Rz. 269

Muster 3.44: Klage des Auftragnehmers auf Entschädigung wegen Behinderung bzw. Vergütungszahlung nach Vertragsbeendigung infolge fehlender notwendiger Mitwirkungshandlung des Auftraggebers

 

Muster 3.44: Klage des Auftragnehmers auf Entschädigung wegen Behinderung bzw. Vergütungszahlung nach Vertragsbeendigung infolge fehlender notwendiger Mitwirkungshandlung des Auftraggebers

An das

Landgericht _________________________

_________________________ (Adresse)

Klage

In Sachen

Firma _________________________, vertreten durch _________________________, _________________________ (Adresse)

– Klägerin –

gegen

Firma _________________________, vertreten durch _________________________, _________________________ (Adresse)

– Beklagte –

wegen: Entschädigung gem. § 642 BGB/Vergütungsanspruch gem. § 645 [nur bei BGB-Vertrag]/Vergütungsanspruch gem. § 9 Abs. 3 VOB/B [nur bei VOB-Vertrag]

Streitwert: _________________________ EUR

Gerichtskosten i.H.v. _________________________ EUR in Anlage

zeige ich an, dass ich die Klägerin vertrete.

Namens und in Vollmacht der Klägerin erhebe ich

Klage

gegen die Beklagte; im Termin zur mündlichen Verhandlung werde ich beantragen:

 
  I. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin _________________________ EUR nebst Zinsen i.H.v. 5/8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem _________________________ zu zahlen.
  II. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
  III. Das Urteil ist – ggf. gegen Sicherheitsleistung – vorläufig vollstreckbar.

Für den Fall des Vorliegens der entsprechenden Voraussetzungen wird bereits jetzt der Erlass eines Anerkenntnisurteils gem. § 307 ZPO bzw. eines Versäumnisurteils gem. § 331 ZPO beantragt.

Begründung:

Die Klägerin macht gegen die Beklagte einen Anspruch auf Entschädigung wegen Behinderung bzw. Vergütungszahlung nach Vertragsbeendigung infolge fehlender notwendiger Mitwirkungshandlung des Auftraggebers geltend.

1. Bauvertrag

Die Klägerin schloss als Auftragnehmerin am _________________________ mit der Beklagten einen Bauvertrag zur Erstellung _________________________. Es war die Geltung der VOB/B in der bei Vertragsabschluss gültigen Fassung vereinbart.

 
  Beweis: Bauvertrag vom _________________________, Anlage K _________________________

2. Fehlende Mitwirkungshandlung der Beklagten

In dem Bauvertrag war der Beginn der Bauarbeiten am _________________________ vereinbart.

 
  Beweis: Bauvertrag vom _________________________, Anlage K _________________________

Zum Zeitpunkt des vereinbarten Baubeginns

hatte die Beklagte das Baugrundstück noch nicht bereitgestellt,
gestattete die Beklagte der Klägerin nicht das Betreten des Baugrundstücks,
stellte die Beklagte der Klägerin nicht die für die Bauausführung notwendigen Pläne und Unterlagen zur Verfügung,
erteilte die Beklagte der Klägerin nicht die für die Bauausführung notwendigen Informationen, und zwar _________________________,
lag die notwendige Baugenehmigung nicht vor,
hatte die Beklagte die für die reibungslose Ausführung des Baues notwendigen Entscheidungen, und zwar _________________________, noch nicht getroffen,
waren die Vorarbeiten, auf die die Klägerin ihre Leistungen aufbauen sollte, und zwar _________________________, noch nicht fertig gestellt,
hatte die Beklagte noch nicht für den von ihr zu gewährenden Hochwasserschutz gesorgt,
hatte die Beklagte die Anfragen und Hinweise der Klägerin hinsichtlich _________________________ noch nicht beantwortet.

Infolgedessen konnte die Klägerin mit ihren Arbeiten nicht beginnen und war in der Ausführung der vereinbarten Leistungen behindert.

(alternativ)

Nach den vertraglichen Vereinbarungen sollte die Klägerin am _________________________ mit den _________________________-Arbeiten beginnen.

 
  Beweis: Bauvertrag vom _________________________, Anlage K _________________________

Zu diesem Zeitpunkt

stellte die Beklagte der Klägerin nicht die für die Arbeitsausführung notwendigen Pläne und Unterlagen zur Verfügung,
erteilte die Beklagte der Klägerin nicht die für die Arbeitsausführung notwendigen Informationen, und zwar _________________________,
hatte die Beklagte die für die reibungslose Ausführung des Baues notwendigen Entscheidungen, und zwar _________________________, noch nicht getroffen,
waren die Vorarbeiten, auf die die Klägerin ihre Leistungen aufbauen sollte, und zwar _________________________, noch nicht fertig gestellt,
hatte die Beklagte noch nicht für den von ihr zu gewährenden Hochwasserschutz gesorgt,
hatte die Beklagte die Anfragen und Hinweise der Klägerin hinsichtlich _________________________ noch nicht beantwortet.

Infolgedessen konnte die Klägerin mit den _________________________-Arbeiten nicht beginnen und war in der Ausführung der vereinbarten Leistungen behindert.

3. Behinderungsanzeige/Offenkundigkeit der Behinderung [nur bei VOB-Vertrag]

Die Klägerin zeigte die Behinderung mit Schreiben vom _________________________ der Beklagten an.

 
  Beweis: Behinderungsanzeige vom _________________________, Anlage K ...

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