Fachbeiträge & Kommentare zu Versorgungsausgleich

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Minderung und Wegfall eines Anrechts.

Rn 3a Ist ein Versorgungsanrecht zwar in der Ehezeit erworben worden, aber bei Ehezeitende nicht mehr vorhanden, folgt schon aus dem Stichtagsprinzip, dass es im Versorgungsausgleich nicht zu berücksichtigen ist. Aber auch soweit ein Anrecht erst nach Ehezeitende – ganz oder tw – ersatzlos weggefallen ist, kann es nicht mehr in den Versorgungsausgleich einbezogen werden (Gru...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Eheaufhebung.

Rn 2e Auch nach Aufhebung einer Ehe gem §§ 1313, 1314 BGB kann ein Versorgungsausgleich durchgeführt werden. In diesem Fall kommt jedoch ein Verfahrensverbund mit der Ehesache nicht in Betracht, weil § 137 I FamFG ausdr nur die Verbindung des Versorgungsausgleichs mit einer Scheidungssache vorsieht (BGH FamRZ 82, 586; 89, 153, 154). Vielmehr muss zunächst die Rechtskraft des...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Aufhebung einer Lebenspartnerschaft.

Rn 2f Nach Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft (iSd LPartG) findet ebenfalls ein Versorgungsausgleich statt, wenn die Lebenspartnerschaft nach dem 31.12.04 begründet worden ist (§ 20 I und IV LPartG) oder wenn die Lebenspartnerschaft zwar vor 2005 geschlossen worden ist, die Lebenspartner aber durch – notariell beurkundete und bis zum 31.12.05 gegenüber dem für...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Im Wertausgleich unberücksichtigt gebliebene Anrechte.

Rn 8 Ein Anrecht, das gem § 9 I dem Wertausgleich bei der Scheidung oder nach früherem Recht dem öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich unterfiel, aber dennoch unberücksichtigt geblieben ist, kann noch schuldrechtlich ausgeglichen werden, wenn sich aus der Ausgangsentscheidung ergibt, dass das Gericht dieses Anrecht gesehen hat, aber einem späteren schuldrechtlichen Aus...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundsätzliches.

Rn 1 Der Versorgungsausgleich folgt – wie der Zugewinnausgleich – dem formalen Prinzip der Halbteilung (s § 1 Rn 2). Die rein schematische Umsetzung dieses Grundsatzes kann jedoch bei besonderen Fallgestaltungen zu groben Ungerechtigkeiten führen. Für diese Fälle bietet § 27 eine Härteregelung, mit der besonders ungerechte oder gar verfassungswidrige Auswirkungen vermieden w...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Anwendungsbereich.

Rn 1 Gem § 2 I unterliegen dem Versorgungsausgleich auch Anrechte aus der privaten Alters- und Invaliditätsvorsorge. Für private Invaliditätsversicherungen gilt indes § 28. Damit beschränkt sich der Anwendungsbereich des § 46 von vornherein auf Versicherungen für den Fall des Alters. Sie liegen nur vor, wenn die vorgesehenen Leistungen speziell für das Alter bestimmt sind un...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. ehebedingte Nachteile.

Rn 4 Eine Befristung scheidet aus, wenn der gesamte Unterhalt erforderlich ist, um ehebedingte Nachteile auszugleichen. In diesem Fall kommt nur eine Herabsetzung auf den angemessenen Lebensbedarf in Betracht, wenn der Unterhalt höher als der ehebedingte Nachteil ist (BGH FamRZ 18, 1421). Dieser bestimmt sich nach den Einkünften, die der berechtigte Ehegatte ohne die Ehe erz...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Materielle Wirksamkeitsanforderungen, Abs 1.

Rn 1 Die Gerichte haben zu überprüfen, ob der Vertrag der Eheleute nach den allg gesetzlichen Bestimmungen wirksam ist und ihm auch keine Durchsetzungshindernisse entgegenstehen. Es gilt gem § 26 FamFG Amtsermittlung (Brandbg 15.6.22 – 9 UF 221/21, NJW-Spezial 22, 548). Das Gericht hat die Vereinbarung bei entspr Anhaltspunkten einer Inhalts- und Ausübungskontrolle unter Ber...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Versorgungsarten.

Rn 1a § 2 I zählt (in Übereinstimmung mit § 1587 BGB) die Versorgungssysteme auf, die für den Versorgungsausgleich von besonderer praktischer Bedeutung sind. Erwähnt sind in Anlehnung an das sog ›Drei-Säulen-Modell‹ der Vorsorge die Regelsicherungssysteme (gesetzliche Rentenversicherung, Beamtenversorgung, berufsständische Versorgung), die betriebliche Altersversorgung und d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Ausgleichswert (Abs 1 S 1).

Rn 10c Gem § 20 I 1 steht dem Ausgleichsberechtigten ein Anspruch auf eine schuldrechtliche Ausgleichsrente zu, deren Höhe sich grds nach dem Ausgleichswert des schuldrechtlich auszugleichenden Anrechts richtet. Dieser entspricht der Hälfte des jeweiligen Ehezeitanteils (§ 1 II 2). Der Ehezeitanteil der auszugleichenden Versorgung ist grds nur als Rentenbetrag zu berechnen (...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Erwerb in der Ehezeit (Abs 2).

Rn 2 Bereits aus § 1 I ergibt sich, dass Versorgungsanrechte dem Versorgungsausgleich nur insoweit unterliegen, als sie in der Ehezeit erworben worden sind. Der Erwerbsvorgang muss in der Ehezeit stattgefunden haben, dh, dass das Anrecht – zumindest tw – durch Arbeit oder Vermögen in der Ehezeit begründet oder aufrechterhalten worden sein muss (vgl § 2 II Nr 1). Ist ein rech...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Ehegatte, Hinterbliebene, Erben (Abs 1).

Rn 3 § 4 I verpflichtet die Ehegatten und – für den Fall, dass einer von ihnen verstorben ist – Hinterbliebene oder Erben, die gem § § 219 IV FamFG am Verfahren zu beteiligen sind, zur Erteilung der ›für den Versorgungsausgleich erforderlichen Auskünfte‹. Auskunft kann auch schon vor der Anhängigkeit eines Scheidungsverfahrens oder eines isolierten Verfahrens über den Versor...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Gesetzlich geregelte Anwendungsfälle.

Rn 3 Dem schuldrechtlichen Ausgleich unterliegen zum einen die im Zeitpunkt der Entscheidung über den Wertausgleich bei der Scheidung noch nicht ausgleichsreif gewesenen Anrechte (s § 19 II) sowie die zwar an sich ausgleichsreif gewesenen, aber vom Gericht gem § 19 III nicht in den Wertausgleich einbezogenen Anrechte (sog Ausgleichssperre, s § 19 Rn 3). Die bereits vollständ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Begriff.

Rn 1 § 2 regelt den sachlichen Anwendungsbereich des Versorgungsausgleichs, dh, den Gegenstand, auf den sich der Versorgungsausgleich bezieht. Die in den Versorgungsausgleich einzubeziehenden Anrechte werden gegenüber nicht einzubeziehenden Vermögensgegenständen abgegrenzt. Anrechte ist der Sammelbegriff für Anwartschaften auf künftige und Ansprüche auf bereits laufende Vers...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Verfahrensrecht.

Rn 15 Zwar setzt der Ausschluss des Versorgungsausgleichs keinen Antrag voraus. Es ist jedoch zweckmäßig, einen ausdrücklichen Antrag zu stellen, wenn Härtegründe vorliegen. Das Gericht braucht trotz des gem § 26 FamFG geltenden Amtsermittlungsgrundsatzes nicht von sich aus nach Umständen zu forschen, die Anlass zur Prüfung geben können, ob die Härteklausel anzuwenden ist. V...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Öffentlich-rechtlicher Teilausgleich.

Rn 10e Ist ein dem schuldrechtlichen Versorgungsausgleich unterliegendes Versorgungsanrecht nach früherem Recht tw öffentlich-rechtlich ausgeglichen worden, so ist dieser Teilausgleich auf den Ausgleichswert des schuldrechtlich auszugleichenden Anrechts anzurechnen, und zwar vor Abzug der anteiligen Sozialversicherungsbeiträge (vgl Rn 10g). Der im Verfahren über den Wertausg...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Rechtsgestaltende Entscheidung (Abs 1).

Rn 6c Mit dem rechtsgestaltenden Ausspruch nach I wird das auszugleichende Anrecht rückwirkend zum Ende der Ehezeit um den Ausgleichswert gekürzt und für den Ausgleichsberechtigten iHd Ausgleichswerts ein Anrecht bei der Zielversorgung begründet. Der Ausgleichswert ist – ebenso wie bei der internen Teilung – in der Bezugsgröße zu tenorieren, die für das System der auszugleic...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Anwendungsbereich.

Rn 1 Während das neue Recht für ausgleichsreife Anrechte stets einen vollständigen Wertausgleich nach den §§ 9 ff ermöglicht, enthielt das frühere Recht Vorschriften, die den öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich auf bestimmte Höchstbeträge begrenzten. So sah § 1587b V BGB aF einen Höchstbetrag für die Begründung von Anrechten in der gesetzlichen Rentenversicherung vor...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse.

Rn 1 § 44 enthält besondere Vorschriften für die Bewertung von Anrechten der Beamtenversorgung und beamtenähnlicher Versorgungen. In einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehen alle Beamten, Richter und Soldaten. Ihr Dienstverhältnis kann auf Lebenszeit, auf bestimmte Zeit, auf Probe oder auf Widerruf begründet werden. Je nach Art des Dienstverhältnisses ergeben sic...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Nichterfüllung zeitlicher Voraussetzungen (Abs 3).

Rn 4d Im Anwartschaftsstadium sind die zum Bezug einer Versorgung erforderlichen zeitlichen Voraussetzungen im Zeitpunkt der Entscheidung häufig noch nicht erfüllt. Wenn sie aus diesem Grunde unberücksichtigt blieben, ließen sich viele Anrechte bei der Scheidung noch nicht ausgleichen. § 2 III sieht deshalb – in der Annahme, dass die Anwartschaften regelmäßig zum Vollrecht e...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Beamte auf Zeit.

Rn 4h Ein Beamten- oder Richterverhältnis auf Zeit wird zur befristeten Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben begründet. Auch die in einem solchen Dienstverhältnis stehenden Personen können ein Versorgungsanrecht iSv § 44 I Nr 1 erwerben, wenn sie die maßgebliche Wartezeit erfüllen. Von praktischer Bedeutung sind insb die Anrechte kommunaler Wahlbeamter. Bei ihnen besteht die Be...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Vorbemerkung.

Rn 1 Die in Kap 4 geregelten §§ 32–38 eröffnen die Möglichkeit, die Rechtsfolgen rechtskräftiger Entscheidungen über den Wertausgleich bei der Scheidung zeitweise oder endgültig zu beseitigen (s.a. BTDrs 16/10144, 71). Sie betreffen zum einen Fallgestaltungen, bei denen der Ausgleichspflichtige durch den Versorgungsausgleich in seiner Versorgungslage spürbar betroffen ist, o...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2a Nach § 51 abänderbar sind nicht nur Entscheidungen über den öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich, die iRd Scheidungsverbundes nach den §§ 1587a f BGB aF und den §§ 1 ff VAHRG getroffen worden sind, sondern auch Entscheidungen, mit denen der öffentlich-rechtliche Versorgungsausgleich nach früherem Recht gem § 10a VAHRG abgeändert worden war (BGH FamRZ 22, 262 Rz ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Die Begründung, die Auflösung und die nicht in den Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2016/1104 fallenden allgemeinen Wirkungen einer eingetragenen Lebenspartnerschaft unterliegen den Sachvorschriften des Register führenden Staates. 2Der Versorgungsausgleich unterliegt dem nach Satz 1 anzuwendenden Recht; er ist nur durchzuführen, wenn danach deutsches Recht anzuwen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zweck der Vorschrift.

Rn 1 § 33 regelt die Voraussetzungen und die Wirkungen einer Anpassung wegen der unterhaltsrechtlichen Folgen der auf dem Versorgungsausgleich beruhenden Kürzung einer Rente oder Versorgung, die ein Ehegatte aus einem Regelsicherungssystem iSv § 32 bezieht (sog Unterhaltsprivileg). Das Anpassungsverfahren ist in § 34 geregelt. Tritt der Versorgungsfall bei dem Ehegatten, der...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Grundlagen schuldrechtlicher Ausgleichsansprüche.

Rn 2 Ausgleichsansprüche nach der Scheidung bestehen als subsidiäre Ausgleichsform (sog schuldrechtlicher Versorgungsausgleich) für Anrechte, die zwar gem den §§ 1 und 2 dem Versorgungsausgleich unterliegen, aber aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht iR eines öffentlich-rechtlichen Wertausgleichs, also durch interne oder externe Teilung, ausgeglichen werden können...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / H. Verfahren und Entscheidung.

Rn 13 Ein gerichtliches Verfahren über schuldrechtliche Ausgleichsansprüche ist nur erforderlich, wenn sich die Ehegatten nicht über die Höhe der Ausgleichsrente einigen können. Eine Vereinbarung ist außerhalb eines Scheidungsverfahrens formlos möglich (§ 7 Rn 1). Eine Vereinbarung stellt allerdings nur dann einen Vollstreckungstitel dar, wenn sie den verfahrensrechtlichen A...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Abkürzungsverzeichnis

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Abgrenzung zum Güterrecht (Abs 4).

Rn 5 Für Anrechte, die in den Versorgungsausgleich fallen, findet ein güterrechtlicher Ausgleich nicht statt. Damit wird sichergestellt, dass eine Doppelverwertung eines Anrechts im Versorgungsausgleich und über das Güterrecht nicht erfolgt (BGH FamRZ 92, 790). Diese Regelung ist nicht disponibel und gilt unabhängig vom Güterstand und der konkreten Durchführung eines Versorg...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Leistungsentscheidung (Abs 4).

Rn 7 Die externe Teilung erfordert einen Kapitaltransfer zwischen der Quellversorgung und der Zielversorgung, um diese mit dem Kapital zu versorgen, das sie zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem mit der Entscheidung nach § 14 I für die ausgleichsberechtigte Person begründeten Anrecht benötigt. Deshalb normiert § 14 IV einen zivilrechtlichen Anspruch des Trägers der Zie...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Ist die ausgleichsberechtigte Person gestorben, so wird ein Anrecht der ausgleichspflichtigen Person auf Antrag nicht länger auf Grund des Versorgungsausgleichs gekürzt. 2Beiträge, die zur Abwendung der Kürzung oder zur Begründung von Anrechten zugunsten der ausgleichsberechtigten Person gezahlt wurden, sind unter Anrechnung der gewährten Leistungen an die ausgleichspf...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines.

Rn 1 § 3 I enthält eine Legaldefinition der Ehezeit für die Berechnung iRd Versorgungsausgleichs. Eine entspr Definition enthält § 20 II LPartG für die Lebenspartnerschaftszeit. Danach wird im Versorgungsausgleich – anders als etwa beim Zugewinnausgleich (§ 1384 BGB) – immer in vollen Monatszeiträumen gerechnet. Dadurch soll den Versorgungsträgern die Berechnung der auf die ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Erfüllung einer Wartezeit (Abs 5 iVm § 225 Abs 4 FamFG).

Rn 7 Auch wenn die Voraussetzungen des § 51 II oder III nicht erfüllt sind, kann die Abänderung des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs erfolgen, wenn der Ausgleichsberechtigte gerade ›durch sie‹ eine für seine Versorgung maßgebende Wartezeit erfüllt (§ 51 V iVm § 225 IV FamFG). Unabhängig von der Frage, ob für die Wartezeiterfüllung auf eine fiktive Betrachtung abg...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Wirksamkeitskontrolle.

Rn 10 Neben den allgemeinen Grenzen der Vertragsfreiheit (§§ 134, 8 VersAusglG) ist danach iRd Wirksamkeitskontrolle anhand des § 138 zu prüfen, ob zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses iRe Gesamtschau eine Zwangslage in objektiver und subjektiver Hinsicht (konkrete subjektive Unterlegenheit in der Form einer stark ausgeprägten wirtschaftlichen und sozialen Abhängigkeit) gegeb...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Ausschluss der Abänderung bei Teilausgleich (Abs 4).

Rn 6e Gem § 51 IV ist eine Abänderung nach III ausgeschlossen, wenn das Anrecht, das in der Ausgangsentscheidung dynamisiert worden ist, nach § 3b I Nr 1 VAHRG – dh durch erweitertes Splitting oder Quasi-Splitting – tw öffentlich-rechtlich ausgeglichen und der Rest einem späteren schuldrechtlichen Versorgungsausgleich vorbehalten worden ist. Insoweit bleibt die ausgleichsber...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Zahlungsmodalitäten (Abs 3).

Rn 11 § 20 I 1 gibt dem ausgleichsberechtigten Ehegatten einen schuldrechtlichen Anspruch auf eine Geldrente. Wegen der Zahlungsmodalitäten dieser Rente verweist III auf Vorschriften des nachehelichen Unterhaltsrechts. Gem § 1585 I 2 BGB ist die Rente mtl im Voraus zu entrichten. Das gilt angesichts des eindeutigen Wortlauts des Gesetzes und der Gesetzesmaterialien auch dann...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Die Ehezeit im Sinne dieses Gesetzes beginnt mit dem ersten Tag des Monats, in dem die Ehe geschlossen worden ist; sie endet am letzten Tag des Monats vor Zustellung des Scheidungsantrags. (2) In den Versorgungsausgleich sind alle Anrechte einzubeziehen, die in der Ehezeit erworben wurden. (3) Bei einer Ehezeit von bis zu drei Jahren findet ein Versorgungsausgleich nur st...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Inhalt und Bedeutung der Vorschrift.

Rn 1 § 4 regelt materiell-rechtliche Auskunftsansprüche der Beteiligten in Bezug auf die dem Versorgungsausgleich unterliegenden Anrechte. Rn 2 Die in § 4 geregelten zivilrechtlichen Auskunftsansprüche haben während der Anhängigkeit eines gerichtlichen Verfahrens kaum praktische Bedeutung, weil das Gericht gem § 26 FamFG vAw zu ermitteln hat (BGH FamRZ 82, 471, 473; 96, 481) ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Begrenzung der Kürzung durch den Unterhalt.

Rn 4 § 33 III Hs 1 begrenzt die Aussetzung auf die Höhe des Unterhaltsanspruchs, den der ausgleichsberechtigte Ehegatte ohne die Kürzung hätte. Die Bestimmung korrespondiert mit I und bezieht sich daher auf den (fiktiven) gesetzlichen Unterhalt (BTDrs 16/10144, 72). Um den gebotenen Vergleich der Versorgungskürzung mit der Höhe des Unterhaltsanspruchs vornehmen zu können, mu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Eine Vereinbarung über den Versorgungsausgleich, die vor Rechtskraft der Entscheidung über den Wertausgleich bei der Scheidung geschlossen wird, bedarf der notariellen Beurkundung. (2) § 127a des Bürgerlichen Gesetzbuchs gilt entsprechend. (3) Für eine Vereinbarung über den Versorgungsausgleich im Rahmen eines Ehevertrags gilt die in § 1410 des Bürgerlichen Gesetzbuchs be...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Bestimmung des Rückkaufswerts.

Rn 2 Maßgebliche Bezugsgröße für die Bewertung eines Anrechts aus einem privaten Versicherungsvertrag ist grds der nach den Bestimmungen des VVG zu ermittelnde Rückkaufswert (§ 46 S 1). Dabei handelt es sich um den vom Versicherer im Fall der Kündigung oder Aufhebung des Versicherungsvertrages auszuzahlenden Betrag. Im Versorgungsausgleich kommt es auf den am Ende der Ehezei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Regelbeispiele.

Rn 2 § 6 I S 2 gibt nur Regelbeispiele, mit welchem Regelungsinhalt Vereinbarungen getroffen werden können. Es sind auch andere Gestaltungen möglich (BGH FamRZ 14, 1179). Rn 3 I. Nr 1 benennt die Möglichkeit, den Versorgungsausgleich ganz oder teilweise in die Regelung der ehelichen Vermögensverhältnisse einzubeziehen. Der Versorgungsausgleich muss nicht mehr zwangsläufig ges...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Fälligkeit des schuldrechtlichen Ausgleichsanspruchs (Abs 1 S 1, Abs 2).

Rn 10 Die ausgleichsberechtigte Person kann eine schuldrechtliche Ausgleichsrente verlangen, wenn die ausgleichspflichtige Person laufende Versorgungsleistungen aus einem im Wertausgleich bei der Scheidung (bzw nach früherem Recht im öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich) noch nicht oder noch nicht vollständig ausgeglichenen Anrecht bezieht (§ 20 I 1) und bei der ausglei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Wirksamkeits- und Ausübungskontrolle.

Rn 6 Während in der Vergangenheit bei Eheverträgen nahezu völlige Vertragsfreiheit angenommen wurde, hat sich die Rspr insb aufgrund der Entscheidungen des BVerfG (FamRZ 01, 343) und des BGH (FamRZ 04, 601) stark gewandelt. Eheverträge unterliegen der Inhaltskontrolle zu zwei verschiedenen Zeitpunkten mit unterschiedlichen Prüfungskriterien und andersartigen Rechtsfolgen: Zu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Soweit vermögensrechtliche Scheidungsfolgen nicht in den Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2016/1103 oder der Verordnung (EG) Nr. 4/2009 fallen oder von anderen Vorschriften dieses Abschnitts erfasst sind, unterliegen sie dem nach der Verordnung (EU) Nr. 1259/2010 auf die Scheidung anzuwendenden Recht. (2) Auf Scheidungen, die nicht in den Anwendungsbereich der Veror...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Abkürzungsverzeichnis

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 7. Steuern und Sozialversicherungsbeiträge.

Rn 11e Solange der Versorgungsfall noch nicht eingetreten ist, ist die (derzeit noch) unterschiedliche Besteuerung von Beamtenpensionen und Renten kein ausreichender Grund für die Anwendung der Härteklausel, weil die tatsächliche spätere steuerliche Belastung der Altersversorgung nicht annähernd zuverlässig vorauszusehen ist. Haben allerdings beide Eheleute schon die Altersg...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Begrenzung des Anspruchs auf Wertausgleich (Abs 2).

Rn 3 Der dem überlebenden Ehegatten zustehende Anspruch ist gem § 31 II 1 dem Grund und der Höhe nach beschränkt: Dieser Ehegatte darf durch den Wertausgleich nicht bessergestellt werden, als wenn der Versorgungsausgleich insgesamt zu Lebzeiten des anderen Ehegatten durchgeführt worden wäre. Er soll nicht etwa seine eigenen ehezeitlichen Anrechte in voller Höhe behalten und ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 7. Versorgungsausgleichssachen (§ 111 Nr 7 FamFG).

Rn 11 Wegen des Verfahrensgegenstandes vgl § 217 FamFG, § 1587 BGB, §§ 1 ff VersAusglG. Zu diesen Verfahren gehören nur die unmittelbaren Streitigkeiten über den Versorgungsausgleich, wie die Grundentscheidung nach § 1587 BGB, der Ausschluss des Versorgungsausgleichs nach § 6 I Nr 2 VersAusglG, der Anspruch auf Auskunft nach § 4 VersAusglG, auf Abtretung nach § 21 VersAusglG...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VIII. Härtefälle.

Rn 2f § 27 ist auch im Abänderungsverfahren anwendbar (§ 52 I iVm § 226 III FamFG; vgl auch BGH FamRZ 16, 697 Rz 12). Härtegründe eröffnen jedoch für sich allein – dh ohne eine Wertänderung – nicht den Zugang zum Abänderungsverfahren (s § 51 Rn 4d). Es kann daher nicht geprüft werden, ob die Durchführung des Versorgungsausgleichs, sondern nur, ob die Abänderung der Ausgangse...mehr