Fachbeiträge & Kommentare zu Vollstreckung

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Verfahren

Rz. 583 Für die Festsetzung der Kosten ist die Vorlage des Originals des Vollstreckungstitels nicht notwendig; es genügt insoweit Glaubhaftmachung.[629] Dies gilt auch für die Festsetzung der Einigungsgebühr.[630] Der gemäß § 788 Abs. 2 ZPO gestellte Festsetzungsantrag ist zu unterschreiben.[631] Der Antrag auf Erlass eines Kostenfestsetzungsbeschlusses muss den Gegenstand de...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Teilforderung

Rz. 16 Erfolgt die Zwangsvollstreckung nur wegen einer Teilforderung, so ist nur diese Teilforderung maßgeblich, auch wenn nach dem Vollstreckungstitel die zu vollstreckende Geldforderung höher ist. Lautet die titulierte Forderung auf 10.000 EUR, lässt der Gläubiger aber nur wegen eines Teilbetrags von 6.000 EUR vollstrecken, so bemisst sich der Gegenstandswert nur nach dies...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Vollstreckungsschutz für mehrere Schuldner

Rz. 424 Da die Zwangsvollstreckung gegen mehrere Schuldner mehrere gebührenrechtliche Angelegenheiten darstellt (vgl. Rdn 247 ff.), liegen dementsprechend auch mehrere Vollstreckungsschutzverfahren vor, und zwar selbst dann, wenn die mehreren Schuldner einen gemeinsamen Antrag stellen. Dies gilt auch für Eheleute, die gemeinsam Räumungsschutz begehren.[423]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Hauptsacheverfahren

Rz. 81 Das Verwaltungsverfahren lässt sich in mehrere Abschnitte unterteilen: Das Verfahren bis zum Erlass bzw. zur Ablehnung eines beantragten Verwaltungsaktes; das nicht gerichtliche Nachprüfungsverfahren (Vor-, Einspruchs-, Beschwerde- bzw. Abhilfeverfahren); das nicht gerichtliche Verfahren auf Aussetzung oder Anordnung der sofortigen Vollziehung sowie zur Sicherung von ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Reform der Sachaufklärung

Rz. 319 Die Vermögensauskunft gemäß §§ 802f und 802g ZPO setzt keinen fruchtlosen Vollstreckungsversuch voraus (vgl. § 807 Abs. 1 ZPO a.F.).[305] Die Vermögensauskunft ermöglicht es dem Gläubiger einer titulierten Geldforderung, bereits vor der Einleitung konkreter Vollstreckungsmaßnahmen Informationen über das Vermögen des Schuldners zu erlangen.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Erstattung

Rz. 154 Anwaltskosten, die dadurch entstehen, dass der Drittschuldner, der nach Zustellung des Pfändungsbeschlusses die gemäß § 840 Abs. 1 ZPO geforderten Erklärungen nicht innerhalb der Zwei-Wochen-Frist abgibt, eine weiteres Mal zur Abgabe dieser Erklärungen aufgefordert wird, sind nicht als notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung gemäß § 788 ZPO festsetzungsfähig. Das g...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / XX. Herausgabe der Handakten oder ihre Übersendung an einen anderen Rechtsanwalt (Nr. 17)

Rz. 168 Die Herausgabe der Handakten und/oder die Übersendung der Handakten an einen anderen Rechtsanwalt gehören ebenfalls zur Instanz und lösen keine gesonderten Gebühren aus. Rz. 169 Ist ein Rechtsanwalt zur Herausgabe der Handakten verurteilt, so hat er sie nicht nur bereitzuhalten, sondern auch an den ehemaligen Mandanten, bzw. dessen Bevollmächtigten zu verschicken. Mus...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Tätigkeit ist auf Zustellung beschränkt

Rz. 66 Ist der Anwalt nur mit der Zustellung zum Zweck der Vollziehung betraut, steht ihm die Verfahrensgebühr nach VV 3309 stets zu.[61]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Tätigkeiten in der Zwangsvollstreckung

Rz. 472 Für den im Rahmen der Zustellung eines Vollstreckungstitels, der dazugehörigen Vollstreckungsklausel oder der sonstigen in § 750 ZPO genannten Urkunden (z.B. Kündigung, Rechtskraftattest, Erbschein) tätigen Rechtsanwalt folgt aus § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 16, dass die dort genannten Tätigkeiten gebührenrechtlich solche der Zwangsvollstreckung sind.[482] Das ergibt sich au...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Angelegenheit

Rz. 253 Nur eine Angelegenheit liegt – aus materiell-rechtlichen Gründen – dann vor, wenn der Anwalt zwar mehrere getrennte Vollstreckungsanträge gestellt hat, deren Zusammenfassung aber möglich und geboten gewesen wäre.[252] Denn durch die Zerreißung in mehrere Aufträge verletzt der Anwalt seine Pflichten aus dem Mandatsverhältnis, indem er unnötige Kosten verursacht, die e...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Beschluss: Zustellung der auf Unterlassung gerichteten einstweiligen Verfügung

Rz. 64 Teilweise etwas anders, im Ergebnis jedoch identisch, sieht es bei der Zustellung einer im Beschlusswege erlassenen, auf Unterlassung gerichteten einstweiligen Verfügung an den Antragsgegner aus. Diese im Parteibetrieb erfolgende Zustellung (§ 922 Abs. 2 ZPO) hat einen doppelten Charakter. Sie ist zum einen Wirksamkeitsvoraussetzung für die einstweilige Verfügung,[59]...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Keine Gebühr nach VV 3500

Rz. 184 Da die Erinnerung nach § 766 ZPO zum Vollstreckungsrechtszug gehört,[172] wird die Tätigkeit im Erinnerungsverfahren mit der Verfahrensgebühr VV 3309 und ggf. der Terminsgebühr VV 3310 abgegolten.[173] Eine Erhöhung dieser 0,3 Gebühren auf die 0,5 Gebühren nach VV 3500, 3513 findet nicht statt. Frühere anderslautende Rechtsprechung[174] ist überholt.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Grundsatz

Rz. 58 Bei der Frage, ob die Veranlassung der Zustellung des Arrestes bzw. der einstweiligen Verfügung die Vollstreckungsgebühr auslöst, ist richtigerweise zu differenzieren. Grundsätzlich gilt, dass dadurch keine zusätzliche Gebühr erwächst. Denn die bloße Zustellung gehört gemäß § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 16 noch zum Rechtszug des Anordnungsverfahrens und stellt gemäß § 18 Abs. ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) "Geplatzte" Termine

Rz. 28 Auch in den von VV 6102 erfassten gerichtlichen Verfahren erhält der Anwalt die Terminsgebühr, wenn er zu einem anberaumten Termin erscheint, dieser aber aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht stattfindet. Dies gilt nicht, wenn er rechtzeitig von der Aufhebung oder Verlegung des Termins in Kenntnis gesetzt worden ist. (VV Vorb. 6 Abs. 3 S. 3). Insoweit kann...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Verfahren

Rz. 320 Gemäß § 802a Abs. 2 S. 1 Nr. 2 ZPO kann der Gläubiger den Gerichtsvollzieher bereits zu Beginn der Zwangsvollstreckung beauftragen, dem Schuldner die Vermögensauskunft (§ 802c ZPO; Selbstauskunft) abzunehmen.[306] Das Verfahren über die Abnahme der Vermögensauskunft des Schuldners ist in § 802f ZPO geregelt. Zur Auskunftserteilung hat der Schuldner alle ihm gehörende...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Vorgerichtliche Tätigkeit vor Erhebung einer Vollstreckungsabwehrklage

Rz. 39 Hingegen löst die vorgerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwalts vor Erhebung einer Vollstreckungsabwehrklage, einer negativen Feststellungsklage, einer Nichtigkeits- oder Restitutionsklage (§§ 579, 580 ZPO) bzw. einer auf § 826 BGB gestützten Schadensersatzklage wegen Titelerschleichung oder sonstigen Urteilsmissbrauchs die Geschäftsgebühr für das Betreiben des Geschäft...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Nachprüfungsverfahren gem. § 33 IRG

Rz. 18 Das Nachprüfungsverfahren nach § 33 IRG zählt ebenfalls mit zum Umfang der Angelegenheit und wird durch die Verfahrensgebühr abgegolten.[6] Es liegt keine besondere gebührenrechtliche Angelegenheit vor, die die Gebühren VV 6101 f. erneut auslösen würde. Ein erhöhter Aufwand kann hier allenfalls nach § 14 Abs. 1 berücksichtigt werden.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Löschung einer Vormerkung/eines Widerspruchs

Rz. 69 Ebenfalls keine Vollziehungsgebühr erhält der Anwalt für den Antrag auf Löschung einer der vorgenannten Eintragungen, wenn der Arrest bzw. die einstweilige Verfügung aufgehoben worden ist. Durch die Aufhebung ist das Grundbuch zwar unrichtig geworden, die Grundbuchberichtigung stellt aber keine Vollziehung des Arrestes bzw. der einstweiligen Verfügung mehr dar;[69] de...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Nur Zustellung der Hinterlegungs- oder Bürgschaftsurkunde

Rz. 308 Dem Anwalt, der nur mit der Hinterlegung einer Sicherheitsleistung oder der Zustellung der Bankbürgschaft (ohne Vollstreckungsauftrag) bzw. "nur" mit der Beschaffung einer Sicherheit beauftragt ist, steht eine Geschäftsgebühr nach VV 2300 zu.[299] Ein solcher Fall dürfte in der Praxis allerdings selten vorkommen.mehr

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FoVo 06/2021, Pflichten des... / 1 Der Fall

Zahlung gegen Herausgabe Die Gläubigerin betreibt gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung aus einem von ihr erwirkten Anerkenntnisurteil, mit dem der Schuldner verurteilt wurde, "an die Klägerin 856,42 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 10.11.2015 Zug um Zug gegen Rückgabe des Tischkickers … , Artikelnummer … , und von fün...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Erstmals mit der Erinnerung beauftragter Rechtsanwalt

Rz. 185 War der Anwalt bislang nicht mit der angefochtenen Vollstreckungsmaßnahme befasst, sondern wird insoweit erstmalig im Rahmen der Vollstreckungserinnerung tätig (z.B. der Anwalt eines Dritten im Rahmen des § 809 ZPO oder des § 840 ZPO), entsteht für ihn zwar eine Verfahrensgebühr nach VV 3500, weil die Vollstreckungserinnerung nicht mehr VV Teil 3 Abschnitt 3 Unterabs...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Eintragung einer Vormerkung/eines Widerspruchs

Rz. 67 Besteht die Vollziehung in einer Eintragung im Grundbuch (Sicherungshypothek,[62] Vormerkung,[63] Verfügungsbeschränkung,[64] Widerspruch), so entsteht die Vollziehungsgebühr mit dem Eingang des Antrags des Rechtsanwalt auf Eintragung beim Grundbuchamt,[65] § 932 Abs. 3 ZPO direkt bzw. analog.[66] Rz. 68 Das Gericht ist gemäß § 941 ZPO allerdings in diesen Fällen – mit...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Künftig fällig werdendes Arbeitseinkommen

Rz. 46 Ein bestimmter Gegenstand wird auch bei der Pfändung und Überweisung von Arbeitseinkommen gepfändet. Wird wegen einer bereits fälligen Forderung Arbeitseinkommen gepfändet, so ist gemäß § 832 ZPO nicht nur das gegenwärtige, sondern auch das künftig fällig werdende Arbeitseinkommen mitgepfändet. Dieses ist bei der Bewertung im Hinblick auf den 2. Hs. daher mit zu berüc...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Prozessgericht als Vollstreckungsgericht

Rz. 588 Im Falle einer Vollstreckung nach den Vorschriften der §§ 887, 888, 890 ZPO ist allerdings das Prozessgericht des ersten Rechtszuges zuständig, denn dieses wird insoweit als Vollstreckungsgericht tätig. Dies gilt auch für solche Kosten, die vor dem 1.1.1999 entstanden sind.[639]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Gebühren bei Beschwerden bzgl. ausländischer Titel

Rz. 41 In den von Nr. 2a erfassten Beschwerdeverfahren entsteht die Verfahrensgebühr VV 3200 f. und die Terminsgebühr VV 3202 f. Die Entstehungsvoraussetzungen ergeben sich aus VV Vorb. 3 Abs. 2 und Abs. 3. Es muss sich zudem um eine Beschwerde gegen eine den Rechtszug beendende Entscheidung handeln. Bei sonstigen Beschwerden gilt VV Teil 3 Abschnitt 5, was sich auch aus VV ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Angelegenheit

Rz. 377 Insbesondere im Rahmen von Unterlassungsklagen kann dem Gläubiger die Befugnis zugesprochen werden, das Urteil auf Kosten des Schuldners veröffentlichen zu lassen.[383] Der Anspruch des Klägers kann sich auch als Folgeanspruch aus Wettbewerbsverletzungen bzw. aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht bei Ehrverletzungen ergeben.[384] Wird der Rechtsanwalt im Zusammenh...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Einigungsgebühr

Rz. 33 Werden nach dem Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid Verhandlungen über den Umfang der Vollstreckung sowie Ratenzahlungen geführt und kommt es zu einer Einigung zwischen den Parteien, so dass der Vollstreckungsbescheid zurückgenommen wird, entstehen neben einer 0,8-Verfahrensgebühr auch eine 1,2-Terminsgebühr und eine 1,0-Einigungsgebühr. Voraussetzung ist neben...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Zwei verschiedene Verfahren

Rz. 50 In Betracht kommen zwei erstinstanzliche Verfahren, nämlich Rz. 51 Die Gebühren in diesen gerichtlichen Verfahren können nur einmal anfal...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Eintragung in andere öffentliche Register

Rz. 70 Anträge auf Eintragung in andere öffentliche Register (z.B. Eintragung der Entziehung der Geschäftsführung und Vertretung im Handelsregister) stellen ebenfalls keine Vollziehung im eigentlichen Sinne mehr dar, sodass für derartige Tätigkeiten keine Gebühr nach VV 3309, sondern eine solche nach VV 2300 entsteht.[72]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Zustellung anderer Urkunden

Rz. 478 Ist die Zwangsvollstreckung von der Leistung einer Sicherheit durch Bankbürgschaft abhängig, gehört die Zustellung der Bürgschaftsurkunde oder bei Hinterlegung des Hinterlegungsscheins zwar nicht zu den Urkunden i.S.v. § 750 ZPO, sondern des § 751 Abs. 2 ZPO. Die Aufzählung in § 19 Abs. 1 S. 2 ist jedoch nicht abschließend, wie sich aus dem Wort "insbesondere" ergibt...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Beschränkung der Beiordnung (Abs. 2 S. 2)

Rz. 60 Die Erstreckung der Beiordnung auf die Vollziehung des Arrests oder der einstweiligen Verfügung schließt ebenso wie die gesetzliche Erstreckung der Beiordnung des Anwalts auf die Verteidigung gegen ein Anschlussrechtsmittel auch die Bewilligung von Prozesskostenhilfe mit ein, weil das Erfordernis eines weiteren PKH-Verfahrens nur eine unnötige Erschwernis für den Antr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) § 11 RPflG – Erinnerung und sofortige Beschwerde

Rz. 186 Entscheidungen des Rechtspflegers in der Zwangsvollstreckung sind gemäß § 11 Abs. 1 RPflG mit der sofortigen Beschwerde gemäß § 793 ZPO anzufechten. Entscheidungen des Rechtspflegers sind gemäß § 11 Abs. 2 RPflG nur dann mit der Erinnerung anfechtbar, wenn gegen die Entscheidung nach den allgemeinen verfahrensrechtlichen Vorschriften ein Rechtsmittel nicht gegeben is...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Erbringung der Sicherheitsleistung

Rz. 303 War der Anwalt bereits als Prozessbevollmächtigter im Erkenntnisverfahren tätig, war es umstritten, ob die Tätigkeit des Anwalts bei der Stellung der Sicherheit zur Durchführung (§§ 751 Abs. 2, 709, 108 ZPO) bzw. zur Abwehr der Zwangsvollstreckung (§§ 775 Nr. 3, 711, 108 ZPO) als gemäß § 19 zum Rechtszug gehörend anzusehen ist.[291] In der 6. Aufl.[292] wurde die Tät...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Abgesonderte mündliche Verhandlung

Rz. 169 Damit gesonderte Gebührenansprüche entstehen, ist es vielmehr erforderlich, dass das Gericht tatsächlich eine getrennte mündliche Verhandlung anberaumt, in der dann der oder die Rechtsanwälte erscheinen. Dass lediglich über einen Einstellungsantrag in einer mündlichen Verhandlung im Zusammenhang mit der Verhandlung über die Hauptsache verhandelt wurde, genügt nicht.[...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Verteilungsverfahren bei Zwangsversteigerung/Zwangsverwaltung/Insolvenz

Rz. 390 Keine Anwendung finden VV 3309, 3310 auf das Verteilungsverfahren im Rahmen einer Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung; dieses gehört zum Unterabschnitt 4 (vgl. VV 3333 Rdn 4). Die Verteilung im Rahmen des Insolvenzverfahrens gemäß §§ 187 ff. InsO wird mit der Gebühr nach VV 3317 abgegolten. Sonstige Verteilungsverfahren unterfallen VV 3333.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Interesse des Antragstellers

Rz. 84 Den Verfahren über Anträge des Schuldners ist gemeinsam, dass sich abstrakt ein konkreter Gegenstandswert nicht angeben lässt. Maßgebend ist das Interesse des antragstellenden Schuldners, das sich wiederum nur aus dem konkreten Antrag und dem damit verfolgten Ziel nach billigem Ermessen bestimmen lässt.[124] Die Bestimmung gilt für alle Anträge des Schuldners in der V...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Gebühr und Gegenstandswert

Rz. 445 Hat der Rechtsanwalt bereits einen Vollstreckungsauftrag erhalten, löst die Zahlungsaufforderung ohne Vollstreckungsandrohung die Verfahrensgebühr VV 3309 aus.[439] Es handelt sich um eine bereits zur Zwangsvollstreckung gehörende und diese vorbereitende Tätigkeit, die nicht mehr mit den Gebühren des Erkenntnisverfahrens abgegolten wird.[440] Rz. 446 Der Gegenstandswe...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ee) Nachbesserung/Ergänzung der Vermögensauskunft

Rz. 326 Die Nachbesserung/Ergänzung eines im Rahmen der Vermögensauskunft[313] abgegebenen Vermögensverzeichnisses ist lediglich die Fortsetzung des alten Verfahrens und löst daher keine neuen Gebühren aus.[314] Die Tätigkeit im Nachbesserungsverfahren ist daher mit den Gebühren des Verfahrens auf Abnahme der Vermögensauskunft abgegolten. War der Rechtsanwalt, der den Antrag...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Höhe der Verfahrensgebühr

Rz. 20 Der Wahlanwalt erhält einen Gebührenrahmen in Höhe von 110 EUR bis 759 EUR. Die Mittelgebühr beträgt 434,50 EUR. Die Höhe der Gebühr bestimmt der Anwalt anhand der Kriterien des § 14 Abs. 1. Rz. 21 Bei der Bemessung der Verfahrensgebühr VV 6101 ist die Inhaftierung des Verfolgten zu berücksichtigen (§ 14 Abs. 1).[8] Außerdem ist von Bedeutung, dass der Beistand über Ke...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Treuhandauftrag an Notar

Rz. 484 Erteilt der Rechtsanwalt des Gläubigers dem mit der Beurkundung und der Abwicklung eines Grundstücksübertragungsvertrages befassten Notar den Treuhandauftrag, die überreichte Löschungsbewilligung des Gläubigers zur Löschung der Sicherungshypothek nur zu verwenden, wenn sichergestellt ist, dass die der Hypothek zugrunde liegende Forderung aus dem Erlös befriedigt wird...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Keine besondere Angelegenheit

Rz. 375 Die Löschung des Schuldners im Schuldnerverzeichnis (§ 882e ZPO) ist deshalb nicht zu verwechseln mit der Löschung des im Rahmen der Vermögensauskunft (§§ 802c, 802d ZPO) abgegebenen Vermögensverzeichnisses in dem beim zentralen Vollstreckungsgericht geführten Vermögensverzeichnisregister. Nach § 802f Abs. 6 S. 1 ZPO hinterlegt der Gerichtsvollzieher das Vermögensver...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Kriterien für die Ermittlung

Rz. 325 Welche Vergütung angemessen ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles.[588] Maßgebend für die Vergütung des Testamentsvollstreckers sind der ihm im Rahmen der Verfügung von Todes wegen nach dem Gesetz obliegende Pflichtenkreis, der Umfang der ihn treffenden Verantwortung und die von ihm geleistete Arbeit, wobei die Schwierigkeit der gelösten Aufgaben, die...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Verwaltungsvollstreckung/Verwaltungszwang

Rz. 84 In den Verfahren der Verwaltungsvollstreckung und des Verwaltungszwangs entstehen die Gebühren nach VV 3309 f. Das ergibt sich aus VV Vorb. 3.3.3 Abs. 1 Nr. 2 und 3. Für die außergerichtliche Tätigkeit im Verwaltungszwangsverfahren erhält der Rechtsanwalt keine Gebühren nach VV Teil 2 (VV 2300 ff.), sondern in entsprechender Anwendung ebenfalls nach VV 3309, vgl. VV V...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Einstweilige Anordnung

Rz. 59 Für einstweilige Anordnungen steht nach der Intention dieser Entscheidungen grundsätzlich zu vermuten, dass sie möglichst zügig in die Tat umgesetzt werden müssen. Das betrifft besonders die Anordnungen in Familiensachen gemäß § 111 FamFG aber etwa auch in Betreuungssachen (§§ 271 ff. FamFG) oder in Unterbringungssachen (§§ 312 ff. FamFG).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Gegenstandswert

Rz. 344 Betrifft ein kombinierter Auftrag die Vermögensauskunft, ist der in § 25 Abs. 1 Nr. 4 vorgeschriebene Höchstwert i.H.v. 2.000 EUR zu beachten. Der Höchstwert gilt aber nur für den die Vermögensauskunft betreffenden Auftrag.[345]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Wert der Hauptsache

Rz. 68 Im Verfahren nach § 888 ZPO auf Festsetzung von Zwangsgeld oder Zwangshaft entspricht das Interesse des Gläubigers nach allerdings umstrittener Auffassung in der Regel dem Wert der Hauptsache.[101] Denn das Verfahren ist auf endgültige Erfüllung des Anspruchs des Gläubigers gerichtet.[102]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Mehrere Schuldner

Rz. 397 Sind mehrere als Gesamtschuldner zur Zahlung des Kostenvorschusses verurteilt worden, entspricht die Zahl der Schuldner der Zahl der gebührenrechtlichen Angelegenheiten.[396] Jeder gegen einen von mehreren Schuldnern gerichteter Antrag gemäß § 887 Abs. 2 ZPO gilt als besondere Angelegenheit.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Keine Ermäßigung bei hohen Forderungen und langer Vollstreckungsdauer

Rz. 47 Soweit demgegenüber vertreten wird,[65] bei "hohen Forderungen" sei in Anlehnung an § 42 Abs. 1 GKG aus Billigkeitsgründen ein geringerer Wert, nämlich der dreifache Jahresbetrag anzusetzen, begegnet dies zum einen schon Bedenken im Hinblick auf den anderslautenden Wortlaut des § 25 Abs. 1 Nr. 1; zum anderen führt diese Ansicht zu Rechtsunsicherheit: Ab welchem Betrag...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 68. Schifffahrtsrechtliches Verteilungsverfahren – Zulassung der Zwangsvollstreckung gemäß § 17 Abs. 4 SVertO (§ 18 Abs. 1 Nr. 19)

Rz. 285 Wird nach der Eröffnung des schifffahrtsrechtlichen Verteilungsverfahrens der Mehrbetrag der Haftungssumme nicht innerhalb der gesetzten Frist eingezahlt oder die unzureichend gewordene Sicherheit nicht fristgemäß ergänzt oder geleistet, kann das Verteilungsgericht das Verteilungsverfahren einstellen (§§ 17 Abs. 1, 34 Abs. 2 S. 1 SVertO). Bereits vor der Einstellung ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Gegenstandswert

Rz. 156 § 25 gilt nicht, weil ein Klageverfahren vorliegt. Dessen Streitwert richtet sich nach der Höhe der verlangten Zahlung ohne Berücksichtigung der Nebenforderungen (§ 43 GKG), also insbesondere der Kosten des zugrunde liegenden Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses.[144]mehr