Fachbeiträge & Kommentare zu Versorgungsausgleich

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Private Altersvo... / 3. Beispiele

Rz. 340 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Beispiel 1: Im Rahmen einer externen Teilung zahlt das Versicherungsunternehmen X, bei dem der Arbeitnehmerehegatte A eine betriebliche Altersversorgung über eine Direktversicherung (Kapitalversicherung mit Sparanteil) aufgebaut hat, den vom Familiengericht festgesetzten Ausgleichswert an das Versicherungsunternehmen Y zugunsten von Ehegatt...mehr

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FF 09/2024, Verbesserung de... / Einführung

Das Bundesministerium der Justiz hat heute einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von gewaltbetroffenen Personen im familiengerichtlichen Verfahren, zur Stärkung des Verfahrensbeistands und zur Anpassung sonstiger Verfahrensvorschriften veröffentlicht. Der Entwurf verfolgt insbesondere das Ziel, durch verschiedene Anpassungen der Vorschriften fü...mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / a) Möglichkeiten der schädlichen Verwendung

Rz. 217 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Eine schädliche Verwendung von gefördertem Altersvorsorgevermögen liegt beispielsweise in folgenden Fällen vor: (Teil-)Kapitalauszahlung aus einem geförderten Altersvorsorgevertrag an den Zulageberechtigten während der Ansparphase oder nach Beginn der Auszahlungsphase (§ 93 Abs. 1 Satz 1 und 2 EStG), soweit das Kapital nicht als Altersvorsor...mehr

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Jansen, SGB X § 74 Übermitt... / 2.2 Verfahren über den Versorgungsausgleich (Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b)

Rz. 9 Die Vorschriften über den zwischen geschiedenen Eheleuten durchzuführenden Versorgungsausgleich waren bis zum 31.8.2009 bestimmt durch die §§ 1587 ff. BGB bzw. die Vorschriften des Gesetzes zur Regelung von Härten im Versorgungsausgleich (VAHRG). Seit dem 1.9.2009 finden sich diese Vorschriften gebündelt im Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG). Die diesbezüglichen ...mehr

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Jansen, SGB X § 74 Übermittlung bei Verletzung der Unterhaltspflicht und beim Versorgungsausgleich

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 74 trat zum 1.1.1981 mit Einfügung des SGB X v. 18.8.1980 (BGBl. I S. 1469) in das Sozialgesetzbuch in Kraft. Er wurde durch das Zweite SGB-ÄndG v. 13.6.1994 (BGBl. I S. 1229) zum 1.7.1994 überarbeitet und um einen Satz 2 ergänzt, der die Übermittlung von Anschriftendaten an Privatpersonen zulässt (vgl. Rz. 22, 23). Durch das Gesetz zur Änderung des...mehr

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Jansen, SGB X § 74 Übermitt... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 § 74 Abs. 1 unterscheidet, ob bereits ein gerichtliches Verfahren wegen eines Unterhaltsanspruchs oder über den Versorgungsausgleich anhängig ist (Satz 1 Nr. 1) oder die Daten zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen oder Ausgleichsansprüchen im Rahmen des Versorgungsausgleichs außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens benötigt werden (Satz 1 Nr. 2) oder ob es um die...mehr

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Jansen, SGB X § 78 Zweckbin... / 2.3 Zusätzliche Voraussetzung für eine zulässige Übermittlung an nicht-öffentliche Stellen (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 10 Mit Abs. 1 Satz 2 wird seit dem 25.5.2018 geregelt, dass eine Übermittlung von Sozialdaten an eine nicht-öffentliche Stelle nur zulässig ist, wenn diese sich gegenüber der übermittelnden Stelle verpflichtet hat, die zu übermittelnden Sozialdaten entsprechend Abs. 1 Satz 1 nur für den Zweck zu verarbeiten, zu dem sie ihr übermittelt werden. Es handelt sich um eine in d...mehr

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Jansen, SGB X § 74 Übermitt... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 74 lässt eine Übermittlung von Sozialdaten ohne Einwilligung der betroffenen Person zu, wenn es um die Feststellung von Unterhaltsansprüchen oder die Durchführung des Versorgungsausgleichs bzw. um dessen Auswirkungen in bestimmten Steuersachverhalten geht (Abs. 1) und wenn es zu Zwecken des Auslandsunterhaltsgesetzes erforderlich ist (Abs. 2). Seit 25.5.2018 enthält w...mehr

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Jansen, SGB X § 74 Übermitt... / 2.8 Übermittlungsumfang nach Abs. 1

Rz. 26 Der Umfang der zulässig zu übermittelnden Daten wird in § 74 Abs. 1 durch das Erforderlichkeitsprinzip und den Zweck der Datenübermittlung bestimmt. Das bedeutet, dass von der Stelle nach § 35 SGB I grundsätzlich alle relevanten Daten übermittelt werden dürfen, die für die Durchführung des Versorgungsausgleichs oder im Zusammenhang mit Unterhaltsansprüchen nach Nr. 1...mehr

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Jansen, SGB X § 74 Übermitt... / 2.5 Anwendung der Öffnungsklausel nach § 22 EStG (Abs. 1 Satz 1 Nr. 3)

Rz. 19 Nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb Satz 2 EStG gehören zu den sonstigen Arten von Einkünften auch Leistungen, die auf Beiträgen beruhen, die oberhalb des Höchstbeitrages zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt wurden. Es muss sich um Beiträge bis zum 31.12.2004 handeln und diese müssen mindestens 10 Jahre oberhalb des Höchstbeitrages gezahlt worden ...mehr

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Jansen, SGB X § 74 Übermitt... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 74 trat zum 1.1.1981 mit Einfügung des SGB X v. 18.8.1980 (BGBl. I S. 1469) in das Sozialgesetzbuch in Kraft. Er wurde durch das Zweite SGB-ÄndG v. 13.6.1994 (BGBl. I S. 1229) zum 1.7.1994 überarbeitet und um einen Satz 2 ergänzt, der die Übermittlung von Anschriftendaten an Privatpersonen zulässt (vgl. Rz. 22, 23). Durch das Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzg...mehr

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Jansen, SGB X § 74 Übermitt... / 2.4 Geltendmachung eines Ausgleichsanspruchs (Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b)

Rz. 16 Ehegatten haben gegenseitige Auskunftsansprüche nach § 4 Abs. 1 VersAusglG zur Durchführung des Versorgungsausgleichs. Ersatzweise besteht nach § 4 Abs. 2 VersAusglG ein Auskunftsanspruch gegen die betroffenen Versorgungsträger. Rz. 17 Im Gegensatz zu Nr. 2 Buchst. a besteht nach Buchst. b für beide Beteiligte, also sowohl für die ausgleichsberechtigte als auch für die...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Verwaltung von Versorgungseinrichtungen i. S. d. Versicherungsaufsichtsgesetzes

Rz. 81 Unter die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG fallen auch Leistungen durch Unternehmer, die die Verwaltung von Versorgungseinrichtungen, welche Leistungen im Todes- oder Erlebensfall, bei Arbeitseinstellung oder bei Minderung der Erwerbstätigkeit vorsehen.[1] Unter die Aufsicht nach dem VAG fallen nach§ 1 Abs. 1 VAG Versicherungsunternehmen i. S. d. § 7 Nr. ...mehr

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§ 8 Einwendungen gegen den ... / 1. Kreis der Pflichtteilsberechtigten

Rz. 23 § 2333 Abs. 2 BGB erklärt die für Abkömmlinge bestehenden Pflichtteilsentziehungsgründe nach § 2333 Abs. 1 BGB auch hinsichtlich des Eltern- oder Ehegattenpflichtteils für entsprechend abwendbar. Mit der einhergehenden Beseitigung der Sondervorschriften des § 2334 BGB (a.F.) zur Entziehung des Pflichtteils gegenüber einem Elternteil und des § 2335 BGB (a.F.) zur Entzi...mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.12.2 KVdR-Voraussetzungen

Rz. 234 Die KVdR hängt materiell-rechtlich davon ab, dass die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Rente erfüllt sind, der Rentenantrag gestellt und die Vorversicherungszeit erfüllt ist. Für die KVdR sind jedoch weitere, in Abs. 1 Nr. 11 nicht ausdrücklich genannte Bedingungen zu erfüllen. Erforderlich ist ein inländischer Wohnsitz oder ständiger Aufenthalt im Inland (vgl....mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / I. Allgemeine Regeln

Rz. 203 Gesetzliche Bestimmungen über die Modalitäten einer Kapitalisierung haftpflichtrechtlicher Schadenersatzansprüche existieren nicht. Rz. 204 Zum Bewertungsgesetz § 6 Rdn 56 ff. Rz. 205 Die BarwertVO [161] ist außer Kraft getreten m.W.v. 1.9.2009;[162] siehe in der Nachfolge § 47 VersAusglG. [163] Rz. 206 Zur UVKapWertV [164] Rdn 210. 1. Drittleistungsträger Rz. 207 Gesetzlich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (6) "Rente mit 63"

Rz. 396 Die Rentenreform durch das RV-Leistungsverbesserungsgesetz[302] eröffnete zum 1.7.2014 insbesondere langjährig Versicherten, ohne große Einkommenseinbußen vorzeitig in den Ruhestand zu gehen. Wer mindestens 45 Jahre an Beitrags- und Berücksichtigungszeiten nachweisen kann und vor 1953 geboren ist, kann seit Juli 2014 eine abschlagsfreie Altersrente für besonders lang...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerliche Förderung der p... / b) Rückforderung von Zulagen

Rückforderungsfristen: Erkennt die ZfA, dass der Zulageanspruch ganz oder teilweise nicht besteht oder weggefallen ist, hat sie zu Unrecht gutgeschriebene oder ausgezahlte Zulagen mittels Datensatz vom Anbieter zurückzufordern. Hierbei gelten folgende Fristen: Beitragsjahre 2018 oder älter: Es gelten die allgemeinen Fristen der AO. Beitragsjahre 2019-2023: Die Überprüfung des ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerliche Förderung der p... / 4. Fazit

Das BMF nimmt auf mehr als 100 Seiten zum Bereich der privaten Altersvorsorge – speziell der Förderung durch Zulage und Sonderausgabenabzug, der nachgelagerten Besteuerung nach § 22 Nr. 5 EStG, der schädlichen Verwendung von Altersvorsorgevermögen, des Altersvorsorge-Eigenheimbetrags und der Tilgungsförderung für eine wohnungswirtschaftliche Verwendung, dem Pfändungsschutz, ...mehr

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FF 06/2024, Rechtsprechung ... / 4 Versorgungsausgleich

OLG Nürnberg, Beschl. v. 9.2.2024 – 11 UF 970/23 1. Besteht das Vertragsvermögen einer Riester-Rentenversicherung aus Fondsanteilen, die einer Veröffentlichungspflicht nach § 170 KAGB unterliegen, und einem konventionellen Vertragsvermögen, so muss beim Versorgungsausgleich die externe Teilung beider Vermögensbestandteile gesondert angeordnet werden. Eine Verzinsung zwischen ...mehr

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FF 06/2024, Rechtsprechung ... / 7 Verfahrenskostenhilfe

OLG Hamm, Beschl. v. 12.3.2024 – 4 WF 35/24 1. Die Möglichkeit zur Beantragung von Verfahrenskostenhilfe steht jedem formell Beteiligten unabhängig davon zu, ob er durch das Verfahren auch in materiellen Rechten beeinträchtigt werden kann. 2. Gleiches hat dann auch für die Frage der Berechtigung zur Einlegung einer sofortigen Beschwerde gegen die Versagung von Verfahrenskosten...mehr

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FF 06/2024, Steuerliche Fal... / b) Schenkung

Es kann vorkommen, dass ein Ehegatte aus einer moralischen Verpflichtung heraus auf gemeinsam erworbenes Vermögen verzichtet oder die Eheleute die Schenkung während der Ehe vornehmen, um die negativen Folgen eines Zugewinnausgleichs zu verhindern. In diesem Fall liegt grds. eine freigebige Zuwendung i.S.d. § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG vor, wenn die Übertragung nicht in einem gege...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 138 Berichtig... / 2.2.2 Offensichtlichkeit ("offenbar")

Rz. 5 Die Berichtigung einer Unrichtigkeit kommt nach § 138 nur in Betracht, wenn sie offenbar ist. Eine Unrichtigkeit ist offenbar, wenn die Unrichtigkeit sich aus dem Zusammenhang des Urteils selbst oder aus den Vorgängen bei seiner Verkündung ergibt und ohne Weiteres deutlich erkennbar ist (vgl. BGH, NJW 1993, 1400). Der Fehler im Ausdruck des Gewollten muss als solcher a...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.3 Pflichtversicherte der gesetzlichen Rentenversicherung (§ 10a Abs. 1 S. 1 Halbs. 1 EStG)

Rz. 35 Pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung sind u. a.[1]: unselbstständig Beschäftigte (Arbeitnehmer, § 1 SGB VI): Personen, die gegen Arbeitsentgelt oder zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind (§ 1 S. 1 Nr. 1 SGB VI), Auszubildende, die in einer außerbetrieblichen Einrichtung im Rahmen eines Berufsausbildungsvertrags nach dem Berufsbildungsgesetz ausge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 3 Altersvorsorgebeiträge

Rz. 56 Als Sonderausgaben abziehbar sind die nach Abschn. XI geförderten und gem. § 10a Abs. 5 EStG vom Anbieter der zentralen Stelle mitgeteilten Altersvorsorgebeiträge zzgl. der dem Stpfl. nach Abschn. XI zustehenden Zulage – mit Ausnahme der Einmalzulage für Berufseinsteiger (Rz. 58) – bis zu dem in § 10a Abs. 1 S. 1 EStG genannten Höchstbetrag. Rz. 57 Altersvorsorgebeiträ...mehr

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ABC der Werbungskosten / Versorgungsausgleich

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Beitrag aus Finance Office Professional
ABC der Werbungskosten / Ehescheidung

Literatur: Tiedke, FR 1985, 631; Tiedke, BB 1988, 2079 Aufwendungen für eine Ehescheidung und die Scheidungsfolgen sind immer privat veranlasst. Die Scheidung betrifft den personenrechtlichen Status des Stpfl. und kann daher nicht mit der beruflichen Sphäre zusammenhängen. Das gilt auch, wenn der Stpfl. im Hinblick auf seine berufliche Stellung einer großzügigen Regelung der ...mehr

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FF 05/2024, Rechtsprechung ... / 6 Versorgungsausgleich

OLG Stuttgart, Beschl. v. 31.10.2023 – 17 UF 149/22 1. Die Vorschrift des § 31 VersAusglG setzt nicht voraus, dass der Tod eines Ehegatten zu einem Zeitpunkt eintritt, zu dem das Verfahren über den Versorgungsausgleich bereits anhängig war. Aus welchem Grund der Versorgungsausgleich zu Lebzeiten eines Ehegatten nicht durchgeführt wurde, ist unerheblich. 2. Ein extern zu teilen...mehr

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FF 05/2024, Nebengüterrecht... / II. Materielles Nebengüterrecht

Ehebezogene Zuwendung Eine Entscheidung des AG Hamburg[35] befasst sich mit der (neben)güterrechtlichen Behandlungen von Zuwendungen (hier: Geld) des einen an den anderen Ehegatten vor der Eheschließung. Diese sind nicht nach BGB privilegiert[36] und als Endvermögen, soweit dann noch vorhanden, über den Zugewinnausgleich zu teilen. So war es aber nicht. Der spätere Ehemann üb...mehr

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FF 05/2024, Gebühren für au... / 2 Anmerkung

Die knapp begründete Entscheidung des OLG Köln gibt ungeachtet dessen Anlass, zu einigen hier angesprochenen Fragen ausführlicher Stellung zu nehmen. Sachverhalt Im Scheidungsverbundverfahren waren neben dem Versorgungsausgleich auch die Folgesachen Unterhalt und Zugewinn anhängig. Während des Verfahrens hatten sich die beteiligten Eheleute unter Mitwirkung ihrer Anwälte durch...mehr

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FF 05/2024, Einführung der ... / 3. Inhalte

In den Modulen 1 bis 3 werden rechtliche Konsequenzen vorgesehen, die im Wesentlichen bereits jetzt durch einfache schriftliche Vollmachten herbeigeführt werden können. Der Schaffung eines gesonderten Gesetzes dazu bedarf es daher nicht. Das zentrale Thema der wechselseitigen Verantwortungsübernahme, das "Beisteuern" von laufenden Geldleistungen zur Deckung des täglichen Beda...mehr

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Jansen, SGB X § 68 Übermitt... / 2.1.1.3 Gerichte

Rz. 7 Die Übermittlungsbefugnis gegenüber Gerichten ist unabhängig von der Art des Gerichts bzw. dem Gerichtszweig. Neben den Gerichten der Zivilgerichtsbarkeit (einschließlich der freiwilligen Gerichtsbarkeit) und der Strafgerichtsbarkeit zählen dazu: die Finanzgerichte, die Arbeitsgerichte, die Verwaltungsgerichte, die Ehrengerichte der öffentlich-rechtlichen Körperschaften und...mehr

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Jansen, SGB VI § 207 Nachza... / 2.1.1 Nachweis der Versicherteneigenschaft

Rz. 4 Nach dem Wortlaut des § 207 Abs. 1 steht die Möglichkeit der Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen für Zeiten einer schulischen Ausbildung nur Versicherten offen. Die Versicherteneigenschaft liegt vor, wenn für eine Person mindestens ein Pflicht- oder freiwilliger Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt worden ist oder als gezahlt gilt. Als fiktive Pflichtb...mehr

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§ 7 Grunderwerbsteuer / IV. Grundstückserwerb durch Ehegatten/Lebenspartner

Rz. 71 Einen weiteren Befreiungstatbestand regelt § 3 Nr. 4 GrEStG, der den Grundstückserwerb durch den Ehegatten oder den Lebenspartner des Veräußerers von der Besteuerung ausnimmt.[120] Voraussetzung für die Anwendbarkeit ist, dass die Ehe bzw. Lebenspartnerschaft zum Zeitpunkt der Grundstücksübertragung wirksam besteht.[121] Grundstücksübertragungen zwischen Verlobten sin...mehr

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Jansen, SGB VI § 76a Zuschl... / 2.1.1.2 Entgeltpunkten Versorgungsausgleich – Umrechnungsfaktoren – Verordnungsermächtigungen

Rz. 10 Die Umrechnungsfaktoren für die Ermittlung der Entgeltpunkte aus dem Versorgungsausgleich werden auf der Grundlage der Verordnungsermächtigungen in den §§ 187 Abs. 3 Satz 2, 281a Abs. 3 (Sonderregelung Ost) vom zuständigen Bundesministerium jährlich festgesetzt und im Bundesgesetzblatt bekannt gegeben. Die Umrechnungsfaktoren ergeben sich aus der Bekanntmachung der Um...mehr

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Jansen, SGB VI § 76c Zuschl... / 2.1.1 Grundsatz – Rentensplitting

Rz. 10 Abs. 1 bestimmt – wie § 76 Abs. 1 für den Versorgungsausgleich –, dass ein vom Rentenversicherungsträger durchgeführtes bestandskräftiges Rentensplitting durch Zu- oder Abschläge an Entgeltpunkten (vgl. § 66 Abs. 1 Nr. 4 i. V. m. § 64) rentenmäßig umgesetzt wird. Die Vorschrift lehnt sich an die entsprechenden Regelungen über Zu- und Abschläge bei einem durchgeführten...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 11... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Einweisungsvorschriften stellen eine erste Ausgestaltung sozialer Rechte i. S. d. § 1 dar. Unter Sozialleistung ist zunächst eine individuelle Begünstigung für den Einzelnen zu verstehen, die sich insbesondere als wirtschaftlicher Vorteil darstellen kann. Im Regelfall wird eine Sozialleistung durch einen eingetretenen Bedarf ausgelöst, der Bedarfssituation kann auc...mehr

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Jansen, SGB VI § 71 Entgelt... / 2.3.2 Gleichmäßige Verteilung (Satz 2)

Rz. 29 Die zusätzlichen Entgeltpunkte sind nach Satz 2 zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Kalendermonate mit beitragsgeminderten Zeiten zu verteilen, um so ggf. in einen Versorgungsausgleich einbezogen werden zu können (vgl. hierzu auch GRA der DRV zu § 71 SGB VI, Stand: 20.12.2019, Anm. 3.2).mehr

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Jansen, SGB VI § 76a Zuschl... / 2.1.1.1 Funktion des § 76a und ratio legis

Rz. 7 Eine nach dem Rentenrecht generell mögliche vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters führt zu einer längeren Rentenbezugsdauer, was wiederum (regelmäßig) durch eine entsprechende Rentenminderung durch Berücksichtigung des Zugangsfaktors nach § 77 kompensiert wird. Diese geminderte Rente kann durch Beitragszahlung gemäß § 187a wiederum reduziert oder ausgegl...mehr

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Jansen, SGB VI § 76a Zuschl... / 2.1.2.4 Berechnungsbeispiel

Rz. 20 Praxis-Beispiel a) Berechnung von zusätzlichen Entgeltpunkten für die allgemeine Rentenversicherungmehr

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Jansen, SGB VI § 76a Zuschl... / 2.2.1.1 Alters- und Erziehungsrenten

Rz. 37 Beiträge, die nach Beginn einer Alters- oder Erziehungsrente gezahlt worden sind, führen zur Neuberechnung der Rente (so die ausdrückliche gesetzgeberische Zielsetzung, vgl. BT-Drs. 13/4336 S. 22). Das geschieht wie beim Versorgungsausgleich (vgl. § 76 Abs. 7) in der Weise, dass die bisherigen Entgeltpunkte unverändert übernommen und um den Zuschlag an Entgeltpunkten ...mehr

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Jansen, SGB VI § 76c Zuschl... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die durch Art. 1 des Altersvermögensergänzungsgesetzes (AVmEG) v. 21.3.2001 (BGBl. I S. 403) eingefügte Vorschrift ist am 1.1.2002 in Kraft getreten. Sie wurde durch das Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts v. 15.12.2004 (BGBl. I S. 3396) ab 1.1.2005 geändert: In Abs. 1–3 sind aufgrund der Einbeziehung von eingetragenen Lebenspartnerschaften u. a. in...mehr

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Jansen, SGB VI § 76c Zuschl... / 1.1 Inhalt der Regelung

Rz. 3 § 76c regelt, wie ein im Rahmen des Rentensplittings unter Eheleuten (vgl. §§ 120a bis 120c) bzw. unter Lebenspartnern (§ 120e, vgl. Komm. hierzu) durchgeführtes Einzelsplitting bei der Rente in Anlehnung an die Regelungen für den Versorgungsausgleich (§ 76 Abs. 1, 6, 7) zu berücksichtigen ist (vgl. BT-Drs. 14/4595 S. 48). Rz. 4 Für das Rentensplittung unter Lebenspartn...mehr

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Jansen, SGB VI § 76a Zuschl... / 2.1.1.3 Berechnungsformel

Rz. 11 Entgeltpunkte nach § 76a Abs. 1 (für Beiträgen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters) und nach Abs. 2 (Beiträgen bei Abfindungen) werden nach demselben Prinzip ermittelt. Die Berechnungsformel gilt daher für alle Anwendungsfälle des § 76a. Die (wirksam nach § 187a) gezahlten Beiträge werden mit dem zum Zeitpunkt der Zahlung maßgebenden Umrechnungsfa...mehr

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Jansen, SGB VI § 76a Zuschl... / 2.1.2.2 Zeitpunkt der Beitragszahlung und Zahlungsfiktion sowie Teilzahlungen

Rz. 13 Zugrunde zu legen ist der im Zeitpunkt der Beitragszahlung bzw. der Zahlungsfiktion (vgl. folgende Ausführungen) geltende Faktor für die allgemeine Rentenversicherung und/oder für die knappschaftliche Rentenversicherung (z. B. für die allgemeine Rentenversicherung 0,0001418630 zur Errechnung von Entgeltpunkten [Ost] bei einer Beitragszahlung im Jahr 2019); vgl. zum Um...mehr

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Jansen, SGB VI § 64 Rentenf... / 2.2 Berechnungszeitpunkt und Berechnungsmodalitäten

Rz. 26 Der für die Berechnung nach dieser Rentenformel maßgebliche Berechnungszeitpunkt folgt dem sog. Rentenbeginnprinzip; §§ 75, 300 (vgl. herzu auch GRA der DRV zu § 64 SGB VI, Stand: 13.7.2015, Anm. 3). Dabei ist der Rentenbeginn nach § 99 Abs. 1 regelmäßig mit dem Rentenantrag verknüpft. Rentenbeginn i. S. v. §§ 64, 72 ist der Zeitpunkt, zu dem der Rechtsinhaber zum ers...mehr

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Jansen, SGB VI § 63 Grundsätze / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 64 Borth, Vorgezogene Angleichung der aktuellen Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung zum 1.7.2023, FamRZ 2023, 1186. Cirsovius, Berechnung von Abschlägen bei vorzeitigem Altersrentenbezug – Besprechung des Urteils des BSG vom 11.12.2019 – B 13 R 7/19 R, SGb 2020, 401. Deeken/Freudenberg, Inflation trifft Rente – Welche Maßnahmen haben unsere Nachbarländer im ...mehr

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Jansen, SGB VI § 76a Zuschl... / 2.1.3 Umrechnungsfaktor Abfindung (Nachzahlung nach § 187b) – Abs. 2

Rz. 21 Abs. 2 regelt die Möglichkeit von rentensteigernden Zuschläge an Entgeltpunkten bei Abfindungen. Nach § 187b Abs. 1 können Versicherte, die eine Abfindung für eine unverfallbare betriebliche Altersversorgung erhalten haben, binnen eines Jahres nach Zahlung der Abfindung Beiträge bis zur Höhe der Abfindung in die Rentenversicherung einzahlen. Für diese Beiträge werden ...mehr

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Jansen, SGB VI § 63 Grundsätze / 2.1 Äquivalenzprinzip – Grundsatz der Lebensleistung bei der Rentenberechnung nach Abs. 1

Rz. 11 Abs. 1 ist die Kernvorschrift zur Ermittlung der Höhe einer Rente. Die Regelung stellt das beherrschende Prinzip des Rentenrechts dar. Sinn der Regelung ist die Festschreibung das rentenrechtlichen Prinzips der Lebensleistung bzw. des Äquivalenzprinzips. Das prägende Prinzip der Teilhabeäquivalenz besagt, dass die Rangordnung der Rentenleistung grundsätzlich der Rango...mehr

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Jansen, SGB VI § 76a Zuschl... / 2.1.4 Rechtsfolge – Gutschrift im Rentenkonto des Versicherten

Rz. 32 Rechtsfolge ist die Ermittlung von Entgeltpunkte. Nach Abs. 2 erfolgt die Ermittlung der Zuschläge, indem die gezahlten Beiträge mit dem im Zeitpunkt der Zahlung maßgebenden Umrechnungsfaktor für die Ermittlung von Entgeltpunkten im Rahmen des Versorgungsausgleichs vervielfältigt werden (vgl. auch BT-Drs. 13/8011 S. 57). Rz. 33 Die zusätzlichen Entgeltpunkte aus der Za...mehr