Rz. 95

Im Kassenbestand werden in- und ausländisches Bargeld und z. B. Briefmarken ausgewiesen. Zum Kassenbestand gehören alle Euro-Noten- und Euro-Münz-Bestände. Hinzu kommen die Sortenbestände und ausländische Münzen, die zum Kurs des Abschlussstichtags umzurechnen sind. Zum Kassenbestand zählen auch alle Wertzeichen/-marken, wie Brief-, Steuer-, Gerichtskosten- oder ähnliche Marken sowie das Guthaben auf Frankiergeräten. Zins- und Dividendenscheine gelten als sonstige Wertpapiere (Rz 93), wohingegen sowohl Edelmetallbarren als auch Quittungen über Vorschüsse und Darlehen den sonstigen VG zuzurechnen sind.[1]

[1] Vgl. Schubert/Waubke, in Beck Bil-Komm., 13. Aufl. 2022, § 266 HGB Rz 151 ff.

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