Fachbeiträge & Kommentare zu Vollstreckung

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FF 12/2020, Elterliche Sorg... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Das Beschwerdeverfahren betrifft die elterliche Sorge für den gemeinsamen Sohn der Beteiligten J., geboren am … . [2] Die nichteheliche Beziehung der Eltern endete bereits während der Schwangerschaft der Mutter mit dem Kind J. im April 2018. Der Vater hat die Vaterschaft für das Kind anerkannt, die Mutter hatte ihre insoweit notwendige Zustimmung jedoch zunächs...mehr

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FF 12/2020, Rechtsprechung ... / Elterliche Sorge und Umgang

OLG Nürnberg, Beschl. v. 15.9.2020 – 10 WF 622/20 1. Grundsätzlich ist es aufgrund der aus der Corona-Pandemie resultierenden Risiken und Restriktionen nicht erforderlich, eine besondere, der Situation angepasste generelle Neuregelung des Umgangs zu treffen. Diese Auswirkungen sind im Rahmen der Vollstreckung zu berücksichtigen. 2. Zu den Voraussetzungen für eine Aussetzung od...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Allgemeine Hinweise

Rz. 5 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Ziel der Regelung in § 40a Abs 2 EStG (> Rz 6) ist es, die ArbG geringfügig entlohnter Beschäftigungsverhältnisse mit Abgaben zu belasten, wie sie auch bei beitragspflichtigen Beschäftigungen entstehen würden. Ferner sollen illegale Beschäftigungsverhältnisse in sozialversicherungspflichtige und steuerpflichtige Beschäftigungen zurückgeführt ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / LStR 42d.2 Haftung bei Arbeitnehmerüberlassung

Allgemeines (1) 1Bei Arbeitnehmerüberlassung ist steuerrechtlich grundsätzlich der Verleiher Arbeitgeber der Leiharbeitnehmer (>R 19.1 Satz 5). 2Dies gilt für einen ausländischen Verleiher (> R 38.3 Abs. 1 Satz 2) selbst dann, wenn der Entleiher Arbeitgeber im Sinne eines Doppelbesteuerungsabkommens ist; die Arbeitgebereigenschaft des Entleihers nach einem Doppelbesteuerungsa...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Verfahrensgrundsätze

Rz. 33 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft Bahn See (DRV-KBS) ist Träger der GRV, soweit Pauschalbeiträge in der Pauschalabgabe enthalten sind (vgl § 28i Satz 5 SGB IV). Sie hat als bundesweit zuständige Einzugsstelle eine ihrer Dienststellen, nämlich die Minijob-Zentrale bestimmt. Diese ist aber auch örtlich und sachlich zuständig für die ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Gerichtsvollzieher

Rz. 1 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Gerichtsvollzieher (GVZ) sind > Arbeitnehmer. Aufgrund der Besoldungsgesetze der Länder werden ihre Entschädigungen durch VOen festgesetzt. Seit 2008 gilt zB in BY die BKEntschV vom 29.11.2007 (GVBl BY 2007 S 827), zuletzt geändert durch VO vom 05.02.2020 (GVBl BY 2020, 84), und in BW seit 2011 die GrVergVO vom 03.12.2010 (GBl 2010 S 1043), z...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, EStG § 42d EStG Haftung des Arbeitgebers und Haftung bei Arbeitnehmerüberlassung

Stand: EL 124 – ET: 11/2020 (1) Der Arbeitgeber haftetmehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 1 Vollstreckung wegen Geldforderungen

Rz. 1 Der zweite Abschnitt des sechsten Teils der AO [1] befasst sich mit der Vollstreckung wegen Geldforderungen.[2] Da der weit überwiegende Teil der zu vollstreckenden Ansprüche im Steuerverfahrensrecht Geldforderungen (im Wesentlichen Steuern)[3] und steuerliche Nebenleistungen[4] betrifft, sind diese Bestimmungen von zentraler Bedeutung für das Vollstreckungsrecht nach d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 3 Sonderregelungen zur Vollstreckung wegen Geldforderungen

Rz. 3 Unter die Vollstreckung wegen Geldforderungen fallen als besondere Fallgruppen auch der (dingliche und persönliche) Arrest [1] und die Verwertung von Sicherheiten.[2] Zum Arrest vgl. im Einzelnen Vor §§ 324–326 AO sowie Erl. zu §§ 324–326 AO.mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 4 Widerspruch gegen die Vollstreckung

Rz. 7 Gemäß § 262 Abs. 1 S. 1 AO kann ein Dritter entweder mit der Behauptung, dass ihm ein die Veräußerung hinderndes Recht zustehe, oder durch das Erheben von Einwendungen nach §§ 772–774 ZPO (s. Rz. 11–35) Widerspruch gegen die Vollstreckung – erforderlichenfalls durch Klage vor den ordentlichen Gerichten – geltend machen. Die örtliche Zuständigkeit für eine Klage ergibt ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorbemerkungen zu §§ 281–321

Rz. 1 Nach § 249 Abs. 1 AO sind die Finanzbehörden ermächtigt, Verwaltungsakte, mit denen eine Geldleistung, eine sonstige Handlung, eine Duldung oder Unterlassung gefordert wird, kraft eigenen Rechts zwangsweise durchzusetzen, wenn die Pflicht nicht freiwillig erfüllt bzw. ihr zuwider gehandelt wird.[1] Diese zwangsweise Durchsetzung, d. h. die Vollstreckung des Verwaltungs...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 4.1 Dritter

Rz. 8 Dritter i. S. d. § 262 AO kann jeder sein, der nicht Vollstreckungsschuldner[1] ist.[2] Eine zur Duldung der Zwangsvollstreckung verpflichtete Person (z. B. Insolvenzverwalter, Testamentsvollstrecker) ist deshalb insoweit nicht Dritter, als die Zwangsvollstreckung in das Vermögen stattfindet, das von der Duldungspflicht umfasst wird.[3] Geht diese Vollstreckung dagegen...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 2 Bewegliches Vermögen

Rz. 3 Die Vollstreckung wegen einer Geldforderung in einzelne Gegenstände des beweglichen Vermögens[1] kann erfolgen durch Pfändung von beweglichen Sachen (s. § 285 AO), Forderungen (s. §§ 309-312, 318 AO), anderen Vermögensrechten (s. § 321 AO). Diese Einteilung bedarf aber insoweit der Einschränkung, als das bewegliche Vermögen nicht der Vollstreckung in das unbewegliche Vermö...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 4.2.2 Eigentum

Rz. 15 Das Alleineigentum und das Miteigentum an dem Gegenstand stehen der Zwangsvollstreckung als das stärkste dingliche Recht an einer Sache entgegen. Dabei geschieht die Vollstreckung in Miteigentumsanteile gem. § 321 AO. Abweichungen hiervon gibt es für die Vollstreckung in Hausratsgegenstände beim gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft[1] und beim Wohnungseige...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 4.2 Widerspruch wegen eines die Veräußerung hindernden Rechts

Rz. 11 Ein Dritter kann der Vollstreckung widersprechen, wenn ihm am Gegenstand der Vollstreckung "ein die Veräußerung hinderndes Recht" zusteht. Die Gesetzesformulierung, die derjenigen des § 771 Abs. 1 S. 1 ZPO entspricht, ist verunglückt. Ein die Veräußerung hinderndes Recht im Wortsinn gibt es nicht; denn kein Recht kann rechtswirksam eine Veräußerung hindern.[1] Gemeint...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die § 259 AO entsprechende Bestimmung fand sich zu Zeiten der Geltung der RAO in § 341 RAO.[1] Die Norm regelt die Mahnung, die den Vollstreckungsschuldner letztmalig an die Erfüllung seiner Schuld erinnern und die drohende Gefahr von Vollstreckungsmaßnahmen verdeutlichen soll. Ergänzende Ausführungen zur Verwaltungsauffassung zu § 259 AO findet sich in Abschn. 19 Voll...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 4.2.3 Treuhand

Rz. 18 Hinsichtlich der Rechtslage bei Treuhandverhältnissen ist zu unterscheiden zwischen der eigennützigen und der uneigennützigen Treuhand: In den Fällen der eigennützigen Treuhand, vor allem denjenigen im Rahmen einer Sicherungsübereignung, ist es umstritten, ob der Treunehmer bzw. Sicherungsnehmer bei einer Zwangsvollstreckung in den sicherungsübereigneten Gegenstand di...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 2 Einteilung nach dem Vollstreckungsgegenstand

Rz. 2 Ist eine Vollstreckung wegen einer Geldforderung gegeben, sind die Bestimmungen zu beachten, die für den Gegenstand gelten, in den vollstreckt werden soll. Das Vollstreckungsverfahren wegen Geldforderungen ist nämlich jeweils nach dem Gegenstand, in den vollstreckt werden soll, unterschiedlich durchzuführen. Das Gesetz unterscheidet hierbei die Vollstreckung in das bew...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorgängerbestimmung des § 281 AO war § 343 RAO.[1] Die entsprechende Bestimmung für das zivilprozessuale Vollstreckungsrecht ist § 803 ZPO.[2] § 281 Abs. 1 AO stellt dabei klar, dass die Vollstreckung in das bewegliche Vermögen durch Pfändung erfolgt. Darüber hinaus werden in § 281 Abs. 2 und 3 AO Regelungen getroffen, die das Recht auf Pfändung beschränken und dam...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 6 Einstweilige Anordnung

Rz. 46 Nach § 262 Abs. 2 AO gelten für die Einstellung der Vollstreckung oder die Aufhebung von Vollstreckungsmaßnahmen aufgrund der Widerspruchsklagen §§ 769, 770 ZPO, obgleich diese auf die Vollstreckungsabwehrklagen nach §§ 767, 768 ZPO abgestimmt sind. Diese wiederum sind für die Zwangsvollstreckung nach der AO belanglos. § 262 Abs. 2 AO soll wegen des Fehlens einer aufs...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 2.1 Schuldgrund

Rz. 5 Schuldgrund ist die steuerliche Forderung, aus der vollstreckt werden soll. Deswegen müssen sowohl die Art der steuerlichen Forderung, also die Steuerschuld mit genauer Bezeichnung der Steuerart, ihrer Entstehung oder des Abschnitts, wie z. B. ESt 2016, KSt-Vorauszahlung IV/2017, sowie der der Vollstreckung zugrunde liegende Betrag genannt sein.[1] Entsprechendes gilt ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 4.3.2 Widerspruchsklage des Nacherben (§ 773 ZPO)

Rz. 31 § 773 ZPO eröffnet die Möglichkeit einer Widerspruchklage für Nacherben.[1] Diese Norm bestimmt, dass ein Gegenstand, der zu einer Vorerbschaft gehört, nicht im Weg der Zwangsvollstreckung veräußert oder überwiesen werden soll, wenn die Veräußerung oder die Überweisung im Fall des Eintritts der Nacherbfolge nach § 2115 BGB dem Nacherben gegenüber unwirksam ist. Der Na...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 4.2.5 Beschränkt dingliche Rechte

Rz. 23 Beschränkt dingliche Rechte wie etwa Erbbaurecht, Nießbrauch, Pfandrecht oder Grundpfandrecht stehen der Vollstreckung entgegen, wenn sie hierdurch beeinträchtigt werden. Das geschieht vor allem durch Herausgabe bzw. Wegnahme des Gegenstands. Für Forderungen und andere Rechte muss sich dasselbe wie bei Sachen ergeben. Behauptet ein Dritter, Inhaber einer Forderung zu ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 5.2.3 Zuständigkeit

Rz. 42 Sachlich zuständig sind nach dem Wortlaut des § 262 Abs. 1 S. 1 AO die ordentlichen Gerichte (Zivilgerichte). Die Zuständigkeit eines FG kann sich nur in Ausnahmefällen aus der unzutreffenden Verweisung durch das ordentliche Gericht an das FG aufgrund der Bindungswirkung des § 17a Abs. 2 S. 3 GVG i. V. m. § 155 FGO ergeben.[1] Ob als erste Instanz das Amtsgericht oder...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 5.2.1 Allgemeines

Rz. 40 Führt der Widerspruch bei der Vollstreckungsbehörde (Rz. 36–39) nicht zum Erfolg oder erfolgt gar kein Widerspruch, da es sich bei diesem nicht um eine Zulässigkeitsvoraussetzung der Klage handelt[1], so kann der Dritte eine Widerspruchsklage mit dem Antrag erheben, die Vollstreckung in den bezeichneten Gegenstand für unzulässig zu erklären. Es handelt sich um eine pr...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 4.3.3 Widerspruchsklage des Ehegatten (§ 774 ZPO)

Rz. 34 § 774 ZPO gewährt einem in Gütergemeinschaft lebenden Ehegatten nach Maßgabe des § 741 ZPO [1] das Recht auf Widerspruch. § 741 ZPO behandelt den Fall, dass ein in Gütergemeinschaft lebender Ehegatte ein Erwerbsgeschäft betreibt, das Gesamtgut aber nicht oder nicht allein verwaltet. Dabei ist Gesamtgut das gesamte Vermögen der Ehegatten mit Ausnahme des Sonderguts[2] u...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 5.1 Widerspruch bei der Vollstreckungsbehörde

Rz. 36 Nach Abs. 1 S. 1 der Vorschrift ist der Widerspruch gegen die Vollstreckung "erforderlichenfalls" durch Klage geltend zu machen. Das bedeutet, dass der Dritte der Vollstreckungshandlung auch bei der Vollstreckungsbehörde selbst widersprechen kann. Er ist hierzu nicht verpflichtet, sollte dies aber regelmäßig zunächst tun. Erhebt er nämlich unmittelbar Widerspruchsklag...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 4.2.4 Besitz

Rz. 22 Der unmittelbare oder mittelbare Alleinbesitz oder Mitbesitz an beweglichen Sachen ist nach hier vertretener Auffassung kein Recht, das nach § 262 Abs. 1 S. 1 AO die Vollstreckung hindert. Das ist aber umstritten.[1] Dagegen kann aus den dinglichen Rechten des Besitzers ein Widerspruchsrecht abgeleitet werden.[2] Der Besitz an unbeweglichen Sachen dagegen hat nach h. ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 4.2.6 Schuldrechtliche Ansprüche

Rz. 24 Rein schuldrechtliche Ansprüche sind nur in Sonderfällen Rechte, die zum Widerspruch i. S. d. Bestimmung berechtigen.[1] Solche Sonderfälle sind die schuldrechtlichen Herausgabeansprüche aus der Überlassung von Gegenständen, wie z. B. des Vermieters, des Pächters, des Verleihers, des Verwalters und des Auftraggebers. Auch das zum Besitz berechtigende kaufmännische Zur...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist Ausfluss des allgemeinen Rechtsgrundsatzes, dass die Vollstreckung nur in das Vermögen des Vollstreckungsschuldners[1] erfolgen darf. Damit entspricht sie in der Zielrichtung § 771 ZPO,[2] der die entsprechende Bestimmung für das zivilprozessuale Vollstreckungsrecht darstellt. Auch ist sie inhaltlich weitgehend mit § 771 ZPO identisch.[3] Die Vorgäng...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 2 Erforderlichkeit der Mahnung

Rz. 4 Die Mahnung soll nach dem Wortlaut des § 259 AO i. d. R. erteilt werden. Sie ist folglich keine zwingende Vollstreckungsvoraussetzung, sondern liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Finanzbehörde.[1] Nach dem Wortlaut der Bestimmung ist jedoch davon auszugehen, dass grundsätzlich eine Mahnung zu erteilen ist. Nur ausnahmsweise kann die Mahnung unterbleiben. Dies ist dann...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 4.2.7 Leasing

Rz. 25 Wird in das Leasinggut, den Leasinggegenstand, vollstreckt, so hat der Leasinggeber als Eigentümer die Möglichkeit des Widerspruchs.[1]mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 7 Rechtswirkungen

Rz. 16 Die Mahnung und die in ihr enthaltene Zahlungsfrist können nicht als Vollstreckungsaufschub i. S. d. § 258 AO angesehen werden. Bei Gefahr im Verzug ist die Finanzbehörde grundsätzlich nicht gehindert, Vollstreckungsmaßnahmen einzuleiten. Die in einem solchen Fall durchgeführten Vollstreckungsmaßnahmen sind insoweit rechtmäßig. Beim Fehlen besonderer Gründe sind einge...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 9 Kosten

Rz. 19 Nach § 337 Abs. 2 S. 1 AO werden für das Mahnverfahren grundsätzlich keine Kosten erhoben.[1] Da die Mahnung noch nicht Bestandteil des Vollstreckungsverfahrens ist, ist dies auch plausibel. Eine Ausnahme galt aber nach § 337 Abs. 2 S. 2 AO a. F. für die Kosten, die durch einen Postnachnahmeauftrag gem. § 259 S. 2 a. F. AO entstehen konnten. Das sind die Gebühr für di...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 2.1.1 Einschränkung der Verfügungsmacht

Rz. 2 Die Pfändung dient der Sicherstellung des gepfändeten Gegenstands zum Zweck der Pfandverwertung und Befriedigung des Vollstreckungsgläubigers.[1] Die Pfändung bewirkt zunächst die rechtliche Bindung (Verstrickung) des Pfandgegenstands. Rz. 3 Durch die Verstrickung verliert der Vollstreckungsschuldner insoweit die rechtliche Verfügungsmacht über den gepfändeten Gegenstan...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 4 Überblick zu den Einteilungen

Rz. 4 Die nachfolgende Darstellung verdeutlicht in tabellarischer Form den Aufbau der §§ 259–327 AO, ergänzt um Zwangsmaßnahmen, die nach der AO für die Durchsetzung von Handlungen, Duldungen und Unterlassungen bestehen:mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 4.3 Einwendungen nach §§ 772–774 ZPO

Rz. 26 Durch Widerspruchsklage können auch Einwendungen nach §§ 772–774 ZPO erhoben werden, ohne dass ein die Veräußerung hinderndes Recht gegeben ist. Dies wird durch den Verweis in § 262 Abs. 1 S. 1 AO auf die entsprechenden zivilprozessualen Normen klargestellt. 4.3.1 Widerspruchsklage bei Veräußerungsverbot (§ 772 ZPO) Rz. 27 § 772 ZPO normiert die Möglichkeit einer Widers...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 6.2 Entscheidung und Durchführung

Rz. 25 Die Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis "dürfen" unter den Voraussetzungen der Vorschrift niedergeschlagen werden. Die Vollstreckungsbehörden haben hier also Handlungsfreiheit. Einen Rechtsanspruch auf eine Niederschlagung oder die Art der Niederschlagung hat der Vollstreckungsschuldner nicht. Die Niederschlagung ist grundsätzlich eine interne Maßnahme über eine ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 5.2.2 Zulässigkeit

Rz. 41 Die Widerspruchsklage ist zulässig, sobald der Vollstreckungsgegenstand durch die Pfändung bzw. Beschlagnahme feststeht und die Vollstreckung noch nicht beendet ist. Dabei ist die Beendigung bei einer Forderungspfändung (Geld) nicht bereits mit der Hinterlegung des Forderungsbetrags durch den Drittschuldner gegeben, sondern erst mit der tatsächlichen Befriedigung des ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 6.1 Grundlagen

Rz. 9 Durch die Vollstreckung soll die Erfüllung der Forderungen zwangsweise durchgesetzt werden. Dieser Zwang muss dort seine Grenze finden, wo andernfalls der Vollstreckungsschuldner eines gewissen Existenzminimums beraubt werden würde. Demgemäß sind nicht nur existenznotwendige Sachen[1], sondern insbesondere auch das zum Lebensunterhalt dienende Arbeitsentgelt ganz oder ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 4.2.1 Inhaberschaft von Forderungen

Rz. 14 Die Inhaberschaft von Forderungen oder anderen Vermögensrechten (s. Rz. 3) beinhaltet das Recht zum Widerspruch, wenn in sie im Weg der Beitreibung gegen einen Dritten vollstreckt wird. So kann z. B. bei der Sicherungsabtretung der Sicherungsnehmer widersprechen. Bei der Inkassozession ist der Treugeber widerspruchsberechtigt.mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 4 Durchführung der Pfändung

Rz. 7 Die Durchführung der Pfändung erfolgt in unterschiedlicher Form. Diese ist vom Gegenstand abhängig, in den die Vollstreckung erfolgen soll: Pfändung beweglicher Sachen nach §§ 286 Abs. 1, 2, 306, 307 AO, Forderungspfändung nach § 309 AO, Pfändung anderer Vermögensrechte nach § 321 AO. Wegen der Kosten der Pfändung s. Erl. zu § 339 AO.mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4 Inhalt der Mahnung

Rz. 8 Die Mahnung setzt begrifflich und nach dem Wortlaut der Vorschrift voraus, dass eine Geldleistung geschuldet wird. Außerdem sind die Festsetzung des geschuldeten Betrags und das Leistungsgebot, soweit ein solches erforderlich ist[1], sowie die Fälligkeit und der Ablauf der Schonfrist des § 254 Abs. 1 S. 1 AO erforderlich. In der Mahnung selbst wird an die Zahlung erinn...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 6 Zeitpunkt

Rz. 14 Der Vollstreckungsschuldner soll i. d. R. vor Beginn der Vollstreckung gemahnt werden.[1] Vollstreckungsschuldner[2] kann dabei der Schuldner eines Anspruchs aus dem Steuerschuldverhältnis erst dann sein, wenn der Anspruch fällig ist.[3] Die Mahnung setzt deshalb regelmäßig das vorherige Eingehen eines Leistungsgebots sowie das Verstreichen der Frist von einer Woche n...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 5.2 Unverhältnismäßigkeit der Einziehung

Rz. 20 Die Niederschlagung ist auch nach § 261 Nr. 2 AO dann zulässig, wenn die Einziehungskosten außer Verhältnis zur Höhe der Schuld stehen. Die Regelung ist unverändert. Hier ist wie bei § 156 AO sinnvollerweise ein gewisser Raum für Rentabilitätserwägungen der Finanzbehörde. Die Verwaltung sieht dazu in Abschn. 15 Abs. 1 VollstrA v. 13.3.1980[1] grundsätzliche Betragsgre...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 2.2 Vollstreckungsauftrag

Rz. 6 Vollstreckungsauftrag ist der schriftliche oder elektronische Auftrag, mit dem der Vollziehungsbeamte ermächtigt wird, die Vollstreckung wegen Geldforderungen in bewegliche Sachen durchzuführen. Er ist also die Legitimation des Vollziehungsbeamten für die konkrete Vollstreckungsmaßnahme. Der Vollziehungsbeamte hat den Auftrag dem Vollstreckungsschuldner und ggf. auch D...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorläuferbestimmung war § 344 RAO.[1] Für das zivilprozessuale Vollstreckungsrecht trifft § 804 ZPO eine entsprechende Regelung.[2] Die Bedeutung der Norm liegt in einer Ergänzung des § 281 AO. Nach § 281 Abs. 1 AO erfolgt die Vollstreckung wegen einer Geldforderung der Finanzbehörde in einzelne Gegenstände des beweglichen Vermögens durch Pfändung. § 282 AO ergänzt...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 4 Rechtsnatur und Wirkungen

Rz. 9 Die Niederschlagung ist ein rein behördeninterner Vorgang ohne rechtsgestaltende Wirkungen nach außen. Sie ist demgemäß kein Verwaltungsakt gem. § 118 AO.[1] Gegenüber dem Beteiligten wirkt sich die Niederschlagung lediglich als tatsächliches Unterlassen von Einziehungsmaßnahmen aus. Im Kontoauszug der Finanzkasse oder in einer Rückstandsliste taucht der niedergeschlag...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 5.1 Erwartung der Erfolglosigkeit der Einziehung

Rz. 17 Die Niederschlagung ist nach § 261 Nr. 1 AO zulässig, wenn zu erwarten ist, dass die Einziehung des Anspruchs aus dem Steuerschuldverhältnis keinen Erfolg haben wird. Bis zur Änderung dieses Gesetzeswortlauts im Rahmen des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens musste die Erfolglosigkeit feststehen.[1] Das Feststehen der Erfolglosigkeit war kein objekt...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 2.2.2 Wesen des Pfändungspfandrechts

Rz. 8 Das Wesen des Pfändungspfandrechts ist immer noch umstritten. Im Wesentlichen werden, wenn auch mit verschiedenen Abweichungen, dabei drei Theorien vertreten, deren Unterschiede in der Praxis allerdings von untergeordneter Bedeutung sind.[1] Rz. 9 Die privat-rechtliche Theorie sieht das Pfändungspfandrecht als dritte Art privatrechtlicher Pfandrechte und nimmt volle Akz...mehr