Fachbeiträge & Kommentare zu Vollmacht

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Vollmachten in der GmbH: Re... / 5.2 Voraussetzungen des Handelns als Prokurist

Für das Handeln als Prokurist gelten die Grundsätze der Handlungsvollmacht. Die Vertretung ist anzuzeigen. Dies geschieht in der Regel mit dem Zusatz "ppa." oder "Prokurist" neben der Unterschrift. Ein Prokurist sollte seine Position immer betonen Falsch ist die weit verbreitete Auffassung, dass ein Prokurist, der im Handelsregister eingetragen ist, die Vertretung nicht mehr ...mehr

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Vollmachten in der GmbH: Re... / 4 Die Abschlussvollmacht

Als Abschlussvollmacht bezeichnet man die Handlungsvollmacht von selbstständigen Handelsvertretern (Handlungsreisenden), die im Namen des Unternehmens Geschäftsabschlüsse außerhalb der Geschäftsräume tätigen. Die Abschlussvollmacht unterscheidet sich von der Handlungsvollmacht (wie auch die Ladenvollmacht) nur durch ihren Umfang. Sie berechtigt nicht, abgeschlossene Verträge...mehr

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Vollmachten in der GmbH: Re... / 5.4.3 Beschränkung der Prokura im Innenverhältnis

Der Umfang der Prokura ist nach innen, somit im Verhältnis zwischen dem Prokuristen und der GmbH, beschränkbar. Verstößt der Prokurist gegen seinen Handlungsspielraum, kann er sich gegenüber dem Unternehmen haftbar machen. Zudem droht ihm die fristlose Kündigung des Anstellungsvertrags. Die Beschränkungen können im Anstellungsvertrag, in einer gesonderten Urkunde über die Pr...mehr

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Vollmachten in der GmbH: Re... / 6 Die Generalvollmacht

Die umfassendste Form der Vollmacht ist die Generalvollmacht (nicht gleich Generalhandlungsvollmacht!). Diese ist im Handelsgesetzbuch nicht gesondert geregelt, aber allgemein anerkannt. Sie umfasst die Vornahme aller rechtsgeschäftlichen Handlungen, ohne von den Beschränkungen der Prokura erfasst zu werden. Sie erstreckt sich somit auch auf die außergewöhnlichsten Geschäfte...mehr

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Sauer, SGB II § 18 Örtliche... / 2.3 Vereinbarungen mit Gemeinden, Kreisen und Bezirken

Rz. 17 Die Abs. 4 und 5 zielen auf eine getrennte Wahrnehmung der Aufgaben nach dem SGB II außerhalb von Jobcentern ( § 44b ) mit Kooperation. Die Regelungen haben insbesondere die kommunalen Beschäftigungsgesellschaften im Blick. Die Agenturen für Arbeit sind zuständig für die Aufgaben nach Maßgabe des § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, die kommunalen Träger für die Aufgaben nach § 6 A...mehr

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Sauer, SGB III § 288a Unter... / 2.2 Untersagungsverfahren

Rz. 10 Abs. 2 trifft Regelungen für die Untersagungsverfahren. Der Amtsermittlungsgrundsatz nach § 20 ff. SGB X gebietet, dass die Agentur für Arbeit jeglichen Hinweisen nachgeht, die auf eine missbräuchliche Ausübung der Berufsberatung hindeuten. Im Zusammenhang mit der Feststellung des relevanten Sachverhaltes wird es unerlässlich sein, aktive Berufsberatende und ggf. Betr...mehr

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Sauer, SGB III § 141 Arbeit... / 2.1 Arbeitslosmeldung

Rz. 3 Die Arbeitslosmeldung steht in engem Zusammenhang mit der präventiven Ausrichtung des SGB III. Die Gewährung von Entgeltersatzleistungen ist nachrangig gegenüber der Wiedereingliederung in ein Beschäftigungsverhältnis per Vermittlung der Agentur für Arbeit durch Auswahl und Vorschlag und gegenüber Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung (vgl. §§ 4 und 5). Vermittlungsbe...mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt, welche Einnahmen nicht als Einkommen nach § 11 zu berücksichtigen sind. Dabei handelt es sich um Leistungen, Renten, Entschädigungen und Zuwendungen. § 11a durchbricht den Grundsatz, dass alle Einnahmen zu berücksichtigen sind. Der Gesetzgeber fasst in dieser Regelung zusammen, welche Einnahmen er wegen ihrer Bestimmung oder Motivation kraft Gese...mehr

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Sauer, SGB III § 404 Bußgel... / 2.7 Auslandsvermittlung (Abs. 2 Nr. 10)

Rz. 45 Abs. 2 Nr. 9 zielt auf Verstöße gegen Regelungen in gegenüber dem Gesetz nachrangigem Recht. Ein mit einem Rahmen von bis zu 30.000 EUR versehener Bußgeldtatbestand darf danach mit Verweisung auf Abs. 2 Nr. 9 in der Rechtsverordnung nach § 292 durch das BMAS normiert werden. Die Vorgehensweise ist rechtssystematisch konsequent. Ermächtigt ein Gesetz zu einer Rechtsver...mehr

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Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt, welche Einnahmen, Abzüge, Beiträge und Aufwendungen bei der Berücksichtigung von Einkommen vor der Anrechnung auf den Bedarf der Bedarfsgemeinschaft von den Einnahmen abzusetzen sind. Das setzt voraus, dass die Einnahme als zu berücksichtigendes Einkommen zu qualifizieren ist. Dazu werden Regelungen nicht nur in § 11b, sondern auch in den §§ 11, 1...mehr

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Sauer, SGB III § 345 Beitra... / 2.2 Beitragsbemessungsgrundlagen

Rz. 6 Nr. 1 betrifft die Teilnehmer an Maßnahmen für behinderte Menschen in Rehabilitationseinrichtungen und Jugendliche in Einrichtungen der Jugendhilfe nach § 26 Abs. 1 Nr. 1, die keinen Anspruch auf eine die Versicherungspflicht begründende Leistung nach dem SGB III oder anderen Gesetzen haben, z. B. auf Übergangsgeld (vgl. Nr. 5). Die Festsetzung des beitragspflichtigen ...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.4.3.3 Gesetzliche Vermutung nach Abs. 3a

Rz. 269 Genügen die Feststellungen insgesamt nicht, eine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft festzustellen, darf das Jobcenter eine solche vermuten, wenn mindestens ein Kriterium nach Abs. 3a vorliegt. Die Aufzählung ist dennoch nicht abschließend, auch die Kriterien sind nicht zwingend abschließend definiert. Rz. 270 Abs. 3a nennt 4 Kriterien, die dafür ausreichen, au...mehr

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Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 2.4 Sonderregelungen der Bürgergeld–V

Rz. 46 Die aufgrund des § 13 erlassene Bürgergeld–V enthält in § 1 weitere nicht als Einkommen zu berücksichtigende Einnahmen sowie Sonderregelungen für Absetzungen (vgl. dazu ergänzend die Komm. zu § 11a). Seit dem 1.1.2023 gilt die Bürgergeld-V i. d. F. des 12. SGB II-ÄndG v. 16.12.2022 (BGBl. I S. 2328). § 6 Abs. 3 Bürgergeld–V überschreitet nach Auffassung des BSG die Er...mehr

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Sauer, SGB III § 3 Leistung... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 § 3 ordnet die Leistungen nach ihren Charakteren bzw. Erbringungsformen und Zielsetzungen, dagegen nicht mehr wie bis zum 31.3.2012 nach den am Geschehen auf dem Arbeitsmarkt maßgeblich beteiligten Gruppen, nämlich der Aufzählung der Leistungen an Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie für Träger als Empfänger bzw. Anspruchsberechtigte. Die Leistungen werden seither vielme...mehr

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Sauer, SGB III Einführung / 12 Die Entwicklung des Arbeitsförderungsrechts ab 2022

Rz. 105a Durch das Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite v. 22.11.2021 (BGBl. I S. 4906) wurde § 421d Abs. 3 mit Wirkung zum 1.1.2022 geändert. Für das Kalenderjahr 2022 wurden die Regelungen zur Leistungsfortzahlung durch das InfektionsschutzÄndG noch ein...mehr

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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.2.8 Nicht zu berücksichtigendes Vermögen nach der Bürgergeld-V

Rz. 100 Regelungen über weiteres nicht zu berücksichtigendes Vermögen enthält § 7 der aufgrund der Ermächtigung in § 13 Abs. 1 erlassenen Bürgergeld–V. Über § 12 Abs. 1 Satz 2 hinaus stellt § 7 Bürgergeld-V allein Vermögensgegenstände von der Berücksichtigung frei, die zur Aufnahme oder Fortsetzung der Berufsausbildung oder der Erwerbstätigkeit unentbehrlich sind. Die Regelu...mehr

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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.8 Sonstiges

Rz. 148b Ist der Antragsteller Erbe einer Immobilie, die als Vermögen zu berücksichtigen ist, hat er zum Nachweis seiner Hilfebedürftigkeit den Beweis zu erbringen, dass ihm innerhalb des nach § 41 Abs. 3 Satz 1 maßgeblichen Zeitraums von einem Jahr trotz aller zumutbaren Bemühungen eine Veräußerung des Grundstücks nicht gelungen ist (SG Neuruppin, Gerichtsbescheid v. 6.9.20...mehr

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Sauer, SGB III § 323 Antrag... / 2.5 Kurzarbeitergeld, Transfermaßnahmen, Winterbauleistungen

Rz. 13 Für das Kug, für Leistungen nach den §§ 110, 111 und Winterbauleistungen nach § 102 bestimmt Abs. 2 Satz 1 und 2 allgemein die Schriftform von Anträgen und die Beteiligung der Betriebsvertretung durch eine Stellungnahme. Allerdings ist auch eine elektronische Antragstellung zugelassen. Die Gesetzesbegründung zur Zulassung dieser Form der Antragstellung weist zutreffen...mehr

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Sauer, SGB III § 156 Ruhen ... / 2.10 Ruhen nach Rechtsverordnung

Rz. 22 Voll- und Teilversorgungen der Sonderversorgungssysteme für Angehörige der Nationalen Volksarmee, der Deutschen Volkspolizei, der Organe der Feuerwehr und des Strafvollzugs, der Zollverwaltung der DDR und des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit bzw. des Amtes für Nationale Sicherheit führen nach Maßgabe der Verordnung über das Ruhen von Entgeltersatzleistunge...mehr

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Sauer, SGB III § 327 Grundsatz / 2.5 Zuständigkeitsübertragung durch die Bundesagentur für Arbeit

Rz. 16 Abs. 6 folgt der Idee, dem Management der Bundesagentur für Arbeit die Entscheidung darüber zu überlassen, welche Dienststellen jeweils für die Leistungserbringung zuständig sein sollen. Damit kann abseits von rechtlichen Bindungen nach Effizienz und Effektivität über die für die Leistungsgewährung zuständigen Stellen entschieden werden. Die Regelung ermöglicht damit ...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.7 Ausschluss bei Leistungen nach § 93 SGB XIV

Rz. 345 Abs. 4a a. F. regelte einen Leistungsausschluss kraft Gesetzes bei Aufenthalt außerhalb des zeit- und ortsnahen Bereichs des Jobcenters ohne dessen Zustimmung. Die Regelung ist mit Wirkung zum 1.7.2023 durch die Bürgergeld-Gesetzgebung aufgehoben worden. Seither werden Regelungen zur Erreichbarkeit des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in § 7b getroffen. Die Ermäc...mehr

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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.1.4 Fehlende Hilfebedürftigkeit aufgrund verwertbaren Vermögens

Rz. 20 Zur Prüfung der Hilfebedürftigkeit kann in Fällen verwertbaren Vermögens zunächst der Wert aller verwertbaren Vermögensgegenstände ermittelt und dem Grundfreibetrag (Abs. 2 Nr. 1, 1a) gegenübergestellt werden. Möglicherweise bietet es sich an, die Frage der Verwertbarkeit auch erst dann zu prüfen, wenn Vermögensgegenstände auch nach Prüfung der Abs. 3 und 2 noch ganz ...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.2.2.2.4 Gleichbehandlungsgrundsatz nach Art. 1 des Europäischen Fürsorgeabkommens (EFA)

Rz. 187 Nach der Rechtsprechung ist der Leistungsausschluss des Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 nach alter wie neuer Fassung v. 29.12.2016 allerdings einschränkend auszulegen, wenn der Leistungsberechtigte durch das Europäische Fürsorgeabkommen (EFA) begünstigt ist. Nach Art. 1 dieses Abkommens besteht ggf. ein Anspruch auf "Fürsorge" des ausländischen Staatsbürgers wie der eines deutsc...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.4 Verzugshaftung

Rz. 15 Die Verzugshaftung setzt einen fälligen Mängelbeseitigungsanspruch (§ 535) voraus, den der Vermieter trotz Mahnung schuldhaft nicht erfüllt hat (§ 286). Hinweis Mangelbeseitigung Ein Mangel, mit dessen Beseitigung der Vermieter in Verzug gekommen ist, ist anzunehmen, wenn der tatsächliche Zustand der Mietsache von dem für den vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand...mehr

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Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 2.5 Darlehen bei berücksichtigungsfähigem Vermögen

Rz. 44 Abs. 5 regelt eine Darlehensgewährung in Fällen, in denen zu berücksichtigendes Vermögen ganz oder teilweise nicht sofort verwertet werden kann oder dies für den Betroffenen eine besondere Härte bedeuten würde. Die Regelung ist zum 1.4.2006 im Grundsatz aus § 9 Abs. 4 übernommen worden. Aus systematischen Gründen hat der Gesetzgeber jedoch den relevanten Sachverhalt i...mehr

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Sauer, SGB II Einführung / 8.1.1 Organisationsform

Rz. 250 Das BVerfG hat mit Urteil v. 20.12.2007 entschieden, dass Arbeitsgemeinschaften gemäß § 44b dem Grundsatz eigenverantwortlicher Aufgabenwahrnehmung widersprechen, der den zuständigen Verwaltungsträger verpflichtet, seine Aufgaben grundsätzlich durch eigene Verwaltungseinrichtungen, also mit eigenem Personal, eigenen Sachmitteln und eigener Organisation wahrzunehmen (...mehr

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Sauer, SGB III § 81 Grundsatz / 2.2.5 Zulassung von Träger und Maßnahmen

Rz. 32 Abs. 1 Nr. 3 setzt für eine Förderung voraus, dass sowohl die vom Arbeitnehmer aufgrund des Bildungsgutscheins ausgewählte Maßnahme selbst als auch der Träger der Maßnahme für die Weiterbildungsförderung zugelassen sind. Welche Anforderungen der Träger von Maßnahmen erfüllen muss, um zur Förderung der beruflichen Weiterbildung zugelassen zu werden, regelt § 178. Darüb...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4.1 Verzug des Vermieters (§ 536a Abs. 2 Nr. 1)

Rz. 27 Nach § 536a Abs. 2 kann der Mieter den Mangel selbst beseitigen und Aufwendungsersatz verlangen, wenn der Vermieter mit der Beseitigung des Mangels im Verzug ist– § 536a Abs. 2 Nr. 1. Verzug tritt allerdings dann nicht ein, wenn der Mieter in Annahmeverzug ist. Das setzt voraus, dass der Vermieter dem Mieter die Mangelbeseitigung anbietet. Will er dazu den Mangel zuvor...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.8.2 Umzug Jugendlicher unter 25 Jahren mit/ohne Zusicherung

Rz. 324 Abs. 5 trifft eine Sonderregelung für jugendliche Leistungsberechtigte. Die Vorschrift bezieht sich auf den Personenkreis, der bei Bezug einer neuen Unterkunft durch Umzug (erster Tag der Anspruchsberechtigung auf Leistungen für Unterkunft und Heizung dem Grunde nach) noch keine 25 Jahre alt ist. Die Vorschrift ist am 1.4.2006 (damals als Abs. 2a) in Kraft getreten. ...mehr

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Sauer, SGB III § 25 Beschäf... / 2.1 Versicherungspflicht bei Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt

Rz. 3 Die Versicherungspflicht als Beschäftigter ist eine Kernfrage der gesamten Sozialversicherung und damit auch im Recht der Arbeitslosenversicherung. Versicherungspflichtig ist nach Abs. 1 Satz 1, wer gegen Arbeitsentgelt beschäftigt ist. Das auf Versäumnisurteilen beruhende Fortbestehen eines ungekündigten Arbeitsverhältnisses im Annahmeverzug ist kein Versicherungspfli...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.2.2.2.3 Kein Leistungsausschluss bei Aufenthaltsrecht aufgrund von Schule/Ausbildung der Kinder

Rz. 184 Art. 10 VO (EU) Nr. 492/2011 schützt Kinder eines im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaates beschäftigten oder beschäftigt gewesenen Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates, die im Hoheitsgebiet dieses Mitgliedstaates wohnen und unter den gleichen Bedingungen wie die Staatsangehörigen dieses Mitgliedstaates am allgemeinen Unterricht sowie an der Lehrlings- und B...mehr

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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt den Umfang der Berücksichtigung von Vermögen. Sie stellt klar, dass verwertbares Vermögen grundsätzlich zur Bestreitung des Lebensunterhaltes einzusetzen ist, bevor die Leistungen nach dem SGB II in Anspruch genommen werden können. Maßgebend sind die vorhandenen aktiven Vermögenswerte, nicht die Bilanz aus aktiven und passiven Vermögenswerten (BSG...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Form der Vollmacht

a) Bedeutung des Formstatuts Rz. 183 Das Formstatut ist vor allem deswegen von Interesse, weil manche Rechtsordnungen die Formvorschriften für bestimmte Rechtsgeschäfte generell auf die Vollmacht zu ihrer Vornahme erstrecken, wohingegen das deutsche Recht von dem Grundsatz ausgeht, dass die Erteilung der Vollmacht nicht der Form bedarf, welche für das Rechtsgeschäft bestimmt ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Transmortale Vollmacht für den Alleinerben

Rz. 31 Probleme bereitet die Anerkennung der transmortalen Vollmacht, die dem Alleinerben erteilt ist. Die herrschende Meinung hält einerseits Anerkennung der transmortalen Vollmacht aus rechtsdogmatischen Gründen für geboten und aus rechtspraktischen Gründen für zweckmäßig, um insbesondere den Zeitraum zwischen Erbfall und Ermittlung des wahren Erben und dessen förmliche Le...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Partielle Einschränkungen der Vollmacht

Rz. 27 Da es letztlich in der Hand der Beteiligten liegt, ob sie den Notar aufgrund vermuteter oder ausdrücklich erteilter Vollmacht handeln lassen, kann auch die gesetzliche Vollmacht des Abs. 2 partiell ausdrücklich widerlegt werden. In der Praxis geht es dabei um die Beschränkung der Notarvollmacht durch Ausschluss der Empfangsberechtigung für Vollzugsmitteilungen. Die Ge...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / V. Vollmachten und Vor- und Nacherbfolge

Rz. 12 Eine materiell-rechtliche Vollmacht, die der Erblasser über seinen Tod hinaus dem Vorerben, dem Nacherben oder einem Dritten in Ansehung der zum Nachlass gehörenden Sachen und Rechte erteilt hat, bleibt bestehen. Es ist streitig, ob sie dem Bevollmächtigten weiterhin unbeschränkte Rechte geben kann, oder ob sie zwangsläufig lediglich als Bevollmächtigung mit den dem V...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Vollmacht

1. Allgemeines Rz. 168 Die Behandlung der rechtsgeschäftlichen Stellvertretung im IPR ist restlos umstritten, und zwar sowohl in den Grundzügen wie auch in den Details. Vorgaben seitens des Gesetzgebers gibt es nicht. Art. 1 Abs. 2 lit. g Rom I-VO, nimmt Fragen der Vertretungsmacht von Stellvertretern aus dem Regelungsprogramm der Rom I-VO heraus.[554] Der Versuch der Haager ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / F. Umfang der gesetzlich vermuteten Vollmacht

I. Im Namen des Antragsberechtigten Rz. 30 Der Antrag muss im Namen eines Antragsberechtigten gestellt werden. 1. Antragsberechtigter Rz. 31 Der Notar hat kein eigenes Antragsrecht. Es besteht lediglich das Recht, in fremdem Namen prozessual zu behandeln.[43] Er stellt den Antrag im Namen eines materiell Beteiligten. An sich muss der Notar bei Antragstellung offenlegen, für wel...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / V. Widerruf der Vollmacht zur Abgabe der Bewilligung

Rz. 27 § 31 GBO statuiert die besondere Form des Widerrufs nur für die Vollmacht, genauer: insoweit, als die Vollmacht sich auf die Stellung von Anträgen bezieht. Der Vollmachtswiderruf unterliegt keiner Form, soweit die Vollmacht zur Abgabe der Bewilligung (§ 19 GBO) oder der dinglichen Einigung (§ 873 BGB, ggf. i.V.m. § 925 BGB) berechtigt. Zudem statuiert § 31 GBO die For...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Transmortale Vollmacht und Testamentsvollstreckung

Rz. 30 Die transmortale Generalvollmacht (Entsprechendes muss erst recht für die Spezialvollmacht gelten) wird durch eine letztwillig angeordnete Testamentsvollstreckung nicht verdrängt. Weder erlischt sie automatisch mit Beginn (oder womöglich schon mit Anordnung) der Testamentsvollstreckung, noch kann der Testamentsvollstrecker die Vollmacht generell widerrufen. Das Verhäl...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Vollmachten

Rz. 53 Vollmachten und Vollmachtsbestätigungen unterliegen dem § 29 GBO (wobei diese in öffentlich beglaubigter Form genügen[130] und weitere Nachweise nicht erforderlich sind), ebenso nachträgliche Genehmigungen von Verträgen. Bei einseitigen Erklärungen wäre § 180 S. 2 BGB zu beachten,[131] wobei aber diese Bestimmung nicht für Anträge und Willenserklärungen des Grundbuchv...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / K. Insbesondere Vollmacht und Vollmachtswiderruf

Rz. 180 Das GBA ist verpflichtet, vor der Eintragung im Grundbuch die Wirksamkeit der Vollmacht des für den Eigentümer Handelnden zu prüfen.[451] I. Form; Vermutung des Fortbestehens Rz. 181 Materiell-rechtlich bedarf die Vollmacht wegen § 167 Abs. 2 BGB keiner Form. Für das Grundbuchverfahren gilt dann aber – aus Nachweisgründen – § 29 GBO, weswegen eine bloß unterschriftsbeg...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Zum Umfang der Vollmacht

Rz. 54 Die vermutete Vollmacht gibt dem Notar lediglich die Befugnis zur Stellung des reinen Eintragungsantrages. Der Notar kann daher nicht fehlende Eintragungsunterlagen aufgrund dieser Vollmacht ersetzen,[86] wie z.B. die Zustimmung des Grundstückseigentümers (§§ 22, 27 GBO), Angabe des Gemeinschaftsverhältnisses[87] oder die fehlende Bezeichnung des Grundstücks.[88] Rz. 5...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / D. Trans-/Postmortale Vollmacht

I. Verwendung im Grundbuchverfahren Rz. 26 Einen Sonderstatus nimmt das Handeln des postmortal Bevollmächtigten ein.[33] Wiewohl üblicherweise bei § 35 GBO besprochen, handelt es sich m.E. inhaltlich um eine Erweiterung des § 36 GBO, indem in weiteren Situationen von einer Offenlegung des Erbfalls im Grundbuch abgesehen wird. Anerkannt ist in Fortentwicklung der Dogmatik des ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / F. Widerruf von Vollmachten zur Stellung eines Eintragungsantrags

I. Geltungsbereich des § 31 GBO Rz. 21 Die Bestimmung gilt nur für eine Vollmacht zur Stellung eines Eintragungsantrags. Umfasst werden damit neben einer rechtsgeschäftlichen Vollmacht des materiellen Rechts die Prozessvollmacht, soweit sie zur Antragstellung berechtigt (vgl. § 30 GBO Rdn 12) und die vermutete Vollmacht des § 15 GBO. Rz. 22 In sinngemäßer Erweiterung des Wortl...mehr

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§ 1 Allgemeine Vorfragen / VI. Vollmachten

Rz. 28 Die Menschen werden durchschnittlich immer älter. Die weiter fortschreitenden Möglichkeiten der modernen Medizin haben dazu geführt, dass man sich immer häufiger mit der Tatsache konfrontiert sieht, nicht mehr eigenverantwortlich handeln zu können. Dies kann darauf basieren, dass der Mensch wegen seines Alters nicht mehr in der Lage ist, die alltäglichen Dinge des Leb...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / F. Belastungen aufgrund transmortaler Vollmacht

Rz. 30 Für die auf den/die Erben zurückgehende Verfügung hat die bis 2017 vorherrschende Grundbuchpraxis eine weitere Ausdehnung des § 40 GBO auf andere als die genannten Verfügungen (Aufhebung, Übertragung, Sicherung der Übertragung durch Vormerkung[63]) abgelehnt. Die praktische Relevanz zeigte sich vorrangig an der vom Käufer aufgrund Vollmacht bewilligten Finanzierungsgr...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / VIII. Vollmacht

Rz. 95 Der Antrag muss nicht höchstpersönlich gestellt werden. Eine Bevollmächtigung ist zulässig, diese bedarf wegen § 30 GBO keiner Form (aber str.). Das Antragsrecht kann auch von einem dazu berechtigten Dritten ausgeübt werden. Wurde der Anteil eines Miterben rechtswirksam gepfändet, ist jedoch noch der Erblasser im Grundbuch eingetragen, so ist der Pfändungsgläubiger be...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 7. Sonderfall: Postmortale Vollmacht

Rz. 19 Keine Voreintragung der Erben ist erforderlich beim Handeln eines postmortal Bevollmächtigten, selbst wenn die Eintragung weder Rechtsübertragung noch Rechtsaufhebung (dann ohnedies § 40 Abs. 1 Alt. 1 GBO) betrifft. Materiell handelt der Bevollmächtigte zwar nicht mehr für den Erblasser, sondern für die Erben.[39] Ein Zwang zu deren Aufdeckung wäre aber mit dem Vertra...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Aussage zur abstrakten Vertretungsmacht

Rz. 14 Nach der Formulierung des § 21 Abs. 3 S. 1 BNotO scheint sich die Notarbescheinigung auf eine Aussage zur abstrakten Vertretungsmacht beziehen zu müssen. Dafür spricht jedenfalls der Wortlautvergleich mit § 164 Abs. 1 S. 1 BGB, der mit "Vertretungsmacht" den Gesamtrahmen aller auf den Bevollmächtigten delegierten Handlungsberechtigungen bezeichnet. Rz. 15 Man wird aber...mehr