Fachbeiträge & Kommentare zu Vollstreckung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 6.2 Entscheidung und Durchführung

Rz. 25 Die Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis "dürfen" unter den Voraussetzungen der Vorschrift niedergeschlagen werden. Die Vollstreckungsbehörden haben hier also Handlungsfreiheit. Einen Rechtsanspruch auf eine Niederschlagung oder die Art der Niederschlagung hat der Vollstreckungsschuldner nicht. Die Niederschlagung ist grundsätzlich eine interne Maßnahme über eine ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 5.2.2 Zulässigkeit

Rz. 41 Die Widerspruchsklage ist zulässig, sobald der Vollstreckungsgegenstand durch die Pfändung bzw. Beschlagnahme feststeht und die Vollstreckung noch nicht beendet ist. Dabei ist die Beendigung bei einer Forderungspfändung (Geld) nicht bereits mit der Hinterlegung des Forderungsbetrags durch den Drittschuldner gegeben, sondern erst mit der tatsächlichen Befriedigung des ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 6.1 Grundlagen

Rz. 9 Durch die Vollstreckung soll die Erfüllung der Forderungen zwangsweise durchgesetzt werden. Dieser Zwang muss dort seine Grenze finden, wo andernfalls der Vollstreckungsschuldner eines gewissen Existenzminimums beraubt werden würde. Demgemäß sind nicht nur existenznotwendige Sachen[1], sondern insbesondere auch das zum Lebensunterhalt dienende Arbeitsentgelt ganz oder ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 4.2.1 Inhaberschaft von Forderungen

Rz. 14 Die Inhaberschaft von Forderungen oder anderen Vermögensrechten (s. Rz. 3) beinhaltet das Recht zum Widerspruch, wenn in sie im Weg der Beitreibung gegen einen Dritten vollstreckt wird. So kann z. B. bei der Sicherungsabtretung der Sicherungsnehmer widersprechen. Bei der Inkassozession ist der Treugeber widerspruchsberechtigt.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 4 Durchführung der Pfändung

Rz. 7 Die Durchführung der Pfändung erfolgt in unterschiedlicher Form. Diese ist vom Gegenstand abhängig, in den die Vollstreckung erfolgen soll: Pfändung beweglicher Sachen nach §§ 286 Abs. 1, 2, 306, 307 AO, Forderungspfändung nach § 309 AO, Pfändung anderer Vermögensrechte nach § 321 AO. Wegen der Kosten der Pfändung s. Erl. zu § 339 AO.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4 Inhalt der Mahnung

Rz. 8 Die Mahnung setzt begrifflich und nach dem Wortlaut der Vorschrift voraus, dass eine Geldleistung geschuldet wird. Außerdem sind die Festsetzung des geschuldeten Betrags und das Leistungsgebot, soweit ein solches erforderlich ist[1], sowie die Fälligkeit und der Ablauf der Schonfrist des § 254 Abs. 1 S. 1 AO erforderlich. In der Mahnung selbst wird an die Zahlung erinn...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 6 Zeitpunkt

Rz. 14 Der Vollstreckungsschuldner soll i. d. R. vor Beginn der Vollstreckung gemahnt werden.[1] Vollstreckungsschuldner[2] kann dabei der Schuldner eines Anspruchs aus dem Steuerschuldverhältnis erst dann sein, wenn der Anspruch fällig ist.[3] Die Mahnung setzt deshalb regelmäßig das vorherige Eingehen eines Leistungsgebots sowie das Verstreichen der Frist von einer Woche n...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 5.2 Unverhältnismäßigkeit der Einziehung

Rz. 20 Die Niederschlagung ist auch nach § 261 Nr. 2 AO dann zulässig, wenn die Einziehungskosten außer Verhältnis zur Höhe der Schuld stehen. Die Regelung ist unverändert. Hier ist wie bei § 156 AO sinnvollerweise ein gewisser Raum für Rentabilitätserwägungen der Finanzbehörde. Die Verwaltung sieht dazu in Abschn. 15 Abs. 1 VollstrA v. 13.3.1980[1] grundsätzliche Betragsgre...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 2.2 Vollstreckungsauftrag

Rz. 6 Vollstreckungsauftrag ist der schriftliche oder elektronische Auftrag, mit dem der Vollziehungsbeamte ermächtigt wird, die Vollstreckung wegen Geldforderungen in bewegliche Sachen durchzuführen. Er ist also die Legitimation des Vollziehungsbeamten für die konkrete Vollstreckungsmaßnahme. Der Vollziehungsbeamte hat den Auftrag dem Vollstreckungsschuldner und ggf. auch D...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorläuferbestimmung war § 344 RAO.[1] Für das zivilprozessuale Vollstreckungsrecht trifft § 804 ZPO eine entsprechende Regelung.[2] Die Bedeutung der Norm liegt in einer Ergänzung des § 281 AO. Nach § 281 Abs. 1 AO erfolgt die Vollstreckung wegen einer Geldforderung der Finanzbehörde in einzelne Gegenstände des beweglichen Vermögens durch Pfändung. § 282 AO ergänzt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 4 Rechtsnatur und Wirkungen

Rz. 9 Die Niederschlagung ist ein rein behördeninterner Vorgang ohne rechtsgestaltende Wirkungen nach außen. Sie ist demgemäß kein Verwaltungsakt gem. § 118 AO.[1] Gegenüber dem Beteiligten wirkt sich die Niederschlagung lediglich als tatsächliches Unterlassen von Einziehungsmaßnahmen aus. Im Kontoauszug der Finanzkasse oder in einer Rückstandsliste taucht der niedergeschlag...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 2.2.2 Wesen des Pfändungspfandrechts

Rz. 8 Das Wesen des Pfändungspfandrechts ist immer noch umstritten. Im Wesentlichen werden, wenn auch mit verschiedenen Abweichungen, dabei drei Theorien vertreten, deren Unterschiede in der Praxis allerdings von untergeordneter Bedeutung sind.[1] Rz. 9 Die privat-rechtliche Theorie sieht das Pfändungspfandrecht als dritte Art privatrechtlicher Pfandrechte und nimmt volle Akz...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 5.1 Erwartung der Erfolglosigkeit der Einziehung

Rz. 17 Die Niederschlagung ist nach § 261 Nr. 1 AO zulässig, wenn zu erwarten ist, dass die Einziehung des Anspruchs aus dem Steuerschuldverhältnis keinen Erfolg haben wird. Bis zur Änderung dieses Gesetzeswortlauts im Rahmen des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens musste die Erfolglosigkeit feststehen.[1] Das Feststehen der Erfolglosigkeit war kein objekt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 3 Gegenstand der Niederschlagung

Rz. 4 Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis dürfen niedergeschlagen werden. Diese in § 37 AO abschließend aufgezählten Ansprüche sind allesamt Ansprüche auf Geldleistungen, vor allem Steuer- und Haftungsansprüche sowie Ansprüche auf steuerliche Nebenleistungen.[1] Die steuerlichen Nebenleistungen sind in § 3 Abs. 4 AO abschließend aufgezählt. Für die Niederschlagung komme...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 4.3.1 Widerspruchsklage bei Veräußerungsverbot (§ 772 ZPO)

Rz. 27 § 772 ZPO normiert die Möglichkeit einer Widerspruchsklage bei einem Veräußerungsverbot. Nach dieser Bestimmung soll, solange ein Veräußerungsverbot nach §§ 135, 136 BGB besteht, ein Gegenstand, auf den es sich bezieht, wegen eines persönlichen Anspruchs oder aufgrund eines infolge des Verbots unwirksamen Rechts nicht im Weg der Zwangsvollstreckung veräußert oder über...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 6.2 Verbot der Überpfändung (§ 281 Abs. 2 AO)

Rz. 11 Für die Vollstreckung in das bewegliche Vermögen gilt generell das Verbot, mehr zu pfänden, als dies zur Befriedigung der Forderung und der Kosten voraussichtlich erforderlich ist.[1] Dies ist als ein Ausfluss des Prinzips der Verhältnismäßigkeit zu sehen.[2] Ein Verstoß gegen dieses Verbot führt allerdings nicht zur Unwirksamkeit der Pfändung.[3] Es handelt sich inso...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 6.3 Verbot der zwecklosen Pfändung (§ 281 Abs. 3)

Rz. 16 Das Vollstreckungsverfahren dient ausschließlich der Befriedigung des Vollstreckungsschuldners und darf nicht als willkürliches Druckmittel missbraucht werden. Das Verbot der zwecklosen Pfändung soll den Vollstreckungsschuldner vor schikanöser Behandlung schützen. Dem Vollstreckungsschuldner sollen erkennbar unverkäufliche Gegenstände, die nur einen persönlichen Wert ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 405 Zuständigkeit, Vollstreckung und Unterrichtung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Abs. 1 und 4 geändert, Abs. 5 zum 1.1.1998 eingefügt durch das 1. SGB III-ÄndG v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2970); Abs. 5 zum 1.1.2002 geändert durch das Gesetz zur Änderung des Gaststättengesetzes und der GewO v. 13.12.2001 (BGBl. I S. 3584); Abs. 1 geändert und ergänzt, Abs. 5 zum 1.8.2002 geändert durch das Gesetz zur Erleichterung der Bekämpfung ill...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 405 Zustän... / 2.4 Geldbußen

Rz. 4 Die nach § 404 festgesetzten und eingezahlten oder vollstreckten Bußgelder fließen entweder in die Kasse der Bundesagentur für Arbeit oder der Zollverwaltung. Dafür ist entscheidend, welcher Behörde die Dienststelle zuzurechnen ist, die den Bußgeldbescheid erlassen hat. Dafür wiederum kommt es darauf an, wer Prüfbehörde war. Rz. 5 Für den Zollbereich gilt die Hauptzolla...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 405 Zustän... / 2.2 Überblick über das Zwölfte Kapitel

Rz. 2q Der Erste Abschnitt (§§ 404 bis 405) fasst die danach zu ahndenden Bußgeldvorschriften sowie Regelungen zur Zuständigkeit und Vollstreckung sowie Unterrichtung zusammen. Insbesondere wird die Zuständigkeit der Zollverwaltung von der Bundesagentur für Arbeit abgegrenzt. Die Unterrichtung betrifft Eintragungen in das Gewerbezentralregister. Mit Wirkung zum 1.1.2021 wurd...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 405 Zustän... / 2 Rechtspraxis

2.1 Ordnungswidrigkeiten Rz. 2g Das Zwölfte Kapitel enthält die Bußgeldvorschriften und trifft ergänzende Regelungen zur Zuständigkeit, Vollstreckung und Unterrichtung speziell für das Arbeitsförderungsrecht. Die Verfahren richten sich nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG). Rz. 2h Eine Ordnungswidrigkeit definiert das OWiG grundsätzlich als eine rechtswidrige und vo...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 405 Zustän... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift fasst Zuständigkeiten, Zusammenarbeit und Regelungen zur Vollstreckung in Bußgeldangelegenheiten sowie Pflichten zur Übermittlung von Erkenntnissen an die Zollverwaltung zusammen. Damit soll eine möglichst umfassende Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten gewährleistet werden. Rz. 2a Abs. 1 grenzt die Zuständigkeit für einzelne Bußgeldtatbestände zwischen Di...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 405 Zustän... / 2.3 Sachliche Zuständigkeit

Rz. 3 Die Bußgeldverfahren richten sich nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG). Grundsätzlich sind die Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit zuständig für die Verfolgung und Ahndung der Ordnungswidrigkeiten nach § 404 Abs. 2, die Hauptzollämter für diejenigen nach § 404 Abs. 1 sowie Abs. 2 Nrn. 3 und 4. Abs. 1 bestimmt damit als bundesgesetzliche Vorschrift in Einkl...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 405 Zustän... / 2.5 Auslagen

Rz. 7 Die grundsätzlich von der Staatskasse zu tragenden notwendigen Auslagen für ein Verfahren (vgl. § 105 OWiG), das eine Bundesbehörde durchführt, werden durch Abs. 3 als zulässige besondere gesetzliche Bestimmung der Bundesagentur für Arbeit bzw. der Zollverwaltung auferlegt. Der Grundsatz, dass Auslagen und Vereinnahmung in einer Hand liegen, bleibt damit gewahrt. Rz. 8...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 405 Zustän... / 2.8 Erkenntnisübermittlung

Rz. 19 Abs. 6 wurde aus dem aufgehobenen § 308 übernommen. Die Regelung überzeugt nicht, weil sie die Übermittlung von Erkenntnissen zu sehr in das Ermessen der Gerichte, Strafverfolgungs- und Strafvollstreckungsbehörden legt. Richtig ist, dass schutzwürdige Interessen von Verfahrensbeteiligten nicht beeinträchtigt werden dürfen. Die Gewissheit über Erkenntnisse betrachten d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 405 Zustän... / 2.1 Ordnungswidrigkeiten

Rz. 2g Das Zwölfte Kapitel enthält die Bußgeldvorschriften und trifft ergänzende Regelungen zur Zuständigkeit, Vollstreckung und Unterrichtung speziell für das Arbeitsförderungsrecht. Die Verfahren richten sich nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG). Rz. 2h Eine Ordnungswidrigkeit definiert das OWiG grundsätzlich als eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung. Hinz...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 405 Zustän... / 2.7 Gewerbezentralregister

Rz. 13 Unter den Voraussetzungen des Abs. 5 unterrichten die Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit und der Zollverwaltung das Gewerbezentralregister über auferlegte Bußgelder. Das Gewerbezentralregister ist eine Einrichtung des Bundeszentralregisters mit Eintragungen über Unzuverlässigkeiten von Gewerbetreibenden. Schon nach § 149 Abs. 2 Nr. 3 GewO werden in das Gewerbe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 405 Zustän... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Abs. 1 und 4 geändert, Abs. 5 zum 1.1.1998 eingefügt durch das 1. SGB III-ÄndG v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2970); Abs. 5 zum 1.1.2002 geändert durch das Gesetz zur Änderung des Gaststättengesetzes und der GewO v. 13.12.2001 (BGBl. I S. 3584); Abs. 1 geändert und ergänzt, Abs. 5 zum 1.8.2002 geändert durch das Gesetz zur Erleichterung der Bekämpfung illegaler Beschäftigun...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 405 Zustän... / 2.6 Zusammenarbeit von Behörden

Rz. 10 Abs. 4 verpflichtet die Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit und die Hauptzollämter zur Zusammenarbeit mit den in § 2 Abs. 2 (seit dem 18.7.2019: § 2 Abs. 4) des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes v. 23.7.2004 (BGBl. I S. 1842) genannten Behörden (insbesondere Sozialversicherungsträger, Finanz- und Arbeitsschutzbehörden, Ausländerbehörden). Rz. 11 Die Regelung beg...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Vollstreckungsmaßnahmen während der Corona-Pandemie

Leitsatz Das Schreiben des Bundesfinanzministeriums, BMF, Schreiben v. 19.3.2020, IV A 3 – S 0336/19/10007 :002, BStBl 2020 I S. 262, betreffend "Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19/SARS-CoV-2)" (BMF-Corona) gilt auch für Steuerrückstände aus der Zeit vor der Pandemie. Die Rückstände brauchen nicht die Folge der Pandemiebetro...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsbußen / 4 Vollstreckung

Die Betriebsbuße wird vom Arbeitgeber vollstreckt. Eine Betriebsbuße fließt aber nicht ihm zu, sondern muss für betriebliche Sozialeinrichtungen oder karitative Zwecke verwendet werden. Wird eine Geldbuße durch Aufrechnung mit dem Lohnanspruch des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber eingezogen, so sind die Pfändungsvorschriften zu beachten.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 3.2.4.4 Durchsuchungsbeschluss

Rz. 23 Der richterliche Durchsuchungsbeschluss muss so gefasst sein, dass der Eingriff in das Grundrecht aus Art. 13 GG angemessen begrenzt sowie messbar und kontrollierbar bleibt.[1] Er muss inhaltlich möglichst bestimmt sein und im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren dem Betroffenen Aufschluss über Inhalt, Zweck und Ausmaß des Eingriffs geben.[2] Der Beschluss muss daher S...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Verfahrensrecht und Ent... / 1. Entziehungsurteil nach § 17 Abs. 4 S. 1 WEG

Rz. 82 Das neue Recht behält in § 17 Abs. 4 S. 1 WEG die Grundstruktur des bisherigen Verfahrens bei. Danach muss die Wohnungseigentümergemeinschaft im Verfahren nach § 43 Abs. 2 Nr. 2 WEG einen Titel erstreiten, der den Beklagten zur Veräußerung seines Wohnungseigentums verurteilt. Dieser ist Grundlage der Vollstreckung nach den Vorschriften des ZVG. Es wird also der Zwangs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Verfahrensrecht und Ent... / b) Sonstige Verkaufsabsichten

Rz. 85 Nach wie vor nicht geregelt ist der freihändige Verkauf während des Entziehungsverfahrens. Dies ist bis zum Erlass eines Entziehungsurteils unbegrenzt möglich. Schwieriger ist die Lage wiederum nach Eintragung des Zwangsversteigerungsvermerks. Hier dürfte man auf die Rechtsprechung zum alten Recht zurückgreifen können, wonach die einstweilige Einstellung des Zwangsver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Mediation und außerger... / III. Vollstreckung des Urteils

Rz. 14 Schiedssprüche, die von einem deutschen Schiedsgericht gefällt worden sind, haben zunächst nur feststellenden Charakter. Um daraus die Zwangsvollstreckung betreiben zu können, muss der Spruch von einem staatlichen Gericht für vollstreckbar erklärt werden, § 1060 ZPO. Dazu ist ein entsprechender Antrag an das vertraglich vereinbarte Oberlandesgericht zu richten. Haben ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Die Vertretung des Kläg... / II. Arrest

Rz. 374 Beim Arrest wird zwischen dem dinglichen und dem persönlichen Arrest unterschieden. Der dingliche Arrest richtet sich auf das Vermögen des Schuldners und der persönliche Arrest gegen den Schuldner selbst. Neben der eigentlichen Forderung (Arrestanspruch) selbst muss ein Arrestgrund vorhanden sein. Rz. 375 Beim dinglichen Arrest in das Vermögen des Schuldners besteht n...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Die Vertretung des Kläg... / 5. Anträge Zug-um-Zug

Rz. 189 Vertraglich oder durch Gesetz kann geregelt sein, dass Leistung und Gegenleistung Zug-um-Zug zu gewähren sind, so z.B. bei einem Kaufvertrag, § 433 BGB. Ist der andere Teil nicht bereit, seine Verpflichtung zu erfüllen, muss der Gläubiger in einem Klageantrag Zahlung/Herausgabe Zug-um-Zug gegen Erbringung der Gegenleistung verlangen. Wird die Klage unbedingt erhoben,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Die Vertretung des Kläg... / 1. Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung

Rz. 88 Mit dem Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid, § 700 Abs. 3 S. 1 BGB, kann beantragt werden, die Zwangsvollstreckung einstweilen einzustellen, §§ 719, 707 ZPO, denn Vollstreckungsbescheide stehen einem für vorläufig vollstreckbar erklärten Versäumnisurteil gleich, § 700 Abs. 1 ZPO. Das Gericht stellt die Zwangsvollstreckung grundsätzlich nur gegen Sicherheitsleis...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Die Vertretung des Kläg... / IV. Vorteile und Nachteile

Rz. 79 Die Vor- und Nachteile des Mahnverfahrens im Vergleich zur Klageerhebung stellen sich wie folgt dar:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die außerprozessualen S... / V. Prüfung der Wirtschaftlichkeit eines Prozesses

Rz. 130 Hauptsächlich bei unternehmensbezogenen Mandaten ist es üblich, vor prozessualen Schritten festzustellen, ob eine spätere Vollstreckung überhaupt Erfolg verspricht. Auch bei der Inanspruchnahme eines privaten Schuldners empfiehlt sich, vor einer Kostenauslösung beim Amtsgericht des Schuldners nachzufragen, ob dieser die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, ob ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zur Duldungspflicht des Rechtsnachfolgers gemäß § 15 AnfG

Leitsatz 1. Wird die Zahlungsverjährung gegenüber dem Steuerschuldner durch den Erlass eines Duldungsbescheids unterbrochen, beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Duldungsbescheid erlassen wurde, eine neue Zahlungsverjährungsfrist. 2. Die Fristen der §§ 3 ff. AnfG sind nicht in § 15 AnfG hineinzulesen; es genügt, wenn die jeweilige Frist durch Erlass eines Duldung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Nach der ersten Instanz / 6. Berufungsantrag

Rz. 37 Die Berufungsbegründung muss nach § 520 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 ZPO die Erklärung enthalten, inwieweit das Urteil angefochten wird und welche Abänderungen des Urteils beantragt werden (Berufungsanträge).[39] Rz. 38 Soweit das erstinstanzliche Urteil in vollem Umfang angefochten werden soll, ist dementsprechend zu beantragen, dass das – genau bezeichnete – erstinstanzliche Ur...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die außerprozessualen S... / VIII. Deckungsschutz von der Rechtsschutzversicherung

Rz. 134 Die Versicherung übernimmt im Rechtsschutzfall (im Inland) die Vergütung des für den Versicherungsnehmer tätigen Anwalts. Die Beratungsgebühren sind freilich begrenzt auf eine einfache Rechtsanwaltsgebühr, zurzeit höchstens 250,00 EUR, für eine Erstberatung derzeitig höchstens 190,00 EUR. Überdies bezahlt die Versicherung Gerichtskosten einschließlich der Entschädigu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Vor- und Nacherbschaft / I. Dem Nacherben gegenüber unwirksame Zwangsvollstreckungsmaßnahmen

Rz. 90 Gläubiger des Vorerben können aus einem gegen den Vorerben erwirkten Vollstreckungstitel in den Nachlass die Zwangsvollstreckung betreiben. Dies gilt im Grundsatz unabhängig davon, ob die betreffende Verbindlichkeit eine Nachlassverbindlichkeit oder eine Eigenverbindlichkeit des Vorerben ist. Aber der Nacherbe soll letztlich nicht für die Verbindlichkeit eines Dritten...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2020, Rechtsprechung ... / Vollstreckung

OLG Brandenburg, Beschl. v. 1.10.2020 – 13 WF 148/20 1. Ändern die Vollstreckungsparteien eines Umgangstitels die titulierten Umgangszeiten, so sind die geänderten Umgangszeiten nicht vollstreckbar. 2. Die Regelung eines Umgangs in "der Hälfte der Ferienzeiten" ist mangels Bestimmtheit nicht vollstreckbar. 3. Zur Zuwiderhandlung gegen einen Umgangstitel wegen der Befürchtung ei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 11/2020, Wie ist der Gegenstandswert bei einer erfolglosen Vollstreckung zu bestimmen?

I. Das Problem Zwangsvollstreckung im Wege der Forderungspfändung Der Gläubiger betreibt, vertreten durch ein Inkassounternehmen, die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner wegen einer Forderung in Höhe von etwa 3.500 EUR. Es wurde zunächst die Pfändung des Arbeitslohns veranlasst, die jedoch erfolglos geblieben ist. Anschließend sollte nun das inzwischen ermittelte Konto gep...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / C. Vollstreckung

I. Allgemeines Rz. 6 [Autor/Stand] Das Vollstreckungsverfahren dient der Durchsetzung der in den Bußgeldentscheidungen angeordneten Rechtsfolgen, d.h. der Geldbußen, evtl. Nebenfolgen und Kosten des Verfahrens (vgl. §§ 89, 90 Abs. 1, § 108 Abs. 2 OWiG). Vollstreckbar sind alle Bußgeldentscheidungen, also nicht nur die Bußgeldbescheide der FinB, sondern auch die Urteile oder B...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 8. Strafrechtliche Fragen im Rahmen der Vollstreckung

Rz. 16 [Autor/Stand] Die unzulässige Vollstreckung einer Geldbuße oder von Nebenfolgen (z.B. eines noch nicht vollstreckbaren oder bereits verjährten Bußgeldbescheids, s. Rz. 6, 7) erfüllt den Tatbestand der Vollstreckung gegen Unschuldige (§ 345 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 und 3 StGB). Die unterlassene Beitreibung stellt jedoch keine Strafvereitelung (§ 258 Abs. 2, § 258a StGB) dar...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Zahlungserleichterungen und Einstellung der Vollstreckung

Rz. 10 [Autor/Stand] Ist dem Betroffenen (auch juristische Personen und Personenvereinigungen i.S.v. § 30 OWiG, vgl. § 99 OWiG) nach seinen wirtschaftlichen Verhältnissen nicht zuzumuten, die Geldbuße sofort zu zahlen, muss ihm nach Rechtskraft der Bußgeldentscheidung die Vollstreckungsbehörde von Amts wegen eine Zahlungsfrist (Stundung) bewilligen oder Ratenzahlung gestatte...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 412 Zustellung, Vollstreckung, Kosten

Schrifttum Zu Absatz 1: Henneberg, Können Strafbefehle und Bußgeldbescheide in Steuersachen durch Niederlegung bei der Post rechtswirksam zugestellt werden?, INF 1969, 129; Pfaff, Das Zustellungsverfahren im Steuerstraf- und Bußgeldrecht (Ersatzzustellung), DStZ/A 1970, 377; Seitmann, Zustellung durch die privatisierte Post, AnwBl. 1996, 403; zu Absatz 2: Dörn, Anordnung der ...mehr