Fachbeiträge & Kommentare zu Wertpapier

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Umsatzsteuer 2024: Wichtige... / 1.2 Änderungen durch das Zukunftsfinanzierungsgesetz

Im Rahmen des Zukunftsfinanzierungsgesetzes sollten mehrere Änderungen in § 4 Nr. 8 UStG vorgenommen werden, die sich im Wesentlichen aufgrund der weiteren Anpassung an die MwStSystRL [1] ergeben. Nach Beschlussempfehlung des Finanzausschusses wurde aber nur eine Änderung in § 4 Nr. 8 UStG vorgenommen. Der Bundesrat hat dem Gesetz am 24.11.2023 zugestimmt. Hinweis Keine Steuer...mehr

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Unternehmenskrise: Sanierun... / 2.1 Veräußerung von Vermögensgegenständen

Für Krisenunternehmen besteht die Möglichkeit der Liquiditätsbeschaffung durch Liquidierung von Finanzierungsmitteln, die in Vermögenswerten gebunden sind. Anders ausgedrückt kann das Unternehmen im Zuge eines Aktivtauschs durch die Veräußerung von Vermögensgegenständen Kapital freisetzen und sich liquide Mittel beschaffen. Die veräußerbaren Vermögensobjekte können dabei aus...mehr

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Unternehmenskrise: Sanierun... / 2.2 Fallstudie: Durchführung einer Sale-and-lease-back-Transaktion bei der Klamm AG

Ausgangssituation Die Aktivseite der Bilanz der Klamm AG hat vor der Durchführung einer Sale-and-lease-back-Transaktion die folgende Struktur:mehr

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Unternehmenskrise: Sanierun... / 2.3 Instrumente des Forderungsmanagements

Zur Freisetzung von gebundenem Kapital, d. h. zur Liquiditätsbeschaffung, können ferner die Instrumente des Forderungsmanagements genutzt werden: Als Factoring wird hierbei der laufende Verkauf von kurzfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an eine Factoring-Gesellschaft (Factor) bezeichnet. Durch echtes oder unechtes Factoring wird der Zahlungsmittelrückfluss b...mehr

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Die gesonderte Feststellung... / b) § 180 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 AO

Eine gesonderte Feststellung der gemeinschaftlich erzielten Einkünfte ist nicht erforderlich, wenn nur eine der an den Einkünften beteiligten Personen mit diesen Einkünften im Inland steuerpflichtig ist. In diesen Fällen erfolgt die Ermittlung und Beurteilung der anteiligen Einkünfte und Besteuerungsgrundlagen im "normalen" Veranlagungsverfahren des im Inland besteuerten Bet...mehr

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Altersteilzeit: Grundlagen,... / 4 Vertragsgestaltung

Die Reduzierung der Arbeitszeit für ältere Arbeitnehmer kann nur mit deren Zustimmung erfolgen (zum Schutz der Freiwilligkeit der Entscheidung). Voraussetzung ist immer, dass zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine vertragliche Vereinbarung über die verminderte Arbeitszeit getroffen worden ist.[1] Der ältere Arbeitnehmer kann die Altersteilzeit beanspruchen, wenn aufgrund ...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 4.10 Beteiligungsschwelle bei Streubesitzdividenden

Bezüge i.S. des § 8b Abs. 1 Satz 1 KStG sind nicht steuerfrei, wenn die Beteiligung einer Kapitalgesellschaft zu Beginn des Kalenderjahres unmittelbar weniger als 10 % des Grund- oder Stammkapitals der Beteiligungsgesellschaft beträgt (Streubesitzdividenden, Ausnahme von der 95%igen Steuerfreiheit für sog. Schachteldividenden, § 8b Abs. 4 Satz 1 KStG). Der BFH stellt bei der...mehr

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Zukunftsfinanzierungsgesetz / Zusammenfassung

Der Bundesrat hat am 24.11.2023 dem Zukunftsfinanzierungsgesetz zugestimmt, das umfangreiche Maßnahmen zusammenführen und Regelungen aus dem Gesellschaftsrecht, dem Kapitalmarktrecht und dem Steuerrecht bündelt. Insbesondere Start-ups, Wachstumsunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) soll damit der Zugang zum Kapitalmarkt und die Aufnahme von Eigenkapital er...mehr

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Privateinlagen / 1.2 Dienstleistungen sind nicht einlagefähig

Dienstleistungen an sich, bloße Nutzungen fremden Vermögens und andere Vorteile können nicht eingelegt werden, da es sich nicht um selbstständige Wirtschaftsgüter/Vermögensgegenstände handelt. Beispielsweise kann die unentgeltliche Nutzung eines Grundstücks eines Nachbarn nicht Gegenstand einer Einlage sein (Wegerechte oder Mitbenutzung von Entwässerungsvorrichtungen). Ebenso...mehr

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Zukunftsfinanzierungsgesetz / 2 Weitere wichtige Änderungen außerhalb des Steuerrechts

Zugang zum Kapitalmarkt Es gibt Erleichterungen bei den Börsenzulassungsanforderungen und bei den Zulassungsfolgepflichten. Bei den Erleichterungen werden Wachstumsunternehmen und KMU besonders in den Blick genommen. So wird das Mindestkapital für einen Börsengang von derzeit 1,25 Mio. EUR auf 1 Mio. EUR gesenkt. Außerdem wird es möglich, einen Antrag auf Börsenzulassung auch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Privateinlagen / 1.3 Einlage durch ausdrückliches oder schlüssiges Handeln

Wirtschaftsgüter des Privatvermögens werden entweder durch eine ausdrückliche Einlagehandlung oder durch schlüssiges Handeln in den Betrieb eingelegt.[1] Praxis-Beispiel Einlage durch Einlagehandlung und schlüssiges Handeln Der bisher privat genutzte Computer wird aus der privaten Wohnung in den geschäftlichen Verkaufsraum gebracht, damit mit ihm Ausgangsrechnungen und Bestell...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 1.2 Arten von Darlehen

Rz. 3 Hinsichtlich der Tilgung unterscheiden sich die Darlehen in Fälligkeitsdarlehen: Zum Fälligkeitstag ist das Darlehen in einem Betrag zurückzuzahlen; Tilgungsdarlehen: Das Darlehen ist im Fall eines Darlehens mit Ratentilgung in gleichen Raten (Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- oder (meistens) Jahresraten) zurückzuzahlen.[1] Im Fall eines Darlehens mit Annuitätentilgun...mehr

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Fremdfinanzierung – Sonderf... / 7 Schuldscheindarlehen

Angesichts der positiven Wirtschaftsaussichten der vergangenen Jahre und der Suche deutscher Unternehmen nach frischem Kapital haben sich auch die Aktivitäten am Schuldscheinmarkt erhöht. Im Jahr 2022 begaben die Kapitalnehmer Scheine im Volumen von 31,8 Mrd. EUR und damit rund 68 % mehr als noch im Vorjahr.[1] Das rege Interesse an der Schuldscheinfinanzierung dürfte der Ta...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Einkommensanrechnung bei Re... / 2.4 Vermögenseinkommen

Zum Vermögenseinkommen zählen im Wesentlichen die Einkommen nach den §§ 20 bis 23 EStG. Dies sind alle Einkommen, die mit dem Einsatz von Vermögenswerten erzielt werden, auch wenn der Rentenberechtigte sie geerbt hat. Anrechenbar sind Kapitaleinkünfte, z. B. Zinsen aus Sparbüchern, Sparbriefen und Sparverträgen, Zinsen aus festverzinslichen Wertpapieren (Bundesschatzbriefe), E...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kreditkosten / 1 Refinanzierungskosten/Einstandskosten

Die Refinanzierungskosten bzw. die Einstandskosten sind die Zinskosten, die ein Kreditinstitut für die Beschaffung von Mitteln für ausgeliehene Gelder selbst bezahlen muss. Da die Vergabe von Krediten nicht aus dem Eigenkapital erfolgt, muss sich ein Kreditinstitut erst die erforderlichen Mittel beschaffen. Das kann aus den Einlagen der Kunden geschehen, aber auch durch soge...mehr

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bAV: Durchführungswege / 3.2.2 Steuerliche Behandlung

Unterstützungskassen sind steuerbefreit, sofern die in § 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG sowie §§ 1, 3 KStDV genannten Voraussetzungen erfüllt sind: Rechtsfähigkeit der Kasse, formeller Ausschluss des Rechtsanspruchs auf die Leistungen, Beschränkung auf Zugehörige oder frühere Zugehörige des oder der Trägerunternehmen, Charakter einer sozialen Einrichtung (das bedeutet z. B., dass laufende ...mehr

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Bürgergeld (Berücksichtigun... / 1.1 Vermögen

Bei der Vermögensprüfung ist zunächst festzustellen, welches Vermögen vorhanden ist. Als Vermögen sind grundsätzlich alle verwertbaren Vermögensgegenstände zu berücksichtigen. Vermögen ist verwertbar, wenn es für den Lebensunterhalt verwendet bzw. sein Geldwert für den Lebensunterhalt durch Verbrauch, Übertragung, Beleihung, Vermietung oder Verpachtung nutzbar gemacht werden ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außenfinanzierung: Finanzie... / 2.5 Einteilung der Kredite nach ihrer Fristigkeit

Die Anlässe, zu denen Unternehmen Kapital benötigen, sind sehr unterschiedlich. Deshalb ist im Bankenbereich eine große Anzahl unterschiedlichster Kreditarten entstanden. Häufig werden Kredite nach ihrer Fristigkeit in kurz-, mittel- und langfristige Kredite eingeteilt. Kurzfristige Kredite haben eine Laufzeit bis zu einem Jahr, mittelfristige zwischen einem und 5 Jahren und...mehr

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Der GmbH-Jahresrückblick 20... / 2. Gesellschafter/§ 17 EStG

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 1 Anlagevermögen-Check

Abnutzbares Anlagevermögen, z. B. Gebäude, Maschinen, Computer, usw., verliert durch die tägliche Nutzung und aufgrund technischer Weiterentwicklungen im Lauf der Zeit an Wert. Die Anschaffungskosten von abnutzbaren Wirtschaftsgütern, z. B. Maschinen oder Pkws, dürfen nicht sofort in voller Höhe als Betriebsausgaben Gewinn mindernd berücksichtigt werden, sondern müssen über ...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 3 Abschreibungsart wählen

Abnutzbares Anlagevermögen (z. B. Gebäude, Maschinen, Pkw usw.) muss entsprechend der Nutzungsdauer abgeschrieben werden. In den vom Bundesministerium der Finanzen veröffentlichten "AfA-Tabellen" (AfA steht für "Absetzung für Abnutzung") wird die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer für viele Wirtschaftsgüter festgelegt. An diese Vorgaben sind Unternehmer grundsätzlich gebunden....mehr

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Weilbach, GrEStG § 8 Grundsatz / 3.3 Inhalt und Bewertung der Gegenleistung

Rz. 11 Das Grunderwerbsteuergesetz enthält bezüglich der Bestimmung des gem. § 8 Abs. 1 GrEStG anzusetzenden Werts der Gegenleistung, d. h. für die Bewertung der Gegenleistung, keine näheren Regelungen. Für diese Bewertung ist daher auf die einschlägigen Vorschriften des Bewertungsgesetzes zurückzugreifen. Inhalt der Gegenleistung kann jede geldwerte Leistung sein, also z. B....mehr

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Handelsgeschäft / 3.1 Handelskauf

Häufigstes und wichtigstes Handelsgeschäft ist der Handelskauf (§§ 373-382). Ein Handelskauf liegt vor, wenn es sich um einen Kaufvertrag über Waren (Grundstücke und Immobilien sind ausgeschlossen) oder Wertpapiere handelt, mindestens eine Vertragspartei Kaufmann ist und der Kaufvertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört. Neben dem Kaufvertrag finden die §§ 373 ff. HGB au...mehr

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Handelsgeschäft / 3.2 Kommissionsgeschäft

Die Kommission ist eine Form der mittelbaren Stellvertretung. Sie ermöglicht Wirtschaftsteilnehmern den Zugang zu Märkten, in denen sie nicht selbst auftreten können oder wollen. Das kann daran liegen, dass der Organisationsaufwand extrem hoch oder sehr komplex ist oder weil bestimmte persönliche Voraussetzungen für den Marktzugang erforderlich sind. Heutzutage verbreitet is...mehr

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BGM in Großunternehmen/Konz... / 2.3 Klassifizierung von Konzernen nach Unternehmenstypen

Großunternehmen können bestimmten Unternehmenstypen zugeordnet werden, die wiederum typische Unternehmenscharakteristika aufweisen. Häufig handelt es sich bei Großunternehmen um Industriebetriebe oder kapitalmarktorientierte Betriebe. Diese Unternehmenstypen weisen weitere Besonderheiten, Herausforderungen und Ansatzpunkte für ein BGM auf. Industriebetriebe Industriebetriebe s...mehr

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Handelsgeschäft / 2.6 Kaufmännisches Zurückbehaltungsrecht

Als besonderes handelsrechtliches Sicherungsmittel gewährt § 369 HGB Kaufleuten bei beiderseitigen Handelsgeschäften ein spezielles kaufmännisches Zurückbehaltungsrecht, zusätzlich zum Zurückbehaltungsrecht des BGB. Letzeres setzt Gegenseitigkeit, Fälligkeit und Konnexität voraus (§ 273 BGB). Fälligkeit des Anspruchs des Schuldners und eine Verbindung zwischen beiden Forderun...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 32 ... / 5 Steuerabzug bei bestimmten Finanztransaktionen (Abs. 3)

Rz. 34 § 32 Abs. 3 KStG stellt eine spezielle Regelung zum Steuerabzug bei Wertpapierleihgeschäften dar und wurde durch Gesetz v. 14.8.2007[1] in das KStG aufgenommen. Vor Einfügung der Regelung war es insbesondere steuerbefreiten Körperschaften möglich, durch Wertpapierleihgeschäfte einen Steuerabzug zu umgehen, der aufgrund der Steuerfreiheit der Körperschaft endgültig gew...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2 Wertpapier-Pensionsgeschäfte

Tz. 154 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Bei echten Wertpapier-Pensionsgeschäften, dh solchen mit Rückgabepflicht statt eines Rückgaberechtes des Pensionsnehmers, ist der Pensionsnehmer nur zivilrechtlich, dagegen weder handels- noch strechtlich Inhaber der Wertpapiere (s § 340b Abs 4 HGB). Die Dividenden aus den in Pension gegebenen Aktien sind weiterhin vom Stammrechtsinhaber zu ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.3.3 Mehrheitliche Beteiligung eines Kredit-, Wertpapier- oder Finanzdienstleistungsinstitus

Tz. 375 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Für nach dem 31.12.2016 dem BV zugehende Anteile ist weiter erforderlich, dass an dem Finanzunternehmen iSd KWG (s Tz 370ff) zu mehr als 50 % unmittelbar oder mittelbar Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitute beteiligt sind. Ab dem 26.06.2021 werden auch Wertpapierinstitute erfasst. Damit soll die angestrebte bankenspezifische Ausrichtu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2 Kredit-, Wertpapier- und Finanzdienstleistungsinstitute, bei denen die Anteile dem Handelsbestand iSd § 340e Abs 3 des HGB (bis zum VZ 2016: dem Handelsbuch) zuzurechnen sind (§ 8b Abs 7 S 1 KStG)

Tz. 354 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Nach § 8b Abs 7 S 1 KStG sind die Abs 1–6 des § 8b KStG nicht auf Anteile anzuwenden, die bei Kreditinstituten und Finanzdienstleistungsinstituten dem Handelsbestand iSd § 340e Abs 3 des HGB (bis zum VZ 2016: nach Art 102 bis 106 VO EU 575/2013 [dies betrifft die CRR-Institute] bzw nach § 1a KWG iVm Art 102 bis 106 VO EU 575/2013 [dies betr...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / d) Wertpapiere und vergleichbare Forderungen

Rz. 485 § 13b Abs. 4 Nr. 4 ErbStG nennt als weitere Gegenstände des Verwaltungsvermögens Wertpapiere sowie vergleichbare Forderungen (soweit sie nicht dem Hauptzweck des Gewerbebetriebs eines Kreditinstituts oder eines Finanzdienstleistungsinstituts im Sinne des KWG, eines Wertpapierinstituts i.S.d. WPIG oder eines Versicherungsunternehmens, das der Aufsicht nach § 1 Abs. 1 ...mehr

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§ 29 Kontobeziehung im Erbfall / II. Hinterlegung von Wertpapieren gem. § 2116 BGB, mündelsicher, § 2119 BGB

1. Pflichten Rz. 81 Der nicht befreite Vorerbe hat gem. § 2116 BGB besondere Wertpapiere zu hinterlegen, wenn dies der Nacherbe verlangt. Das Gesetz billigt dem Nacherben in Bezug auf bestimmte Wertpapiere der Erbschaft, die nicht zum Umlaufvermögen des Nachlasses gehören und die wegen ihrer Verkehrsfähigkeit und ihres typischerweise hohen Werts ein besonderes Sicherungsbedür...mehr

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§ 4 Vor- und Nacherbe / a) Behandlung von Wertpapieren (§§ 2116, 2117 BGB)

Rz. 49 Der Vorerbe unterliegt bzgl. Wertpapiere Beschränkungen. Er hat die Pflicht, sie entweder zu hinterlegen (§ 2116 BGB) oder sie auf seinen Namen umzuschreiben bei gleichzeitiger Sicherung, dass nur mit Zustimmung des Nacherben über sie verfügt werden darf (§ 2117 BGB).[62] § 2116 BGB zählt zu den entsprechenden Papieren Inhaberpapiere (nebst Erneuerungsscheinen, § 805 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3 Die unter § 8b Abs 1 S 1 und 6 KStG fallenden Bezüge

Tz. 32 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Nach § 8b Abs 1 S 1 KStG bleiben diejenigen Bezüge bei der Ermittlung des Einkommens außer Betracht, die unter eine der nachstehenden Nr des § 20 Abs 1 EStG fallen (ebenfalls hierzu s Schr des BMF v 28.04.2003, BStBl I 2003, 292 Rn 5–10). Hierbei handelt es sich um eine abschließende Aufzählung. Wegen der Einschränkung der Beteiligungsertrag...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3 Anteilsveräußerung (§ 8b Abs 2 S 1 KStG)

Tz. 161 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Der Grundfall des § 8b Abs 2 KStG ist die Veräußerung von Anteilen an einer anderen Kö oder Pers-Vereinigung, deren Leistungen bei dem Empfänger zu den Kap-Erträgen iSd § 20 Abs 1 Nrn 1, 2, 9 oder 10 Buchst a EStG gehören. In Tz 32ff ist erläutert, welche Leistungen bei den Empfängern zu Kap-Erträgen der genannten Art führen (s Tz 32ff). We...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / dd) Optionsrechte und Wandelanleihen

Rz. 184 Bei Optionsrechten ist zunächst danach zu differenzieren, ob es sich um einen unselbstständigen Teil eines festverzinslichen Wertpapiers handelt oder ob ein selbstständiges Wertpapier vorliegt. Bei unselbstständigen Optionsrechten ist grundsätzlich der Kurs der zugrunde liegenden Anleihe maßgeblich. Demgegenüber sind selbstständige Optionsrechte mit den jeweiligen An...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.5 Zur Anwendung des § 8b Abs 3 S 3 KStG auf Anteile an Investmentfonds (§ 40a Abs 1 KAGG, § 8 Abs 2 InvStG aF)

Tz. 234 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Wegen der Rechtslage nach Inkrafttreten des InvStRefG ab dem VZ 2018 s Tz 38. Eine dem § 40a Abs 1 S 2 KAGG entspr Regelung (s Tz 235) findet sich bis zum VZ 2017 in § 8 Abs 2 InvStG aF, das grds mit Wirkung ab dem VZ 2004 das bis dahin gültige KAGG und das AuslInvStG ersetzt hat. Hiervon werden Anteile an inl und ausl Investmentanteilen erf...mehr

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§ 29 Kontobeziehung im Erbfall / 2. Rechte

Rz. 84 Der nicht befreite Vorerbe, der entweder freiwillig oder auch zwangsweise Wertpapiere hinterlegt hat, kann trotzdem in bestimmten Fällen noch über diese Wertpapiere verfügen. Der Nacherbe ist gem. § 2120 BGB verpflichtet, seine Zustimmung zu solchen Verfügungen des Vorerben zu erteilen, die im Rahmen einer ordnungsgemäßen Verwaltung des Nachlasses erforderlich sind. B...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4 Abzugsteuerpflicht bei Wertpapierdarlehen und -pensionsgeschäften (§§ 2 Nr 2, 2. Halbsatz, 8b Abs 10, 32 Abs 3 KStG)

Tz. 221 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Diese Regelungen bekämpfen bestimmte Gestaltungen (s BR-Drs 220/07 S 122f, 124f; s Hahne, FR 2007, 819ff). Diese beruhten sämtlich auf der bewussten Verschiebung von Dividendeneinnahmen auf Empfänger (s § 20 Abs 5 [vor 2009: Abs 2a] EStG), welche mit diesen Einnahmen oder den korrespondierenden Ausgaben stlich besser behandelt werden als die...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.5 Anwendung auch auf Wertpapierpensionsgeschäfte iSd § 340b Abs 2 HGB (§ 8b Abs 10 S 4 KStG)

Tz. 423 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Nach § 8b Abs 10 S 4 KStG gelten die S 1 bis 3 auch in den Fällen des Wertpapierpensionsgeschäfts iSd § 340b Abs 2 HGB. Bei den Wertpapierpensionsgeschäften unterscheidet man zwischen dem sog echten Wertpapierpensionsgeschäft (s § 340b Abs 2 HGB) und dem sog unechten Wertpapierpensionsgeschäft (s § 340b Abs 3 HGB). Ebenfalls hierzu s Wagner ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5 Die nach § 8b Abs 1 KStG begünstigten Empfänger

Tz. 57 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 § 8b Abs 1 KStG nennt keine Voraussetzungen, die in der Person des Empfängers erfüllt sein müssen. Daher gilt die Vorschrift für alle unbeschr oder beschr KStpfl (s Schr des BMF v 28.04.2003, BStBl I 2003, 292 Rn 4). Damit werden auch Dividendenerträge stbefreiter Kö in einem stpfl wG, eines BgA einer jur Pers d öff Rechts, sog doppelansässiger...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4 Nicht unter § 8b Abs 1 S 1 und 6 KStG fallende Bezüge

Tz. 50 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 UE werden Einnahmen aus Wertpapierleihgeschäften nicht von § 8b Abs 1 S 1 KStG erfasst. Hierbei handelt es sich um die Vergütung, die der Verleiher erhält (Leihgebühr, Kompensationszahlung). GlA s Mühlhäuser/Stoll (DStR 2002, 1597, 1599), s Strunk/Kaminski (NWB, F 4, 4731, 4732), s Gosch (in Gosch, 4. Aufl, § 8b Rn 108), s M Frotscher (in F/...mehr

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§ 29 Kontobeziehung im Erbfall / 1. Pflichten

Rz. 81 Der nicht befreite Vorerbe hat gem. § 2116 BGB besondere Wertpapiere zu hinterlegen, wenn dies der Nacherbe verlangt. Das Gesetz billigt dem Nacherben in Bezug auf bestimmte Wertpapiere der Erbschaft, die nicht zum Umlaufvermögen des Nachlasses gehören und die wegen ihrer Verkehrsfähigkeit und ihres typischerweise hohen Werts ein besonderes Sicherungsbedürfnis des Nac...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / a) Grundsätzliches

Rz. 675 Oftmals sind die für eine Realteilung in Betracht kommenden Wirtschaftsgüter nicht gleichwertig. In diesen Fällen werden zum Ausgleich der Wertdifferenzen Zahlungen zwischen den Miterben vereinbart, die diese aus ihrem jeweiligen Eigenvermögen leisten. Insoweit handelt es sich um Entgelte, die die Erben für das bezahlen, was ihnen bei der Teilung über die ihnen jewei...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / 2. Amtliche Inverwahrnahme

Rz. 311 Muster 12.36: Antrag auf amtliche Inverwahrnahme Muster 12.36: Antrag auf amtliche Inverwahrnahme An das Amtsgericht _________________________ – Nachlassgericht – Nachlasssache: _________________________ Aktenzeichen: _________________________ Sehr geehrte Damen und Herren, wir vertreten den Sohn des Erblassers. Es ist derzeit ungeklärt, wer Erbe ist. Unser Mandant ist aufg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.3.2 Finanzunternehmen

Tz. 370 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Finanzunternehmen sind nach § 1 Abs 3 KWG Unternehmen, die keine Institute, keine Kap-Verwaltungsgesellschaften oder extern verwaltete Investmentgesellschaften sind und deren Haupttätigkeit darin besteht, Beteiligungen zu erwerben und zu halten, Geldforderungen entgeltlich zu erwerben, Leasingverträge abzuschließen, mit Finanzinstrumenten für e...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2.2 Rechtsanspruch auf eine einmalige oder laufende Pensionsleistung (§ 6a Abs 1 Nr 1 EStG)

Tz. 554 Stand: EL 78 – ET: 08/2013 Eine rechtsverbindliche Pensionsverpflichtung ergibt sich beim Ges-GF regelmäßig aus einem Individualvertrag, dessen Wirksamkeit sich nach zivilrechtlichen Grundsätzen richtet (s R 6a Abs 2 EStR). Bei Ges-GF kann sich neben dieser in der Praxis seltenen Frage häufiger aufgrund der oft renditeorientierten Anlage das Problem der Beurteilung wer...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / V. Vorbereitung des Unternehmertestaments

Rz. 22 Die Gestaltung des Unternehmertestaments erfordert eine genaue und umfassende Kenntnis der tatsächlichen Verhältnisse. Im Rahmen der Vorbereitung des Unternehmertestaments ist daher die bestehende Situation des Unternehmers, seiner Familie und des Unternehmens selbst sorgfältig zu ermitteln. Angesichts der engen Verbindung von Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Rechtsentwicklung; Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 § 8b KStG, der in Abs 1 alle Dividendenausschüttungen zwischen Kö und in Abs 2 alle Gewinne aus der Veräußerung von Kap-Beteiligungen erfasst, ist einer der zentralen Vorschriften des KStG. Die grundlegende Ausweitung der St-Befreiung auch auf inl Beteiligungs-Eink ist durch den Systemwechsel vom Anrechnungs- zum Halb-Eink- bzw dem heutigen T...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Allgemeines

Tz. 141 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Gewinne aus der Veräußerung von Beteiligungen an Kap-Ges lösen im Teil-Eink-Verfahren (bis VZ 2008: Halb-Eink-Verfahren), weil nach der Philosophie des StSenkG die Realisierung der Reserven einer Kap-Ges über die Veräußerung der Beteiligung im wirtsch Ergebnis der Realisierung dieser Reserven durch eine GA gleichkommt, grds auch die gleiche...mehr