Fachbeiträge & Kommentare zu Versorgungsausgleich

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Jansen, SGB VI § 264a Zusch... / 2.1 Rentenanwartschaften im Beitrittsgebiet (Abs. 1)

Rz. 9 § 264a i. d. F. ab 1.9.2009 gilt für Entscheidungen über den Versorgungsausgleich, die im Rahmen des VersAusglG ergehen (vgl. hierzu auch Komm. zu § 76). Für Verfahren über den Versorgungsausgleich, die vor dem 1.9.2009 eingeleitet worden sind, ist das bis dahin geltende Recht weiterhin anzuwenden (§ 48 VersAusglG). 2.1.1 Rechtslage ab 1.9.2009 Rz. 10 Soweit bei einem dur...mehr

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Jansen, SGB VI § 264a Zusch... / 2.4 Gleichstellung mit Entgeltpunkten (Abs. 3)

Rz. 24 Abs. 3 stellt sicher, dass die Entgeltpunkte (Ost) aus dem Versorgungsausgleich, die im Rentenfall mit dem (geringeren) aktuellen Rentenwert (Ost) zu multiplizieren sind, ansonsten Entgeltpunkten gleichstehen (so die gesetzgeberische Erwägung, vgl. BT-Drs. 12/405 S. 129). Rz. 25 Das hat insbesondere Bedeutung für die sich daraus ergebenden Wartezeitmonate (§ 52 Abs. 1)...mehr

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Jansen, SGB VI § 268a Änder... / 2.2.2 Voraussetzungen der Übergangvorschrift in Abs. 2

Rz. 14 Voraussetzungen für die Anwendung des Rentnerprivilegs aufgrund der Übergangsvorschrift nach Abs. 2 sind das Versorgungsausgleichsverfahren (Erst- oder Abänderungsverfahren) muss vor dem 1.9.2009 eingeleitet worden sein (Abs. 2), die zu kürzende Rente muss vor dem 1.9.2009 begonnen haben (Abs. 2), die Erstentscheidung über den Versorgungsausgleich muss nach dem 31.8.2009...mehr

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Jansen, SGB VI § 264a Zusch... / 2.1.2 Rechtslage bis 31.8.2009

Rz. 15 § 264a i. d. F. bis zum 31.8.2009 ist in den Übergangsfällen des § 48 VersAusglG (Rz. 5) weiterhin bei Entscheidungen über den Versorgungsausgleich nach dem BGB i. V. m. dem VAÜG und dem VAHRG anzuwenden. Rz. 16 Das Familiengericht hat nach § 3 Abs. 1 Nr. 5 bzw. Abs. 2 Nr. 2 VAÜG den Monatsbetrag einer Anwartschaft aus einem in den neuen Bundesländern erworbenen Versor...mehr

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Jansen, SGB VI § 262 Mindes... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 35 N.N., Amtshaftung: Hinweispflicht des Rentenversicherungsträgers bei rentenschädlichen Zusatz-Beitragszeiten – Anm. zu: BGH, Urteil v. 11.3.2021 – III ZR 27/20, MDR 2021, 872. N.N., Pflicht des Rentenversicherungsträgers zum Hinweis auf rentenschädliche Auswirkungen eines späteren Hinzuerwerbs – Anm. zu: BGH, Urteil v. 11.3.2021 – III ZR 27/20, VersR 2021, 1043. Papier,...mehr

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Jansen, SGB VI § 264a Zusch... / 1.3 Korrespondierende und ergänzende Vorschriften

Rz. 7b § 264a ist eine Sonderregelung zu § 76, der Zuschläge und Abschläge an Entgeltpunkten aus dem Versorgungsausgleich beinhaltet.mehr

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Jansen, SGB VI § 264a Zusch... / 2.5 Leistungsrechtliche Auswirkungen

Rz. 26 Ein Zuschlag an Entgeltpunkten (Ost) kann dazu führen, dass für die ausgleichsberechtigte Person zusätzliche Wartezeitmonate aus dem Versorgungsausgleich anzurechnen sind (GRA der DRV zu § 264a SGB VI, Stand: 27.4.2023, Abschn. 6).mehr

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Jansen, SGB VI § 210 Beitra... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Durch die Zahlung von Pflicht- und freiwilligen Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung werden dynamische Rentenanwartschaften aufgebaut, die als Entgelt- oder Unterhaltsersatzleistungen bei Erreichen einer Altersgrenze, Eintritt von Invalidität oder Tod eines Versicherten zur Auszahlung gelangen. Grundsätzlich sind wirksam gezahlte Rentenversicherungsbeiträge wed...mehr

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Jansen, SGB VI § 210 Beitra... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Rentenreformgesetz 1992 (RRG 1992) v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten. Der ursprüngliche Regelungsinhalt entsprach im Wesentlichen dem bis zum 31.12.1991 geltenden Recht zur Erstattung zu Recht gezahlter Beiträge. Noch vor ihrem Inkrafttreten wurde § 210 – insbesondere wegen der Wiedervereinigung Deuts...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.5.1.1 Mindestens 25 Jahre an rentenrechtlichen Zeiten

Rz. 63 Es müssen mindestens 25 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten vorhanden sein. Hierzu zählen (vgl. §§ 54 ff.; vgl. zu den berücksichtigungsfähigen Zeiten auch GRA der DRV zu § 70 SGB VI, Stand: 11.11.2024, Abschn. 8.1) sämtliche Beitragszeiten (vollwertige Beiträge ebenso wie beitragsgeminderte Zeiten) einschließlich Kindererziehungszeiten, mit Ausnahme der in § 55 Abs. 1 ...mehr

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Jansen, SGB VI § 76b Zuschl... / 3 Literatur

Rz. 32 Deinert, Mini- und Midijobs – Geringfügige Beschäftigung und Gleitzone, AiB 2012, 643. Irion, Grundrente demütigt Rentenbeiträge aus Minijobs – Übersehene Anreizumkehr-Schwelle der Grundrente bei 1.352 EUR schafft Gestaltungsmöglichkeiten bei Minijobs, BAV, Versorgungsausgleich, Pflegepersonen und mehr, rv 2020, 173. Lorenz-Schmidt, Das Instrumentarium der Rentenversich...mehr

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Jansen, SGB VI § 254b Rente... / 2.3.2 Persönliche Entgeltpunkte (Ost) und aktueller Rentenwert (Ost)

Rz. 12 Nach § 254b Abs. 1 sind der Rentenberechnung daher übergangsweise noch bis 30.6.2024 in der Bundesrepublik Deutschland für Zeiten im Beitrittsgebiet (und auch für sog. Reichsgebiets-Beitragszeiten) anstelle von persönlichen Entgeltpunkten (§ 66) persönliche Entgeltpunkte (Ost), eines aktuellen Rentenwerts (§ 68) ein aktueller Rentenwert (Ost) – § 255a – zugrunde zu legen...mehr

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Jansen, SGB VI § 264 Zuschl... / 1.2 Korrespondierende und ergänzende Vorschriften

Rz. 5 § 264 ist die Übergangsregelung zu § 76 und zu dem zum 31.8.2009 weggefallenen § 86. § 76 regelt die Berücksichtigung von Zuschlägen oder Abschlägen beim Versorgungsausgleich in der gesetzlichen Rentenversicherung. § 86 regelte die Umrechnung von Rentenanwartschaften in Entgeltpunkte der knappschaftlichen Rentenversicherung.mehr

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Jansen, SGB VI § 254d Umben... / 1.1.1 Normzweck und Regelungsinhalt

Rz. 5 Mit der Vollendung der Rentenanpassung Ost/West – gesetzlich vorgesehen zum 30.6.2024, aber bereits ein Jahr früher erreicht zum 1.7.2023 (vgl. Komm. in § 254b Rz. 4b ff.) – sind Entgeltpunkte (Ost) ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zu ermitteln. Ab diesem Zeitpunkt war eine Regelung erforderlich, die es erlaubt, dass diese Entgeltpunkte ab dem Jahr 2024 für zukünftige Re...mehr

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Jansen, SGB VI § 254d Umben... / 2.1.3 Korrespondierende und ergänzende Vorschriften

Rz. 16 Die Vorschrift des § 254d konkretisiert insoweit die Grundregelung des § 254b. Bei Zu- und Abschlägen beim Versorgungsausgleich ist § 264a zu berücksichtigen, beim Zuschlag bei Hinterbliebenenrenten (Witwer-, Witwen- und Waisenrenten, §§ 78, 78a) § 264c. Außerdem ist § 317a Abs. 3 (i. d. F. vom 12.6.2020, gültig ab 1.7.2020) zu berücksichtigen, der eine Sonderreglung ...mehr

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Jansen, SGB VI § 262 Mindes... / 2.4 Gleichmäßige Verteilung (Abs. 2)

Rz. 28 Nach Abs. 2 HS 1 werden die zusätzlichen Entgeltpunkte gleichmäßig auf die vollwertigen Pflichtbeiträge vor 1992 verteilt, um so ggf. in einen Versorgungsausgleich einbezogen werden zu können (so die ausdrückliche gesetzgeberische Intention, vgl. BT-Drs. 11/4124 S. 202). Rz. 29 Sofern der Rente Entgeltpunkte/Ost (§ 254d) zugrunde liegen, werden nach Abs. 2 HS 2 ihnen a...mehr

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Jansen, SGB VI § 264 Zuschl... / 1.1 Regelungsinhalt und Normzweck

Rz. 2 Die Vorschrift regelt ergänzend zu §§ 76, 86 wie Werteinheiten aus einem vor 1992 rechtskräftig durchgeführten Versorgungsausgleich (vgl. §§ 1587 ff. BGB) zum 1.1.1992 in wertgleiche Entgeltpunkte (§ 63 Abs. 2) umzurechnen sind. Rz. 3 Satz 1 bestimmt, dass je 100 Werteinheiten einen Entgeltpunkt ergeben. Satz 2 regelt die knappschaftlichen Besonderheiten. Rz. 4 Normzweck...mehr

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Jansen, SGB VI § 262 Mindes... / 2.1.1 Mindestens 35 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten (Satz 1)

Rz. 10 Hierzu zählen (vgl. §§ 54 ff.) sämtliche Beitragszeiten (vollwertige Beiträge ebenso wie beitragsgeminderte Zeiten) einschließlich Kindererziehungszeiten, mit Ausnahme der in § 55 Abs. 1 Satz 3 genannten – auf § 70 Abs. 3a beruhenden – Zeiten, beitragsfreie Zeiten (Anrechnungs- und Ersatzzeiten, die Zurechnungszeit) sowie Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung (§...mehr

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Jansen, SGB VI § 254d Umben... / 1.1.2 Korrespondierende und ergänzende Vorschriften

Rz. 6 Eine ergänzende Vorschrift findet sich in § 272 Abs. 3 Satz 2, der mit Wirkung zum 1.7.2024 die ursprünglich in § 245d Abs. 1 (am Ende) in seiner noch bis zum 30.6.2024 gültigen Fassung enthaltene Definition der Reichsgebiets-Beitragszeiten übernommen hat. Rz. 7 Außerdem sind § 187 (Zahlung von Beiträgen und Ermittlung von Entgeltpunkten aus Beiträgen beim Versorgungsau...mehr

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Jansen, SGB VI § 254d Umben... / 1.2 Rechtspraxis

Rz. 9 § 254d in seiner ab 1.7.2024 gültigen Fassung ordnet an, dass ab diesem Zeitpunkt Entgeltpunkte an die Stelle von Entgeltpunkten (Ost) treten. Rz. 10 Der Gesetzgeber hat mit dem Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz v. 17.7.2017 (BGBl. I S. 2575), ab 1.1.2018 in Kraft gesetzt, die Angleichung des aktuellen Rentenwerts (Ost) an den aktuellen Rentenwert umgesetzt. Der Gesetz...mehr

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Jansen, SGB VI § 268a Änder... / 2.3 Verfassungsrechtliche Implikationen zur Abschaffung des Rentnerprivilegs

Rz. 25 Bei der Abschaffung des Rentnerprivilegs nach § 101 Abs. 3 handelt es sich um eine grundsätzlich entschädigungslos hinzunehmende Gesetzesänderung (BGH, Urteil v. 13.2.2013, XII ZB 527/12). Es ist verfassungsrechtlich zulässig, die Kürzung der Versorgungsbezüge nicht an den tatsächlichen Beginn des Rentenbezugs des ausgleichsberechtigten Ehegatten zu koppeln. Dass der ...mehr

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Jansen, SGB VI § 210 Beitra... / 2.2.2 Versicherte, die bei Erreichen ihrer Regelaltersgrenze die allgemeine Wartezeit nicht erfüllen

Rz. 8 Nach § 210 Abs. 1 Nr. 2 können sich Versicherte ihre bisher gezahlten Rentenversicherungsbeiträge auf Antrag auch erstatten lassen, wenn sie ihre Regelaltersgrenze bereits erreicht und die allgemeine Wartezeit nicht erfüllt haben. Der Erstattungsanspruch des in § 210 Abs. 1 Nr. 2 genannten Personenkreises ist damit zu begründen, dass wegen nicht erfüllter allgemeiner W...mehr

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Jansen, SGB VI § 263a Gesam... / 2.1 Entgeltpunkte (Ost) für beitragsfreie und beitragsgeminderte Zeiten (Satz 1)

Rz. 7 Die Entgeltpunkte für beitragsfreie und beitragsgeminderte Zeiten werden im Verhältnis der Entgeltpunkte (Ost) zu allen Entgeltpunkten – und nicht zeitbezogen – aufgeteilt (vgl. BT-Drs. 12/405 S. 129). Die beitragsfreien Zeiten müssen daher getrennt nach Entgeltpunkten (Ost) und Entgeltpunkten (West) ermittelt werden (so bereits AG Tempelhof-Kreuzberg, Beschluss v. 5.9...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 1.5 Ergänzende bzw. korrespondierende Regelungen

Rz. 13 § 70 wird für Beitragszeiten vor 1992 sowie im Beitrittsgebiet durch die §§ 256 bis 262 (vgl. zu den ergänzenden/korrespondierenden Regelungen weitergehend auch GRA der DRV zu § 70 SGB VI, Stand: 11.11.2024, Abschn. 1.1) wie folgt ergänzt: durch § 256 für Zeiten einer beruflichen Ausbildung ohne Pflichtbeiträge (i. V. m. § 247 Abs. 2a), Beiträge für Anrechnungszeiten, Weh...mehr

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Jansen, SGB VI § 264a Zusch... / 1.4 Gemeinsame Rechtliche Anweisungen der DRV

Rz. 8 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 264a erfassen. Die GRA der DRV zu § 264a hat den Stand 27.4.2023 (i. d. F. des Gesetzes zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs – VAStrRefG v. 3.4.2009, in Kraft getreten am 1.9.2009) und kann online im Rechtsportal der De...mehr

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Jansen, SGB VI § 268a Änder... / 1.4 Gemeinsame Rechtliche Anweisungen der DRV

Rz. 5 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 268a erfassen. Die GRA der DRV zu § 268a hat den Stand: 23.12.2020 (i. d. F. des Gesetzes zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs – VAStrRefG v. 3.4.2009, in Kraft getreten am 1.9.2009) und kann online im Rechtsportal der ...mehr

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Jansen, SGB VI § 268a Änder... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 268a wurde durch Art. 5 Nr. 4 des Gesetzes zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren im Sozialrecht (Verwaltungsvereinfachungsgesetz) v. 21.3.2005 (BGBl. I S. 818) mit Wirkung zum 30.3.2005 in das SGB VI eingefügt (vgl. zu den gesetzgeberischen Erwägungen, BT-Drs. 15/4228 S. 12, 29; BT-Drs. 15/4751 S. 19) und zum 1.9.2009 durch Art. 4 Nr. 15 des Gesetzes zur Struktu...mehr

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FF 11/2024, Kontoplünderung im Versorgungsausgleich

VersAusglG § 27 Leitsatz 1. Ein Ausschluss des Versorgungsausgleichs kann aus Anlass eines einzelnen, außergewöhnlich schwerwiegenden, rein vermögensbezogenen Vorfalls in Betracht kommen, wenn es sich bei dem betreffenden ehelichen Fehlverhalten um eine schuldhaft begangene Handlung von erheblichem Gewicht handelt. Das kann der Fall sein, wenn sich das betreffende Handeln und ...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / d) Versorgungsausgleich bei Abtretung, Verpfändung oder Pfändung

Rz. 650 Ansprüche aus Rentenversicherungen, die ein Ehegatte an einen Dritten abgetreten hat, fallen grundsätzlich nicht in den Versorgungsausgleich.[1150] Etwas Anderes gilt dann, wenn es sich um eine Sicherungsabtretung handelt. Zur Sicherheit abgetretene Ansprüche unterfallen dem Versorgungsausgleich.[1151] Dies gilt auch dann, wenn der Anspruch aus der Rentenversicherung...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / 3. Lebensversicherung und Versorgungsausgleich

a) Allgemeines Rz. 644 Die Durchführung des Ausgleichs von Anrechten aus der privaten Altersvorsorge, die auf eine Rente gerichtet sind, erfolgt grundsätzlich im Wege der sog. (system)internen Teilung gem. § 10 VersAusglG . Dies bedeutet, dass grundsätzlich für jedes Anrecht einer ausgleichspflichtigen Person, das in der Ehezeit erworben wurde, ein eigenes Anrecht der ausgleic...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / f) Durchführung des Versorgungsausgleichs

aa) Ermittlung des Ehezeitanteils Rz. 652 Der Ehezeitanteil ist der Wert des auszugleichenden Anrechts, der auf den in der Ehezeit erbrachten Beiträgen des Ausgleichspflichtigen beruht. Wird ein Beitrag nachentrichtet, kommt es darauf an, ob der Zeitpunkt der Beitragszahlung in der Ehezeit liegt.[1163] Für die Ermittlung des Werts des Anrechts ist ein Vergleich des Wertes zum...mehr

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FF 11/2024, Kontoplünderung... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Antragstellerin wendet sich gegen den Ausspruch zum Versorgungsausgleich in dem vom Familiengericht am 30.8.2023 verkündeten Scheidungsverbundbeschluss, mit dem die Ehe der Beteiligten auf Antrag der Antragstellerin geschieden und der Versorgungsausgleich entgegen ihrem Antrag, diesen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend durchzuführen, nicht geregelt...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / e) Keine Durchführung des Versorgungsausgleichs bei grober Unbilligkeit

Rz. 651 Kein Versorgungsausgleich findet gem. § 27 VersAusglG statt bei grober Unbilligkeit. Von einer groben Unbilligkeit ist nach der Rechtsprechung dann auszugehen, wenn die schematische Durchführung des Versorgungsausgleichs zur "Prämierung" einer groben Verletzung der aus der ehelichen Gemeinschaft folgenden Pflichten führen oder gegen die tragenden Prinzipien des Verso...mehr

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FF 11/2024, Kontoplünderung... / 2 Anmerkung

Der Fall ist nicht zuletzt aufgrund der umfangreichen Begründung außergewöhnlich. Sowohl Familiengericht als auch Kammergericht haben den Ausschluss des Versorgungsausgleichs vorgesehen, weil die Ehefrau sich besonders schäbig und ehefeindlich verhalten hat (Plünderung eines gemeinschaftlichen Kontos der Ehegatten durch die Ehefrau, die im Innenverhältnis dazu nicht berechtig...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / c) Ausschluss des Versorgungsausgleichs bei fehlender Ausgleichsreife

Rz. 649 Bei fehlender Ausgleichsreife findet ein Wertausgleich nicht statt (§ 19 VersAusglG). In welchen Fällen eine fehlende Ausgleichsreife vorliegt, ist in § 19 Abs. 2 VersAusglG beschrieben. Für Versicherungsverträge ist dabei die Ausnahmeregelung in § 19 Abs. 2 Nr. 1 VersAusglG von Bedeutung. Nicht ausgleichsreif sind danach Anrechte, die dem Grunde oder der Höhe nach n...mehr

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FF 11/2024, Kontoplünderung... / Leitsatz

1. Ein Ausschluss des Versorgungsausgleichs kann aus Anlass eines einzelnen, außergewöhnlich schwerwiegenden, rein vermögensbezogenen Vorfalls in Betracht kommen, wenn es sich bei dem betreffenden ehelichen Fehlverhalten um eine schuldhaft begangene Handlung von erheblichem Gewicht handelt. Das kann der Fall sein, wenn sich das betreffende Handeln und dessen Begleitumstände ...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / b) Ausschluss des Versorgungsausgleichs bei Geringfügigkeit

Rz. 648 Ein Ausgleich der bestehenden Anrechte im Wege der internen Teilung soll nicht stattfinden bei Geringfügigkeit (§ 18 VersAusglG). Geringfügigkeit liegt vor, wenn bei beiderseitigen Anrechten gleicher Art die Differenz ihrer Ausgleichswerte gering ist oder wenn einzelne Anrechte einen nur geringen Ausgleichswert haben. Wann ein Wertunterschied gering ist, bestimmt § 1...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / a) Allgemeines

Rz. 644 Die Durchführung des Ausgleichs von Anrechten aus der privaten Altersvorsorge, die auf eine Rente gerichtet sind, erfolgt grundsätzlich im Wege der sog. (system)internen Teilung gem. § 10 VersAusglG . Dies bedeutet, dass grundsätzlich für jedes Anrecht einer ausgleichspflichtigen Person, das in der Ehezeit erworben wurde, ein eigenes Anrecht der ausgleichsberechtigten...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / 1. Allgemeines

Rz. 634 Im Rahmen der Ehescheidung oder Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft stellt sich die Frage, wie Lebensversicherungen zu berücksichtigen sind.[1112] Gemäß § 1587 BGB i.V.m. §§ 2 Abs. 1, 2 Abs. 2 Nr. 3 VersAusglG fallen Anrechte aus der privaten Altersvorsorge, die auf eine Rente gerichtet sind in den Versorgungsausgleich; ein güterrechtlicher Ausgleich fi...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / aa) Ermittlung des Ehezeitanteils

Rz. 652 Der Ehezeitanteil ist der Wert des auszugleichenden Anrechts, der auf den in der Ehezeit erbrachten Beiträgen des Ausgleichspflichtigen beruht. Wird ein Beitrag nachentrichtet, kommt es darauf an, ob der Zeitpunkt der Beitragszahlung in der Ehezeit liegt.[1163] Für die Ermittlung des Werts des Anrechts ist ein Vergleich des Wertes zum Ende der Ehezeit und zum Beginn ...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / bb) Durchführung einer internen Teilung

Rz. 658 Gemäß § 11 Abs. 1 VersAusglG soll die interne Teilung die gleichwertige Teilhabe der Ehegatten an den in der Ehezeit erworbenen Anrechten sicherstellen. Gewährleistet ist dies, wenn im Vergleich zum Anrecht der ausgleichspflichtigen Personmehr

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§ 14 Lebensversicherung / cc) Durchführung einer externen Teilung

Rz. 663 In bestimmten Ausnahmefällen ist auch eine sog. externe Teilung zulässig, d.h. die Begründung eines Anrechts des ausgleichsberechtigten Ehegatten zu Lasten des Anrechts des ausgleichsverpflichteten Ehegatten bei einem anderen Versorgungsträger als demjenigen, bei dem das Anrecht des ausgleichspflichtigen Ehegatten besteht (§ 14 Abs. 1 VersAusglG). Der Ausgleichsberec...mehr

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FF 11/2024, Die Entwicklung... / 1. Verfrühte Scheidungsanträge

Mitunter wird versucht, die für den Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich maßgeblichen Stichtage durch verfrühte Scheidungsanträge gezielt zu beeinflussen. Grund dafür ist u.a., dass entweder ein größerer Geldbetrag vom Antragsteller erwartet wird (z.B. eine Abfindung des Arbeitgebers) und vorher der Scheidungsantrag deshalb noch gestellt werden soll oder aber die Bewer...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 2. Verstoßprinzip

Rz. 158 Für die Berufs-Haftpflicht typisch ist es, dass Haftpflichtansprüche nicht sofort geltend gemacht werden (können), weil sich der durch eine anwaltliche Pflichtverletzung verursachte Schaden oftmals erst nach mehreren Jahren zeigt; bei Anwälten ist dies durchschnittlich ein Zeitraum von drei bis vier Jahren, der sich aber auch auf bis zu 15 und mehr Jahre ausdehnen ka...mehr

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FF 11/2024, Rechtsprechung ... / 1.1 KG, Beschl. v. 19.7.2024 – 16 UF 39/22

… 2. Wenn der Beteiligte einer Beurkundungsverhandlung gegenüber dem beurkundenden Notar unzutreffende Angaben zu seinen Sprachkenntnissen macht, sich der Notar aufgrund dieser Angaben eine (möglicherweise unzutreffende) Überzeugung von den Sprachkenntnissen des Beteiligten verschafft und der Beteiligte im Verlauf der Beurkundung auch nicht auf seine (angeblich) fehlenden bzw...mehr

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FF 11/2024, Zur Zulässigkei... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Gegenstand des Beschwerdeverfahrens ist die Feststellung des Trennungszeitpunktes. [2] Die Beteiligten sind seit dem 26.4.1995 im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft miteinander verheiratet. Aus der Ehe sind drei Kinder hervorgegangen. Die Beteiligten leben getrennt, wobei der genaue Trennungszeitpunkt zwischen ihnen streitig ist. Unstreitig ist je...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 4. Prüfung und Beurteilung der Rechtslage

Rz. 31 Hat der Anwalt anhand des aufgeklärten Sachverhalts die Rechtslage geprüft, folgt die Beratung des Mandanten wegen der zur Rechtsverfolgung erforderlichen und zweckmäßigen Schritte. Der Anwalt darf rechtliche Wertungen des Mandanten nicht ungeprüft übernehmen.[110] Nach der Rechtsprechung scheidet insoweit ein Mitverschulden des Mandanten aus.[111] Rechtsprechung und he...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 2.7.1 Keine Beschränkung auf unfreiwillige Einbußen (Drucksituation)

Rz. 25 Eine Entschädigung setzt voraus, dass der Einnahmeausfall auf außergewöhnlichen Vorgängen beruht, die über den Rahmen der für die jeweilige Einkunftsart typischen Geschehnisse hinausgehen.[1] Das schadenstiftende Ereignis darf nicht vom Stpfl. aus eigenem Antrieb herbeigeführt worden sein.[2] Falls es nicht von einem Dritten veranlasst wurde, sondern vom Stpfl. selbst...mehr

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FF 10/2024, Rechtsprechung ... / 1 Versorgungsausgleich

1.1 BGH, Beschl. v. 3.7.2024 – XII ZB 506/22 a) Ein Anrecht, das nicht in die Ausgangsentscheidung über den öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich einbezogen war, bleibt im Rahmen eines Abänderungsverfahrens nach § 51 VersAusglG grundsätzlich auch dann außer Betracht, wenn es zum Zeitpunkt der Ausgangsentscheidung noch nicht existent war und erst später durch eine Rechts...mehr

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FF 10/2024, Vergessene, verschwiegene oder übersehene Anrechte im Versorgungsausgleich

Initiativ-Stellungnahme Nr.: 72/2022 des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Familienrecht vom Dezember 2022 I. Zusammenfassung Der Deutsche Anwaltverein (DAV) sieht aktuell dringenden Handlungsbedarf bei den in der Entscheidung über den Versorgungsausgleich bei der Ehescheidung "vergessenen", "verschwiegenen" oder "übersehenen" Versorgungsanrechten. Zur Vermeidung eine...mehr