Fachbeiträge & Kommentare zu Wertpapier

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Förderung der Vermögensbild... / 13.1 Anlageinstitute

Für das Anlageinstitut bestehen Anzeigepflichten, damit das Finanzamt bei vorzeitiger unschädlicher Verfügung die Arbeitnehmersparzulage vor Ablauf von Sperrfristen auszahlen kann und um zu verhindern, dass bei zulagenschädlicher Verfügung vom Finanzamt festgesetzte Sparzulagen bei Eintritt der Fälligkeit zu Unrecht an das Anlageinstitut zugunsten des Arbeitnehmers überwiese...mehr

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ZErb 01/2024, Wegzug aus st... / b. Gewinnfreibetrag

Weiters können natürliche Personen im Rahmen der Gewinnermittlung eines Betriebs nach § 10 ÖstEStG den sog. Gewinnfreibetrag (GFB) geltend machen. Die Ermittlung des GFB erfolgt im Rahmen eines degressiven Stufentarifs. Im Rahmen des GFB kann auf der ersten Stufe ein Betrag i.H.v. max 4.500 EUR p.a. (15 % von 30.000 EUR) vom Gewinn abgezogen werden. Darüber hinaus können die...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Stichtagsprinzip und künftige Änderungen der Pensionsleistungen (§ 6a Abs 3 S 2 Nr 1 S 2 und 4 EStG)

Rn. 169 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Nach der Teilwertdefinition ist die Teilwertprämie (s Rn 121ff) auf den Beginn des Wj, in dem das Dienstverhältnis begonnen hat, zu ermitteln. Dabei wird fingiert, dass der Umfang der Pensionsverpflichtung zum jeweiligen nachgelagerten Bilanzstichtag schon bei Beginn des Dienstverhältnisses bestand. Es wird also rückprojizierend unterstellt...mehr

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Förderung der Vermögensbild... / 3.1.1 Begünstigte Vermögensbeteiligungen

Ein Sparvertrag über Wertpapiere oder andere Vermögensbeteiligungen ist mit einer inländischen Bank oder Sparkasse oder mit Kreditinstituten in EU-Mitgliedstaaten abzuschließen. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich darin, einmalig oder für die Dauer von 6 Jahren nach Vertragsabschluss vom Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen unmittelbar an das Kreditinstitut einzahlen zu l...mehr

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Förderung der Vermögensbild... / 3.1.4 Verwendungsfrist

Die auf dem Sparvertrag über Wertpapiere oder andere Vermögensbeteiligungen angelegten vermögenswirksamen Leistungen sind nur zulagenbegünstigt, wenn mit den vermögenswirksamen Leistungen eines Kalenderjahres spätestens bis zum Ablauf des folgenden Kalenderjahres Vermögensbeteiligungen erworben werden. Begünstigt ist nur der Erwerb von Beteiligungen, deren Laufzeit nicht vor...mehr

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ZErb 01/2024, Krypto-Assets... / 4. Wahl des Stichtags

Problematisch erscheint zudem der Stichtag, welchem das notarielle Nachlassverzeichnis zugrunde gelegt wird. Laut dem Gesetz gilt gem. § 2311 Abs. 1 BGB als Stichtag der Todestag. Bei Krypto-Assets stellt sich daher die Frage, wie genau die Werte aus dem Wallet für den Stichtag des Todestags ermittelt werden können. In diesem Zusammenhang kann mittlerweile die Stuttgarter Bör...mehr

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ZErb 01/2024, Wegzug aus st... / I. Einkünfte aus Kapitalvermögen (Dividenden)

Gem. Art. 10 Abs. 1 DBA Österreich/Deutschland unterliegen Dividenden grundsätzlich der Besteuerung in dem Staat, in dem der Empfänger ansässig ist. Unter den Begriff der Dividenden fallen u.a. auch die Einkünfte des stillen Gesellschafters aus seiner stillen Beteiligung.[45] Der andere Vertragsstaat kann jedoch gem. Art. 10 Abs. 2 Buchst. b DBA Österreich/Deutschland eine A...mehr

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Förderung der Vermögensbild... / 11.2 Weiterbildungsmaßnahmen

Eine vorzeitige Verfügung ist auch dann unschädlich, wenn der Arbeitnehmer den Erlös aus dem vorzeitigen Verkauf der vermögenswirksamen Anlage, z. B. Aktien, innerhalb der folgenden 3 Monate unmittelbar für die eigene Weiterbildung oder für die Weiterbildung seines von ihm nicht dauernd getrennt lebenden Ehe-/Lebenspartners einsetzt. Diese Weiterbildungsmaßnahme muss außerhal...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Begünstigte Vermögensbeteiligungen

Rn. 1327 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Begünstigt ist nur der geldwerte Vorteil aus der unentgeltlichen oder verbilligten Überlassung einer Vermögensbeteiligung iSd § 2 Abs 1 Nr 1 Buchst a, b, f–l und Abs 2–5 5. VermBG:mehr

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Abkürzungsverzeichnis

Wegen der hier nicht aufgeführten Abkürzungen wird auf die Abkürzungshinweise in der Kommentierung, und auf Kirchner, Abkürzungsverzeichnis der Rechtssprache, 10. Auflage, Berlin 2021, verwiesen.mehr

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§ 4 Entzug der Vermögensver... / D. Ergänzungspflegschaft, Zuwendungspflegschaft

Rz. 4 Da das entzogene Vermögen nicht vom überlebenden Elternteil verwaltet werden darf, ist hierfür nach § 1811 Abs. 1 BGB durch das Familiengericht ein Zuwendungspfleger zu bestellen. Der Erblasser hat das Recht, durch letztwillige Verfügung, der Zuwendende bei der Zuwendung die Person des Zuwendungspflegers zu benennen (§ 1811 Abs. 2 BGB). Dadurch kann er sicherstellen, d...mehr

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Förderung der Vermögensbild... / 4.1 Zulage für Vermögensbeteiligungen

Für vermögenswirksame Leistungen, die durch einen Sparvertrag bzw. Kaufvertrag über Wertpapiere oder andere Vermögensbeteiligungen angelegt werden, wird eine Sparzulage von 20 % für vermögenswirksame Leistungen von höchstens 400 EUR jährlich gewährt (= 80 EUR).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Wert der Vermögensbeteiligung (§ 3 Nr 39 S 4 EStG)

Rn. 1335 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Nach § 3 Nr 39 S 4 EStG ist als Wert der Vermögensbeteiligung der gemeine Wert zum Zeitpunkt der Überlassung anzusetzen. Der gemeine Wert ist in § 9 BewG definiert. Maßgebend ist mithin der gemäß § 9 Abs 2 BewG im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielende Preis, ohne dass ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu berücksichtigen wär...mehr

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Fälligkeit von Lohnsteuer u... / 4.1 Angemessene Sicherheitsleistung

Damit die Beitragsforderung durch die Stundung nicht gefährdet wird, sollen die Einzugsstellen die Stundung nur gegen angemessene Sicherheitsleistung gewähren. Die Sicherheit ist grundsätzlich im Wert der gestundeten Forderung zu leisten. Als Sicherheit kommen insbesondere Hinterlegung von Wertpapieren, Verpfändung beweglicher Sachen, Bestellung von Grundpfandrechten, Forderungsa...mehr

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Förderung der Vermögensbild... / 7.1 Ausstellung einer Jahresbescheinigung

Das Anlageinstitut muss auf Verlangen des Arbeitnehmers die vermögenswirksamen Leistungen bescheinigen, die im Kalenderjahr angelegt worden sind.[1] Für vermögenswirksame Leistungen, die auf nicht geförderte Anlagearten angelegt worden sind, ist die Ausstellung einer Bescheinigung nicht zulässig. Das gilt für vermögenswirksame Anlagen auf Geldsparverträge und auf Lebensversi...mehr

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§ 2 Geschiedenentestament / VIII. Rechtliche Stellung des Nacherben

Rz. 91 Dem Nacherben stehen gegenüber dem Vorerben folgende Rechte zu:mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 9. Geld- und Kreditinstitute (Nr. 8)

Rz. 136 [Autor/Stand] Geld- und Kreditinstitute sind Unternehmen, die entgeltliche Dienstleistungen für den Zahlungs- und Kredit- und Kapitalverkehr anbieten. Dazu können Kreditvergaben, Verwaltung von Spareinlagen, Handel und Verwahrung von Wertpapieren etc. gehören. Im Anwendungsbereich der Nr. 8 können nur Grundstücke liegen, die unmittelbar dem Betrieb des Geld- und Kred...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / III. Ausschluss von § 650e BGB

Rz. 16 § 650e BGB ist dispositiv und kann daher durch die Bauvertragsparteien abbedungen werden. Dies geschieht oft schon bei Erteilung des Bauauftrages, da der Besteller zu diesem Zeitpunkt eine stärkere Verhandlungsmacht besitzt: Rz. 17 Ein individualvertraglich vereinbarter Ausschluss kann sich entweder auf die komplette Anwendung des § 650e BGB beziehen, oder aber auf ein...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Erste Eintragung

Rz. 7 Bestritten ist, ob die Bestimmung auch auf die erste Eintragung der Hypothek selbst zu beziehen ist. Wie der Wortlaut ergibt, ist hierfür die Vorlage der Schuldurkunden nicht erforderlich; sie wäre auch oft praktisch nicht durchführbar, z.B., weil die Wertpapiere während des Vorgangs der Ausschreibung und Zeichnung der Anleihen noch nicht oder gar nicht gedruckt vorlie...mehr

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§ 2 Geschiedenentestament / 3. Befreiung von einzelnen Beschränkungen und Verpflichtungen

Rz. 47 Formulierungsbeispiel Der Vorerbe ist von sämtlichen Beschränkungen des § 2113 Abs. 1 BGB und darüber hinaus von den in den §§ 2116, 2118 und 2119 BGB normierten Pflichten, insbesondere Wertpapiere zu hinterlegen und das im Nachlass befindliche oder als Surrogat erlangte Geld nach den Vorschriften der §§ 240a BGB anzulegen, befreit. Im Übrigen bleibt es jedoch vollumf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vermögenswirksame Leistungen / 6 Höhe der Arbeitnehmersparzulage und Einkommensgrenzen

Für Anlagen zum Wohnungsbau (z. B. Einzahlungen in einen Bausparvertrag) beträgt die Arbeitnehmersparzulage 9 % bei einem Förderhöchstbetrag von 470 EUR pro Jahr, maximal 43 EUR (gerundet). Für Anlagen in Vermögensbeteiligungen (z. B. Sparvertrag über Wertpapiere) beträgt die Arbeitnehmersparzulage 20 % bei einem Förderhöchstbetrag von 400 EUR pro Jahr, maximal 80 EUR. Die F...mehr

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Förderung der Vermögensbild... / 3.1.3 Unterbrechung eines laufenden Sparvertrags

Wird ein Sparvertrag über laufende Einzahlungen unterbrochen, kann er nicht fortgeführt werden. Deshalb ist nach dem Zeitpunkt der Unterbrechung die vermögenswirksame Anlage von Beträgen auf diesen Vertrag nicht mehr möglich. Eine Unterbrechung tritt ein, wenn sämtliche Einzahlungen eines Kalenderjahres zurückgezahlt oder die Rückzahlungsansprüche abgetreten bzw. beliehen werde...mehr

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§ 2 Geschiedenentestament / 3. Verwaltungsrecht des Vorerben

Rz. 33 Der Vorerbe hat den Nachlass ordnungsgemäß zu verwalten. Dabei haftet er gem. § 2131 BGB dem Nacherben gegenüber nur für die Sorgfalt, die er in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt. Zur ordnungsgemäßen Verwaltung gehört auch die Berichtigung von Nachlassverbindlichkeiten sowie möglicherweise die Veräußerung von Nachlassgegenständen, wenn dies notwendig ist, um N...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / II. Arten der Sicherheitsleistung

Rz. 128 Beim Bauvertrag auf der Basis des BGB nennt § 232 Abs. 1 BGB die zulässigen Arten der Sicherheitsleistung, die dann einschlägig sind, wenn die Bauvertragsparteien nichts anderes vereinbart haben. Fehlt eine konkrete Regelung, haben die Vertragsparteien die freie Wahl zwischen einer Sicherheitsleistungmehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmersparzulage / 2 Anlageformen

Die Anlageform ist vom Antrag des Arbeitnehmers abhängig. Er kann wählen zwischen einem Sparvertrag über Wertpapiere oder andere Vermögensbeteiligungen[1], Wertpapierkaufverträgen[2], Beteiligungsverträgen[3], Beteiligungs-Kaufverträgen[4], Sparverträgen[5] und Kapitalversicherungsverträgen.[6] Der Arbeitgeber ist berechtigt, auf tarifvertraglich vereinbarte vermögenswirksame...mehr

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§ 2 Geschiedenentestament / V. Befreiter Vorerbe

Rz. 44 Die Anordnung der Vor- und Nacherbschaft bietet gute Möglichkeiten, schwierige erbrechtliche Problemstellungen, die beispielsweise bei einem Geschiedenentestament auftreten, zu lösen. Allerdings werden regelmäßig die weiterreichenden Verfügungs- und Verwaltungsbeschränkungen sowie die Sicherungs- und Kontrollrechte des Nacherben als störend empfunden.[58] Deshalb wird...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / eb) Erläuterungen zu § 3 Nr 71 Buchst a EStG nF

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ZErb 01/2024, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Bornewasser/Klinger/Roth Testamentsvollstreckung Richtig anordnen, durchführen und kontrollieren 4. Auflage, 2023 Beck im dtv, ISBN 978-3-406-78110-0...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Entstehungsgeschichte der Vorschrift, Verfassungsrecht, EU-Recht

Rn. 2580 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Art 2 Nr 1, Art 7 des Gesetzes zur Schaffung deutscher Immobilien-AG mit börsennotierten Anteilen (REITG vom 28.05.2007, BGBl I 2007, 914) fügte mit Wirkung ab 01.01.2007, also rückwirkend in § 3 EStG die Nr 70 ein, die sich mit Steuervergünstigungen in Bezug auf REIT (real estate investment trusts, zur Legaldefinition s § 1 Abs 1 REITG) b...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / 1. BGB-Bauvertrag

Rz. 6 Die beiden bislang im BGB verankerten gesetzlichen Sicherungsinstrumente des § 648 BGB a.F. (Sicherungshypothek des Unternehmers) sowie des § 648a BGB a.F. (Bauhandwerkersicherung) sind im Rahmen der Reform des Bauvertragsrechts zum 1.1.2018 an jeweils neue Stellen gerückt. Inhaltlich kam es – bis auf einige redaktionelle Anpassungen sowie eine Abänderung des sog. Verb...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 10 Begriff des Teilwerts

Schrifttum: Adam, Das Interdependenzproblem in der Investitionsrechnung und die Möglichkeiten einer Zurechnung von Erträgen auf einzelne Investitionsobjekte, DB 1966, 989; Adrian/Helios, Teilwertabschreibung, voraussichtlich dauernde Wertminderung und Wertaufholung, DStR 2014, 721; Ammelung/Pletschacher/Jarothe, Die Teilwertabschreibung auf GmbH-Beteiligungen, GmbHR 1997, 97;...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Handelsbilanz

Rn. 18 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Für sog Altzusagen, dh Pensionszusagen (zum Begriff s Rn 24ff), die vor dem 01.01.1987 erteilt worden sind, besteht gemäß Art 28 Abs 1 S 1 EGHGB weiterhin ein Passivierungswahlrecht. Es gilt auch für die Erhöhungen von Altzusagen, die nach dem 31.12.1986 vereinbart worden sind. Ist von einer KapGes aufgrund des Passivierungswahlrechts für Al...mehr

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Kennzahlen: Fallstudien zur... / 4.1.1 Ermittlung und allgemeine Interpretation

Liquiditätsgrade (Current Ratio und Quick Ratio).mehr

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Kennzahlen: Fallstudien zur... / 5 Übersicht über die verwendeten Kennzahlen

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Kennzahlen: Fallstudien zur... / 2.1 Aufbereitung der Bilanz

Bilanzsumme Ausgleich von Saisonalität In Deutschland und Österreich sind abweichende Geschäftsjahre handels- und steuerrechtlich möglich. Der Bilanzstichtag wird dabei so gewählt, dass er in die "ruhige" Zeit der Branche fällt. Dies hat historische Ursachen: Früher war eine permanente Inventur nicht üblich bzw. zulässig, deshalb hat man den Inventurzeitpunkt so gewählt, dass...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbenannte... / 2.2 Unbenannte Zuwendungen sind schenkungsteuerpflichtig

Der Bundesfinanzhof[1] hatte in 1994 entschieden, dass eine unbenannte Zuwendung nicht deswegen von der Schenkungsteuer ausgenommen ist, weil sie wegen ihres spezifisch ehebezogenen Charakters nach herrschender Meinung im Zivilrecht keine Schenkung i. S. d. § 516 BGB darstellt. Dies hat demnach zur Folge, dass unbenannte Zuwendungen der Besteuerung durch die Schenkungsteuer u...mehr

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Erbschaftsteuer: Gütergemei... / 1.2.1 Bereicherung durch Vereinbarung der Gütergemeinschaft

I. d. R. wird das Vermögen der Ehegatten bei Beginn des Güterstandes nicht gleich hoch sein. Wird von den Ehegatten nun der Güterstand der Gütergemeinschaft vereinbart, so hat der weniger Vermögende seine dadurch eintretende Bereicherung der Schenkungsteuer zu unterwerfen (§ 7 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG). Denn der weniger Vermögende wird auf Kosten des Ehegatten, der das höhere Verm...mehr

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Erbschaftsteuer: Gütergemei... / 2.2.9.2 Fortgesetzte Gütergemeinschaft

Durch die Erbschaftsteuerreform wurde § 4 ErbStG dahingehend geändert, dass diese Vorschrift ab 2009 auch für eingetragene Lebenspartner gilt. Eingetragene Lebenspartner können durch einen Lebenspartnerschaftsvertrag auch die Gütergemeinschaft vereinbaren (§ 7 LPartG). Eingetragenen Lebenspartnern steht über § 9 Abs. 7 LPartG die Stiefkindadoption offen. Durch die Adoption er...mehr

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Erbschaftsteuer: Gütergemei... / 1.1.3.2 Gesamtgut

Begründen die Ehegatten den Güterstand der Gütergemeinschaft, so werden das Vermögen des Ehemannes und das Vermögen der Ehefrau zum gemeinschaftlichen Vermögen beider Ehegatten (§ 1416 Abs. 1 BGB). Dieses gemeinschaftliche Vermögen wird als Gesamtgut bezeichnet. Hierbei können u. a. Gesamtgut sein:[1] übertragbare schuldrechtliche Ansprüche, dingliche Rechte, Zugewinnausgleich...mehr

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Erbschaftsteuer: Gütergemei... / 2.2.9.3 Bereicherung durch Vereinbarung der Gütergemeinschaft

Nach § 7 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG gilt als Schenkung unter Lebenden auch die Bereicherung, die ein Lebenspartner bei der Vereinbarung der Gütergemeinschaft erfährt. Damit sind die eingetragenen Lebenspartner den Ehegatten auch hier gleichgestellt (vgl. auch R E 7.6 ErbStR 2019). Es kommen damit die unter Tz. 2.2 gemachten Ausführungen entsprechend zur Anwendung. Praxis-Beispiel Ve...mehr

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Erbschaftsteuer: Gütergemei... / 2.2.1 Allgemeines

Während zivilrechtlich bei der fortgesetzten Gütergemeinschaft der Anteil des verstorbenen Ehegatten nicht zu seinem Nachlass zählt (siehe Tz. 2.1.1), weicht das Erbschaftsteuerrecht hiervon ab. Es liegt kein Erwerb durch Erbanfall gem. § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG vor.[1] Nach § 4 Abs. 1 ErbStG wird der Anteil des verstorbenen Ehegatten so behandelt, als wenn er ausschließlich de...mehr

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Umsatzsteuer 2024: Wichtige... / 1.2 Änderungen durch das Zukunftsfinanzierungsgesetz

Im Rahmen des Zukunftsfinanzierungsgesetzes sollten mehrere Änderungen in § 4 Nr. 8 UStG vorgenommen werden, die sich im Wesentlichen aufgrund der weiteren Anpassung an die MwStSystRL [1] ergeben. Nach Beschlussempfehlung des Finanzausschusses wurde aber nur eine Änderung in § 4 Nr. 8 UStG vorgenommen. Der Bundesrat hat dem Gesetz am 24.11.2023 zugestimmt. Hinweis Keine Steuer...mehr

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Unternehmenskrise: Sanierun... / 2.1 Veräußerung von Vermögensgegenständen

Für Krisenunternehmen besteht die Möglichkeit der Liquiditätsbeschaffung durch Liquidierung von Finanzierungsmitteln, die in Vermögenswerten gebunden sind. Anders ausgedrückt kann das Unternehmen im Zuge eines Aktivtauschs durch die Veräußerung von Vermögensgegenständen Kapital freisetzen und sich liquide Mittel beschaffen. Die veräußerbaren Vermögensobjekte können dabei aus...mehr

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Unternehmenskrise: Sanierun... / 2.2 Fallstudie: Durchführung einer Sale-and-lease-back-Transaktion bei der Klamm AG

Ausgangssituation Die Aktivseite der Bilanz der Klamm AG hat vor der Durchführung einer Sale-and-lease-back-Transaktion die folgende Struktur:mehr

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Unternehmenskrise: Sanierun... / 2.3 Instrumente des Forderungsmanagements

Zur Freisetzung von gebundenem Kapital, d. h. zur Liquiditätsbeschaffung, können ferner die Instrumente des Forderungsmanagements genutzt werden: Als Factoring wird hierbei der laufende Verkauf von kurzfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an eine Factoring-Gesellschaft (Factor) bezeichnet. Durch echtes oder unechtes Factoring wird der Zahlungsmittelrückfluss b...mehr

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Die gesonderte Feststellung... / b) § 180 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 AO

Eine gesonderte Feststellung der gemeinschaftlich erzielten Einkünfte ist nicht erforderlich, wenn nur eine der an den Einkünften beteiligten Personen mit diesen Einkünften im Inland steuerpflichtig ist. In diesen Fällen erfolgt die Ermittlung und Beurteilung der anteiligen Einkünfte und Besteuerungsgrundlagen im "normalen" Veranlagungsverfahren des im Inland besteuerten Bet...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersteilzeit: Grundlagen,... / 4 Vertragsgestaltung

Die Reduzierung der Arbeitszeit für ältere Arbeitnehmer kann nur mit deren Zustimmung erfolgen (zum Schutz der Freiwilligkeit der Entscheidung). Voraussetzung ist immer, dass zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine vertragliche Vereinbarung über die verminderte Arbeitszeit getroffen worden ist.[1] Der ältere Arbeitnehmer kann die Altersteilzeit beanspruchen, wenn aufgrund ...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 4.10 Beteiligungsschwelle bei Streubesitzdividenden

Bezüge i.S. des § 8b Abs. 1 Satz 1 KStG sind nicht steuerfrei, wenn die Beteiligung einer Kapitalgesellschaft zu Beginn des Kalenderjahres unmittelbar weniger als 10 % des Grund- oder Stammkapitals der Beteiligungsgesellschaft beträgt (Streubesitzdividenden, Ausnahme von der 95%igen Steuerfreiheit für sog. Schachteldividenden, § 8b Abs. 4 Satz 1 KStG). Der BFH stellt bei der...mehr

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Zukunftsfinanzierungsgesetz / Zusammenfassung

Der Bundesrat hat am 24.11.2023 dem Zukunftsfinanzierungsgesetz zugestimmt, das umfangreiche Maßnahmen zusammenführen und Regelungen aus dem Gesellschaftsrecht, dem Kapitalmarktrecht und dem Steuerrecht bündelt. Insbesondere Start-ups, Wachstumsunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) soll damit der Zugang zum Kapitalmarkt und die Aufnahme von Eigenkapital er...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Privateinlagen / 1.2 Dienstleistungen sind nicht einlagefähig

Dienstleistungen an sich, bloße Nutzungen fremden Vermögens und andere Vorteile können nicht eingelegt werden, da es sich nicht um selbstständige Wirtschaftsgüter/Vermögensgegenstände handelt. Beispielsweise kann die unentgeltliche Nutzung eines Grundstücks eines Nachbarn nicht Gegenstand einer Einlage sein (Wegerechte oder Mitbenutzung von Entwässerungsvorrichtungen). Ebenso...mehr