Fachbeiträge & Kommentare zu Wertpapier

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 4. Entsprechende Anwendung von § 752 BGB

Rz. 33 § 752 BGB Teilung in Natur Die Aufhebung der Gemeinschaft erfolgt durch Teilung in Natur, wenn der gemeinschaftliche Gegenstand oder, falls mehrere Gegenstände gemeinschaftlich sind, diese sich ohne Verminderung des Wertes in gleichartige, den Anteilen der Teilhaber entsprechende Teile zerlegen lassen. Die Verteilung gleicher Teile unter die Teilhaber geschieht durch ...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / A. Normzweck

Rz. 1 Zum Schutz vor Verfügungen des Vorerben über besonders verkehrsgängige Wertpapiere räumt § 2116 BGB dem Nacherben das Recht ein, die Hinterlegung dieser Papiere zu verlangen. Von sich aus ist der Vorerbe nicht zur Hinterlegung verpflichtet, sondern nur, wenn er dazu vom Nacherben aufgefordert wurde. Das Hinterlegungsverlangen, das notfalls im Klageweg durchzusetzen ist...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 2. Hinterlegung für die Erben

Rz. 10 Die Hinterlegung richtet sich nach den Hinterlegungsgesetzen der Länder, die teilweise durch Verwaltungsvorschriften ergänzt werden. Der Hinterleger hat im Antrag die Tatsachen anzugeben, die eine Hinterlegung rechtfertigen.[17] Zur Hinterlegung werden wie bereits unter Geltung der HintO "Geld, Wertpapiere und sonstige Urkunden sowie Kostbarkeiten" angenommen, vgl. z....mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Einfache, unmittelbare oder erläuternde Auslegung

Rz. 30 Ziel der einfachen Auslegung ist es, den Inhalt einer einzelnen Verfügung oder ihrer Gesamtheit festzustellen. Der wirkliche, aktuelle oder reale Wille des Erblassers ist zu erforschen.[97] Dieser wird dabei wie folgt ermittelt: Rz. 31 Maßgeblich ist der Wortlaut.[98] Von diesem ist zunächst auszugehen. Der Wortlaut ist jedoch nicht bindend, da der wirkliche Wille des ...mehr

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Vorbemerkung zu §§ 2100 ff.... / 2. Betreffend den Vorerben

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / a) Verbrauchbare Sachen

Rz. 122 Für die Bewertung der Leistung, die dem Pflichtteilsergänzungsanspruch unterliegt, kommt es bei verbrauchbaren Sachen i.S.d. § 92 BGB [489] grundsätzlich auf den Zeitpunkt der Zuwendung an.[490] Verbrauchbare Sache i.S.v. Abs. 2 sind z.B. Lebensmittel, Heizmaterialien, Tiere, daneben aber auch solche Gegenstände, die grundsätzlich zur Veräußerung bestimmt sind und die...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / ee) Grenzen der Aufgabenwahrnehmung

Rz. 83 Der Nachlasspfleger ist gesetzlicher Vertreter des oder der Erben und hat als solcher die Hauptaufgabe der Sicherung und Erhaltung des Nachlasses (vgl. Rdn 63 ff.). Hiervon ausgehend bestimmen sich die Grenzen der Aufgabenwahrnehmung. Außerhalb des Aufgabenbereichs des Nachlasspflegers liegen damit Geschäfte mit höchstpersönlichem Charakter.[232] So gehört es nicht zu...mehr

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Vorbemerkung zu §§ 2353 ff.... / IV. Sonstige Nachweise des Erbrechts/Bankverkehr

Rz. 14 Das Heimstättenfolgezeugnis als Nachweis der Heimstättennachfolge im Wege der Sondererbfolge diente bis zum 1.10.1993 zur Eintragung im Grundbuch.[33] Der Erbschein als gesetzliches Zeugnis über das Erbrecht ist in der Praxis folgerichtig auch der anerkannte Nachweis des Erbrechts. Da das Erbscheinsverfahren aber häufig längere Zeit in Anspruch nimmt, kann es empfehle...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / III. Vollzug

Rz. 6 Wurde die Schenkung bereits zu Lebzeiten des Schenkers vollzogen, dann ist es sachgerechter, die Vorschriften für die Schenkung unter Lebenden anzuwenden, Abs. 2. Eine vollzogene Schenkung unterliegt daher §§ 516 ff. BGB, kann daher auch nur nach §§ 530 ff. BGB widerrufen werden.[21] Für die Frage, ob die Schenkung vollzogen ist oder nicht, ist entscheidend, ob der Bes...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / A. Übergang der Erbschaft

Rz. 1 Die Vorschrift behandelt allein die Wirkungen des Eintritts des Nacherbfalls, nicht aber dessen Zeitpunkt; diesen bestimmt der Erblasser (§ 2100 BGB), hilfsweise das Gesetz (§ 2106 BGB). Mit Eintritt des Nacherbfalls geht die Erbschaft von selbst, d.h. ohne das Erfordernis rechtsgeschäftlicher Übertragungsakte, auf den Nacherben über. Dabei wird der Nacherbe Erbe des E...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / C. Verfahrensfragen/Praktische Hinweise

Rz. 24 Der Erbe kann die Ausführung einer vom Testamentsvollstrecker unmittelbar bevorstehenden Verfügung durch Klage auf Unterlassen verhindern und deren Erfolg durch die Erwirkung einer einstweiligen Verfügung sichern.[35] Ebenso ist eine Leistungsklage des Erben möglich, dass Erträge an ihn ausgekehrt werden.[36] Um derartige Probleme nicht auftreten zu lassen, ist es dri...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 12. Schenkungen

Rz. 36 Zugunsten des Erblassers vollzogene Schenkungen befinden sich grundsätzlich im Nachlass des Erblassers. Lediglich im Rahmen eines wirksamen Schenkungsversprechens bleibt durch Auslegung zu prüfen, ob die bei Eintritt des Erbfalls noch nicht erfüllte Leistungspflicht ausschließlich dem Erblasser zugutekommen sollte.[119] Nicht im Nachlass befindet sich die im Kausalver...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 1. Begriffsbestimmung

Rz. 349 Dass laufende Einkünfte im Regelfall der Einkommensteuer unterliegen, ist kein Geheimnis und im Grunde auch nichts Neues. Daneben können aber auch (in einer zunehmenden Zahl von Konstellationen) Gewinne im Rahmen der Veräußerung von Vermögensgegenständen, insbesondere solcher, mit deren Hilfe Einkünfte erzielt wurden, einkommensteuerpflichtig sein. Dies gilt nicht nu...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Inhalt des Nachlassverzeichnisses (Abs. 1 und 2)

Rz. 6 Nach Abs. 1 erstreckt sich die Pflicht nur auf die der Testamentsvollstreckung unterliegenden Nachlassgegenstände. Ist als Ersatzlösung bei Testamentsvollstreckung über einzelkaufmännische Unternehmen die Treuhandlösung gewählt worden, bei der der Testamentsvollstrecker Inhaber des Geschäfts ist, jedoch für Rechnung des Erben, ist Abs. 1 analog anzuwenden. Zunächst sin...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / b) Anwendung nein

Rz. 138 Ist hingegen die Frage zu klären, ob eine Willenserklärung oder nur eine unverbindliche Erklärung vorliegt, ist allein § 133 BGB anzuwenden.[382] § 2084 BGB kann für Zweifel bezüglich des Erklärungswillens nicht, auch nicht analog, herangezogen werden.[383] § 2084 BGB findet auch dann keine Anwendung, wenn es um die Beurteilung geht, ob es sich um den Entwurf eines T...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / a) Eindeutigkeit der Verwirkungsklausel

Rz. 19 Werden testamentarische Verpflichtungen, bspw. aus Vermächtnis, Auflage oder Teilungsanordnungen, nicht befolgt und wird deren Wirksamkeit vom Verpflichteten auch nicht bestritten, kann diese Nichtbefolgung zur auflösenden Bedingung der testamentarischen Zuwendungen gemacht werden. Hier liegt eine Verwirkungsklausel vor. Eine Verwirkungsklausel wird auch dann ausgelös...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / IV. Vertrag zugunsten Dritter

Rz. 8 Der Vertrag zugunsten Dritter (§§ 328, 331 BGB) ist stets ein Rechtsgeschäft unter Lebenden.[37] Dabei schließen zwei Parteien, der Versprechende (z.B. Bank, Versicherung) und der Versprechungsempfänger (z.B. Schenker), einen Vertrag, in dem sie vereinbaren, dass ein Dritter nach dem Tod des Versprechungsempfängers (z.B. Schenkers) einen eigenen Anspruch auf eine Leist...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 6. Aufteilung des Vermögens bei Ehegatten

Rz. 37 War der Erblasser verheiratet bzw. lebte in eingetragener Lebenspartnerschaft, ist zu entscheiden, ob und inwieweit bestimmte Vermögensgegenstände (und Schulden) überhaupt zu seinem Nachlass zu zählen sind. Insoweit sind auch die Auswirkungen des jeweiligen Güterstandes zu beachten. Waren die Eheleute beispielsweise in Gütergemeinschaft verheiratet, so fallen die Verm...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / d) Durchführung der Pfändung

Rz. 55 Gegenstand der Pfändung sind vor allem bewegliche Sachen, insbesondere Fahrzeuge oder wertvolle Elektrogeräte einschließlich Schiffe, Luftfahrzeuge (vgl. §§ 870a, 931 ZPO) und Wertpapiere im Sinne von reellen Papieren, wo das Recht aus dem Papier dem Recht am Papier folgt (vgl. §§ 821, 831 ZPO). Geld, Kostbarkeiten wie Schmuck oder wertvolle Sammlungen sowie Wertpapie...mehr

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§ 14 Europarecht / I. Direktklagen gegen Organakte

Rz. 10 Der EuGH ist generell zuständig für Nichtigkeitsklagen, die ein Mitgliedstaat, das Europäische Parlament, der Rat oder die Kommission (sog. privilegierte Kläger) wegen Unzuständigkeit, Verletzung wesentlicher Formvorschriften, Verletzung der Verträge oder einer bei ihrer Durchführung angewandten Rechtsnorm oder wegen Ermessensmissbrauchs erhebt.[13] Insoweit überprüft...mehr

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§ 25 Kapitalanlagerecht / E. Schadensersatz und Ad-hoc-Publizität

Rz. 50 Inwieweit fehlerhafte Ad-hoc-Mitteilungen oder bewusst unrichtige Prognosen der Vorstände eine Haftung begründen können, wurde strittig diskutiert. Das LG München I lehnte eine Haftung der Aktiengesellschaft ab, da Ad-hoc-Mitteilungen sich nicht an Privatanleger richteten und die Kausalität zwischen Mitteilungen und Aktienerwerb im Regelfall nicht gegeben sei.[198] An...mehr

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§ 22 Internationales Privat... / a) Muster des lateinischen Notariats (U.I.N.L.) für eine notarielle Generalvollmacht

Rz. 147 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 22.20: Muster des lateinischen Notariats (U.I.N.L.) für eine notarielle Generalvollmacht Generalvollmacht Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor mir, Notar _________________________ erschien: Herr/Frau _________________________ Der Vollmachtgeber bestellt hierdurch zu seinem General...mehr

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§ 1 Aktienrecht / 5. Weitere Änderungen des Aktiengesetzes

Rz. 10 Im Anschluss an das Gesetz für kleine Aktiengesellschaften und zur Deregulierung des Aktienrechts ist das Aktiengesetz in den letzten 25 Jahren Gegenstand einer ganzen Reihe von weiteren Änderungsgesetzen gewesen; zu nennen sind insbesondere:mehr

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§ 15 Familienrecht / a) Typischer Sachverhalt

Rz. 44 F und M, seit August 2005 ohne Ehevertrag verheiratet, leben getrennt. Der Ehescheidungsantrag der F ist dem M im August 2024 zugestellt worden. F war während der Ehe wegen der Betreuung der gemeinsamen Kinder nicht berufstätig. Sie hat kein nennenswertes Vermögen bis auf den hälftigen Miteigentumsanteil an dem gemeinsamen Wohnhaus. Dieses ist während der Ehe auf eine...mehr

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§ 1 Aktienrecht / c) Weitere Informations- und Veröffentlichungspflichten nach WpHG

Rz. 136 Neben den auf den Anteilsbesitz bezogenen Mitteilungspflichten enthält das WpHG zahlreiche weitere, an börsennotierte oder sonstige den Kapitalmarkt nutzende Gesellschaften gerichtete Informations- und Veröffentlichungspflichten. So haben die §§ 48 ff. (früher §§ 30a ff.) WpHG Informationen zum Gegenstand, welche nach Auffassung des Gesetzgebers für die Wahrnehmung v...mehr

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§ 25 Kapitalanlagerecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 4 Der Mandant hatte sich im Juni 2019 an seine Bank gewandt, um einen Betrag von ca. 25.000 EUR anzulegen. Er wünschte hierbei eine sichere Geldanlage und wies darauf hin, dass es ihm darauf ankäme, dass das Geld im Juni 2020 wieder zur Verfügung stehe. Vom Wertpapierberater der Bank wurden ihm daraufhin Anteile eines von der Investmentgesellschaft der Bank aufgelegten L...mehr

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§ 42 Transportrecht / 7. Lagerscheine

Rz. 94 Es gehört zu den Aufgaben des gewerblichen Lagerhalters, über die Einlagerung von Gütern Lagerpapiere auszustellen. Bei diesen Lagerpapieren handelt es sich um Urkunden von unterschiedlicher rechtlicher Qualität. Zu unterscheiden sind zum einen verschiedene Arten von Lagerscheinen – Orderlagerschein, Inhaberlagerschein und Rektalagerschein/Namenslagerschein (§ 475e HG...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / b) Sicherheitsleistung – § 751 Abs. 2 ZPO

Rz. 7 § 751 Abs. 2 ZPO betrifft gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbare Urteile nach §§ 709, 711, 712 Abs. 2 ZPO. Die festgesetzte Sicherheit muss vom Gläubiger nach § 108 ZPO gemäß der gerichtlichen Bestimmung, ansonsten durch Hinterlegung von Geld, geeigneten Wertpapieren oder einer selbstschuldnerischen Bürgschaft eines im Inland zum Geschäftsbetrieb befugten K...mehr

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§ 25 Kapitalanlagerecht / A. Einführung

Rz. 1 Veränderte Vermögensverhältnisse führten in den letzten Jahren dazu, dass sich verstärkt Privatleute für das Thema Kapitalanlagen interessierten und solche zeichneten. Dies führte in der Vergangenheit – nicht erst aufgrund der sog. "Subprimekrise" – dazu, dass an die Anwaltschaft vermehrt Streitigkeiten wegen fehlgeschlagener Kapitalanlagen herangetragen wurden und in ...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 25 Kapitalanlagerecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 5 Aufgrund der BGH-Rechtsprechung kann als gesichert gelten, dass jeden Anlageberater die Pflicht trifft, seinem Kunden eine richtige, vollständige und alle für die jeweilige Anlage wichtigen Umstände umfassende Aufklärung und Beratung zu erteilen, deren schuldhafte Verletzung Schadensersatzansprüche auslöst.[34] Die Grundlagen und den Umfang der geschuldeten Aufklärung ...mehr

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§ 26 Kartellrecht / H. Anmeldung von Zusammenschlüssen nach der EU-Fusionskontroll-Verordnung Nr. 139/2004

Rz. 104 Gesetzestexte, Leitlinien, Hinweise und weitere Materialien zur EU-Fusionskontrolle sind unter https://competition-policy.ec.europa.eu/mergers/legislation_en abrufbar. Rz. 105 Ein Zusammenschluss nach der EU-Fusionskontroll-Verordnung Nr. 139/2004[143] liegt vor, wenn zwei oder mehr bisher voneinander unabhängige Unternehmen oder Unternehmensteile fusionieren oder wen...mehr

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§ 42 Transportrecht / a) Lagern und Aufbewahren

Rz. 81 Lagern bedeutet, dass der Lagerhalter den Lagerplatz zur Verfügung zu stellen hat. Dies können Lagerräume, Lagerhallen und Freiflächen sein. Welche Lagerfläche der Lagerhalter bereitzustellen hat, bestimmt sich nach der getroffenen Vereinbarung, wobei der Lagerhalter anhand der ihm mitgeteilten Information über Art und Beschaffenheit des Gutes den Einlagerer aufgrund ...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / 7. Inhalt und Form des Verbraucherinsolvenzantrags

Rz. 216 Stellt der Schuldner direkt oder im Anschluss an einen Gläubigerantrag einen Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens, so hat er diesem Antrag gem. §§ 305 Abs. 1, 287, 4a InsO folgende Unterlagen beizufügen oder unverzüglich nachzureichen:mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 3. Formularzwang, Ergänzungen

Rz. 131 Auch für die Kontopfändung gilt der Formularzwang nach § 829 Abs. 4 ZPO i.V.m. der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung.[136] Allerdings umfasst das Formular nicht alle maßgeblichen Ansprüche. Es sieht auch die Möglichkeit von Ergänzungen – hilfsweise auf einer Anlage – vor. Prüfen Sie, ob sich im konkreten Einzelfall die Notwendigkeit der Ergänzung für nachfolgen...mehr

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§ 25 Kapitalanlagerecht / III. Rechtsfolgen

Rz. 11 Rechtsfolge einer schuldhaften Verletzung von Aufklärungs- und Beratungspflichten ist ein Schadensersatzanspruch des Anlegers aus positiver Vertragsverletzung bzw. culpa in contrahendo. Seit der Schuldrechtsreform ergibt sich somit ein Anspruch regelmäßig aus §§ 280 Abs. 1, 311 Abs. 2, 241 Abs. 2 BGB. Im Unterschied zu den speziellen Prospekthaftungsansprüchen kann im...mehr

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§ 15 Familienrecht / aa) Muster: Auskunftserteilung

Rz. 102 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.9: Zugewinnausgleich: Aufforderung zur Auskunftserteilung Sehr geehrter Herr _________________________, Sie wissen aus der Ihnen am _________________________ zugestellten Ehescheidungsantragsschrift, dass wir Ihre Ehefrau im Rahmen des Ehescheidungsverfahrens vertreten. Ihre Ehefrau hat uns beauftragt, die Fra...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / V. Muster: Vermögensverzeichnis/Fragebogen zum Regelinsolvenzantrag/Vermögensübersicht

Rz. 49 Hinweis: Die Justizministerien der Länder stellen im Internet Formulare und Merkblätter zur Verfügung, die die Antragstellung erleichtern können. Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 21.10: Vermögensverzeichnis/Fragebogen zum Regelinsolvenzantrag/Vermögensübersicht Fragebogen IN/IK Anlage zum Antrag vom _________________________ Geschäftszeichen _____...mehr

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§ 1 Aktienrecht / c) Höhe des Grundkapitals, Nennbeträge, Zahl und Gattung der Aktien, § 23 Abs. 3 Nr. 3, 4 und 5 AktG

Rz. 24 Mit dem Grundkapital bestimmen die Gründer, ausgedrückt in einem festen Euro-Betrag, das Anfangsvermögen der Aktiengesellschaft. Es bildet als vorrangig zugunsten der Gläubiger reserviertes haftendes Vermögen die Grundlage für den Ausschluss der persönlichen Haftung der Gesellschafter. Die gesicherte Ausstattung der Gesellschaft mit diesem Mindestaktivvermögen vollzie...mehr

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§ 25 Kapitalanlagerecht / 1. Art der Wertpapierdienstleistung

Rz. 22 Es ist zwischen beratenden und beratungslosen Wertpapierdienstleistungen zu unterscheiden, wobei diese in drei verschiedenen Geschäftstypen zu untergliedern sind. § 63 WpHG regelt die Allgemeinen Verhaltensregeln von Wertpapierdienstleistungsunternehmen. Nach § 63 Abs. 1 WpHG sind Wertpapierdienstleistungsunternehmen verpflichtet, sowohl Wertpapierdienstleistungen als ...mehr

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§ 25 Kapitalanlagerecht / C. Haftung des Vermögensverwalters

Rz. 35 Im Gegensatz zu den vorstehend skizzierten Aufklärungs- und Beratungspflichten bei der Vermittlung von Anlagegeschäften liegt die vertragstypische Leistung des Vermögensverwalters darin, dass er die Entscheidungen anstelle des Kunden trifft.[134] Der Erfolg, also die Vermögensmehrung, schuldet der Vermögensverwalter nicht, sondern vielmehr nur die sachgerechte Durchfü...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 99 Um dem Kläger, der die Voraussetzung seines Anspruchs urkundlich belegen kann, schnell einen vollstreckbaren Titel zu verschaffen, geben die §§ 592 ff. ZPO die Möglichkeit, bei Ansprüchen auf Zahlung einer bestimmten Geldsumme oder Leistung einer bestimmten Menge vertretbarer Sachen oder von Wertpapieren im Urkundenprozess zu klagen. In diesem Verfahren gem. § 595 Abs...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Outsourcing

Rz. 13 § 4 Nr. 8 Buchst. d UStG gilt [1] für alle Unternehmer, die die dort bezeichneten Umsätze ausführen, und nicht nur für Unternehmer, die ein Bankgewerbe betreiben. § 4 Nr. 8 UStG behandelt zwar in erster Linie Bank- und Börsengeschäfte, beschränkt sich in seiner Auswirkung jedoch nicht auf das Bankgewerbe, sondern befreit vielmehr alle aufgeführten Umsätze von der USt. ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.1 Überblick und Normzweck

Rz. 16 Vor dem Hintergrund der zunehmenden Bedeutung von Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen (ESG) haben sich in der jüngsten Vergangenheit die regulatorischen Anforderungen sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene erheblich weiterentwickelt. So wurde die im Zusammenhang mit dem European Grean Deal stehende CSRD am 16.12.2022 im Amtsblatt der EU veröffentlicht...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 246 Annahmewerte

Rz. 1 Die Bestimmung der Annahmewerte liegt im Ermessen der Finanzbehörde. Nach Satz 2 darf der Annahmewert höchstens dem voraussichtlichen Verwertungserlös abzüglich der zu erwartenden Verwertungskosten entsprechen. Satz 3 bestimmt, dass bei Wertpapieren, Schuldbuchforderungen und beweglichen Sachen die im BGB vorgesehenen Mindestwerte nicht unterschritten werden dürfen. Für...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 248 Nachschusspflicht

Die Vorschrift regelt den Fall, dass die Sicherheit nachträglich unzureichend geworden ist. Erfasst werden dabei sowohl Fälle, in denen sich die zu sichernde Forderung erhöht hat, als auch solche, in denen der Wert der Sicherheit gesunken ist. Eine nachträgliche Wertminderung liegt insbesondere vor, wenn der Kurswert verpfändeter Wertpapiere unter den jeweiligen Annahmewert n...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 245 Sicherheitsleistung durch andere Werte

Diese Vorschrift ermöglicht die Annahme von Sicherheiten, die nicht in § 241 AO aufgeführt sind. Die Regelung trägt dem Umstand Rechnung, dass in bestimmten Fällen Härten entstehen können, wenn der Schuldner auf die Nutzung oder Verwertung von Vermögensgegenständen angewiesen ist, die unter § 241 AO fallen. Die Annahme anderer als der in § 241 AO genannten Sicherheiten steht ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Vermittlung der Umsätze

Rz. 18 Steuerfrei sind nach § 4 Nr. 8 Buchst. f UStG auch Umsätze, die in der Vermittlung der Umsätze von Anteilen an Gesellschaften und anderen Vereinigungen bestehen. Die Steuerfreiheit für die Vermittlung von Gesellschaftsanteilen erfordert keine unmittelbare Beauftragung durch eine der Parteien des vermittelten Vertrags. [1] Die Steuerfreiheit für die Vermittlung setzt ei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 4 § 4 Nr. 8 Buchst. f UStG beruht[1] auf Art. 135 Abs. 1 Buchst. f MwStSystRL. Danach befreien die Mitgliedstaaten "Umsätze – einschließlich der Vermittlung, jedoch nicht der Verwahrung und der Verwaltung –, die sich auf Aktien, Anteile an Gesellschaften und Vereinigungen, Schuldverschreibungen oder sonstige Wertpapiere beziehen, mit Ausnahme von Warenpapieren und der in...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Allgemeines

Rz. 1 Nach § 4 Nr. 8 Buchst. f UStG sind die Umsätze und die Vermittlung der Umsätze von Anteilen an Gesellschaften und anderen Vereinigungen steuerfrei. Derartige Umsätze kommen z. B. in Betracht, wenn der Leistungsempfänger einen Anteil an einer Gesellschaft erhält und dadurch Gesellschafter einer Gesellschaft wird oder weitere Anteile an der Gesellschaft, an der er bereit...mehr