Rn 21

Unter die einzeln hergestellten Telefon-, Internet- oder Telefaxverbindungen der Nr 11 fallen zB sog Call-by-Call-Dienstleistungen, die auf Veranlassung des Verbrauchers unmittelbar und in einem Mal erbracht und über die Telefonrechnung abgerechnet werden. Grund der auf Art 3 III lit m VRRL zurückgehende Ausnahme von den §§ 312 ff ist, dass für diese Verträge in §§ 66 ff TKG verbraucherschützende Sonderregelungen bestehen (s dazu BTDrs 17/12637, 47).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge