Fachbeiträge & Kommentare zu Versorgungsausgleich

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FF 04/2025, Rechtsprechung ... / 6.1 OLG Stuttgart, Beschl. v. 26.8.2024 – 17 UF 49/24

1. Die Rechtsprechung des BGH, wonach vom Ausgleich eines wirtschaftlich bedeutungslosen Anrechts in der gesetzlichen Rentenversicherung abgesehen werden kann, ist auch auf Anrechte auf Zusatzleistungen aus einer Höherversicherung anwendbar. 2. Vom Ausgleich eines geringfügigen, auf Entgeltpunkte wegen langjähriger Versicherung lautenden Anrechts nach § 18 VersAusglG kann bei...mehr

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FF 04/2025, Rechtsprechung ... / 5.1 OLG Düsseldorf, Beschl. v. 26.9.2024 – 7 UF 93/22

1. Ansprüche aus einer Brautgabevereinbarung zwischen Ehegatten mit ursprünglich ausschließlicher iranischer Staatsangehörigkeit, die nachträglich auch die deutsche Staatsbürgerschaft erworben haben, beurteilen sich gemäß Art. 8 Abs. 3 des deutsch-iranischen Niederlassungsabkommens nach iranischem Recht, soweit es um den abgeschlossenen Sachverhalt der Vereinbarung der Braut...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Bedeutung der Norm

Rn. 165 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 § 12 Nr 2 EStG sieht ein Abzugsverbot für drei verschiedene Tatbestände vor. Betroffen sind freiwillige Zuwendungen (§ 12 Nr 2 EStG Alt 1), Zuwendungen auf Grund einer freiwillig begründeten Rechtspflicht (§ 12 Nr 2 EStG Alt 2) und Zuwendungen an eine gegenüber dem StPfl oder seinem Ehegatten gesetzlich unterhaltsberechtigte Person oder der...mehr

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FoVo 04/2025, Zwangsgeld we... / 2 II. Die Entscheidung

Unzulässige Beschwerde wegen Fristversäumnis Die gemäß § 35 Abs. 5 FamFG i.V.m. §§ 567 ff. ZPO statthafte Beschwerde (BGH, Beschl. v. 6.9.2017 – XII ZB 42/17, BeckRS 2017, 126319) ist bereits unzulässig. Das als "Einspruch" bezeichnete Schreiben der Antragstellerin ist als sofortige Beschwerde gegen den Zwangsgeldbeschluss vom 26.1.2024 auszulegen, weil die Antragstellerin nu...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / V. Verzicht auf den Zugewinnausgleichsanspruch

Rz. 159 Verzichtet der berechtigte Ehegatte (teilweise) auf den geltend gemachten Zugewinnausgleichsanspruch, sieht die Finanzverwaltung, sofern Bereicherung und Wille zur Unentgeltlichkeit gegeben sind, darin (teilweise) eine steuerpflichtige Schenkung unter Lebenden an den verpflichteten Ehegatten.[122] Erhält der Verzichtende eine Abfindung, ist diese als Surrogat der Aus...mehr

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FoVo 04/2025, Zwangsgeld we... / Leitsatz

1. Gegen die Festsetzung eines Zwangsgeldes wegen der fehlenden Mitwirkung bei der Kontenklärung bei der Rentenversicherung als Grundlage des Versorgungsausgleichs ist die sofortige Beschwerde gegeben, die von einem Rechtsanwalt binnen einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden muss. 2. Wurde die zu erzwingende Handlung objektiv vor der Festsetzung des Zwangsgeldes vorge...mehr

Lexikonbeitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / D. Abgrenzung zwischen Fallgestaltungen und Hinweise auf weitere Anwendungsfälle

Rz. 100 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Mit den Renten haben die lebenslangen Versorgungsleistungen in Form einer dauernden Last die "Wiederkehr" der Leistung über einen längeren Zeitraum gemeinsam, unterscheiden sich aber von diesen durch die für Renten typische wertmäßige Gleichmäßigkeit der einzelnen Leistungen (> Renten; zu den Unterschieden > Rz 90 ff). Von einem entgeltlich...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Pensionierte Arbeitnehmer

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Bezüge, die ganz oder teilweise auf früheren Beiträgen des ArbN oder seines Rechtsvorgängers beruhen, gehören nicht zum > Arbeitslohn (§ 2 Abs 2 Nr 2 Satz 2 LStDV), sondern sind wiederkehrende Bezüge (Renten). Hierzu rechnen in erster Linie die Renten aus der GRV. Zur Besteuerung dieser Renten > Renteneinkünfte . Rz. 2 Stand: EL 141 – ET: 03/20...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Nachversicherung

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Wenn der > Arbeitgeber einen > Arbeitnehmer nach einem unzulässigen Ausschluss von der betrieblichen Altersversorgung (ZVK) nachversichert und die dafür aufgewandten Beträge wie zB bei einer Direktversicherung zum > Zufluss von Arbeitslohn führen (> Betriebliche Altersversorgung Rz 83), wird der ArbN mit zusätzlichen > Steuern belastet. Diese...mehr

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FF 03/2025, Nebengüterrecht... / 1. Sachlicher Zusammenhang mit Trennung oder Scheidung oder Aufhebung der Ehe

Der Bundesgerichtshof hat erneut[7] entschieden, dass ein großzügiger Maßstab anzulegen ist und nur solche Fälle eines vorhandenen familienrechtlichen Zusammenhangs auszuscheiden sind, in denen dieser "völlig untergeordnet" ist.[8] Sonstige Familiensache ist der Streit um die Verteilung des Erlöses aus dem Verkauf einer gemeinsamen Immobilie.[9] Ähnlich liegt der Fall, in de...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.12.7 Einzelfragen zu Pensionskassen

In der Schweiz besteht die Möglichkeit, insbesondere bei einer erst späteren Tätigkeit in der Schweiz, einer Aufbesserung der Rentenhöhe durch eine Sondereinzahlung (Einkauf). Hat sich der Steuerpflichtige bei einer Schweizer Pensionskasse, bei der er pflichtversichert ist, zusätzlich mit einem Einmalbeitrag "eingekauft", stellt sich die Frage der steuerlichen Auswirkungen. ...mehr

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Sommer, SGB V § 240 Beitrag... / 2.2.3 Weitere beitragspflichtige Einnahmen

Rz. 23 (unbesetzt) Rz. 24 Abfindungen, Entschädigungen oder ähnliche Leistungen, die für die Zeit nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt werden, sind nunmehr in vollem Umfang als beitragspflichtige Einnahme zu berücksichtigen. Zu unterscheiden war bisher zwischen einem beitragspflichtigen "Arbeitsentgeltanteil" und einem beitragsfreien "sozialen Anteil". Durch Anwen...mehr

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Sommer, SGB V § 240 Beitrag... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 55 Katalog von Einnahmen und deren beitragsrechtliche Bewertung nach § 240 SGB V vom 11. Dezember 2023. Rz. 56 Der Grundlohn eines freiwillig Versicherten beschränkt sich nicht nur auf Einkünfte i. S. d. Einkommensteuerrechts. Einnahmen, die einen besonderen schädigungs- oder behinderungsbedingten Mehrbedarf abdecken sollen, gehören nicht zu den sonstigen Einnahmen zum Le...mehr

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FF 02/2025, Rechtsprechung ... / 2 Versorgungsausgleich

2.1 OLG Nürnberg, Beschl. v. 4.12.2024 – 11 UF 993/24 Wird bei der externen Teilung auch die Wertentwicklung eines Anrechts zwischen Ehezeitende und Rechtskraft der Entscheidung ausgeglichen, ist das neue Anrecht bei der Zielversorgung bezogen auf diesen Zeitpunkt zu begründen.mehr

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FF 02/2025, Handbuch Versorgungsausgleich

Helmut Borth10. Aufl. 2025, 870 S., Luchterhand, 129 EURISBN 978-3-472-09817-1 Dreieinhalb Jahre nach der letzten Auflage hat Borth sein Standardwerk zum Versorgungsausgleich wieder auf den neuesten Stand gebracht. Während der Umfang von der 8. zur 9. Auflage noch um 100 Seiten zugenommen hatte, sind es jetzt nur 26 Seiten. Diese erklären sich durch die neuen Regelungen, die ...mehr

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FF 02/2025, Rechtsprechung ... / 2.1 OLG Nürnberg, Beschl. v. 4.12.2024 – 11 UF 993/24

Wird bei der externen Teilung auch die Wertentwicklung eines Anrechts zwischen Ehezeitende und Rechtskraft der Entscheidung ausgeglichen, ist das neue Anrecht bei der Zielversorgung bezogen auf diesen Zeitpunkt zu begründen.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Rechtsentwicklung

Rn. 10 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Die Regelung des § 93 EStG wurde durch das AVmG vom 26.06.2001 (BGBl I 2001, 1310) neu in das EStG eingefügt. Sie ist Teil des XI. Abschnitts und damit Teil des Verfahrens zur Gewährung und Verwaltung der Altersvorsorgezulage. § 93 EStG ist wie auch die übrigen Vorschriften des XI. Abschn zum 01.01.2002 in Kraft getreten (Art. 35 Abs 1 AVmG)...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Scheidungsfolgenregelung, weitere Ausnahme von der schädlichen Verwendung nach § 93 Abs 1a EStG

Rn. 74 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 In dem ursprünglichen AVmG wurde darauf abgestellt, dass eine Verfügung über das Altersvorsorgevermögen aufgrund einer Scheidungsfolgenregelung eine schädliche Verwendung darstelle. Daraus würde folgen, dass die Altersvorsorgezulagen und die gesondert festgestellten Steuerermäßigungen zurückzuzahlen wären. Rn. 75 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Im...mehr

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FF 02/2025, Das Verzichtsve... / c) Zulässige Vereinbarungen

Es gilt auch hier die grundsätzliche Regel, dass der nichteheliche Elternteil auf 20 % des ihm zustehenden Unterhalts verzichten kann, und dass ab einem Verzicht von einem Drittel ein unwirksamer Verzicht vorliegt. Um diese Prozentzahlen bestimmen zu können, ist auch hier zunächst die Höhe des dem nichtehelichen Elternteil zustehenden Unterhalts zu ermitteln. Beansprucht werde...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Rückforderung der Zulage bei mangelhafter Deckung des Altersvorsorgevertrages (§ 90 Abs 3a EStG)

Rn. 30 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Die Ergänzung der Norm, die durch das BetriebsrentenstärkungsG v 17.08.2017 (BGBl I 2017, 3214) eingefügt wurde, schließt eine Regelungslücke. Der alte Rechtsstand hat nicht ausreichend berücksichtigt, dass mehrere Fallkonstellationen vorliegen können, in denen das in einem Altersvorsorgevertrag vorhandene Kapital nicht ausreicht, den Rückfo...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Definition der schädlichen Verwendung

Rn. 30 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Wird über das geförderte Altersvorsorgevermögen in einer Weise verfügt, die nicht den Regelungen des AltZertG entspricht, liegt eine schädliche Verwendung des Altersvorsorgevermögens vor. Rn. 31 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Folgende Sachverhalte werden als schädliche Verwendung qualifiziert: Eine Kapitalauszahlung oder eine Teilkapitalauszahlung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VIII. Abfindung einer Kleinbetragsrente, weitere Ausnahme von der schädlichen Verwendung nach § 93 Abs 3 EStG

Rn. 90 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Diese Regelung dient der Verfahrensökonomie. Der Anbieter des Altersvorsorgeprodukts soll nicht gezwungen sein, dauerhaft eine Minirente auszuzahlen. Daher ist es eine unschädliche Verwendung, wenn zu Beginn der Auszahlungsphase eine Kapitalabfindung erfolgt, um den Kleinbetragsrentenanspruch abzufinden. Diese Hinweise werden oben (s Rn 74ff...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 26... / 2 Verfassungsmäßigkeit

Rz. 18 Die Verfassungsmäßigkeit des Splittingverfahrens wird vor allem unter zwei Aspekten diskutiert: Bevorzugung in intakter Ehe lebender Ehegatten gegenüber getrennt lebenden Eheleuten sowie Benachteiligung lediger Stpfl. bzw. in eheähnlicher oder gleichgeschlechtlicher Partnerschaft lebender Stpfl. gegenüber zusammen veranlagten Ehegatten. Dabei stehen sich die Grundsätz...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 1a... / 3.2.2.4 Ausgleichszahlungen im Rahmen des Versorgungsausgleich (§ 10 Abs. 1a Nr. 4 EStG)

Rz. 28 Nach § 1a Nr. 1 EStG i. V. m. § 10 Abs. 1a Nr. 4 EStG sind Ausgleichszahlungen im Rahmen des Versorgungsausgleichs als Sonderausgaben abziehbar, wenn die ausgleichsberechtigte Person nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist. Ausgleichszahlungen i. d. S. sind solche nach den §§ 20, 21, 22 und 26 des VersAusglG: § 20 VersAusglG: Zahlung einer schuldrechtlichen Aus...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 1a... / 3.2.2.3 Ausgleichsleistungen zur Vermeidung eines Versorgungsausgleichs (§ 10 Abs. 1a Nr. 3 EStG)

Rz. 27a Mit Wirkung zum Vz 2015 wurde in § 10 Abs. 1a EStG eine neue Nr. 3 eingefügt.[1] Hiernach sind Ausgleichszahlungen zur Vermeidung eines Versorgungsausgleichs nach § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 und § 23 VersAusglG sowie § 1408 Abs. 2 und § 1587 BGB als Sonderausgaben abzugsfähig, soweit der Verpflichtete dies mit Zustimmung des Berechtigten beantragt (§ 10 EStG Rz. 172f.). Be...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 1a... / 3.2.2 Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1a EStG

Rz. 19 Zu den nach § 10 Abs. 1a EStG umfassten Aufwendungen zählen das Realsplitting (§ 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG), Versorgungsleistungen (§ 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG) und Ausgleichszahlungen zur Vermeidung oder im Rahmen eines Versorgungsausgleichs (§ 10 Abs. 1a Nrn. 3 und 4 EStG). 3.2.2.1 Realsplitting (§ 10a Abs. 1a Nr. 1 EStG) Rz. 20 Der Stpfl. kann nach § 1a Abs. 1 Nr. 1 EStG in ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 1a... / 2 Rechtsentwicklung

Rz. 4 § 1a EStG wurde durch Gesetz v. 11.10.1995[1] mit Wirkung ab Vz 1996 eingefügt. Rz. 5 Durch Gesetz v. 20.12.1996[2] wurde § 1a Abs. 2 EStG um eine Regelung für bestimmte Diplomaten im Ausland mit Wirkung ab Vz 1997 erweitert. Rz. 6 Durch Gesetz v. 22.12.1999[3] wurden Verweisungen angepasst und in § 1 Abs. 1 EStG die, die Anwendung des § 33c EStG regelnde Nr. 4 EStG ab V...mehr

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FF 01/2025, Totalrevision des Versorgungsausgleichs nach Tod des ausgleichsberechtigten Ehegatten/Berücksichtigung besitzgeschützter Anrechte bei dauerhaft bewilligter Erwerbsminderungsrente

VersAusglG § 5 Abs. 2 § 51 § 31; FamFG § 225; SGB VI § 88 Leitsatz 1. Für eine Totalrevision des Versorgungsausgleiches nach Tod des insgesamt ausgleichsberechtigten Ehegatten bedarf es einer zugunsten des Ausgleichspflichtigen wirkenden Wertänderung, die die Wertgrenze des § 225 Abs. 3 FamFG überschreitet (Anschluss an BGH FamRZ 2022, 258). 2. Bei Bewertung des Anrechts des ve...mehr

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FF 01/2025, Totalrevision d... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Der Antragsteller begehrt die Abänderung eines im Jahre 2002 durchgeführten Versorgungsausgleiches nach dem Tod seiner früheren Ehefrau. [2] Das Amtsgericht – Familiengericht – Uelzen schied mit Urt. v. 10.9.2002 die Ehe des Antragstellers, nachdem der Scheidungsantrag des am xx.xx. 1946 geborenen Antragstellers seiner am xx.xx. 1949 geborenen Ehefrau am 9.3.20...mehr

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FF 01/2025, Totalrevision d... / Leitsatz

1. Für eine Totalrevision des Versorgungsausgleiches nach Tod des insgesamt ausgleichsberechtigten Ehegatten bedarf es einer zugunsten des Ausgleichspflichtigen wirkenden Wertänderung, die die Wertgrenze des § 225 Abs. 3 FamFG überschreitet (Anschluss an BGH FamRZ 2022, 258). 2. Bei Bewertung des Anrechts des verstorbenen Ehegatten aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind...mehr

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FF 01/2025, Totalrevision d... / 2 Anmerkung

Der sorgsam begründeten Entscheidung des OLG Celle ist zuzustimmen. Die DRV musste sich bereits in der Entscheidung v. 23.8.2023[1] vom BGH belehren lassen, dass besitzgeschützte Entgeltpunkte auch in Abänderungsverfahren zu berücksichtigen sind. In diesem Fall ging es um Kindererziehungszeiten und um die Frage, ob im Verfahren nach § 51 eine Bewertung nach § 39 VersAusglG (...mehr

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FoVo 01/2025, Hinreichende ... / Leitsatz

1. Die Festsetzung eines Zwangsgeldes ist nur dann zulässig, wenn die gerichtliche Anordnung, die zwangsweise durchgesetzt werden soll, einen vollstreckbaren Inhalt hat. Dazu muss die verlangte Auskunft, insbesondere beim Versorgungsausgleich, hinreichend bestimmt sein. 2. Die bloße Auflage, bestimmte vom Versorgungsträger mitgeteilte Fehlzeiten "aufzuklären", lässt demgegenü...mehr

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Teilrente 99,99 % und Arbei... / 2. Rente für besonders langjährig Versicherte §§ 38, 236b SGB VI

Rz. 11 Wer 45 Jahre qualifizierte Wartezeiten i.S.d. § 51 Abs. 3a SGB VI aufweist, kann zwei Jahre eher als das Regelaltersrenten-Alter eine vorgezogene Rente beziehen. Auch hier wird das Eintrittsalter für die Jahrgänge bis 1963 gem. § 236b SGB VI in zweitmonatigen Schritten angehoben, dazu wird auf obige Tabelle, dort die hellgoldene Spalte, Bezug genommen. Diese vorgezoge...mehr

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Teilrente 99,99 % und Arbei... / 3. Rente für langjährig Versicherte §§ 36, 236 SGB VI

Rz. 13 Mit einer Wartezeit von 35 Jahren i.S.d. §§ 50, 52 Abs. 3 SGB VI ist der Rentenzugang für langjährig Versicherte eröffnet. Allerdings ist diese vorzeitige Altersrente nur gegen Rentenabschlag möglich. Der Abschlag errechnet sich für jeden Monat vor dem Regelaltersrenten-Alter mit 0,3 %. Maßgeblich ist der Rentenanspruch am Tag des Renteneintritts. Abschläge verbleiben ...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / 1. Bevorrechtigte Ansprüche

Rz. 94 Liegen der Pfändung des Arbeitseinkommens Unterhaltsansprüche des jeweiligen Gläubigers zugrunde, ist es in einem weiteren Umfang der Pfändung unterworfen; die Pfändungsfreigrenzentabelle findet keine Anwendung (§ 850d Abs. 1 S. 1 ZPO), sofern der Gläubiger einen Antrag auf Vollstreckung nach § 850d ZPO stellt. Rz. 95 Privilegiert sind die gesetzlichen Ansprüche auf la...mehr

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Teilrente 99,99 % und Arbei... / 1. Regelaltersrente §§ 35, 235 SGB VI

Rz. 8 Wer eine Wartezeit von fünf Jahren zurückgelegt hat gem. §§ 50, 51 Abs. 1 SGB VI und 1964 oder später geboren ist, kann mit 67 in die Regelaltersrente wechseln. Das Eintrittsalter wird gem. § 235 SGB VI für die Jahrgänge bis 1963 in zweitmonatigen Schritten angehoben; Einzelheiten dazu enthält die nachfolgende Tabelle in der weißen Spalte: Rz. 9 Tabellenübersicht Alters...mehr

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FoVo 01/2025, Hinreichende ... / 2 II. Die Entscheidung

Zulässige und begründete Beschwerde Die sofortige Beschwerde ist gemäß § 35 Abs. 5 FamFG statthaft und auch im Übrigen nach Maßgabe der §§ 567 ff. ZPO zulässig, insbesondere fristgerecht eingelegt. Sie hat in der Sache ebenfalls Erfolg und führt zur Aufhebung des angefochtenen Beschlusses. Zwar durfte das AG grundsätzlich die aus § 220 Abs. 3 und 5 FamFG folgende Verpflichtung...mehr

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FoVo 01/2025, Hinreichende ... / 1 Der Fall

Ungeklärter Versicherungsverlauf mangels Mitwirkung Die Antragstellerin stellte im März 2023 einen Antrag auf Scheidung der Ehe und Durchführung des Versorgungsausgleichs. Sie erwarb ausweislich der von ihr erteilten Auskunft ein Rentenanrecht bei der Deutschen Rentenversicherung Bund. In der Folgezeit konnte der Versorgungsträger die erbetene Auskunft zum Ehezeitanteil und z...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Wartezeit / 1 Allgemeine Wartezeit

Die allgemeine Wartezeit beträgt 5 Jahre (60 Kalendermonate). Sie ist Voraussetzung für die Regelaltersrente, für die Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und für alle Renten wegen Todes. Auf diese Wartezeit werden Beitragszeiten und Ersatzzeiten sowie zusätzliche Monate aus einer geringfügigen Beschäftigung, einem Versorgungsausgleich oder einer partnerschaftlichen Au...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Wartezeit / 3.2 Wartezeit von 35 Jahren

Für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen oder für langjährig Versicherte muss eine große Wartezeit von 35 Jahren (420 Kalendermonate) erfüllt sein. Auf diese Wartezeit werden über Beitrags- und Ersatzzeiten hinaus auch Anrechnungs- und Berücksichtigungszeiten angerechnet. Die zusätzlichen Monate aus einer geringfügigen Beschäftigung, einem Versorgungsausgleich oder ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Wartezeit / 3.1 Wartezeit von 15, 20 und 25 Jahren

Eine Wartezeit von 15 Jahren muss für die Altersrente für Frauen und Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit erfüllt sein. Diese beiden Renten können bereits vor der Regelaltersgrenze in Anspruch genommen werden. Darum ist hier eine längere Wartezeit erforderlich. Versicherte, die bereits vor Erfüllung der allgemeinen Wartezeit voll erwerbsgemindert war...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sonderausgaben / 7 Sonderausgaben im Einzelnen

Die folgenden Aufwendungen gehören zu den Sonderausgaben: Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten.[1] Unter weiteren Voraussetzungen können auch Zahlungen an den im EU- oder EWR-Ausland lebenden Ehegatten abgezogen werden.[2] Unter weiteren Voraussetzungen lebenslange und wiederkehrende private Versorgungsleistungen, wenn der Empfänger...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sonderausgaben / 3 Höchstbeträge

Höchstbeträge gelten nur für einzelne Sonderausgaben: 13.805 EUR beim Realsplitting. Zusätzlich kann der Steuerpflichtige Beiträge zu einer Basis-Kranken- oder Pflegeversicherung des Ehegatten abziehen. Für Beiträge zu den meisten begünstigten Versicherungen sieht das Gesetz eine besondere Höchstbetragsberechnung[1] vor.[2] Unbegrenzt abziehbar sind neben Aufwendungen zur Alte...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Direktzusage – Zusage einer Versorgung durch den Arbeitgeber

Rz. 672 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1a.33: Direktzusage – Zusage einer Versorgung durch den Arbeitgeber Ruhegeldvereinbarung zwischen _________________________ (Name, Adresse Firma) – nachstehend: Arbeitgeber – und _________________________ (Name, Adresse) – nachstehend: Mitarbeiter – Die Gewährung von Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenversorgung...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Ehegatten

Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Zum wirksamen Abschluss einer Ehe > Familienstand Rz 3 und > Eheschließung. Zu den > Steuerklassen für Ehegatten. Zu einem Dienstverhältnis unter Ehegatten > Arbeitnehmer Rz 83 ff. Zum Güterstand der Ehegatten > Eheliches Güterrecht. Zur Besteuerung von Ehegatten > Ehegattenbesteuerung. Zur Scheidung der Ehe und den steuerlichen Folgen > Ehescheidu...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / d) Direktversicherung – Zusage einer Versorgung durch Direktversicherung

Rz. 681 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1a.34: Direktversicherung – Zusage einer Versorgung durch eine arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung Versorgungszusage Fa. _________________________ (Name, Adresse Firma) – im Folgenden: "Arbeitgeber" – gewährt Frau/Herrn _________________________ (Name, Adresse) – im Folgenden: "Mitarbeiter" – betriebliche Alter...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Sonderausgaben 2024 / 11 [Versorgungsausgleich zwischen Ehegatten→ Zeilen 37–41]

Überblick Name und steuerliche Identifikationsnummer der empfangsberechtigten Person sind zu benennen. Nur bei Ausgleichsleistungen zur Vermeidung eines Versorgungsausgleichs muss eine von beiden Ehegatten unterschriebene Anlage U mit der Steuererklärung eingereicht werden. Gesetzlicher Versorgungsausgleich Achtung Gesetzlicher Versorgungsausgleich: keine Sonderausgaben Ein geset...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage SO (Sonstige Einkünf... / 3 Unterhaltsleistungen

[Ausgleichszahlungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs → Zeile 5]Einzutragen sind erhaltene Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs, soweit der Zahlungspflichtige (geschiedener Ehegatte/Lebenspartner) die Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs mit Zustimmung als Sonderausgaben abzieht. S. auch BMF, Schreiben v. 21.3.2023, IV...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Einleitung zum Hauptvordruc... / 1 Steuerpflicht

Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht Natürliche Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig (§ 1 Abs. 1 EStG). Einen Wohnsitz hat jemand gem. § 8 AO dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird. Einen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland ...mehr