Fachbeiträge & Kommentare zu Versorgungsausgleich

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Steuerminderung beim Leistenden durch Sonderausgabenabzug nicht erforderlich

Rn. 312 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Nach dem Wortlaut des § 22 Nr 1a EStG sind Unterhaltsleistungen vom Empfänger zu versteuern, soweit für diese die Voraussetzungen für den Sonderausgabenabzug beim Leistungs- oder Zahlungsverpflichteten nach § 10 Abs 1a EStG erfüllt sind. Der Gesetzgeber ging hierbei von der Vorstellung eines Spiegelbilds zur Vorschrift des § 10 Abs 1a EStG ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Überblick

Rn. 300 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Durch § 22 Nr 1a EStG soll sichergestellt werden, dass Einkünfte aus Unterhalts-, Versorgungs- und Ausgleichsleistungen iSd § 10 Abs 1a Nr 1 bis 4 EStG , für die beim Leistungs- oder Zahlungsverpflichteten die Voraussetzungen für einen Sonderausgabenabzug vorliegen, beim Zahlungsempfänger korrespondierend der Besteuerung als sonstige Einkünf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Entstehungsgeschichte

Rn. 302 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Durch das Gesetz zur Änderung des EStG, des GewStG, des UStG und anderer Gesetze v 30.11.1978 (StÄndG 1979, BGBl I 1978, 1849) wurde die Nr 1a in § 22 EStG eingefügt, wonach zu den sonstigen Einkünften auch Unterhaltsleistungen gehören, soweit sie nach § 10 Abs 1 Nr 1 EStG vom Geber abgezogen werden können. Insofern wurde das Korrespondenzp...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Einkünfteermittlung

Rn. 319 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Die Einkünfte iSd § 22 Nr 1a EStG sind gem § 2 Abs 2 Nr 2 EStG als Überschuss der Einnahmen über die WK (s Rn 19) zu ermitteln. Unterhaltsleistungen sind in dem Zeitpunkt als Einnahmen anzusetzen, in dem sie dem StPfl tatsächlich zufließen (Zuflussprinzip gem § 11 Abs 1 S 1 EStG). Dies gilt auch für zusammengeballte nachträgliche Zahlungen,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Entstehungsgeschichte und Rechtsentwicklung

Rn. 26 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Die Besteuerung wiederkehrender Bezüge und "sonstiger Leistungsgewinne" sahen bereits §§ 40–41 EStG 1925 vor. Das EStG 1934 fasste diese Vorschriften als wiederkehrende Bezüge zusammen, wobei Einkünfte aus Leistungen und Spekulationsgeschäften unterschieden wurden. Das Gesetz zur Neuordnung der Steuern 1954 (StNOG, BGBl I 1954, 373) hat vor a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Unbeschränkte StPfl des Leistungsbeziehers und des Leistenden

Rn. 316 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Voraussetzung für die steuerliche Erfassung der Unterhaltsleistungen nach § 22 Nr 1a EStG ist ferner, dass der Leistungsbezieher unbeschränkt estpfl ist. Dies ergibt sich zwar nicht unmittelbar aus § 22 Nr 1a EStG. § 10 Abs 1a Nr 1–4 EStG gestatten den Sonderausgabenabzug jedoch nur, wenn der Empfänger unbeschränkt estpfl ist. Ist dies nich...mehr

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AGS 06/2025, Das Jugendamt ... / V. Die Zahl der Angelegenheit in familienrechtlichen Fällen

Gerade im Bereich des Familien- und Unterhaltsrechts ist dabei die Inanspruchnahme der Beratungshilfe für die Beratungsperson nicht zwingend unwirtschaftlich. Zuletzt wurde nämlich die Definition einer Angelegenheit stetig aufgeweicht. Der Begriff der Angelegenheit findet im BerHG selbst keine Definition.[16] Nur im RVG finden sich verschiedene Grundsätze hierzu. Ob der gebü...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Unterhaltsleistungen iSd § 10 Abs 1a Nr 1 EStG

Rn. 303 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Von der Regelung des § 22 Nr 1a EStG sind zunächst die in § 10 Abs 1a Nr 1 EStG genannten Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauerhaft getrennt lebenden unbeschränkt estpf Ehegatten/Lebenspartner bis zu einer Höhe von EUR 13 805 pro Kj erfasst, sofern der Unterhaltsleistende die Behandlung dieser Leistungen als Sonderausgaben mit...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Norminhalt

Rn. 651 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Nach § 22 Nr 5 S 1 EStG unterliegen folgende Leistungen der Besteuerung als sonstige Bezüge:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Inhalt der Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 In § 22 EStG sind die sonstigen Einkünfte geregelt. Neben den sechs anderen Einkunftsarten (vgl § 2 Abs 1 Nr 1–6 EStG) handelt es sich insoweit um die siebte und damit letzte Einkunftsart (vgl § 2 Abs 1 Nr 7 EStG). Sie ergänzt die anderen Einkunftsarten. Fallen Einkünfte unter keine der genannten sieben Einkunftsarten, sind sie nicht steuerba...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Entstehungsgeschichte

Rn. 32 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Regelungen, die eine Besteuerung wiederkehrender Bezüge beim StPfl erlauben, lassen sich bis ins Preußische EStG von 1891 bzw 1906 zurückverfolgen (dazu und zur weiteren Entwicklung bis 2020 des § 22 Nr 1 EStG s Wernsmann/Neudenberger in K/S/M, § 22 EStG Rz B 20 ff (11/2021)). Die grundlegendste Änderung hat die Norm im Zuge des AltEinkG v 05...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Dauernde Lasten

Rn. 86 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Dauernde Lasten gehören zu den sonstigen wiederkehren Bezügen bzw den wiederkehrenden Bezügen allg Art, die vom Empfänger gem § 22 Nr 1 S 1 EStG voll zu versteuern und andererseits beim Verpflichteten gem § 10 Abs 1 Nr 1a EStG als Sonderausgaben bzw als BA oder WK voll abziehbar sind. Die Unterscheidung zu den Leibrenten ist deshalb von Bede...mehr

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Einkommensteuer / 3.4.1 Sonderausgaben

Der Abzug von Sonderausgaben ist teilweise voll und teilweise nur beschränkt möglich. Unbeschränkt abzugsfähig sind insbesondere wiederkehrende Versorgungsleistungen im Zusammenhang mit der Übertragung eines Mitunternehmeranteils an einer Personengesellschaft, mit der Übertragung eines Betriebs oder Teilbetriebs oder mit der Übertragung eines mindestens 50 %-Anteils an einer ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Steuervorauszahlungen / 1.2 Berechnung der Einkommensteuer-Vorauszahlungen

Anknüpfungspunkt für die Vorauszahlungen ist grundsätzlich die Abschlusszahlung des zuletzt veranlagten Jahres. Dabei bleiben bestimmte Aufwendungen kraft gesetzlicher Regelung außer Ansatz, insbesondere der Kinderfreibetrag und der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf.[1] Dies gilt auch, wenn aufgrund der Höhe des Einkommens feststeht, dass ...mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / 3.4.23 Lebensversicherungen

Rz. 141 Bei den Lebensversicherungen sind die verschiedenen Arten der Lebensversicherung zu berücksichtigen. Ferner ist zu prüfen, ob die Lebensversicherungen nicht möglicherweise dem Versorgungsausgleich unterfallen. Denn nach § 2 Abs. 4 VersAusglG finden die güterrechtlichen Regelungen dann keine Anwendung, wenn der Versorgungsausgleich stattfindet. Rz. 142 Reine Risiko-Leb...mehr

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Gütertrennung / 2 Begründung der Gütertrennung

Rz. 2 In welchen Fällen Gütertrennung eintritt, ist in § 1414 BGB geregelt. Danach tritt Gütertrennung ein, wenn die Ehegatten den gesetzlichen Güterstand durch Ehevertrag vor der Eheschließung oder während bestehender Ehe ausschließen oder aufheben, ohne einen anderen Güterstand (in Betracht kommt dann grundsätzlich nur noch die Gütergemeinschaft) zu vereinbaren, die Ehegatte...mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / 3.4.10 Direktversicherung

Rz. 119 Unter einer Direktversicherung werden Lebensversicherungsverträge verstanden, die ein Arbeitgeber im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung für den Arbeitnehmer abschließt, wobei der Arbeitgeber Versicherungsnehmer und der Arbeitnehmer nur Bezugsberechtigter ist. Die Besonderheit dabei ist, dass ein widerruflich als bezugsberechtigt Bezeichneter das Recht auf die ...mehr

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Jansen, SGB VI § 145 Aufgab... / 2.6 Datenstelle als Vermittlungsstelle für andere öffentlich-rechtliche Versorgungsträger

Rz. 9 Bei Scheidung, Nichtigkeit oder Aufhebung einer Ehe findet nach dem Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG) v. 3.4.2099 (BGBl. I S. 700) i. d. R. ein Versorgungsausgleich statt, durch den die in der Ehezeit (§ 3 Abs. 1 VersAusglG) erworbenen Anrechte auf Versorgung nach dem sog. Halbteilungsgrundsatz jeweils zur Hälfte zwischen den Ehegatten zu teilen sind (§ 1 Abs. 1...mehr

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Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 1.1 Inhalt der Regelung

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt die Versicherungspflicht der Beschäftigten und der Personen, die kraft gesetzlicher Fiktion diesem Personenkreis gleichgestellt werden. Das Gesetz unterscheidet hinsichtlich der Versicherung kraft Gesetzes (§§ 1 bis 4), der freiwilligen Versicherung (§ 7), der Versicherung durch Versorgungsausgleich, Nachversicherung und Rentensplitting (§ 8) so...mehr

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Jansen, SGB IV § 47 Gruppen... / 2.5 Rentenbezug (Abs. 5)

Rz. 14 Rentenbezieher bilden in der Regelung des § 47 keine eigene Gruppe. Während Abs. 1 Nr. 3 allein an den Erhalt der Versicherungsnummer und/oder den Rentenbezug anknüpfen, wird in den Abs. 2 und 3 für die Rentner der verschiedenen Versicherungszweige zur Voraussetzung ihrer jeweiligen Gruppenzugehörigkeit gemacht, dass sie unmittelbar vor dem Ausscheiden aus der versich...mehr

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FF 05/2025, Rechtsprechung ... / 6 Versorgungsausgleich

6.1 OLG Karlsruhe, Beschl. v. 3.3.2025 – 20 UF 66/24 Zur Gleichartigkeit von Anrechten aus Pflichtversicherungen bei unterschiedlichen Trägern der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes im Sinne von § 18 Abs. 1 VersAusglG trotz Unterschieden bei ihrer Finanzierung, die in der späteren Leistungsphase zu nicht unerheblichen Unterschieden bei der ertragssteuerlichen Behandlu...mehr

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FF 05/2025, Rechtsprechung ... / 6.4 OLG Karlsruhe, Beschl. v. 30.12.2024 -16 UF 144/24

1. Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich im Scheidungstermin unterliegen dem Anwaltszwang. 2. Eine einseitige Verzichtserklärung durch die anwaltlich vertretene Antragstellerin genügt dem nicht.mehr

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FF 05/2025, Rechtsprechung ... / 6.3 OLG Celle, Beschl. v. 27.3.2024 – 21 UF 17/23

1. Da nach § 44 Abs. 4 VersAusglG der Wert eines Anrecht aus einem Beamtenverhältnis auf Widerruf oder aus einem Dienstverhältnis einer Soldatin oder eines Soldaten auf Zeit für den Versorgungsausgleich nach § 16 Abs. 2 VersAusglG maßgeblich ist, der sich bei einer Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung ergäbe, und in diesem Fall gemäß § 181 Abs. 1 SGB VI di...mehr

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FF 05/2025, Rechtsprechung ... / 6.2 OLG Karlsruhe, Beschl. v. 25.3.2025 --20 UF 6/25

Haben beide Eheleute durch ihre Verfahrensbevollmächtigten ausdrücklich ihr Einverständnis damit erklärt, vom Ausgleich zweier geringfügiger Anrechte abzusehen, und steht dieses Votum mit dem Begehren beider Versorgungsträger in Einklang, kann dies im Rahmen der Ermessensausübung nach § 18 Abs. 2 VersAusglG ausschlaggebend dafür sein, vom Ausgleich der beiden Anrechte abzuse...mehr

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FF 05/2025, Rechtsprechung ... / 6.1 OLG Karlsruhe, Beschl. v. 3.3.2025 – 20 UF 66/24

Zur Gleichartigkeit von Anrechten aus Pflichtversicherungen bei unterschiedlichen Trägern der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes im Sinne von § 18 Abs. 1 VersAusglG trotz Unterschieden bei ihrer Finanzierung, die in der späteren Leistungsphase zu nicht unerheblichen Unterschieden bei der ertragssteuerlichen Behandlung führen können (Fortführung der Senatsentsch. v. 1...mehr

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FF 05/2025, Wertberechnung ... / 1 Aus den Gründen

Gründe: [1] Die gem. §§ 32 Abs. 2 RVG, 59 Abs. 1 FamGKG zulässige Beschwerde hat keinen Erfolg. [2] Das Amtsgericht hat den Verfahrenswert für die Ehesache zurecht auf 38.950 EUR festgesetzt. Es wird zunächst Bezug genommen auf die zutreffende Begründung des angefochtenen Beschlusses und des Nichtabhilfebeschlusses vom 14.10.2024. [3] Das Amtsgericht hat den Verfahrenswert für...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.11 Versorgungsausgleich

Rz. 162a Die Vorschriften über den Versorgungsausgleich nach Scheidung einer Ehe sind durch das G. zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs[1] mit Wirkung zum 1.9.2009 grundlegend geändert worden. Die steuerrechtlichen Regelungen wurden mit dem JStG 2008 (BGBl I 2007, 3150) in § 10 Abs. 1 Nr. 1b EStG niedergelegt und sind aufgrund des G. v. 22.12.2014[2] in § 10 Abs. 1a ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 7.2.1 § 22 Nr. 5 S. 1 EStG

Rz. 195 Nach § 22 Nr. 5 S. 1 EStG werden Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen, Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen vollen Umfangs der Besteuerung unterworfen, auch wenn sie aus inländischen oder ausl. Investmentgesellschaften erbracht werden. Steuerfreie Veräußerungsgewinne des Investmentfonds sind im Rahmen des § 22 Nr. 5 EStG angesichts des Vorrangs de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 7.2.2 § 22 Nr. 5 S. 2 EStG

Rz. 196 S. 2 ist durch das JStG 2007 neu gefasst worden (Rz. 193). Nach der bisherigen Regelung des § 22 Nr. 5 S. 2 EStG wurden Leistungen, die aus nicht durch Sonderausgabenabzug oder Zulagen steuerlich gefördertem Kapital erbracht werden, nur mit dem Ertragsanteil nach § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a besteuert, sofern es sich um Leibrenten handelt. Diese Leistungen stammen insow...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 1.6 Korrespondenzprinzip

Rz. 16 Das Korrespondenzprinzip besagt, dass in den Fällen, in denen der Verpflichtete seine Leistung steuerlich abziehen kann, der Berechtigte diese Leistung versteuern muss und umgekehrt. Ein solches allgemeines Korrespondenzprinzip kennt das ESt-Recht nicht.[1] Der Vermieter muss die Mietzahlungen nach § 21 EStG versteuern, der Mieter kann sie gleichwohl nicht abziehen. K...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.9.3.8.3 Besteuerung privater Leibrenten

Rz. 157 Die Besteuerung sonstiger Leibrenten, die nicht solche i. S. d. Doppelbuchst. aa) sind, erfolgt ab Vz 2005 wie bisher mit dem Ertragsanteil. Es kann sich um bereits bestehende private Rentenversicherungen, Veräußerungsleibrenten und Versorgungsleistungen handeln. Der Grund für die Besteuerung mit dem Ertragsanteil liegt darin, dass diese Renten aus versteuertem Einko...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 7.1 Allgemeines

Rz. 193 § 22 Nr. 5 EStG ist mit Wirkung ab Vz 2002 durch das G. zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens ( AVmG) v. 26.6.2001[1] eingefügt und durch das JStG 2007 v. 13.12.2006[2] neu gefasst worden. § 22 Nr. 5 S. 1 EStG ist neu gefasst worden, die S. 2, 3 sind in dem neuen S. 2 zusammengefasst worden, de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 2b Die Vorschrift ist mit dem Begriff der "sonstigen Einkünfte" durch das EStG 1934 neu eingefügt und in der Folgezeit mehrfach geändert worden. Angesichts des Zeitablaufs werden nur die Änderungen ab 2000 dargestellt. Durch das StSenkG v. 23.10.2000[1] sind Einkünfte i. S. d. § 22 Nr. 1 S. 2 EStG an die Besteuerung nach dem Halbeinkünfteverfahren nach § 3 Nr. 40 Buchst. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.9.1 Allgemeines

Rz. 126 Die Einkünfte ermitteln sich nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 EStG als Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten. Es gelten die allgemeinen Grundsätze des § 9 EStG. Rz. 126a Mangels Existenz eines Rentenstammrechts (Rz. 21f.) können AfA auf seine entgeltliche Anschaffung nicht geltend gemacht werden. Es liegen aber auch keine sonstigen Werbungskosten vor. Dies folgt darau...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.7.4 Ausgleichszahlungen zur Vermeidung eines Versorgungsausgleichs (§ 10 Abs. 1a Nr. 3 EStG)

Rz. 172 Durch das ZKAnpG (Rz. 1j) ist in § 10 Abs. 1a Nr. 3 mit Wirkung ab 1.1.2015 eingefügt worden. Als Sonderausgaben abziehbar sind auch Ausgleichszahlungen zur Vermeidung eines Versorgungsausgleichs nach § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 und § 23 VersAusglG sowie § 1408 Abs. 2 und § 1587 BGB, soweit der Verpflichtete dies mit Zustimmung des Berechtigten beantragt, der diese Leistun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.7.5 Leistungen aufgrund eines Versorgungsausgleichs (§ 10 Abs. 1a Nr. 4 EStG)

Rz. 173 Nach der bisherigen Fassung des § 10 Abs. 1 Nr. 1b EStG wird berücksichtigt, in welchem Umfang die der Leistung zugrunde liegenden Einnahmen (z. B. Leibrenten nach § 22 EStG oder Einkünfte nach § 19 EStG) der Besteuerung unterliegen. Liegt der Leistung z. B. eine nur mit dem Ertragsanteil steuerbare Leibrente des Ausgleichsverpflichteten zugrunde, mindert sich die St...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.1 Überblick

Rz. 1 § 10 EStG regelt die Abziehbarkeit bestimmter Aufwendungen vom Gesamtbetrag der Einkünfte als Sonderausgaben (§ 2 Abs. 4 EStG). Daneben sind als Sonderausgaben abziehbar Altersvorsorgebeiträge gem. § 10a EStG und Zuwendungen gem. § 10b EStG wie Sonderausgaben die Steuerbegünstigung der zu Wohnzwecken genutzten Baudenkmale u. a. gem. § 10f EStG schutzwürdigen Kulturgüter g...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Steuerbarkeit einer Pauschalabfindung für den Verzicht auf nacheheliche Ansprüche

Leitsatz 1. Erhält ein Ehegatte vor der Eheschließung vom anderen Ehegatten als Ausgleich für einen ehevertraglich vereinbarten Verzicht auf den Anspruch auf Zugewinnausgleich, den nachehelichen Unterhalt und die Hausratsaufteilung ein Grundstück, ist dies als freigebige Zuwendung zu beurteilen. Der Verzicht stellt keine die Bereicherung mindernde Gegenleistung dar (Anschluss an die Urteile des Bundesfinanzhofs vom 17.10.2007 ‐ II R 53/05, BFHE 218, 409, BStBl II 2008, 256 und vom 01.09.2021 – I...BStBl II 2023, 146mehr

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FF 04/2025, Rechtsprechung ... / 6 Versorgungsausgleich

6.1 OLG Stuttgart, Beschl. v. 26.8.2024 – 17 UF 49/24 1. Die Rechtsprechung des BGH, wonach vom Ausgleich eines wirtschaftlich bedeutungslosen Anrechts in der gesetzlichen Rentenversicherung abgesehen werden kann, ist auch auf Anrechte auf Zusatzleistungen aus einer Höherversicherung anwendbar. 2. Vom Ausgleich eines geringfügigen, auf Entgeltpunkte wegen langjähriger Versiche...mehr

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AGS 04/2025, Verfahrenswert... / I. Sachverhalt

Das FamG hatte die Ehe der Beteiligten geschieden und festgestellt, dass ein Versorgungsausgleich nicht stattfinde. Mit gesondertem Beschluss hat das FamG den Verfahrenswert auf 72.280,00 EUR festgesetzt, wovon 35.800,00 EUR auf die Ehesache und 36.480,00 EUR auf den Versorgungsausgleich entfielen. Die Antragstellerin hat daraufhin gegen den Wertfestsetzungsbeschluss Beschwe...mehr

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AGS 04/2025, Verfahrenswert... / III. Verfahrenswert war herabzusetzen

Der Höhe nach war jedoch der Einzelverfahrenswert für das Versorgungsausgleichs-Verfahren auf die Beschwerde der Antragstellerin hin zu verringern. Er war nach § 50 Abs. 3 FamGKG aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalls auf den Mindestwert von 1.000,00 EUR (§ 50 Abs. 1 S. 2 FamGKG) zu reduzieren. Schon mit der Antragsschrift war mitgeteilt worden, dass die Beteiligte...mehr

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AGS 04/2025, Verfahrenswert des Versorgungsausgleichs

§ 50 FamGKG Leitsatz Unter bestimmten Umständen kann es beim Ausschluss des Versorgungsausgleichs nach § 50 Abs. 3 FamGKG gerechtfertigt sein, lediglich den Mindestwert i.H.v. 1.000,00 EUR als Verfahrenswert für die Folgesache Versorgungsausgleich festzusetzen. OLG Jena, Beschl. v. 26.2.2025 – 1 WF 408/24 I. Sachverhalt Das FamG hatte die Ehe der Beteiligten geschieden und festge...mehr

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FoVo 04/2025, Zwangsgeld wegen fehlender Mitwirkung bei der Klärung des Versorgungsausgleichs

Leitsatz 1. Gegen die Festsetzung eines Zwangsgeldes wegen der fehlenden Mitwirkung bei der Kontenklärung bei der Rentenversicherung als Grundlage des Versorgungsausgleichs ist die sofortige Beschwerde gegeben, die von einem Rechtsanwalt binnen einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden muss. 2. Wurde die zu erzwingende Handlung objektiv vor der Festsetzung des Zwangsgeld...mehr

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AGS 04/2025, Verfahrenswert... / II. Wertfestsetzung ist geboten

Dem Grunde nach ist das FamG zutreffend davon ausgegangen, dass der Versorgungsausgleich bei der Wertfestsetzung zu berücksichtigen ist. Auf die zutreffenden Ausführungen in der Nichtabhilfeverfügung wird Bezug genommen. Das FamG war schon aufgrund von §§ 6 Abs. 2, 8 Abs. 1 VersAusglG, §§ 137 Abs. 2 S. 2, 224 Abs. 3 FamFG gehalten, eine Entscheidung über den Versorgungsausgl...mehr

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AGS 04/2025, Verfahrenswert... / Leitsatz

Unter bestimmten Umständen kann es beim Ausschluss des Versorgungsausgleichs nach § 50 Abs. 3 FamGKG gerechtfertigt sein, lediglich den Mindestwert i.H.v. 1.000,00 EUR als Verfahrenswert für die Folgesache Versorgungsausgleich festzusetzen. OLG Jena, Beschl. v. 26.2.2025 – 1 WF 408/24mehr

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AGS 04/2025, Verfahrenswert... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Wertfestsetzung ist immer geboten Soweit die Antragstellerin beantragt hatte, für den Versorgungsausgleich keinen Wert festzusetzen, ist dies nicht möglich. Auch dann, wenn die Durchführung des Versorgungsausgleichs nach § 3 Abs. 3 VersAusglG wegen kurzer Ehezeit, nach § 18 VersAusglG wegen Geringfügigkeit, nach §§ 6, 8 VersAusglG wegen vertraglichen Ausschlusses oder nach...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Konkurrenzverhältnis zu anderen Vorschriften

Rn. 30 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 § 12 EStG ist im Grundsatz gegenüber den anderen einkommensteuerlichen Vorschriften vorrangig. Denn die Rechtsfolge des § 12 EStG besteht in einem absoluten Abzugsverbot für die betroffenen Aufwendungen, so dass diese nicht mehr nach anderen einkommensteuerlichen Vorschriften steuermindernd geltend gemacht werden können. Rn. 31 Stand: EL 180 ...mehr

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AGS 04/2025, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Norbert Schneider, Ein Anrechnungsproblem, NJW-Spezial 2024, 27 Wird der zunächst außergerichtlich in einer Angelegenheit tätig gewesene Rechtsanwalt anschließend im gerichtlichen Verfahren als Prozessbevollmächtigter tätig und wird diese Angelegenheit dann in einem anderen Rechtsstreit mitverglichen, können sich bei der Umsetzung der gesetzlichen Regelungen sich...mehr

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FoVo 04/2025, Zwangsgeld we... / 1 Der Fall

Ungeklärte Konten bei der Rentenversicherung In dem Scheidungsverfahren der Beteiligten ist der Versorgungsausgleich durchzuführen. Die Antragstellerin wurde am 2.11.2022 von der gesetzlichen Rentenversicherung aufgefordert, die Antragsvordrucke zur Kontenklärung vollständig ausgefüllt und unterschrieben zu übersenden. Mit Schreiben der gesetzlichen Rentenversicherung vom 3.4...mehr

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AGS 04/2025, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich Volpert mit einem Überblick über die Änderungen durch das Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz (KostBRÄG 2025) und stellt die für die Anwaltschaft bedeutsamen Neuerungen dar (S. 145 ff.). In einem weiteren Beitrag befasst sich Burhoff (S. 149 ff.) mit der anwaltlichen Vergütung im Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Mensch...mehr