Fachbeiträge & Kommentare zu Vollmacht

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Eigentümerversammlung / 5.3.7 Vertreterklausel in der Gemeinschaftsordnung

In aller Regel ist die Vertretung in der Teilungserklärung bzw. Gemeinschaftsordnung auf einen bestimmten Personenkreis beschränkt. Meist ist hiernach Vertretung durch den Verwalter, andere Wohnungseigentümer oder aber den Ehegatten möglich. Eine solche Regelung ist grundsätzlich zulässig.[1] Eine solche Beschränkung der Vertretungsmöglichkeit ist vom berechtigten Interesse d...mehr

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Stimmrechte in der Eigentüm... / 5 Ausübung des Stimmrechts

Das Stimmrecht wird durch Stimmabgabe in der Wohnungseigentümerversammlung ausgeübt und stellt dabei ein einseitiges empfangsbedürftiges Rechtsgeschäft dar. Zu beachten ist, dass die in der Eigentümerversammlung abgegebene Stimme eines Wohnungseigentümers bei der Abstimmung über einen Beschlussantrag nicht mehr widerrufen werden kann, wenn sie dem Versammlungsleiter zugegang...mehr

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Eigentümerversammlung / 5.2 Prüfung der Anwesenheit

Zunächst sollte bereits dem Grundsatz der Nichtöffentlichkeit folgend, die Anwesenheit der Versammlungsteilnehmer dokumentiert werden. Der Vorsitzende sollte die erschienenen Eigentümer bitten, sich in eine vorbereitete Anwesenheitsliste, in welche alle Eigentümer unter Angabe der auf ihre Wohnung entfallenden Miteigentumsanteile aufgeführt sind, einzutragen. Vertreter einzel...mehr

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Eigentümerversammlung / 3.2 Ausgestaltung

Mit Blick auf die elektronische Teilnahme der Wohnungseigentümer an der Eigentümerversammlung, ist zu berücksichtigen, dass die auf elektronischem Weg teilnehmenden Wohnungseigentümer "sämtliche oder einzelne Rechte" ausüben können. Die typischen und unentziehbaren Rechte der Wohnungseigentümer neben dem Teilnahmerecht stellen das Rederecht, das Fragerecht und – bis auf die eng...mehr

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Stimmrechte in der Eigentüm... / 1.2 Zweiterwerber

Bis zur Eintragung des Zweiterwerbers als Eigentümer im Grundbuch, übt noch der veräußernde Wohnungseigentümer das Stimmrecht aus. Ist zugunsten des Erwerbers bereits eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen und auch der Besitz an der veräußerten Sondereigentumseinheit auf ihn übergegangen, wird vertreten, es bestehe eine Vermutung, der Erwerber sei vom veräußernd...mehr

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Eigentümerversammlung / 5.3.4.2.2 Entlastung

Zwar ist der Verwalter, der gleichzeitig Wohnungseigentümer ist, bei der Beschlussfassung über die Festsetzung der sich auf Grundlage der Jahresabrechnung ergebenden Nachschüsse bzw. Vorschussanpassungsbeträge stimmberechtigt, einem Stimmverbot unterliegt er allerdings, wenn es um seine Entlastung geht. Verwalter, der nicht gleichzeitig Wohnungseigentümer ist Ist der Verwalte...mehr

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Eigentümerversammlung / 2.1.3 Ausnahme II: Einberufung durch Wohnungseigentümer

Vor Inkrafttreten des WEMoG existierte keine gesetzliche Regelung für den in der Praxis gerade in Kleinanlagen weit verbreiteten Fall, dass weder ein Verwalter noch ein Verwaltungsbeirat bestellt ist. Dann jedenfalls fehlte die nach dem Gesetz zur Einberufung ermächtigte Person. In diesen Fällen konnte die Einberufung jedenfalls nicht durch einen Wohnungseigentümer erfolgen....mehr

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Verwaltungsinstrumente: Bes... / 3.3.10 Schwebend unwirksamer Beschluss

Im Gegensatz zum anfechtbaren Beschluss, der schwebend wirksam ist bis zu dessen rechtskräftiger Ungültigerklärung, ist ein Beschluss, der einen Eingriff in unentziehbare, aber verzichtbare Rechte der Wohnungseigentümer zum Gegenstand hat, bis zur Zustimmung des jeweils betroffenen Wohnungseigentümers schwebend unwirksam. Dies hatte der BGH im Jahr 2004[1] klargestellt. Alle...mehr

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Verwaltungsinstrumente: Bes... / 2.7.2.2 Vereinbarte Öffnungsklausel

"Was zu vereinbaren ist, kann nicht beschlossen werden, solange nicht vereinbart ist, dass dies auch beschlossen werden darf." Das vom BGH am 20.9.2000[1] proklamierte Ende der Zitterbeschlüsse hatte die Bedeutung vereinbarter Öffnungsklauseln in ein ganz besonderes Licht gerückt. Vielfach falsch verstandene "Narrenfreiheit" in entsprechender Beschlussfassung hatte den BGH[2]...mehr

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Verwaltungsinstrumente: Bes... / 2.7.2.2.1 Abgrenzung zum Änderungsvorbehalt

Der sog. Änderungsvorbehalt enthält die Ermächtigung zu einer einseitigen Änderung der Teilungserklärung bzw. Gemeinschaftsordnung meist des teilenden Eigentümers bzw. Bauträgers auch noch nach Entstehen der Gemeinschaft. Insbesondere kann sich der teilende Eigentümer in der Teilungserklärung ermächtigen lassen, bei Verkauf der Wohnungseigentumseinheiten dem jeweiligen Erwer...mehr

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Stimmrechte in der Eigentüm... / 3.2 Unterteilung

Die Unterteilung von Sondereigentum ist gesetzlich nicht geregelt, erfolgt allerdings entsprechend § 8 WEG durch ideelle Teilung des bisherigen Miteigentumsanteils am gemeinschaftlichen Grundstück und reale Aufteilung des Sondereigentums sowie Anlegung neuer Wohnungsgrundbücher für die neu geschaffenen Wohnungseigentumsrechte. Da die Unterteilung des Wohnungseigentums grunds...mehr

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§ 12 Prozess- und Kostenrecht / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 270 Die Revision war begründet und führte gemäß § 563 Abs. 1 S. 1 ZPO zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht. Rz. 271 Das Berufungsgericht hatte der Klägerin einen Anspruch – nämlich einen solchen aus eigenem Recht der Klägerin als Leasingnehmerin – aberkannt, der nicht Gegenstand der Klage war. Gegenstand der Klage war ein Anspruch aus fremdem Recht der L...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Schriftform

Rz. 4 Die Vorschrift bezieht sich wie der bisherige § 566 auf die gesetzliche Schriftform des § 126. Danach muss die Urkunde von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens (z. B. drei Kreuze – xxx) unterzeichnet werden. Hinweis Personengesellschaften Bei Personengesellschaften (GbR, KG, OHG, juristischen Personen) wird ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4.1 Schriftform

Rz. 9 Die Staffelmiete muss – zwischen den Mietvertragsparteien – vereinbart werden; dies kann beim Mietvertragsabschluss als auch nachträglich während eines bereits bestehenden Mietvertrags geschehen (Schmidt-Futterer/Börstinghaus, § 557a Rn. 30). Rz. 10 Die Vereinbarung muss schriftlich getroffen werden (§ 557a Abs. 1 Satz 1). Schriftform (vgl. dazu näher § 550 Rn. 2) bedeu...mehr

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§ 2 Umsatzsteuer und allgem... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 69 Das angefochtene Urteil hielt der revisionsrechtlichen Nachprüfung stand. Mit Recht hatte das Berufungsgericht die Klage für zulässig erachtet. Die Klägerin war als Eigentümerin der beschädigten Einrichtungen Inhaberin des streitgegenständlichen Schadensersatzanspruchs und als solche prozessführungsbefugt. Dass die Verwaltung des fraglichen Autobahnabschnitts gemäß Art...mehr

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§ 10 Halter- und Fahrerhaftung / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 340 Das angegriffene Urteil hielt revisionsrechtlicher Nachprüfung stand. Entgegen der Auffassung der Revision war der Kläger befugt, die Ansprüche der Sicherungseigentümerin, die im Revisionsverfahren allein noch von Interesse waren, in gewillkürter Prozessstandschaft geltend zu machen. Diese Ansprüche bestanden in der vom Berufungsgericht festgestellten Höhe. Rz. 341 De...mehr

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§ 10 Halter- und Fahrerhaftung / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 602 Die Revision des Klägers war unzulässig, soweit sie sich gegen die Zurückweisung seiner Berufung gegen die Abweisung der Klage hinsichtlich eines Teils der von ihm geltend gemachten Rechtsverfolgungskosten richtete. Der Kläger hatte – nach teilweiser übereinstimmender Erledigterklärung – Rechtsverfolgungskosten in Höhe von noch 284,65 EUR geltend gemacht. Davon waren...mehr

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§ 12 Prozess- und Kostenrecht / 25. Prozessuale Besonderheiten beim Auseinanderfallen von Halter und Eigentümer (insbes. Leasing und Sicherungseigentum)

Rz. 243 BGH, Urt. v. 17.1.2023 – VI ZR 203/22, juris Zitat ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; BGB § 242, § 426, § 823 Abs. 1 1. Wird das Klagebegehren auf ein undifferenziertes Gemenge von Ansprüchen sowohl aus eigenem als auch aus abgetretenem Recht ohne Angabe einer Prüfungsreihenfolge gestützt, liegt eine alternative Klagehäufung vor, die wegen des Verstoßes gegen das Gebot, den Klageg...mehr

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§ 1 Reparaturkosten oder Wi... / a) Der Fall

Rz. 219 Die Klägerin nahm als Leasingnehmerin nach einem Verkehrsunfall den Haftpflichtversicherer des Unfallgegners auf Ersatz fiktiver Reparaturkosten für das von ihr geleaste Fahrzeug in Anspruch. Die vollständige Einstandspflicht der Beklagten dem Grunde nach war zwischen den Parteien außer Streit. Rz. 220 Die dem Leasingvertrag der Klägerin zugrundeliegenden Bedingungen ...mehr

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§ 10 Halter- und Fahrerhaftung / 48. Besonderheiten beim Auseinanderfallen von Halter und Eigentümer (insbes. Leasing und Sicherungseigentum)

Rz. 595 BGH, Urt. v. 17.1.2023 – VI ZR 203/22, juris Zitat ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; BGB § 242, § 426, § 823 Abs. 1 1. Wird das Klagebegehren auf ein undifferenziertes Gemenge von Ansprüchen sowohl aus eigenem als auch aus abgetretenem Recht ohne Angabe einer Prüfungsreihenfolge gestützt, liegt eine alternative Klagehäufung vor, die wegen des Verstoßes gegen das Gebot, den Klageg...mehr

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§ 8 Sachverständigenkosten / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 263 Die Revision der Beklagten war nicht begründet. Rz. 264 Die Klägerin war Anspruchsinhaberin. Rz. 265 Allerdings hatte der Geschädigte seinen Anspruch gegen die Beklagte auf Erstattung der Sachverständigenkosten nicht bereits mit Vereinbarung vom 1.8.2018 wirksam an die Klägerin abgetreten. Die in dieser Vereinbarung enthaltene formularmäßige Abtretungsklausel verstieß ...mehr

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§ 8 Sachverständigenkosten / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 112 Die Revision war begründet. Die Beurteilung des Berufungsgerichts hielt revisionsrechtlicher Überprüfung nicht in allen Punkten stand. Zutreffend und von der Revision nicht angegriffen hatte das Berufungsgericht angenommen, dass dem Geschädigten B. dem Grunde nach ein Anspruch gegen die Beklagte auf Ersatz der Kosten des eingeholten Sachverständigengutachtens aus §§ 7...mehr

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§ 8 Sachverständigenkosten / a) Der Fall

Rz. 148 Die Klägerin, deren Unternehmensgegenstand der Ankauf von Forderungen ist, nahm den beklagten Haftpflichtversicherer aus abgetretenem Recht auf Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall vom 13.4.2012 in Anspruch, bei dem der Pkw des B. beschädigt wurde. Die volle Einstandspflicht der Beklagten stand zwischen den Parteien außer Streit. B. beauftragte das in der näheren ...mehr

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§ 8 Sachverständigenkosten / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 36 Das angefochtene Urteil hielt revisionsrechtlicher Nachprüfung stand. Die von dem Geschädigten H. erklärte Abtretung war unwirksam. Eine Abtretung ist, wie in der Rechtsprechung und Rechtslehre anerkannt ist, nur wirksam, wenn die Forderung, die Gegenstand der Abtretung ist, bestimmt oder wenigstens bestimmbar ist. Dieses Erfordernis ergibt sich aus der Rechtsnatur der...mehr

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§ 1 Reparaturkosten oder Wi... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 223 Das angegriffene Urteil hielt revisionsrechtlicher Überprüfung nicht stand. Die Klage war nicht wegen fehlender Bestimmtheit des Klagegrundes unzulässig. Nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO muss die Klageschrift neben einem bestimmten Antrag eine bestimmte Angabe des Gegenstandes und des Grundes des erhobenen Anspruchs enthalten. Damit werden der Streitgegenstand abgegrenzt un...mehr

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§ 8 Sachverständigenkosten / a) Der Fall

Rz. 108 Die Klägerin, deren Unternehmensgegenstand der Ankauf von Forderungen ist, nahm die beklagte Haftpflichtversicherung aus abgetretenem Recht auf Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall vom 13.4.2012 in Anspruch, bei dem der Pkw des B. beschädigt wurde. Die volle Einstandspflicht der Beklagten stand zwischen den Parteien außer Streit. B. beauftragte das in der näheren ...mehr

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§ 8 Sachverständigenkosten / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 153 Das angefochtene Urteil hielt revisionsrechtlicher Nachprüfung nicht stand. Zutreffend hatte das Berufungsgericht angenommen, dass dem Geschädigten dem Grunde nach ein Anspruch gegen die Beklagte auf Ersatz der Kosten des eingeholten Sachverständigengutachtens aus §§ 7, 18 StVG, 115 VVG zustand. Denn diese Kosten gehören zu den mit dem Schaden unmittelbar verbundenen ...mehr

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Arbeitszeit / 1.4.3 Opt-out, § 7 Abs. 2a und 7 ArbZG

Mit der Anpassung des ArbZG an die Rechtsprechung des EuGH zum Bereitschaftsdienst zum 1.1.2004 wurde zugleich die in der Richtlinie 2003/88/EG vorgesehene Möglichkeit der dauerhaften individuellen Arbeitszeitverlängerung über die 48-Stunden-Grenze des § 3 in nationales Recht umgesetzt ("Opt-out"). In einem Tarifvertrag oder – bei Delegation des Rechtes durch Tarifvertrag au...mehr

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ZAP 4/2026, Die Anordnung d... / 1. Der Testamentsvollstrecker als Bevollmächtigter

Der Erblasser kann gleichzeitig mit der Testamentserrichtung dem Testamentsvollstrecker eine Vollmacht ausstellen. Wenn er dagegen vorher oder nachher einer anderen Person eine solche Vollmacht betreffend Vermögensangelegenheiten erteilt hat, tauchen schwierige Konkurrenzprobleme auf. Die Vollmacht sollte in einer gesonderten Urkunde enthalten sein, weil der Erbe das Testame...mehr

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ZAP 4/2026, Gesetzgebungsre... / 10. Ausweitung der notariellen Online-Verfahren im Gesellschafts- und Registerrecht

Mit dem Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Ausweitung der notariellen Online-Verfahren im Gesellschafts- und Registerrecht, zur Digitalisierung des Führungszeugnisses und zur Verlängerung der Antragsfrist für Anträge von Soldatinnen und Soldaten auf Entschädigung wegen dienstrechtlicher Benachteiligung (BT-Drucks 21/4782) soll das notarielle Online-Verfahren im Gesellschaf...mehr

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ZAP 4/2026, Gesetzgebungsre... / 6. Digitalisierung der Zwangsvollstreckung

Mit dem Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung (BT-Drucks 21/3737 i.V.m. BT-Drucks 21/4815), das im Bundestag am 19.3.2026 verabschiedet worden ist, reagiert der Gesetzgeber auf die seit dem 1.1.2022 stark zunehmende Praxis hybrider Vollstreckungsverfahren. Während Rechtsanwälte, Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts Anträge an Vollst...mehr

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ZAP 4/2026, Anwaltsmagazin / 8 Aufklärungspflicht bei Vergütungsvereinbarungen

In § 3a Abs. 1 RVG hat der Gesetzgeber sowohl formale als auch inhaltliche Vorgaben für eine Vergütungsvereinbarung mit Mandanten formuliert. So bedarf diese u.a. der Textform, muss klar von Auftragserteilung und Vollmacht abgesetzt sein und hat den Mandanten auch darüber aufzuklären, dass er im Falle des Obsiegens lediglich die RVG-Gebühren vom Gegner bzw. der Staatskasse e...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2 Inhalt der Norm

Rz. 3 § 25 ermächtigt die Elterngeldstellen im Sinne des § 12 Abs. 1 BEEG bei den Standesämtern Personenstandsdaten abzurufen. Die Standesämter erhalten die Befugnis zur Übermittlung der Daten und die Elterngeldstellen die Ermächtigung, die in der Norm genannten personenbezogenen Daten abzurufen. Ähnliche Regelungen finden sich z. B. in § 108a SGB IV und § 203 SGB V Die Date...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gemeinschaftsordnung / 3.8.3.2 Ermächtigung zur Auftragsvergabe

Auch was die Ermächtigung des Verwalters zur eigenständigen Auftragsvergabe im Rahmen der Erhaltung des Gemeinschaftseigentums, also seiner Instandhaltung- und Instandsetzung, betrifft, ist wiederum die Größe bzw. das zur Verfügung stehende Finanzvolumen der jeweils verwalteten Gemeinschaft von Bedeutung. Auch insoweit empfiehlt es sich, bereits in der Gemeinschaftsordnung f...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gemeinschaftsordnung / 3.8.3.1 Ermächtigung zum Führen von Hausgeldverfahren

§ 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG regelt die Befugnisse und Pflichten des Verwalters nur pauschal insoweit, als er berechtigt und verpflichtet ist, alle Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung zu treffen, die von untergeordneter Bedeutung sind und nicht zu erheblichen Pflichten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer führen. Abhängig von der Größe und dem Finanzvolumen der jeweils verwalte...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gemeinschaftsordnung / 3.8.3.3 Ermächtigung zur Sachverständigenbeauftragung

Insbesondere im Fall von Feuchtigkeitsschäden sollten unverzüglich Maßnahmen der Ursachenerforschung eingeleitet werden. In aller Regel wird insoweit kein Weg an einer entsprechenden Sachverständigenbegutachtung vorbeiführen. Wiederum in aller Regel zeigen sich Feuchteerscheinungen im Bereich von Sondereigentumseinheiten. Sollte Ursache für Schäden am Gemeinschaftseigentum e...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gemeinschaftsordnung / 3.10.5 Vertretung

Das Wohnungseigentumsgesetz regelt den Fall der Vertretung von Wohnungseigentümern in der Eigentümerversammlung nicht. Grundsätzlich kann sich der Wohnungseigentümer daher von jedem Dritten in der Wohnungseigentümerversammlung vertreten lassen. Er kann dabei auch mehrere Vertreter bevollmächtigen.[1] Zwar können mehrere Vertreter das Stimmrecht nur einheitlich ausüben, so si...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gemeinschaftsordnung / 3.3.1.3 Veräußerungsanzeige

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Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gemeinschaftsordnung / 2.3 Verstoß gegen weitere zwingende WEG-Vorschriften

Als gesetzliche Verbote i. S. v. § 134 BGB gelten des Weiteren die folgenden unabdingbaren Vorschriften des WEG selbst. Hier kann also auch nicht wirksam Abweichendes in der Gemeinschaftsordnung vereinbart werden. § 5 Abs. 2 WEG: Zwingende Bestandteile des Gemeinschaftseigentums können nicht zu Sondereigentum erklärt werden Teile des Gebäudes, die für dessen Bestand oder Siche...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 19.2.2 Auflösungsvertrag (Absatz 1 Satz 1 Buchst. b)

§ 19 Abs. 1 Satz 1 Buchst. b entspricht § 33 Abs. 1 Buchst. b TVöD. Nach dem auch im Arbeitsrecht – wenn auch eingeschränkt – geltenden Grundsatz der Vertragsfreiheit (§ 305 BGB) können die Parteien des Arbeitsvertrages diesen jederzeit einvernehmlich aufheben. Ein Auflösungsvertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der Schriftform (Absatz 6 sowie § 623 BGB). Bei einem Vertrag übe...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gemeinschaftsordnung / 3.8.2 Fehlen eines Verwalters

Die Gemeinschaftsordnung sollte eine Regelung für den Fall enthalten, dass ein Verwalter fehlt oder zur Vertretung der Eigentümergemeinschaft nicht berechtigt ist. Dann nämlich vertreten nach der Bestimmung des § 9b Abs. 1 Satz 2 WEG sämtliche Wohnungseigentümer als Gesamtvertreter die Gemeinschaft, was insbesondere in größeren Wohnungseigentümergemeinschaften zu erheblichen...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gemeinschaftsordnung / Zusammenfassung

Überblick Die Gemeinschaftsordnung stellt die Verfassung der Gemeinschaft dar und hat insoweit überragende Bedeutung in der Praxis des Wohnungseigentums. Sie ist allerdings gesetzlich nicht vorgeschrieben und zur Begründung von Wohnungseigentum nicht erforderlich, stets aber – insbesondere in größeren Gemeinschaften – sinnvoll. Sind nicht unabdingbare Bereiche des Wohnungsei...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 2 Vergleich mit den IFRS ... / 1.1 Fehlen einer global baseline für Nachhaltigkeitsinformationen

Rz. 1 Die Anforderungen an die Berichterstattung der Unternehmen zu Aspekten der Nachhaltigkeit schreiten ungebremst voran. Der Ruf der Adressaten – weit abgegrenzt als jeder Interessent (stakeholder) mit einem Interesse – nach Informationen über Auswirkungen, Chancen und Risiken des nachhaltigen Handelns wird von unterschiedlichen Standardsetzern aufgegriffen. Neben den bis...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 2 Vergleich mit den IFRS ... / 2.1 Konzeption und Verbindlichkeit

Rz. 7 In jedem der aktuell vorliegenden Rahmenwerke wird unterstellt, dass verbesserte Nachhaltigkeitsangaben gut für die Kapitalmärkte sind. Den Nachweis bleiben gleichwohl alle Standardsetzer schuldig. Die zusätzliche Transparenz und Rechenschaftspflicht der Unternehmen, die durch die neuen Offenlegungen entstehen, können – und sollen im Fall der CSRD – das Verhalten der U...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 8 Zwangsverwaltung/Insolvenz

Rz. 28 Bei der Vermieterinsolvenz kann der Mieter nach der Beschlagnahme die Aushändigung der Kaution an den Zwangsverwalter verlangen (LG Köln, Beschluss v. 9.4.1987, 12 T 70/87, WuM 1987, 351; LG Köln, Urteil v. 13.6.1989, 12 S 475/88, WuM 1990, 427; LG Düsseldorf, Urteil v. 23.6.1992, 24 S 107/92, WuM 1992, 542). Hat der Mieter die Kaution vor der Beschlagnahme an den Ver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Haftung des Verwalters / 2.28 Vertretung ohne Vertretungsmacht

Nach der Bestimmung des § 9b Abs. 1 WEG wird die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gerichtlich und außergerichtlich durch den Verwalter vertreten. Allerdings bestehen 2 wichtige Ausnahmen: Beim Abschluss eines Grundstückskauf- oder Darlehensvertrags ist der Verwalter nur aufgrund eines Beschlusses zur Vertretung der Gemeinschaft berechtigt. Fehlt es in einem derartigen Fal...mehr

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Verwalter von Wohnungseigentum / 4.11.1 Außergerichtliche Vertretung

Gemäß § 9b Abs. 1 Satz 1 WEG wird die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zunächst uneingeschränkt durch den Verwalter gerichtlich und außergerichtlich vertreten. Ausnahme stellen Grundstückskauf- oder Darlehensverträge dar. Hier besteht eine Vertretungsmacht des Verwalters lediglich dann, wenn diese durch Beschluss der Wohnungseigentümer legitimiert ist. Die Wohnungseigentü...mehr

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Verwalter von Wohnungseigentum / 5.2 Erweiterung der Befugnisse

Dem Verwalter können durch Vereinbarung – etwa in der Gemeinschaftsordnung – und nach § 27 Abs. 2 WEG auch durch Beschluss über seine gesetzlichen Befugnisse hinaus weitere verliehen werden.[1] Dem Verwalter können allerdings keine Befugnisse eingeräumt werden, die das Gemeinschaftsverhältnis der Wohnungseigentümer untereinander betreffen. So kann ihm nicht die Ermächtigung e...mehr

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Verwalter von Wohnungseigentum / 5.1 Einschränkung der Rechte

Zunächst fungiert der Verwalter nach § 9b Abs. 1 WEG als gesetzlicher Vertreter der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Von diesem Grundsatz existiert lediglich die Ausnahme des Abschlusses eines Grundstückskauf- oder Darlehensvertrags. Hierzu bedarf der Verwalter einer gesonderten Ermächtigung durch Beschluss. Im Übrigen ist seine Vertretungsmacht mit Wirkung für das Außen...mehr

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Verwalter von Wohnungseigentum / 4.2 Beschlussdurchführung

Obwohl nicht mehr ausdrücklich gesetzlich geregelt, ist der Verwalter in erster Linie verpflichtet, die Beschlüsse der Wohnungseigentümer durchzuführen. Allerdings wird er insoweit als Organ der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer tätig. Da dieser gemäß § 18 Abs. 1 WEG die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums obliegt, wären Ansprüche auf Beschlussdurchführung gegen di...mehr