Fachbeiträge & Kommentare zu Widerrufsrecht

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 2/2015, Umsetzung der E... / V. Fazit: "Licht und Schatten" der Reform des Verbraucherprivatrechts

Nachdem zuvor bereits mit dem Gesetz vom 10.5.2012 ("Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr und zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes", BGBl. I, S. 1084) ein Teilbereich der VRRL im deutschen Privatrecht realisiert worden ist, hat das Umsetzungsgesetz ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 6/2016, Anwaltsmagazin / Neuregelungen im März

In den vergangenen Wochen ist wieder eine Reihe von Neuregelungen in Kraft getreten: Asyl- und Schutzsuchende in Deutschland erhalten jetzt einen einheitlichen Flüchtlingsausweis, für Gebäudereiniger gibt es höhere Mindestlöhne und Verbraucher erhalten eine bessere Beratung bei Krediten und Dispozinsen. Im Einzelnen: Einheitlicher Flüchtlingsausweis Das neue Datenaustauschverb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 24/2016, Der Franchisev... / b) Belehrung (§ 355 BGB)

1.13.2.1 aa) Belehrungspflicht Sollte der Franchisenehmer Existenzgründer und damit Verbraucher i.S.v. § 13 BGB sein, so ist dieser, wenn der Masterfranchisevertrag zugleich eine Bezugsbindung enthält, über sein Widerrufsrecht gem. § 355 BGB zu belehren. Diese Widerrufsbelehrung orientierte sich zunächst an dem gesetzlichen Muster der 2. Änderungsverordnung zur BGB-Informatio...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 24/2016, Der Franchisev... / c) Rechtsmissbräuchlichkeit des Widerrufs

Der Ausschluss des Widerrufsrechts wegen Rechtsmissbrauch oder unzulässiger Rechtsausübung kommt nach dem Urteil des BGH vom 16.3.2016 (VIII ZR 146/15) nur ausnahmsweise in Betracht – entweder bei besonderer Schutzbedürftigkeit des Franchisegebers oder einem schikanösen Verhalten des Franchisenehmers (vgl. insoweit auch OLG Düsseldorf ZVertriebsR 2014, 238). Ansonsten bleibt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 8/2016, Anwendbarkeit ... / Aus den Gründen

Die Revision führt zur Aufhebung des Berufungsurteils und zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht. I. Das Berufungsgericht, dessen Urteil unter anderem in ZEV 2015, 476 (mit Anmerkung Weidlich) abgedruckt ist, hat ausgeführt, die Klägerin sei aufgrund des gemeinschaftlichen Testaments vom 7.4.1977 Alleinerbin der Mutter geworden, da das Testament weder wirksam ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 5/2017, EU-Wohnimmobili... / 1. Verbraucherschützende Änderungen in BGB und EGBGB

Im Fokus dieser Betrachtung stehen die Änderungen gem. Art. 1 des Umsetzungsgesetzes, die zu zahlreichen Detailanpassungen im Verbraucherprivatrecht des BGB führen, dort insbesondere im Kapitel 2 ("Besondere Vorschriften für Verbraucherdarlehensverträge") des Titels 3 ("Darlehensvertrag; Finanzierungshilfen und Ratenlieferungsverträge zwischen einem Unternehmer und einem Ver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 12/2015, Darlehensvertrag: Fehlerhafte Widerrufsbelehrung nach Vertragsänderung

(LG Aachen, Urt. v. 19.2.2015 – 1 O 23/14) • Die Formulierung "Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung" informiert den Verbraucher nicht eindeutig über den maßgeblichen Beginn der Widerrufsfrist und die zeitlichen Grenzen des Widerrufsrechts. Die Verwendung des Wortes "frühestens" ermöglicht es dem Verbraucher nicht, den Fristbeginn ohne weiteres zu erkennen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 2/2015, Umsetzung der E... / e) Bewertung

Unverkennbar haben die Bezugnahmen dieser Widerrufsbestimmungen eine Sachlogik, diese ist für den Normanwender – und erst recht für einen typischen Verbraucher – jedoch deutlich intransparenter als die bisherige Verweisungssystematik. Jedoch bestimmt die VRRL für die Ausübung der verbraucherschützenden Widerrufsrechte detailgenaue Vorgaben, die den deutschen Umsetzungsgesetz...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 22/2016, Verbraucherdarlehensvertrag: Wirksamkeit des Widerrufs

(BGH, Urt. v. 12.7.2016 – XI ZR 564/15) • Eine dem Darlehensvertrag beigegebene Widerrufsbelehrung, die dahin lautet, die Widerrufsfrist beginne „frühestens mit Erhalt dieser Belehrung“, stellt keine hinreichend deutliche Belehrung des Darlehensnehmers über den Beginn der Widerrufsfrist dar. Hinweis: Auf die Gesetzlichkeitsfiktion des vom Verordnungsgeber eingeführten Muster...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 14/2016, Ist ein auf Ve... / II. Sachverhalt

In dem nun vom BGH entschiedenen Fall ging es um ein Vertragsverhältnis zwischen der Betreiberin eines elektronischen Branchenverzeichnisses (Kl.) und der Inhaberin eines Bio-Ladengeschäfts (daher der Name der Entscheidung „Lebens-Kost“). Eine Mitarbeiterin der Klägerin hatte die Beklagte ohne vorangegangenen Kontakt angerufen und ihr einen Eintrag in dem Branchenverzeichnis...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 14/2016, Ist ein auf Ve... / IV. Anmerkung

Nach den Gesetzesmaterialien zum UWG 2004 stellen die zivilrechtlichen UWG-Vorschriften keine Schutzgesetze i.S.d. § 823 Abs. 2 BGB dar (BT-Drucks 15/1487, S. 22, 34 und 43). In einem Strafverfahren hatte der BGH dies mit Urt. v. 30.5.2008 (1 StR 166/07) bereits zum UWG 2004 festgestellt. Dieser zutreffenden Ansicht sind in den vergangenen Jahren auch zahlreiche Zivilgericht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 15/2016, Internetreport / 2 Widerrufsbelehrung unterhalb des Bestell-Buttons

Ein Wettbewerbsverband hatte einen Unternehmer abgemahnt, weil dieser die Widerrufsbelehrung unterhalb des Bestell-Buttons platziert hatte, allerdings nahe der Schaltfläche "Kaufen". Vor dem OLG Köln (Urt. v. 8.5.2015 – 6 U 137/14) hatte die Klage allerdings keinen Erfolg. Das Gericht entschied, es sei nicht zwingend, dass die Informationen zum Widerrufsrecht oberhalb des Be...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gesetzgebungsreport / 6. Kleinanlegerschutz

Mit dem in seinen wesentlichen Teilen zum 10.7.2015 in Kraft getretenen Kleinanlegerschutzgesetz vom 3.7.2015 (BGBl I, S. 1114) sollen insbesondere Missstände am sog. Grauen Kapitalmarkt, wie sie etwa im Fall Prokon deutlich geworden sind, beseitigt werden. Die neuen Regelungen sollen Verbraucher effektiver vor hochriskanten und intransparenten Finanzprodukten schützen und d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 2/2016, Buchreport / Fischer, Maklerrecht anhand der höchstrichterlichen Rechtsprechung, 3. Aufl. 2015, 228 S., Deutscher Fachverlag, 69 EUR

Wer wäre kompetenter, ein Werk zum Maklerrecht anhand höchstrichterlicher Rechtsprechung zu verfassen als der Autor, der bis 2002 Mitglied im hierfür zuständigen 15. Senat des OLG Karlsruhe war und danach Richter am BGH im IX. Senat? Das Werk zeichnet sich durch die umfassend und klar dargestellte höchstrichterliche Rechtsprechung und die Verweise auf wichtige Literaturmeinu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 12/2015, Immobilienmaklerverträge: Anwendbarkeit der Widerrufsregeln bei Fernabsatzverträgen

(OLG Schleswig, Urt. v. 22.1.2015 – 16 U 89/14) • Die Regelungen des Widerrufs im Falle von Fernabsatzverträgen sind auf Immobilienmaklerverträge nicht anzuwenden. Das vom Fernabsatzrecht bezweckte Widerrufsrecht passt für den Immobilienmaklervertrag nicht. Der Maklervertrag ist von vornherein kein selbständiger wechselseitig zu erfüllender Vertrag, sondern lediglich Dienstl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 2/2015, Umsetzung der E... / d) Folgeanpassungen

Folgeanpassungen betrafen schließlich (u.a.) das FernUSG, das UWG, das Investmentgesetz, die Preisangabenverordnung und das Versicherungsvertragsgesetz (vgl. dazu Art. 3, 5, 6, 7 und 9 des Umsetzungsgesetzes). Änderungsbedarf gab es zudem auch im EGBGB bei den Regelungen über Informationspflichten (s. dazu Art. 1 Umsetzungsgesetz sowie unter IV. 1.) sowie bei den amtlichen Mu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 6/2017, Verbraucherdarlehensvertrag: Widerrufsbelehrung

(OLG Frankfurt, Urt. v. 12.10.2016 – 17 U 227/15) • Eine Widerrufsbelehrung in einem Verbraucherdarlehensvertrag weicht nicht deshalb von den gesetzlichen Vorgaben ab, wenn sie nur eine Großkundenpostleitzahl als Anschrift des Widerrufsadressaten enthält. Auch eine Postfachanschrift ist als ladungsfähige Anschrift i.S.v. § 14 Abs. 4 BGB-InfoV a.F. anzusehen. Maßgeblich ist d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 7/2017, Darlehensvertrag: Widerrufsbelehrungen bei Eheleuten

(OLG Stuttgart, Urt. v. 31.1.2017 – 6 U 55/16) • Wird einem Ehepaar im Rahmen eines Darlehensvertrags nur ein Exemplar einer Widerrufsbelehrung übersandt, begründet dies keinen Fehler in der Widerrufsbelehrung. Die Aushändigung der Widerrufsbelehrung soll gewährleisten, dass der Verbraucher nach Vertragsschluss Zugriff auf ein nicht veränderliches Exemplar der Widerrufsbeleh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 12/2015, Internetreport / Maklervertrag als (widerrufbarer) Fernabsatzvertrag

Ein online abgeschlossener Maklervertrag mit einem Verbraucher stellt nach Ansicht des OLG Jena, Urteil vom 4.3.2015 (2 U 205/14), einen Fernabsatzvertrag dar, der nach den gesetzlichen Vorschriften widerrufen werden kann (ebenso betreffend das bis zum 12.6.2014 geltende Recht: OLG Düsseldorf, Urt. v. 13.6.2014 – 7 U 37/13; LG Bochum, Urt. v. 9.3.2012 – 2 O 498/11; OLG Bambe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 15/2015, Arbeitsvertrag... / VII. Widerrufsvorbehalt

Der in einem Arbeitsvertrag verwandte Widerrufsvorbehalt dient dazu, Entgeltbestandteile bzw. "Zusatzleistungen" unter bestimmten Voraussetzungen, etwa einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage oder zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit, zu widerrufen (vgl. Bauer/Heimann a.a.O., 114, 116 ff.; Jansen/Willemsen RdA 2010, 1; Kroeschell NZA 2008, 1393; Hümmerich NJW 2005, 1...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 2/2015, Teppichkauf in Anatolien – Widerruf nach deutschem Recht?

Die meisten der jährlich mehr als vier Millionen deutschen Türkei-Urlauber kommen irgendwann an einem Teppichladen in Istanbul, Antalya oder Izmir vorbei. "Kommen Sie herein, nur schauen, nicht kaufen!" Eine halbe Stunde später ist der Kaufvertrag dann doch unterschrieben – für knappe tausend Euro vielleicht kein Schnäppchen, aber schön sieht er schon aus, der handgeknüpfte ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 7/2016, Anwaltsmagazin / Reform des Bauvertragsrechts geplant

Anfang März hat die Bundesregierung eine Novelle zum Bauvertragsrecht auf den Weg gebracht. Mit den geplanten Änderungen vor allem im Werkvertragsrecht sollen Bauherren künftig mehr Rechte gegenüber Werkunternehmern erhalten. So sollen sie u.a. mehr Informationen bekommen, leichter als bisher Änderungen während des Bauvorhabens durchsetzen können und eine verbesserte Gewährl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 16/2015, Anwaltspraxis / Informationspflichten im Kreditwesen werden verschärft

Die Bundesregierung will die Informationspflichten der Banken bei der Kreditvergabe verschärfen. Sie müssen künftig die Kreditwürdigkeit ihrer Kunden strenger prüfen und Alternativen zum Dispokredit aufzeigen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Bundeskabinett Mitte Juli verabschiedet. Es setzt damit die EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie sowie die Vereinbarungen aus d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 5/2017, EU-Wohnimmobili... / e) Informations- und Erläuterungspflichten

Weiterhin beinhaltet das Umsetzungsgesetz zahlreiche neue Informationspflichten (sowie weitere Pflichten, wie z.B. Übermittlungspflichten) für den Kreditgeber bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen i.S.v. § 491 Abs. 3 BGB: § 491a BGB, der die "vorvertraglichen Informationspflichten bei Verbraucherdarlehensverträgen" regelt, enthält in Absatz 1 eine allgemeine Informati...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 5/2017, EU-Wohnimmobili... / a) Bündelungsgeschäfte und Koppelungsgeschäfte

Gemäß den Vorgaben der WIKrRL werden Koppelungsgeschäfte, bei denen der Darlehensgeber vom Verbraucher verlangt, neben dem Darlehensvertrag noch einen Vertrag über weitere Finanzprodukte oder -dienstleistungen abzuschließen, in § 492a Abs. 1 S. 1 BGB explizit verboten, und zwar mit Ausnahme der in § 492b BGB ("Zulässige Kopplungsgeschäfte") geregelten Fälle. Diese Ausnahmen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 5/2017, EU-Wohnimmobili... / I. Einleitung

Die Kontinuität des Wandels im europäischen und deutschen Verbraucher(privat)recht hat eine weitere Bestätigung erfahren: Nachdem die EU-Verbraucherrechterichtlinie 2011/83/EU vom 25.10.2011 (ABl Nr. L 304, S. 64) mit dem zum 13.6.2014 in Kraft getretenen "Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechtsrichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung"...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 2/2015, Umsetzung der E... / bb) Bewertung

Vergleicht man die früheren Ausnahmeregelungen in § 312d Abs. 4 BGB a.F. für Fernabsatzverträge und § 312 Abs. 3 BGB a.F. für "Haustürgeschäfte" mit dem geltenden Ausnahmenkatalog, wird deutlich, dass die Zahl der Tatbestände angewachsen ist. Dies ist zutreffend als (richtliniendeterminierte) Verschlechterung des Verbraucherschutzes im deutschen Privatrecht zu bezeichnen (s....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 6/2017, Anwaltsmagazin / 11 Verbraucherratgeber in Neuauflage erschienen

In der mittlerweile sechsten Auflage ist kürzlich die Broschüre "Verbraucherschutz kompakt – Guter Rat in Alltagsfragen" erschienen. Auf 220 Seiten klärt der von der Bundesregierung herausgegebene Ratgeber Verbraucher über ihre Rechte insbesondere bei Alltagsgeschäften auf. Darüber hinaus nennt die Neuauflage kompetente Ansprechpartner wie etwa die Verbraucherschutzorganisat...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 1/2017, Widerrufsbefugnis: Verbraucherdarlehensvertrag mit mehreren Darlehensnehmern

(BGH, Urt. v. 11.10.2016 – XI ZR 482/15) • Schließen mehrere Verbraucher als Darlehensnehmer mit einem Unternehmer als Darlehensgeber einen Verbraucherdarlehensvertrag, hat jeder von ihnen das Recht, seine auf Abschluss des Darlehensvertrags gerichtete Willenserklärung selbstständig widerrufen. Die Einzelbefugnis zur Ausübung des Widerrufsrechts wird auch nicht durch § 351 S...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 7/2016, Beschwerdewert ... / 2 Aus den Gründen:

[2] "… II. Die Beschwerde der Bekl. gegen die Nichtzulassung der Revision ist zulässig. Der Wert der mit der beabsichtigten Revision geltend zu machenden Beschwer liegt über 20.000 EUR." [3] 1. Die Wertberechnung im Rahmen des § 26 Nr. 8 S. 1 EGZPO ist nach den allgemeinen Grundsätzen der §§ 3 ff. ZPO vorzunehmen (BGH WM 2015, 1669 Rn 3 m.w.N.). Für die Berechnung des Werts d...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Pauschalversteuerung von Zuwendungen nach § 37b EStG – Ausübung und Widerruf des Wahlrechts

Leitsatz 1. Die Pauschalierungswahlrechte nach § 37b Abs. 1 Satz 1 EStG und nach § 37b Abs. 2 Satz 1 EStG können unabhängig voneinander ausgeübt werden. Sie sind aber jeweils einheitlich für sämtliche Sachzuwendungen an Nichtarbeitnehmer einerseits und sämtliche Sachzuwendungen an eigene Arbeitnehmer andererseits wahrzunehmen. 2. Ausgeübt werden die Pauschalierungsmöglichkeit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 6/2016, Zeitpunkt des V... / 1 Aus den Gründen:

" … Der Kl. hat gegen die Bekl. einen Anspruch auf Gewährung bedingungsgemäßen Versicherungsschutzes gem. § 125 VVG i.V.m. §§ 1, 2 Buchstabe d), 4 (1) S. 1 c) ARB 2010. Unstreitig besteht zwischen den Parteien ein wirksamer Rechtsschutzversicherungsvertrag auf der Grundlage der ARB 2010. Der Rechtsschutzfall ist gem. § 4 (1) S. 1 Buchst. c) ARB 2010 mit der Verweigerung der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Der Kraftfahrt-Versiche... / V. Widerruf (§ 8 VVG 2008)

Rz. 41 Der Versicherungsnehmer kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen in Textform widerrufen. Eine Begründung ist nicht erforderlich, zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung (§ 8 Abs. 1 VVG). Die Widerrufsfrist beginnt erst, wenn dem Versicherungsnehmer der Versicherungsschein und alle Vertragsunterlagen in Textform zugegangen sind (§ 8 Abs. 2 VVG)...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 5/2016, Anforderung an die Ausübung eines Widerrufsrechts bezüglich einer Rechtsschutzzusage wegen Aussichtslosigkeit der Rechtsverfolgung

Leitsatz Eine durch eine Rechtsschutzversicherung erklärte Rechtsschutzzusage kann nachträglich nur noch aus Gründen widerrufen werden, die im Zeitpunkt der Erteilung der Zusage bekannt oder jedenfalls ohne Weiteres erkennbar waren. Damit scheidet ein Widerruf wegen Aussichtslosigkeit der Rechtsverfolgung bei unveränderter Sach- und Kenntnislage aus. OLG Frankfurt, Urt. v. 23....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 5/2016, Verwirkung wegen... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung ist der Redaktion erst im letzten Jahr zugeleitet worden. Wir haben uns allerdings entschlossen, die Entscheidung abzudrucken, weil sie ein aktuelles Thema hervorragend gelöst hat und zum anderen zeigt, dass Amtsgerichte durchaus in der Lage sind, sich bei geeignetem Sachvortrag mit der schwierigen Billigkeitsvorschrift des § 1579 BGB angemessen zu beschäfti...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 5/2016, Anforderung an ... / 2 Aus den Gründen

In der Sache hat das Rechtsmittel, mit dem der Kläger nur Deckung für die gerichtlichen (nicht auch die außergerichtlichen) Kosten verlangt, Erfolg. Die Feststellungsklage ist zulässig. Ein Feststellungsinteresse i.S.v. § 256 Abs. 1 ZPO besteht, da der Beklagte einen Anspruch des Klägers bestreitet. Das festzustellende Rechtsverhältnis ist auch ausreichend konkret beschrieben...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zerb 4/2016, Auskunftsanspr... / I. Grundlagen

Stiftungen sind kein Instrument der Pflichtteilsvermeidung, da die Übertragung von Vermögen auf Stiftungen grundsätzlich Pflichtteilsergänzungsansprüche auslöst.[1] Stiftungen können jedoch insofern zur Pflichteilsvermeidung eingesetzt werden, als der Erblasser zu seinen Lebzeiten Vermögen auf Stiftungen überträgt und damit den Fristenlauf nach § 2325 Abs. 3 BGB in Gang setz...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 4/2016, Streitwert eine... / 2 Aus den Gründen

II. Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision ist zulässig. Der Wert der mit der beabsichtigten Revision geltend zu machenden Beschwer liegt über 20.000,00 EUR. 1. Die Wertberechnung im Rahmen des § 26 Nr. 8 S. 1 EGZPO ist nach den allgemeinen Grundsätzen der §§ 3 ff. ZPO vorzunehmen (Senatsbeschl. v. 23.7.2015 – XI ZR 263/14, WM 2015, 1669 Rn 3 m.w.N...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 3/2016, Vorvertraglichk... / Sachverhalt

Der Kl. unterhält bei der Bekl. seit dem 1.5.2013 eine Rechtsschutzversicherung. Mit der T-Bank hatte er am 4.10.2010 einen Darlehensvertrag abgeschlossen, den er am 20.8.2014 wegen angeblich unzureichender Widerrufsbelehrung widerrief. Den Widerruf wies die T-Bank zurück, weil die Belehrung nicht zu beanstanden und ein Widerrufsrecht ohnehin verwirkt sei. Nunmehr begehrt de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 3/2016, Vorvertraglichk... / 2 Aus den Gründen:

" … Dem Kl. steht aus dem streitgegenständlichen Versicherungsvertrag in Verb. mit § 1 S. 1 VVG der begehrte Deckungsanspruch nicht zu. Es ist Vorvertraglichkeit jedenfalls i.S.d. Vorerstreckungsklausel gegeben." Nach § 4 Abs. 1c) ARB 2010 besteht Anspruch auf Rechtsschutz nach Eintritt eines Rechtsschutzfalles von dem Zeitpunkt an, in dem der VN oder ein Anderer einen Versto...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang Gesetzestexte und Ve... / B. Verordnung über Informationspflichten bei Versicherungsverträgen – VVG-InfoV

Rz. 2 Vom 18.12.2007, BGBl I S. 3004[1] Zuletzt geändert durch Gesetz zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen vom 1.4.2015, BGBl I S. 434 Auf Grund des § 7 Abs. 2 und 3 des Versicherungsvertragsgesetzes vom 23.11.2007 (BGBl I S. 2631) verordnet das Bundesministerium der Justiz im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und im Benehmen mit dem Bund...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Dienstwohnung / 2.4 Widerruf der Zuweisung

Die Zuweisung einer Dienstwohnung ist nach § 5 Abs. 3 Satz 2 DWV jederzeit widerruflich. Der Widerruf der Zuweisung darf aber nur aus dienstlichen bzw. betrieblichen Gründen erfolgen. Dabei hat der Arbeitgeber seine Interessen und die des Beschäftigten gegeneinander abzuwägen und nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) zu entscheiden. Nach § 11 Abs. 1 DWV ist die Dienstwohnung nur...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einführung / VI. Schuldbeitritt eines neuen Partners oder einer sonstigen Person

Rz. 458 Es sind Fallkonstellationen denkbar, in welchen z.B. ein neuer Partner oder ein Verwandter der Darlehensschuld beitritt, um die Entlassung des bisherigen Ehegatten aus dem Darlehensvertrag zu ermöglichen und/oder weil die Verschaffung des Miteigentum explizit gewollt ist. Der Schuldbeitritt ist im BGB nicht explizit geregelt. Er begründet ein (neues) Gesamtschuldverhä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Nebengüterrecht / a) Wesen der Bürgschaft

Rz. 889 Durch eine Bürgschaft gem. § 765 BGB verpflichtet sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger eines Dritten, für die Erfüllung der Verbindlichkeit des Dritten einzustehen. Dabei handelt es sich um ein den Bürgen einseitig verpflichtendes Rechtsgeschäft. Rz. 890 Die Bürgschaft begründet eine von der Verbindlichkeit des Hauptschuldners verschiedene, einseitig übernommene Ver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 10/2015, Zeitpunkt des ... / 2 Aus den Gründen:

" … Die zulässige Klage ist unbegründet, dem Kl. steht gegen die Bekl. kein Anspruch auf Gewährung des begehrten Rechtsschutzes zu." Zwar behauptet der Kl. den Eintritt eines Rechtsschutzfalles i.S.d. § 4 Abs. 1d) der B ARB/2008 während der Laufzeit des Versicherungsvertrags indem er vorträgt, die D habe erst im Jahr 2010 den Zeitraum der notwendigen Erhebungen für die Prüfun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 10/2015, Versicherungsvertragsrecht. Kommentar zum VVG und weiteren Versicherungsgesetzen

Herausgegeben von Herrn Dr. Wilfried Rüffer, Dr. Dirk Halbach und Prof. Dr. Peter Schimikowski. Nomos Verlag. 3. Aufl. 2015. 2.265 S., 148 EUR Entsprechend dem Titel wird schwerpunktmäßig das VVG kommentiert. Daneben werden aber auch weitere Versicherungsgesetze kommentiert, so das Einführungsgesetz zum Versicherungsvertragsgesetz, die VVG-Informationspflichtenverordnung, das...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zerb 8/2015, Kein Schadense... / Aus den Gründen

Die Klage ist unbegründet. Den Klägerinnen steht der geltend gemachte Schadensersatzanspruch nicht zu, weil der Beklagte durch das Schreiben vom 14.11.2013, mit dem er die Schenkung des Grundstücks (...) vom 24.11.1983 an sie beide zu je 1/3 widerrufen hat, keine schuldhafte Pflichtverletzung im Sinne von § 280 Abs. 1 S. 1 BGB begangen hat. Durch den Widerruf der Schenkung h...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zerb 8/2015, Kein Schadense... / Aus den Gründen

Die Klage ist unbegründet. Den Klägerinnen steht der geltend gemachte Schadensersatzanspruch nicht zu, weil der Beklagte durch das Schreiben vom 14.11.2013, mit dem er die Schenkung des Grundstücks (...) vom 24.11.1983 an sie beide zu je 1/3 widerrufen hat, keine schuldhafte Pflichtverletzung im Sinne von § 280 Abs. 1 S. 1 BGB begangen hat. Durch den Widerruf der Schenkung h...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zerb 8/2015, Kein Schadense... / Sachverhalt

Die Klägerinnen begehren von dem Beklagten Schadensersatz wegen der Ausübung eines ihm nicht zustehenden Gestaltungsrechts. Die Klägerinnen sind die beiden Töchter des Beklagten. Mit notariellem Vertrag vom 24.11.1983 des Notars (...) schenkte der Beklagte seinen drei Kindern, unter anderem den beiden Klägerinnen, zu je 1/3-Anteil seinen ¾-Anteil an dem Hausanwesen in (...)....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zerb 8/2015, Kein Schadense... / Sachverhalt

Die Klägerinnen begehren von dem Beklagten Schadensersatz wegen der Ausübung eines ihm nicht zustehenden Gestaltungsrechts. Die Klägerinnen sind die beiden Töchter des Beklagten. Mit notariellem Vertrag vom 24.11.1983 des Notars (...) schenkte der Beklagte seinen drei Kindern, unter anderem den beiden Klägerinnen, zu je 1/3-Anteil seinen ¾-Anteil an dem Hausanwesen in (...)....mehr