Fachbeiträge & Kommentare zu Vollmacht

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 § 33 KStG unterscheidet in Abs 1 Ermächtigungen für die B-Reg zum Erlass von Rechts-VO sowie in Abs 2 Ermächtigungen für das BMF zur Bekanntgabe des KStG und der KStDV in der jeweils geltenden Fassung. Die Ermächtigungen dienen der vereinfachten Umsetzung notwendiger Maßnahmen iRd Ausgestaltung des materiellen St-Rechts, ohne dass ein zeitint...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Allgemeines

Tz. 11 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Während die in § 33 Abs 1 KStG enthaltenen Ermächtigungen an die B-Reg die nähere Ausgestaltung von Normen mit Gesetzeswirkung zum Gegenstand haben, wird das BMF durch die in § 33 Abs 2 KStG aufgeführten Ermächtigungen lediglich berechtigt, bestimmte Maßnahmen zur verwaltungsmäßigen Umsetzung des Gesetzes zu treffen. Eine Mitwirkung des B-Ra...mehr

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Beseitigungsansprüche: Proz... / 1 Leitsatz

Der Verwalter hat eine Vertretungsmacht, bei Altverfahren ohne Beteiligung der Wohnungseigentümer für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu entscheiden, ob ein Altkläger weiterhin prozessführungsbefugt ist.mehr

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ZErb 12/2021, Zur Errichtun... / 2 Gründe

II. Die nach §§ 58 Abs. 1, 352e FamFG statthafte und nach §§ 59 Abs. 2, 61 Abs. 1, 63 Abs. 2, 64 Abs. 1 FamFG zulässige Beschwerde ist unbegründet. 1. Zu Recht und mit zutreffender Begründung hat das Amtsgericht den Erbscheinsantrag des Beteiligten zu 1) zurückgewiesen. Der Beteiligte zu 1) ist nicht aufgrund des Testaments vom 26.6.2014 Alleinerbe der Erblasserin geworden, we...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Allgemeines

Tz. 4 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Nach § 33 Abs 1 KStG ist die B-Reg ermächtigt mit Zustimmung des B-Rats Rechts-VO zur Durchführung der dort genannten Bestimmungen des KStG zu erlassen, und zwar in Nr 1: zur Inanspruchnahme der St-Befreiung nach § 5 Abs 1 Nr 3 und 4 KStG (dazu s Tz 6), in Nr 2: zu § 21 Abs 2 KStG (Rückstellung für Beitragsrückerstattung), zu § 23 Abs 2 KStG (H...mehr

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FF 12/2021, Zugewinnausglei... / Einführung

Das sog. Nebengüterrecht heutiger Prägung ist seit jeher Gegenstand eines rechtswissenschaftlichen und rechtspolitischen Diskurses, [1] der vor allem mit seinen prozessualen und materiellen Fragen [2] insbesondere für die Anwaltschaft von Bedeutung ist. Sie muss bei der Fallbearbeitung zuerst die aktiven und passiven Erfolgsaussichten verantwortlich beurteilen. Das ist auch vo...mehr

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AGS 12/2021, Gebührenrechtl... / III. Hilfserwägungen des Bezirksrevisors

Ob für Fälle einer äußerst kurzfristigen Beiordnung, die ein bereits bestehendes Wahlmandat gleichsam "überlagere", eine Ausnahme im Hinblick auf die ohnehin bereits entstandene Wahlverteidigervergütung und die fehlende Schutzbedürftigkeit bzw. den fehlenden Vertrauensschutz zu begründen sei – so die Argumentation in der Stellungnahme des Bezirksrevisors –, bedurfte hier nac...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.4 Vergleichskriterien für den Rechtstypenvergleich

Tz. 87a Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Hinsichtlich des ggf vorzunehmenden Rechtstypenvergleichs stellte sich für die Praxis die Frage, nach welchen Kriterien dieser im Einzelfall vorzunehmen ist. Bislang fehlte es insoweit an einem verlässlichen Merkmalskatalog. Unstreitig dürfte sein, dass eine stliche Einordnung nach den Leitgedanken des dt KSt- und ESt-Rechts vorzunehmen ist...mehr

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Beseitigungsansprüche: Proz... / 4 Die Entscheidung

Die Berufung hat Erfolg! Wohnungseigentümer K sei nämlich nicht mehr prozessführungsbefugt. Zwar hätten die Wohnungseigentümer die gegen B gerichteten Beseitigungsansprüche im Jahre 2018 nicht – wie dieser behaupte – der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zugewiesen. Denn die Wohnungseigentümer hatten es nur abgelehnt, wegen der baulichen Veränderungen gegen B vorzugehen. M...mehr

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zfs 12/2021, Riegl-Messunge... / 3 Anmerkung:

Kommt da ein neuer Paukenschlag aus dem Saarland? Das OLG Saarbrücken hat, ohne über den Satz zur Auslagenerstattung hinaus nur ein Wort zur Begründung in der Sache zu verlieren, ein Verfahren mit einer Riegl-Messung nach § 47 OWiG eingestellt und dazu noch die Erstattung der notwendigen Auslagen der Staatskasse auferlegt. Ein unverhoffter voller Erfolg für die Verteidigung ...mehr

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zfs 12/2021, Genehmigungsbe... / 2 Aus den Gründen:

1. Der Klageantrag zu Ziffer II., dem das LG unter Ziffer 2. der Urteilsformel stattgegeben hat, ist zulässig gemäß § 258 ZPO. Diese Sichtweise ist schon deshalb geboten, weil es dem Kl. unter den Gesichtspunkten von effektivem Rechtsschutz und Prozessökonomie bei einem bereits begonnenen Versicherungsfall ermöglicht werden muss, seine Rechte frühzeitig zu wahren, ohne auf d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Inhalt und Bedeutung

Rn. 1 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Mit § 45c EStG ergänzt der Gesetzgeber das Instrumentarium der FinVerw zur Analyse der steuerlichen Auswirkungen von Wertpapiergeschäften um zusätzliche Meldepflichten (Hörster, NWB 2021, 1586 [1592]). Diese sollen sowohl einer erhöhten Transparenz hinsichtlich einbehaltener und abgeführter KapSt dienen als auch auffällige Entwicklungen bei W...mehr

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Außerordentliche Wirtschaft... / 9.2 Mandatsspezifische Zeiten und Tätigkeiten

Identifizierung des Antragstellers (Einholung aktueller HR-Auszug, Ausweis, Bevollmächtigung, Gesellschaftsvertrag, Prüfung Bankverbindung beim Finanzamt usw.) Vorbereitung und Einholung Auftrag Unterlagenanforderung, Bearbeitung der Checkliste der BStBK für Steuerberater zu Unterlagen, Erklärungen & Belehrungen des Antragstellers Prüfung der Antragsberechtigung und Antragsvora...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Betroffene Beförderungs- und Versendungsfälle

Rz. 9 Die Regelung in § 3 Abs. 8 UStG ist ausschließlich auf bewegte Lieferungen i. S. v. § 3 Abs. 6 UStG anzuwenden, bei denen ein Gegenstand aus dem Drittlandsgebiet in das Inland gelangt. Nicht erfasst werden unter die Sonderregelung von § 3g UStG fallende Lieferungen (Erdgas, Elektrizität)[1], ruhende Lieferungen i. S. d. § 3 Abs. 7 UStG, unternehmensinternes Verbringen ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.2 Zollrecht

Rz. 8 Vom 1.1.1994 bis zur Anwendbarkeit des Unionszollkodex ab dem 1.5.2016 (s. Rz. 8a) galten die Bestimmungen der ZK-VO[1] und der ZK-DVO[2] unmittelbar. Zollschuldner und damit auch Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer ist der Anmelder (Art. 201 Abs. 3 ZK-VO). Die Anmeldung kann auch durch einen Dritten abgegeben werden (z. B. "in Auftrag und Vollmacht" durch einen Spediteu...mehr

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Sneaker, Sammler und Resell... / d) Elterliche Sorge

Gesetzliche Vertreter einer minderjährigen Person sind in der Regel die Eltern. Sie haben die Pflicht und das Recht, für ihr minderjähriges Kind zu sorgen (§ 1626 Abs. 1 S. 1 BGB). Die elterliche Sorge umfasst die Sorge für die Person und das Vermögen (§ 1626 Abs. 3 BGB). Die elterliche Sorge umfasst auch die Vertretung des Kindes (§ 1629 Abs. 1 S. 1 BGB). Eltern vertreten da...mehr

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Anhang 2: Stiftungsregistergesetz

Stiftungsregistergesetz (StiftRG) vom 16.7.2021, BGBl I 2021, 2947, 2953 BGBl III 400–17 (in Kraft ab 1.1.2026) Abschnitt 1 Aufbau und Führung des Stiftungsregisters Unterabschnitt 1 Führung und Aufbau des Registers § 1 Zuständige Registerbehörde und Aufbau des Registers (1) Das Bundesamt für Justiz führt als Registerbehörde das Stiftungsregister nach § 82b Absatz 1 des Bürgerliche...mehr

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§ 8 §§ 84, 84a, 84b, 84c, 8... / 2. Begründung

Rz. 2 Begründung Regierungsentwurf Zitat Zu § 84 BGB-neu (Stiftungsorgane) Die Rechtsstellung der Stiftungsorgane wird bisher in § 86 BGB durch zahlreiche Verweisungen ins Vereinsrecht geregelt, die teilweise zu nicht einfach verständlichen Verweisungsketten führen. Die Organverfassung der Stiftung soll künftig umfassender eigenständig im Stiftungsrecht geregelt werden und auf ...mehr

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Anhang 1: Synopse – Neues und altes Stiftungsrecht im BGB

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§ 8 §§ 84, 84a, 84b, 84c, 8... / 2. Begründung

Rz. 11 Begründung Regierungsentwurf Zitat Zu § 84d BGB-neu (Anmeldung von Änderungen beim Vorstand oder bei besonderen Vertretern) § 84d BGB-neu ergänzt die §§ 84 ff. BGB-neu um Registerpflichten bei Änderungen der Zusammensetzung von Stiftungsorganen oder deren Vertretungsmacht. Zu Satz 1 Nach § 84d Satz 1 BGB-neu ist vom Vorstand jede Änderung hinsichtlich des Vorstands oder de...mehr

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§ 8 §§ 84, 84a, 84b, 84c, 8... / 1. Gesetzestext

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§ 11 §§ 87–87d BGB n.F. – A... / 2. Begründung

Rz. 11 Regierungsentwurf Zitat Zu § 87d BGB-neu (Anmeldung von Auflösung, Aufhebung und Liquidation) § 87d BGB-neu regelt die Registerpflichten bei Auflösung der Stiftung nach § 87 BGB-neu oder der Aufhebung der Stiftung und der Liquidation der Stiftung. Sie gelten nicht im Fall der Auflösung nach § 87b BGB-neu durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder durch den rechtskräfti...mehr

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§ 11 §§ 87–87d BGB n.F. – A... / III. Anmeldung von Auflösung, Aufhebung und Liquidation

Rz. 26 Zum 1.1.2026 tritt § 87d BGB n.F. in Kraft, der die Anmeldung von Auflösung, Aufhebung und Liquidation zum Stiftungsregister regelt. Der Vorstand der Stiftung hat die Auflösung und die Aufhebung der Stiftung zur Eintragung ins Stiftungsregister anzumelden, wenn ausnahmsweise keine Liquidation der Stiftung erforderlich ist (vgl. § 87d Abs. 1 BGB n.F.). Ist eine Liquidati...mehr

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§ 5 §§ 82b, 82c, 82d BGB n.... / 1. Gesetzestext

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§ 11 §§ 87–87d BGB n.F. – A... / 1. Gesetzestext

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§ 5 §§ 82b, 82c, 82d BGB n.... / 2. Begründung

Rz. 2 Begründung Regierungsentwurf Zitat Zu § 82b BGB-neu (Stiftungsregister und Anmeldung der Stiftung) § 82b BGB-neu sieht Regelungen zu einem neu zu schaffenden Stiftungsregister vor, in das alle rechtsfähigen Stiftungen des bürgerlichen Rechts aufgrund der Anmeldung durch den Stiftungsvorstand einzutragen sind. Zu Absatz 1 § 82b Absatz 1 BGB-neu regelt die Einführung des Stif...mehr

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§ 8 §§ 84, 84a, 84b, 84c, 8... / II. Stiftungsvorstand

Rz. 14 Nach § 84 Abs. 1 S. 1 BGB n.F. ist wie bisher der Vorstand das zwingende Vertretungsorgan der Stiftung. Das ist im Sinne der erprobten Praxis ausdrücklich zu begrüßen. Nach dem gesetzlichen Regelfall, d.h. wenn die Satzung nicht etwas Abweichendes bestimmt (§ 84 Abs. 3 BGB n.F.), ist der Vorstand für alle Geschäftsführungsaufgaben zuständig (§ 84 Abs. 1 S. 2 BGB n.F.)...mehr

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§ 9 §§ 85, 85a, 85b BGB n.F... / 2. Begründung

Rz. 2 Begründung Regierungsentwurf Zitat Zu § 85 BGB-neu (Voraussetzungen für Satzungsänderungen) § 85 BGB-neu regelt die Voraussetzungen für die Änderungen der Stiftungsverfassung durch Satzungsänderung durch die Stiftungsorgane und die nach Landesrecht zuständigen Behörden bundesrechtlich abschließend. § 85 BGB-neu ersetzt § 87 BGB, soweit dieser die Änderung des Stiftungszwe...mehr

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§ 5 §§ 82b, 82c, 82d BGB n.... / II. Eintragung im Stiftungsregister

Rz. 12 Nach § 82b Abs. 2 BGB n.F. ist die Stiftung nach der Anerkennung durch den Stiftungsvorstand in öffentlich beglaubigter Form zur Eintragung in das Stiftungsregister anzumelden (§ 3 Abs. 1 und Abs. 2 StRG).[5] Ist die Anmeldung von einem Notar beglaubigt, kann die Einreichung bei der Registerbehörde auch durch diesen erfolgen (§ 3 Abs. 3 StRG). Die Eintragung in das Sti...mehr

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§ 5 §§ 82b, 82c, 82d BGB n.... / 2. Begründung

Rz. 7 Begründung Regierungsentwurf Zitat Zu § 82d BGB-neu (Vertrauensschutz durch das Stiftungsregister) Damit die Stiftungen und der Rechtsverkehr vom Stiftungsregister profitieren können, soll das Stiftungsregister anders als die bestehenden Stiftungsverzeichnisse der Länder Publizitätswirkung haben, um Stiftungen die Teilnahme am Rechtsverkehr zu erleichtern. § 82d BGB-neu w...mehr

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§ 5 §§ 82b, 82c, 82d BGB n.... / I. Einführung des Stiftungsregisters

Rz. 8 Die Einführung eines Stiftungsregisters mit Publizitätswirkung durch die Stiftungsrechtsreform ist eine wirkliche Neuerung (zum Text des Stiftungsregistergesetzes siehe Anhang 2 in diesem Buch).[1] Es existieren keine vergleichbaren Regelungen im bisher geltenden Recht. Im Verlauf der Reformüberlegungen fand das Stiftungsregister erst relativ spät Eingang in das Gesetz...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Zwingende Natur der Gliederungsvorschriften

Rn. 4 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Die Bindung an das Gliederungsschema umfasst grds. die Positionsbeschreibung, den Positionsinhalt und die Positionsreihenfolge. Abweichungen hiervon sind nur zulässig, soweit das ausdrücklich für zulässig erklärt wird. Solche Abweichungen sind in folgenden Vorschriften enthalten:mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Personalakten richtig führen / 7.2.1 Einsicht während des bestehenden Arbeitsverhältnisses

Gegenstand des Einsichtsrechts Das Einsichtsrecht erstreckt sich nur auf solche Akten, die einen bestimmten Arbeitnehmer in seinem individuellen Arbeitsverhältnis unmittelbar berühren. Deshalb ist keine Einsicht in Gemeinschaftsakten zu gewähren, die ausschließlich im betrieblichen Interesse und zu betrieblichen Zwecken angelegt sind und dabei auch Mitarbeiter namentlich erwä...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / aa) Einleitung

Rz. 224 Zu ersetzen hat der Schuldner den Schaden des Gläubigers. Dieser bildet sich zunächst aus der Vergütung, die der Gläubiger dem Rechtsdienstleister, d.h. dem Rechtsanwalt oder dem Inkassodienstleister zu zahlen hat. Die Situation ist also für den Inkassodienstleister nicht anders als beim Rechtsanwalt. Hinzu kommen die Auslagen, die der Rechtsanwalt wie der Inkassodie...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / 5. Fälligkeit

Rz. 17 Der Schuldner kann nach § 286 Abs. 1 S. 1 BGB nur dann in Verzug geraten, wenn seine Leistung auch fällig ist. Fällig ist die Leistung, wenn der Gläubiger sie verlangen kann. Ausgangspunkt ist die Regelung in § 271 BGB, wonach die Leistung grundsätzlich sofort fällig ist, wenn nichts anderes geregelt ist. Eine anderweitige Regelung kann sich dabei sowohl aus dem Gesetz...mehr

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§ 1 Grundsätzliche Betracht... / 5. Nutzwert von Inkassodienstleistungen und Entlastung der Justiz

Rz. 106 Mit dem Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken wurden von dem Gesetzgeber der Nutzwert von Inkassodienstleistungen und die Entlastungseffekte für die Justiz nur unzureichend berücksichtigt. Eine hinreichende Diskussion dieser Gesichtspunkte ist bis heute zu vermissen. Die Bedeutung der registrierten IKU für die Liquidität der deutschen Wirtschaft und die Sicherung ...mehr

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§ 1 Grundsätzliche Betracht... / 2. Eigenständige Vergütungsregelung

Rz. 98 Das Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken sah in § 4 Abs. 5 RDGEG die Ermächtigung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vor, mit Zustimmung des Bundestages eine Verordnung mit wertunabhängigen Inkassoregelsätzen für die vorgerichtliche Forderungseinziehung zu erlassen, wobei die Festgebühren je Inkassomaßnahme ausgewiesen werden dürfen. Da...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / VI. De lege ferenda: Verordnung zu Inkassokosten?

Rz. 373 Mit dem Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken hatte der Gesetzgeber das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in § 4 Abs. 5 S. 2 RDGEG a.F. ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundestages und ohne Zustimmung des Bundesrates unter Berücksichtigung des Umfangs der Tätigkeit Höchstsätze für die Gebühren, deren Erstattung der Gläubi...mehr

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§ 1 Grundsätzliche Betracht... / 3. "Masseninkasso" und Einzelfallprüfung

Rz. 76 Eine weitere Kompetenz von Inkassodienstleistern liegt in der Bearbeitung einer Vielzahl von gleichartigen Einzelforderungen. Dafür hat sich innerhalb und außerhalb der Inkassobranche der Begriff Masseninkasso herausgebildet.[152] Der Begriff ist nicht nur juristisch unpräzise, sondern auch irreführend. Es bestehen Zweifel, ob an einen solchen Begriff gesonderte Recht...mehr

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§ 1 Grundsätzliche Betracht... / 2. Registrierung, Sachkunde und Postulationsfähigkeit

Rz. 13 Wie schon nach dem RBerG bedarf es zur Inkassotätigkeit nach §§ 3, 10 und 12 RDG einer Registrierung, um Inkassodienstleistungen als nach § 2 Abs. 2 RDG der Rechtsdienstleistung gleichgestellte Tätigkeit erbringen zu können. Voraussetzung ist eine besondere praktische und theoretische Sachkunde. Die außergerichtliche Rechtsdienstleistung unterliegt also weiter einem g...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Schweiz

Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Die Schweizerische Eidgenossenschaft (Regierungssitz: Bern; Amtssprachen: Deutsch, Französisch, Italienisch, Rätoromanisch) ist ein Binnenstaat in Mitteleuropa im Alpenraum. Er grenzt als Nachbarstaat im Norden an Deutschland, im Osten an > Österreich und > Lichtenstein, im Süden an > Italien und im Westen an > Frankreich. Es gilt das DBA vom ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Aufwandsentschädigungen aus einer Bundes- oder Landeskasse (§ 3 Nr 12 Satz 1 EStG)

Rz. 10 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Steuerfrei sind Aufwandsentschädigungen (AE) unter folgenden, zT streng formalen Voraussetzungen:mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Aufbewahrung von Unterlagen

Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Die Lohnkonten sind bis zum Ablauf des sechsten Kalenderjahres, das auf die zuletzt eingetragene Lohnzahlung folgt, aufzubewahren (§ 41 Abs 1 Satz 9 EStG; > Lohnkonto Rz 54). Etwas anderes gilt für Abrechnungsunterlagen, die ein Unternehmer mit seinen Geschäftsbüchern aufbewahren muss. Hier bestimmt sich die Aufbewahrungsfrist nach § 147 Abs ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Allgemeines

Rz. 44 Die Durchschnittssatzbesteuerung kommt gem. § 24 Abs. 1 UStG nur für Umsätze in Betracht, die im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs bewirkt werden. Bei richtlinienkonformer Auslegung muss der Unternehmer landwirtschaftlicher Erzeuger i. S. d. Art. 295 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 MwStSystRL i. V. m. Anhang VII MwStSystRL sein (Rz. 42), um die Durchschnitt...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Allgemeines – Verfassungsmäßigkeit

Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Aufwandsentschädigungen (AE) aus öffentlichen Kassen sind unter den in § 3 Nr 12 EStG, > R 3.12 LStR bezeichneten Voraussetzungen steuerfrei. Dabei unterscheidet das Gesetz zwischenmehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / d) Änderungen nach Vorschriften in Einzelgesetzen (§ 172 Abs 1 Satz 1 Nr 2 Buchst d AO)

Rz. 13 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Neben den Vorschriften der AO enthalten Einzelsteuergesetze Änderungsvorschriften. So zB § 10d Abs 1 Satz 3 und 4, Abs 4 Satz 4 und 5 EStG (> Verluste Rz 40 ff); § 50d Abs 8 EStG (> Rz 44/3 Beispiel 7); § 70 Abs 2, 3 EStG (> Kindergeld Rz 60 ff); § 90 Abs 3 EStG (> Rz 66 ff); § 91 Abs 1 Satz 4 (Ermächtigung zur Änderung eines ESt-Bescheides ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.3 Bindung an die Option

Rz. 293 Hat der Land- und Forstwirt wirksam nach § 24 Abs. 4 S. 1 UStG zur Regelbesteuerung optiert, bindet ihn diese Erklärung nach § 24 Abs. 4 S. 2 UStG für mindestens fünf Kalenderjahre.[1] Der Gesetzgeber hielt die fünfjährige Bindungsfrist zur Vermeidung von Missbräuchen für notwendig.[2] Eine Möglichkeit der rückwirkenden Rücknahme der Optionserklärung wie in § 19 Abs....mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Rechtsgrundlagen

Rz. 1 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Bei wirtschaftlicher Betrachtung ist Arbeitslohn grundsätzlich der Ertrag für das Zurverfügungstellen der persönlichen Arbeitskraft einer natürlichen Person in abhängiger Stellung im Rahmen eines Dienstverhältnisses. Dabei kommt es nicht auf die tatsächlich zu erbringende Arbeitsleistung an, sondern nur darauf, was arbeitsrechtlich geschuldet...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.2 Tierzucht- und Tierhaltungsbetriebe

Rz. 52 Gemäß § 24 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 UStG gehören zu den landwirtschaftlichen Betrieben auch die Tierzucht- und Tierhaltungsbetriebe, soweit ihre Tierbestände nach den §§ 51 und 51a BewG zur landwirtschaftlichen Nutzung gehören. Ab dem 1.1.2025 ändert sich insoweit der Gesetzesfolgenverweis (Rz. 26b). Für die Beantwortung der Frage, ob ein Tierzucht- bzw. Tierhaltungsbetrieb ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / D. ABC der steuerfreien und nicht steuerfreien Entschädigungen

Rz. 63 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Abgeordnete § 3 Nr 12 Satz 1 EStG gilt ua für die Amtsausstattung; > Abgeordnete. AOK Betreuungsbeauftragte, die als ArbN anderer Betriebe nebenberuflich Mitglieder der AOK betreuen, leisten öffentliche Dienste. Ihre AE bleiben nach § 3 Nr 12 Satz 2 EStG iVm > R 3.12 Abs 3 LStR steuerfrei (OFD Frankfurt vom 10.11.2011 S-2337-A-54-St-213). Erg...mehr