Das sog. Nebengüterrecht heutiger Prägung ist seit jeher Gegenstand eines rechtswissenschaftlichen und rechtspolitischen Diskurses,[1] der vor allem mit seinen prozessualen und materiellen Fragen[2] insbesondere für die Anwaltschaft von Bedeutung ist. Sie muss bei der Fallbearbeitung zuerst die aktiven und passiven Erfolgsaussichten verantwortlich beurteilen. Das ist auch von haftungsrechtlicher Relevanz. Der Bericht der Reformkommission des Deutschen Familiengerichtstages,[3] welcher der Verfasser angehört, verleiht der Thematik Aktualität.
Der Beitrag führt kursorisch von der lex lata – den ersten höchstrichterlichen Grundsatzentscheidungen – über die nachfolgende Entwicklung zum neuen Bericht der Reformkommission des Deutschen Familiengerichtstags mit den beiden erarbeiteten Lösungsvorschlägen. Für die nun anstehenden weiteren Überlegungen kommt es nach Meinung des Verfassers auf die rechtliche Qualität des Nebengüterrechts an: handelt es sich hierbei materiell um den Ausgleich von Zugewinn, also um einen "Zugewinnausgleich" außerhalb des gesetzlichen Zugewinnausgleichs, oder nicht? Dies soll hier untersucht werden, erstens um eine Entscheidungsgrundlage für die sedes materiae einer künftigen gesetzlichen Regelung des sog. Nebengüterrechts im BGB zu erarbeiten, zweitens um die dem Autor dringend erforderlich erscheinende weitere Diskussion auch zu dieser zentralen Frage anzuregen. [4]
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen