft...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Rechte des Betroffenen / 1. Gegenstand

Rz. 168 Das Widerspruchsrecht der betroffenen Person gem. Art. 21 Abs. 1 DSGVO richtet sich ausschließlich gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten, die die betroffene Person (unmittelbar) betreffen, und deren Verarbeitung (ausschließlich) aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e) oder f) DSGVO erfolgt. Die Formulierung, dass dies auch für ein auf diese Bestimmungen gestützte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Rechtsgrundlagen der Ve... / b) Freiwilligkeit bei Auslobung finanzieller Anreize

Rz. 12 Ebenfalls unter dem Stichwort der Freiwilligkeit werden Fälle diskutiert, in denen gegen das sogenannte Kopplungsverbot verstoßen wird. Fraglich ist, ob die Freiwilligkeit der Einwilligungserklärung dort ihre Grenze finden muss, wo dem Betroffenen seine Einwilligung von einer stärkeren Partei "abgepresst" wird.[22] Problematisch soll es insbesondere sein, wenn die Gew...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 12/2017, Anwaltsvertrag... / Leitsatz

Auch ein Anwaltsvertrag kann ein Fernabsatzvertrag sein, der ein Widerrufsrecht begründet (§§ 312c, 312d, 312g, 346 Abs. 1, 355, 356, 357, 611 ff., 675 BGB unter Beachtung der §§ 1, 13 und 14 RVG). AG Brandenburg, Urt. v. 13.10.2017 – 31 C 244/16mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Kautelarpraxis und Rec... / d) Vorbehalt von Rückerwerbsrechten

Rz. 204 Ob die Vereinbarung von freien oder sogar nur von enumerativen Rückerwerbsrechten (Widerrufsvorbehalten) dem Beginn der Ausschlussfrist nach § 2325 Abs. 3 BGB entgegensteht, ist höchstrichterlich noch nicht geklärt.[396] In seinem Urteil vom 11.4.2008[397] verneint nunmehr das OLG Düsseldorf – offensichtlich zum ersten Mal in der höchstrichterlichen Rechtsprechung – ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / d) Rückerwerbsrechte

Rz. 184 Wie sich Rückerwerbsrechte auf den Fristbeginn auswirken, ist höchstrichterlich nicht geklärt.[522] Wird ein freies, tatbestandsmäßig nicht begrenztes Rückerwerbsrecht vereinbart, so wird der Fristbeginn in der Literatur teilweise verneint, da es an der erforderlichen Ausgliederung aus dem Vermögen des Schenkers fehle.[523] Die Gegenmeinung verneint eine Schutzbedürf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / (a) Lebensversicherung mit widerruflicher Bezugsberechtigung

Rz. 42 Soweit das Vorliegen einer Schenkung ganz oder teilweise zu bejahen ist, stellt sich die Frage nach dem ergänzungspflichtigen Gegenstand der Schenkung. Hinsichtlich der Pflichtteilsergänzung bei einer Kapitallebensversicherung auf den Todesfall mit einer widerruflichen Bezugsberechtigung hat der IV. Senat des BGH mit zwei Entscheidungen vom 28.4.2010[127] für Klarheit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / aa) Die Ansicht der Rechtsprechung

Rz. 173 Der BGH hat im Zusammenhang mit einer Grundstücksschenkung gegen Nießbrauchsvorbehalt eine Leistung i.S.d. § 2325 Abs. 3 BGB abgelehnt (vgl. Rn 163). Trotz grundbuchamtlichen Vollzugs des Eigentumswechsels an einem Grundstück wird nach Ansicht des BGH der Fristbeginn gehindert, wenn der Erblasser den verschenkten Gegenstand im "Wesentlichen" weiternutzt, sei es aufgr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 11/2017, Voraussetzung ... / 2 Aus den Gründen:

[7] "… I. Das BG hat einen aus dem Widerruf resultierenden Prämienrückerstattungsanspruch gem. § 9 VVG i.V.m. §§ 346, 357 Abs. 1 S. 1, 355 BGB verneint. Das Widerrufsrecht des Kl. sei zwar nicht durch Fristablauf erloschen, da die Bekl. nicht bewiesen habe, dass der Kl. eine Widerrufsbelehrung erhalten habe. Es sei aber gem. § 8 Abs. 3 S. 2 VVG erloschen. Mit der vom Kl. jed...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 11/2017, Voraussetzung des Erlöschens des Widerrufsrechts

VVG § 8 Abs. 3 S. 2 § 9 Abs. 1 S. 1 Leitsatz Ein ausdrücklicher Wunsch des VN nach vollständiger Vertragserfüllung i.S.v. § 8 Abs. 3 S. 2 VVG setzt ebenso wie dessen Zustimmung zum Beginn des Versicherungsschutzes vor Ende der Widerrufsfrist gem. § 9 Abs. 1 S. 1 VVG voraus, dass der VN entweder über sein Widerrufsrecht belehrt wurde oder der VR aufgrund anderer Umstände davon ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 11/2017, Voraussetzung ... / Leitsatz

Ein ausdrücklicher Wunsch des VN nach vollständiger Vertragserfüllung i.S.v. § 8 Abs. 3 S. 2 VVG setzt ebenso wie dessen Zustimmung zum Beginn des Versicherungsschutzes vor Ende der Widerrufsfrist gem. § 9 Abs. 1 S. 1 VVG voraus, dass der VN entweder über sein Widerrufsrecht belehrt wurde oder der VR aufgrund anderer Umstände davon ausgehen konnte, dem VN sei sein Widerrufsr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 11/2017, Schadensersatz... / 2 Aus den Gründen:

[11] "… 1. Das BG hat allerdings zu Recht angenommen, dass sich die Parteien wirksam über den Inhalt des Versicherungsvertrags geeinigt haben. Eine Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) zu dieser Frage ist nicht geboten." [12] a) Es liegt eine wirksame Einigung vor. Der Kl. hat ein vollständiges Angebot abgegeben und die Bekl. hat dieses Angebot mit ihrem S...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 11/2017, Schadensersatz... / Sachverhalt

Der Kl. unterschrieb am 22.9.2010 bei einem Versicherungsvertreter der Bekl. einen Antrag auf Abschluss einer Rentenversicherung bei der Bekl. Der schriftliche Antrag enthielt unter anderem Angaben zum Versicherungsumfang, zum gewählten Tarif und zum monatlichen Beitrag; Versicherungsbeginn sollte der 1.10.2010 sein. Weiter enthielt er einen Hinweis auf ein Widerrufsrecht. V...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Vergütung in Familiensa... / d) Aufschiebende Bedingung/Widerruf – Vereinbarung "für den Fall der Scheidung"

Rz. 214 Der Rechtsanwalt erhält die Einigungsgebühr nicht, wenn ein Vertrag unter einer aufschiebenden Bedingung oder unter Vorbehalt des Widerrufs geschlossen wird und die Bedingung nicht eintritt bzw. der Vertrag widerrufen wird, Absatz 3 der Anmerkung zu Nr. 1000 VV RVG. Rz. 215 Dies bedeutet, dass bei einer Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarung z.B. über nachehelic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 09/2017, Wertersatzansp... / 2 Aus den Gründen:

[13] "… II. … Zwar hat das BG zutreffend und im Revisionsverfahren nicht angegriffen dem Kl. aufgrund des wirksam erklärten Widerrufs seiner auf den Abschluss eines Fernabsatzvertrags gerichteten Willenserklärung einen Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises i.H.v. insgesamt 386,58 EUR zugesprochen, der sich aus der nach der Übergangsregelung des Art. 229 § 32 Abs. 1 EGBGB ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 09/2017, Wertersatzansp... / 3 Anmerkung:

Ein Fernabsatzvertrag ist ein Vertrag über eine Warenlieferung oder Dienstleistung zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer, der ausschließlich per Fernkommunikationsmittel außerhalb der in § 312b Abs. 2 BGB definierten Geschäftsräume geschlossen wird. Ausgenommen hiervon werden Verträge, die außerhalb eines organisierten Fernabsatzvertriebssystems zustande kommen un...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Die Auslegung Allgemein... / c) Ausnahme für Leistungsvorbehalt nach Ablauf einer Widerrufsfrist

Rz. 284 Durch diese Ausnahme ermöglicht es der Gesetzgeber dem Verwender, seine Leistung zumindest bis zum Ablaufen der Widerrufsfrist (§§ 355 Abs. 1 und Abs. 2 BGB) zugunsten des Vertragspartners zu verzögern. Anderenfalls müsste der Verwender seine Leistung erbringen, obwohl das Vertragsverhältnis aufgrund der Widerrufsmöglichkeit noch vorläufigen Charakter hat. Insoweit i...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Die Auslegung Allgemein... / 2. Annahme- und Leistungsfrist (§ 308 Nr. 1 BGB)

Rz. 260 § 308 Nr. 1 BGB ist durch das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie vom 20.9.2013[559] an das geänderte Widerrufsrecht für Verbraucherverträge angepasst worden. Da die §§ 355 ff. BGB nach Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie nur noch ein Widerrufsrecht des Verbrauchers vorsehen und das frühere Rückgaberechte entfallen ist, wurde der Verweis in § 3...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Die Auslegung Allgemein... / a) Allgemeines

Rz. 411 § 308 Nr. 7 BGB untersagt Vertragsbedingungen, durch die sich der Verwender im Fall des Rücktritts oder der Kündigung eine unangemessen hohe Nutzungs- bzw. Gebrauchsvergütung (§ 308 Nr. 7 lit. a BGB) oder einen unangemessen hohen Aufwendungsersatz (§ 308 Nr. 7 lit. b BGB) vorbehält. Rz. 412 Zweck der Vorschrift ist es, dem Vertragspartner seine Rücktritts- bzw. Kündig...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeines zum AGB-Recht / VII. Das Verhältnis der §§ 305 ff. BGB zu anderen Regelungen

Rz. 51 Die §§ 307 ff. BGB statuieren kein gesetzliches Verbot i.S.v. § 134 BGB [143] (arg.: Regelung der Unwirksamkeitsfolge in § 306 BGB) – im Falle eines Parallelverstoßes gelangen beide Regelwerke nebeneinander zu Anwendung[144] (mit einem systematischen Vorrang des § 134 BGB).[145] Rz. 52 § 307 BGB wird im Rahmen seines Schutzzwecks ein Vorrang vor § 138 BGB (lex specialis...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Anwendungsbereich (§ 31... / D. Verbraucherverträge

Rz. 20 Bei Verträgen zwischen einem Unternehmer (§ 14 BGB) und einem Verbraucher (§ 13 BGB) (Verbraucherverträgen – neudeutsch: B2C-Verträge)[61] finden gemäß § 310 Abs. 3 BGB die Vorschriften der §§ 305 ff. BGB mit folgenden Maßgaben Anwendung:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Die Auslegung Allgemein... / l) Beweislast (§ 309 Nr. 12 BGB)

Rz. 228 § 309 Nr. 12 BGB erklärt solche Vertragsbedingungen für unwirksam, durch die der Verwender die Beweislast zum Nachteil des Vertragspartners verändert. Eine derartige Veränderung liegt insbesondere dann vor, wenn der Verwender dem Vertragspartner die Beweislast für Umstände aus seinem eigenen Verantwortungsbereich auferlegt (§ 309 Nr. 12 lit. a BGB) oder wenn er den V...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Der Begriff der Allgeme... / C. Vorformulierung

Rz. 35 Das Erfordernis "Vorformulierung"[175] ("für eine Vielzahl von Verträgen") qualifiziert Pfeiffer [176] als formelles und regelmäßig auch inhaltlich zutreffendes Indiz für die Annahme einer die Vertragsfreiheit beeinträchtigenden überlegenen Verhandlungsmacht des Verwenders. Es setzt eine (wenn auch nicht notwendigerweise schriftlich fixierte)[177] Vorbereitung ("zumind...mehr