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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk BTR 3.1 Al ... / 3.6 Inanspruchnahmen aus Liquiditäts- und Kreditlinien für Dritte

Dr. Susen Claire Biewer
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Rz. 78

Eventuell als wesentliche Risiken zu berücksichtigen sind Risiken aus außerbilanziellen Gesellschaftskonstruktionen, wie z. B. Risiken aus nicht konsolidierungspflichtigen Zweckgesellschaften (→ AT 2.2 Tz. 2, Erläuterung). Die außerbilanziellen Geschäfte haben sich im Rahmen der Finanzmarktkrise als starker Treiber für Liquiditätsrisiken erwiesen. Einige Institute haben in großem Stil Zweckgesellschaften ("Special Purpose Vehicles", SPV) gegründet, von denen Kredite oder Wertpapiere angekauft und durch Ausgabe von Geldmarktpapieren meist kurzer Laufzeit refinanziert wurden. Dabei handelte es sich häufig um besicherte Papiere, wie z. B. Asset Backed Commercial Paper (ABCP). Um die Bonität und damit das externe Rating der Zweckgesellschaften zu verbessern, haben die arrangierenden Institute häufig noch zusätzliche Liquiditätslinien für den Fall von Zahlungsschwierigkeiten eingeräumt.

 

Rz. 79

Vor derartigen Zahlungsschwierigkeiten standen in der Finanzmarktkrise jedoch fast sämtliche Zweckgesellschaften, da sie die angekauften Forderungen nicht mehr am Geldmarkt refinanzieren konnten. In Abhängigkeit vom Geschäftsvolumen und den damit verbundenen Liquiditätsverpflichtungen sind einige Institute dadurch in ernsthafte Schwierigkeiten geraten. Insbesondere vor diesem Hintergrund müssen die Annahmen zu den Mittelzu- und -abflüssen etwaige Inanspruchnahmen aus Liquiditäts- und Kreditlinien berücksichtigen, die das Institut Dritten zur Verfügung gestellt hat (→ BTR 3.1 Tz. 3, Erläuterung). Stellt ein Institut Dritten Linien zur Verfügung, so können diese – je nach vertraglicher Ausgestaltung – ggf. jederzeit in Anspruch genommen werden. Aus Sicht des Risikomanagements ist es dabei vollkommen egal, ob es sich um Kredit- oder Liquiditätslinien handelt, da die Wirkung aus Liqu...

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