Fachbeiträge & Kommentare zu Wertpapier

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Nachlasspflegschaft un... / 2. Amtliche Inverwahrnahme

Rz. 311 Muster 12.36: Antrag auf amtliche Inverwahrnahme Muster 12.36: Antrag auf amtliche Inverwahrnahme An das Amtsgericht _________________________ – Nachlassgericht – Nachlasssache: _________________________ Aktenzeichen: _________________________ Sehr geehrte Damen und Herren, wir vertreten den Sohn des Erblassers. Es ist derzeit ungeklärt, wer Erbe ist. Unser Mandant ist aufg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.3.2 Finanzunternehmen

Tz. 370 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Finanzunternehmen sind nach § 1 Abs 3 KWG Unternehmen, die keine Institute, keine Kap-Verwaltungsgesellschaften oder extern verwaltete Investmentgesellschaften sind und deren Haupttätigkeit darin besteht, Beteiligungen zu erwerben und zu halten, Geldforderungen entgeltlich zu erwerben, Leasingverträge abzuschließen, mit Finanzinstrumenten für e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2.2 Rechtsanspruch auf eine einmalige oder laufende Pensionsleistung (§ 6a Abs 1 Nr 1 EStG)

Tz. 554 Stand: EL 78 – ET: 08/2013 Eine rechtsverbindliche Pensionsverpflichtung ergibt sich beim Ges-GF regelmäßig aus einem Individualvertrag, dessen Wirksamkeit sich nach zivilrechtlichen Grundsätzen richtet (s R 6a Abs 2 EStR). Bei Ges-GF kann sich neben dieser in der Praxis seltenen Frage häufiger aufgrund der oft renditeorientierten Anlage das Problem der Beurteilung wer...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Unternehmertestament –... / V. Vorbereitung des Unternehmertestaments

Rz. 22 Die Gestaltung des Unternehmertestaments erfordert eine genaue und umfassende Kenntnis der tatsächlichen Verhältnisse. Im Rahmen der Vorbereitung des Unternehmertestaments ist daher die bestehende Situation des Unternehmers, seiner Familie und des Unternehmens selbst sorgfältig zu ermitteln. Angesichts der engen Verbindung von Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Rechtsentwicklung; Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 § 8b KStG, der in Abs 1 alle Dividendenausschüttungen zwischen Kö und in Abs 2 alle Gewinne aus der Veräußerung von Kap-Beteiligungen erfasst, ist einer der zentralen Vorschriften des KStG. Die grundlegende Ausweitung der St-Befreiung auch auf inl Beteiligungs-Eink ist durch den Systemwechsel vom Anrechnungs- zum Halb-Eink- bzw dem heutigen T...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Allgemeines

Tz. 141 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Gewinne aus der Veräußerung von Beteiligungen an Kap-Ges lösen im Teil-Eink-Verfahren (bis VZ 2008: Halb-Eink-Verfahren), weil nach der Philosophie des StSenkG die Realisierung der Reserven einer Kap-Ges über die Veräußerung der Beteiligung im wirtsch Ergebnis der Realisierung dieser Reserven durch eine GA gleichkommt, grds auch die gleiche...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.1 Allgemeines

Tz. 348 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Im StSenkG war § 8b Abs 7 KStG noch nicht enthalten. Diese Regelung ist mit rückwirkender Kraft durch das Ges zur Änd des InvZulG 1999 v 20.12.2000 (BGBl I 2001, 29) in das KStG eingefügt worden; gleichzeitig sind § 8b Abs 2 S 1 letzter HS KStG und sein Abs 3 S 2 idF des StSenkG gestrichen worden (s Tz 2, s Tz 149 und s Tz 225). Die Fin-Ver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2023, Berücksichtigun... / 1 Gründe:

I. [1] Das Familiengericht hat im vorliegenden Scheidungsverfahren in dem gesonderten Beschl. v. 8.3.2023 den Wert der Ehescheidung auf 14.100 EUR und den Wert für den Versorgungsausgleich für sieben Anrechte auf 9.870 EUR festgesetzt. Dem Wert der Ehescheidung hat es gemäß § 43 FamKG das in drei Monaten gemeinsam erzielte Einkommen der Ehegatten zugrunde gelegt. Die Berücks...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.1 Allgemeines

Tz. 403 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Der durch das URefG 2008 eingefügte § 8b Abs 10 KStG soll folgende, dem System des § 8b KStG immanente Gestaltung in Form der Wertpapierleihe bzw des Wertpapierpensionsgeschäfts verhindern: Eine Kö (Verleiher) überlässt Anteile iSd § 8b Abs 7 oder 8 KStG an eine andere Kö (Entleiher), bei der auf die geliehenen Anteile § 8b Abs 1 KStG anzuw...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Musil/Burchard, Verfahrensrechtliche Fragen der elektronischen St-Erklärung iRd Projekts ELSTER, DStR 2007, 2290; Knief, UntStRef: Die Festsetzung von St-Vorauszahlungen mit der BWA 2008, DStR 2008, 520; Schulz, § 37b EStG – Pauschalierung der ESt bei Sachzuwendungen, NWB 2008, F 6 S 4937; Niermann, Die Pauschalierung der ESt auf Sachzuwendungen ab 2007 (§ 37b EStG), DB 2008, 1...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.2.3 Andere Körperschaft

Tz. 413 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Bei der Kö, an die die Anteile überlassen werden (andere Kö bzw Entleiher) darf auf die Anteile § 8b Abs 4, 7 oder 8 KStG nicht anwendbar sein und ihr müssen die Anteile stlich zuzurechnen sein und sie muss diese oder gleichartige Anteile zurückgeben. Die oa Voraussetzungen müssen auf der Ebene der anderen Kö (Entleiher) kumulativ vorliegen. Tz...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Vermächtnisrecht / aa) Einführung

Rz. 156 Ist ein Vermächtnis auf Geldzahlung oder auf Wertpapiere gerichtet, ist zu prüfen, ob nicht eine Klage im Urkundsprozess gem. §§ 592 ff. ZPO zu erheben ist. Der Vermächtnisnehmer erhält im Wege eines beschleunigten Verfahrens einen ohne Sicherheitsleistung aufgrund § 708 Nr. 4 ZPO vollstreckbaren Titel. Allerdings ergeht nur ein Vorbehaltsurteil, das eventuell im Nac...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.2.2 Überlassende Körperschaft

Tz. 407 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 § 8b Abs 10 S 1 KStG ist nur dann einschlägig, wenn bei der überlassenden Kö (Verleiher) auf die überlassenen Anteile § 8b Abs 4 KStG oder § 8b Abs 7 KStG oder § 8b Abs 8 KStG anzuwenden ist oder aus anderen Gründen die St-Freistellung nach § 8b Abs 1 und 2 KStG oder nach vergleichbaren ausl Vorschriften eine St-Freistellung nicht in Betracht ko...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Vermächtnisrecht / bb) Voraussetzungen des Urkundsprozesses

Rz. 157 Streitgegenstand muss gem. § 592 ZPO ein Anspruch auf Zahlung oder auf Leistung einer bestimmten Menge anderer vertretbarer Sachen oder Wertpapiere sein. Dem gleichgestellt ist nach § 592 S. 2 ZPO ein Anspruch aus einer Hypothek, einer Grundschuld, einer Rentenschuld oder einer Schiffshypothek. Der Urkundsprozess ist jedoch nicht bei der Herausgabe bestimmter Gegenst...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Vermächtnisrecht / 4. Definition des Geldvermögens

Rz. 88 Oft besteht die Auslegungsschwierigkeit, was der Erblasser unter dem Begriff "Geldvermögen" verstanden hat. Es kann das hinterlassene Barvermögen[206] davon umfasst sein. Es kann jedoch auch das Bankvermögen mitsamt Girokonten und Sparbüchern umfassen. Ebenso können leicht in Geld verwandelbare Sparbriefe, Wertpapiere und Aktien gemeint sein. Auch Goldbarren oder Kryp...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Vor- und Nacherbe / c) Verfügung über Geldvermögen

Rz. 34 Bei Geldvermögen, das vom Vorerben verwaltet wird, ist zunächst zu unterscheiden zwischen Geld, das für die laufende Verwaltung benötigt wird, und Geld, das "dauernd anzulegen" ist. Liquide Mittel können auch größere Geldbeträge sein, wenn z.B. die Liquidität einer Firma erhalten werden muss. Im Einzelfall hat hier eine Klärung zu erfolgen, die sich in Anlehnung an ei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang

1. Klausur: Pflichtteilsrecht[Autor] Bearbeitungszeit für diese – mittelschwere – Klausur: 180 Minuten Sachverhalt Der Erblasser E ist am 3.5.2022 verstorben. Er war in zweiter Ehe verheiratet mit seiner Ehefrau F, mit der er im Güterstand der Gütertrennung lebte. Im Rahmen des Ehevertrages hatte F auch auf ihr Pflichtteilsrecht am dereinstigen Nachlass des E verzichtet. In erst...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.2.5 Mehrfache Anrechnung von Kapitalertragsteuer bei "Cum-/Ex-Geschäften"?

Tz. 60 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Große öffentliche und politische Aufmerksamkeit – bis hin zur Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses – erregte die Aufdeckung der sog "Cum-/Ex-Geschäfte", durch die der dt Fiskus mutmaßlich um zweistellige Milliardenbeträge gebracht wurde. Als Cum-/Ex-Geschäfte werden Aktientransaktionen bezeichnet, bei denen die Veräußer...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 2. Hausrat, bewegliche körperliche Gegenstände

Rz. 254 Hausrat ist die gesamte Wohnungseinrichtung einschließlich aller Haushaltsgegenstände. Hausratsgegenstände sind solche beweglichen Sachen, die der Hauswirtschaft und dem familiären Zusammenleben dienen, also insbesondere Wohnungsinventar, Gegenstände der Unterhaltung und Bildung, die Fernseh- und Videogeräte, Computerspiele, Bücher oder Musikinstrumente. Nicht hierzu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / bb) Disagio-Anleihen

Rz. 181 Finanzierungsschätze und andere Wertpapiere, die mit einem unter dem Einlösungsbetrag liegenden Preis ausgegeben werden (Diskontpapiere), sind mit dem jeweiligen Ausgabebetrag zuzüglich der bis zum Stichtag aufgelaufenen (fiktiven) Zinsen zu bewerten.[253] Nach R B 12.2. Abs. 2 S. 3 ErbStR 2019 ist insoweit – wie bei Zero-Bonds – eine taggenaue Wertermittlung vorzune...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 29 Kontobeziehung im Erbfall / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Erbengemeinschaft / 4. Teilung der Nachlassgegenstände

Rz. 240 Die Teilung der Nachlassgegenstände erfolgt nach § 2042 Abs. 2 i.V.m. §§ 752–757 BGB. Vor einer Verteilung des Nachlasses gem. §§ 752, 753 BGB sind etwaige Teilungsanordnungen des Erblassers gem. § 2048 BGB zu berücksichtigen. Über Teilungsanordnungen des Erblassers können sich die Erben einstimmig hinwegsetzen. Grundsätzlich kann dies nur durch einen Testamentsvolls...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1.10 Zeitpunkt der Veräußerung

Tz. 35 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Der Zeitpunkt der Veräußerung bestimmt gemeinhin den zeitlichen Moment der Entstehung der Eink aus einem VG und damit die Zuordnung der Eink zu einem bestimmten VZ/EZ oder Feststellungszeitraum sowie den Stichtag der Bewertung der Ermittlungsgrundlagen für den VG. Diese Aspekte spielen bei § 22 Abs 1 UmwStG keine Rolle, da die stliche Beurtei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Mandat im Pflichtteils... / aa) Kapitalgesellschaftsanteile

Rz. 156 Wertpapiere (Aktien, Genussscheine etc.) werden im Regelfall mit dem Marktpreis bzw. Kurswert in Ansatz gebracht.[478] Ist ein Markt- bzw. Kurswert nicht feststellbar, da den Gesellschaftsanteilen die hierfür erforderliche Fungibilität fehlt, sind einige Besonderheiten zu beachten. Entscheidend ist, ob die Anteile tatsächlich am Markt gehandelt werden (wie z.B. bei b...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.3.2 Allgemeine Kriterien für die Angemessenheitsprüfung

Tz. 1066 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Der Angemessenheitsprüfung sind sämtliche Vergütungen zu Grunde zu legen, die als Gegenleistung für die Darlehensgewährung vereinbart und gewährt werden ("Gesamtausstattung" des Darlehens). Es handelt sich hierbei natürlich vorrangig um die Zinsen; von Bedeutung sind aber auch ein Damnum, die Nebenkosten, Kreditprovisionen sowie die nähere...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4 "Von den Bezügen iSd Abs 1, die bei der Ermittlung des Einkommens außer Ansatz bleiben"

Tz. 314 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Durch das sog Korb II-Ges v 22.10.2003 (BGBl I 2003, 2840) ist der Anwendungsbereich des § 8b Abs 5 KStG auch auf Inl-Dividenden ausgedehnt worden und bezieht sich damit mit Geltung ab dem VZ 2004 (also auch bereits für in einem abw Wj 2003/2004 vereinnahmte Dividenden) auf alle Bezüge iSd § 8b Abs 1 KStG, egal ob diese von einer inl oder e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Ausgewählte Schnittste... / IV. Kapitalgesellschaft

Rz. 165 Ist der Minderjährige durch den Erbfall Gesellschafter einer GmbH geworden und ist er Alleinerbe, so werden seine Gesellschafterrechte durch seine gesetzlichen Vertreter wahrgenommen. Kommt es zu Beschlüssen i.R.d. Satzung (auch zu Geschäftsführungsmaßnahmen sowie dem Jahresabschluss), so ist § 181 BGB auch unanwendbar, wenn die gesetzlichen Vertreter selbst Gesellsc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / b) Land- und forstwirtschaftliches Vermögen

Rz. 435 Bei inländischen bzw. im EU/EWR-Raum belegenen land- und forstwirtschaftlichen Betrieben ergibt sich der Umfang des begünstigten Vermögens aus § 13b Abs. 1 Nr. 1 ErbStG. Rz. 436 Das insoweit begünstigungsfähige Vermögen muss im Zeitpunkt der Steuerentstehung (§ 9 ErbStG) als solches vom Erblasser/Schenker auf den Erwerber übergehen und seine bewertungsrechtliche Quali...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Mandat im Pflichtteils... / 1. Bewertungszeitpunkt

Rz. 267 Die Bewertung ergänzungspflichtiger Schenkungen erfolgt grundsätzlich nach den gleichen Prinzipien wie bei der Berechnung des Nachlasswerts zur Bestimmung des ordentlichen Pflichtteils.[787] Im Regelfall ist also der Verkehrswert maßgeblich (§ 2311 BGB), bei Landgütern der zumeist wesentlich niedrigere Ertragswert gem. § 2312 BGB, dessen Voraussetzungen aber nicht nu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Testamentsvollstreckung / 2. Inhalt des Nachlassverzeichnisses

Rz. 162 Nach § 2215 Abs. 1 BGB erstreckt sich die Pflicht nur auf die der Testamentsvollstreckung unterliegenden Nachlassgegenstände. Ist als Ersatzlösung bei Testamentsvollstreckung über einzelkaufmännische Unternehmen die Treuhandlösung gewählt worden, bei der der Testamentsvollstrecker Inhaber des Geschäfts ist, jedoch auf Rechnung des Erben, ist § 2215 Abs. 1 BGB analog ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Testamentsvollstreckung / I. Allgemeines

Rz. 363 Der Testamentsvollstrecker hat nach § 2216 BGB nicht nur das Recht zur Verwaltung des Nachlasses, sondern auch die Pflicht zur Verwaltung. Durch diese Verpflichtung sollen die mit der Testamentsvollstreckung verbundenen Aufgaben gesichert werden. Im BGB findet sich keine Legaldefinition für den Begriff der Verwaltung. Aus den §§ 2205, 2206 BGB sowie §§ 2212 f. BGB lä...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.6 Beteiligung der Körperschaft an einer Mitunternehmerschaft (§ 8d Abs 2 S 2 Nr 4 KStG)

Tz. 67 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Entspr dem Telos der Norm erklärt § 8d Abs 2 S 2 Nr 4 KStG auch die Beteiligung der Verlust-Kö an einer MU-Schaft für st-schädlich (dazu auch s die Ges-Begr, BR-Drs 544/16, 9). Eine solche Beteiligung führt zum Untergang des verbleibenden fortführungsgebundenen Verlustvortrags und zwar unabhängig von der Beteiligungsquote (also auch Mini-Bete...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Stiftungsrecht / cc) Besonderheiten bei Übertragung von Betriebsvermögen

Rz. 257 Soweit zur Erstausstattung oder Zustiftung ein Betrieb oder Mitunternehmeranteil gehört, ergeben sich erbschaftsteuerliche Besonderheiten, die allerdings nicht stiftungsspezifisch sind. Das Betriebsvermögen ist seit der Erbschaftsteuerreform 2009 gemäß den Vorgaben des BVerfG mit dem gemeinen Wert zu bewerten, vgl. § 109 Abs. 1 BewG. Rz. 258 Führt die Stiftung die unt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / b) Familiengerichtliche Genehmigung

Rz. 152 Tritt ein Minderjähriger in eine bestehende Personengesellschaft ein, die ein Erwerbsgeschäft betreibt, ist der Erwerb durch die Neuregelung des § 1852 Nr. 1 lit. b) BGB [261] zum 1.1.2023 der Genehmigungspflicht unterworfen unabhängig davon, ob die Kommanditanteile schenkungsweise erworben werden,[262] vgl. Rdn 145. Nach h.M. ist somit auch die Schenkung und Abtretun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.4.3.5 Bedeutung einer Rückdeckungsversicherung

Tz. 640 Stand: EL 78 – ET: 08/2013 Für die Anerkennung der Finanzbarkeit einer Pensionsverpflichtung ist der Abschluss einer Rückdeckungsversicherung nicht zwingend (zB s Urt des BFH v 31.03.2004, BStBl II 2005, 664, mwN; aA Hildesheim, DStZ 2002, 747, wonach der Fremdvergleich die Absicherung der Zusage erfordere). Es ist dem Unternehmen unbenommen, die späteren Pensionszahl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang 3

3. Klausur: Einstweiliger Rechtsschutz[Autor] Bearbeitungszeit für diese – mittelschwere – Klausur: 90 Minuten Sachverhalt: Ein in Zugewinngemeinschaft lebendes Ehepaar setzt sich in zwei Einzeltestamenten gegenseitig zu Alleinerben des gesamten Vermögens ein. Der einzige Abkömmling, die Tochter T, soll nur den Pflichtteil erhalten. Die in München lebende Mutter M verstirbt zue...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 5. Junges Verwaltungsvermögen und junge Finanzmittel

Rz. 495 Ebenso wie die jungen Finanzmittel (§ 13b Abs. 4 Nr. 5 S. 2 ErbStG) ist auch das junge Verwaltungsvermögen von sämtlichen Verschonungen ausgeschlossen.[746] Zum junge Verwaltungsvermögen gehören diejenigen Gegenstände i.S.v. § 13b Abs. 4 Nr. 1–5 ErbStG, die dem Betrieb im Besteuerungszeitpunkt weniger als zwei Jahre zuzurechnen waren (§ 13b Abs. 7 S. 2 ErbStG).[747] E...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Erbscheinsverfahren / 3. Inhalt des Erbscheinantrags

Rz. 20 Das Nachlassgericht ist an den Inhalt des Antrags gebunden. Es darf von dem gestellten Antrag nicht abweichen oder auch nur in Teilen stattgeben.[52] In der Praxis nimmt das Gericht in aller Regel die Möglichkeit wahr, bis zur endgültigen Erteilung des Erbscheins durch Hinweise an die Beteiligten die fehlenden Unterlagen oder Informationen doch noch zu erhalten. Rz. 2...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / a) Umwandlung von Privatvermögen in Betriebsvermögen

Rz. 66 Die Einbringung von privaten Vermögenswerten in eine Familiengesellschaft kann geeignet sein, um erbschaftsteuerliche Vergünstigungen bei der Übertragung von Betriebsvermögen zu erhalten. Sofern der sog. "Verwaltungsvermögenstest" nach § 13b Abs. 2 ErbStG bestanden wird (siehe unten Rdn 67 f.), können Verschonungsabschläge i.H.v. 85 oder sogar 100 Prozent des Verkehrs...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.3 Der Entleiher entrichtet kein Entgelt, sondern überlässt Wirtschaftsgüter (§ 8b Abs 10 S 2 KStG)

Tz. 419 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 § 8b Abs 10 S 2 KStG enthält eine Regelung für den Fall, dass die andere Kö (Entleiher) als Gegenleistung für die Überlassung der Anteile kein Entgelt entrichtet, sondern ihrerseits an die überlassende Kö (Verleiher) WG überlässt. Dies ist zB bei der Aktienleihe gegen Übertragung von Anleihen unter Verzicht von wechselseitigen AZ der Fall (...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Nachlasspflegschaft un... / (b) Besondere Pflichten

mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.7.2 Anteilsüberlassung an eine Personengesellschaft (Personengesellschaft als Entleiher)

Tz. 435 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Nach dem Ges-Wortlaut ist es ausreichend, dass entweder die überlassende Kö oder die andere Kö an der Pers-Ges beteiligt ist. Damit werden von der Regelung folgende Fallgestaltungen erfasst: Die (bei nicht Zwischenschaltung der Pers-Ges) andere Kö (Entleiher) ist (unmittelbar oder mittelbar über andere Pers-Ges) an der Pers-Ges beteiligt, di...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.6.6 Prämien für eine Rückdeckungsversicherung bei steuerlich nicht anerkannter Pensionszusage an einen Gesellschafter-Geschäftsführer

Tz. 714 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Der BFH (s Urt des BFH v 07.08.2002, BStBl II 2004, 131) hat entschieden, dass Beiträge für eine Rückdeckungsversicherung auch dann keine vGA darstellen, wenn die Pensionszusage durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist (auch s H8.7 "Rückdeckungsversicherung" KStH). Diese Entscheidung wird damit begründet, dass bei der Kap-Ges keine Ve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Erbengemeinschaft / 1. Allgemeines

Rz. 69 Der einzelne Miterbe kann nur die Leistung des Schuldners an alle Erben fordern (actio pro socio). Er kann daher insb. ohne Zustimmung der übrigen Miterben nicht etwa lediglich die Forderung in Höhe seiner eigenen Erbquote geltend machen (und Zahlung an sich verlangen). Dies wäre eine eigenmächtige und somit unzulässige Teilauseinandersetzung. Rz. 70 Auch wenn neben de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.6.3 Ablösung einer Pensionsverpflichtung durch eine Abfindung

Tz. 690 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 In der Vergangenheit hatte die FinVerw die Abfindung einer Pensionsverpflichtung während der aktiven Dienstzeit des Ges-GF dann als betrieblich veranlasst anerkannt, wenn es dafür einen ausreichenden wirtsch Grund gab. Ein solcher Grund konnte in der bevorstehenden Veräußerung der Anteile, in einer geplanten Umw oder Liquidation zu sehen se...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Tz. 20 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Die Vorschrift des § 27 KStG muss zunächst einmal iVm der des § 39 KStG gesehen werden. Die letztgenannte Regelung enthält die Überleitung von der früheren EK-Gliederung zum stlichen Einlagekto. Danach ist ein positiver Endbestand des EK 04 als Anfangsbestand des stlichen Einlagekto zu übernehmen. § 27 KStG regelt die Fortführung des stliche...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2.3 Vorzeitige Darlehenstilgung

Tz. 1064 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Zahlt ein Gesellschafter ein Darlehen vorzeitig zurück, obwohl diese Möglichkeit im Darlehensvertrag nicht geregelt ist, hat auch dies auf die tats Durchführung des Darlehensvertrags keine Auswirkung. Auch unter fremden Dritten ist eine vorzeitige Darlehensrückzahlung durchaus denkbar und üblich, wenn ein Darlehensschuldner unverhofft "zu ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Stiftungsrecht / cc) Stiftungsvermögen

Rz. 41 Die Stiftung muss bereits bei der Errichtung derart mit Vermögenswerten ausgestattet sein, dass "die dauernde und nachhaltige Erfüllung des Stiftungszweckes gesichert erscheint" ("Lebensfähigkeitsprognose"), § 82 S. 1 BGB (bis 30.6.2023: § 80 Abs. 2 BGB a.F.).[63] Die Stiftungsaufsicht wird einer Stiftung regelmäßig bereits die Anerkennung versagen, wenn das vom Stift...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 29 Kontobeziehung im Erbfall / A. Geldwäschegesetz ab dem 1.1.2020

Rz. 1 Nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 GWG sind Rechtsanwälte Verpflichtete, wenn sie in Ausübung ihres Berufs für den Mandanten an der Planung oder Durchführung u.a. von folgenden Geschäften mitwirken, exemplarischmehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.2.4 Nichtabziehbarkeit der für die Überlassung gewährten Entgelte

Tz. 417 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Liegen die Tatbestandsmerkmale des § 8b Abs 10 S 1 KStG (s Tz 407ff) vor, sind auf der Ebene der anderen Kö (Entleiher) die für die Überlassung der Anteile gezahlten Entgelte in voller Höhe stlich nazb. Die Entgelte sind außerhalb der Bil dem Einkommen wieder hinzuzurechnen. Roser (Ubg 2008, 89, 95) weist zutr darauf hin, dass § 8b Abs 10 K...mehr