Fachbeiträge & Kommentare zu Versorgungsausgleich

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Literaturauswertung ErbStG/... / 2.6 § 7 ErbStG (Schenkungen unter Lebenden)

• 2021 Disquotale Einlage in Personengesellschaften / § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG / § 13a ErbStG / § 13b ErbStG Der BFH hat mit Urteil v. 5.2.2020, II R 9/17 entschieden, dass bei disquotalen Einlagen in eine Personengesellschaft die Mitgesellschafter als Zuwendungsempfänger anzusehen sind. Eine etwaige gesellschaftsrechtliche Veranlassung ist unbeachtlich. Der BFH dürfte dahinge...mehr

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FF 06/2026, Ausgleich überg... / I. Übergangene Anrechte und derzeitige Rechtslage

Von übergangenen Anrechten spricht man, wenn das Familiengericht bei der Durchführung des Versorgungsausgleichs bei der Scheidung Versorgungsanrechte zwischen den Ehegatten nicht ausgeglichen hat, die hätten ausgeglichen werden müssen (§ 2 VersAusglG). Dabei werden im Wesentlichen drei Fallkonstellationen unterschieden. Es sollte nicht, kann aber passieren, dass das Amtsgeri...mehr

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FF 06/2026, Ausgleich von R... / 3. Weitere Änderungen

Einige Regelungen des Versorgungsausgleichsrechts sollen praxisgerecht weiterentwickelt werden: Bei der Scheidung werden grundsätzlich alle Rentenansprüche hälftig aufgeteilt. Künftig soll noch mehr als derzeit vermieden werden, dass dadurch Kleinstanrechte entstehen, die zu einer zersplitterten Altersversorgung führen. Dadurch werden auch die Ver...mehr

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FF 06/2026, Rechtsprechung ... / 3.1 OLG Frankfurt, Beschl. v. 16.12.2025 – 7 UF 34/25

1. Führt die Abänderung des Versorgungsausgleichs nach § 51 VersAusglG zur Auffüllung von Wartezeiten beim Antragsteller und damit zur Auszahlung von nachehezeitlich erworbenen Anrechten, die isoliert betrachtet wegen der fehlenden Erfüllung der 60-monatigen Wartezeit keinen Rentenzahlungsanspruch bewirken, ist nach § 51 Abs. 5 VersAusglG i.V.m. § 255 Abs. 4 FamFG ein Abände...mehr

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FF 06/2026, Ausgleich von R... / 2. Rentenansprüche von Unternehmern

Rentenansprüche von Unternehmern, die auf eine Kapitalleistung gerichtet sind (also als einmalige Summe und nicht als monatliche Rente gezahlt werden), sollen künftig im Rahmen des Versorgungsausgleichs berücksichtigt werden. Solche Ansprüche werden derzeit nicht im Versorgungsausgleich ausgeglichen. Die Änderung spielt insbesondere bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäft...mehr

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FF 06/2026, Ausgleich überg... / IV. Fazit für die Praxis

Man könnte meinen, der RegE verleite die Beteiligten und Berufsträger dazu, im Versorgungsausgleich bei der Scheidung geringere Anforderungen an die eigene Sorgfalt zu stellen nach dem Motto: Macht nichts, wenn ein Anrecht übergangen wird, es kann ja später schuldrechtlich ausgeglichen werden. Davor sollte man sich hüten. Aus Sicht des Ausgleichspflichtigen sollte man berück...mehr

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FF 06/2026, Ausgleich überg... / II. Gesetzesentwurf

Die Bundesregierung hat nun einen Gesetzesentwurf zu Änderungen im Versorgungsausgleichsrecht beschlossen, der für übergangene Anrechte den schuldrechtlichen Ausgleich ermöglicht. § 20 Abs. 1 VersAusglG soll um Sätze 3 und 4 ergänzt werden, nach denen als nicht ausgeglichen im Sinne des § 20 Abs. 1 Satz 1 VersAusglG ein Anrecht auch gilt, das beim Wertausgleich bei der Schei...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Nachgelagerte Besteuerung

Stand: EL 147 – ET: 06/2026 > Alterseinkünfte Rz 3, > Arbeitszeitkonto Rz 10 ff, > Betriebliche Altersversorgung, > Gehaltsumwandlung, > Private Altersvorsorge Rz 145 ff, > Renteneinkünfte Rz 4 ff, > Versorgungsbezüge Rz 3, > Versorgungsausgleich Rz 30 ff, > Zukunftssicherung von Arbeitnehmern Rz 5.mehr

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FF 06/2026, Herbsttagung de... / 2 Einführung

Die Herbsttagung der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) fand vom 27. bis 29.11.2025 in Berlin statt. Auch in diesem Jahr diente die Veranstaltung wieder als zentraler Treffpunkt für Familienrechtsanwältinnen und -anwälte aus ganz Deutschland. Den Auftakt bildete das "Meet & Greet für Youngsters" am Donnerstagnachmittag, das insbesondere jüngere...mehr

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FF 06/2026, Ausgleich von R... / 1

Zitat "Der Versorgungsausgleich soll bei einer Scheidung Rentenansprüche fair zwischen den Ex-Partnern aufteilen. Bislang gab es hier eine Gerechtigkeitslücke: Wenn bei der Scheidung Rentenansprüche verschwiegen oder übersehen wurden – ob versehentlich oder absichtlich –, ging das zulasten des anderen Ex-Partners. Das ist nicht hinnehmbar. Künftig sollen solche Rentenansprüch...mehr

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FF 06/2026, Ausgleich überg... / III. Stellungnahmen

Der schuldrechtliche Ausgleich übergangener Anrechte wurde in den Stellungnahmen der Verbände zum Referentenentwurf überwiegend begrüßt.[9] Teilweise wurden die Belastungen für Arbeitgeber und die Einschränkung der Rechtssicherheit beanstandet.[10] Kritik richtet sich aber auch gegen den schuldrechtlichen Ausgleich der übergangenen Anrechte.[11] Denn bei einem schuldrechtlic...mehr

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FF 06/2026, Ausgleich überg... / Einführung

Derzeit sind sie in aller Munde – die vergessenen Anrechte. Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf verabschiedet, in dem vorgesehen ist, dass Anrechte, die im Versorgungsausgleich übergangen, insbesondere vergessen, verschwiegen oder übersehen wurden, schuldrechtlich ausgeglichen werden können. Der Beitrag widmet sich kurz der derzeitigen Rechtslage, stellt den Gesetzes...mehr

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FF 06/2026, Folgen der Ausz... / Leitsatz

1. Auch wenn die Auszahlung eines Versorgungsanrechts nach Rechtshängigkeit des Scheidungsverfahrens unter Verstoß gegen das Leistungsverbot nach § 29 VersAusglG erfolgt, führt die verbotswidrige Auszahlung zu einem Untergang des Anrechts im Umfang der Zahlung, weil das Leistungsverbot des § 29 VersAusglG kein Verfügungsverbot i.S.d. § 135 BGB darstellt. 2. Wird durch die unt...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rentenversicherungs-Beitrag... / 1 Geltungsbereich

Die Verordnung gilt für die Zahlung von Beiträgen, die nicht nach den Vorschriften über den Gesamtsozialversicherungsbeitrag von den Krankenkassen (Einzugsstellen) einzuziehen sind und freiwilligen Beiträgen bei einem Aufenthalt im Ausland.[1] Die Verordnung gilt nicht für die Zahlung von Beiträgen für Bezieher von Sozialleistungen, für Nachzuversichernde, zur Auffüllung oder Begr...mehr

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ZAP 5/2026, Unterschiede im... / 1. Zugewinn und Versorgungsausgleich

Nur bei geschiedenen Ehegatten, die in Zugewinngemeinschaft gelebt haben, findet bei der Scheidung der Ehe ein gesetzlich geregelter vermögensrechtlicher Ausgleich statt, durch den der finanziell schlechter gestellte Ehegatte letztlich hälftig an dem während der Ehe vom anderen Ehegatten erwirtschafteten Zugewinn beteiligt wird. Eine entsprechende gesetzliche Regelung besteh...mehr

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FF 05/2026, Der Scheidungsv... / a) Versorgungsausgleich

Der Versorgungsausgleich gibt für eine Verzögerungstaktik im Grunde genommen nur wenig her. Wie bereits erwähnt ist der Versorgungsausgleich antragsunabhängig Gegenstand der Scheidungsverbunds (Mindestverbund). Allenfalls bei kurzer Ehe könnte – auch kurzfristig noch im Termin (s.o.) – der Antrag nach § 3 Abs. 3 VersAusglG gestellt werden.mehr

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FF 05/2026, Rechtsprechung ... / 2 Versorgungsausgleich

2.1 OLG Schleswig, Beschl. v. 8.12.2025 – 15 UF 202/25 1. Die Regelung des § 51 Abs. 2 VersAusglG i.V.m. § 225 Abs. 2 und 3 FamFG betrifft Wertänderungen des Ausgleichswerts eines Anrechts aufgrund rechtlicher oder tatsächlicher Veränderungen nach dem Ende der Ehezeit. 2. Mit der Regelung des § 51 Abs. 3 VersAusglG soll dagegen Dynamisierungsverfehlungen begegnet werden, die i...mehr

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FF 05/2026, Vergessene, übersehene oder verschwiegene Anrechte im Versorgungsausgleich

In der Ausgangsentscheidung übersehene Anrechte können nach derzeitiger Rechtslage zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr ausgeglichen werden. Werden Versorgungsanrechte anlässlich der Scheidung nicht ausgeglichen, weil ein Ehegatte sie absichtlich oder versehentlich nicht beauskunftet hat oder weil das Familiengericht ein Anrecht fälschlicherweise übersehen hat. Das gilt so...mehr

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FF 05/2026, Der Scheidungsv... / a) Versorgungsausgleichssachen

Der Versorgungsausgleich wurde ebenfalls erst im Jahre 1977 in Zusammenhang mit den Familiengerichten und dem Konzept des Scheidungsverbunds eingeführt.[70] Er gehört zum sog. Mindest- oder Zwangsverbund, d.h. wird antragsunabhängig mit der Scheidung abgewickelt. Würde man den Versorgungsausgleich für nicht verbundfähig erklären, also die Beteiligten auf eine spätere nach de...mehr

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FF 05/2026, Der Scheidungsv... / 2. Folgesachen

Verbundfähige Folgesachen sind nach § 137 Abs. 2 FamFG der Ehegattenunterhalt sowie Kindesunterhalt, Ehewohnungs- und Haushaltssachen (§§ 1568a und b BGB) und Güterrechtssachen, wenn eine Entscheidung für den Fall der Scheidung zu treffen ist und die Familiensache spätestens zwei Wochen vor der mündlichen Verhandlung im ersten Rechtszug in der Scheidungssache von einem Ehega...mehr

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FF 05/2026, Der Scheidungsv... / cc) Abtrennung nach § 140 Abs. 2 Nr. 5 FamFG

Damit bleibt nur noch die Möglichkeit der Abtrennung von Folgesachen bei Härtefällen nach § 140 Abs. 2 Nr. 5 FamFG. Danach ist eine Abtrennung von Folgesachen zulässig, wenn sich ansonsten der Scheidungsausspruch so außergewöhnlich verzögern würde, dass ein weiterer Aufschub unter Berücksichtigung der Bedeutung der Folgesache eine unzumutbare Härte darstellen würde und ein E...mehr

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FF 05/2026, Der Scheidungsv... / 3. Fazit

Der Scheidungsverbund war im Jahre 1977 ein großer Wurf. Dies kann nicht infrage gestellt werden. Die zeitgleiche Einführung der Familiengerichte und des Versorgungsausgleichs hat den Übergang vom Schuldscheidungsrecht zum Zerrüttungsprinzip vor dem Hintergrund des damaligen patriarchalischen Ehebildes ermöglicht. Grundlegend war dem Gesetzgeber daran gelegen, mittels dieser...mehr

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FF 05/2026, Der Scheidungsv... / I. Einführung

Der Mittelpunkt einer familienrechtlichen Auseinandersetzung von Eheleuten ist die Scheidung.[1] Seit dem 1.7.1977 (Erstes Eherechtsreformgesetz vom 14.6.1976) ist es möglich, mit der Scheidung neben dem Versorgungsausgleich weitere Folgesachen (Unterhalt, Ehewohnungs- und Haushaltssachen, Güterrechtssachen, Kindschaftssachen) zu verbinden, sodass eine Scheidung erst ausgesp...mehr

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FF 05/2026, Rechtsprechung ... / 2.1 OLG Schleswig, Beschl. v. 8.12.2025 – 15 UF 202/25

1. Die Regelung des § 51 Abs. 2 VersAusglG i.V.m. § 225 Abs. 2 und 3 FamFG betrifft Wertänderungen des Ausgleichswerts eines Anrechts aufgrund rechtlicher oder tatsächlicher Veränderungen nach dem Ende der Ehezeit. 2. Mit der Regelung des § 51 Abs. 3 VersAusglG soll dagegen Dynamisierungsverfehlungen begegnet werden, die infolge der nach dem bis zum 31.8.2009 geltenden Recht ...mehr

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FF 05/2026, Der Scheidungsv... / 3. Die 2 Wochenfrist, § 137 Abs. 2 S. 1 FamFG

Folgesachen nach § 137 Abs. 2 Nr. 2-4 (Unterhalt, Ehewohnung und Haushaltssachen, Güterrechtssachen) können in den Verbund nur einbezogen werden, wenn sie spätestens zwei Wochen vor der mündlichen Verhandlung im ersten Rechtszug in der Scheidungssache von einem Ehegatten anhängig gemacht wurden. Die Frist ist rechtspolitisch zu begrüßen; vor ihrer Einführung erfolgte die Ant...mehr

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FF 05/2026, Der Scheidungsv... / 3. Die Verbundentscheidung, § 142 FamFG

Nach § 142 Abs. 1 FamFG ist im Fall der Scheidung über sämtliche im Verbund stehenden Familiensachen durch einheitlichen Beschluss zu entscheiden (Grundsatz des Verfahrens- und Entscheidungsverbunds). Selbst wenn das Gericht eine solche Entscheidung (häufig erst nach sehr langer Zeit) trifft, kann die Angelegenheit weiter dadurch verzögert werden, dass nunmehr "tröpfchenweise...mehr

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FF 05/2026, Der Scheidungsv... / a) Isolierte Geltendmachung von Folgesachen

Die Beteiligten haben ein Wahlrecht, ob sie Folgesachen – mit Ausnahme des Versorgungsausgleichs (Mindestverbund) – im Scheidungsverbund geltend machen wollen oder dies nach Rechtskraft der Scheidung in einem von der Scheidung unabhängigen selbstständigen Verfahren erledigen. Der vermeintlich zugewinnausgleichsberechtigte Ehegatte ist gründlich über die Vor- und Nachteile der...mehr

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bAV: Durchführungswege / 1 Begriffsbestimmung und gesetzliche Entwicklung

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist seit über 150 Jahren Bestandteil der Alterssicherung in Deutschland. Trotz dieser langen Geschichte bekam sie erst mit dem "Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung" (Betriebsrentengesetz – BetrAVG) vom 19.12.1974 einen gesetzlichen Rahmen. Dieses Gesetz bestimmt z. B., unter welchen Voraussetzungen Leistungen auf...mehr

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Jansen, SGB VI § 59 Zurechn... / 2.3.2 Zurechnungszeit beim Versorgungsausgleich

Rz. 9 Bei Scheidung, Nichtigkeit oder Aufhebung einer Ehe ist grundsätzlich ein Versorgungsausgleich nach den Vorschriften des Versorgungsausgleichsgesetzes (VersAusglG; bis zum 31.8.2009 gemäß § 1587b BGB) durchzuführen. Das Gleiche gilt bei Aufhebung einer Lebenspartnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) v. 22.2.2001 (BGBl. I S. 266). Im Versorgungsausgleic...mehr

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Jansen, SGB VI § 33 Rentena... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 33 ist durch das Rentenreformgesetz 1992 (RRG 1992) v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten. Eine wesentliche Ergänzung der Vorschrift ergab sich z. B. mit Wirkung zum 1.1.2012 durch das RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz v. 20.4.2007 (BGBl. I S. 554) mit der Einführung der abschlagsfreien Altersrente für besonders langjährig Versiche...mehr

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Jansen, SGB VI § 85 Entgelt... / 2.3 Zeitliche Zuordnung der Entgeltpunkte

Rz. 8 Die zusätzlichen Entgeltpunkte werden nach Abs. 2 der Vorschrift den Kalendermonaten, in denen ständige Arbeiten unter Tage verrichtet worden sind, zu gleichen Teilen zugeordnet. Die in Abs. 1 Satz 1 der Vorschrift enthaltene Staffelung für die Bewertung der jeweiligen vollen Jahre mit ständigen Arbeiten unter Tage hat für die zeitliche Zuordnung der sich daraus ergebe...mehr

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Jansen, SGB VI § 81 Persönl... / 2.1 Persönliche Entgeltpunkte für ständige Arbeiten unter Tage (Leistungszuschlag)

Rz. 2 Der Monatsbetrag einer Rente ergibt sich gemäß § 64, indem die Summe der persönlichen Entgeltpunkte (§ 66 Abs. 1), der Rentenartfaktor (§§ 67, 82, 255, 265 Abs. 7) und der aktuelle Rentenwert (§§ 68, 255a) mit ihrem Wert bei Rentenbeginn miteinander vervielfältigt werden. Gemäß § 66 Abs. 1 ergeben sich die persönlichen Entgeltpunkte für die Ermittlung des Monatsbetrage...mehr

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Jansen, SGB VI § 85 Entgelt... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Wirkung zum 1.1.1992 durch das Rentenreformgesetz 1992 (RRG 1992) v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) in Kraft getreten und wurde zuletzt durch das Rentenreformgesetz 1999 (RRG 1999) v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2998) mit Wirkung zum 1.1.2001 (vgl. Art. 1 Nr. 2 des Korrekturgesetzes v. 19.12.1998, BGBl. I S. 3843) insoweit redaktionell geändert, als die...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 2.4.3 Außerordentlichkeit der Einkünfte

Außerordentlich sind Einkünfte nur dann, wenn sie auf für die Einkunftsart ungewöhnlichen Umständen beruhen und es deshalb zu einer atypischen Zusammenballung von Einkünften kommt. Die Zusammenballung der Einkünfte darf nicht dem vertragsgemäßen oder typischen Ablauf der jeweiligen Einkünfteerzielung entsprechen.[1] Teil- oder Einmalkapitalzahlungen der bAV sind nach Auffassu...mehr

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Jansen, SGB VI § 86 Zuschläge oder Abschläge bei Versorgungsausgleich (außer Kraft)

§ 86 ist durch Art. 1 des RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) zum 1.1.1992 in Kraft getreten (Art. 85 Abs. 1 RRG 1992). Die Vorschrift wurde durch Art. 4 Nr. 4 des Gesetzes zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (VAStrRefG) v. 3.4.2009 (BGBl. I S. 700) mit Wirkung zum 1.9.2009 aufgehoben (Art. 23 Satz 1 VAStrRefG). Sie regelte die Verfahrensweise der Durchführung ...mehr

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FF 04/2026, Rechtsprechung ... / 4 Versorgungsausgleich

4.1 OLG Schleswig, Beschl. v. 28.10.2025 – 15 UF 176/25 1. Besteht eine betriebliche Altersversorgung aus mehreren Bestandteilen und ist einer der Bestandteile bereits unverfallbar, aber im Sinne von § 18 VersAusglG geringwertig, während der andere Bestandteil noch verfallbar ist, ist das gesamte Anrecht als verfallbar zu behandeln und Ausgleichsansprüchen nach der Scheidung ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 171. Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (VAStrRefG) v 03.04.2009, BGBl I 2009, 700

Rn. 191 Stand: EL 89 – ET: 11/2010 Art 10: Änderungen des EStG Wegen des komplexen Sachverhalts statt Zusammenfassung Wiedergabe des Gesetzestextes: § 3 Nr 55a u 55b EStG neu eingefügt wie folgt: § 3 Nr 55a EStG: steuerfrei ist die Übertragung von Anrechten für die ausgleichsberechtigte Person zu Lasten von Anrechten der ausgleichspflichtigen Person gehören bei der ausgleichsber...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Interne Teilung des Versorgungsausgleichs (§ 3 Nr 55a EStG)

Rn. 2654 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Das VersAusglG sieht seit seiner Reform 2009 die interne Teilung als den Grundfall des Versorgungsausgleichs vor, und zwar sowohl für alle Systeme der betrieblichen als auch der privaten Altersversorgung. Bei der internen Teilung werden die in den Altersversorgungssystemen erworbenen Ansprüche in dem jeweiligen System getrennt, so dass neb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Externe Teilung des Versorgungsausgleichs (§ 3 Nr 55b EStG)

Rn. 2657 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Bei der externen Teilung eines Anrechts der ausgleichspflichtigen Ehegatten begründet das Familiengericht für den ausgleichsberechtigten Ehegatten ein Anrecht iHd Ausgleichswertes bei einem anderen Versorgungsträger als dem, bei dem das Recht auf Versorgung durch den Ausgleichsverpflichteten begründet wurde. Eine externe Teilung kann zwisc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Born, Reform der familienrechtlichen Ausgleichssysteme – Kosmetik oder Kurskorrektur, NJW 2008, 2289; Bergner, Der reformierte Versorgungsausgleich, NJW 2009, 1169; Wälzholz, Versorgungsausgleich im Steuerrecht nach der Versorgungsausgleichsreform 2009, DStR 2010, 465; Körper, Steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge und betrieblichen Altersversorgung – BMF v 31.03.201...mehr

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FF 04/2026, Rechtsprechung ... / 4.3 OLG Hamm, Beschl. v. 6.6.2025 – 2 UF 7/24

1. Im Verfahren auf Anpassung des Versorgungsausgleichs wegen Unterhalts ist bei der Berechnung des fiktiven gesetzlichen Unterhaltsanspruchs nach § 33 Abs. 1 VersAusglG die Bruttorente des Unterhaltspflichtigen aus Anrechten i.S.v. § 32 VersAusglG ohne Kürzung aufgrund des Versorgungsausgleichs maßgebend. 2. Bei der Ermittlung des auszusetzenden Kürzungsbetrages ist die Leis...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Inhalt und Zweck der Normen

Rn. 2650 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Das VersAusglG regelt im Fall der Ehescheidung die Teilung der während der Ehe erworbenen Versorgungsansprüche. Am 01.09.2009 trat mit dem Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (VAStrRefG) das neue Versorgungsausgleichsrecht in Kraft. Der bis dahin geltende Einmalausgleich wurde durch die interne Teilung (§ 10 VersAusglG) und...mehr

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FF 04/2026, Rechtsprechung ... / 7.4 OLG Frankfurt/M., Beschl. v. 20.5.2025 – 6 UF 69/25

1. Wird der Versorgungsausgleich im Scheidungsverbund gemäß Art. 17 Abs. 4 S. 2 EGBGB nur auf Antrag durchgeführt, kann dieser Antrag im Rahmen einer Beschwerde des antragstellenden Ehegatten nur mit Zustimmung der anderen Beteiligten zurückgenommen werden. 2. Die Ehescheidung kann im Hinblick auf § 59 FamFG nur dann mit der Beschwerde angefochten werden, wenn sie zum Ziel ha...mehr

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FF 04/2026, Rechtsprechung ... / 4.2 OLG Koblenz, Beschl. v. 30.12.2024 – 13 UF 587/23

1. Das Bekanntwerden von Härtefallgründen nach § 27 VersAusglG eröffnet nicht den Anwendungsbereich von § 225 FamFG. 2. Wird ein Hauptantrag vom Rechtsmittelgericht abgewiesen, ist die prozessuale Bedingung für einen erstinstanzlichen Hilfsantrag eingetreten. Dies gilt unabhängig davon, ob sich der Antragsteller zweitinstanzlich auf den Hilfsantrag beruft. Betrifft dieser ein...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 180. Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010) v 08.12.2010, BGBl I 2010, 1786

Rn. 200 Stand: EL 98 – ET: 02/2013 Am 28.10.2010 hat der Bundestag das JStG 2010 (Omnibusgesetz für eine Vielzahl von Einzelregelungen von der AO bis hin zum Wohnungsbau-PrämienG) verabschiedet. Der Bundesrat hat am 26.11.2010 darüber entschieden, ohne, wie empfohlen, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Viele Änderungen sind in allen offenen Fällen und somit rückwirkend anzu...mehr

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FF 04/2026, Rechtsprechung ... / 4.1 OLG Schleswig, Beschl. v. 28.10.2025 – 15 UF 176/25

1. Besteht eine betriebliche Altersversorgung aus mehreren Bestandteilen und ist einer der Bestandteile bereits unverfallbar, aber im Sinne von § 18 VersAusglG geringwertig, während der andere Bestandteil noch verfallbar ist, ist das gesamte Anrecht als verfallbar zu behandeln und Ausgleichsansprüchen nach der Scheidung vorzubehalten. 2. Nicht ausgleichsreife Anrechte (oder B...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Sonderausgaben

Rz. 70 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Nur beschränkt zu beantragen ist ferner ein > Freibetrag für SA iSd § 10 Abs 1 Nr 4 EStG (> Kirchensteuer Rz 70 ff), § 10 Abs 1 Nr 5 EStG (> Kinderbetreuung Rz 11 ff), § 10 Abs 1 Nr 7 EStG (> Bildungsaufwendungen Rz 43 ff), § 10 Abs 1 Nr 9 EStG (> Schulgeld ), § 10 Abs 1a Nr 1 EStG (zum Realsplitting > Unterhaltsleistungen Rz 5 ff), § 10 Abs ...mehr

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FF 04/2026, Wert der Beschw... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Der Antragsteller wendet sich in einer Güterrechtssache gegen die Verwerfung seiner Beschwerde, die sich gegen seine Verpflichtung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung gerichtet hatte. [2] Die Beteiligten sind getrenntlebende Ehegatten. Zwischen ihnen ist beim Amtsgericht ein Scheidungsverbundverfahren mit den Folgesachen Versorgungsausgleich und Güterr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 198. Gesetz zur Anpassung der AO an den Zollkodex der Union u zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (ZollkodexAnpG ) v 22.12.2014, BGBl I 2014, 2417

Rn. 218 Stand: EL 110 – ET: 06/2015 Neben den Anpassungen an den Zollkodex der Union wurden in das Gesetz in den Art 4 u 5 Änderungen zur Anpassung an die Rspr u zur Sicherung des Steueraufkommens iS eines JStG 2015 aufgenommen. Schwerpunkte sind:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 196. Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU u zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v 25.07.2014, BGBl I 2014, 1266

Rn. 216 Stand: EL 107 – ET: 12/2014 Mit dem G wird vorrangig dem Änderungsbedarf in verschiedenen Steuergesetzen infolge des Beitritts Kroatiens in die EU Rechnung getragen, indem der Anwendungsbereich der in innerstaatliches Recht umgesetzten Mutter-Tochter-Richtlinie und der Zins- und Lizenzgebühren-Richtlinie sowie Anlagen zum EStG erweitert werden, so dass auch die in Kro...mehr