Fachbeiträge & Kommentare zu Wertpapier

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitnehmersparzulage / 1.1 Beteiligungssparen bis 400 EUR

Die Arbeitnehmersparzulage für Vermögensbeteiligungen beträgt 20 % der angelegten vermögenswirksamen Leistungen, begrenzt auf maximal 400 EUR jährlich.[1] Begünstigt sind folgende Anlageformen (Beteiligung am Produktivkapital): Sparverträge über Wertpapiere oder andere Vermögensbeteiligungen, einschließlich Mitarbeiterbeteiligungs-Sondervermögen[2] Wertpapier-Kaufverträge[3] Bet...mehr

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Vermögensbildung: Förderung... / 7.5 Sperrfrist

Unterliegen die vermögenswirksamen Leistungen einer Sperrfrist, so muss diese angegeben werden. Sind die vermögenswirksamen Leistungen angelegt auf Wertpapier-Kaufverträge, Beteiligungs-Verträge oder Beteiligungs-Kaufverträge und noch nicht zum Erwerb von verbrieften oder nicht verbrieften Vermögensbeteiligungen verwendet worden, so ist als Ende der Sperrfrist der 31.12. des 6. ...mehr

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Vermögensbildung: Förderung... / 12 Schädliche Verfügungen

Wird über die angesparten Leistungen schädlich verfügt, entfällt durch die Verletzung von Sperr-, Verwendungs- und Vorlagefristen die Zulagenbegünstigung rückwirkend.[1] In diesem Fall wird die Auszahlung von gespeicherten Sparzulagen gesperrt oder bereits ausgezahlte Sparzulagen vom Finanzamt zurückgefordert.[2] Ferner entfällt die Zulagenbegünstigung rückwirkend, wenn vermö...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Jahresnetzkarte

Der vom ArbG gewährte geldwerte Vorteil beim Erwerb einer vergünstigten Jahresnetzkarte fließt dem ArbN mit dem Übergang der wirtschaftlichen Verfügungsmacht an dem Papier zu, BFH v 12.04.2007, VI R 89/04, BStBl II 2007, 719 (Jahresnetzkarte der DB); BFH v 14.11.2012, VI R 56/11, BStBl II 2013, 382 (Jobticket), da das Nutzungsrecht in einem Wertpapier verbrieft ist.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Aufhebung und Anwendbarkeit von Vorschriften

Rz. 24 [Autor/Stand] Durch den Wegfall der Gewerbekapitalsteuer im Gesetz zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform v. 29.10.1997[2] mit Wirkung ab 1998 mussten vor allem die Bewertungsvorschriften zur Einheitsbewertung des Betriebsvermögens an den noch verbleibenden Anwendungsbereich für die Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung angepasst werden. Einige Vorschriften, die...mehr

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Vermögensbildung: Förderung... / 6 Vermögenswirksame Leistungen für Angehörige

Der Arbeitnehmer kann vermögenswirksame Leistungen auch auf Verträge anlegen lassen, die von seinem unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen, von ihm nicht dauernd getrennt lebenden Ehe-/Lebenspartnern oder von seinen Kindern abgeschlossen worden sind, solange die Kinder zu Beginn des Kalenderjahres der vermögenswirksamen Leistung das 17. Lebensjahr noch nicht vollendet haben...mehr

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Arbeitnehmersparzulage / 2 Höhe der Sparzulage

Die Arbeitnehmersparzulage für das Beteiligungssparen (20 %) und die für das Bausparen (9 %) können nebeneinander in Anspruch genommen werden. Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer seine vermögenswirksamen Leistungen auf mehrere Anlagearten aufteilt. Dies kann z. B. dadurch erfolgen, dass er einen Teil seiner vermögenswirksamen Leistungen auf einen Wertpapier-Sparvertrag a...mehr

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Vermögensbildung: Förderung... / 7.3 Institutsschlüssel für Arbeitnehmersparzulage

Der "Institutsschlüssel für die Arbeitnehmersparzulage" (IfAS) wird von der Zentralstelle der Länder beim Technischen Finanzamt Berlin – ZPS ZANS – vergeben. Er ist vom Anlageinstitut – das ist auch der Arbeitgeber, mit dem der Arbeitnehmer den Anlagevertrag abgeschlossen hat (z. B. Wertpapier-Kaufvertrag) – anzufordern; bei der Anforderung sind anzugeben[1]: Name und Anschri...mehr

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Vermögensbildung: Förderung... / 3.3 Beteiligungsvertrag und Beteiligungskaufvertrag mit dem Arbeitgeber

Mit diesen beiden Vertragsformen werden nicht verbriefte Vermögensbeteiligungen erworben. Der Beteiligungsvertrag unterscheidet sich von dem Beteiligungskaufvertrag hauptsächlich dadurch, dass der Beteiligungsvertrag nicht verbriefte Vermögensbeteiligungen erstmals begründet, während aufgrund eines Beteiligungskaufvertrags bereits bestehende nicht verbriefte Vermögensbeteilig...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Gutschein

Stellt der Gutschein ein Wertpapier dar, das den Anspruch verbrieft, erfolgt der Zufluss bereits mit Erlangung der Verfügungsmacht über den Gutschein und nicht erst bei dessen Einlösung, FG Sachsen v 19.01.2018, 3 K 511 717, EFG 2018, 1259. Verkörpert der Gutschein hingegen lediglich einen Anspruch gegen den Aussteller, erfolgt der Zufluss erst mit der Einlösung des Gutschein...mehr

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Vermögensbildung: Förderung... / 13.1 Anlageinstitute

Für das Anlageinstitut bestehen Anzeigepflichten, damit das Finanzamt bei vorzeitiger unschädlicher Verfügung die Arbeitnehmersparzulage vor Ablauf von Sperrfristen auszahlen kann und um zu verhindern, dass bei zulagenschädlicher Verfügung vom Finanzamt festgesetzte Sparzulagen bei Eintritt der Fälligkeit zu Unrecht an das Anlageinstitut zugunsten des Arbeitnehmers überwiese...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / e. Effective interest method (Effektivzinsmethode)

Tz. 97 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Die Effektivzinsmethode wird für die Ermittlung der fortgeführten Anschaffungskosten benötigt und nimmt dort eine zentrale Rolle ein. Sie dient va. der Zuordnung von Zinsaufwendungen und -erträgen über die Laufzeit der jeweiligen Finanzinstrumente (vgl. IFRS 9 Appendix A) und kommt auch bei Finanzinstrumenten zum Einsatz, bei denen sich Ansch...mehr

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Vermögensbildung: Förderung... / 3.1.1 Begünstigte Vermögensbeteiligungen

Ein Sparvertrag über Wertpapiere oder andere Vermögensbeteiligungen ist mit einer inländischen Bank oder Sparkasse oder mit Kreditinstituten in EU-Mitgliedstaaten abzuschließen. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich darin, einmalig oder für die Dauer von 6 Jahren nach Vertragsabschluss vom Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen unmittelbar an das Kreditinstitut einzahlen zu l...mehr

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Vermögensbildung: Förderung... / 3.1.4 Verwendungsfrist

Die auf dem Sparvertrag über Wertpapiere oder andere Vermögensbeteiligungen angelegten vermögenswirksamen Leistungen sind nur zulagenbegünstigt, wenn mit den vermögenswirksamen Leistungen eines Kalenderjahres spätestens bis zum Ablauf des folgenden Kalenderjahres Vermögensbeteiligungen erworben werden. Begünstigt ist nur der Erwerb von Beteiligungen, deren Laufzeit nicht vor...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / ii) Sonstige Fälle

Rz. 32 [Autor/Stand] Soll an Sparguthaben oder Wertpapieren der Eltern wirtschaftliches Eigentum der Kinder begründet werden, so erfordert dies neben den übrigen Voraussetzungen der Sachherrschaft, dass diese Guthaben oder Wertpapiere genau bezeichnet werden, z.B. durch Angabe des Sparkontos oder der Wertpapiernummern.[2] Rz. 33 [Autor/Stand] Ein Siedler wird grds. nicht vor ...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 1. Allgemeines zur Hebegebühr

Rz. 263 Die Hebegebühr kann in jedem Verfahrensabschnitt entstehen. Es ist weder erforderlich, dass ein Rechtsstreit geführt wird oder wurde, noch, dass die Vollstreckung durchgeführt wird. Rz. 264 Durch die Hebegebühr wird die über die allgemeine Tätigkeit hinausgehende Verwahrungstätigkeit des RA von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten abgegolten. Neben der Hebegebühr erhä...mehr

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§ 11 Besondere Verfahren / II. Voraussetzungen/Zulässigkeit

Rz. 55 Um einen Urkundenprozess führen zu können, müssen folgende Zulässigkeitsvoraussetzungen vorliegen (§ 592 ZPO):mehr

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Vermögensbildung: Förderung... / 11.2 Weiterbildungsmaßnahmen

Eine vorzeitige Verfügung ist auch dann unschädlich, wenn der Arbeitnehmer den Erlös aus dem vorzeitigen Verkauf der vermögenswirksamen Anlage, z. B. Aktien, innerhalb der folgenden 3 Monate unmittelbar für die eigene Weiterbildung oder für die Weiterbildung seines von ihm nicht dauernd getrennt lebenden Ehe-/Lebenspartners einsetzt. Diese Weiterbildungsmaßnahme muss außerhal...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / B. Tatbestand

Rz. 2 Die Anordnung einer Nacherbentestamentsvollstreckung erfolgt im Rahmen einer Verfügung von Todes wegen durch den Erblasser. Die Nacherbentestamentsvollstreckung beginnt mit dem Eintritt der Vorerbfolge und endet spätestens mit dem Eintritt der Nacherbfolge gem. § 2139 BGB. Sind mehrere Vorerben vorhanden, so fällt die Nacherbfolge mit dem Tod des letzten Vorerben an. D...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3 Gemeiner Wert als Regelmaßstab der Bewertung

Tz. 10 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Im UmwStG idF des SEStEG ist in den §§ 20–23 als Regelbewertung und zugleich betragsmäßige Bewertungsobergrenze für übergehendes Vermögen der Ansatz der gW eingeführt worden (s §§ 20 Abs 2 S 1, 21 Abs 1 S 1, 22 Abs 1 S 3 und Abs 2 S 3 UmwStG). Dies gilt nicht nur für diese Einbringungsvorschriften, sondern generell bei den übrigen im UmwStG ...mehr

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Vermögensbildung: Förderung... / 4.1 Zulage für Vermögensbeteiligungen

Für vermögenswirksame Leistungen, die durch einen Sparvertrag bzw. Kaufvertrag über Wertpapiere oder andere Vermögensbeteiligungen angelegt werden, wird eine Sparzulage von 20 % für vermögenswirksame Leistungen von höchstens 400 EUR jährlich gewährt (= 80 EUR).mehr

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Arbeitnehmersparzulage / 2 Anlageformen

Die Anlageform ist vom Antrag des Arbeitnehmers abhängig. Er kann wählen zwischen einem Sparvertrag über Wertpapiere oder andere Vermögensbeteiligungen[1], Wertpapierkaufverträgen[2], Beteiligungsverträgen[3], Beteiligungs-Kaufverträgen[4], Sparverträgen[5] und Kapitalversicherungsverträgen.[6] Der Arbeitgeber ist berechtigt, auf tarifvertraglich vereinbarte vermögenswirksame...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / dd) Inbesitznahme durch den Gerichtsvollzieher

Rz. 160 Findet der Gerichtsvollzieher bei der Vollstreckung pfändbare Gegenstände vor, erfolgt die Inbesitznahme durch den Gerichtsvollziehermehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / IX. Hebegebühr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Abgrenzung der wirtschaftlichen Einheit durch Sondervorschriften des BewG

Rz. 91 [Autor/Stand] In einer Reihe von Fällen bestimmt das BewG durch besondere Vorschriften selbst, welche Wirtschaftsgüter zu einer wirtschaftlichen Einheit gehören oder aus ihr auszuscheiden sind. Diese Sonderregelungen haben Vorrang vor der allgemeinen Abgrenzungsvorschrift des § 2 BewG (§ 17 Abs. 3 BewG). Solche Sonderregelungen waren bzw. sind in folgenden Vorschrifte...mehr

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Vermögensbeteiligung / 6 Nebenkosten sind kein Arbeitslohn

Die Übernahme der mit der Überlassung von Vermögensbeteiligungen verbundenen Nebenkosten durch den Arbeitgeber, z. B. Notariatsgebühren, Eintrittsgelder im Zusammenhang mit Geschäftsguthaben bei einer Genossenschaft und Kosten für Registereintragungen, ist kein Arbeitslohn. Ebenfalls kein Arbeitslohn sind vom Arbeitgeber übernommene Depotgebühren, die durch die Festlegung der...mehr

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Fälligkeit von Lohnsteuer u... / 4.1 Angemessene Sicherheitsleistung

Damit die Beitragsforderung durch die Stundung nicht gefährdet wird, sollen die Einzugsstellen die Stundung nur gegen angemessene Sicherheitsleistung gewähren. Die Sicherheit ist grundsätzlich im Wert der gestundeten Forderung zu leisten. Als Sicherheit kommen insbesondere Hinterlegung von Wertpapieren, Verpfändung beweglicher Sachen, Bestellung von Grundpfandrechten, Forderungsa...mehr

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§ 6 Kapitalisierung von Sch... / 2. Urteil des LG Stuttgart vom 26.1.2005

Rz. 24 In diesem Zusammenhang ist auch nochmals auf die Entscheidung des LG Stuttgart aus dem Jahre 2005 hinzuweisen, in der in den Entscheidungsgründen festgehalten wurde, dass das Gericht dem in der Literatur seinerzeit als üblich bezeichneten 5 %-igen Zinsfuß bereits damals ausdrücklich nicht folgt. Das LG Stuttgart führte zur Begründung an: „Die Umlaufrendite ist damit e...mehr

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Vermögensbildung: Förderung... / 3.1.3 Unterbrechung eines laufenden Sparvertrags

Wird ein Sparvertrag über laufende Einzahlungen unterbrochen, kann er nicht fortgeführt werden. Deshalb ist nach dem Zeitpunkt der Unterbrechung die vermögenswirksame Anlage von Beträgen auf diesen Vertrag nicht mehr möglich. Eine Unterbrechung tritt ein, wenn sämtliche Einzahlungen eines Kalenderjahres zurückgezahlt oder die Rückzahlungsansprüche abgetreten bzw. beliehen werde...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Rechtsnachfolger

Im Fall der Rechtsnachfolge (Einzel- oder Gesamtrechtsnachfolge) liegt ein Zufluss beim Rechtsvorgänger oder beim Rechtsnachfolger vor, je nachdem, wer die wirtschaftliche Verfügungsmacht erlangt hat, BFH 19.05.1981, VIIII R 143/78, BStBl II 1981, 665. Für welche Zeit die Einnahmen wirtschaftlich bestimmt waren, ist hingegen unerheblich, BFH v 11.08.1971, VIII R 76/70, BStBl ...mehr

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Vermögensbildung: Förderung... / 7.1 Ausstellung einer Jahresbescheinigung

Das Anlageinstitut muss auf Verlangen des Arbeitnehmers die vermögenswirksamen Leistungen bescheinigen, die im Kalenderjahr angelegt worden sind.[1] Für vermögenswirksame Leistungen, die auf nicht geförderte Anlagearten angelegt worden sind, ist die Ausstellung einer Bescheinigung nicht zulässig. Das gilt für vermögenswirksame Anlagen auf Geldsparverträge und auf Lebensversi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Krytpowert

Verwaltungsanweisung: BMF v 06.03.2025, BStBl I 2025, 658 (Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung bestimmter Kryptowerte). Bei Gewinnermittlung durch EÜR nach § 4 Abs 3 EStG führt der Zugang von Kryptowerten im Rahmen eines tauschähnlichen Vorgangs zu BE. Kryptowerte sind als mit Wertpapieren vergleichbare nicht verbriefte Forderungen und Rechte als WG iSd § 4 Abs...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Derivative (Derivat)

Tz. 29 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Als (freistehende) Derivate (freestanding/stand-alone derivatives) werden Finanzinstrumente und Vertragsformen im Anwendungsbereich des Standards bezeichnet, die sämtliche der nachfolgenden drei Merkmale erfüllen (vgl. IFRS 9 Appendix A):mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / ff) Verwertung der gepfändeten Sache

Rz. 162 Die Verwertung der gepfändeten Sachen erfolgt in Form einer Versteigerung durch den Gerichtsvollzieher. Die Versteigerung ist dabei in den §§ 814–825 ZPO geregelt. Nähere Einzelheiten zum Ablauf enthält auch noch die Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher (GVGA). Bei der Versteigerung handelt es sich um einen hoheitlichen Akt. Rz. 163 Der Gerichtsvollzieher kann die...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / I. Titel

Rz. 12 Ein Vollstreckungstitel ist eine Anordnung zur Zahlung (eines bestimmten Geldbetrages) bzw. zur Handlung (Herausgabe einer Sache), Duldung oder Unterlassung. Der klassische Vollstreckungstitel ist das gerichtliche Urteil (Leistungstitel). Rz. 13 Die (uneingeschränkte) Zwangsvollstreckung aus einem Urteil (oder einem anderen Titel) kann nur erfolgen, wenn dieses Urteil ...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / h) Altersteilzeit

Rz. 263 Auch ein Altersteilzeitverhältnis [480] kann als Teilzeitarbeitsverhältnis ausgestaltet werden. Es besteht Anspruch auf allgemeinen oder besonderen Kündigungsschutz, Entgeltfortzahlung und Urlaub. Ein bei Beginn des Urlaubsjahres feststehender Übergang von der Arbeits- in die Freistellungsphase bei einem Altersteilzeitarbeitsverhältnis im sog. Blockmodell berechtigt w...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Erstansatz

Tz. 118 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Die Vorschriften zum Erstansatz sind kurz und bündig gehalten: Ein Unternehmen hat Finanzinstrumente nur und erst dann bilanziell zu erfassen, wenn es Vertragspartei wird (vgl. IFRS 9.3.1.1). Wie das Unternehmen Vertragspartei wird – schriftlich, mündlich oder durch konkludentes Handeln –, ist ebenso wenig von Belang wie die Frage, ob es sic...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Einnahmen aus KapVerm (§ 13a Abs 3 S 1 Nr 6 EStG)

Rn. 286 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Nach § 13a Abs 3 S 1 Nr 6 EStG sind sämtliche im Wj zugeflossene Einnahmen aus KapVerm iSv § 20 EStG zu erfassen, die nach § 20 Abs 8 EStG den Einkünften aus LuF zuzurechnen sind. Hierunter fallen auch alle Erträge aus Genossenschaftsanteilen und Wertpapieren (Aktien), die zu betrieblichen Zwecken angeschafft oder nur aus betrieblichen Grün...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / c. Bilanzierung von Sicherheiten

Tz. 141 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Die Bilanzierung von als Sicherheit gestellten, nicht in bar hinterlegten Vermögenswerten (bspw. Wertpapiere) hängt davon ab, ob und inwieweit der Sicherungsnehmer in der Lage ist, frei über die Vermögenswerte zu verfügen – sie also verkaufen oder weiterverpfänden darf – und ob der Sicherungsgeber ausgefallen ist. Der IASB regelt folgende Fa...mehr

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§ 6 Kapitalisierung von Sch... / 4. Schlussfolgerung

Rz. 30 Die voranstehenden Ausführungen verdeutlichen nochmals, dass es absolut realistisch und auch angemessen ist, den Effektivzinssatz, d.h. den Zinsfuß, der tatsächlich am Ende im Rahmen der Berechnung des Kapitalwerts anzuwenden ist, aktuell mit einem Wert zwischen 1,5 % und 2 % anzusetzen. Rz. 31 Ein Blick in das benachbarte Ausland, insbesondere in die Schweiz, zeigt, d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Abtretung

Rn. 1 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Die Abtretung einer Forderung hat iRd § 11 EStG grundsätzlich keine Auswirkungen auf den Zufluss oder den Abfluss. Erfolgt die Abtretung zur Einziehung (Inkasso), als Sicherheitsabtretung oder erfüllungshalber oder als Vorwegabtretung, vgl dazu BFH v 13.05.1976, IV R 83/75, BStBl II 1976, 592, erfolgen Zufluss beim neuen wie beim alten Gläubi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Gewinnkorrekturen beim Übergang zur Einnahme-Überschussrechnung

Rn. 335 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Geht der LuF von der Durchschnittssatzbesteuerung zur EÜR über, hat er keine Anfangsbilanz zu erstellen, sondern lediglich für Zwecke einer zutreffenden Übergangsgewinnermittlung eine sog Überleitungsrechnung aufzustellen (BFH v 12.12.2013, BFH/NV 2014, 514); in dieser können keine Bilanzierungswahlrechte ausgeübt werden (s Rn 319). Rn. 336...mehr

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Bürgergeld (Berücksichtigun... / 1.1 Vermögen

Bei der Vermögensprüfung ist zunächst festzustellen, welches Vermögen vorhanden ist. Als Vermögen sind grundsätzlich alle verwertbaren Vermögensgegenstände zu berücksichtigen. Vermögen ist verwertbar, wenn es für den Lebensunterhalt verwendet bzw. sein Geldwert für den Lebensunterhalt durch Verbrauch, Übertragung, Beleihung, Vermietung oder Verpachtung nutzbar gemacht werden ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.1.2 Einbringung von Anteilen an Kapitalgesellschaften

Tz. 167 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Werden Anteile an einer Kap-Ges oder Gen unter den Voraussetzungen des § 21 Abs 1 UmwStG eingebracht (Anteilstausch), liegt regelmäßig keine unternehmerische Tätigkeit des Einbringenden vor (zB im Fall der Einbringung von Anteilen des PV einer natürlichen Pers iSd § 17 EStG oder bei einer reinen Finanzholding-Gesellschaft, die durch bloßes ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Nießbrauch

Verwaltungsanweisung: BMF v 30.09.2013, BStBl I 2013, 1184 (Einkommensteuerrechtliche Behandlung des Nießbrauchs und anderer Nutzungsrechte bei Einkünften aus VuV). Rn. 1 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Räumt der ArbG dem ArbN mit Rücksicht auf das Arbeitsverhältnis unentgeltlich einen Nießbrauch an einer Wohnung ein, so fließt der geldwerte Vorteil fortlaufend in Höhe des Nutzungs...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bürgergeld (Grundsicherung ... / 4.2 Berücksichtigung von Vermögen

Anders als bei der Berücksichtigung von Einkommen, das zumeist nur eine Minderung des Leistungsanspruchs bewirkt, führt ein (zu hohes) Vermögen grundsätzlich zum kompletten Wegfall des Leistungsanspruchs, bis der zu berücksichtigende Vermögensbetrag verbraucht ist. Anschließend lebt ein Leistungsanspruch bei Vorliegen der Voraussetzungen i. Ü. erneut auf. Als Vermögen i. S. d...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Grundprinzip

Tz. 143 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Finanzielle Verbindlichkeiten (oder Teile davon) dürfen nur und erst dann ausgebucht werden, wenn sie erloschen sind, das Unternehmen also von seiner Leistungspflicht entbunden wurde – durch Begleichung resp. Rückkauf am Markt, qua Erlass, Verjährung oder Auslaufen (vgl. IFRS 9.3.3.1 iVm. B3.3.1). Somit ist eine finanzielle Verbindlichkeit g...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

a) Kommentare und Einzelschriften Brandis/Heuermann, Komm zum Ertragsteuerrecht, Vlg Franz Vahlen München (vormals Blümich); Frotscher/Drüen, Komm zum KStG und UmwStG, Haufe-Vlg (vormals Frotscher/Maas); Frotscher/Geurts, Komm zum EStG, Haufe-Vlg; Gosch, KStG, 4. Aufl (2020), CH Beck Vlg; Heuser/Theile, IAS/IFRS-Hdb – Einzel- und Konzernabschluss; 2. Aufl (2005), Vlg Otto Schmidt...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / b) Der Beschluss-Entwurf

Rz. 265 Der Beschluss (-Entwurf) ist nach Modulen aufgeteilt. Rz. 266 Module A + B – Gläubiger und Schuldner Das Formular enthält Eingabefelder für einen Gläubiger und einen Schuldner. Diese Angaben sind verpflichtend. Zusätzliche Gläubiger und Schuldner können durch mehrfaches Ausfüllen dieser Felder (§ 3 Abs. 2 Nr. 5 ZVFV n.F.) – sofern die genutzte Branchensoftware dies mög...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bedarfsbewertung: Anlage Ve... / 2.3 Abschnitt B – Vermögen nach dem Stand am Bewertungsstichtag (Zeilen 25 bis 129)

Das ausländische Sachvermögen ist in den Zeilen 26 bis 38 aufzuführen. Dabei sind die gemeinen Werte immer in Euro anzugeben. In den Zeilen 28 bis 29 sind bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft, die ausschließlich im Ausland liegen, die Lage des Betriebs und der gemeine Wert anzugeben. In Zeile 30 wird die Summe der Werte aus den Zeilen 28 und 29 gebildet. In den Zeilen 3...mehr