Fachbeiträge & Kommentare zu Wertpapier

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Teilwertabschreibung und Teilwertzuschreibung

Rn. 925 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Bei börsennotierten, börsengehandelten und aktienindexbasierten Wertpapieren des AV und UV ist von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung auszugehen, wenn der Börsenwert zum Bilanzstichtag unter denjenigen im Erwerbszeitpunkt gesunken ist und der Kursverlust die Bagatellgrenze von 5 % der Notierung bei Erwerb überschreitet. Bei den b...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hb) Rspr zur Kaufpreisaufteilung

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 231. Gesetz zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung der KapSt (Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz – AbzStEntlModG) v 02.06.2021, BGBl I 2021, 1259

Rn. 251 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Das Gesetz bezweckt eine wirksamere Gestaltung des Verfahrens zur Entlastung beschränkt StPfl von der KapESt und vom Steuerabzug nach § 50a EStG beim BZSt und die Erschwerung und die Verhinderung damit zusammenhängenden Missbrauchs und Steuerhinterziehung mittels Digitalisierung bei gleichzeitiger Verringerung der Anzahl verschiedener Verfa...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / j) ABC der Anschaffungskosten

Rn. 249 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Abbruchkosten eines Gebäudes als AK des Grund und Bodens s Rn 591 Abstandszahlung Zur Befreiung von einer dinglichen Last können Abstandszahlungen Grundstücks-AK sein (Spindler, DB 1993, 297; BFH BStBl II 1993, 486; sowie FG BaWü EFG 2003, 378 für Verzicht auf den Erwerb von GmbH-Anteilen; FG Nürnberg v 17.09.2001, I 282/2000, DStRE 2002, 194 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Zugangsbewertung: Anschaffungskosten

Rn. 919 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Börsengängige Wertpapiere ohne Beteiligungscharakter (s Rn 671 ff) werden zu AK (s Rn 150 ff) bewertet. Im Einzelnen: Anschaffungszeitpunkt (Jahreswechsel) s Rn 156, Umfang der AK s Rn 160, Nebenkosten, Erwerbskosten s Rn 166f, wobei zu den Anschaffungsnebenkosten typischerweise der Ausgabeaufschlag gehört, Aufspaltung des Kaufpreises bei Kapit...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Voraussichtlich dauernde Wertminderung – Begriff und Auffassung der FinVerw

Rn. 476 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Zum Begriff der dauernden Wertminderung vertritt die FinVerw folgende Auffassung (BMF v 02.09.2016, BStBl I 2016, 995 Rz 5): Zitat " Eine voraussichtlich dauernde Wertminderung bedeutet ein voraussichtlich nachhaltiges Absinken des Werts des WG unter den maßgeblichen Buchwert; eine nur vorübergehende Wertminderung reicht für eine Teilwertabsc...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Mittelverwendungsrechnung

Tz. 11 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Bei größeren steuerbegünstigten Einrichtungen kann der Nachweis der zeitnahen Mittelverwendung nur noch durch eine separate Mittelverwendungsrechnung geführt werden, da darin die vorhandenen Mittel aufgeschlüsselt und zugeordnet und deren Verwendung nachvollziehbar dargestellt wird. Tz. 12 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Als ein Modell einer Mitte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 84. Gesetz zur Neuregelung der Zinsbesteuerung (Zinsabschlaggesetz) vom 09.11.1992, BGBl I 92, 1853

Rn. 104 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 BMF-Schreiben vom 26.10.1992, DB 1992, 2317 nimmt Stellung iw zu "technischen" Fragen bei der Vornahme des Zinsabschlags, die für die Kreditinstitute von Bedeutung sind, die in der Praxis die Hauptlast der neuen Quellenbesteuerung tragen. Einen Hinweis verdienen insbesondere die Ausführungen im BMF-Schreiben zur Behandlung von Zinsen aus Mie...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Folgebewertung (Teilwertabschreibung und Teilwertzuschreibung)

Rn. 936 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Nach Rspr des BFH entspricht der Teilwert von Anteilen an Investmentfonds dem Rücknahmepreis, wenn die Anteile für den Betrieb entbehrlich, dh überflüssig sind, ansonsten dem Ausgabepreis, dh dem Preis, zu welchem die Anteilsscheine erworben werden können (BFH v 21.09.2011, I R 7/11, BStBl II 2014, 616). Rn. 937 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 In...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Sonderprobleme der Teilwertermittlung

Rn. 421 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Überhöhte Aufwendungen rechtfertigen keine Abweichung v Buchwert. Das gilt zB für überhöhte Baukosten gem BFH v 30.08.1962, IV R 81/49 nv. Die Richtigkeit dieser Rspr beruht zumindest aus praktischer Sicht darin, dass die "Überhöhung" in aller Regel kaum nachweisbar sein dürfte. Das Gleiche gilt für erzwungene Aufwendungen, also solche, bei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) ABC der Beteiligungsbilanzierung

Rn. 754 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Abführungsbedingte Teilwertabschreibung ist möglich (BFH v 13.11.2002, I R 9/02, BStBl II 2003, 489); s Rn 740. Agio bei Kapitalerhöhung AK der neuen Anteile, keine nachträglichen AK der bereits vorhandenen Anteile (BFH v 27.05.2009, BFH/NV 2010, 375), s Rn 685, bei Erwerb von festverzinslichen Kapitalanlagen (Namensschuldverschreibung) keine A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. ABC des Teilwerts

Rn. 522 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Abführungsbedingte Teilwertabschreibung ist möglich (BFH v 13.11.2002, I R 9/02, BStBl II 2003, 489), s Rn 741 Aktienanleihe s Rn 482 Altlast kann Teilwert bei Grund und Boden mindern, s Rn 659, ggf HK s Rn 654 Anlaufverlust s Rn 729 Anwendungsbereich zur allg Bewertungssystematik s Rn 409 Arbeitnehmerdarlehen s Rn 893 Auftragsfertigung s Rn 444, 454 Aus...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Begünstigte Vermögensbeteiligungen

Rn. 1327 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Begünstigt ist nur der geldwerte Vorteil aus der unentgeltlichen oder verbilligten Überlassung einer Vermögensbeteiligung iSd § 2 Abs 1 Nr 1 Buchst a, b, f–l und Abs 2–5 5. VermBG:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fd) ABC des Lifo-Verfahrens

Rn. 139 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Automobilhändler Zur technischen Ausgestaltung s Weber/Standke, BB 1993, 399 und Hörtig/Uhlich, DB 1994, 1045. Der BFH hat sich hierzu nicht geäußert (s Rn 119). Chemische Industrie Zur technischen Ausgestaltung und Gruppenbildung (s Hörtig/Puderbach, DB 1991, 977). Fremdwährungs-AK können nach dem Lifo-Verfahren ermittelt werden (s Autenrieth i...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Ahndung von Verstößen gem §§ 45b und 45c EStG (§ 50e Abs 2 und 3 EStG nF – ab 01.01.2027)

Rn. 5 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 § 50e Abs 2 und 3 EStG wurde eingefügt durch Art 1 Nr 17 Buchst b iVm Art 1 Nr 21 Buchst f AbzStEntModG vom 02.06.2021, BGBl I 2021, 1259 mWv 01.01.2025 (§ 52 Abs 47c S 2 EStG idF AbzStEntModG). Bevor die Neuregelung jedoch in Kraft treten konnte, wurde die erstmalige Anwendbarkeit durch das JStG 2024 v 02.12.2024 (BGBl I 2024 Nr 387) auf die ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen

Tz. 21 Stand: EL 59 – ET: 04/2026 Der Anwendungsbereich von IFRS 8 umfasst Einzel-(Jahres-) und Konzernabschlüsse von Unternehmen, "deren Schuld- oder Eigenkapitalinstrumente auf einem öffentlichen Markt gehandelt werden" ("…whose equity or debt securities are traded in a public market…") oder von Unternehmen, die ihre Abschlüsse bei einem Wertpapieraufsichtsgremium bereits e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 145. Gesetz zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Steuerrecht u zur Änderung weiterer Vorschriften (Richtlinien-Umsetzungsgesetz – EURLUmsG) v 09.12.2004, BGBl I 2004, 3310

Rn. 165 Stand: EL 66 – ET: 05/2005 Im Bereich des EStG erfolgt durch dieses Gesetz die Umsetzung der Änderungen der Mutter-/Tochterrichtlinie (Änderung v 22.12.2003, ABIEU Nr L 7, 41) in nationales Recht. Das Gesetz ist darüber hinaus ein "Omnibusgesetz" u dadurch zum "SteueränderungsG 2004" mutiert: s Stellungnahme des FinMin NRW in DB 2004, 2660 ff. Im Einzelnen: § 11 Abs 1 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 147. Gesetz zur Beschränkung der Verlustverrechnung im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen v 22.12.2005, BGBl I 2005, 3683

Rn. 167 Stand: EL 72 – ET: 11/2006 Die Bundesregierung hatte bereits durch Kabinettsbeschluss v 04.05.2005 die Verabschiedung eines § 15b EStG in die Wege geleitet, die an die Stelle von § 2 EStG tritt. In der Begründung wird ausgeführt, dass der Ansturm auf ua Medienfonds u Wertpapierfonds ständig zunehme u diese Fondsmodelle ihren Anlegern im Erstjahr einen hohen Verlust zu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Wert der Vermögensbeteiligung (§ 3 Nr 39 S 4 EStG)

Rn. 1335 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Nach § 3 Nr 39 S 4 EStG ist als Wert der Vermögensbeteiligung der gemeine Wert zum Zeitpunkt der Überlassung anzusetzen. Der gemeine Wert ist in § 9 BewG definiert. Maßgebend ist mithin der gemäß § 9 Abs 2 BewG im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielende Preis, ohne dass ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu berücksichtigen wär...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Änderung der Besteuerung bei Einkünften aus Kapitalvermögen und Vermietung und Verpachtung

Rn. 129d Stand: EL 48 – ET: 08/2001 § 9a S 1 Nr 2 EStG: Durch die Änderung von § 9a S 1 Nr 2 EStG entfällt die Werbungskostenpauschale für Wohngebäude. § 10i EStG: Der Wegfall des Vorkostenabzugs ab 1999 (s § 52 Abs 29 EStG) betrifft die Vorkostenpauschale von DM 3 500 und den Abzug von Erhaltungsaufwendungen bis zu DM 22 500. § 20 Abs 4 EStG: Mit der Halbierung der Sparer-Freibet...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 61. 2. Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer durch Kapitalbeteiligungen (2. Vermögensbeteiligungsgesetz) vom 19.12.1986 BStBl I 87, 231

Rn. 69 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Betrifft Ausbau des § 19a EStG durch Erweiterung der steuerbegünstigten Vermögensbeteiligungen (Einbeziehung von Anteilsscheinen an Beteiligungs-Sondervermögen sowie von GmbH-Anteilen; gleichzeitig Erhöhung des steuerlichen Freibetrages von 300 DM auf 500 DM). Neuregelung der Bewertung von Wertpapieren in Abs 8.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 88. Mißbrauchsbekämpfungs- und Steuerbereinigungsgesetz vom 21.12.1993, BGBl I 93, 2310 (StMBG)

Rn. 108 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das 3. große Änderungsgesetz des Jahres 1993 nach FKPG und StandOG ist bereits am 30.12.1993 in Kraft getreten (Art 34 Abs 1 StMBG) und ändert insgesamt 32 steuerliche Gesetze und Rechtsverordnungen. Berücksichtigt man zusätzlich das kurzfristige Zustandekommen und Inkrafttreten dieses Gesetzes, so wird zu Recht von einem "Steuerchaos" (so a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 65. Gesetz über Maßnahmen zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Haushaltsbegleitgesetz 1989) v 20.12.1988, BGBl I 88, 2262

Rn. 80 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Mit dem Haushaltsbegleitgesetz 1989 wurde die große Steuerreform 1990 schon wieder reformiert. Es handelt sich im wesentlichen um Korrekturen aufgrund mangelnder Voraussicht des Gesetzgebers in folgenden Punkten (Art 4 Haushaltsbegleitgesetz):mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Teilwertabschreibung durch Wertberichtigungen von Forderungen

Rn. 901 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Eine typische Ausprägung der Teilwertabschreibung ist die Wertberichtigung: Einzelwertberichtigungen auf (insb) Forderungen des UV sind vorzunehmen, wenn die Ausfallgefahr zureichend konkretisiert werden kann (BFH BStBl III 1961, 336). Dies gilt auch im Hinblick auf das Erfordernis der "voraussichtlich dauernden Wertminderung" (s das Fallbe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 180. Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010) v 08.12.2010, BGBl I 2010, 1786

Rn. 200 Stand: EL 98 – ET: 02/2013 Am 28.10.2010 hat der Bundestag das JStG 2010 (Omnibusgesetz für eine Vielzahl von Einzelregelungen von der AO bis hin zum Wohnungsbau-PrämienG) verabschiedet. Der Bundesrat hat am 26.11.2010 darüber entschieden, ohne, wie empfohlen, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Viele Änderungen sind in allen offenen Fällen und somit rückwirkend anzu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 83. Gesetz zur Entlastung der Familien und zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen und Arbeitsplätze (Steueränderungsgesetz 1992 -StÄndG 1992) vom 25.02.1992, BGBl I 92, 297; Stellungnahme der Bundessteuerberaterkammer vom 01.10.1991, DStR 91, 1474; Stellungnahme des Steuerfachausschusses des IDW vom 01.10.1991, FN 91, 407.

Rn. 103 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Nach dem Regierungsentwurf und der Stellungnahme des Bundesrates vom 25.10.1991, vom Bundestag am 08.11.1991 als Gesetzesfassung angenommen, zwischenzeitlich vom Bundesrat abgelehnt, sind im EStG folgende Änderungen geplant, deren Schwerpunkte in der Erhöhung des Kinderfreibetrages, in der Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fa) Gesetzesgrundlagen

Rn. 110 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Art 40 Abs 1 der 4. EG-Richtlinie eröffnet den Mitgliedstaaten ein Bewertungswahlrecht. Demzufolge können die AK oder HK aller beweglichen gleichartigen Vermögensgegenstände einschließlich der Wertpapiere bewertet werden: entweder nach den gewogenen Durchschnittswerten (s Rn 85f) oder nach der Unterstellung "First-in-First-out" (Fifo) oder "L...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Bewertung nicht abnutzbarer Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens sowie des Umlaufvermögens (§ 6 Abs 1 Nr 2 und 2a EStG)

Rn. 634 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Die Bewertung von WG, die nicht zu den abnutzbaren WG des AV gehören, richtet sich nach § 6 Abs 1 Nr 2 EStG. Für diese sieht die Regelung eine Bewertung mit den AK (s Rn 150 ff)), HK (s Rn 255 ff) oder dem an deren Stelle tretenden Wert (s Rn 350 ff), vermindert um die Abzüge nach § 6b EStG und ähnliche Abzüge vor. Die Abgrenzung richtet si...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Meyering/Brodersen/Gröne, Außerplanmäßige Abschreibung im Steuerrecht: Alter Wein in neuen Schläuchen, DStR 2017, 1178. Verwaltungsanweisungen: BMF v 21.02.2002, BStBl I 2002, 262 (zur sog "Eisernen Verpachtung"); OFD Rheinland v 06.11.2008, S 2174 – St 141 (01/2008), DB 2008, 2623 (Pauschalwertberichtigung auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (sog Delkredere); Berück...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. EStG-Änderungsgesetze vom 10.10.1952; 15.12.1952; 19.05.1953; 24.06.1953; 24.04.1954

Rn. 8 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Auch in den folgenden Jahren stand die Gesetzgebungsmaschine nicht still. Die anhaltende Reformarbeit bescherte dem viel geplagten Steuerzahler wie dem bewundernswert arbeitenden Finanzbeamten zunächst das Erste Gesetz zur Vereinfachung des EStG vom 10.10.1952 (BStBl I 52, 1017). Es brachte Erhöhung der Sonderausgabensätze von 468 auf 624 DM (...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Folgebewertung von Forderungen zum Teilwert

ba) Überblick Rn. 888 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Die Teilwertvermutung (s Rn 419 ff) gilt auch für Forderungen (BFH BStBl II 1990, 117). Ausgangspunkt der Bewertung ist dabei der Nennwert, einerlei ob AK oder HK oder ein sonstiger Wert vorliegt (s Rn 876 ff). Der eventuell niedrigere Teilwert iSd EStG reflektiert das gemilderte (Forderungen im AV gem § 253 Abs 3 S 5 HGB) bzw ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Meyering/Brodersen/Gröne, Außerplanmäßige Abschreibung im Steuerrecht: Alter Wein in neuen Schläuchen, DStR 2017, 1178. Verwaltungsanweisungen: BMF v 26.03.2009, BStBl I 2009, 514 (Teilwertabschreibung gem § 6 Abs 1 Nr 2 S 2 EStG idF StEntlG 1999/2000/2002; Vorliegen einer voraussichtlich dauernden Wertminderung bei börsennotierten Aktien, die als Finanzanlage gehalten werden;...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Zeitnah zu verwendende Mittel und gebundenes Vermögen

Tz. 3 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Grundsätzlich unterliegen alle Mittel einer steuerbegünstigten Einrichtung dem Gebot der zeitnahen Mittelverwendung. Von diesem Grundsatz gibt es jedoch Ausnahmen. So gibt es neben den zeitnah zu verwendenden Mitteln auch Mittel, die nicht zeitnah zu verwenden sind, die eine steuerbegünstigte Körperschaft dauerhaft thesaurieren kann (sog. "zulä...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Rückwirkungsproblematik

Rn. 513 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Das Zuschreibungsgebot gilt ab dem VZ 1999, allerdings rückwirkend für alle irgendwann einmal für ein betreffendes WG vorgenommenen Teilwertabschreibungen. Wenn die konkrete bilanzierende Einheit bereits zu den DM-EB-Stichtagen existent war, war also im VZ 1999 bis dahin zurückzublicken, längstens bis zum 21.06.1948. Diese Rückwirkung ist v...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Finanzinstrumente (Sondervorschrift für Kreditinstitute, § 6 Abs 1 Nr 2b EStG)

Rn. 944 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Durch das BilMoG v 25.05.2009 (s §§ 4, 5 Rn 410 (Briesemeister); s vor § 1 Rn 193 (Bitz)) ist § 6 Abs 1 Nr 2b eingefügt worden. Die Regelung gilt nur für StPfl, die in den Anwendungsbereich des § 340 HGB fallen. Diese haben die zu Handelszwecken erworbenen Finanzinstrumente, die nicht in einer Bewertungseinheit iSd § 5 Abs 1a S 2 EStG abgeb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Gruppenbewertung

Rn. 90 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Nach Maßgabe von § 256 S 2 HGB iVm 240 Abs 4 HGB können in Übereinstimmung mit R 6.8 Abs 4 EStR 2012 im Interesse der Bewertungserleichterung gleichartige WG des Vorratsvermögens jeweils zu einer Gruppe zusammengefasst und mit einem gewogenen Durchschnittswert bewertet werden. "Gleichartig" verlangt dabei keine Gleichwertigkeit. Bei der Besta...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Steuererhebung

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fba) Überblick über die Verbrauchsfolgeverfahren

Rn. 111 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Die Bewertung nach Maßgabe eines Verbrauchsfolgeverfahrens kann durchaus die Wirklichkeit wiedergeben und steht dann hinsichtlich der Anwendbarkeit außer Frage (s R 6.9 Abs 2 S 2 EStR 2012). Ansonsten handelt es sich um den Ausfluss einer Fiktion. Nur um diese fiktiven Verfahren geht es im Folgenden. Rn. 112 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Nach §...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Überblick

Rn. 888 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Die Teilwertvermutung (s Rn 419 ff) gilt auch für Forderungen (BFH BStBl II 1990, 117). Ausgangspunkt der Bewertung ist dabei der Nennwert, einerlei ob AK oder HK oder ein sonstiger Wert vorliegt (s Rn 876 ff). Der eventuell niedrigere Teilwert iSd EStG reflektiert das gemilderte (Forderungen im AV gem § 253 Abs 3 S 5 HGB) bzw strenge Niede...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bd) Sonderfall: Teilwertabschreibung auf Forderungen im Gesellschaftsverhältnis (ua verbundene Unternehmen, Betriebsaufspaltung)

Rn. 906 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Im Grundsatz sind auch Forderungen einer Gesellschaft gegenüber ihren Gesellschaftern nach den allg Grundsätzen zu bewerten. Dies bedeutet ua, dass auch das Ausfallwagnis nicht von vornherein ausgeschlossen werden kann (Dreixler in H/H/R, § 6 EStG Rz 562 (08/2021), so aber FinVerw, BP-Kartei NRW Teil I Konto: Delkredere, A II a), Allerdings...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 224. Jahressteuergesetz 2020 (JStG 2020) v 21.12.2020, BGBl I 2020, 3096

Rn. 244 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Das Gesetz enthält eine Vielzahl an Änderungen über etliche Einzelsteuergesetze. Auf Empfehlung des Finanzausschusses wurde insb befristet auf 2020 und 2021 eine Homeoffice-Pauschale eingeführt und diverse Verbesserungen für gemeinnützige Körperschaften umgesetzt. Gesetzgebungsbedarf gab es insb betreffend notwendige Anpassungen an EU-Recht ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Zukunftsorientierte Bewertung (Schätzung ieS)

Rn. 42 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Erst recht beginnen aber die Probleme bei den zukunftsorientierten Positionen, und das sind im Grunde genommen alle wesentlichen, die in der Bilanz erscheinen. Beispiele: Abnutzbares Sach-AV (Maschinen, Autos) müssen entsprechend ihrer Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Ob damit der "wirkliche" Wert durch die Wahl des konkreten Abschreibungs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Stichtagsprinzip, Wertaufhellung, Wertbegründung

Rn. 486 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Die Teilwertabschreibung und ihre möglicherweise später anstehende Rückgängigmachung durch Zuschreibung ist in besonderem Maße der Problematik des Spannungsverhältnisses zwischen Stichtagsprinzip und dem Wertaufhellungsgedanken ausgeliefert (s §§ 4,5 Rn 21 ff (Briesemeister)). Es gilt, dass werterhellende Erkenntnisse bis zum Zeitpunkt der...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Tatbestandsmerkmale im Einzelnen

Rn. 1830 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 § 6 Abs 6 S 2 EStG findet Anwendung auf die verdeckte Einlage eines WG in eine KapGes. Eine Definition des in der Praxis ständig verwandten Begriffs der verdeckten Einlage enthält weder diese, noch eine andere Vorschrift des EStG. Gemeinhin versteht man darunter Einlagen von Sachwerten in KapGes und neuerdings auch PersGes (Mitunternehmers...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 149. Gesetz zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen v 28.04.2006, BGBl I 2006, 1095

Rn. 169 Stand: EL 72 – ET: 11/2006 Zur Sanierung der öff Haushalte enthält das Gesetz folgende Regelungen:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 241. Gesetz zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz – ZuFinG) vom 11.12.2023, BGBl I 2023, Nr 354

Rn. 261 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Der Bundesrat hat am 24.11.2023 dem Gesetz zugestimmt, das Regelungen zum Gesellschaftsrecht, zum Kapitalmarktrecht und zum Steuerrecht enthält. Mit dem ZuFinG soll der Wirtschaftsstandort Deutschland gestärkt werden. Aus steuerlicher Sicht enthält das Gesetz im Wesentlichen (Artikel 17) Änderungen zum EStG mit Bezug auf die Förderung der Mit...mehr

Lexikonbeitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Grenzen für Beratung und sonstige Dienste

Rz. 8 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Der LSt-Hilfeverein darf die Beratung nur gegenüber Mitgliedern des eigenen Beratungsvereins durchführen. Die Beratung ist auch gegenüber arbeitslos gewordenen Mitgliedern und nicht erwerbstätigen Ehepartnern, die zusammen veranlagt werden, zulässig. Andere Angehörige der Mitglieder und sonstige Dritte dürfen hingegen nicht betreut werden. Di...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Durchschnittsbewertung

Rn. 85 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Dem Grundsatz der Einzelbewertung widerspricht es nicht, wenn ein bestimmter Bestand an Vorratsvermögen (Rohmaterial, Handelswaren, uU auch Erzeugnisse) nach der sog Durchschnittsmethode bewertet wird. Dieses Verfahren reflektiert insb die im Zeitverlauf schwankenden Einstandspreise und -kosten. Die Rechtfertigung für dieses Verfahren liegt ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Änderungen bei der Einkünfteermittlung im übrigen

Rn. 74 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Im folgenden werden nur die wesentlichen Änderungen dargestellt (allein im Einkommensteuer- Gesetz wurden insgesamt 75 Vorschriften geändert bzw vollkommen neu gefaßt):mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / eb) Erläuterungen zu § 3 Nr 71 Buchst a EStG nF

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