Fachbeiträge & Kommentare zu Vollstreckung

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 17 Die Vorschrift gilt für alle Rechtsanwälte und Rechtsbeistände. Es ist dabei unerheblich, ob der Anwalt Prozessbevollmächtigter oder Verfahrensbevollmächtigter ist oder ob er ausschließlich mit der Beschwerde beauftragt wurde. Da das Beschwerdeverfahren immer eine eigene selbstständige Angelegenheit bildet (§§ 18 Abs. 1 Nr. 3, 17 Nr. 1), erhält auch der in Angelegenhe...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Einstweilige Anordnung beim Vollstreckungsschutz

Rz. 422 Vor der Entscheidung über die vorgenannten Anträge kann im Anwendungsbereich der §§ 765a, 851a und 851b ZPO eine einstweilige Anordnung erlassen werden. Die insoweit entfaltete Tätigkeit des Anwalts wird durch die Vergütung für das Verfahren als solches mit umfasst, es sei denn, es fände darüber eine abgesonderte mündliche Verhandlung statt (§ 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 11)....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Entstehung und Abgeltungsbereich

Rz. 15 Die Verfahrensgebühr nach VV 6101 entsteht gem. VV Vorb. 6 Abs. 2 für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information. Die Gebühr entsteht also bereits mit der ersten Tätigkeit, in der Regel mit der Aufnahme der Information. Rz. 16 Abgegolten durch die Verfahrensgebühr werden sämtliche Tätigkeiten in den Verfahren nach dem IRG und dem IStGH-Gesetz, ausgenomm...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Einstweilige Verfügung

Rz. 65 Nr. 3 gilt insbesondere auch bei der Vollziehung einer einstweiligen Verfügung.[92] Die Anwendbarkeit ist ausdrücklich durch die Überschrift zu § 25 klargestellt (vgl. Rdn 3). Unter dem Wert der Hauptsache ist hier grds. der Streitwert des vorausgegangenen Verfügungsverfahrens zu verstehen.[93] Hat der Schuldner eine Abschlusserklärung abgegeben, steht die einstweilig...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Erstattung

Rz. 453 Eine Zahlungsaufforderung ohne Androhung der Zwangsvollstreckung fördert die Zwangsvollstreckung grds. nicht und bereitet sie auch noch nicht vor. Die hierdurch anfallenden Kosten sind deshalb nicht notwendig. Das gilt auch dann, wenn die Aufforderung mit Vollstreckungsauftrag erfolgt ist (siehe Rdn 455).[449] Rz. 454 Fordert der Gläubiger-Vertreter den Schuldner ohne...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Geltungsbereich (Abs. 1 S. 2)

Rz. 53 Abs. 1 S. 2 findet nur Anwendung auf Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit, in denen das GKG anzuwenden ist. Nach § 1 Abs. 2 Nr. 3 GKG findet das GKG in Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit Anwendung, soweit dies im SGG bestimmt ist. Nach § 197a Abs. 1 S. 1, 1. Hs. ist das GKG anzuwenden, wenn weder der Kläger noch der Beklagte (die in...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Festsetzung nach Teilaufhebung eines Titels

Rz. 586 Nicht selten wird in der Praxis ein vorausgegangener Titel durch eine danach ergangene Entscheidung oder durch einen Vergleich nur teilweise ersetzt. Beispiel: Durch erstinstanzliches Urteil ist der Beklagte zur Zahlung von 5.000 EUR an den Kläger verurteilt worden. Im Berufungsverfahren einigen sich die Parteien durch einen Prozessvergleich darauf, dass der Beklagte...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Gebühren

Rz. 155 Ist dem Anwalt Auftrag zur Klage auf Erfüllung der überwiesenen Forderung oder Klage auf Schadensersatz gemäß § 840 Abs. 2 ZPO erteilt worden, gelten VV 3100 ff. direkt, und zwar sowohl für den Vertreter des Gläubigers als auch für den des Drittschuldners.[142] Kommt es danach nicht mehr zu einer Klageerhebung, weil der Drittschuldner zahlt, steht dem Anwalt gemäß VV...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / g) Gegenstandswert

Rz. 225 Zum Gegenstandswert bei der gütlichen Erledigung siehe § 25 Rdn 7 f., 78 ff. Rz. 226 Bei einem (kombinierten) Auftrag zur gütlichen Erledigung und für den Fall ihres Scheiterns zur Abnahme der Vermögensauskunft sind Besonderheiten beim Gegenstandswert zu beachten (vgl. § 25 Rdn 78 f.). Beispiel: Der Rechtsanwalt beauftragt den Gerichtsvollzieher wegen einer Forderung ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Zu vollstreckende Forderung

Rz. 15 Werden Geldforderungen vollstreckt (oder ein Arrest wegen einer Geldforderung vollzogen), so bestimmt sich der Gegenstandswert nach dem Wert der zu vollstreckenden Forderung einschließlich der Nebenforderungen (Nr. 1, 1. Hs.), also von Zinsen und bisherigen Kosten. Die zu vollstreckende Forderung ist diejenige, für die der Gläubiger den Vollstreckungsauftrag erteilt h...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Arrest, Europäischer Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung, einstweilige Verfügung und einstweilige Anordnung (Nr. 2)

Rz. 80 Für das Verfahren über den Arrest, den Europäischen Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung, die einstweilige Verfügung und die einstweilige Anordnung ist wegen § 119 ZPO die Beantragung von PKH und deren Bewilligung erforderlich. Außerdem bedarf es für einen Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse nach Abs. 5 S. 2 Nr. 2 einer ausdrücklichen Beiordnung für diese Ver...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Antrag auf Erlass eines Haftbefehls (§ 802g Abs. 1 ZPO)

Rz. 345 Beantragt der Rechtsanwalt des Gläubigers zur Erzwingung der Abgabe der Vermögensauskunft gemäß § 802g Abs. 1 ZPO beim Vollstreckungsgericht einen Haftbefehl, weil der Schuldner dem Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft unentschuldigt ferngeblieben ist oder er die Abgabe der Vermögensauskunft gemäß § 802c ZPO ohne Grund verweigert hat (vgl. § 802g ZPO), bilden das ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Umsetzung von europäischem Recht

Rz. 14 Die EU hat am 15.5.2014 die Europäische Kontenpfändungsverordnung (EuKoPfVO [4]) erlassen. Gläubiger sollen in die Lage versetzt werden, in allen EU-Mitgliedstaaten unter denselben Bedingungen Beschlüsse zur vorläufigen Kontenpfändung zu erwirken.[5] Der Gläubiger kann gem. Art. 1 Abs. 1 EuKoPfVO mit einem Europäischen Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung verhinder...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Mögliche Auftragserteilungen

Rz. 216 Für die im Rahmen der gütlichen Erledigung anfallenden Anwaltsgebühren kommt es darauf an, welchen Auftrag der Mandant (Gläubiger) dem Rechtsanwalt erteilt hat und womit der Rechtsanwalt anschließend den Gerichtsvollzieher beauftragt hat, vgl. § 802a Abs. 2 ZPO. Hierbei ist zwischen den folgenden drei möglichen Beauftragungen zu unterscheiden:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Trennung durch gesonderte Durchführung der streitigen Verfahren

Rz. 69 Richtet sich ein Mahnbescheid gegen verschiedene Antragsgegner, ist es durchaus denkbar, dass der eine Antragsgegner gegen den Mahnbescheid Widerspruch einlegt, während gegen den anderen Antragsgegner ein Vollstreckungsbescheid ergeht, der dann mangels Einspruch in Rechtskraft erwächst. Gegen den Antragsgegner, der Widerspruch eingelegt hat, muss das streitige Verfahr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Literaturtipps

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VII. Schiedsverfahren, Verfahren über Zulassung der Vollziehung (Nr. 6)

Rz. 28 Gesonderte Angelegenheiten sind nach Nr. 6 Rz. 29 Im schiedsrichterlichen Verfahren...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VIII. Gegenstandswert

Rz. 197 Der Gegenstandswert für die Einigungsgebühr berechnet sich nicht danach, auf welche Leistungen sich die Parteien verständigt haben, sondern allein nach dem Wert derjenigen Gegenstände, über die sie sich geeinigt haben.[170] Hinsichtlich der Wertberechnung gelten die §§ 22 ff. Wird die Einigung in einem Verfahren vor dem Nachlassgericht getroffen, richtet sich der Geg...mehr

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FoVo 06/2021, Keine Gebühr ... / 3 Der Praxistipp

Auftrag und Antrag Richtig sieht das LG, dass zwischen einem Auftrag und einer Mehrzahl von Anträgen zu unterscheiden ist. Bei dem Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft liegt ein einheitlicher Auftrag auf Durchsetzung des Informationsanspruchs des Gläubigers vor, der lediglich durch zwei Anträge gestaltet wird, weil nur ein Richter den notwendigen Haftbefehl erlassen kann....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Unterhalts- und Rentenansprüche

Rz. 48 Wird künftig fällig werdendes Arbeitseinkommen oder werden künftig fällig werdende laufende Sozialleistungen in der Form von Geldleistungen [68] wegen fälliger und künftig noch fällig werdender Unterhaltsansprüche oder wegen Rentenansprüchen infolge Verletzung des Körpers oder der Gesundheit gepfändet (sog. Vorratspfändung gemäß § 850d Abs. 3 ZPO), so sind bei der Ermi...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Entstehen der Gebühr

Rz. 5 Die Verfahrensgebühr nach VV 3200 entsteht für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Entgegennahme der Information (VV Vorb. 3 Abs. 2). Rz. 6 Abgegolten durch die Verfahrensgebühr werden sämtliche Tätigkeiten, die nicht den Tatbestand der Termins- oder Einigungsgebühr erfüllen, also insbesonderemehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IX. Mitwirkung bei der Erbringung der Sicherheitsleistung und das Verfahren wegen deren Rückgabe (Nr. 7)

Rz. 77 In Abs. 1 S. 2 Nr. 7 wurde durch das 2. KostRMoG die bisherige Formulierung "Verfahren wegen Rückgabe einer Sicherheit;" in "Mitwirkung bei der Erbringung der Sicherheitsleistung und das Verfahren wegen deren Rückgabe;" geändert. Bisher war nur geregelt, dass ein Verfahren auf Rückgabe einer Sicherheit zum Rechtszug gehört. Damit sind die Verfahren nach §§ 109 und 715...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Einzeltätigkeiten (Anm. Abs. 1)

Rz. 7 Anm. Abs. 1 stellt klar, dass der Anwalt die Verfahrensgebühr für eine Einzeltätigkeit nur dann erhält, wenn ihm nicht die Verteidigung übertragen worden war. Abgegolten werden also:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Reihenfolge der Ansprüche

Rz. 198 Übt der beigeordnete Anwalt zuerst sein Beitreibungsrecht aus, ohne zuvor eine Zahlung aus der Staatskasse beantragt und erhalten zu haben, so wird vom Rechtspfleger aus Gründen der Arbeitserleichterung gelegentlich angefragt, ob er im Umfang der Festsetzung nach § 126 ZPO auf seinen Anspruch gegen die Staatskasse verzichtet. Das erscheint dort sachgerecht, wo die Le...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Bedeutung für das Beitreibungsrecht nach § 126 ZPO

Rz. 28 Das an die Staatskasse gerichtete Verbot, ein auf sie übergegangenes Beitreibungsrecht nach § 126 ZPO entgegen den Erfüllungsinteressen des beigeordneten Anwalts geltend zu machen, erschöpft sich nicht darin, dass die übergegangene Forderung bei der Staatskasse "ruht", solange der Anwalt noch nicht vollständig befriedigt ist. Vielmehr kommen Sinn und Zweck des Gesetze...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Auftrag

Rz. 22 Für die Entstehung der Verfahrensgebühr muss der Anwalt vom Mandanten gemäß Abs. 1 S. 1 zum Prozess- bzw. Verfahrensbevollmächtigten bestellt werden.[17] Dabei spielt jedoch nicht die Vollmacht, sondern der im Innenverhältnis erteilte Auftrag die maßgebliche Rolle,[18] der schriftlich, mündlich oder auch durch konkludentes Handeln erteilt werden kann. Rz. 23 Zwar ergib...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Gemäß §§ 161a Abs. 1 S. 2, 163 Abs. 4 S. 1 Nr. 3, 68b StPO kann auch die Staatsanwaltschaft einem Zeugen einen anwaltlichen Beistand für polizeiliche Vernehmungen oder staatsanwaltliche Vernehmungen beiordnen. Nach §§ 87e, 53 IRG (Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen) kann darüber hinaus das Bundesamt für Justiz im Verfahren auf Bewilligung der Vol...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Angelegenheit

Rz. 198 Bei der Forderungspfändung stellen alle Tätigkeiten, die der Pfändung derselben Forderung(en) dienen, gebührenmäßig nur eine Angelegenheit dar, u.a.:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Beauftragung eines Rechtsanwalts

Rz. 548 Entgegen einer in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Auffassung ist die Einschaltung eines Anwalts im Rahmen des Vergleichsschlusses grundsätzlich auch notwendig. Die Regelung des § 91 Abs. 2 S. 1 ZPO, wonach die Kosten eines Anwalts grundsätzlich zu erstatten sind, findet in Verfahren vor dem Vollstreckungsgericht unmittelbare, ansonsten entsprechende Anwendun...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Zeitpunkt der ersten Tätigkeit

Rz. 34 Das Kriterium ist der objektive Verkehrswert im Zeitpunkt der die Anwaltsgebühr auslösenden Tätigkeit (vgl. § 40 GKG).[45] Der Wert liegt also von vornherein fest, nur erfährt der Gläubiger von diesem tatsächlichen Wert erst später.[46] Das ist im Rahmen des vergleichbaren § 6 ZPO auch nicht anders, dort aber unbestritten. Warum sollte der Schuldner in den vorgenannte...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Beeinträchtigung oder Vereitelung des Vergütungsanspruchs

Rz. 38 Sind die vorgenannten Voraussetzungen (vgl. Rdn 7 bis 37) gegeben, so bleibt eine Aufrechnungserklärung der Staatskasse ohne materiell-rechtliche Wirkung, soweit sie den Anspruch des Rechtsanwalts vereiteln oder beeinträchtigen würde. Dies setzt also zunächst einmal voraus, dass der von § 43 geschützte Vergütungsanspruch des Anwalts (vgl. Rdn 11 ff.) gegen seinen Auft...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Gegenstandswert

Rz. 21 Für den Gegenstandswert eines Räumungsfristverfahrens nach den §§ 721, 794a ZPO gibt es keine spezielle Vorschrift. Insoweit ist zunächst einmal darauf hinzuweisen, dass das gerichtliche Verfahren gebührenfrei ist, so dass es keinen Streitwert geben kann und daher auch eine Streitwertfestsetzung unzulässig ist,[11] obwohl sie regelmäßig vorgenommen wird.[12] Rz. 22 Da ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Zu vollstreckende und gepfändete Forderungen haben denselben Wert

Rz. 24 Unterschiedlich entschieden wird die Frage, von welchem Wert auszugehen ist, wenn wegen derselben Forderung ein einziger Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragt wird, durch den mehrere Forderungen des Schuldners gegen denselben oder verschiedene Drittschuldner gepfändet werden. Während das LG Koblenz[30] mit der Begründung, bei dieser Sachlage lägen verschieden...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Abgrenzung zu anderen Haftungstatbeständen

Rz. 10 [Autor/Stand] § 11 GrStG begründet eine persönliche, § 12 GrStG eine dingliche Haftung. Neben diesen speziellen Vorschriften des Grundsteuergesetzes kann der Steuergläubiger Haftungsschuldner auch nach den Vorschriften der Abgabenordnung oder aufgrund zivilrechtlicher Haftungsvorschriften in Anspruch nehmen. Dem Gegenstand nach unterscheidet die Abgabenordnung zwische...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 9. Gebühren des Rechtsanwalts des Antragsgegners

Rz. 44 Der Rechtsanwalt, der für den Antragsgegner gegen den Vollstreckungsbescheid Einspruch eingelegt hat, erhält hierfür eine 1,3-Verfahrensgebühr nach VV 3100.[38] Dies rechtfertigt sich aus der Überlegung, dass das Mahngericht, das den Vollstreckungsbescheid erlassen hat, den Rechtsstreit gemäß § 700 Abs. 2 ZPO von Amts wegen an das Streitgericht zur Durchführung des st...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Voraussetzungen für eine Abweichung vom Regelwert (Abs. 2)

Rz. 23 § 30 Abs. 2 soll für besonders einfach gelagerte und für die Betroffenen weniger bedeutsame Verfahren einerseits und für besonders umfangreiche und schwierige Verfahren andererseits eine Korrekturmöglichkeit bieten, wobei nach dem Maßstab einer pauschalierenden Betrachtung neben der Bedeutung, die das gerichtliche Verfahren für einen Kläger hat, auch der Umfang des Ve...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (3) BGH-Rechtsprechung

Rz. 357 Vor diesem Hintergrund habe ich in der Voraufl. noch die Auffassung vertreten, dass viel dafür spricht, dass die Einholung von Drittauskünften gemäß § 802l ZPO nicht als besondere bzw. ungleichartige Vollstreckungsmaßnahme i.S.v. § 18 Abs. 1 Nr. 1, sondern nur als einzelne Vollstreckungshandlung im Rahmen der Sachaufklärung anzusehen ist.[364] Die Drittauskünfte gemä...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 VV 3501 und 3515 betreffen ausschließlich Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit über die Beschwerde und Erinnerung, in welchen das GKG nicht anwendbar ist (§ 3 Abs. 1 S. 1). Nach § 1 Abs. 2 Nr. 3 GKG ist das GKG in Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit anzuwenden, soweit dies im SGG bestimmt ist. Das SGG regelt in §§ 183, 197a SGG die Ve...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Einwendungen gemäß § 732 ZPO

Rz. 412 Gemäß § 732 ZPO kann der Schuldner Einwendungen erheben, welche die Zulässigkeit der Vollstreckungsklausel betreffen. Die Tätigkeit in diesem Verfahren bildet eine besondere Angelegenheit.[410] § 732 ZPO gilt kraft Verweisung u.a. in den Fällen der §§ 733, 738, 742, 744, 749, 795, 797 Abs. 3 und 6, 797a Abs. 2 ZPO. Auch in diesen Verfahren, in denen § 732 ZPO entspre...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ee) Auskünfte bei verschiedenen Dritten

Rz. 362 Gemäß § 802l Abs. 1 ZPO darf der Gerichtsvollziehermehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Mindestbetrag (Abs. 2)

Rz. 18 Nach Abs. 2 beläuft sich der Mindestbetrag einer Gebühr auf 15 EUR. Die Anwendung dieser Vorschrift kommt nur für Gebührensätze unter 0,4 und auch dort nur bei niedrigen Gegenstandswerten zum Tragen. Beispiel: Der Anwalt ist mit einem einfachen Schreiben oder einer Vollstreckungsmaßnahme beauftragt. Der Gegenstandswert beträgt 250 EUR. Der Gebührensatz beläuft sich in ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Gegenstandswert

Rz. 361 Der in § 25 Abs. 1 Nr. 4 geregelte Höchstwert i.H.v. 2.000 EUR galt bis zum 31.12.2020 nur für das Verfahren auf Abnahme der Vermögensauskunft, nicht aber für das Verfahren gemäß § 802l ZPO auf Einholung von Auskünften der dort genannten Dritten.[370] Die Bestimmung war deshalb nicht anwendbar, weil es sich nicht um eine Erteilung der in § 25 Abs. 1 Nr. 4 ausschließl...mehr

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FoVo 06/2021, Keine Rechtsn... / 1 Die Entscheidung

AG entscheidet gegen den GV Entgegen der Ansicht des Gerichtsvollziehers (GV) bedarf es wegen der vorliegend erfolgten Abtretungen der streitgegenständlichen Forderungen keiner, auch klarstellenden, Rechtsnachfolgeklausel gem. § 727 ZPO. Die Notwendigkeit einer Rechtsnachfolgeklausel gem. § 727 ZPO ist weder wegen der mehrfachen formwechselnden Umwandlung noch wegen der mehrf...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Eidesstattliche Versicherung

Rz. 231 Da die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung nach materiellem Recht (nicht die vollstreckungsrechtliche gemäß § 883 Abs. 3 S. 2, § 883 Abs. 2 S. 2 ZPO) ebenfalls eine unvertretbare Handlung darstellt, verweist § 889 Abs. 2 ZPO für den Fall, dass der Schuldner im Termin nicht erscheint oder die eidesstattliche Versicherung nicht abgibt, auf die Vorschrift des § 888...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Zwangsvollstreckung

Rz. 154 Umstritten war früher die Zuständigkeit in Zwangsvollstreckungssachen. Hier wurde früher zum Teil die Auffassung vertreten, zuständig sei das Prozessgericht.[98] Demgegenüber hat die wohl h.M. das Vollstreckungsgericht auch in Verfahren nach § 11 als zuständig angesehen.[99] Seitdem § 788 Abs. 2 S. 1 ZPO geändert worden ist und für die Festsetzung von zu erstattenden...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Ausnahme: Geringerer Wert nach den Wertvorschriften des GKG/FamGKG/GNotKG

Rz. 61 Dies gilt jedoch mit einer erheblichen Einschränkung: Erfolgt die Herausgabe oder Räumung aufgrund der Beendigung eines Miet-, Pacht- oder sonstigen Nutzungsverhältnisses, darf der Gegenstandswert den Wert des Jahresbetrages des zu entrichtenden Entgelts[81] nicht überschreiten (Nr. 2, 2. Hs. i.V.m. § 41 Abs. 2 GKG); macht die streitige Zeit weniger als ein Jahr aus, ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Überblick

Rz. 1 VV Vorb. 3.3.6 regelt, welche Terminsgebühr in den in VV Teil 3 Abschnitt 3, Unterabschnitt 6 geregelten Verfahren gilt.mehr

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FoVo 06/2021, Keine Gebühr ... / 2 II. Die Entscheidung

Zulässige und begründete Beschwerde Die von der Bezirksrevisorin als Vertreterin der Staatskasse eingelegte Beschwerde ist gemäß § 5 Abs. 2 GvKostG, § 66 Abs. 3 GKG aufgrund der ausdrücklichen Zulassung der Beschwerde statthaft und auch im Übrigen zulässig. Auch in der Sache hat sie Erfolg. Denn die Kostenrechnung ist anderweitig auf 46,05 EUR festzusetzen, der Gerichtsvollzi...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Prüfung vor Anwendung von VV 3309 f.

Rz. 36 Die Prüfung der Frage, ob eine Vollstreckungsgebühr angefallen ist, hat somit in doppelter Hinsicht zu erfolgen: Zum einen muss es sich um eine auftragsgemäße Tätigkeit des Anwalts in der Zwangsvollstreckung im gebührenrechtlichen Sinn handeln, zum anderen darf diese Tätigkeit nicht durch eine andere Vorschrift geregelt werden, die die des Unterabschnitts 3 verdrängt....mehr