Rz. 130

Muster 2.3: Klage gegen mehrere Verantwortliche – Gesamtschuldnerschaft

 

Muster 2.3: Klage gegen mehrere Verantwortliche – Gesamtschuldnerschaft

Landgericht

_________________________

Zivilabteilung

In Sachen

_________________________, _________________________ (Straße), _________________________ (PLZ, Ort), vertreten durch den Geschäftsführer _________________________

– Klägerin –

Prozessbevollmächtigte: _________________________

Gegen

1. _________________________, _________________________ (Straße), _________________________ (PLZ, Ort), vertreten durch den Geschäftsführer _________________________

– Beklagte zu 1. –

Prozessbevollmächtigte: _________________________

2. Herrn _________________________

Prozessbevollmächtigte: _________________________

– Beklagter zu 2. –

Prozessbevollmächtigte: _________________________

wegen Schadensersatz/Architektenhaftung

Streitwert vorläufig: _________________________ EUR

Namens und in Vollmacht der Klägerin erheben wir hiermit Klage zum zuständigen Landgericht _________________________ (Stadt) und werden in der mündlichen Verhandlung folgende Anträge stellen:

 
  I. Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an die Klägerin einen Betrag von _________________________ EUR nebst Zinsen i.H.v. fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit _________________________ zu bezahlen.
  II. Die Beklagten tragen als Gesamtschuldner die Kosten des Rechtstreits.
  III. Das Urteil ist – ggf. gegen Sicherheitsleistungen – vorläufig vollstreckbar.

Für den Fall, dass die gesetzlichen Voraussetzungen des § 331 Abs. 3 ZPO vorliegen, beantragen wir bereits heute Erlass eines Versäumnisurteils ohne mündliche Verhandlung.

Begründung:

A. Vorbemerkung

Die Beklagte zu 1. hat für die Klägerin ein Bürogebäude als Generalunternehmerin errichtet. Der Beklagte zu 2. wurde von der Klägerin mit der Bauüberwachung beim streitgegenständlichen Bauvorhaben beauftragt.

Die Beklagte zu 1. hat im Zuge der Bauausführung die Horizontal- und Vertikalabdichtung mangelhaft hergestellt. Der Beklagte hat insoweit die Bauausführung mangelhaft überwacht.

Für die der Klägerin zur ordnungsgemäßen Herstellung der Bauwerksabdichtung entstandenen Kosten haften beide Beklagte als Gesamtschuldner auf Schadensersatz.

B. Zum Tatsächlichen

I. Vertragsverhältnisse

Die Klägerin schloss mit der Beklagten zu 1. am _________________________ einen Bauvertrag über die schlüsselfertige Errichtung eines Bürogebäudes zu einem Pauschalfestpreis von _________________________ EUR netto. Dem Vertrag lag das BGB zugrunde.

 
  Beweis: Bauvertrag vom _________________________ als Anlage K 1

Die Beklagte zu 1. hat das Bürogebäude errichtet. Die Klägerin hat die Leistungen der Beklagten zu 1. am _________________________ abgenommen.

 
  Beweis: Abnahmeprotokoll als Anlage K 2

Die Klägerin schloss mit dem Beklagten zu 2. am _________________________ einen Architektenvertrag über die Erbringung von Architektenleistungen der Leistungsphasen 8 und 9 gem. § 34 Abs. 3 HOAI.

 
  Beweis: Architekturvertrag vom _________________________ als Anlage K 3

Die Leistungen des Beklagten zu 2. wurden bisher nicht abgenommen.

II. Mängel der Werkleistungen der Beklagten zu 1.

Die Horizontalabdichtung des Gebäudes ist ebenso wie die Vertikalabdichtung mangelhaft ausgeführt. Es sind bereits Feuchtigkeitsschäden aufgetreten.

Bereits kurze Zeit nach Bezug des von der Beklagten zu 1. errichteten Bürogebäudes durch die Klägerin zeigten sich erste Feuchtigkeitserscheinungen. Zum einen kam es in verschiedenen Bereichen des Erdgeschosses zu Aufwellungen des Bodenbelages. Zudem zeigten sich in den angrenzenden Wandbereichen Putzausblühungen.

Konkret haben sich in der Zeit folgende Mängelsymptome gezeigt:

In folgenden Räumen des Erdgeschosses des im Klageantrag Ziff. I. näher bezeichneten Bauvorhabens sind jeweils im Anschluss an die jeweiligen Außenwände, und in einem Abstand von bis zu 1 Meter zu diesen, Aufwellungen des Fußbodenbelages aufgetreten: E01, E03, E05, E07.

In folgenden Räumen des im Klageantrag Ziff. I. näher bezeichneten Bauvorhabens sind an den Innenseiten der Außenwände Putzausblühungen bis in eine Höhe von 20 cm über Oberkante Fußboden aufgetreten. Vereinzelt kam es zu Farb- und Putzablösungen: E01, E03, E04, E05, E06, E07.

 
  Beweis: 1. Gutachten des Privatsachverständigen _________________________ nebst detaillierter Fotodokumentation und Schadenskartierung als Anlage K 4
    2. Herr _________________________ als Zeuge

Die Klägerin hat den Mangel erstmals an die Beklagte zu 1. mit Schreiben vom _________________________ angezeigt und diese zur Mängelbeseitigung aufgefordert.

 
  Beweis: Schreiben der Klägerin vom _________________________ als Anlage K 5

Die aufgetretenen Mängelsymptome beruhten darauf, dass die Beklagte zu 1. sowohl die Vertikal- auch als Horizontalabdichtung des streitgegenständlichen Bauvorhabens nicht ordnungsgemäß ausgeführt haben.

 
  Beweis: 1. Gutachten des Privatsachverständigen _________________________, b. v. als Anlage K 4
    2. Einholung eines Sachv...

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