Fachbeiträge & Kommentare zu Wertpapier

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2 Regelmäßige Berichterstattung über die Geschäftslage

Rz. 7 Mit der siebten MaRisk-Novelle wurden Anpassungen im Hinblick auf die Geschäftsmodellanalyse vorgenommen, wobei es sich hierbei weitgehend um eine Klarstellung der Begriffe sowie bestehender Anforderungen handelt. Bezüglich der Berichterstattung wurde in den Modulen AT 4.3.2 und BT 3.1 konkretisiert, dass neben der Berichterstattung zur Risikosituation eines Institutes... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeine Anerkennungsvoraussetzungen

Rn. 110 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Zwischen nahen Angehörigen besteht häufig die Bestrebung, die gemeinsame Steuerbelastung durch zivilrechtliche Vereinbarungen zu minimieren. Durch die Verlagerung der Einkunftserzielung auf Angehörige mit keinem oder nur einem geringen Einkommen wird die Ausnutzung von Individualfreibeträgen und/oder die Kappung der Steuerprogression beabsi... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Fortführung der AK der hingegebenen Anteile in den neuen Anteilen (§ 20 Abs 4a S 1 Hs 1 EStG)

Rn. 1459 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Die steuerlichen Folgen der Verschmelzung von Körperschaften untereinander sind in Bezug auf die Anteilseigner der jeweiligen übertragenen Körperschaft im Grundsatz in § 13 UmwStG geregelt. Für die steuerlichen Folgen der Spaltung von Körperschaften auf jeweils andere Körperschaften gelten gem § 15 UmwStG die Regeln des § 13 UmwStG entspre... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3.1 Bestimmung der Werthaltigkeit von Sicherheiten

Rz. 169 Im Hinblick auf die Art und Weise der Bestimmung der Werthaltigkeit von Sicherheiten werden je nach Sicherheitenart unterschiedliche Methoden verwendet. Der zu betreibende Aufwand richtet sich dabei i. d. R. nach dem Risikogehalt der Sicherheiten und der jeweiligen Sicherheitenart: Bei Barsicherheiten oder Garantien des Bundes ist der Bewertungsaufwand tendenziell zu... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.2 Berücksichtigung beider Perspektiven

Rz. 63 Den Instituten war es bis zur achten MaRisk-Novelle rein formal freigestellt, welche Methode sie als "primär steuerungsrelevantes Verfahren" verwenden, sofern bei einer Bestimmung der Auswirkungen auf das handelsrechtliche Ergebnis eine angemessene Betrachtung über den Bilanzstichtag hinaus erfolgte. Es ist allerdings bereits seit dem 1. Januar 2016 nicht mehr möglich... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Rückzahlung von Kapital und Kapitaleinnahmen

Rn. 53 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Die Rückzahlung von Kapital ist eine Vermögensumschichtung und demzufolge kein steuerbarer Ertrag (BFH v 19.10.1982, BStBl II 1983, 295). Die Rückzahlung von Kapitaleinnahmen führt zu negativen Einnahmen. Der Begriff der negativen Einnahmen ist gesetzlich nicht geregelt. Voraussetzung für negative Einnahmen aus KapVerm ist, dass der StPfl rec... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.3 Derivate-Definitionen in KWG und CRR

Rz. 78 Im KWG existieren zwei Derivate-Definitionen. Die erste Definition wurde zuletzt durch die Vorgaben der "MiFID"[1] angepasst, wonach derivative Instrumente für den Transfer von Kreditrisiken, also Kreditderivate, explizit als Finanzinstrumente anzusehen sind. Gemäß § 1 Abs. 11 Satz 6 KWG sind Derivate als Kauf, Tausch oder anderweitig ausgestaltete Festgeschäfte oder O... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.2 Geeignete Verfahren

Rz. 57 Für die Marktgerechtigkeitskontrolle sind, ggf. differenziert nach Handelsgeschäftsarten, geeignete Verfahren einzurichten. Dabei sollte sichergestellt werden, dass sich die Kontrolle auf den Zeitpunkt des Abschlusses bezieht. Verzögerungen können in Abhängigkeit von der Volatilität der Märkte zu Abweichungen führen, die das Ergebnis der Marktgerechtigkeitskontrolle v... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.11.3.2 Barwert der Verwaltungskosten

Rz. 173 Bei der Ermittlung des ökonomischen Risikodeckungspotenzials müssen in konsistenter Weise auch die Verwaltungskosten berücksichtigt werden, die für die Fortführung und Verwaltung der Positionen über die gesamte Laufzeit voraussichtlich erforderlich sind. Der Verwaltungskostenbarwert umfasst dabei alle mit der Pflege des Bestandsportfolios in Verbindung stehenden Kost... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2 Kreditinstitute gemäß § 1 Abs. 1 KWG

Rz. 11 Kreditinstitute gemäß § 1 Abs. 1 KWG sind Unternehmen, die Bankgeschäfte gewerbsmäßig oder in einem Umfang betreiben, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Welche Geschäfte als Bankgeschäfte zu qualifizieren sind, ergibt sich aus der Liste des § 1 Abs. 1 KWG, die derzeit zwölf unterschiedliche Geschäftsarten umfasst: das Einlageng... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.2 Einsatz von Kreditderivaten und Verbriefungen

Rz. 66 Mithilfe von Kreditderivaten werden Adressenausfallrisiken vom Institut ("Sicherungsnehmer") gegen Zahlung einer Prämie auf einen Dritten ("Sicherungsgeber") übertragen, ohne den Kreditnehmer in diesen Transfer einzubeziehen. Es existieren verschiedene Arten von Kreditderivaten, die sich vor allem dahingehend unterscheiden, aus welchem Anlass, in welcher Höhe sowie z... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3 Abgrenzung der Geschäftsarten

Rz. 7 Maßgeblich für die Zuordnung der betriebenen Geschäfte zu den Anforderungen an die Ausgestaltung der Aufbau- und Ablauforganisation im Kreditbereich (→ BTO 1), im Handelsbereich (→ BTO 2) oder im Immobilienbereich (→ BTO 3) sind die Definitionen im allgemeinen Teil des Rundschreibens (→ AT 2.3). Während bei den Kreditgeschäften von Anfang an auf den weiten Kreditbegrif... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.8 Whistleblowing-Prozess

Rz. 121 Mit dem CRD IV-Umsetzungsgesetz wurde ergänzt, dass eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation gemäß § 25a Abs. 1 Satz 6 Nr. 3 KWG auch einen Prozess umfasst, der es den Mitarbeitern unter Wahrung der Vertraulichkeit ihrer Identität ermöglicht, Verstöße gegen die CRR, die Marktmissbrauchsverordnung [1], die Verordnung über Märkte für Finanzinstrumente ("Markets in Fina... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ea) Optionsrechte

Rn. 1315 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Bei Optionsgeschäften erwirbt der Käufer der Option vom Verkäufer (auch "Stillhalter" genannt) gegen Zahlung einer Optionsprämie das Recht, eine bestimmte Anzahl von Basiswerten (zB Aktien) am Ende der Laufzeit oder jederzeit während der Laufzeit der Option zu einem vorab festgelegten Basispreis vom Verkäufer der Option zu kaufen, insb bei ... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / H. Nicht zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen gehörende Wirtschaftsgüter

Rz. 170 [Autor/Stand] Nach § 33 Abs. 3 BewG werden bestimmte Wirtschaftsgüter des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft nicht zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen gerechnet. Durch diese den Umfang des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft einschränkende Regelung wird erreicht, dass die in § 33 Abs. 3 BewG genannten Wirtschaftsgüter nicht bei der Grundsteuer erfasst... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.10.1 Definition und Arten von Risikokonzentrationen

Rz. 65 Unter "Risikokonzentrationen" werden allgemein Gefährdungen innerhalb oder zwischen verschiedenen Risikokategorien verstanden, die so hohe Verluste verursachen können, dass sich das Gesamtrisikoprofil des Institutes wesentlich ändert oder seine Stabilität bzw. seine Fähigkeit zum Betreiben seines Kerngeschäftes gefährdet sind.[1] Wenngleich diese Definition vornehmlic... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Bei der Veranlagung erfasste bzw. außer Ansatz bleibende Einkünfte

Rz. 1758 [Autor/Stand] Zentral ist die Frage, wem die Anrechnung der von dem Emittenten der Aktie erhobenen Kapitalertragsteuer zusteht. Maßgeblich ist dafür, wer die Einkünfte i.S.v. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG erzielt hat. Nach § 20 Abs. 5 Satz 1 und 2 EStG (= § 20 Abs. 2a EStG a.F.) ist dies der Anteilseigner als derjenige, dem die Anteile im Zeitpunkt des Gewinnverwendungsbes... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Verfassungsmäßigkeit

Rn. 11 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Das BVerfG v 27.06.1991, BStBl II 1991, 654, dem ein Fall aus dem Jahre 1981 zugrunde lag, sah ein erhebliches Vollzugsdefizit im Bereich der Besteuerung von Kapitaleinkünften und stellte eine Verletzung des Gleichheitssatzes des Art 3 Abs 1 GG fest. Gleichzeitig gewährte es dem Gesetzgeber eine Frist bis zum 31.12.1992, um sich auf die gekl... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.3.1 Betriebsstabilität

Rz. 176 Zwar sind mit Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) sowohl Chancen als auch Risiken verbunden. Die IKT-Risiken bleiben nach Einschätzung der EU-Kommission aber trotz zahlreicher regulatorischer Maßnahmen in erster Linie eine Herausforderung für die "Betriebsstabilität", die Leistungsfähigkeit der Institute und die Stabilität des Finanzsystems in der EU. ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.2.3.3 Verhältnismäßigkeits- und Wesentlichkeitsschwellen

Rz. 100 Die DK hatte in ihrer Stellungnahme die Granularität dieser Vorgaben beklagt und darum gebeten, eine proportionale Auslegung zu ermöglichen. Als eine Möglichkeit zur Orientierung an passenden Verhältnismäßigkeitskriterien hat die DK auf die Vorgehensweise mit den aufsichtlichen Zinsschockszenarien hingewiesen.[1] Danach sollen die Institute hinsichtlich der automatis... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Rechtsentwicklung

Rn. 10 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Die Einkünfte aus KapVerm wurden mit dem EStG 1925 als fünfte Einkunftsart qualifiziert, obwohl solche Einkünfte bereits zuvor zur Entstehung von Einkommen geführt hatten. Durch die Steuerreform im Jahr 1934 (EStG 1934) wurden sie in § 20 EStG verankert. Wesentliche Änderungen bis zum geltenden Rechtsstand: EStRG v 05.08.1974 (BGBl I 1974, 530... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.12.3 Stresstests für außerbilanzielle Gesellschaftskonstruktionen und Verbriefungstransaktionen

Rz. 132 Im Rahmen der Stresstests sind auch Risiken aus außerbilanziellen Gesellschaftskonstruktionen und Verbriefungstransaktionen zu berücksichtigen. Das Verbriefungsrisiko ergibt sich aus strukturierten Kreditprodukten, die in der Regel durch Umschichtung der Zahlungsströme ("Cashflows") aus einem Pool von Vermögenswerten in verschiedene Tranchen oder forderungsbesicherte... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.2 Geschäfte mit Hedgefonds und Private-Equity-Unternehmen

Rz. 48 Die deutsche Aufsicht hatte schon in der Vergangenheit differenzierte Bearbeitungsgrundsätze für Geschäfte mit Hedgefonds und Private-Equity-Unternehmen gefordert, z. B. im Hinblick auf die Beschaffung finanzieller und sonstiger Informationen, die Analyse des Zwecks und der Struktur der zu finanzierenden Transaktion, die Art der Sicherheitenstellung oder die Analyse d... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.2 Wiedereindeckungs- und Erfüllungsrisiken

Rz. 112 Kontrahentenrisiken bestehen grundsätzlich bei allen Handelsgeschäften, insbesondere aber bei Termingeschäften, bei denen die Vertragsbedingungen zwar am Abschlusstag festgelegt werden, die Vertragserfüllung aber erst zu einem späteren Termin erfolgt, und bei schwebenden (noch nicht vollständig erfüllten) Kassageschäften. Die deutsche Aufsicht weist auf besondere Ris... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.1 Finanzinstrumente gemäß § 1 Abs. 11 KWG

Rz. 46 Kreditgeschäfte im Sinne der MaRisk sind grundsätzlich alle Geschäfte nach § 19 Abs. 1 KWG. Diese Verknüpfung zwischen KWG und MaRisk ist hinsichtlich der Definition der Handelsgeschäfte nicht ganz eindeutig. Im Rahmen verschiedener Sitzungen des MaRisk-Fachgremiums wurde in der Vergangenheit über den Rückgriff auf die Definition der Finanzinstrumente des KWG diskuti... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.6.2 Verwendung des neuen Standardansatzes ab Anfang 2025

Rz. 64 Für die regulatorische Eigenmittelunterlegung nach den Vorgaben der ersten Säule werden deshalb ab dem 1. Januar 2025 grundsätzlich die Vorgaben des BCBS vom Dezember 2017[1] maßgeblich sein. Die EU-Kommission hatte am 27. Oktober 2021 ihren Vorschlag zur Überarbeitung der CRR vorgelegt. Anschließend haben sich die EU-Institutionen damit beschäftigt. Die Veröffentlich... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.4 Kurzfristige Verschlechterung der Liquiditätssituation

Rz. 117 Selbst unter normalen Marktbedingungen kann sich der Liquiditätsbedarf kurzfristig erhöhen. Dies ist z. B. dann der Fall, wenn das Terminrisiko oder das Abrufrisiko schlagend werden. Hierfür genügen bereits eine unplanmäßige Verlängerung der Kapitalbindungsdauer bei volumenmäßig bedeutenden Aktivgeschäften oder ein unerwarteter Abruf von entsprechenden Einlagenvolumi... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.7 Pipeline-, Warehouse- und Platzierungsrisiken

Rz. 26 Vor dem Hintergrund der Finanzmarktkrise sah sich der FSB auf internationaler Ebene dazu veranlasst, die Bedeutung der sogenannten "Pipelinerisiken" ("Pipeline Risks") stärker herauszustellen.[1] Pipelinerisiken sind darauf zurückzuführen, dass sich die Konditionen zwischen verbindlichem Geschäftsangebot und -abschluss für das Institut nachteilig ändern können. Zur Ve... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.1.1 Risikomanagement auf Institutsebene nach § 25a Abs. 1 KWG

Rz. 147 Gesetzliche Grundlage der MaRisk und Anknüpfungspunkt für die Umsetzung des "Supervisory Review Process" (SRP) ist § 25a Abs. 1 KWG, der von den Instituten eine "ordnungsgemäße Geschäftsorganisation" fordert. Das KWG zielt diesbezüglich in erster Linie auf ein aus qualitativer Sicht angemessenes Risikoumfeld in den Instituten ab, das zur Stärkung des Risikobewusstsei... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3 Berücksichtigung von ESG-Risiken

Rz. 41 Die physischen Risiken, die sich z. B. bei extremen Wetterereignissen in einer vernichteten Ernte niederschlagen können, wirken beim Marktpreisrisiko direkt über den Preis. Eine allgemeine Verschlechterung der klimatischen Verhältnisse kann sich wiederum negativ auf das Wirtschaftswachstum, die Arbeitslosen-/Beschäftigtenquote, die Inflationsrate und andere makroökono... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2 Ordnungsgemäße Geschäftsorganisation nach § 25a Abs. 1 KWG

Rz. 7 § 25a Abs. 1 KWG fordert von allen Instituten die Einrichtung einer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation. Die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation hat allerdings nicht mehr nur die Einhaltung der vom Institut zu beachtenden gesetzlichen Bestimmungen sicherzustellen. Sie muss auch "betriebswirtschaftlichen Notwendigkeiten" Rechnung tragen. Der Zusatz, der auf Initiativ... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 16. Aktiengeschäfte in zeitlicher Nähe zum Ausschüttungstermin (§ 20 Abs 1 Nr 1 S 4 EStG)

Rn. 444 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Gem § 20 Abs 1 Nr 1 S 4 EStG (Aktiengeschäfte in zeitlicher Nähe zum Ausschüttungstermin) gelten als sonstige Bezüge auch die Einnahmen, die anstelle der Bezüge iSd Abs 1 von einem anderen als dem Anteilseigner (gem § 20 Abs 5 EStG) bezogen werden, wenn die Aktien mit Dividendenberechtigung erworben, aber ohne Dividendenanspruch geliefert ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / BTR 1 Adressenausfallrisiken

Rz. 1 Das Institut muss durch geeignete Maßnahmen sicherstellen, dass Adressenausfallrisiken sowie damit verbundene Risikokonzentrationen unter Berücksichtigung der Risikotragfähigkeit begrenzt werden können. Rz. 2 Ohne kreditnehmerbezogenes Limit (Kreditnehmerlimit, Limit je Gruppe verbundener Kunden), also einen Kreditbeschluss, darf kein Kreditgeschäft abgeschlossen werden... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.1 Überwachung, Überprüfung und Neubewertung von Sicherheiten

Rz. 41 Bereits vor der Kreditvergabe sind die Werthaltigkeit und der rechtliche Bestand von Sicherheiten grundsätzlich zu überprüfen (→ BTO 1.2.1 Tz. 2). Das gilt insbesondere dann, wenn die Risikobeurteilung maßgeblich vom Wert der Sicherheiten abhängig gemacht wird, was typischerweise auf Objekt- und Projektfinanzierungen zutrifft (→ BTO 1.2.1 Tz. 1). Da Kreditverträge i.... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bd) Zwangsversteigerung und Insolvenz

Rn. 1221 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Auch die Übertragung im Wege der Zwangsversteigerung (BFH v 10.12.1969, I R 43/67, BStBl II 1979, 310) oder auf der Grundlage eines (ausländischen) Insolvenzplans (BFH v 12.05.2015, IX R 57/13, BFH/NV 2015, 1364 Rz 15) ist als eine Veräußerung zu sehen. Rn. 1222 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 vorläufig frei Rn. 1223 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Ke... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.2 Definition von Frühwarnindikatoren

Rz. 41 Im MaRisk-Fachgremium wurde seitens der Aufsicht klargestellt, dass sich die Ausgestaltung der "Frühwarnverfahren" an den Maßnahmen zur Einhaltung des Risikoappetits orientieren kann (→ AT 4.2 Tz. 2).[1] Analog zur Vorgehensweise im Kreditgeschäft (→ BTO 1.3.1 Tz. 2) bietet es sich deshalb an, zur Früherkennung von Liquiditätsengpässen auf der Basis quantitativer und ... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Die einzubeziehenden Wirtschaftsgüter

Rz. 60 [Autor/Stand] Ist die wirtschaftliche Einheit des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft bestimmt und abgegrenzt, dann ist zu klären, welche Wirtschaftsgüter in diese Einheit im Einzelnen einzubeziehen oder aus dieser auszuscheiden sind. Vielfach fällt die Prüfung über die Bestimmung des Gegenstandes, der als wirtschaftliche Einheit des land- und forstwirtschaftlichen... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.5 Berücksichtigung von ESG-Risiken

Rz. 38 Von den bedeutenden Instituten wird erwartet, dass sie alle als wesentlich identifizierten Risiken entweder hinreichend durch Liquidität abdecken oder ausreichend dokumentieren, aus welchen Gründen sie von jener hinreichenden Abdeckung durch Liquidität absehen.[1] Die Institute sollten daher auch beurteilen, ob wesentliche Klima- und Umweltrisiken zu erheblichen Netto... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Unentgeltliche Übertragung

Rn. 75 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Einzelrechtsnachfolge Auch bei einer unentgeltlichen Übertragung sind die KapErtr für einen Zeitraum dem Rechtsvorgänger und dem Rechtsnachfolger im Regelfall nach dem Verhältnis der Dauer der Berechtigung zuzurechnen. Bei einer unentgeltlichen Übertragung von KapErtr sind dem zivilrechtlichen Gläubiger die Erträge nur dann einkommensteuerli... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.4.1 Beispiele für relevante Wechselwirkungen

Rz. 48 Wechselwirkungen zwischen den unterschiedlichen Risikoarten sollten beim Frühwarnverfahren für Liquiditätsengpässe berücksichtigt werden. Es ist unmittelbar einleuchtend, dass zwischen den Liquiditätsrisiken und anderen Risikoarten ein enger Zusammenhang aufgrund deren potenzieller Wirkungen auf Zahlungsstromebene besteht. Dieser Zusammenhang ergibt sich bereits aus d... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten nach § 42 AO?

Rz. 1821 [Autor/Stand] Nachdem der BFH die Frage, ob eine Wertpapierleihe in Cum-Cum-Konstellationen als rechtsmissbräuchlich i.S.d. § 42 AO anzusehen ist, im Urteil vom 18.8.2015 noch offengelassen hatte,[2] lässt das Urteil vom 29.9.2021 eine deutliche Skepsis durchblicken[3]: Der Verleiher könne durch die strukturierte Wertpapierleihe Gewinne in Form von Leihgebühren erwi... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.7 Liquiditätsrisikosteuerung

Rz. 50 Eine optimale Liquiditätsrisikosteuerung ist für jedes Institut von wesentlicher Bedeutung. Sie verfolgt unter normalen Geschäftsbedingungen das Ziel, die erforderliche Liquidität/Refinanzierung sicherzustellen, so dass aufsichtliche Kennzahlen und institutsinterne Risikovorgaben – auch unter Stressannahmen – eingehalten werden, während gleichzeitig Rendite bzw. Zinse... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Finanzinnovationen

Rn. 1364 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Finanzinnovation ist ein Sammelbegriff für Wertpapiere und Kapitalforderungen. Hierbei werden die Ausgestaltungsmerkmale (zB Laufzeit, Verzinsung oder Kapitalrückgabe) in bestimmter Weise verändert, dh, dass zB kein fester, sondern ein variabler Zinssatz vereinbart wird sowie die Vergütung oder die Rückzahlung von einem Ereignis abhängig g... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Anschaffungskosten

Rn. 1433 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Von den Einnahmen aus der Veräußerung sind die AK abzuziehen. AK sind in Übereinstimmung mit § 6 EStG, § 255 Abs 1 HGB alle Kosten, die getragen werden, um ein WG in die eigene Verfügungsmacht zu überführen. Mit dem Anschaffungsgeschäft im Zusammenhang stehende Ermäßigungen der Aufwendungen für die Anschaffung führen zu einer Minderung de... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsätzliches

Rn. 1255 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Der Anspruch des Aktionärs auf Auszahlung des auf seine Beteiligung entfallenden Gewinns aufgrund des Gewinnverwendungsbeschlusses der Hauptversammlung kann veräußert und übertragen werden, auch wenn die den Gewinnanspruch vermittelnde Aktie nicht mitveräußert wird. Der Anspruch kann auch bereits vor seiner Entstehung durch den Gewinnverw... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Grundstruktur

Rz. 1753 [Autor/Stand] In ihrer Grundstruktur sind Cum-Ex-Geschäfte um den Dividendenstichtag so gestaltet, dass ein Leerverkäufer dem Erwerber kurz vor dem Dividendenstichtag (dem Hauptversammlungstag) die Aktie mit dem Dividendenanspruch (cum Dividende) verkauft. Der Leerverkäufer ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht Eigentümer der Aktie. Er selbst deckt sich erst nach dem D... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3 Berücksichtigung von Risikokonzentrationen

Rz. 68 Eine Definition von "Risikokonzentrationen" findet sich an anderer Stelle (→ BTR, Einführung und Überblick). Auf die Berücksichtigung von Risikokonzentrationen im Zusammenhang mit Adressenausfallrisiken wird von der deutschen Aufsicht besonders hingewiesen (Risikokonzentrationen im Kreditgeschäft). Hierbei handelt es sich um Adressen- und Sektorkonzentrationen, region... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4.3 Vorgaben zum Meldewesen

Rz. 61 Die Meldeanforderungen der Institute in Bezug auf die Liquiditätsdeckung und die stabile Refinanzierung gemäß Art. 415 CRR wurden erstmals im April 2014 von der EU-Kommission veröffentlicht.[1] Die Grundlage dafür bildeten die entsprechenden Vorschläge der EBA vom Dezember 2013.[2] Auf Basis ergänzender Vorschläge der EBA aus dem Jahr 2015 hat die EU-Kommission im Mär... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.1.3 Bedarfsermittlung mithilfe von Kennziffern

Rz. 87 Mit gewissen Einschränkungen ist es auch möglich, einen zusätzlichen Liquiditätsbedarf mithilfe ausgewählter (teilweise statischer) Kennziffern zu ermitteln. Neben den bereits erwähnten Liquiditäts- und Beobachtungskennzahlen können z. B. die folgenden Kennziffern zur Bestimmung verschiedener Ausprägungen des Liquiditätsrisikos herangezogen werden:[1] Zur Berechnung de... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.1.2 Zuordnung von Geschäftsfeldern

Rz. 153 Damit Rückschlüsse auf die einzelnen Organisationseinheiten im Institut gezogen werden können, bietet es sich an, die Schadensfälle den betroffenen Geschäftsbereichen zuzuordnen. Die diesbezüglichen Vorschläge vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht mussten bis Ende 2024 schon bei Verwendung des Standardansatzes berücksichtigt werden. Demnach sollten die Schadensfäl... mehr