Fachbeiträge & Kommentare zu Wertpapier

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Vorteile der Vortat

Rz. 54 [Autor/Stand] Obwohl der Wortlaut das nicht zwingend voraussetzt, wird ganz überwiegend zu Recht verlangt, dass der Vortäter durch die Vortat tatsächlich und nicht nur nach der Vorstellung des Begünstigers einen Vorteil erlangt haben muss, weil ansonsten der Sache nach nur die (eigentlich gerade nicht strafbare) versuchte Begünstigung mit Strafe bedroht wäre.[2] Zum Z... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.5.2 Alternative zur Bepreisung der Liquiditätspuffer

Rz. 189 Wie eine Berechnung der Kosten für vorzuhaltende Liquiditätspuffer erfolgen kann, wurde bereits im Zusammenhang mit der Herleitung von Transferpreisen auf Basis einer analytischen oder empirischen Verteilungsannahme für die unsicheren Zahlungsströme allgemein erläutert. Rz. 190 Wie bereits ausgeführt, wird die Höhe der Liquiditätspuffer in der ökonomischen Betrachtung... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4.2.2 Portfolio-basierte Methoden

Rz. 41 Bei den Portfolio-basierten Methoden ("portfolio-based methodologies") geht es um eine Bewertung des ESG-Risikos auf Ebene des Gesamtportfolios oder einer Gruppe von Exposures. Dabei werden auch die Wechselwirkungen zwischen den Exposures analysiert. Die EBA nennt in ihren Leitlinien konkret die Methode zur Portfolioausrichtung ("portfolio alignment methodology")[1] z... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3 Handelsgeschäfte (Tz. 3)

Rz. 45 3 Handelsgeschäfte sind grundsätzlich alle Abschlüsse, die ein Finanzinstrument im Sinne des § 1 Abs. 11 KWG in Form eines zur Grundlage haben und die i... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.4 Aktienrisiken im Handelsbuch

Rz. 24 Aktienkurse können sehr volatil sein, mehr noch als andere Anlageklassen. Der Preis eines Wertpapiers kann sich sehr schnell ändern, häufig sinkt dabei der Wert. Dieser Vorgang wird als Aktienkursrisiko bezeichnet. Während es mehrere Faktoren gibt, die sich auf Aktienkurse auswirken, gibt es nur zwei Arten von Aktienkursrisiken, nämlich das systematische und das unsys... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.3 Liquide Kreditprodukte

Rz. 135 Vor der Aufnahme der Handelstätigkeit mit liquiden Kreditprodukten, die auf den Sekundärmärkten wie Wertpapiere gehandelt werden, sind grundsätzlich ebenso Kontrahenten- bzw. Emittentenlimite festzulegen. Dies betrifft z. B. das sogenannte "Loan Trading". Bei der Festlegung von Emittentenlimiten können auch bei diesen Geschäften die genannten Vereinfachungen in Ansp... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.3 Marktweite Ursachen

Rz. 48 Ein marktweiter Stress ist i. d. R. als gleichzeitige Verschärfung der Refinanzierungsbedingungen in mehreren Märkten sowie die Unsicherheit über die Entwicklung der Vermögenswerte (bis hin zu einem allgemeinen Werteverfall) und die Auswirkungen einer Rezession (oder einer Verlangsamung der wirtschaftlichen Entwicklung) definiert. Bei einem marktweiten Schock sollte e... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.4 Abgrenzung zwischen Handels- und Anlagebuch

Rz. 72 Für die aufbau- und ablauforganisatorischen Anforderungen spielt es grundsätzlich keine Rolle, ob die jeweiligen Geschäfte dem Handelsbuch oder dem Anlagebuch zugeordnet sind (→ BTO 2). Dementsprechend kommt es bei diesen Anforderungen mit einer Ausnahme (Geschäfte in handelbaren Forderungen) weder auf die Regelungen zur Abgrenzung des Handelsbuches noch auf den Verw... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.3 Ausnahmen

Rz. 71 Die vor allem für die Anwendung des Moduls BTO 2 maßgebliche Definition der Handelsgeschäfte ist zwar weit gefasst, jedoch bestehen auch einige Ausnahmen. So sind z. B. die Abschlussvermittlung und das Finanzkommissionsgeschäft keine Handelsgeschäfte im Sinne der MaRisk, da solche Geschäfte nicht im eigenen Namen und für eigene Rechnung abgeschlossen werden. Nicht er... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Besteuerung der Dividendenausschüttung an einen Steuerausländer

Rz. 1811 [Autor/Stand] Der Sinn von Cum-Cum-Geschäften erschließt sich nur vor dem Hintergrund der Besteuerung grenzüberschreitender Dividenden: Wer Dividenden deutscher Emittenten ausgeschüttet bekommt, ist (mindestens) mit diesen Einkünften steuerpflichtig (§ 49 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a EStG). Im Grundsatz unterliegen die Dividendeneinkünfte – ebenso wie bei Steuerinländern ... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsätzliches

Rn. 1360 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 § 20 Abs 2 S 1 Nr 7 EStG besteuert den Gewinn aus der Veräußerung von sonstigen Kapitalforderungen jeder Art iSd § 20 Abs 1 Nr 7 EStG . Somit werden (ab dem VZ 2009) korrespondierend zu Erträgen aus sonstigen Kapitalforderungen nach § 20 Abs 1 Nr 7 EStG auch Vermögenszuwächse aus der Veräußerung von sonstigen Kapitalforderungen der Besteuer... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Sinngemäße Anwendung für fondsgebundene Lebensversicherungen

Rn. 571 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Fondsgebundene Lebensversicherungen sind Kapitalversicherungen auf den Todes- oder Erlebensfall. Der Unterschied zu herkömmlichen Lebensversicherungen besteht darin, dass der Teil des Beitrags, der nicht zur Deckung des versicherungstechnischen Risikos und der Verwaltungskosten bestimmt ist, in Wertpapieren angelegt wird. Während fondsgebun... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.5 Abgrenzung der Risikoarten

Rz. 19 Jedes Institut muss individuell beurteilen, welche Risiken mit Blick auf seine spezifischen Geschäftsprozesse als wesentlich einzustufen sind. Zur Beurteilung der Wesentlichkeit muss sich das Institut zunächst einen Überblick über die Ausprägungen sämtlicher Risiken verschaffen. Das Ergebnis dieser Analyse wird als "Gesamtrisikoprofil" des Institutes bezeichnet (→ AT ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.4.2 Ersterwerb aus einer Emission

Rz. 72 Der Ersterwerb von Wertpapieren aus einer Emission ist grundsätzlich als Handelsgeschäft zu qualifizieren (→ AT 2.3 Tz. 3, Erläuterung). Allerdings sind in Abhängigkeit von der Art und der Struktur des Geschäftes Erleichterungen bei der Marktgerechtigkeitskontrolle möglich. So reduziert sich die Marktgerechtigkeitskontrolle z. B. bei einer Emission im Wege der öffentl... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / baa) Dividendenscheine

Rn. 1261 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Dividendenscheine, oft auch als Coupon bezeichnet, sind den Aktien beigefügte Gewinnanteilscheine. Sie werden in §§ 72 Abs 2 und 75 AktG genannt. Auch ohne gesetzliche Regelung ist bei einer GmbH ein Gewinnanteilschein anerkannt (s Seibt in Scholz, GmbHG, § 14 GmbHG Rz 134 (13. Aufl 2022/2024)). Dividendenscheine werden zur Auszahlung von Di... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ad) Kapitalertragsteuer

Rn. 73 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Das s BMF v 14.05.2025, BStBl I 2025, 1330 (Einzelfragen zur AbgSt) Tz 170 ff bezieht sich im Anwendungsschreiben zur AbgSt auf Wertpapierpensionsgeschäft und Wertpapierleihe. Nach den obigen Ausführungen dürfte mE bei der Wertpapierleihe vielmehr das Wertpapierdarlehen gemeint sein. Für den Einbehalt der KapSt liegt nach BMF v 14.05.2025, a... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Pflichten bei Ein- oder Ausreise in die EU (Außengrenzen)

Rz. 1907 [Autor/Stand] Wenn eine Person in die EU einreist, z.B. von der Schweiz nach Deutschland, so ist sie nach § 12a Abs. 1 ZollVG verpflichtet, "Barmittel und gleichgestellte Zahlungsmittel", die sie bei der Einreise (oder bei der Ausreise aus der Union) mitführt, auch ungefragt den zuständigen Behörden schriftlich anzuzeigen. Diese Pflicht gilt jedoch nur, wenn ein Bet... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cab) Zinsscheine

Rn. 1281 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Zinsscheine, gesetzlich geregelt in § 803 BGB, sind Urkunden (Wertpapiere), die ihrem Inhaber einen Zinsanspruch in einer bestimmten Höhe gewähren. Zinsscheine werden idR als Bogen zusammen mit der Schuldverschreibung ausgegeben, wobei der Bogen für jede Zinsrate einen eigenen Coupon enthält. Der fällige Zinsbetrag wird nur gegen Einreichu... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.3.1 Überprüfung durch die Institute

Rz. 107 Ein Institut muss den dauerhaften Zugang zu seinen relevanten Refinanzierungsquellen regelmäßig überprüfen. In dieser Formulierung sind gleich drei unbestimmte Rechtsbegriffe enthalten, die einer nähergehenden Beleuchtung bedürfen: dauerhaft, relevant und überprüfen. Das Wort "dauerhaft" hat in diesem Zusammenhang die Bedeutung von "beständig" oder "über einen länger... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundsätzliches

Rn. 1393 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Nach § 20 Abs 2 S 2 EStG gelten auch als Veräußerung iSv § 20 Abs 2 S 1 EStG die Einlösung, die Rückzahlung, die Abtretung, die verdeckte Einlage in eine KapGes sowie in Fällen des § 20 Abs 2 S 1 Nr 4 EStG auch die Vereinnahmung eines Auseinandersetzungsguthabens. Diese Regelung wurde mit dem UntStRG 2008 (BGBl I 2007, 1912) eingeführt. Gleichge... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.3 Orientierungshilfe von CEBS

Rz. 22 Zur Zusammensetzung der Liquiditätspuffer hat CEBS bereits im Dezember 2009 Leitlinien veröffentlicht, an denen sich ein Institut orientieren könnte:[1] Beim Bargeld sollten Komponenten ausgeschlossen werden, die im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit nicht verfügbar sind, wie z. B. Bargeld in Geldautomaten. Sichteinlagen im Interbankenmarkt sollten konsistent zu den... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4 Anforderungen an die Stressszenarien (Tz. 3)

Rz. 36 3 Das Institut hat Stressszenarien zu betrachten, nach denen auch die Liquiditätspuffer gemäß Tz. 1 zu bemessen sind. Im Rahmen der Stresstests sind zum einen Stressszenarien zu betrachten, die auf institutseigenen Ursachen beruhen. Zum anderen sind getrennt davon Stressszenarien zu betrachten, die auf marktweite Ursachen zurückzuführen sind. Darüber hinaus sind beide... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Zunehmende Bedeutung des Liquiditätsrisikomanagements

Rz. 1 Noch bis zum Ende des 20. Jahrhunderts konnten sich Kreditinstitute Liquidität auf ungedeckter Basis über Inhaberschuldverschreibungen selbst und weitgehend problemlos an den Geld- und Kapitalmärkten beschaffen, so dass Liquiditätsrisiken überwiegend als gering eingeschätzt wurden. Darauffolgende Turbulenzen auf den Finanzmärkten, wie etwa der Zusammenbruch des Hedgefo... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.2 Geschäfte im eigenen Namen und für eigene Rechnung

Rz. 69 Vom geschäftsbezogenen Anwendungsbereich werden nur jene Handelsgeschäfte erfasst, die im eigenen Namen und für eigene Rechnung des Institutes abgeschlossen werden. Keine Handelsgeschäfte im Sinne der MaRisk sind daher Abschlüsse, die im fremden Namen oder für fremde Rechnung – also im Rahmen einer offenen Stellvertretung – abgeschlossen werden (Abschlussvermittlung)... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aab) Erträge beim Pensionsgeber

Rn. 69 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Rspr und Verw stehen in ersichtlichem Widerspruch zu der Anordnung des § 340b Abs 4 HGB , wonach Wertpapiere dem Pensionsgeber zuzurechnen sind (mwN s Haase, INF 2006, 457). Im Schrifttum wird die Ansicht vertreten, dass beim echten Pensionsgeschäft die Zuordnung der Erträge beim Pensionsgeber erfolgen soll; vor allem für die bilanzsteuerrech... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gc) Optionsanleihe

Rn. 699 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Bei Optionsanleihen stellen Anleihe und Optionsschein jeweils selbstständige WG dar. Anleihe: Der Inhaber besitzt das Recht auf Rückzahlung des Nominalbetrags. Erträge aus der Anleihe sind nach § 20 Abs 1 Nr 7 EStG (laufende Einnahme) bzw § 20 Abs 2 S 1 Nr 7 EStG (Veräußerungsgewinn, Einlösung) als Einkünfte aus KapVerm zu behandeln. Optionss... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Begriffsbestimmung

Rz. 1810 [Autor/Stand] Cum-Cum-Geschäft zielen darauf ab, die Definitvbelastung mit deutscher Kapitalertragsteuer zu vermeiden in Fällen, in denen der steuerpflichtige Wertpapierinhaber die rechtlichen Voraussetzungen für eine Anrechnung der an der Quelle einbehaltenen Kapitalertragsteuer nicht erfüllt. Es ist zu be tonen, dass es nicht "die" (eine) Cum-Cum-Strategie gibt, s... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Anteilseignerschaft

Rz. 1816 [Autor/Stand] Zentrale steuerrechtliche Streitfrage in allen Cum-Cum-Konstellation ist, ob die Wertpapiere dem Entleiher nach § 20 Abs. 5 EStG zuzurechnen sind, so dass er – und nicht der Verleiher – die Einkünfte aus Kapitalvermögen bezieht. Nach § 20 Abs. 5 Satz 1 EStG erzielt der Anteilseigner die Einkünfte aus Kapitalvermögen i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Antei... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bd) Vollrisikopapiere

Rn. 1368 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Nach § 20 Abs 2 S 1 Nr 7 EStG werden auch Spekulationserträge besteuert, bei denen die Rückzahlung des KapVerm oder die Ertragserzielung oder beides unsicher sind (Vollrisikopapiere). Nach alter Rechtslage (bis VZ 2008, zur zeitlichen Anwendung s Rn 1367) wurden die Wertveränderungen außerhalb der Jahresfrist steuerlich nur erfasst, wenn d... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3.4 Verzicht auf eine Bewertung

Rz. 177 Die Bestimmung der Werthaltigkeit setzt voraus, dass die Sicherheiten überhaupt bewertet und somit bei der Ermittlung des Blankoanteils angesetzt werden können. Dies ist bei bestimmten Sicherheiten entweder gar nicht oder nur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand möglich. So lässt sich z. B. die Werthaltigkeit einer weichen Patronatserklärung i. d. R. nicht exak... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.6 Inanspruchnahmen aus Liquiditäts- und Kreditlinien für Dritte

Rz. 78 Eventuell als wesentliche Risiken zu berücksichtigen sind Risiken aus außerbilanziellen Gesellschaftskonstruktionen, wie z. B. Risiken aus nicht konsolidierungspflichtigen Zweckgesellschaften (→ AT 2.2 Tz. 2, Erläuterung). Die außerbilanziellen Geschäfte haben sich im Rahmen der Finanzmarktkrise als starker Treiber für Liquiditätsrisiken erwiesen. Einige Institute hab... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Gestaltungsmissbrauch in der Rspr.

Rz. 1242 [Autor/Stand] Ein Gestaltungsmissbrauch ist nach st. Rspr. des BFH in Übereinstimmung mit der Legaldefinition des § 42 Abs. 2 AO dann gegeben, wenn eine rechtliche Gestaltung gewählt wird, die im Hinblick auf das erstrebte Ziel unangemessen ist, der Steuerminderung dient und durch wirtschaftliche oder sonst beachtliche nichtsteuerliche Gründe nicht zu rechtfertigen ... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Fremdwährungsgeschäfte (§ 20 Abs 4 S 1 Hs 2 EStG)

Rn. 1435 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Bei nicht in Euro getätigten Geschäften sind die Einnahmen aus der Veräußerung im Zeitpunkt der Veräußerung und die AK im Zeitpunkt der Anschaffung in Euro umzurechnen (§ 20 Abs 4 S 1 Hs 2 EStG). Damit werden auch die sich aus den Währungsschwankungen ergebenden Währungsgewinne und -verluste einkommensteuerrechtlich erfasst. Hierunter fäll... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.3 Zentralverwahrer

Rz. 16 Ein "Zentralverwahrer" ist laut § 1 Abs. 6 KWG ein Unternehmen im Sinne des Art. 2 Abs. 1 Nr. 1 der entsprechenden europäischen Verordnung.[1] Dieser Verordnung zufolge handelt es sich bei einem Zentralverwahrer zusammengefasst um eine juristische Person, die ein Wertpapierliefer- und -abrechnungssystem ("Abwicklungsdienstleistung") betreibt und darüber hinaus entwede... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) Wertpapierpensionsgeschäft

Rn. 65 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Für die Einkunftserzielung kommt es nicht darauf an, ob der Rechtsnachfolger im Kapitalüberlassungsverhältnis die Stellung des Kapitalüberlassers endgültig oder nur für eine begrenzte Zeit einnimmt, weil er zur Rückübereignung der Kapitalrückgabeforderung verpflichtet ist. So hat der GrS des BFH v 29.11.1982, 1/81, BStBl II 1983, 272 entschi... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.2 Zinsänderungsrisiken

Rz. 20 Unter dem "Zinsänderungsrisiko" ("Interest Rate Risk", IRR) wird allgemein das bestehende oder künftige Risiko in Bezug auf die Erträge und Eigenmittel des Institutes infolge ungünstiger Änderungen der Zinssätze verstanden.[1] So besteht z. B. die Gefahr, dass die Wertpapiere im Handelsbuch an Wert verlieren, wenn sich die Zinssätze ändern. Das "Zinsänderungsrisiko im... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 9.2.6 Geldpolitik der Zentralbanken

Rz. 394 Die Deutsche Bundesbank hat sich dafür ausgesprochen, dass auch die Zentralbanken Wertpapiere nur noch dann erwerben oder als Sicherheiten zulassen, wenn ihre Emittenten bestimmte klimabezogene Berichtspflichten erfüllen. Zudem sollten in den Bonitätsurteilen von Ratingagenturen klimabedingte finanzielle Risiken angemessen berücksichtigt sein, um sie weiterhin nutzen... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. ABC der wichtigen Einzelfälle

Rz. 1070 [Autor/Stand] Die Frage der Annahme und des Umfangs eines BVV ist daher auf den jeweiligen Einzelfall bezogen zu prüfen. Die folgende alphabetische Übersicht zur Rspr.-Kasuistik gibt insoweit lediglich Hinweise auf den Streitstand und verweist auf die vertiefte Darstellung m.w.N. an anderer Stelle. – Abgabenordnung Rz. 1071 [Autor/Stand] Ausdrücklich gesetzlich gerege... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.8.2 Berechnung der NPL-Quote

Rz. 57 Zur Berechnung der NPL-Quote muss der "Bruttobuchwert" der "notleidenden Darlehen und Kredite" ("non-performing loans", NPL) durch den Bruttobuchwert der gesamten Darlehen und Kredite geteilt werden (→ AT 2.1 Tz. 1, Erläuterung). Zur Klarstellung, was unter dem Status "notleidend" genau zu verstehen ist, soll die Definition für das aufsichtliche Meldewesen herangezoge... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.8 Hinweisgebersystem (Whistleblowing-Verfahren)

Rz. 38 Seit dem Inkrafttreten des CRD IV-Umsetzungsgesetzes umfasst eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation nach § 25a Abs. 1 Satz 6 Nr. 3 KWG auch einen Prozess, der es den Mitarbeitern unter Wahrung der Vertraulichkeit ihrer Identität ermöglicht, Verstöße gegen die CRR, die Marktmissbrauchsverordnung ("Market Abuse Regulation", MAR)[1], die Verordnung über Märkte für Fin... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2 Definition und Arten von Adressenausfallrisiken

Rz. 4 Das Adressenausfallrisiko beschreibt die Gefahr, dass eine Gegenpartei (eine sogenannte "Adresse", wie z. B. ein Kreditnehmer) nicht bzw. nur eingeschränkt dazu in der Lage ist, ihren vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Institut nachzukommen. Es bezeichnet insofern den potenziellen Verlust, der aus der Nichterfüllung von Verträgen aufgrund der Verschlechterung ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.4 Umgang mit endfälligen Krediten

Rz. 29 Bei endfälligen Krediten bzw. tilgungsfreien Krediten wird im Gegensatz zu typischen Annuitäten- oder Ratenkrediten der gesamte Kreditbetrag erst am Ende der Vertragslaufzeit zurückgezahlt. Bis zu diesem Zeitpunkt sind lediglich die Kreditzinsen fällig, die über den Zeitraum der Zinsfestschreibung für den Kreditnehmer aber auch nicht reduziert werden. Während bei Annu... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Grundsätzliches/Entwicklung der Rechtsnorm

Rn. 1450 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Mit dem durch das JStG 2009 v 19.12.2008, BGBl I 2008, 2794 eingeführten § 20 Abs 4a EStG verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, die AbgSt für StPfl und für Quellensteuerabzugsverpflichtete, insb für Kreditinstitute praktikabel auszugestalten. Insb bei Kapitalmaßnahmen, bei denen die Erträge nicht als Geldzahlung, sondern insb in Form von Ante... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (2) Kein "vermögensverwaltender Versicherungsvertrag"

Rz. 1685 [Autor/Stand] Ein sog. vermögensverwaltender Versicherungsvertrag liegt gem. § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 5 EStG [2] vor, wenn kumulativ: mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4 Zusammenhang mit den Risikosteuerungs- und -controllingprozessen

Rz. 49 Ein wirksames Management der Adressenausfallrisiken ist eng mit einer angemessenen Ausgestaltung der Aufbau- und Ablauforganisation im Kreditgeschäft verknüpft. Das wird besonders daran deutlich, dass die in Art. 79 CRD IV formulierten Anforderungen an Adressenausfallrisiken in den MaRisk vor allem durch organisatorische Vorgaben umgesetzt werden: Die Kreditvergabe mus... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen

Rn. 42 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Von den Einnahmen nach § 20 Abs 1 EStG und den Gewinnen nach § 20 Abs 2 EStG – ermittelt nach den Vorschriften von § 20 Abs 4 und 4a EStG (zur steuerlichen Berücksichtigung von Verlusten aus dem endgültigen Ausfall einer Kapitalforderung BFH v 14.10.2017, VIII R 13/15, BStBl II 2021, 378 Tz 4) – wird nach der Verlustverrechnung gem § 20 Abs ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4 Handelsbuch- und Anlagebuchpositionen

Rz. 47 Die Zuordnungskriterien für bestimmte Positionen zum "Handelsbuch" ergeben sich, wenngleich sie institutsindividuell zu spezifizieren sind, grundsätzlich aus Art. 4 Abs. 1 Nr. 86 CRR.[1] Als zentrales Abgrenzungskriterium dient die sogenannte "Handelsabsicht", d. h. der Zweck, aus dem die jeweiligen Positionen (Finanzinstrumente und Waren) gehalten werden.[2] In Abgr... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1.2 Berücksichtigung der Nebenabreden

Rz. 3 Es ist unmittelbar einleuchtend, dass Nebenabreden, die z. B. einen oder beide Geschäftspartner berechtigen, ein Handelsgeschäft nach Ablauf einer Karenzzeit vorzeitig und ohne Angabe von Gründen zu beenden, die wirtschaftliche Bedeutung von Handelsgeschäften verändern. Entsprechende Klauseln ("Mutual Termination Clauses", "Optional Early Termination Clauses" bzw. "Bre... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.1.2 Verkürzter Bearbeitungsprozess

Rz. 123 Wie bereits erwähnt wurde, kann es im Einzelfall von Bedeutung sein, einen schnellen Geschäftsabschluss herbeizuführen. Vor diesem Hintergrund ist es, abweichend vom regulären Bearbeitungsprozess, möglich, dass Emittentenlimite kurzfristig auf der Grundlage vereinfachter Regelungen, die allerdings klar vorgegeben sein müssen, festgesetzt werden (verkürzter Bearbeitun... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Aktuelle Diskussion

Rz. 1805 [Autor/Stand] Cum-Cum-Geschäfte werden mitunter als großer Bruder der Cum-Ex-Geschäfte bezeichnet. Denn das Volumen der Cum-Cum-Geschäfte – der Steuerschaden beläuft sich nach konservativer Schätzung allein für den deutschen Staat auf ca. 28,5 Mrd. EUR – übertrifft das Volumen der Cum-Ex-Geschäfte (ca. 7,2 Mrd. EUR geschätzter Steuerschaden) nochmal erheblich.[2] Ve... mehr