Fachbeiträge & Kommentare zu Wertpapier

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Bedarfsbewertung: Anlage Su... / 2.2.4 Umlaufvermögen (Zeilen 58 bis 74)

Ab Zeile 59 sind die Vorräte aufzuführen In den Zeilen 59 bis 63 sind Angaben zum Vorratsvermögen (Umlaufvermögen) zu machen. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind in Zeile 60, unfertige Erzeugnisse/Leistungen in Zeile 61 und fertige Erzeugnisse und Waren in Zeile 62 zu erfassen. In der Zeile 63 ergibt sich die Summe der Werte aus den Zeilen 60 bis 62. Anzusetzen sind die Wirts...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / 1.3 Abgrenzungen

Das land- und forstwirtschaftliche Vermögen ist abzugrenzen: vom Betriebsvermögen (s. auch R B 158.2 ErbStR 2019 und H B 158.2 ErbStH 2019). Dabei ist das land- und forstwirtschaftliche Vermögen vom Betriebsvermögen vorrangig nach den Anweisungen in den R 15.5 EStR abzugrenzen. vom Grundvermögen (s. auch R B 158.3 ErbStR 2019). Zu den Wirtschaftsgütern, die zwischen dem land- u...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Su... / 2.5.1 Hinzu- und Abrechnungen (Zeilen 94 bis 109)

In der Zeile 93 ist der Zwischenwert Substanzwert zu erfassen (laut Zeile 91). In den Zeilen 95 bis 108 sind aus dem Wert des Betriebs zum Zeitpunkt des letzten Jahresabschlusses (Bilanzstichtag) der Wert zum Bewertungsstichtag abzuleiten und entsprechende Angaben zu machen. Angaben in den Zeilen 94 bis 108 sind jedoch entbehrlich, wenn der Bewertungsstichtag mit dem Bilanzst...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Su... / 2.2.3 Anlagevermögen (Zeilen 25 bis 57)

In Zeile 26 sind immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte) zu erfassen.[1] Der Geschäftswert, der Firmenwert oder der Praxiswert ist in Zeile 27 einzutragen (soweit er nicht in Zeile 26 enthalten ist) – aber nur in der Spalte zur Steuerbilanz. Hinweis Kein Geschäfts- oder Firmenwert in der Spalte na...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 2 Wertpapiere

Rz. 2 Wertpapiere i. S. d. Bestimmung sind Urkunden, die das in ihnen verbriefte Recht derart verkörpern, dass sie selbst zum Träger des Rechts werden.[1] Ferner ist der Besitz am Papier zur Ausübung des Rechts erforderlich.[2] Solche Papiere werden grundsätzlich wie bewegliche Sachen behandelt.[3] Eine Ausnahme hiervon bilden lediglich die indossablen Wertpapiere. Diese wer...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 3.2 Andere Wertpapiere

Rz. 5 Gibt es keinen Börsen- oder Marktpreis, erfolgt die Verwertung nach den allgemeinen Bestimmungen durch Versteigerung oder besondere Verwertung.[1] Dabei ist dann die Wochenfrist des § 298 Abs. 1 AO zu beachten. Zur Wertermittlung kann ein Sachverständiger hinzugezogen werden.[2]mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 302 Wertpapiere

1 Allgemeines Rz. 1 Vorgängerbestimmung des § 302 AO war § 355 RAO.[1] Die entsprechende Regelung für das zivilprozessuale Vollstreckungsrecht ist § 821 ZPO.[2] Weitergehende Ausführungen zur Verwertung gepfändeter Wertpapiere finden sich in Abschn. 37 VollstrA.[3] Inhaltlich trifft § 302 AO besondere Regelungen für die Verwertung von Wertpapieren, die einen Börsen- oder Mark...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 3.1 Börsen- oder Marktpreis

Rz. 3 Besteht für ein Wertpapier ein Börsen- oder Marktpreis, erfolgt die Verwertung des gepfändeten Papiers, indem der Verkauf durch ein Kreditinstitut zum Tageskurs erfolgt.[1] Das Vorliegen eines Börsenpreises setzt voraus, dass die Papiere an einer Börse amtlich notiert werden, was insbesondere bei Aktien, Immobilienzertifikaten und Inhaberschuldverschreibungen der Fall ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Vorgängerbestimmung des § 302 AO war § 355 RAO.[1] Die entsprechende Regelung für das zivilprozessuale Vollstreckungsrecht ist § 821 ZPO.[2] Weitergehende Ausführungen zur Verwertung gepfändeter Wertpapiere finden sich in Abschn. 37 VollstrA.[3] Inhaltlich trifft § 302 AO besondere Regelungen für die Verwertung von Wertpapieren, die einen Börsen- oder Marktpreis haben....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 4 Folgen eines Verstoßes

Rz. 6 Ein Verstoß gegen § 302 AO hat nicht etwa eine Nichtigkeit der Veräußerung zur Folge. Es kann aber eine Amtspflichtverletzung seitens der Vollstreckungsbehörde vorliegen, etwa wenn sie die Wertpapiere nicht aus freier Hand verkauft. Als Folge können sich Schadensersatzansprüche nach § 839 BGB i. V. m. Art. 34 GG ergeben.[1]mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 3 Arten der Verwertung

3.1 Börsen- oder Marktpreis Rz. 3 Besteht für ein Wertpapier ein Börsen- oder Marktpreis, erfolgt die Verwertung des gepfändeten Papiers, indem der Verkauf durch ein Kreditinstitut zum Tageskurs erfolgt.[1] Das Vorliegen eines Börsenpreises setzt voraus, dass die Papiere an einer Börse amtlich notiert werden, was insbesondere bei Aktien, Immobilienzertifikaten und Inhaberschu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 2.3 Inbesitznahme durch den Vollziehungsbeamten

Rz. 9 Die Pfändung beweglicher Sachen erfolgt grundsätzlich dadurch, dass der Vollziehungsbeamte sie in Besitz nimmt, also an der Stelle des Vollstreckungsschuldners den Gewahrsam über die Sache erlangt.[1] Ausnahmen hiervon ergeben sich jedoch aus § 286 Abs. 2 AO. In der Praxis ist indes die Inbesitznahme eher die Ausnahme. Durch die Wegnahme durch den Vollziehungsbeamten e...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 2.1 Begriff der beweglichen Sache

Rz. 3 § 286 AO gilt, wie sich aus der Stellung der Norm in der AO ergibt, nur für die Vollstreckung in bewegliche Sachen[1] Sachen sind nach § 90 BGB körperliche Gegenstände, die selbstständig und gegen andere Gegenstände abgegrenzt sind.[2] Diese Sachen müssen für eine Anwendung des § 286 AO beweglich sein, sodass Grundstücke und Grundstücksbestandteile keine Sachen i. S. d...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.3.2 Einschränkungen der Steuerfreistellung durch Aktivitätsklauseln

Aktivitätsklauseln sollen die Verlagerung von "privaten Einkünften" wie Kapitalanlageeinkünften in begünstigte, freigestellte gewerbliche Einkünfte verhindern. Diese Klausel findet sich daher fast nur im Verhältnis zu "Niedrigsteuerstaaten". Ca. 2/3 der deutschen DBA[1] enthalten Aktivitätsklauseln, die für Betriebsstätteneinkünfte, bewegliches und unbewegliches Vermögen diese...mehr

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Elternunterhalt / 8.4.1 Schonvermögen für die eigene Altersabsicherung

Die eigene Altersvorsorge des unterhaltspflichtigen Kindes hat Vorrang vor der Verpflichtung zur Zahlung von Elternunterhalt. Aus diesem Grunde ist anerkannt, dass dem Kind ein verschontes Vermögen für seine eigene Altersvorsorge verbleiben muss. Bei der Bestimmung der Höhe des Altersvorsorgeschonvermögens gibt es keine festen Werte, die herangezogen werden können. Vielmehr ...mehr

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Elternunterhalt / 8.2.6 Einkünfte aus Vermögen / Kapital

Einkünfte aus Vermögen erhöhen das unterhaltsrelevante Einkommen. Bei den Einkünften aus Vermögen sind insbesondere Einkünfte aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften (z. B. an einer GmbH oder einer AG) und Zinsen aus Kapitalvermögen von Bedeutung. Hierzu wiederum zählen insbesondere Zinsen, die aus Sparvermögen, Festgeld, Bausparguthaben, Darlehen, Anleihen etc. erzielt w...mehr

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Vermögenswirksame Leistungen / 2.1 Sparvertrag über Wertpapiere oder andere Vermögensbeteiligungen

Der Sparvertrag (z. B. Fondssparplan) ist abzuschließen mit einer inländischen Bank oder Sparkasse, einer Kapitalverwaltungsgesellschaft oder einem Kreditinstitut oder einer Verwaltungsgesellschaft in EU-Mitgliedstaaten i. S. d. Richtlinie 2009/65/EG. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich darin, vom Arbeitgeber begünstigte vermögenswirksame Leistungen einzahlen zu lassen. Der Sparve...mehr

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Vermögenswirksame Leistungen / 2 Begriff der vermögenswirksamen Leistung

Vermögenswirksame Leistungen sind arbeitsrechtlich Entgelt[1] mit einer besonderen Zweckbindung, da sie dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber nicht zur freien Verfügung ausgezahlt, sondern für ihn langfristig angelegt werden.[2] Entgelt ist auch der vom Arbeitgeber zugesagte, zusätzlich zum Lohn gezahlte Zuschuss an der vermögenswirksamen Leistung. Demnach hat der Arbeitnehmer ei...mehr

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Vermögenswirksame Leistungen / 2.2 Wertpapierkaufvertrag

Der Wertpapierkaufvertrag[1] ist zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber abzuschließen. Aufgrund dieses Kaufvertrags kann der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber mit vermögenswirksamen Leistungen Wertpapiere erwerben, und zwar sowohl Wertpapiere, die vom Arbeitgeber ausgegeben werden, z. B. Belegschaftsaktien, als auch Wertpapiere (Aktien) fremder Unternehmen. Es gilt eine Sp...mehr

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Vermögenswirksame Leistungen / 5 Anzeigepflichten des Arbeitgebers

Hat der Arbeitgeber die vermögenswirksamen Leistungen selbst angelegt (im Betrieb), muss er der Finanzverwaltung unverzüglich anzeigen, wenn der Arbeitnehmer vor Ablauf der Sperrfrist über Wertpapiere, die der Arbeitgeber verwahrt oder von einem Dritten verwahren lässt oder die die Hausbank des Arbeitnehmers verwahrt, durch Veräußerung, Abtretung oder Beleihung verfügt oder d...mehr

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Vermögenswirksame Leistungen / 6 Höhe der Arbeitnehmersparzulage und Einkommensgrenzen

Für Anlagen zum Wohnungsbau (z. B. Einzahlungen in einen Bausparvertrag) beträgt die Arbeitnehmersparzulage 9 % bei einem Förderhöchstbetrag von 470 EUR pro Jahr, maximal 43 EUR (gerundet). Für Anlagen in Vermögensbeteiligungen (z. B. Sparvertrag über Wertpapiere) beträgt die Arbeitnehmersparzulage 20 % bei einem Förderhöchstbetrag von 400 EUR pro Jahr, maximal 80 EUR. Die F...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3.10 Stückzahl der Wertpapiere (§ 45c Abs. 2 S. 1 Nr. 8 EStG)

Rz. 25 Schließlich ist nach § 45c Abs. 2 S. 1 Nr. 8 EStG die Stückzahl der Wertpapiere, für die die Wertpapiersammelbank keine Dividendenregulierung vorgenommen hat, zu melden.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 2.6 Stückzahl der Wertpapiere (§ 45c Abs. 1 S. 1 Nr. 4 EStG)

Rz. 13 Weiter ist nach § 45c Abs. 1 S. 1 Nr. 4 EStG die den Kapitalerträgen i. S. d. § 45c Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG zugrunde liegende Stückzahl der Wertpapiere zu melden.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 2.5 Bescheinigte KapESt/Zuschlagsteuern (§ 45c Abs. 1 S. 1 Nr. 3 EStG)

Rz. 12 Gem. § 45c Abs. 1 S. 1 Nr. 3 Hs. 1 EStG ist die für die Kapitalerträge i. S. d. § 45c Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG nach § 45a Abs. 2 EStG bescheinigte oder gem. § 45a Abs. 2a EStG angegebene KapESt und Zuschlagsteuern zu melden.[1] Sind die Kapitalerträge nach Maßgabe des § 43a Abs. 3 S. 2 EStG mit negativen Kapitalerträgen auszugleichen, sind gem. § 45c Abs. 1 S. 1 Nr. 3 H...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3.1 Grundlagen

Rz. 16 § 45c Abs. 2 S. 1 EStG verpflichtet die Wertpapiersammelbank, dem BZSt je Wertpapiergattung und Kundendepot die Summe der am Bestandsstichtag gutgeschriebenen Kapitalerträge mitzuteilen. Konkret hat die inländische Wertpapiersammelbank dem BZSt bis zum 31. Juli des auf den Zufluss der Kapitalerträge folgenden Kj. die in den Nrn. 1 bis 8 genannten Daten je Wertpapierga...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 1.6 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 7 Wie auch § 45b EStG ist § 45c EStG entsprechend der Formulierung in § 45b Abs. 2 S. 1 Hs. 2 nur auf Kapitalerträge i. S. d. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a und 2 S. 4 EStG anwendbar.[1] § 45c EStG ist daher nur auf Kapitalerträge aus Dividenden auf depotverwahrte Aktien und beteiligungsähnliche Wertpapiere deutscher Emittenten anwendbar (vgl. auch § 45b, Rz. 16). Ausgenommen d...mehr

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Steuer Check-up 2026 / 5.10 BEAR-Zertifikate und Gold-Warrants

Der Begriff der (sonstigen) Kapitalforderung i. S. des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG hat u. a. für die Abgrenzung zu Spekulationsgeschäften i. S. des § 23 EStG (u. a. Abhängigkeit von Haltedauer sowie kein besonderer Abgeltungsteuersatz) Bedeutung. Laut BFH fallen unter den Begriff der sonstigen Kapitalforderung auch Forderungen, bei denen der Forderungsinhaber die Erfüllung auch i...mehr

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Einnahmen / 3 Vorgänge auf der ­Vermögensebene

Im Rahmen der Überschusseinkünfte führen Zuflüsse auf der Vermögensebene grundsätzlich nicht zu steuerpflichtigen Einnahmen. Dies gilt z. B. für die Rückzahlung eines Darlehensbetrags oder für Einnahmen aus der Veräußerung von einkunftsrelevant genutzten Wirtschaftsgütern (Grundstücke, GmbH-Beteiligungen, Pkw etc.), die der Steuerpflichtige veräußert. Eine Ausnahme gilt aller...mehr

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Steuer Check-up 2026 / 2.1.6 Wertpapiergebundene Pensionszusagen

Laut BFH darf auch bei wertpapiergebundenen Versorgungszusagen, die keine garantierte Mindestleistung enthalten, eine Pensionsrückstellung nach § 6a EStG gebildet werden (BFH, Beschluss v. 4.9.2024, XI R 25/21, BFH/NV 2025 S. 417). Hier widersprach der BFH dem BMF, das in solchen Fällen eine Bildung grundsätzlich verneint (vgl. BMF, Schreiben v. 17.12.2002, BStBl 2002 I S. 1...mehr

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Handelsvertreter / 2 Steuerfreie Umsätze

Grundsätzlich sind alle Umsätze, die im Inland ausgeführt werden, umsatzsteuerpflichtig. Ausgenommen sind dabei z. B. Umsätze aus der Vermittlung von Ausfuhrlieferungen[1], aus der Vermittlung von Krediten, von Geschäften mit Wertpapieren[2], aus der Tätigkeit als Bausparkassenvertreter, Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler.[3] Hinweis Tätigkeit muss Bezug zu einzelnen...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.4.3 Begriff des abhängigen Unternehmens

Rz. 27 Die durch einen Umwandlungsvorgang begünstigungsfähigen Erwerbsvorgänge setzen voraus, dass an diesem Umwandlungsvorgang ausschließlich entweder das herrschende Unternehmen und eine oder mehrere von diesem abhängige Gesellschaft(en) oder mehrere von dem herrschenden Unternehmen abhängige Gesellschaften beteiligt sind.[1] § 6 a S. 4 GrEStG definiert den Begriff des abhä...mehr

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Die ErbschaftsteuerBerater-... / 1. Letztwillige Verfügungen/Erbfall

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Schenkung unter Auflage – B... / 2. Bewertung der Auflagen

Der Wert der Auflage, die in einem Wohn- oder Nießbrauchsrecht besteht, ist sowohl bei der Erbschaftsteuer als auch bei Grunderwerbsteuer nach § 14 Abs. 1 BewG zu ermitteln, da es sich um lebenslängliche Nutzungen und Leistungen handelt. Bei der Wertermittlung kann es zwischen beiden Steuerarten jedoch zu unterschiedlichen Werten kommen (Vgl. BFH v. 9.2.2017 – II B 38/15, BFH...mehr

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Nachhaltigkeit: Risiken und... / 3.1.1 Unternehmenskategorien nach europäischem Recht

Die Unterscheidung zwischen verschiedenen Unternehmenskategorien geht auf die sog. "Rechnungslegungsrichtlinie" zurück.[1] Einerseits unterscheidet die Rechnungslegungsrichtlinie begrifflich zwischen Unternehmen im öffentlichen Interesse und sonstigen Unternehmen.[2] Unternehmen im öffentlichen Interesse sind Unternehmen, die unter das Recht eines Mitgliedstaates fallen und de...mehr

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bAV: Durchführungswege / 3.2.2 Steuerliche Behandlung

Unterstützungskassen sind steuerbefreit, sofern die in § 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG sowie §§ 1, 3 KStDV genannten Voraussetzungen erfüllt sind: Rechtsfähigkeit der Kasse, formeller Ausschluss des Rechtsanspruchs auf die Leistungen, Beschränkung auf Zugehörige oder frühere Zugehörige des oder der Trägerunternehmen, Charakter einer sozialen Einrichtung (das bedeutet z. B., dass laufende ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Unionsrechtliche Grundlagen

Rz. 12 § 4 UStG beruht auf den einschlägigen Bestimmungen der Art. 131ff. bzw. 146ff. sowie auf Übergangsregelungen nach Art. 371 MwStSystRL . Art. 132 bis 137 MwStSystRL enthalten die Steuerbefreiungen, die den Vorsteuerabzug grundsätzlich ausschließen. Art. 132 bis 134 MwStSystRL regeln abschließend die Steuerbefreiungen für bestimmte dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten. Ar...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit Steuerbefreiungen nach § 4 UStG

Rz. 11 Die Steuerbefreiungen nach § 4 UStG können danach unterschieden werden, ob sie zum Vorsteuerabzug berechtigen, ob die Umsätze den Vorsteuerabzug ausschließen oder ob die Umsätze zwar steuerfrei ohne Vorsteuerabzug sind, jedoch nach § 9 UStG die Option zur Steuerpflicht zulässig ist und somit der Vorsteuerabzug erhalten bleibt. Im Einzelnen ergibt sich dazu folgende Ta...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Wirtschaftliches Eigentum (§ 36a Abs 1 S 1 Nr 1 EStG)

Rn. 3 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Grundvoraussetzung für die volle Anrechnung der KapSt ist zunächst bestehendes zivilrechtliches, aber zusätzlich wirtschaftliches Eigentum des StPfl an den Wertpapieren; vgl Salzmann/Heufelder, IStR 2017, 125, 127; Spilker/Kremer, BB 2018, 2775 [2777]. Letzteres ist davon abhängig, wie im konkreten Einzelfall die Rechtsbeziehungen zwischen d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Mindesthaltedauer (§ 36a Abs 2 EStG)

Rn. 4 Stand: EL 150 – ET: Der Gläubiger der KapErtr muss für eine bestimmte Frist um den Ausschüttungszeitpunkt herum wirtschaftlicher Eigentümer der Aktien oder Genussscheine sein. Der Zeitpunkt des Zuflusses regelt sich nach § 44 Abs 2 EStG. Diese Regelung korrespondiert derzeit nicht mit der Neuregelung im AktG, wonach der Fälligkeitstag gem § 58 Abs 4 Akt vorbehaltlich an...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Betroffene Kapitalerträge (§ 36a Abs 1 EStG)

Rn. 2 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Die gegenüber § 36 Abs 2 Nr 2 EStG verschärften Anrechnungsvoraussetzungen treffen die inländischen KapErtr iSd § 43 Abs 1 S 1 Nr 1a EStG, mithin in der Hauptsache Dividenden, aber auch Ausbeuten und sonstige Bezüge wie Dividendenkompensationszahlungen nach dem Katalog des § 20 Abs 1 Nr 1 EStG, wenn die Aktien oder Genussscheine zulässigerwei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Unterbliebener Steuerabzug (§ 36a Abs 4 EStG)

Rn. 10 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Steuerbefreite StPfl iSd § 44a Abs 7 EStG, bei denen kein Abzug vorgenommen wurde, oder StPfl, denen ein Abzug erstattet wurde, müssen, wenn bei Ihnen die Voraussetzungen für eine Anrechenbarkeit nach § 36a Abs 1 bis 3 EStG nicht erfüllt sind, ihrem zuständigen FA gegenüber dies anzeigen und in Höhe des unterbliebenen Steuerabzugs auf KapErt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Mindestwertänderungsrisiko (§ 36a Abs 3 EStG)

Rn. 5 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Der StPfl muss das Risiko aus einem sinkenden Wert der Anteile oder Genussscheine in einem vom Gesetzgeber definierten Umfang allein tragen. Der Gesetzentwurf der BReg hatte ursprünglich für das Wertänderungsrisiko nur eine Grenze von 30 % vorgesehen (Begründung zu § 36 Abs 2a EStG-E, BR-Drs 119/16 v 11.03.2016, 155). Der Bundesrat vertrat die...mehr

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FF 12/2025, Die sekundäre A... / 3. Die Rechtsprechung zur sekundären Altersvorsorge im Lichte der aktuellen gesellschaftlichen Verhältnisse

Diese Analyse des Gesetzgebers der 14 Legislaturperiode bezüglich der Altersvorsorgesysteme hat an Aktualität heute in keiner Weise eingebüßt, sondern hat sich noch verschärft. Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, umgangssprachlich "die Wirtschaftsweisen" genannt, warnte in seinem Jahresgutachten 2023/2024 vor den Risiken der demog...mehr

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FF 12/2025, Die sekundäre A... / 3. Adressatenkreis der sekundären Altersvorsorge

Die sekundäre Altersvorsorge ist für rentenversicherungspflichtige Angestellte[60] und Beamte[61] möglich. Aber auch Selbstständigen und nicht rentenversicherungspflichtigen Angestellten ist die sekundäre Altersvorsorge eröffnet.[62] Es gibt also keinen Personenkreis, der von den Möglichkeiten der sekundären Altersvorsorge ausgeschlossen wäre. Bei nicht rentenversicherungspfl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Tatbestandliche Voraussetzungen (begünstigte Veräußerungsobjekte, Reinvestitionsgüter und weitere Voraussetzungen)

Rn. 266 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 § 6b Abs 10 EStG findet bei Veräußerung von Anteilen an KapGes (sog begünstigte Veräußerungsobjekte) Anwendung. Zum Begriff der Veräußerung s Rn 141 ff, zum Begriff der Anteile an KapGes s Rn 292 ff sowie zu den weiteren Tatbestandsvoraussetzungen (zB 6-Jahres-Frist nach § 6b Abs 4 Nr 2 EStG, Zugehörigkeit zum AV einer inländischen Betriebs...mehr

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FF 12/2025, Die sekundäre A... / 6. Gegenstände der sekundären Altersvorsorge

Der BGH hat diesbezüglich bisher eine sehr großzügige Haltung eingenommen. Grundsätzlich soll es dem Vorsorgeberechtigten freistehen, in welcher Weise er Vorsorge für sein Alter trifft, solange die Anlage den Zweck der Altersversorgung erreicht.[92] Als geeignet dürften sich neben den steuerlich geförderten Anlageformen[93] auch zusätzliche, freiwillige Beiträge zu Versorgun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 80 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 WG können sein:mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 1.8 Einstweilige Verfügung

Rz. 300 Die einstweilige Verfügung ist im Mietverhältnis bisher nur dann zulässig, wenn zu besorgen ist, dass durch eine Veränderung des bestehenden Zustands die Verwirklichung des Rechts einer Mietvertragspartei vereitelt oder wesentlich erschwert werden könnte (§ 935 ZPO), oder wenn die einstweilige Verfügung zur Abwendung wesentlicher Nachteile oder zur Verhinderung drohe...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 2.1 Allgemeines

Rz. 358 Urteile wegen Räumung der Mietsache, wegen Fortsetzung des Wohnraummietverhältnisses gemäß §§ 574 bis 574b BGB sind gemäß § 708 Nr. 7 ZPO ohne Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar zu erklären; dies gilt auch für Pachtverhältnisse (OLG Celle, Teilurteil v. 16.5.2023, 2 U 37/23, BeckRS 2023, 12898). Die Zwangsvollstreckung darf nur durchgeführt werden, wenn ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XVII. Bestehen von Genussscheinen, Genussrechten, Wandelschuldverschreibungen, Optionsscheinen, Optionen, Besserungsscheinen oder vergleichbaren Wertpapieren oder Rechten (§ 285 Nr. 15a)

Rn. 556 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 285 Nr. 15a sind im Anhang das "Bestehen von Genussscheinen, Genussrechten, Wandelschuldverschreibungen, Optionsscheinen, Optionen, Besserungsscheinen oder vergleichbaren Wertpapieren oder Rechten, unter Angabe der Anzahl und der Rechte, die sie verbriefen", anzugeben. Die durch das BilRUG neu eingefügte Nr. 15a setzt Art. 17 Abs. 1 l...mehr