Rz. 111

Der Unternehmer kann seine Belehrungspflicht auch dadurch erfüllen, dass er dem Verbraucher das in Anlage 10 zu Art. 249 § 3 EGBGB vorgesehene Muster für die Widerrufsbelehrung[222] zutreffend ausgefüllt in Textform (vgl. § 126b BGB, vorstehend § 2 Rdn 89) übermittelt (so Art. 249 § 3 Abs. 2 EGBGB – Musterwiderrufsbelehrung).[223]

 

Rz. 112

Dabei darf die (Musterwiderrufs-)Belehrung nicht verändert werden – sie ist entsprechend dem Gestaltungshinweis auszufüllen und zu verwenden[224] (arg.: "Ergänzungen oder Zusätze … sollten wegen des Risikos einer verwirrenden oder widersprüchlichen Belehrung … vermieden werden").[225]

 

Rz. 113

Andererseits stellt die Formulierung in Art. 249 § 3 Abs. 3 EGBGB aber auch klar, dass keine (zwingende) Verpflichtung zur Nutzung der Musterwiderrufsbelehrung besteht[226] (fakultative Musterwiderrufsbelehrung).

 

Anlage 10

(zu Artikel 249 § 3)

Muster für die Widerrufsbelehrung bei Verbraucherbauverträgen

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Sie beginnt nicht zu laufen, bevor Sie diese Belehrung in Textform erhalten haben. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (*) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Erklärung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich zurückzuzahlen. Sie müssen uns im Falle des Widerrufs alle Leistungen zurückgeben, die Sie bis zum Widerruf von uns erhalten haben. Ist die Rückgewähr einer Leistung ihrer Natur nach ausgeschlossen, lassen sich etwa verwendete Baumaterialien nicht ohne Zerstörung entfernen, müssen Sie Wertersatz dafür bezahlen.

Gestaltungshinweis:

* Fügen Sie Ihren Namen oder den Namen Ihres Unternehmens, Ihre Anschrift und Ihre Telefonnummer ein. Sofern verfügbar sind zusätzlich anzugeben: Ihre Telefaxnummer und E-Mail-Adresse.

 

Rz. 114

Das Muster für die Widerrufsbelehrung bei Verbraucherbauverträgen "soll es dem Unternehmer erleichtern, den Verbraucher ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht zu belehren".[227] Verwendet der Unternehmer das gesetzliche Muster und füllt er dieses auch zutreffend aus (und übermittelt er die Musterwiderrufsbelehrung dem Verbraucher zudem in Textform [vgl. § 126a BGB]), kann er aufgrund Art. 249 § 3 Abs. 2 EGBGB sicher sein, dass er seine Belehrungspflicht erfüllt hat und nunmehr auch die Widerrufsfrist nach § 356e S. 1 BGB (vorstehende Rdn 98) läuft[228] (Vermutung der Einhaltung der Anforderungen nach Art. 249 § 3 Abs. 1 EGBGB bei Verwendung der Musterwiderrufsbelehrung).

 

Rz. 115

 

Beachte:

In Bezug auf den Verbraucherbauvertrag besteht grundsätzlich[229] keine Möglichkeit der Nachholung einer (zunächst) nicht ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung, da diese vor Abgabe der Vertragserklärung des Verbrauchers diesem zu erteilen ist.[230]

 

Rz. 116

 

Beachte zudem:

Widerrufsrechte finden sich auch für besondere Vertriebsformen – nämlich Haustürwiderrufsgeschäfte (§ 312b BGB) bzw. Fernabsatzverträge (§ 312c BGB) –, für die jedoch (in Bezug auf Bauverträge) Bereichsausnahmen nach § 312g Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 11 BGB gelten.[231]

[222] Näher jurisPK-BGB/Segger, § 650l Rn 19 ff.
[223] Vgl. zur Musterwiderrufsbelehrung bei nicht-privilegierten Bauverträgen in bestimmten Vertriebsformen die Anlage 1 zu Art. 246a § 1 Abs. 2 S. 2 EGBGB i.V.m. §§ 312g Abs. 1, 312d Abs. 1, 356 Abs. 3 S. 1 BGB.
[224] RegE, BT-Drucks 18/8486, S. 75.
[225] Stretz, Das neue Bauvertragsrecht, § 5 Rn 193.
[226] RegE, BT-Drucks 18/8486, S. 75.
[227] RegE, BT-Drucks 18/8486, S. 76.
[228] RegE, BT-Drucks 18/8486, S. 76.
[229] Stretz (Das neue Bauvertragsrecht, § 5 Rn 200) will allerdings eine Möglichkeit für den Fall zulassen, dass der Unternehmer eine zunächst inhaltlich fehlerhafte Widerrufsbelehrung noch rechtzeitig vor Abgabe der Vertragserklärung nachholt.
[230] Stretz, Das neue Bauvertragsrecht, § 5 Rn 197: "Ein Recht zur Nachholung scheidet hier aus".
[231] Schwenker/Rodemann, § 650l BGB Rn 4.

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