Das Mobilitätsbudget findet bei Unternehmen in den letzten Jahren immer höheren Zuspruch. Während früher starre Ansprüche auf Dienstwagen gewollt waren, wünschen sich Arbeitnehmer heute mehr Flexibilität bei ihren Fortbewegungsmöglichkeiten. Zudem haben Unternehmen mit einem Mobilitätsbudget weitere Steuerungsmöglichkeiten im Rahmen ihrer jeweiligen Nachhaltigkeitsstrategie. Insbesondere können im Rahmen eines solchen Budgets viele der oben angesprochenen Fortbewegungsmittel (Fahrrad, ÖPNV, Pkw, etc.) ganzheitlich betrachtet werden. Insofern können die jeweiligen Maßnahmen unter Umwelt- und Kostengesichtspunkten analysiert werden und zusätzlich die endgültige Entscheidung den Arbeitnehmern überlassen werden.

Dies führt bei vielen Mitarbeitern zu einer größeren Verbundenheit mit dem Unternehmen. Sie können Dienstreisen selbst unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel optimieren und einen Beitrag leisten. Es können für jeden Mitarbeiter individuell oder für ganze Teams bzw. Abteilungen bestimmte Budgets eingeführt werden, die anschließend durch die Mitarbeiter verwaltet werden. Dabei muss nicht immer das kostengünstigste Verkehrsmittel auch eine nachhaltige Lösung sein. Anreize können daher so gesetzt werden, dass für bestimmte Verkehrsmittel höhere Budgets vorhanden sind. Auch kann ein Punktesystem für verschiedene Verkehrsmittel eingeführt werden. Hinsichtlich der arbeitsrechtlichen Aspekte kann auf die obigen Ausführungen zu Dienstreisen verwiesen werden. Weiter sollte sich ein Arbeitgeber bewusst sein, dass vor einer dienstlichen Nutzung auch eine Unterweisung nach § 12 ArbSchG notwendig werden kann, wenn das zur Verfügung gestellte Mobilitätsmittel als Arbeitsmittel anzusehen ist.[1]

Zudem kann es ein Mobilitätsbudget für Fahrten zur Arbeitsstelle oder allgemein für Privatfahrten geben. Damit können einzelne Mobilitätsdienstleistungen in einem Paket gebündelt werden und dann vom jeweiligen Mitarbeiter individuell im Rahmen seines Budgets genutzt werden.

Mittlerweile gibt es für solche Lösungen zahlreiche externe Dienstleister, die diese zusätzlichen Benefits für Mitarbeiter verwalten. Hier kann teilweise auch das Guthaben über die Monate angesammelt und anschließend für längere Fahrten genutzt werden. Gerade vor dem Hintergrund individueller Bedürfnisse der Mitarbeiter kann ein solches Budget zu einer hohen Zufriedenheit führen.

 
Praxis-Beispiel

Mobilitätsbudget

Wenn die monatlichen Kosten für einen Firmenwagen 500 EUR betragen, wird dem Arbeitnehmer diese Höhe als Mobilitätsbudget zur Verfügung gestellt. Der Arbeitnehmer kann z. B. 250 EUR für Bahntickets verwenden und mit 100 EUR ein Fahrzeug beim örtlichen Carsharing-Anbieter mieten. Das restliche Geld kann für andere Zwecke verwendet werden, z. B. für ein neues Fahrrad.

Es gibt keine gesetzliche Regelung zum Mobilitätsbudget selbst, sodass das Budget im Arbeitsvertrag oder in einer betrieblichen Regelung ausgestaltet werden kann. Hat aber ein Mitarbeiter einen vertraglich zugesicherten Anspruch auf einen Dienstwagen mit Privatnutzung, kann dieser nur einvernehmlich durch ein Mobilitätsbudget ersetzt werden. In den Regelungen zum Mobilitätsbudget sollte der Arbeitgeber jedenfalls Widerrufsrechte oder Kündigungsrechte einbauen, um auf steuerliche Änderungen reagieren zu können. Weiter muss darauf geachtet werden, dass bei der Ausgestaltung der allgemeine Gleichbehandlungsgrundsatz zwischen den Mitarbeitern beachtet wird. Andernfalls können Ansprüche von weniger oder nicht begünstigten Arbeitnehmergruppen entstehen. Derartige Fehler führen ggf. einerseits zu erheblichen Mehrkosten und ergeben andererseits nicht die gewünschten Effekte im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie. Dabei kann das Budget an eine bestandene Probezeit geknüpft werden, nicht jedoch an Teilzeitaspekte oder diskriminierende Merkmale. Gerade im Zusammenhang mit einer Privatnutzung muss dann das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 BetrVG beachtet werden. Dies kann durch die Nutzung einer App oder aber aufgrund vergütungsrechtlicher Elemente der Fall sein. Bei einer Betriebsvereinbarung sollten dieselben Themen wie beim klassischen Dienstwagen berücksichtigt werden.

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