Fachbeiträge & Kommentare zu Vertrag

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zweck und Anwendungsbereich.

Rn 1 § 568 ergänzt § 542. Die durch ihn angeordnete Schriftform erfüllt in erster Linie eine Warnfunktion. Weitere Zwecke sind Rechtsklarheit und Rechtssicherheit (BayObLG NJW 81, 2197 [BayObLG 14.07.1981 - Allg. Reg. 32/81]; Hamm NJW 82, 452 [BayObLG 24.11.1981 - Allg. Reg. 64/81]). § 568 I gilt für ordentliche, außerordentliche und auch vorzeitige Kündigungen von Mietverhä...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Entscheidung, Anfechtung und Vollstreckung.

Rn 11 In dem stattgebenden Vollstreckungsurteil wird der in die deutsche Sprache übersetzte Tenor des ausländischen Urteils wiedergegeben und im Inland für vollstreckbar erklärt: ›Das Urt des …, durch das der/die Beklagte zu … verurteilt wurde, wird für vollstreckbar erklärt.‹ (zum Antrag s Rn 9). Ausländische Währungen werden nicht im Urt, sondern erst im Vollstreckungsverf...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Regelungen.

Rn 2 Zahlungsdiensterahmenverträge sind auf längere Zeit angelegt und bedürfen häufig in einigen Teilen Anpassungen an die aktuelle Marktlage. Mit den Möglichkeiten der Änderung von solchen Verträgen auf Veranlassung des Zahlungsdienstleisters beschäftigt sich die Regelung. Eine Änderung auf Veranlassung des Zahlungsdienstnutzers ist nach allgemeinen Regeln jederzeit möglich...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Wirkungen der Schuldrechtsmodernisierung.

Rn 2 Durch das SchRModG ist dem Gläubiger die Lösung vom Vertrag teils erheblich erleichtert worden. Außerdem hat die Neufassung der §§ 323 ff sich überwiegend auf den Rücktritt konzentriert und die Regelung von Schadensersatzansprüchen den §§ 280 ff überlassen. In Bezug auf den Rücktritt bestehen die wichtigsten Änderungen in Folgendem: Rn 3 (1.) Nach § 323 setzt das Rücktri...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zwingende Voraussetzungen.

Rn 2 Das Tätigwerden einer Verbraucherschlichtungsstelle setzt gem. Abs 1 zwingend den Antrag eines Verbrauchers voraus, der sich gegen einen Unternehmer richtet. Als Verbraucher gilt gemäß § 13 BGB jede natürliche Person, deren Rechtsgeschäfte weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Weiterhin muss eine Streitigkei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Vollstreckung des Vergleichs.

Rn 21 Der Vergleich ist für beide Parteien vollstreckbar. Die Vollstreckung kann schon nach allgemeinen Regeln auch mit dem Ziel betrieben werden, die Leistung an einen durch den Vergleich begünstigten Dritten zu erzwingen (vgl MüKoZPO/Wolfsteiner § 794 Rz 106). Rn 22 Ein in dem genehmigten Vergleich begünstigter Anmelder kann aus dem Vergleich vollstrecken, wenn er im Vergle...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Anfängliche Störungen.

Rn 37 Nach altem Schuldrecht führte zudem der Umstand, dass eine Störung des Vertrages bereits bei Vertragsschluss vorlag, im Grundsatz zu einer von Fahrlässigkeit unabhängigen Haftung (s Schlechtriem/Schmidt-Kessel, Schuldrecht AT Rz 600; Ausn: Sachmängel beim Kauf). Während diese Haftung durch den neuen § 311a erheblich gemildert worden ist (s.o. Rn 17), ist es für anfängl...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. VerbraucherrechteRL.

Rn 4 Die VerbraucherrechteRL gilt wie gewohnt fort und wird durch die WKRL nicht tangiert. Diese tritt ausweislich deren Erw 11 vielmehr ergänzend hinzu. I dient der Umsetzung des Garantiebegriffs in Art 2 Nr. 14 VRRL: ›Gewerbliche Garantie‹ ist ›jede dem Verbraucher gegenüber zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung eingegangene Verpflichtung des Unternehmers oder eines H...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Form.

Rn 11 So gilt für die Form des Pachtvertrages nicht § 585a, sondern § 550 über §§ 581 II, 578, wenn Pachtobjekt ein Grundstück oder Räume sind, während die Pachtkaution sich zwar nach mietrechtlichen Grundsätzen beurteilt, die speziell Wohnraummiete betreffende Fälligkeitsregel des § 551 jedoch nicht eingreift. Den Betriebspachtvertrag (Adenauer NZG 19, 361) definiert § 292 ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Abgrenzung zu anderen Leistungen.

Rn 2 Nicht unter § 1360b fallen Leistungen, die keine Unterhaltsleistungen darstellen, etwa Aufwendungen zur Vermögensbildung. Haften Ehegatten als Gesamtschuldner, ohne dass die zu tilgende Schuld der Deckung des Familienunterhalts dient, greift § 1360b nicht. Grds besteht im Innenverhältnis zwischen den Eheleuten eine Ausgleichspflicht, nach der jeder Ehegatte die Hälfte d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Frist (Abs 2).

Rn 4 Gesetzliche (II 1) und gewillkürte (II 2) Fristen beginnen erst nach Mitteilung des wirksamen Kaufvertrags (BGH WM 66, 891, 893; NJW 94, 315, 316 [BGH 29.10.1993 - V ZR 136/92]), dh erst nach Mitteilung von Vertragsänderungen (s Nachw Rn 3; Karlsr NJW-RR 96, 916), Erteilung von Genehmigungen (BGHZ 23, 342, 348; BGH LM § 510 Nr 3; Frankf NotBZ 06, 210; OVG Berl-Brandbg B...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Grundstücke.

Rn 93 Mangel ja: kontaminiertes Grundwasser (BGH NJW 13, 1671); als Baugrund verkauftes Grundstück auf verfüllter Kiesgrube/mit Altlasten (München RNotZ 13, 374); Altlastverdacht des Auffüllmaterials (München BeckRS 19, 150 Rz 14); geringere Größe (ca 10 %) als vereinbart (Brandbg BeckRS 08, 05064; anders bei Größendifferenz zwischen Exposé und Vertrag LG Landshut BeckRS 14,...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normgegenstand.

Rn 1 § 29c erweitert für das Prozessrecht den durch § 312b BGB (§ 312 BGB aF) bezweckten Schutz von Verbrauchern (§ 13 BGB) bei Haustürgeschäften, die in Umsetzung europarechtlicher Vorgaben und in Erweiterung des bisherigen Begriffs mit Wirkung vom 13.6.14 (BGBl I, 3642) als außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge bezeichnet werden (vgl Grüneberg/Grüneberg § 312...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Lässt sich der Makler von beiden Parteien des Kaufvertrags über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus einen Maklerlohn versprechen, so kann dies nur in der Weise erfolgen, dass sich die Parteien in gleicher Höhe verpflichten. 2Vereinbart der Makler mit einer Partei des Kaufvertrags, dass er für diese unentgeltlich tätig wird, kann er sich auch von der anderen Partei ke...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Beweislast.

Rn 17 Die Darlegungs- und Beweislast für die ausschließliche Verwendung von Fernkommunikationsmitteln beim Vertragsschluss trägt nach allgemeinen Grundsätzen der Verbraucher. Der Unternehmer trägt hingegen die Beweislast dafür, dass der Vertrag nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems geschlossen wurde oder dass dem Vertra...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Ggü der GdW.

Rn 54 Bei Schlechtleistung bestehen ggü dem Verw (auch dem faktischen, vgl. LG Frankfurt aM ZMR 21, 836) Schadenersatzansprüche der GdW (KG ZMR 10, 467, 468; München ZMR 07, 814; AG Saarbrücken ZMR 09, 961) aus § 280 I BGB (BGH WuM 12, 399 Rz 9; Köln ZMR 05, 573). Der Verw muss ggf für das Handeln Dritter gem § 278 BGB einstehen (München ZMR 06, 884). Der Durchsetzung von Sc...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 7. Versteigerung beweglicher Sachen (Abs 1 lit g).

Rn 16 I lit g ist lex specialis zu lit a für Kaufverträge über bewegliche Sachen durch Versteigerung. Er knüpft an den Versteigerungsort an (s Staud/Magnus Art 4 Rz 84). Für Versteigerungen im Internet wurde I lit g aE vorgesehen. Kann der Versteigerungsort nicht bestimmt werden, findet II Anwendung, ggf korrigiert durch III (Leible/Lehmann RIW 08, 528, 535). Für die Zuordnu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Einzelheiten.

Rn 2 Offenbare Unbilligkeit liegt (wie beim Schiedsgutachten, vgl § 317 Rn 3) nur dann vor, wenn ›die Leistungsbestimmung in grober Weise gegen Treu und Glauben verstößt und sich dies bei unbefangener sachkundiger Prüfung sofort aufdrängt‹ (BGH NJW 91, 2761 [BGH 26.04.1991 - V ZR 61/90]). Es muss sich um eine erhebliche Abweichung von dem für richtig gehaltenen Ergebnis hand...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Voraussetzungen des Widerrufs.

Rn 2 Das Widerrufsrecht besteht nur, solange eine Genehmigung des Vertrages durch den gesetzlichen Vertreter noch aussteht. Es endet mit dieser Genehmigung, auch wenn diese ggü dem Minderjährigen erklärt wird. Eine fehlende familiengerichtliche Genehmigung gibt kein Widerrufsrecht. Der durch die Erteilung der Genehmigung ggü dem Minderjährigen beendete Schwebezustand wird wi...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Nicht von Gegenleistung abhängig.

Rn 4 Klage auf Zahlung der Raten aus Mietaufhebungsvereinbarung (Ddorf ZMR 19, 949). Dies ist ein Vertrag nach vollständiger Erfüllung, also nicht, wenn Zug um Zug zu erfüllen (§ 322 BGB) oder Zurückbehaltungsrecht (§ 274 BGB) besteht. Eine erforderliche Kündigung liegt in der Klageerhebung (RGZ 53, 212). Wohngeldvorauszahlungen aufgrund eines beschlossenen Einzelwirtschafts...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Insolvenzsicherung drittstaatlicher Reiseveranstalter.

Rn 4 Der drittstaatliche Reiseveranstalter wird in Art 46c I nF dann, wenn er in einem Mitglieds/Abkommensstaat Pauschalreiseverträge schließt (Nr 1, 1. Fall) oder anbietet (Nr 1, 2. Fall) oder seine Tätigkeit auf einen Mitglieds-/Abkommensstaat ausrichtet (Nr 2), den Umsetzungsvorschriften des jeweiligen Staates zu Art 17 RL unterworfen, ›sofern der Vertrag in den Bereich d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Unbeschadet der §§ 651v und 651w gelten für die Vermittlung von Reiseleistungen die allgemeinen Vorschriften. Ein Unternehmer kann sich jedoch nicht darauf berufen, nur Verträge mit den Personen zu vermitteln, welche alle oder einzelne Reiseleistungen ausführen sollen (Leistungserbringer), wenn dem Reisenden mindestens zwei verschiedene Arten von Reiseleistungen für den...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Nr 6.

Rn 21 Die Bereichsausnahme in Nr 6 betrifft näher bestimmte Verträge über freie und quelloffene Software. Sie setzt Art 3 V lit f DIRL um, dem es um die Anerkennung des Beitrags von freier und quelloffener Software für Forschung und Innovation geht (ErwGr 32 DIRL). Die Bereitstellung dieser Art von Software unterfällt den §§ 327 ff nicht, wenn der Unternehmer sie ohne Bezahl...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / H. Beweislast.

Rn 85 Grds hat derjenige, der ein Vertretergeschäft behauptet dessen tatsächliche Voraussetzungen zu beweisen (BGH NJW 00, 2984, 2985 [BGH 04.04.2000 - XI ZR 152/99]; BeckOKBGB/Schäfer Rz 47). Behauptet die in Anspruch genommene Partei, in fremdem Namen gehandelt zu haben, hat sie zu beweisen, dass ein Vertretungsfall vorliegt (BGH NJW-RR 92, 1010 [BGH 01.04.1992 - VIII ZR 9...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Funktion.

Rn 1 § 333 korrigiert gem dem Vertragsprinzip (§ 311 Rn 3) den Umstand, dass der Dritte beim echten Vertrag zu Gunsten Dritten sein Forderungsrecht ohne seinen Willen (›unmittelbar‹) erwirbt: Er soll das erworbene Recht zurückweisen können. Dazu bedarf es einer einseitigen empfangsbedürftigen Willenserklärung ggü dem Versprechenden (BGHZ 140, 84, 92). Doch lässt sich die Vor...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Werklieferungsvertrag (Abs. 1) – Abgrenzung.

Rn 3 Gem 1 unterfallen dem Kaufvertragsrecht sämtliche Verträge, die die Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen zum Gegenstand haben. Lieferung ist dabei die Verschaffung der hergestellten/erzeugten Sache, dh die Eigentumsübertragung (BGH DB 69, 346 [BGH 12.12.1968 - VII ZR 18/66] zum früheren Recht). Dafür kann abhängig von der vertraglichen Regelu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Interessenkollisionen.

Rn 12 Wegen der verselbstständigten Normstruktur des § 181 kommt eine generelle Anwendung des § 181 in den Fällen einer Interessenkollision nicht in Betracht (BGHZ 91, 334, 337; Staud/Schilken Rz 34). Zu fordern ist eine materielle Personenidentität auf beiden Seiten des Rechtsgeschäfts, die lediglich nach außen verdeckt ist (MüKo/Schubert Rz 41). Hieran fehlt es, wenn der V...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Sonstige Vertragstypen.

Rn 11 Übernehmen es Makler iRv Bauherrenmodellen, die Finanzierung zu vermitteln, liegt idR eine Geschäftsbesorgung auf werkvertraglicher Grundlage vor (BGH NJW-RR 91, 914). Entscheidend für die Zuordnung ist, dass nicht die Beschaffung der Finanzierung im Mittelpunkt steht, sondern die Zusage des Bauherrn, die beschaffte Finanzierung zu akzeptieren. Damit handelt es sich um...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Der Darlehensgeber hat dem Darlehensnehmer eine Beratung gemäß Absatz 2 anzubieten, wenn der Darlehensnehmer eine ihm eingeräumte Überziehungsmöglichkeit ununterbrochen über einen Zeitraum von sechs Monaten und durchschnittlich in Höhe eines Betrags in Anspruch genommen hat, der 75 Prozent des vereinbarten Höchstbetrags übersteigt. 2Wenn der Rechnungsabschluss für das ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Zweitabtretung (Abs 1).

Rn 2 Der Schuldner darf keine Kenntnis (§ 407 Rn 5 ff) von der wirksamen Erstabtretung haben. Die weitere Zession muss tatsächlich erfolgt sein. Der Ursprung der Kenntnis des Schuldners von ihr ist unerheblich (BGH WM 67, 88, 89). Entscheidend ist, dass er auf ihre Wirksamkeit vertraut hat (BRHP/Rohe § 408 Rz 4; aA Staud/Busche § 408 Rz 9). Der Unkenntnis vom ersten Übertrag...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Anwendungsbereich der §§ 164 ff.

Rn 28 Die §§ 164 ff gelten unmittelbar nur für Willenserklärungen iSd §§ 116 ff. Auf rechtsgeschäftsähnliche Handlungen finden sie entspr Anwendung (BGH MMR 21, 477 Rz 17). Das gilt insb für die Mahnung (§ 286 I), die Aufforderung zur Genehmigung (§§ 108 II, 177 II), die Fristsetzung (§§ 250 1, 281 I 1, 323 I 1, 637 I), die Mängelanzeige, die Ablehnungsandrohung (§§ 250, 326...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Wahlschuld.

Rn 2 Eine Wahlschuld liegt vor, wenn mehrere verschiedene Einzelleistungen in der Weise geschuldet werden, dass nach der Wahl nur eine von ihnen zu erbringen ist (Grüneberg/Grüneberg § 262 Rz 1). Die Wahlschuld kann also auf die eine oder andere Art erfüllt werden (Alternativobligation), die Verbindlichkeit ist auf die eine oder andere Leistung gerichtet, von denen aber nur ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / XII. Staatsbürgschaft.

Rn 106 Staatsbürgschaften sind privatrechtliche Bürgschaften iSd § 765, die ausdrücklich auf der Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Bewilligungsbescheides erteilt werden (Zweistufentheorie; vgl BGH WM 61, 1143, 1145 u zB BGHZ 40, 206, 210; BB 73, 258) oder implizit durch Meidung des allgemeinen Insolvenzrechts (so EuGH EuZW 14, 422, 425 f [EuGH 03.04.2014 - Rs. C-559/12 ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Grundsatz.

Rn 4 Die Annahme einer Lücke kann nicht dadurch vermieden werden, dass die betr Klausel durch richterliche Gestaltung auf einen gerade noch zulässigen Inhalt zurückgeführt wird. Dem steht das Verbot der geltungserhaltenden Reduktion (VgR) entgegen (BGH NJW 00, 1113 [BGH 03.11.1999 - VIII ZR 269/98]; 91, 2141 [BGH 17.05.1991 - V ZR 140/90]; BAG NJW 21, 1975 [BAG 26.11.2020 - ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. 2Eine unangemessene Benachteiligung kann sich auch daraus ergeben, dass die Bestimmung nicht klar und verständlich ist. (2) Eine unangemessene Benachteiligung ist im Zweifel anzunehmen, wenn e...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Voraussetzung.

Rn 1 Der Vertrag muss einer Partei das Recht einräumen, durch einseitige, zugangsbedürftige (II mit § 130) Willenserklärung den Inhalt einer Vertragsleistung zu bestimmen. Diese Befugnis bildet ein Gestaltungsrecht und unterliegt den für solche Rechte geltenden Einschränkungen: Sie ist bedingungs- und befristungsfeindlich (§ 388 2 analog), damit der Erklärungsgegner keiner ü...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Widerrufserklärung, II 1.

Rn 6 Der Verbraucher hat den Widerruf des Vertrags ggü dem Unternehmer zu erklären. Aus dem Verweis in II 1 auf § 356 I ergibt sich, dass der Unternehmer dem Verbraucher die Möglichkeit einräumen kann, zur Erklärung des Widerrufs das Muster-Widerrufsformular nach Anlage 2 zu Art 246a § 1 II 1 Nr 1 EGBGB oder eine andere eindeutige Widerrufserklärung auf der Webseite des Unte...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Ausschlagung des Zugewendeten (Abs 2 S 3).

Rn 6 Die Ausschlagung des durch den Erbvertrag Zugewendeten eröffnet dem bedachten Überlebenden die Möglichkeit, seine Verfügung durch Aufhebungstestament (§ 2297) oder neue, abw Verfügung (§ 2258) aufzuheben. Dazu muss sein Rücktritt vorbehalten sein und er alles ›durch den Vertrag Zugewendete‹ ausschlagen, nicht auch Zuwendungen in einseitigen Verfügungen (R/B/M/Mayer Rz 2...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / XIII. Nr 11.

Rn 21 Unter die einzeln hergestellten Telefon-, Internet- oder Telefaxverbindungen der Nr 11 fallen zB sog Call-by-Call-Dienstleistungen, die auf Veranlassung des Verbrauchers unmittelbar und in einem Mal erbracht und über die Telefonrechnung abgerechnet werden. Grund der auf Art 3 III lit m VRRL zurückgehende Ausnahme von den §§ 312 ff ist, dass für diese Verträge in §§ 66 ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Überblick, Normzweck.

Rn 1 § 576b enthält eine Sonderregelung für Werkdienstwohnungen (Leonhard AnwZert MietR 5/22 Anm 1), dh für idR funktionsgebundene Wohnungen; der formelle Unterschied zu § 576 I Nr 2 besteht darin, dass keine getrennten Verträge (Arbeits- und Mietvertrag) existieren (ArbG Hamburg ZMR 17, 858, LG Berlin ZMR 13, 533; LAG Köln ZMR 08, 963; ArbG Nbg WuM 13, 239). Mit Beendigung ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Kosten des Erwerbs.

Rn 25 Zu den vermögensmindernden Erwerbskosten sind zu rechnen: Die Kosten der Vertragsbeurkundung und -durchführung (Larenz/Canaris Schuldrecht II/2, 73 I 2c mwN) sowie Rücksendekosten iRd Rückabwicklung des Vertrages; Frachtkosten; Vermittlungsprovisionen und (gezahlte) Mehrwertsteuer (BGH NJW-RR 08, 1369 Rz 11; WM 93, 251, 257), steuerliche Mehrbelastungen (BGH ZIP, 16, 2...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Vertragsstrafe (Nr 6).

Rn 32 Nr 6 erklärt Klauseln für unwirksam, durch die der Verwender dem Kunden eine (un-)selbstständige Vertragsstrafe iSd §§ 339 ff für den Fall der dort genannten Vertragsstörungen auferlegt. Klauseln, wonach allg bei ›Nichteinhaltung des Vertrages‹ eine Vertragsstrafe zu zahlen ist, sind unwirksam (Hambg NJW-RR 88, 651). Nr 6 erfasst auch Klauseln, die die Vertragsstrafe a...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Regelung bei beendeter Gütergemeinschaft (Abs 2).

Rn 3 Auch nach der Beendigung der Gütergemeinschaft durch Tod, Vertrag, Aufhebungsurteil gem den §§ 1447 ff BGB oder Eheauflösung ist der Anteil weiterhin unveräußerlich. Allerdings können die Ehegatten, ihre Abkömmlinge oder Erben die Auseinandersetzung herbeiführen, §§ 1471 ff, 1494 BGB. Der Anteil am Gesamtgut ist deswegen nach Abs 2 pfändbar. Die Pfändung erfolgt nach de...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Ausschluss des Nacherfüllungsanspruchs, I Nr 1.

Rn 3 Ist der Nacherfüllungsanspruch gem § 327l II ausgeschlossen, kann der Vertrag nach Nr 1 beendet werden. Anders als im Kaufrecht (§ 440 S 1) hängt das Recht des Verbrauchers zur Vertragsbeendigung hierbei im Falle der Unverhältnismäßigkeit nicht von der Verweigerung des Unternehmers ab, sondern wird lediglich an das Vorliegen unverhältnismäßiger Nacherfüllungskosten gekn...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Identischer Gegenstand.

Rn 26 Keine Zusammenrechnung erfolgt zB bei bloßer Verneinung der Klage (Brandbg FamRZ 04, 962), wie etwa Klage auf Vertragserfüllung und Widerklage auf Feststellung der Nichtigkeit des Vertrags (BGH NJW-RR 92, 1404; NJW-RR 06, 378), des Weiteren bei Streitverfahren nach Vollstreckungsbescheid, aus dem bereits vollstreckt wurde und Widerklage auf Rückzahlung (BGHZ 38, 237), ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Tagesordnung.

Rn 6 Der Gegenstand der Beschlussfassung (Tagesordnung) muss bei Berufung der Versammlung bezeichnet werden und innerhalb der Entscheidungskompetenz der Versammlung liegen (LG München I NZG 22, 371). Die Beschlussgegenstände müssen so genau bezeichnet sein, dass die Mitglieder sachgerecht über ihre Teilnahme entscheiden und diese vorbereiten können (BGH NJW 08, 69, 72 f). Be...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Unwirksamkeit.

Rn 8 Die Verfügung ist nur insoweit unwirksam, als sie das Nacherbenrecht vereiteln oder beeinträchtigen kann. Dies ist unter rein rechtlichen, nicht unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu entscheiden (Staud/Avenarius § 2113 Rz 22 und 51). Unwirksam sind deshalb auch ein – selbst vorteilhafter – Grundstückstausch und die Bewilligung einer Vormerkung; will der Nacherbe von...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Wirkungen.

Rn 5 Liegen die Voraussetzungen des § 405 vor, so kann sich der Schuldner nicht mehr darauf berufen, dass die Forderung auf einem Scheingeschäft (§ 117 I) beruht oder ein vertraglicher Abtretungsausschluss iSd § 399 Alt 2 vorliegt, andere Einwendungen bleiben unberührt (Kuhn AcP 208, 101, 106 ff). Ein Scheingeschäft iSd § 405 ist auch anzunehmen, wenn die Parteien bewusst ei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Besitz durch Einigung (Abs 2).

Rn 13 Eine Erleichterung des Besitzerwerbs ist in II dadurch vorgesehen, dass nicht die volle tatsächliche Gewalt über die Sache erlangt wird, sondern der Erwerber des Besitzes durch Rechtsgeschäft in die Lage versetzt wird, künftig die tatsächliche Gewalt auszuüben. Diese Einigung ist ein Vertrag, der formfrei ist und auch stillschweigend zustande kommen kann. Geschäftsfähi...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Rechtsnatur.

Rn 4 Die Vertragstheorie sieht die Satzung als Organisationsvertrag, der die Organe des Vereins näher regelt, und als einen schuldrechtlichen Vertrag, soweit zB die Mitglieder zu Beiträgen verpflichtet werden (Soergel/Hadding Rz 1 ff). Nach der modifizierten Normentheorie verobjektiviert sich die Satzung nach ihrer Feststellung und wird zur objektiven Vereinsnorm (BGHZ 105, ...mehr