Fachbeiträge & Kommentare zu Vollmacht

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§ 6 Bauträgerrecht und Verb... / 1. Muster: Klage des Verwalters eines sanierten Altbaus auf Vorschuss wegen Mängeln an der Altbausubstanz des Gemeinschaftseigentums

Rz. 31 Muster 6.4: Klage des Verwalters eines sanierten Altbaus auf Vorschuss wegen Mängeln an der Altbausubstanz des Gemeinschaftseigentums Muster 6.4: Klage des Verwalters eines sanierten Altbaus auf Vorschuss wegen Mängeln an der Altbausubstanz des Gemeinschaftseigentums Landgericht _________________________ _________________________ Im Namen und mit Vollmacht der ___________...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Unstreitige Fälle zur Zwischenverfügung

Rz. 31 Die Ermessensausübung hin zum Erlass einer Zwischenverfügung hat jedenfalls bei kleineren formellen Antragsmängeln und zur Sicherung der Kosten zu erfolgen. Das GBA muss in diesen Fällen zwischenverfügen; ein Ermessen besteht nicht: Rz. 32mehr

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§ 15 Architektenvertrag / F. Muster: Allgemeine Vertragsbestimmungen für Ingenieurleistungen (AVB/Ing)

Rz. 16 Muster 15.5: Allgemeine Vertragsbestimmungen für Ingenieurleistungen (AVB/Ing) Muster 15.5: Allgemeine Vertragsbestimmungen für Ingenieurleistungen (AVB/Ing) § 1 Aufgaben des Ingenieurs 1.1 Die vom AN auszuführenden Leistungen werden nach Art und Umfang durch den Vertrag bestimmt. Der AN hat seine Leistungen so zu erbringen, dass die vertraglichen Vorgaben des AG erfüllt...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Gemischte Anträge

Rz. 14 Keine Änderungen erfahren Anträge mit erklärungsersetzendem Inhalt. Auch hier ist allein die formelle Ausgestaltung entscheidend. Hierunter fallen sowohl die Fälle, in denen die Eintragungsbewilligung oder eine Zustimmungserklärung in die Form des Antrags gekleidet sind,[14] als auch diejenigen Fälle, in denen mit dem Antrag weitere zur Eintragung erforderliche Erklär...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Fälle der Rechtsübertragung

Rz. 16 Übertragung ist neben der rechtsgeschäftlichen Abtretung und Auflassung auch die Übertragung kraft Gesetzes oder aufgrund richterlicher Anordnung; auch die Überweisung an Zahlungs Statt ist eine Übertragung. Sie kann im Gegensatz zu einer etwa vorhergehenden selbstständigen Pfändung ohne Voreintragung des betroffenen Erben geschehen. Die Voreintragungspflicht entfällt...mehr

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§ 13 Gesamtschuldverhältnisse / 1. Muster: Klage auf Gesamtschuldnerausgleich

Rz. 14 Muster 13.2: Klage auf Gesamtschuldnerausgleich Muster 13.2: Klage auf Gesamtschuldnerausgleich Landgericht _________________________ Adresse _________________________ Im Namen und mit Vollmacht des _________________________ (Name, ladungsfähige Adresse) – Kläger – erhebe ich Klage gegen _________________________ (Name, ladungsfähige Adresse) – Beklagter – wegen: Forderung; vorlä...mehr

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FoVo 01/2024, Pfändungsschu... / 2 II. Die Entscheidung zusammengefasst

Arbeitsgericht oder Landgericht? Ist das wirklich die Frage? Die Klage ist zulässig, insbesondere ist der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten eröffnet. Der Beklagte hat zu Recht seine diesbezügliche Rüge hinsichtlich einer Zuständigkeit der Arbeitsgerichtsbarkeit fallen gelassen, sodass eine Entscheidung hierüber im Rahmen des Schlussurteils möglich war, arg. e contrario ...mehr

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§ 13 Gesamtschuldverhältnisse / 1. Muster: Klage auf Freistellung

Rz. 18 Muster 13.3: Klage auf Freistellung Muster 13.3: Klage auf Freistellung Landgericht _________________________ Adresse _________________________ Im Namen und mit Vollmacht des _________________________ (Name, ladungsfähige Adresse) – Kläger – erhebe ich Klage gegen _________________________ (Name, ladungsfähige Adresse) – Beklagter – wegen: Forderung; vorläufiger Streitwert: _____...mehr

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§ 3 Verzögerung/Behinderung... / c) Verletzung der Abhilfeverpflichtung (§ 5 Abs. 4 Alt. 3 VOB/B)

Rz. 59 Das wesentliche, über die Regelungen des BGB insofern hinausgehende Steuerungsmittel zur Vermeidung von Verzügen findet sich in § 5 Abs. 3 VOB/B . Nach der dortigen Regelung muss der Auftragnehmermehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Form und Inhalt der Beglaubigung

Rz. 150 a) Die Form der öffentlichen Beglaubigung einer Unterschrift oder eines Handzeichens richtet sich nach den §§ 39, 40 BeurkG;[382] diese Bestimmungen gelten sowohl für die notarielle als auch für die konsularische Beglaubigung und für die Beglaubigung anderer Urkundspersonen oder Stellen (§ 1 Abs. 2 BeurkG). Rz. 151 b) Beurkundet wird nur die Tatsache der Unterzeichnun...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Zuständigkeit

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Beweiskraft der Urkunde (v.a. angesichts nachträglicher Änderungen)

Rz. 156 Wie bei der Beweiskraft der Niederschrift gilt aber auch hier: Abs. 1 S. 1 ordnet die Verwendungstauglichkeit der öffentlich beglaubigten Erklärung aus sich heraus an und nicht wegen der Beweiskraft, welche die ZPO der Urkunde oder dem Vermerk verleiht oder nicht verleiht. Verwendungsuntauglich ist deswegen nur ein solcher Vermerk, der insgesamt, d.h. wegen Verstoßes...mehr

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§ 6 Bauträgerrecht und Verb... / 1. Muster: Klage des Erwerbers auf Übertragung von Wohnungseigentum aufgrund der Tilgung des Kaufpreises durch Zahlung, Minderung und Aufrechnung mit Schadensersatzansprüchen wegen Verzugs

Rz. 22 Muster 6.2: Klage des Erwerbers auf Übertragung von Wohnungseigentum aufgrund der Tilgung des Kaufpreises durch Zahlung, Minderung und Aufrechnung mit Schadensersatzansprüchen wegen Verzugs Muster 6.2: Klage des Erwerbers auf Übertragung von Wohnungseigentum aufgrund der Tilgung des Kaufpreises durch Zahlung, Minderung und Aufrechnung mit Schadensersatzansprüchen wege...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Grundstücksverkehrsgesetz

Rz. 173 Die rechtsgeschäftliche Veräußerung land- oder forstwirtschaftlicher Grundstücke und der zugrunde liegende schuldrechtliche Vertrag sind gem. § 2 GrstVG genehmigungspflichtig,[426] dies mit der Folge, dass die entsprechenden Rechtsgeschäfte bis zur Erteilung der Genehmigung schwebend unwirksam und mit bestandskräftiger Versagung der Genehmigung endgültig nichtig sind...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Genehmigungen

Rz. 56 Bei der betreuungsgerichtlichen Genehmigung (§§ 1855 ff. BGB und Verweisungsfälle hierauf) unterliegt dem Formgebot der Beschluss, der Nachweis der Rechtskraft (dies durch beigesetzten Rechtskraftvermerk) sowie das Wirksamwerden nach §§ 1855, 1856 BGB. Die nach FamFG ergänzte verfahrensinterne Rechtsmittelbefugnis hat die materiell-rechtliche Rechtsbehelfsmöglichkeit ...mehr

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§ 9 Prozessuales / 6. Muster: Klage eines einzelnen Eigentümers auf Erfüllung, Vorschuss oder Kostenerstattung wegen Mängeln des Gemeinschaftseigentums

Rz. 36 Muster 9.4: Klage eines einzelnen Eigentümers auf Erfüllung, Vorschuss oder Kostenerstattung wegen Mängeln des Gemeinschaftseigentums Muster 9.4: Klage eines einzelnen Eigentümers auf Erfüllung, Vorschuss oder Kostenerstattung wegen Mängeln des Gemeinschaftseigentums An das Landgericht _________________________ Klage des Herrn/Frau _________________________ – Kläger(in)– ge...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Begriff

Rz. 76 Das Rechtsschutzbedürfnis ist mit Vorliegen der Antragsberechtigung grundsätzlich immer gegeben. Hat aber der Antragsteller kein schutzwürdiges Interesse an der beantragten Eintragung, so fehlt auch die Antragsberechtigung.[141] Unter Antragsberechtigung ist das Recht zu verstehen, ein Eintragungsverfahren nach dem zweiten Abschnitt der Grundbuchordnung in Gang zu bri...mehr

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§ 2 Sachmangelrecht/Mangelp... / 2. Muster: Klage gegen mehrere Verantwortliche – Gesamtschuldnerschaft

Rz. 130 Muster 2.3: Klage gegen mehrere Verantwortliche – Gesamtschuldnerschaft Muster 2.3: Klage gegen mehrere Verantwortliche – Gesamtschuldnerschaft Landgericht _________________________ Zivilabteilung In Sachen _________________________, _________________________ (Straße), _________________________ (PLZ, Ort), vertreten durch den Geschäftsführer _________________________ – Klä...mehr

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§ 15 Architektenvertrag / C. Muster: Allgemeine Vertragsbestimmungen für Architektenleistungen

Rz. 13 Muster 15.2: Allgemeine Vertragsbestimmungen für Architektenleistungen Muster 15.2: Allgemeine Vertragsbestimmungen für Architektenleistungen § 1 Aufgaben des Architekten 1.1 Die vom AN auszuführenden Leistungen werden nach Art und Umfang durch den Vertrag bestimmt. Der AN hat seine Leistungen so zu erbringen, dass die vertraglichen Vorgaben des AG erfüllt werden. Dem AN...mehr

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§ 3 Verzögerung/Behinderung... / b) Muster: Klage des Auftraggebers auf Schadensersatz bzw. Vertragsstrafe wegen Verzögerung der Leistungserbringung

Rz. 263 Muster 3.40: Klage des Auftraggebers auf Schadensersatz bzw. Vertragsstrafe wegen Verzögerung der Leistungserbringung Muster 3.40: Klage des Auftraggebers auf Schadensersatz bzw. Vertragsstrafe wegen Verzögerung der Leistungserbringung An das Landgericht _________________________ _________________________ (Adresse) Klage In Sachen Firma _________________________, vertreten...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Ausnahmsweise Prüfung schuldrechtlicher Vereinbarungen

Rz. 59 Da das Grundbuchamt außer in den im § 20 GBO genannten Fällen grundsätzlich nicht das dingliche Rechtsgeschäft prüft, ist schon wegen des Abstraktionsprinzips das Kausalgeschäft[109] für das Grundbuchamt ebenfalls nicht von Interesse. Ausnahmsweise ist das Grundbuchamt zur Prüfung des schuldrechtlichen Grundgeschäfts berufen, wenn das Kausalgeschäft nach dem Willen de...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Offenlegung der Stellvertretung

Rz. 37 Zweck des Grundbuchverfahrens ist es, für formelle Klarheit zu sorgen. Der Notar muss daher notwendig zum Ausdruck bringen, dass und für wen er den Antrag stellt.[55] Der Antrag ist auslegbar in Bezug auf die beteiligten Personen und den Inhalt des Antrages. Dabei kann die Formulierung des Urkundeninhaltes ebenso berücksichtigt werden wie die Interessenlage der Beteil...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Inhalt der Vorschrift

Rz. 2 Auch im Falle des § 43 GBV ist Voraussetzung der Einsichtsgewährung und der Abschriftenerteilung das Vorliegen eines berechtigten Interesses (dazu § 12 GBO Rdn 5 ff.). Während grundsätzlich dieses berechtigte Interesse dem Grundbuchamt darzulegen ist, befreit § 43 GBV die darin Genannten von dieser Darlegungspflicht, weil in den erfassten Fällen regelmäßig von seinem V...mehr

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§ 2 Sachmangelrecht/Mangelp... / 2. Muster: Klage bei Gesamtschuldnerausgleich

Rz. 138 Muster 2.4: Klage bei Gesamtschuldnerausgleich Muster 2.4: Klage bei Gesamtschuldnerausgleich Landgericht _________________________ Zivilabteilung In Sachen _________________________, _________________________ (Straße), _________________________ (PLZ, Ort), vertreten durch den Geschäftsführer _________________________ – Klägerin – Prozessbevollmächtigte: __________________...mehr

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§ 3 Verzögerung/Behinderung... / b) Muster: Klage des Auftragnehmers auf Schadensersatz wegen Behinderung

Rz. 266 Muster 3.42: Klage des Auftragnehmers auf Schadensersatz wegen Behinderung Muster 3.42: Klage des Auftragnehmers auf Schadensersatz wegen Behinderung An das Landgericht _________________________ _________________________ (Adresse) Klage In Sachen Firma _________________________, vertreten durch _________________________, _________________________ (Adresse) – Klägerin – gegen...mehr

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§ 4 Entzug der Vermögensver... / II. Unterscheidung Verwaltungstestamentsvollstreckung/Dauertestamentsvollstreckung

Rz. 14 In der letztwilligen Verfügung sollte genau erklärt werden, ob eine schlichte Verwaltungsvollstreckung oder aber eine Dauertestamentsvollstreckung gemeint ist. Vielfach lässt sich dies den letztwilligen Verfügungen nicht exakt entnehmen. Bei einer schlichten Verwaltungsvollstreckung wird dem Testamentsvollstrecker die bloße Nachlassverwaltung übertragen, ohne dass ihm ...mehr

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§ 9 Prozessuales / 1. Muster: Klage der Wohnungseigentümergemeinschaft wegen Mängeln des Gemeinschaftseigentums auf kleinen Schadensersatz und/oder Minderung

Rz. 19 Muster 9.1: Klage der Wohnungseigentümergemeinschaft wegen Mängeln des Gemeinschaftseigentums auf kleinen Schadensersatz und/oder Minderung Muster 9.1: Klage der Wohnungseigentümergemeinschaft wegen Mängeln des Gemeinschaftseigentums auf kleinen Schadensersatz und/oder Minderung An das Landgericht _________________________ Klage der Wohnungseigentümergemeinschaft (alterna...mehr

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§ 9 Prozessuales / 2. Muster: Anschlussberufung

Rz. 113 Muster 9.15: Anschlussberufung Muster 9.15: Anschlussberufung An das Landgericht _________________________ – Berufungskammer – Berufungserwiderung und Anschlussberufung In dem Rechtsstreit _________________________ (Volles Rubrum) des Herrn _________________________ – Beklagten, Berufungsklägers und Anschlussberufungsbeklagten – Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte __________...mehr

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§ 5 Architektenrecht / 2. Muster: Klage auf Schadensersatz

Rz. 122 Muster 5.3: Klage auf Schadensersatz Muster 5.3: Klage auf Schadensersatz Landgericht _________________________ Klage In Sachen 1. Herr _________________________, 2. Frau _________________________, beide wohnhaft in _________________________ – Kläger – gegen Architekt _________________________ – Beklagter – wegen: Schadensersatz Streitwert: _________________________ EUR Gerichtsk...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / V. Auflassungsgrundstück

Rz. 84 Das aufzulassende Grundstück muss materiell-rechtlich bestimmt bezeichnet werden. Für das Grundbuch-Verfahren ist (zusätzlich) § 28 S. 1 zu beachten.[189] Fehlen nur die in § 28 S. 1 vorausgesetzten Angaben, können diese vom Veräußerer als "Betroffenem" in der zusätzlich zur Auflassung erforderlichen Bewilligung ergänzt oder nachgeholt werden,[190] nicht vom Erwerber ...mehr

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§ 3 Verzögerung/Behinderung... / b) Muster: Klage des Auftragnehmers auf Entschädigung wegen Behinderung bzw. Vergütungszahlung nach Vertragsbeendigung infolge fehlender notwendiger Mitwirkungshandlung des Auftraggebers

Rz. 269 Muster 3.44: Klage des Auftragnehmers auf Entschädigung wegen Behinderung bzw. Vergütungszahlung nach Vertragsbeendigung infolge fehlender notwendiger Mitwirkungshandlung des Auftraggebers Muster 3.44: Klage des Auftragnehmers auf Entschädigung wegen Behinderung bzw. Vergütungszahlung nach Vertragsbeendigung infolge fehlender notwendiger Mitwirkungshandlung des Auftr...mehr

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§ 6 Bauträgerrecht und Verb... / a) Klagebefugnis des Bauträgers

Rz. 16 Finanziert der Bauträger die Baumaßnahme über ein Bankdarlehen, wird regelmäßig der Vergütungsanspruch des Bauträgers gegen den Erwerber an die Bank abgetreten und die Abtretung im Bauträgervertrag offenbart. Die Bank ermächtigt regelmäßig den Bauträger, die Ansprüche im eigenen Namen geltend zu machen und Zahlung auf das im Bauträgervertrag angegebene Konto der Bank ...mehr

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Vorbemerkungen

Rz. 1 Das Gesetz über Maßnahmen auf dem Gebiete des Grundbuchwesens v. 20.12.1963 (BGBl I 1963, 986) sollte zunächst Besonderheiten des Grundbuchverfahrens im Zusammenhang mit der Währungsreform im Jahre 1948 regeln. Daneben enthält es Regelungen zur Vereinfachung der Löschung von Grundpfandrechten sowie notwendiger Briefvorlage nach § 41 GBO. Nach Einführung des Euro als Wä...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbuchrecht, GBV § 101 Ausführungsvorschriften

Gesetzestext Die Landesregierungen werden ermächtigt, in der Grundbuchordnung oder in dieser Verordnung nicht geregelte weitere Einzelheiten der Verfahren nach diesem Abschnitt durch Rechtsverordnung zu regeln. Sie können diese Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf die Landesjustizverwaltungen übertragen. Rz. 1 Nach § 141 GBO ist das Bundesministerium der Justiz ermächtigt...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift lässt Rechtsverordnungen über das Verfahren zur Wiederherstellung zerstörter oder abhanden gekommener Grundbücher sowie zur Wiederbeschaffung zerstörter oder abhanden gekommener Urkunden der in § 10 Abs. 1 GBO bezeichneten Art zu. Die Ermächtigung, die ursprünglich der Landesgesetzgebung zustand, ist durch die ÄndVO 1935 auf den Reichsminister der Justiz...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / Gesetzestext

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates nähere Vorschriften zu erlassen übermehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fba) Rechtslage bis einschließlich VZ 2013 (= § 3 Nr 12 S 1 EStG aF)

Rn. 433 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Im Haushaltsplan (s dazu §§ 2ff HaushaltsgrundsätzeG – HGrG – vom 19.08.1969, BGBl I 1969, 1273) musste der gezahlte Bezug als Aufwandsentschädigung ausgewiesen sein. Der bloße Ausweis eines Ausgabetitels im Haushaltsplan genügte daher nicht (BFH BStBl II 1973, 819; FG Bln DStRE 2002, 1168 rkr). Rn. 433a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die Formul...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Der zur Leistung der zweiten Unterschrift ermächtigte Bedienstete

Rz. 21 In den Fällen des § 12c Abs. 2 Nr. 2–4 GBO hat bei dem früher in Papierform geführten Grundbuch neben dem Urkundsbeamten ein zweiter Beamter der Geschäftsstelle oder ein vom Behördenvorstand ermächtigter Justizangestellter den Beglaubigungsvermerk oder die Eintragung zu unterzeichnen. Beim maschinell geführten Grundbuch entfällt das Erfordernis der zweiten Unterschrif...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Integration mit dem Liegenschaftskataster; Richtigstellungen und Gesamtrechte

Rz. 1 § 127 GBO schafft die Rechtsgrundlage, nach der die Länder die maschinelle Übernahme von Daten des Grundbuchs und des Liegenschaftskatasters aus dem jeweils anderen Verzeichnis einführen können (und zwar über die gemeinsame Nutzung von Hilfsverzeichnissen hinaus, vgl. § 126 GBO Rdn 25). Die in Abs. 1 bereits erhaltenen Verordnungsermächtigungen zugunsten der Landesregi...mehr

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§ 9 Prozessuales / III. Parteifähigkeit und Klagebefugnis des Erwerbers

Rz. 15 Der Erwerber von Wohnungseigentum ist aus seinem Vertrag mit dem Bauträger berechtigt und verpflichtet. Wer von einem Wohnungseigentümer das Eigentum erwirbt, kann sich dessen Ansprüche gegen den Bauträger abtreten lassen. Fehlt eine Abtretungsvereinbarung, genügt eine Ermächtigung des Erwerbers zur Geltendmachung der sich aus dem Bauträgervertrag ergebenden Mängelrec...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Allgemeines

Rz. 1 Text in der Fassung des Art. 1 Gesetz zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte im Grundbuchverfahren sowie zur Änderung weiterer grundbuch-, register- und kostenrechtlicher Vorschriften (ERVGBG), Gesetz vom 11.8.2009.[1] Auf § 135 GBO nehmen Bezug die folgenden Vorschriften: § 136 GBO (Eingang elektronischer Dokumente beim Grundbucha...mehr

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zfs 01/2024, Eignung zum Fü... / 10. Reichsbürger und Fahreignung

Auch wenn dies nicht unbedingt mit Aggressionsdelikten zu tun hat, sollten hier noch zwei Entscheidungen zu Reichsbürgern genannt werden. So stellt der VGH Mannheim[31] fest: Das Äußern politischer und rechtlicher Auffassungen, die der Allgemeinheit völlig abwegig erscheinen (insbesondere Leugnen der Existenz der Bundesrepublik Deutschland und der Gültigkeit ihrer Rechtsnorme...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Inhalt

Rz. 1 Abs. 1 S. 1 stellt für Eintragung bei Briefhypotheken eine weitere Eintragungsvoraussetzung auf: Die Vorlegung des Hypothekenbriefes. Dieses Erfordernis ist unverzichtbar für das GBA.[1] § 41 GBO setzt damit im Verfahrensrecht die materiell-rechtliche Legitimationsfunktion des Briefbesitzes (§ 1154 Abs. 1 S. 1 BGB) um. Mit dem Rückgang der Kreditsicherung durch Hypothe...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Kette

Rz. 62 Die Urkunden müssen in ununterbrochenem Zusammenhang auf einen eingetragenen Berechtigten zurückführen.[108] Trotz der Ausdrucksweise (§ 1155 BGB) genügt bereits eine einzige derartige Zwischenurkunde.[109] Die Ausdrucksweise des § 1155 BGB ist auf das materielle Recht zugeschnitten. Als eingetragener Berechtigter gilt bei einer Eigentümergrundschuld auch der eingetra...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Ausnahmen

Rz. 11 Da § 39 GBO somit nicht die grundbuchtaugliche Legitimation des Bewilligenden als betroffen regelt[20] (dieses Erfordernis folgt schon aus § 19 GBO), sondern zusätzlich – und damit kostenerhöhend – dessen Eintragung verlangt, geht es in der Gestaltungspraxis weniger um die Anwendung des § 39 GBO als vielmehr um die Ausnahmen vom Voreintragungsgrundsatz. Diese können s...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Nach Landesrecht

Rz. 28 An landesrechtlichen Ausnahmen kommen in Frage die Vorschriften über das Unschädlichkeitszeugnis, etwa:mehr

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§ 3 Testament für Patchwork... / 4. Quotenminderung durch Schaffung weiterer Pflichtteilsberechtigter

Rz. 95 Eine weitere Möglichkeit den Pflichtteilsanspruch zu minimieren, besteht darin, weitere Pflichtteilsberechtigte zu schaffen. Neue Pflichtteilsberechtigte sollten allerdings keinem bereits existenten Familienstamm angehören, sondern müssen zwingend einen neuen bilden. Die Geburt von Enkelkindern hat keinerlei pflichtteilsreduzierende Wirkung. Gerade bei Patchworkfamilie...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / bb) Nachweise

Rz. 146 Das Handelsregister wird in den einzelnen Kantonen von verschiedenen Amtsstellen geführt und ist öffentlich.[478] Handelsregisterauszüge werden erteilt, aus denen zu ersehen ist, wer zur Vertretung berechtigt ist und welche gesetzlich zulässigen Beschränkungen der Vertretungsmacht bestehen.[479]mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / bb) Nachweise

Rz. 93 Das für den Gesellschaftssitz zuständige Handelsgericht ("tribunal de commerce") führt das Unternehmensregister ("registre de commerce et des sociétés").[338] Daneben tritt ein zentrales Register beim "Institut National de la Propriété Industrielle"[339] in Paris, bei dem Duplikate aller lokalen Registerinformationen eingesehen werden können.[340] Eine Bekanntmachung ...mehr

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§ 9 Prozessuales / 1. Parteifähigkeit und Klagebefugnis der Gemeinschaft

Rz. 11 Als rechtsfähige Gemeinschaft ist die Wohnungseigentümergemeinschaft hinsichtlich der Mängelansprüche der einzelnen Erwerber parteifähig. Regelmäßig wird sie von ihrem Verwalter vertreten. Als Partei ist die Gemeinschaft entweder als Gemeinschaft der Wohnungseigentümer oder als Wohnungseigentümergemeinschaft, jeweils gefolgt von der bestimmten Angabe des Grundstücks, ...mehr