Fachbeiträge & Kommentare zu Wertpapier

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.9 Besonderheiten für Kunstgegenstände, Sammlungsstücke oder Antiquitäten

Rz. 96 Stand: 06/03 – 07/2025 Gibt der Wiederverkäufer eine entsprechende (formlose) Erklärung gegenüber dem FA ab – verbindlich für zwei Kj. – kann er gem. § 25a Abs. 2 UStG mit Beginn des Kj., in dem er diese Erklärung abgibt (d. h. bei der ersten Voranmeldung für das betreffende Kj.), die Differenzbesteuerung anwenden, falls er Kunstgegenstände, Sammlungsstücke oder Antiqui... mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (2) Regelbeispiele (Satz 2)

2 Zu den Vermögenswerten gehören insbesondere Rz. 2955 [Autor/Stand] Konkretisierung des Vermögenswertbegriffs. Die Aufzählung in § 2 Abs. 6 Satz 2 BsGaV konkretisiert den Begriff der Vermögenswerte anhand einer beispielhaften ... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4.2.1 Einlage einer Nicht-100%igen Beteiligung

Tz. 155 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Eine weitere Gestaltungsmöglichkeit besteht darin, eine Ertrag bringende Beteiligung an einer Eigengesellschaft als gewillkürtes BV in einen Verlust bringenden BgA einzubringen Wegen der St-Befreiung der GA der GmbH auf der Ebene des BgA nach § 8b Abs 1 KStG kommt es durch eine solche Gestaltung zwar nicht mehr zur Verrechnung von Gewinnen ... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1 Problemstellung und Rechtsentwicklung

Tz. 200 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Verzichtet ein Ges-GF ggü seiner Kap-Ges auf einen Pensionsanspruch aus im Gesellschaftsverhältnis veranlassten Gründen, stellt auch dies einen Forderungsverzicht und somit eine verdeckte Einlage dar. Dies war allerdings nicht immer so; in seiner älteren Rspr hatte der BFH die Annahme einer verdeckten Einlage bei einem Pensionsverzicht vern... mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.3 Zahlungs-, Überweisungs- und Kontokorrentverkehr

Rz. 75 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Um als Umsätze im Zahlungsverkehr i. S. d. Befreiung eingestuft zu werden, müssen Dienstleistungen nach allgemeiner Auffassung ein im Großen und Ganzen eigenständiges Ganzes darstellen, das die spezifischen und wesentlichen Funktionen einer Zahlung erfüllt und damit bewirkt, dass Gelder übertragen sowie rechtliche und finanzielle Änderungen z... mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.3.2 Einheitlichkeit der Leistung

Rz. 107 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Grundsätzlich ist jede Dienstleistung als eigene selbstständige Leistung zu betrachten (vgl. EuGH vom 19.07.2012, C-44/11, Deutsche Bank, Rn. 18; EuGH vom 27.10.2005, C-41/04, Levob, Rn. 20; EuGH vom 25.02.1999, C-349/96, CPP, Rn. 29; BFH vom 14.02.2019, V R 22/17, BStBl II 2019, 350, Rn. 16; Abschn. 3.10. Abs. 2 S. 1 UStAE). Dennoch ist bei... mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (2) Aufteilung des Ergebnisses (Abs. 2)

(2) 1 Wird im globalen Handel mit Finanzinstrumenten die unternehmerische Risikoübernahmefunktion in verschiedenen Bankbetriebsstätten ausgeübt und lässt sich eine eindeutige Zuordnung von einzelnen Finanzinstrumenten nicht oder nur mit unzumutbarem Aufwand durchführen, so sind die aus den Finanzinstrumenten steuerlich realisierten und nichtrealisierten Ergebnisse auf die... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.3 Der Entleiher entrichtet kein Entgelt, sondern überlässt Wirtschaftsgüter (§ 8b Abs 10 S 2 KStG)

Tz. 419 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 § 8b Abs 10 S 2 KStG enthält eine Regelung für den Fall, dass die andere Kö (Entleiher) als Gegenleistung für die Überlassung der Anteile kein Entgelt entrichtet, sondern ihrerseits an die überlassende Kö (Verleiher) WG überlässt. Dies ist zB bei der Aktienleihe gegen Übertragung von Anleihen unter Verzicht von wechselseitigen AZ der Fall (... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cac) Steuerliche Wertung der GmbH & Co KG

Rn. 42 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Eine KG, bei der der einzige geschäftsführende und haftende Gesellschafter eine GmbH ist, gilt als gewerblich geprägt iSv § 15 Abs 3 Nr 2 EStG: s Rn 170 . Dies gilt auch für die Ltd & Co KG (wenn die ausländische Ltd nach ihrem rechtlichen Aufbau und ihrer wirtschaftlichen Gestaltung einer inländischen KapGes entspricht): BFH BStBl II 2007, ... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.7.2 Anteilsüberlassung an eine Personengesellschaft (Personengesellschaft als Entleiher)

Tz. 435 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Nach dem Ges-Wortlaut ist es ausreichend, dass entweder die überlassende Kö oder die andere Kö an der Pers-Ges beteiligt ist. Damit werden von der Regelung folgende Fallgestaltungen erfasst: Die (bei nicht Zwischenschaltung der Pers-Ges) andere Kö (Entleiher) ist (unmittelbar oder mittelbar über andere Pers-Ges) an der Pers-Ges beteiligt, di... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.1 Vermögensverwaltung

Tz. 93 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Zu den stlich unschädlichen Betätigungen gehört zunächst die Vermögensverwaltung (zum Begriff s § 14 S 3 AO). Die Unschädlichkeit ist zwar nicht ausdrücklich in den §§ 51–68 AO ausgesprochen (Ausnahme: Verwaltung des Kirchenvermögens, s § 54 Abs 2 AO). Aus den gemeinnützigkeitsrechtlichen Bestimmungen ist ersichtlich, dass eine partielle StP... mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 6.2 Unechte Steuerbefreiungen

Rz. 47 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Bei unechten Steuerbefreiungen ist der leistende Unternehmer nicht verpflichtet, die USt in Rechnung zu stellen, jedoch ist er gleichzeitig nicht berechtigt, die Vorsteuer aufgrund der Eingangsrechnungen geltend zu machen. Für folgende Tätigkeiten, die im öffentlichen Interesse liegen, ist keine USt zu zahlen: Umsätze des Postwesens; Gesundheit... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.10 Nachweispflichten (§ 63 Abs 3 AO)

Tz. 158 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 § 63 Abs 3 AO schreibt vor, dass der Nachw über die den notwendigen Erfordernissen entspr tats Geschäftsführung durch ordnungsmäßige Aufzeichnungen über die Einnahmen und Ausgaben zu führen ist (s AEAO Nr 1 zu § 63). Für die gGmbH ist dieser Nachweis iR der hr-lichen Buchführungspflicht, die sich auf alle Tätigkeitsbereiche erstreckt, zu erb... mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (1) Grundregelung (Satz 1)

(1) 1 Für die Zuordnung einer Beteiligung, einer Finanzanlage oder eines ähnlichen Vermögenswerts zu einer Betriebsstätte ist die Nutzung der Beteiligung, der Finanzanlage oder des ähnlichen Vermögenswerts die maßgebliche Personalfunktion. Rz. 3071 [Autor/Stand] Definition des Zuordnungsgegenstands. Zum Begriff der Beteiligung s. Rz. 2958, zu dem der Finanzanlage s. Rz. 2... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Tz. 20 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Die Vorschrift des § 27 KStG muss zunächst einmal iVm der des § 39 KStG gesehen werden. Die letztgenannte Regelung enthält die Überleitung von der früheren EK-Gliederung zum stlichen Einlagekto. Danach ist ein positiver Endbestand des EK 04 als Anfangsbestand des stlichen Einlagekto zu übernehmen. § 27 KStG regelt die Fortführung des stliche... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Maßgeblichkeit der bis zum Bilanzstichtag tatsächlich geleisteten (und nicht der höheren) vereinbarten Einlage

Schrifttum: Sieker, Verfassungsmäßigkeit des § 15a EStG im Falle nachträglicher Einlageleistung des Kommanditisten, FR 1988, 453; Wacker, "Vorgezogene Einlagen" und § 15a EStG, DB 2004, 11; Jahndorf/Reis, § 15a EStG und Verlustübernahmen ohne Bareinzahlung, FR 2007, 424; Kempermann, Nicht gezahlte Einlagen, zurückgezahlte Aufgelder und falsch bezeichnete Kapitalkonten – Die neue... mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (1) Grundregelung (Satz 1)

(1) 1 Für die Zuordnung eines nicht in den §§ 5 bis 7 genannten Vermögenswerts (sonstiger Vermögenswert) zu einer Betriebsstätte ist dessen Schaffung oder dessen Erwerb die maßgebliche Personalfunktion. Rz. 3091 [Autor/Stand] Betroffene Vermögenswerte. Die Vorschrift des § 8 BsGaV regelt als Auffangregelung die Zuordnung derjenigen Vermögenswerte, die nicht bereits nach §... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.3.2 Die einzelnen Fremdvergleichsmethoden

Tz. 112 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Die Frage, nach welcher Methode der (materielle) Fremdvergleich vorzunehmen ist, richtet sich stark nach Art des zu beurteilenden Leistungsverhältnisses. Dabei spielen betriebsinterne und externe Faktoren eine Rolle (Welchen Preis verlangt bzw zahlt die Kö von bzw an fremde(n) Dritte(n)?/Welche Preise verlangen/zahlen fremde Dritte regelmäßi... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.6.2 Abfindung des Pensionsanspruchs

Tz. 252 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Anders als bei einem Verzicht auf die Pensionszusage (oder einem im Gesellschaftsverhältnis veranlasstem Widerruf durch die Kap-Ges) erhält der anspruchsberechtigte Ges-GF bei einer Abfindung seines Anspruchs eine Gegenleistung. Diese kann in Geld, aber auch in einem WG bestehen (Grundstück, Beteiligung, Aktien oder andere Wertpapiere). Sow... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.2 Zuwendung durch den Gesellschafter/Wegfall Passivposten

Tz. 216 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Verdeckte Einlagen verlangen eine Zuwendung des Gesellschafters (oder einer ihm nahe stehenden Pers) an die Kö. Nicht jeder gesellschaftsrechtlich veranlasste Wegfall eines Passivpostens stellt dabei eine Zuwendung dar; dazu s Tz 18. Dies gilt auch bei einem Pensionsverzicht. So beruht zB die (tw) Ausbuchung einer endgehaltsunabhängigen Pens... mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.6 Umsätze von Anteilen an Gesellschaften (§ 4 Nr. 8 Buchst. f UStG)

Rz. 113 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Zu den befreiten Umsätzen mit Gesellschaftsanteilen nach § 4 Nr. 8 Buchst. f UStG vgl. auch oben Rz. 84 zur Befreiung von Umsätzen im Geschäft mit Wertpapieren nach § 4 Nr. 8 Buchst. e UStG. Rz. 114 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Zu den Anteilen an Gesellschaften gehören neben den Anteilen an Kapitalgesellschaften, z. B. GmbH-Anteile, auch die Ant... mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.2.1 Tätigkeitsausübung

Rz. 21 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Ein Unternehmer muss – um gewerblich oder beruflich tätig zu sein – eine Tätigkeit ausüben. Dies setzt voraus, dass Leistungen im wirtschaftlichen Sinne ausgeführt werden. Als Leistungen im wirtschaftlichen Sinn gelten nach Art 9 MwStSystRL alle Tätigkeiten eines Erzeugers, Händlers oder Dienstleistenden einschließlich der Tätigkeiten der Urp... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.2.4 Nichtabziehbarkeit der für die Überlassung gewährten Entgelte

Tz. 417 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Liegen die Tatbestandsmerkmale des § 8b Abs 10 S 1 KStG (s Tz 407ff) vor, sind auf der Ebene der anderen Kö (Entleiher) die für die Überlassung der Anteile gezahlten Entgelte in voller Höhe stlich nazb. Die Entgelte sind außerhalb der Bil dem Einkommen wieder hinzuzurechnen. Roser (Ubg 2008, 89, 95) weist zutr darauf hin, dass § 8b Abs 10 K... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4 Nicht abziehbare Geldbußen, Ordnungs- und Verwarnungsgelder (§ 4 Abs 5 S 1 Nr 8 EStG)

Tz. 50 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Die Nichtabziehbarkeit von Geldbußen, Ordnungs- und Verwarnungsgeldern bei der Ermittlung des kstlichen Einkommens ergibt sich über den Verweis des § 8 Abs 1 KStG bereits aus dem EStG. § 4 Abs 5 S 1 EStG enthält in Nr 8 dazu folgende Regelung: Zitat Die folgenden BA dürfen den Gewinn nicht mindern 8. Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgeld... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.5.5 Lose Unternehmenszusammenschlüsse

Tz. 25 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Lose Verbindungen zwischen vd Unternehmen sind zB Metaverbindungen, Konsortien, Interessengemeinschaften, Gewinngemeinschaften (Pools). Es sind weder Kö noch MU-Gemeinschaften. Ihre Gewinne werden unmittelbar bei den beteiligten Unternehmen erfasst. Tz. 26 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Metaverbindungen sind Gemeinschaften, bei denen ein Unterneh... mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.8.6 Auslagerung von Verwaltungstätigkeiten

Rz. 170 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Hinsichtlich der Auslagerung von Finanzdienstleistungen allgemein vgl. Rz. 24 ff. Rz. 171 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Beauftragt eine KVG einen Dritten mit der Verwaltung des Investmentvermögens, erbringt dieser eine Leistung gegenüber der KVG, indem er die insoweit der KVG obliegende Pflicht erfüllt. Der Dritte wird ausschließlich aufgrund der... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.4.3.5 Bedeutung einer Rückdeckungsversicherung

Tz. 640 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Für die Anerkennung der Finanzbarkeit einer Pensionsverpflichtung ist der Abschluss einer Rückdeckungsversicherung nicht zwingend; zB s Urt des BFH v 31.03.2004 (BStBl II 2005, 664, mwN); ebenso s Neumann (in R/H/N, 2. Aufl, § 8 Rn 1023); aA Hildesheim (DStZ 2002, 747), wonach der Fremdvergleich die Absicherung der Zusage erfordere. Es ist ... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2.3 Vorzeitige Darlehenstilgung

Tz. 1064 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Zahlt ein Gesellschafter ein Darlehen vorzeitig zurück, obwohl diese Möglichkeit im Darlehensvertrag nicht geregelt ist, hat auch dies auf die tats Durchführung des Darlehensvertrags keine Auswirkung. Auch unter fremden Dritten ist eine vorzeitige Darlehensrückzahlung durchaus denkbar und üblich, wenn ein Darlehensschuldner unverhofft "zu ... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Beteiligungshandel

Rn. 135c Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Der Beteiligungshandel ist nicht mit dem (der Vermögensverwaltung zuzuordnenden) An- und Verkauf von börsengehandelten Wertpapieren (dazu s Rn 135) vergleichbar, die unter Nutzung eines Markts (Börse) und idR über Banken (anonym) erworben und dann zwecks (bloßer) Umschichtung veräußert werden und bei denen es darum geht, Zinsen, Dividenden... mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (1) Zuordnung von Vermögenswerten, die Gegenstand von Bankgeschäften sind (Abs. 1)

(1) 1 Ein Vermögenswert, der Gegenstand von Bankgeschäften im Sinne des § 1 Absatz 1 des Kreditwesengesetzes oder von Finanzdienstleistungen im Sinne des § 1 Absatz 1a des Kreditwesengesetzes ist, ist einer Bankbetriebsstätte zuzuordnen, wenn die unternehmerische Risikoübernahmefunktion in dieser Bankbetriebsstätte ausgeübt wird. 2 Unternehmerische Risikoübernahmefunkti... mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Backes, Tauschähnlicher Umsatz bei der Entsorgung werthaltiger Abfälle – ein Problem für die Mülltonne?, MwStR 2017, 222. Beiser, Leasing in der Umsatzsteuer, UVR 2007, 182. Bonertz, Sicherungsübereignung und Verwertung durch Insolvenzverwalter, Sicherungsnehmer oder Sicherungsgeber aus umsatzsteuerlicher Sicht, UR 2007, 241. Bosche, Umsatzsteuerlicher Lieferort bei Warentra... mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.8 Sonstige Einzelfälle (Fall-ABC)

Rz. 150 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Abfälle, werthaltige Beauftragt ein Abfallerzeuger oder -besitzer einen Dritten mit der ordnungsgemäßen Entsorgung seines Abfalls, erbringt der Dritte mit der Übernahme und Erfüllung der Entsorgungspflicht eine sonstige Leistung, sofern der Entsorgung eine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung zukommt; hiervon ist insbesondere auszugehen, w... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.6.3 Ablösung einer Pensionsverpflichtung durch eine Abfindung

Tz. 690 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 In früheren Zeiten hatte die FinVerw die Abfindung einer Pensionsverpflichtung während der aktiven Dienstzeit des Ges-GF (tw als "Spontanabfindung" bezeichnet) dann als betrieblich veranlasst anerkannt, wenn es dafür einen ausreichenden wirtsch Grund gab. Ein solcher Grund konnte in der bevorstehenden Veräußerung der Anteile, in einer gepla... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeine Grundsätze

Rn. 130 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Schon aus § 22 Nr 2 EStG iVm § 23 Abs 1 Nr 1 EStG bzw § 20 Abs 2 S 1 Nr 1 EStG folgt im Umkehrschluss, dass nicht jede Veräußerung durch Private zu einer gewerblichen Tätigkeit führt. Die Zuordnung von Veräußerungsgewinnen zur Überschusseinkunftsart private Vermögensverwaltung (gesetzlich nicht definiert, als Typusbegriff nur mit Regelbeispi... mehr

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§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 2.3.2 ESRS G1-1 – Unternehmenskultur und Konzepte für die Unternehmensführung

Rz. 18 Nach ESRS G1.7 haben Unternehmen ihre Konzepte in Bezug auf Aspekte der Unternehmensführung anzugeben sowie zu erläutern, wie es ihre Unternehmenskultur fördert. Mit "Konzepte" wird in der aktuellen Übersetzung "policies" übersetzt, was zunächst "Strategie" hieß. Nach dem Glossar bezeichnet ein Konzept eine "Reihe oder ein Rahmen von allgemeinen Zielen und Management... mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
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§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 2.4.2 ESRS G1-5 – Politische Einflussnahme und Lobbytätigkeiten

Rz. 54 Die Angabepflicht ESRS G1-5 umfasst Informationen über die Tätigkeiten und Verpflichtungen im Zusammenhang mit der politischen Einflussnahme, einschl. der Lobbytätigkeiten in Bezug auf wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen des Unternehmens (ESRS G1.27). Die Angabepflicht bezieht sich somit auf den durch die CSRD neu hinzugefügten Art. 29b Abs. 2 Buchst. c) (i... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / B. Wertpapiere

Rz. 3 Nach herrschender Meinung ist der Begriff "Wertpapiere" weit zu verstehen.[4] Erfasst werden nicht nur die Papiere im Sinne des Wertpapierrechts bzw. des § 372 BGB. Was unter Wertpapier zu verstehen ist, ergibt sich nämlich nicht allein aus einer begrifflichen Auslegung des Wortes "Wertpapier". Erforderlich ist vielmehr eine teleologische, den Zweck der Verwahrung berü... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / I. Wertpapiere im Sinne des § 23 BNotO

Rz. 4 Der Begriff der Wertpapiere ist weit zu fassen. Daher können in die amtliche Verwahrung nicht nur Wertpapiere im engeren Sinn (Aktien, Kuxe, Inhaberschuldverschreibungen), sondern auch Dispositions- oder Traditionspapiere sowie alle Formen von Legitimationspapieren, Sparbüchern oder auch Schecks,[1] Grundschuld- oder Hypothekenbriefe (als "Papiere von Wert") genommen w... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / F. Einzelverwahrung von fremden Wertpapieren und Kostbarkeiten (Nr. 12)

Rz. 72 Bei Banken können nicht nur Anderkonten geführt werden. Der Notar ist auch berechtigt, Wertpapiere und Kostbarkeiten bei ihnen in Verwahrung zu geben. Dies regelt § 62 Abs. 2 BeurkG ausdrücklich. Rz. 73 In Nr. 12 wird klargestellt, dass für die Verwahrung von fremdem Wertpapieren und Kostbarkeiten die NotAndKont entsprechend gelten. Eine Ausnahme wird lediglich für Nr.... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / B. Angaben zu Wertpapieren

I. Wertpapiere im Sinne des § 23 BNotO Rz. 4 Der Begriff der Wertpapiere ist weit zu fassen. Daher können in die amtliche Verwahrung nicht nur Wertpapiere im engeren Sinn (Aktien, Kuxe, Inhaberschuldverschreibungen), sondern auch Dispositions- oder Traditionspapiere sowie alle Formen von Legitimationspapieren, Sparbüchern oder auch Schecks,[1] Grundschuld- oder Hypothekenbrie... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / b) Wertpapiere

Rz. 50 Wertpapiere sind nicht nur diejenigen Papiere, die das verbriefte Recht verkörpern, wie insbesondere Aktien und Inhaberschuldverschreibungen, sondern alle Papiere von Wert, wie Legitimationspapiere, Schuldscheine, Schecks, Sparbücher, Dispositions- oder Traditionspapiere.[26] mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / 3. Behandlung der Verwahrungsmassen Wertpapiere und Kostbarkeiten, § 62 BeurkG

Rz. 6 Auch für die weiteren, vom Notar entsprechend der eröffneten Zuständigkeit in die Verwahrung genommenen Gegenstände wie Wertpapiere und Kostbarkeiten gelten gemäß § 62 BeurkG die Bestimmungen der §§ 57, 60 und 61 BeurkG entsprechen. Weitere Angaben sind hier gemäß § 26 NotAktVV erforderlich. mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / E. Durchführung der Verwahrung von Wertpapieren und Kostbarkeiten

Rz. 8 § 58 BeurkG passt für die Verwahrung von Wertpapieren und Kostbarkeiten offenkundig nicht. Daher enthält das Gesetz in Abs. 1 auch ausdrücklich keine entsprechende Verweisung. Abs. 2 regelt lediglich einen Sonderfall. § 10 Abs. 1 DONot legt fest, dass bei Wertpapieren und Kostbarkeiten die Massenummer auf dem Verwahrungsgut oder auf Hüllen und Ähnlichem anzugeben ist. ... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüster/Prof. Dr. Christian Gomille/Prof. Dr. Nicola Preuß/Jan-Herbert Wentzel, BeurkG mit NotAktVV und DONot, BeurkG § 62 Verwahrung von Wertpapieren und Kostbarkeiten

Gesetzestext (1) Die §§ 57, 60 und 61 gelten entsprechend für die Verwahrung von Wertpapieren und Kostbarkeiten. (2) Der Notar ist berechtigt, Wertpapiere und Kostbarkeiten auch einer Bank im Sinne des § 58 Absatz 2 in Verwahrung zu geben, und ist nicht verpflichtet, von ihm verwahrte Wertpapiere zu verwalten, soweit in der Verwahrungsanweisung nichts anderes bestimmt ist. A. ... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüster/Prof. Dr. Christian Gomille/Prof. Dr. Nicola Preuß/Jan-Herbert Wentzel, BeurkG mit NotAktVV und DONot, NotAktVV § 26 Angaben zu Wertpapieren und Kostbarkeiten

Gesetzestext (1) 1Wertpapiere sind unter Angabe der Gattung, des Nennbetrages, der Stückzahl, der Serien und der Nummern einzutragen. 2Zins-, Renten- und Gewinnanteilscheine oder Erneuerungsscheine sind durch Angabe der Fälligkeitstermine oder der Nummern näher zu bezeichnen. (2) Kostbarkeiten sind aussagekräftig zu bezeichnen und mit einem Schätzwert einzutragen. A. Einleitun... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / E. Schecks (Abs. 5)

Rz. 56 Das Ersuchen um die Verwahrung von Schecks ist, soweit die Beteiligten nicht ausdrücklich andere Weisungen erteilen, wie ein Ersuchen um die Verwahrung von Geldbeträgen zu behandeln. Der Scheck ist also einzulösen; der Gegenwert ist nach Abs. 2 und 3 zu behandeln. Dasselbe muss gelten, wenn ein Sparbuch zu Zahlungszwecken übergeben wird. Soll der Scheck ausnahmsweise ... mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / Gesetzestext

(1) Die §§ 57, 60 und 61 gelten entsprechend für die Verwahrung von Wertpapieren und Kostbarkeiten. (2) Der Notar ist berechtigt, Wertpapiere und Kostbarkeiten auch einer Bank im Sinne des § 58 Absatz 2 in Verwahrung zu geben, und ist nicht verpflichtet, von ihm verwahrte Wertpapiere zu verwalten, soweit in der Verwahrungsanweisung nichts anderes bestimmt ist. mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / III. Kryptowerte

Rz. 18 In der Literatur ist ersichtlich noch nicht diskutiert worden, wie mit Kryptowerten zu verfahren wäre, die in die Verwahrung gegeben werden sollen. Ein praktisches Bedürfnis dazu besteht anders als im Erbrecht wohl nicht. Mögliche Anwendungsfälle sind reduziert, da sowohl bei Immobiliengeschäften als auch beim Erwerb von Anteilen an Gesellschaften, zu deren Vermögen u... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / A. Einleitung

Rz. 1 Nach § 23 BNotO sind die Notare nicht nur zuständig, Geld, das ihnen von den Beteiligten übergeben wird, zur Aufbewahrung und Ablieferung an Dritte zu übernehmen, sondern auch Wertpapiere und Kostbarkeiten. Die Übernahme einer solchen Verwahrungstätigkeit steht im Ermessen des Notars. Eine Pflicht zur Amtsausübung besteht wie bei der Verwahrung von Geld nicht.[1] In de... mehr