Rz. 214

Der Rechtsanwalt erhält die Einigungsgebühr nicht, wenn ein Vertrag unter einer aufschiebenden Bedingung oder unter Vorbehalt des Widerrufs geschlossen wird und die Bedingung nicht eintritt bzw. der Vertrag widerrufen wird, Absatz 3 der Anmerkung zu Nr. 1000 VV RVG.

 

Rz. 215

Dies bedeutet, dass bei einer Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarung z.B. über nachehelichen Unterhalt, die für den Fall der Scheidung geschlossen wird, eine Einigungsgebühr erst dann entsteht, wenn die Scheidung rechtskräftig ist. Wird hingegen eine Gütertrennung notariell beurkundet, nachdem die Ehe geschlossen ist, kann für die Mitwirkung beim Abschluss/bei der Gestaltung des Ehevertrags neben der Geschäftsgebühr die Einigungsgebühr entstehen.

 

Rz. 216

Haben die Parteien beispielsweise unter dem Vorbehalt eines Widerrufs eine Einigung selbst geschlossen und lässt sich der Mandant nun dahingehend beraten, ob das Widerrufsrecht ausgeübt werden soll oder nicht, ist die Einigungsgebühr für den Rechtsanwalt dann entstanden, wenn das Widerrufsrecht nicht ausgeübt wird.

 

Rz. 217

Etwas anderes gilt für eine Trennungsvereinbarung, die in der Regel bei erfolgtem Getrenntleben der Parteien geschlossen wird. Leben die Parteien getrennt, löst der Abschluss einer Trennungsvereinbarung die Einigungsgebühr aus.[159]

 

Rz. 218

Muster 28: Musterrechnung 4.28: Zugewinnantrag – widerruflicher Vergleich im Termin – kein Widerruf

 

Musterrechnung 4.28: Zugewinnantrag – widerruflicher Vergleich im Termin – kein Widerruf

Zugewinn-Antrag über 20.000,00 EUR. Nach Zustellung nimmt der Antragsgegneranwalt Kontakt mit der Antragstellerseite auf. Im Termin zur mündlichen Verhandlung schließen die Beteiligten einen widerruflichen Vergleich. Dieser wird nicht widerrufen.

Gegenstandswert: 20.000,00 EUR, §§ 23 Abs. 1 S. 1 RVG, 35 FamGKG

 

1,3 Verfahrensgebühr aus 20.000,00 EUR

Nr. 3100 VV RVG
964,60 EUR

1,2 Terminsgebühr aus 20.000,00 EUR

Nr. 3104 VV RVG
890,40 EUR

1,0 Einigungsgebühr aus 20.000,00 EUR

Nr. 1003 VV RVG
742,00 EUR
Auslagenpauschale, Nr. 7002 VV RVG 20,00 EUR
Zwischensumme 2.617,00 EUR
19 % Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV RVG 497,23 EUR
Summe 3.114,23 EUR

Zum Gegenstandswert siehe § 2 Rdn 129.

 

Rz. 219

Muster 29: Musterrechnung 4.29: Zugewinnantrag – widerruflicher Vergleich im Termin – Widerruf – Urteil

 

Musterrechnung 4.29: Zugewinnantrag – widerruflicher Vergleich im Termin – Widerruf – Urteil

Zugewinn-Antrag über 20.000,00 EUR. Im Termin zur mündlichen Verhandlung schließen die Beteiligten einen widerruflichen Vergleich. Dieser Vergleich wird widerrufen. Nach Beweisaufnahme ergeht ein dem Antrag stattgebender Beschluss.

Gegenstandswert: 20.000,00 EUR, §§ 23 Abs. 1 S. 1 RVG, 35 FamGKG

 

1,3 Verfahrensgebühr aus 20.000,00 EUR

Nr. 3100 VV RVG
964,60 EUR

1,2 Terminsgebühr aus 20.000,00 EUR

Nr. 3104 VV RVG
890,40 EUR
Auslagenpauschale, Nr. 7002 VV RVG 20,00 EUR
Zwischensumme 1.875,00 EUR
19 % Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV RVG 356,25 EUR
Summe 2.231,25 EUR

Zum Gegenstandswert siehe § 2 Rdn 129.

[159] So auch Kindermann, Rn 372.

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