(OLG Stuttgart, Urt. v. 31.1.2017 – 6 U 55/16) • Wird einem Ehepaar im Rahmen eines Darlehensvertrags nur ein Exemplar einer Widerrufsbelehrung übersandt, begründet dies keinen Fehler in der Widerrufsbelehrung. Die Aushändigung der Widerrufsbelehrung soll gewährleisten, dass der Verbraucher nach Vertragsschluss Zugriff auf ein nicht veränderliches Exemplar der Widerrufsbelehrung hat. Das ist bei lebensnaher Betrachtung der Fall, wenn zwei Verbraucher einen Darlehensvertrag abschließen, die in häuslicher Gemeinschaft leben und Mitbesitz an der Widerrufsbelehrung erlangen. Hinweis: Das OLG weist in dieser Entscheidung darauf hin, dass wenn mehrere Verbraucher – wie hier im Fall – als Darlehensnehmer mit einem Unternehmer als Darlehensgeber einen Verbraucherdarlehensvertrag schließen, jeder von ihnen seine auf Abschluss des Darlehensvertrags gerichtete Willenserklärung selbstständig widerrufen kann (BGH, Urt. v. 11.10.2016 – XI ZR 482/15). Im konkreten Fall liegt nach Ansicht des Senats die Formulierung "Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ... widerrufen" nicht den Schluss nahe, die klagenden Darlehensnehmer könnten ihr Widerrufsrecht nur gemeinsam ausüben.

ZAP EN-Nr. 222/2017

ZAP F. 1, S. 338–338

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge