Fachbeiträge & Kommentare zu Versorgungsausgleich

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung ErbStG/... / 2.6 § 7 ErbStG (Schenkungen unter Lebenden)

• 2021 Disquotale Einlage in Personengesellschaften / § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG / § 13a ErbStG / § 13b ErbStG Der BFH hat mit Urteil v. 5.2.2020, II R 9/17 entschieden, dass bei disquotalen Einlagen in eine Personengesellschaft die Mitgesellschafter als Zuwendungsempfänger anzusehen sind. Eine etwaige gesellschaftsrechtliche Veranlassung ist unbeachtlich. Der BFH dürfte dahinge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuer / 3.1 Allgemeine Ausnahmen von der Besteuerung

Von der Besteuerung sind insbesondere die folgenden Erwerbsvorgänge ausgenommen [1]: der Erwerb eines Grundstücks, wenn der für die Berechnung der Steuer maßgebende Wert die Freigrenze von 2.500 EUR nicht übersteigt.[2] Als Grundstück i. S. d. § 2 GrEStG gilt auch ein ideeller Miteigentumsanteil (Bruchteilseigentum) an einem Grundstück. Grundsätzlich erfüllt daher jeder Erwerb...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sozialdatenschutz / 4.4 Verletzung der Unterhaltspflicht/Versorgungsausgleich

Sozialdaten dürfen auch zur Verwirklichung von Unterhaltsansprüchen und des Versorgungsausgleichs übermittelt werden. Zweck dieser Regelung ist es, eine (auch künftige) Unterhaltsbedürftigkeit und damit eine hierauf beruhende Erbringung von Sozialleistungen i. S. v. § 11 SGB I zu vermeiden.[1] Um Missbräuchen vorzubeugen, dürfen im Rahmen des § 74 Abs. 1 SGB X Sozialdaten geg...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Entgeltpunkte (Zeiten einer... / 2 Beitragszahlung

Für die Zuschläge an Entgeltpunkten muss der Bund Beiträge zahlen. Dies gilt entsprechend im Rahmen einer Nachversicherung. Die Höhe bestimmt sich anhand des Umrechnungsfaktors für das Umrechnen von Entgeltpunkten in Beiträge[1], der für Entgeltpunkte im Rahmen des Versorgungsausgleichs gilt. Sie wird wie folgt berechnet:mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundrente (Entgeltpunkte f... / 1.3 Zuordnung des Grundrentenzuschlags

Der Gesamtzuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung ist gleichmäßig auf alle Kalendermonate mit Grundrentenbewertungszeiten zu verteilen, um so ggf. auch in einen Versorgungsausgleich oder Rentensplitting einbezogen werden zu können. Dabei spielt es keine Rolle, ob der jeweilige Kalendermonat mit einer Grundrentenbewertungszeit einen Entgeltpunktewert von über ...mehr

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ZErb 07/2026, Ehevertraglic... / III. Wahl des richtigen Güterstandes

Der Zugewinnausgleich wird nach der Rechtsprechung des BGH vom Kernbereich des Scheidungsfolgenrechts nicht umfasst. Er ist daher einer ehevertraglichen Gestaltung am weitesten zugänglich.[12] Der BGH hat an der Kernbereichsferne des Zugewinnausgleichs auch für Unternehmerehen festgehalten, in denen der selbstständig erwerbstätige Ehegatte seine Altersvorsorge nicht durch de...mehr

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ZErb 07/2026, Ehevertraglic... / II. Grundsätze der steuerlichen Behandlung von vorsorgenden Eheverträgen

Eine Abfindung zum Ausgleich eines Verzichts auf den Zugewinn oder für eine Begrenzung des Unterhalts ist nach der Rechtsprechung des BFH grundsätzlich in voller Höhe schenkungsteuerpflichtig.[8] Der Verzicht eines Ehegatten auf einen möglicherweise zukünftig entstehenden Zugewinnausgleichsanspruch vor Eingehung der Ehe stelle keine Gegenleistung im schenkungsteuerrechtliche...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Entgeltpunkte (Beitragszahl... / 1 Berechnung der Zuschläge an Entgeltpunkten

Der Zuschlag an Entgeltpunkten richtet sich wie bei eingezahlten Beiträgen zum Ausgleich einer Rentenminderung nach der Höhe des aufgewendeten Betrags und dem Zeitpunkt der Beitragszahlung. Er wird unter Zuhilfenahme des Umrechnungsfaktors, der für Entgeltpunkte im Rahmen des Versorgungsausgleichs gilt, wie folgt berechnet:mehr

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FF 06/2026, Ausgleich übergangener Anrechte im Versorgungsausgleich

Einführung Derzeit sind sie in aller Munde – die vergessenen Anrechte. Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf verabschiedet, in dem vorgesehen ist, dass Anrechte, die im Versorgungsausgleich übergangen, insbesondere vergessen, verschwiegen oder übersehen wurden, schuldrechtlich ausgeglichen werden können. Der Beitrag widmet sich kurz der derzeitigen Rechtslage, stellt de...mehr

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FF 06/2026, Rechtsprechung ... / 3 Versorgungsausgleich

3.1 OLG Frankfurt, Beschl. v. 16.12.2025 – 7 UF 34/25 1. Führt die Abänderung des Versorgungsausgleichs nach § 51 VersAusglG zur Auffüllung von Wartezeiten beim Antragsteller und damit zur Auszahlung von nachehezeitlich erworbenen Anrechten, die isoliert betrachtet wegen der fehlenden Erfüllung der 60-monatigen Wartezeit keinen Rentenzahlungsanspruch bewirken, ist nach § 51 A...mehr

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FF 06/2026, Ausgleich von Rentenansprüchen nach einer Scheidung: Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zur Anpassung des Versorgungsausgleichs

Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Nr. 30/2026 vom 22.4.2026 Einführung Das Recht des Versorgungsausgleichs soll punktuell angepasst werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundeskabinett heute auf Vorschlag der Justiz- und Verbraucherschutzministerin Stefanie Hubig beschlossen hat. Bei dem Versorgungsausgleich werden im Rahme...mehr

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FF 06/2026, Folgen der Ausz... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die beteiligten Ehegatten haben am 2011 geheiratet. Sie leben seit November 2017 – Auszug des Antragsgegners – getrennt. Der Scheidungsantrag wurde dem Antragsgegner am 2.9.2021 zugestellt. [2] In der gesetzlichen Ehezeit vom … 2011 bis zum … 2021 hat die Antragstellerin Versorgungsanrechte in der gesetzlichen Rentenversicherung, in einer berufsständischen Vers...mehr

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FF 06/2026, Ausgleich von R... / Einführung

Das Recht des Versorgungsausgleichs soll punktuell angepasst werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundeskabinett heute auf Vorschlag der Justiz- und Verbraucherschutzministerin Stefanie Hubig beschlossen hat. Bei dem Versorgungsausgleich werden im Rahmen der Scheidung die Rentenansprüche aus der Ehezeit hälftig zwischen den Ex-Ehegatten aufgeteilt. Besondere Prob...mehr

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FF 06/2026, Ausgleich überg... / I. Übergangene Anrechte und derzeitige Rechtslage

Von übergangenen Anrechten spricht man, wenn das Familiengericht bei der Durchführung des Versorgungsausgleichs bei der Scheidung Versorgungsanrechte zwischen den Ehegatten nicht ausgeglichen hat, die hätten ausgeglichen werden müssen (§ 2 VersAusglG). Dabei werden im Wesentlichen drei Fallkonstellationen unterschieden. Es sollte nicht, kann aber passieren, dass das Amtsgeri...mehr

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FF 06/2026, Ausgleich von R... / 3. Weitere Änderungen

Einige Regelungen des Versorgungsausgleichsrechts sollen praxisgerecht weiterentwickelt werden: Bei der Scheidung werden grundsätzlich alle Rentenansprüche hälftig aufgeteilt. Künftig soll noch mehr als derzeit vermieden werden, dass dadurch Kleinstanrechte entstehen, die zu einer zersplitterten Altersversorgung führen. Dadurch werden auch die Ver...mehr

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FF 06/2026, Rechtsprechung ... / 3.1 OLG Frankfurt, Beschl. v. 16.12.2025 – 7 UF 34/25

1. Führt die Abänderung des Versorgungsausgleichs nach § 51 VersAusglG zur Auffüllung von Wartezeiten beim Antragsteller und damit zur Auszahlung von nachehezeitlich erworbenen Anrechten, die isoliert betrachtet wegen der fehlenden Erfüllung der 60-monatigen Wartezeit keinen Rentenzahlungsanspruch bewirken, ist nach § 51 Abs. 5 VersAusglG i.V.m. § 255 Abs. 4 FamFG ein Abände...mehr

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FF 06/2026, Ausgleich von R... / 2. Rentenansprüche von Unternehmern

Rentenansprüche von Unternehmern, die auf eine Kapitalleistung gerichtet sind (also als einmalige Summe und nicht als monatliche Rente gezahlt werden), sollen künftig im Rahmen des Versorgungsausgleichs berücksichtigt werden. Solche Ansprüche werden derzeit nicht im Versorgungsausgleich ausgeglichen. Die Änderung spielt insbesondere bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäft...mehr

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FF 06/2026, Ausgleich überg... / IV. Fazit für die Praxis

Man könnte meinen, der RegE verleite die Beteiligten und Berufsträger dazu, im Versorgungsausgleich bei der Scheidung geringere Anforderungen an die eigene Sorgfalt zu stellen nach dem Motto: Macht nichts, wenn ein Anrecht übergangen wird, es kann ja später schuldrechtlich ausgeglichen werden. Davor sollte man sich hüten. Aus Sicht des Ausgleichspflichtigen sollte man berück...mehr

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FF 06/2026, Ausgleich überg... / II. Gesetzesentwurf

Die Bundesregierung hat nun einen Gesetzesentwurf zu Änderungen im Versorgungsausgleichsrecht beschlossen, der für übergangene Anrechte den schuldrechtlichen Ausgleich ermöglicht. § 20 Abs. 1 VersAusglG soll um Sätze 3 und 4 ergänzt werden, nach denen als nicht ausgeglichen im Sinne des § 20 Abs. 1 Satz 1 VersAusglG ein Anrecht auch gilt, das beim Wertausgleich bei der Schei...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Nachgelagerte Besteuerung

Stand: EL 147 – ET: 06/2026 > Alterseinkünfte Rz 3, > Arbeitszeitkonto Rz 10 ff, > Betriebliche Altersversorgung, > Gehaltsumwandlung, > Private Altersvorsorge Rz 145 ff, > Renteneinkünfte Rz 4 ff, > Versorgungsbezüge Rz 3, > Versorgungsausgleich Rz 30 ff, > Zukunftssicherung von Arbeitnehmern Rz 5.mehr

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FF 06/2026, Herbsttagung de... / 2 Einführung

Die Herbsttagung der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) fand vom 27. bis 29.11.2025 in Berlin statt. Auch in diesem Jahr diente die Veranstaltung wieder als zentraler Treffpunkt für Familienrechtsanwältinnen und -anwälte aus ganz Deutschland. Den Auftakt bildete das "Meet & Greet für Youngsters" am Donnerstagnachmittag, das insbesondere jüngere...mehr

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FF 06/2026, Ausgleich von R... / 1

Zitat "Der Versorgungsausgleich soll bei einer Scheidung Rentenansprüche fair zwischen den Ex-Partnern aufteilen. Bislang gab es hier eine Gerechtigkeitslücke: Wenn bei der Scheidung Rentenansprüche verschwiegen oder übersehen wurden – ob versehentlich oder absichtlich –, ging das zulasten des anderen Ex-Partners. Das ist nicht hinnehmbar. Künftig sollen solche Rentenansprüch...mehr

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FF 06/2026, Ausgleich überg... / III. Stellungnahmen

Der schuldrechtliche Ausgleich übergangener Anrechte wurde in den Stellungnahmen der Verbände zum Referentenentwurf überwiegend begrüßt.[9] Teilweise wurden die Belastungen für Arbeitgeber und die Einschränkung der Rechtssicherheit beanstandet.[10] Kritik richtet sich aber auch gegen den schuldrechtlichen Ausgleich der übergangenen Anrechte.[11] Denn bei einem schuldrechtlic...mehr

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FF 06/2026, Ausgleich überg... / Einführung

Derzeit sind sie in aller Munde – die vergessenen Anrechte. Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf verabschiedet, in dem vorgesehen ist, dass Anrechte, die im Versorgungsausgleich übergangen, insbesondere vergessen, verschwiegen oder übersehen wurden, schuldrechtlich ausgeglichen werden können. Der Beitrag widmet sich kurz der derzeitigen Rechtslage, stellt den Gesetzes...mehr

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FF 06/2026, Folgen der Ausz... / Leitsatz

1. Auch wenn die Auszahlung eines Versorgungsanrechts nach Rechtshängigkeit des Scheidungsverfahrens unter Verstoß gegen das Leistungsverbot nach § 29 VersAusglG erfolgt, führt die verbotswidrige Auszahlung zu einem Untergang des Anrechts im Umfang der Zahlung, weil das Leistungsverbot des § 29 VersAusglG kein Verfügungsverbot i.S.d. § 135 BGB darstellt. 2. Wird durch die unt...mehr

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ZErb 06/2026, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Gerhardt/Heintschel-Heinegg/Klein Handbuch Familienrecht 13. Aufl. 2026 Luchterhand, ISBN 978-3-472-09835-5, 199 EUR Das Handbuch Familienrecht berüc...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / f) Familienrecht

Rz. 135 Bei der Beurkundung eines Antrags auf Annahme als Kind (§ 1752 Abs. 2 S. 2 BGB) kann der Notar verpflichtet sein, die Beteiligten über die erbrechtlichen Folgen einer Adoption zu belehren.[441] Diese Belehrungspflicht lässt sich aus Abs. 1 ableiten. Die erbrechtlichen Auswirkungen gehören zur rechtlichen Tragweite der Erklärung, da sie als zwingende Folge der Adoptio...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / IV. Begriff derselben Angelegenheit

Rz. 87 Der Begriff derselben Angelegenheit bereitet in der Praxis bisweilen Schwierigkeiten (siehe eingehend Rdn 16 ff.). Hilfreich ist es sich zu vergegenwärtigen, dass es sich um ein rein mandatsbezogenes Mitwirkungsverbot handelt.[179] Im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens war auch ein mandantenbezogenes Verbot diskutiert worden, das jedoch nicht Gesetz wurde. In größeren ...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / 3. Genehmigungsverfahren

Rz. 87 Die Einleitung des Genehmigungsverfahrens setzt keinen förmlichen Antrag voraus. Insofern fällt die Übermittlung durch den Notar auch nicht unter § 14b Abs. 1 FamFG.[205] Für die Erteilung der Genehmigung ist nur erforderlich, dass der gesetzliche Vertreter mit einem entsprechenden Ersuchen an das Betreuungs- bzw. Familiengericht herangetreten ist, aus dem sich entneh...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / Literaturtipps

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Teil H: Personen- und Beruf... / 74 Familie, Ehegatte, Versorgungsausgleich [Rdn 834]

Rdn 835 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Familie, Allgemeines, Teil H Rdn 732. Rdn 836 1. Grds. findet mit der Scheidung der Versorgungsausgleich statt. Das bedeutet, dass die in der Ehezeit erwirtschafteten Versorgungsanrechte je hälftig zwischen den Ehegatten geteilt werden (§ 1 VersAusglG). Rdn 837 2. Als Ehezeit gilt für den Versorgungsausgleich die Zeit zwischen dem ...mehr

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Teil H: Personen- und Beruf... / 65 Familie, Allgemeines [Rdn 732]

Rdn 733 Literaturhinweise: Braeuer/Todorow, Der Zugewinnausgleich, 3. Aufl. 2024 Büte/Volker, Zugewinnausgleich bei Ehescheidung, 6. Aufl. 2022, Cirullis/Cirullis, Schutz bei Gewalt und Nachstellung, 3. Aufl. 2024 Gerhardt/v. Heintschel-Heinegg/Klein, Handbuch des Fachanwalts Familienrecht, 12. Aufl. 2021 Götz/Giers, Die Wohnung in der familienrechtlichen Praxis, 3. Aufl. 2024 ...mehr

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Rentenversicherungs-Beitrag... / 1 Geltungsbereich

Die Verordnung gilt für die Zahlung von Beiträgen, die nicht nach den Vorschriften über den Gesamtsozialversicherungsbeitrag von den Krankenkassen (Einzugsstellen) einzuziehen sind und freiwilligen Beiträgen bei einem Aufenthalt im Ausland.[1] Die Verordnung gilt nicht für die Zahlung von Beiträgen für Bezieher von Sozialleistungen, für Nachzuversichernde, zur Auffüllung oder Begr...mehr

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ZAP 5/2026, Unterschiede im... / 1. Zugewinn und Versorgungsausgleich

Nur bei geschiedenen Ehegatten, die in Zugewinngemeinschaft gelebt haben, findet bei der Scheidung der Ehe ein gesetzlich geregelter vermögensrechtlicher Ausgleich statt, durch den der finanziell schlechter gestellte Ehegatte letztlich hälftig an dem während der Ehe vom anderen Ehegatten erwirtschafteten Zugewinn beteiligt wird. Eine entsprechende gesetzliche Regelung besteh...mehr

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FF 05/2026, Der Scheidungsv... / a) Versorgungsausgleich

Der Versorgungsausgleich gibt für eine Verzögerungstaktik im Grunde genommen nur wenig her. Wie bereits erwähnt ist der Versorgungsausgleich antragsunabhängig Gegenstand der Scheidungsverbunds (Mindestverbund). Allenfalls bei kurzer Ehe könnte – auch kurzfristig noch im Termin (s.o.) – der Antrag nach § 3 Abs. 3 VersAusglG gestellt werden.mehr

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FF 05/2026, Rechtsprechung ... / 2 Versorgungsausgleich

2.1 OLG Schleswig, Beschl. v. 8.12.2025 – 15 UF 202/25 1. Die Regelung des § 51 Abs. 2 VersAusglG i.V.m. § 225 Abs. 2 und 3 FamFG betrifft Wertänderungen des Ausgleichswerts eines Anrechts aufgrund rechtlicher oder tatsächlicher Veränderungen nach dem Ende der Ehezeit. 2. Mit der Regelung des § 51 Abs. 3 VersAusglG soll dagegen Dynamisierungsverfehlungen begegnet werden, die i...mehr

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FF 05/2026, Vergessene, übersehene oder verschwiegene Anrechte im Versorgungsausgleich

In der Ausgangsentscheidung übersehene Anrechte können nach derzeitiger Rechtslage zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr ausgeglichen werden. Werden Versorgungsanrechte anlässlich der Scheidung nicht ausgeglichen, weil ein Ehegatte sie absichtlich oder versehentlich nicht beauskunftet hat oder weil das Familiengericht ein Anrecht fälschlicherweise übersehen hat. Das gilt so...mehr

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FF 05/2026, Der Scheidungsv... / a) Versorgungsausgleichssachen

Der Versorgungsausgleich wurde ebenfalls erst im Jahre 1977 in Zusammenhang mit den Familiengerichten und dem Konzept des Scheidungsverbunds eingeführt.[70] Er gehört zum sog. Mindest- oder Zwangsverbund, d.h. wird antragsunabhängig mit der Scheidung abgewickelt. Würde man den Versorgungsausgleich für nicht verbundfähig erklären, also die Beteiligten auf eine spätere nach de...mehr

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FF 05/2026, Der Scheidungsv... / 2. Folgesachen

Verbundfähige Folgesachen sind nach § 137 Abs. 2 FamFG der Ehegattenunterhalt sowie Kindesunterhalt, Ehewohnungs- und Haushaltssachen (§§ 1568a und b BGB) und Güterrechtssachen, wenn eine Entscheidung für den Fall der Scheidung zu treffen ist und die Familiensache spätestens zwei Wochen vor der mündlichen Verhandlung im ersten Rechtszug in der Scheidungssache von einem Ehega...mehr

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FF 05/2026, Der Scheidungsv... / cc) Abtrennung nach § 140 Abs. 2 Nr. 5 FamFG

Damit bleibt nur noch die Möglichkeit der Abtrennung von Folgesachen bei Härtefällen nach § 140 Abs. 2 Nr. 5 FamFG. Danach ist eine Abtrennung von Folgesachen zulässig, wenn sich ansonsten der Scheidungsausspruch so außergewöhnlich verzögern würde, dass ein weiterer Aufschub unter Berücksichtigung der Bedeutung der Folgesache eine unzumutbare Härte darstellen würde und ein E...mehr

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FF 05/2026, Der Scheidungsv... / 3. Fazit

Der Scheidungsverbund war im Jahre 1977 ein großer Wurf. Dies kann nicht infrage gestellt werden. Die zeitgleiche Einführung der Familiengerichte und des Versorgungsausgleichs hat den Übergang vom Schuldscheidungsrecht zum Zerrüttungsprinzip vor dem Hintergrund des damaligen patriarchalischen Ehebildes ermöglicht. Grundlegend war dem Gesetzgeber daran gelegen, mittels dieser...mehr

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FF 05/2026, Der Scheidungsv... / I. Einführung

Der Mittelpunkt einer familienrechtlichen Auseinandersetzung von Eheleuten ist die Scheidung.[1] Seit dem 1.7.1977 (Erstes Eherechtsreformgesetz vom 14.6.1976) ist es möglich, mit der Scheidung neben dem Versorgungsausgleich weitere Folgesachen (Unterhalt, Ehewohnungs- und Haushaltssachen, Güterrechtssachen, Kindschaftssachen) zu verbinden, sodass eine Scheidung erst ausgesp...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 05/2026, Rechtsprechung ... / 2.1 OLG Schleswig, Beschl. v. 8.12.2025 – 15 UF 202/25

1. Die Regelung des § 51 Abs. 2 VersAusglG i.V.m. § 225 Abs. 2 und 3 FamFG betrifft Wertänderungen des Ausgleichswerts eines Anrechts aufgrund rechtlicher oder tatsächlicher Veränderungen nach dem Ende der Ehezeit. 2. Mit der Regelung des § 51 Abs. 3 VersAusglG soll dagegen Dynamisierungsverfehlungen begegnet werden, die infolge der nach dem bis zum 31.8.2009 geltenden Recht ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 05/2026, Der Scheidungsv... / 3. Die 2 Wochenfrist, § 137 Abs. 2 S. 1 FamFG

Folgesachen nach § 137 Abs. 2 Nr. 2-4 (Unterhalt, Ehewohnung und Haushaltssachen, Güterrechtssachen) können in den Verbund nur einbezogen werden, wenn sie spätestens zwei Wochen vor der mündlichen Verhandlung im ersten Rechtszug in der Scheidungssache von einem Ehegatten anhängig gemacht wurden. Die Frist ist rechtspolitisch zu begrüßen; vor ihrer Einführung erfolgte die Ant...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 05/2026, Der Scheidungsv... / 3. Die Verbundentscheidung, § 142 FamFG

Nach § 142 Abs. 1 FamFG ist im Fall der Scheidung über sämtliche im Verbund stehenden Familiensachen durch einheitlichen Beschluss zu entscheiden (Grundsatz des Verfahrens- und Entscheidungsverbunds). Selbst wenn das Gericht eine solche Entscheidung (häufig erst nach sehr langer Zeit) trifft, kann die Angelegenheit weiter dadurch verzögert werden, dass nunmehr "tröpfchenweise...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 05/2026, Der Scheidungsv... / a) Isolierte Geltendmachung von Folgesachen

Die Beteiligten haben ein Wahlrecht, ob sie Folgesachen – mit Ausnahme des Versorgungsausgleichs (Mindestverbund) – im Scheidungsverbund geltend machen wollen oder dies nach Rechtskraft der Scheidung in einem von der Scheidung unabhängigen selbstständigen Verfahren erledigen. Der vermeintlich zugewinnausgleichsberechtigte Ehegatte ist gründlich über die Vor- und Nachteile der...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
bAV: Durchführungswege / 1 Begriffsbestimmung und gesetzliche Entwicklung

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist seit über 150 Jahren Bestandteil der Alterssicherung in Deutschland. Trotz dieser langen Geschichte bekam sie erst mit dem "Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung" (Betriebsrentengesetz – BetrAVG) vom 19.12.1974 einen gesetzlichen Rahmen. Dieses Gesetz bestimmt z. B., unter welchen Voraussetzungen Leistungen auf...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 59 Zurechn... / 2.3.2 Zurechnungszeit beim Versorgungsausgleich

Rz. 9 Bei Scheidung, Nichtigkeit oder Aufhebung einer Ehe ist grundsätzlich ein Versorgungsausgleich nach den Vorschriften des Versorgungsausgleichsgesetzes (VersAusglG; bis zum 31.8.2009 gemäß § 1587b BGB) durchzuführen. Das Gleiche gilt bei Aufhebung einer Lebenspartnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) v. 22.2.2001 (BGBl. I S. 266). Im Versorgungsausgleic...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 33 Rentena... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 33 ist durch das Rentenreformgesetz 1992 (RRG 1992) v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten. Eine wesentliche Ergänzung der Vorschrift ergab sich z. B. mit Wirkung zum 1.1.2012 durch das RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz v. 20.4.2007 (BGBl. I S. 554) mit der Einführung der abschlagsfreien Altersrente für besonders langjährig Versiche...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 85 Entgelt... / 2.3 Zeitliche Zuordnung der Entgeltpunkte

Rz. 8 Die zusätzlichen Entgeltpunkte werden nach Abs. 2 der Vorschrift den Kalendermonaten, in denen ständige Arbeiten unter Tage verrichtet worden sind, zu gleichen Teilen zugeordnet. Die in Abs. 1 Satz 1 der Vorschrift enthaltene Staffelung für die Bewertung der jeweiligen vollen Jahre mit ständigen Arbeiten unter Tage hat für die zeitliche Zuordnung der sich daraus ergebe...mehr