Fachbeiträge & Kommentare zu Versorgungsausgleich

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.3 Pflichtversicherte der gesetzlichen Rentenversicherung (§ 10a Abs. 1 S. 1 Halbs. 1 EStG)

Rz. 35 Pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung sind u. a.[1]: unselbstständig Beschäftigte (Arbeitnehmer, § 1 SGB VI): Personen, die gegen Arbeitsentgelt oder zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind (§ 1 S. 1 Nr. 1 SGB VI), Auszubildende, die in einer außerbetrieblichen Einrichtung im Rahmen eines Berufsausbildungsvertrags nach dem Berufsbildungsgesetz ausge...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 3 Altersvorsorgebeiträge

Rz. 56 Als Sonderausgaben abziehbar sind die nach Abschn. XI geförderten und gem. § 10a Abs. 5 EStG vom Anbieter der zentralen Stelle mitgeteilten Altersvorsorgebeiträge zzgl. der dem Stpfl. nach Abschn. XI zustehenden Zulage – mit Ausnahme der Einmalzulage für Berufseinsteiger (Rz. 58) – bis zu dem in § 10a Abs. 1 S. 1 EStG genannten Höchstbetrag. Rz. 57 Altersvorsorgebeiträ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
ABC der Werbungskosten / Versorgungsausgleich

mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
ABC der Werbungskosten / Ehescheidung

Literatur: Tiedke, FR 1985, 631; Tiedke, BB 1988, 2079 Aufwendungen für eine Ehescheidung und die Scheidungsfolgen sind immer privat veranlasst. Die Scheidung betrifft den personenrechtlichen Status des Stpfl. und kann daher nicht mit der beruflichen Sphäre zusammenhängen. Das gilt auch, wenn der Stpfl. im Hinblick auf seine berufliche Stellung einer großzügigen Regelung der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 05/2024, Rechtsprechung ... / 6 Versorgungsausgleich

OLG Stuttgart, Beschl. v. 31.10.2023 – 17 UF 149/22 1. Die Vorschrift des § 31 VersAusglG setzt nicht voraus, dass der Tod eines Ehegatten zu einem Zeitpunkt eintritt, zu dem das Verfahren über den Versorgungsausgleich bereits anhängig war. Aus welchem Grund der Versorgungsausgleich zu Lebzeiten eines Ehegatten nicht durchgeführt wurde, ist unerheblich. 2. Ein extern zu teilen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 05/2024, Nebengüterrecht... / II. Materielles Nebengüterrecht

Ehebezogene Zuwendung Eine Entscheidung des AG Hamburg[35] befasst sich mit der (neben)güterrechtlichen Behandlungen von Zuwendungen (hier: Geld) des einen an den anderen Ehegatten vor der Eheschließung. Diese sind nicht nach BGB privilegiert[36] und als Endvermögen, soweit dann noch vorhanden, über den Zugewinnausgleich zu teilen. So war es aber nicht. Der spätere Ehemann üb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 05/2024, Einführung der ... / 3. Inhalte

In den Modulen 1 bis 3 werden rechtliche Konsequenzen vorgesehen, die im Wesentlichen bereits jetzt durch einfache schriftliche Vollmachten herbeigeführt werden können. Der Schaffung eines gesonderten Gesetzes dazu bedarf es daher nicht. Das zentrale Thema der wechselseitigen Verantwortungsübernahme, das "Beisteuern" von laufenden Geldleistungen zur Deckung des täglichen Beda...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 05/2024, Gebühren für au... / 2 Anmerkung

Die knapp begründete Entscheidung des OLG Köln gibt ungeachtet dessen Anlass, zu einigen hier angesprochenen Fragen ausführlicher Stellung zu nehmen. Sachverhalt Im Scheidungsverbundverfahren waren neben dem Versorgungsausgleich auch die Folgesachen Unterhalt und Zugewinn anhängig. Während des Verfahrens hatten sich die beteiligten Eheleute unter Mitwirkung ihrer Anwälte durch...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB X § 68 Übermitt... / 2.1.1.3 Gerichte

Rz. 7 Die Übermittlungsbefugnis gegenüber Gerichten ist unabhängig von der Art des Gerichts bzw. dem Gerichtszweig. Neben den Gerichten der Zivilgerichtsbarkeit (einschließlich der freiwilligen Gerichtsbarkeit) und der Strafgerichtsbarkeit zählen dazu: die Finanzgerichte, die Arbeitsgerichte, die Verwaltungsgerichte, die Ehrengerichte der öffentlich-rechtlichen Körperschaften und...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 207 Nachza... / 2.1.1 Nachweis der Versicherteneigenschaft

Rz. 4 Nach dem Wortlaut des § 207 Abs. 1 steht die Möglichkeit der Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen für Zeiten einer schulischen Ausbildung nur Versicherten offen. Die Versicherteneigenschaft liegt vor, wenn für eine Person mindestens ein Pflicht- oder freiwilliger Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt worden ist oder als gezahlt gilt. Als fiktive Pflichtb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Grunderwerbsteuer / IV. Grundstückserwerb durch Ehegatten/Lebenspartner

Rz. 71 Einen weiteren Befreiungstatbestand regelt § 3 Nr. 4 GrEStG, der den Grundstückserwerb durch den Ehegatten oder den Lebenspartner des Veräußerers von der Besteuerung ausnimmt.[120] Voraussetzung für die Anwendbarkeit ist, dass die Ehe bzw. Lebenspartnerschaft zum Zeitpunkt der Grundstücksübertragung wirksam besteht.[121] Grundstücksübertragungen zwischen Verlobten sin...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 76a Zuschl... / 2.1.1.2 Entgeltpunkten Versorgungsausgleich – Umrechnungsfaktoren – Verordnungsermächtigungen

Rz. 10 Die Umrechnungsfaktoren für die Ermittlung der Entgeltpunkte aus dem Versorgungsausgleich werden auf der Grundlage der Verordnungsermächtigungen in den §§ 187 Abs. 3 Satz 2, 281a Abs. 3 (Sonderregelung Ost) vom zuständigen Bundesministerium jährlich festgesetzt und im Bundesgesetzblatt bekannt gegeben. Die Umrechnungsfaktoren ergeben sich aus der Bekanntmachung der Um...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen / Sommer, SGB I § 11... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Einweisungsvorschriften stellen eine erste Ausgestaltung sozialer Rechte i. S. d. § 1 dar. Unter Sozialleistung ist zunächst eine individuelle Begünstigung für den Einzelnen zu verstehen, die sich insbesondere als wirtschaftlicher Vorteil darstellen kann. Im Regelfall wird eine Sozialleistung durch einen eingetretenen Bedarf ausgelöst, der Bedarfssituation kann auc...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 76c Zuschl... / 2.1.1 Grundsatz – Rentensplitting

Rz. 10 Abs. 1 bestimmt – wie § 76 Abs. 1 für den Versorgungsausgleich –, dass ein vom Rentenversicherungsträger durchgeführtes bestandskräftiges Rentensplitting durch Zu- oder Abschläge an Entgeltpunkten (vgl. § 66 Abs. 1 Nr. 4 i. V. m. § 64) rentenmäßig umgesetzt wird. Die Vorschrift lehnt sich an die entsprechenden Regelungen über Zu- und Abschläge bei einem durchgeführten...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 76a Zuschl... / 2.1.1.1 Funktion des § 76a und ratio legis

Rz. 7 Eine nach dem Rentenrecht generell mögliche vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters führt zu einer längeren Rentenbezugsdauer, was wiederum (regelmäßig) durch eine entsprechende Rentenminderung durch Berücksichtigung des Zugangsfaktors nach § 77 kompensiert wird. Diese geminderte Rente kann durch Beitragszahlung gemäß § 187a wiederum reduziert oder ausgegl...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 76a Zuschl... / 2.1.2.4 Berechnungsbeispiel

Rz. 20 Praxis-Beispiel a) Berechnung von zusätzlichen Entgeltpunkten für die allgemeine Rentenversicherungmehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 76a Zuschl... / 2.2.1.1 Alters- und Erziehungsrenten

Rz. 37 Beiträge, die nach Beginn einer Alters- oder Erziehungsrente gezahlt worden sind, führen zur Neuberechnung der Rente (so die ausdrückliche gesetzgeberische Zielsetzung, vgl. BT-Drs. 13/4336 S. 22). Das geschieht wie beim Versorgungsausgleich (vgl. § 76 Abs. 7) in der Weise, dass die bisherigen Entgeltpunkte unverändert übernommen und um den Zuschlag an Entgeltpunkten ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 76c Zuschl... / 1.1 Inhalt der Regelung

Rz. 3 § 76c regelt, wie ein im Rahmen des Rentensplittings unter Eheleuten (vgl. §§ 120a bis 120c) bzw. unter Lebenspartnern (§ 120e, vgl. Komm. hierzu) durchgeführtes Einzelsplitting bei der Rente in Anlehnung an die Regelungen für den Versorgungsausgleich (§ 76 Abs. 1, 6, 7) zu berücksichtigen ist (vgl. BT-Drs. 14/4595 S. 48). Rz. 4 Für das Rentensplittung unter Lebenspartn...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 76c Zuschl... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die durch Art. 1 des Altersvermögensergänzungsgesetzes (AVmEG) v. 21.3.2001 (BGBl. I S. 403) eingefügte Vorschrift ist am 1.1.2002 in Kraft getreten. Sie wurde durch das Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts v. 15.12.2004 (BGBl. I S. 3396) ab 1.1.2005 geändert: In Abs. 1–3 sind aufgrund der Einbeziehung von eingetragenen Lebenspartnerschaften u. a. in...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 71 Entgelt... / 2.3.2 Gleichmäßige Verteilung (Satz 2)

Rz. 29 Die zusätzlichen Entgeltpunkte sind nach Satz 2 zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Kalendermonate mit beitragsgeminderten Zeiten zu verteilen, um so ggf. in einen Versorgungsausgleich einbezogen werden zu können (vgl. hierzu auch GRA der DRV zu § 71 SGB VI, Stand: 20.12.2019, Anm. 3.2).mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 76a Zuschl... / 2.1.1.3 Berechnungsformel

Rz. 11 Entgeltpunkte nach § 76a Abs. 1 (für Beiträgen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters) und nach Abs. 2 (Beiträgen bei Abfindungen) werden nach demselben Prinzip ermittelt. Die Berechnungsformel gilt daher für alle Anwendungsfälle des § 76a. Die (wirksam nach § 187a) gezahlten Beiträge werden mit dem zum Zeitpunkt der Zahlung maßgebenden Umrechnungsfa...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 76a Zuschl... / 2.1.2.2 Zeitpunkt der Beitragszahlung und Zahlungsfiktion sowie Teilzahlungen

Rz. 13 Zugrunde zu legen ist der im Zeitpunkt der Beitragszahlung bzw. der Zahlungsfiktion (vgl. folgende Ausführungen) geltende Faktor für die allgemeine Rentenversicherung und/oder für die knappschaftliche Rentenversicherung (z. B. für die allgemeine Rentenversicherung 0,0001418630 zur Errechnung von Entgeltpunkten [Ost] bei einer Beitragszahlung im Jahr 2019); vgl. zum Um...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 64 Rentenf... / 2.2 Berechnungszeitpunkt und Berechnungsmodalitäten

Rz. 26 Der für die Berechnung nach dieser Rentenformel maßgebliche Berechnungszeitpunkt folgt dem sog. Rentenbeginnprinzip; §§ 75, 300 (vgl. herzu auch GRA der DRV zu § 64 SGB VI, Stand: 13.7.2015, Anm. 3). Dabei ist der Rentenbeginn nach § 99 Abs. 1 regelmäßig mit dem Rentenantrag verknüpft. Rentenbeginn i. S. v. §§ 64, 72 ist der Zeitpunkt, zu dem der Rechtsinhaber zum ers...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 63 Grundsätze / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 64 Borth, Vorgezogene Angleichung der aktuellen Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung zum 1.7.2023, FamRZ 2023, 1186. Cirsovius, Berechnung von Abschlägen bei vorzeitigem Altersrentenbezug – Besprechung des Urteils des BSG vom 11.12.2019 – B 13 R 7/19 R, SGb 2020, 401. Deeken/Freudenberg, Inflation trifft Rente – Welche Maßnahmen haben unsere Nachbarländer im ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 76a Zuschl... / 2.1.3 Umrechnungsfaktor Abfindung (Nachzahlung nach § 187b) – Abs. 2

Rz. 21 Abs. 2 regelt die Möglichkeit von rentensteigernden Zuschläge an Entgeltpunkten bei Abfindungen. Nach § 187b Abs. 1 können Versicherte, die eine Abfindung für eine unverfallbare betriebliche Altersversorgung erhalten haben, binnen eines Jahres nach Zahlung der Abfindung Beiträge bis zur Höhe der Abfindung in die Rentenversicherung einzahlen. Für diese Beiträge werden ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 63 Grundsätze / 2.1 Äquivalenzprinzip – Grundsatz der Lebensleistung bei der Rentenberechnung nach Abs. 1

Rz. 11 Abs. 1 ist die Kernvorschrift zur Ermittlung der Höhe einer Rente. Die Regelung stellt das beherrschende Prinzip des Rentenrechts dar. Sinn der Regelung ist die Festschreibung das rentenrechtlichen Prinzips der Lebensleistung bzw. des Äquivalenzprinzips. Das prägende Prinzip der Teilhabeäquivalenz besagt, dass die Rangordnung der Rentenleistung grundsätzlich der Rango...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 76a Zuschl... / 2.1.4 Rechtsfolge – Gutschrift im Rentenkonto des Versicherten

Rz. 32 Rechtsfolge ist die Ermittlung von Entgeltpunkte. Nach Abs. 2 erfolgt die Ermittlung der Zuschläge, indem die gezahlten Beiträge mit dem im Zeitpunkt der Zahlung maßgebenden Umrechnungsfaktor für die Ermittlung von Entgeltpunkten im Rahmen des Versorgungsausgleichs vervielfältigt werden (vgl. auch BT-Drs. 13/8011 S. 57). Rz. 33 Die zusätzlichen Entgeltpunkte aus der Za...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 04/2024, Deutscher Famil... / II. Versorgungsausgleich

1. Der Gesetzgeber wird aufgerufen, die Einbeziehung von Anrechten, die im Verfahren zum Wertausgleich bei der Scheidung vergessen, übersehen oder verschwiegen worden sind, in den Wertausgleich nach der Scheidung zu ermöglichen (AK 2). 2. Der Gesetzgeber wird aufgerufen, den persönlichen Anwendungsbereich der §§ 2 Abs. 2 Nr. 3, 17 und 45 VersAusglG nicht auf "Anrechte im Sinn...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 04/2024, Rechtsprechung ... / 5 Versorgungsausgleich

BGH, Beschl. v. 31.1.2024 – XII ZB 343/23 a) Zur Berechnung der schuldrechtlichen Ausgleichsrente nach einem im Erstverfahren durchgeführten Teilausgleich im Wege des (hier analogen) Quasi-Splittings. b) Beiträge für eine private Krankenversicherung sind als vergleichbare Aufwendungen im Sinne von § 20 Abs. 1 S. 2 VersAusglG nur abzugsfähig, soweit sie auf Vertragsleistungen e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 04/2024, Deutscher Famil... / III. Versorgungsausgleich

Der nachweisfreie Höchstbetrag für Kosten der internen Teilung (derzeit 50,00 EUR), bis zu dem gem. § 13 VersAusglG Kosten interner Teilung (innerhalb der Grenze von 2-3 % des Ehezeitanteils) ohne nähere Darlegung erhoben werden können, sollte an heutige Parameter angepasst und künftig dynamisiert werden (AK 2).mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 04/2024, Altersunterhalt... / 1 Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Die Beteiligten haben am 0.0.2007 geheiratet. Zu diesem Zeitpunkt war die Antragstellerin 52 Jahre und der Antragsgegner 51 Jahre alt. [2] Die Trennung erfolgte im Mai 2020 zunächst in der ehelichen Wohnung, einer Doppelhaushälfte, die die Antragstellerin im Zusammenhang mit der Eheschließung nach dem Verkauf ihrer bestehenden Immobilie und zusätzlicher Aufnahm...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 04/2024, Altersunterhalt... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung ist für den Praktiker von Bedeutung, da sie wichtige Grundlagen zum nachehelichen Unterhalt zwischen Rentnern beinhaltet. Der Anspruch des geschiedenen Ehemannes auf Altersunterhalt richtet sich gem. § 1571 BGB gegen die geschiedene Ehefrau. Die Eheleute haben 2007 geheiratet (Ehemann 51 Jahre alt, Ehefrau 52 Jahre alt). Die Ehescheidung erfolgte rechtskräfti...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 04/2024, Erledigung der ... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligten schlossen im Jahr 1992 die Ehe. Sie trennten sich im Januar 2016. Der Scheidungsantrag des Antragstellers (im Folgenden: Ehemann) ist der Antragsgegnerin (im Folgenden: Ehefrau) am 17.2.2017 zugestellt worden. Die Ehefrau hat im Scheidungsverbundverfahren im April 2017 einen Stufenantrag auf Zugewinnausgleich anhängig gemacht. [2] In einem weite...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 04/2024, Sachverhaltserm... / b) Feststellungslast

In Bezug auf die materiellen Scheidungsvoraussetzungen trifft den Antragsteller die Feststellungslast für Zulässigkeit und die materiellen Scheidungsvoraussetzungen eines Scheidungsantrags, den scheidungsunwilligen Ehegatten jedoch für behauptete Versöhnungsversuche.[8] Wird ein Scheidungsantrag zu früh gestellt, droht eine Terminierung und bei Nichtvorliegen der materiellen ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Pauschbetrag bei Einnahmen gemäß § 22 Nr 1, 1a und 5 EStG (§ 9a S 1 Nr 3 EStG)

Rn. 14 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die Tatbestände aus dem vorherigen § 22 Nr 1a, 1b und 1c EStG sind – ohne materielle Änderung – im neuen § 22 Nr 1a EStG zusammengefasst worden. Als Folge davon ist zeitgleich ab 01.01.2015 in § 9a S 1 Nr 3 EStG die Bezugnahme auf § 22 Nr 1b und 1c EStG gestrichen worden (s Rn 1). Die Empfänger von wiederkehrenden Bezügen (§ 22 Nr 1 EStG), von ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Wachstumschancengesetz: Übe... / 2.9 Abfindung einer Kleinbetragsrente, § 10 Abs. 1 Nr. 2 Satz 3 EStG (keine Änderung durch VA)

Auch während der Auszahlungsphase wird die Abfindung einer Kleinbetragsrente möglich sein, wenn die bisherige Rente aufgrund der Durchführung des Versorgungsausgleichs den Wert einer Kleinbetragsrente erreicht oder diesen Wert unterschreitet. Gilt ab VZ 2024mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 76 Zuschlä... / 2.1 Grundsatz – Zu- und Abschläge bei durchgeführter Versorgungsausgleich (Abs. 1)

Rz. 13 Die Vorschrift enthält in Abs. 1 den Grundsatz, dass bei der Rente ein zugunsten oder zulasten von Versicherten durchgeführter Versorgungsausgleich durch einen Zuschlag (Abs. 2) oder Abschlag (Abs. 3) an Entgeltpunkten berücksichtigt wird. Sofern beim Familiengericht ein Versorgungsausgleichsverfahren bis zum 31.8.2009 eingeleitet worden ist und die Entscheidung hierüb...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 76 Zuschlä... / 2.3 Versorgungsausgleich zulasten des Versicherten (Abs. 3)

Rz. 41 Die Übertragung von Rentenanwartschaften (Splitting, § 10 VersAusglG ) zulasten des Versicherten führt bei ihm zu einem sofortigen Abschlag an Entgeltpunkten, Abs. 3 (zur Rentenangleichung ab 1.7.2024 vgl. Komm. zu Rz. 24 - Entgeltpunkte allgemeine Rentenversicherung Ost/West). Abs. 3 korrespondiert insoweit mit § 66 Abs. 1 Nr. 4, der Zuschläge oder Abschläge aus einem...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 76 Zuschläge oder Abschläge beim Versorgungsausgleich

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die am 1.1.1992 in Kraft getretene Vorschrift ist geändert worden: ab 1.1.2005 durch das Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts v. 15.12.2004 (LPartG) (BGBl. I S. 3396). In Abs. 2, 4 und 6 wurden aufgrund der Einbeziehung von eingetragenen Lebenspartnerschaften u. a. in das Rentensplitting und den Versorgungsausgleich die Wörter "oder...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 76 Zuschlä... / 2.1.1 Versorgungsausgleich

Rz. 15 Der Ausgleich von im In- oder Ausland bestehenden Anrechten, insbesondere aus der gesetzlichen Rentenversicherung, findet zwischen den geschiedenen Ehegatten nach Maßgabe des Versorgungsausgleichsgesetzes statt. Das ordnet § 1587 BGB ausdrücklich an. Grundregeln über die auszugleichenden Anrechte finden sich daher in §§ 1 bis 3 VersAusglG; der Wertausgleich bei der Sc...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 76 Zuschlä... / 2.1.2 Wirksamkeit des Versorgungsausgleichs

Rz. 16 Abs. 1 gibt auch den Zeitpunkt vor, zu dem einen Zuschlag oder Abschlag an Entgeltpunkten frühestens Berücksichtigung finden kann. Das Gesetz knüpft insoweit an die Durchführung des Versorgungsausgleichs an. Erst wenn der Versorgungsausgleich i. S. d. Gesetzes durchgeführt ist, tritt dessen Wirksamkeit ein. Rz. 17 Der Begriff "durchgeführt" wird durch § 52 Abs. 1 Satz ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 76 Zuschlä... / 1.5 Änderung der Regelungen über den Versorgungsausgleich zum 1.1.2009

Rz. 8 Zum besseren Verständnis werden kurz die Unterschiede zwischen dem bisherigen und dem aktuellen, ab 1.9.2009 geltenden Recht erläutert: 1.5.1 Altes Recht Rz. 9 Rechtslage vor dem 1.9.2009: Das Familiengericht hatte rechtsverbindlich über den Ausgleich der von den Eheleuten bzw. Lebenspartnern erworbenen Versorgungsanrechte zu entscheiden. Es stellte insoweit fest, in welch...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 76 Zuschlä... / 2.2 Versorgungsausgleich zugunsten des Versicherten (Abs. 2)

2.2.1 Zuschlag an Entgeltpunkten – Grundregel (Satz 1) 2.2.1.1 Quellen des Zuschlags Rz. 29 Rentenanwartschaften zugunsten eines Ehegatten oder Lebenspartners (vgl. auch GRA der DRV zu § 76 SGB VI, Stand: 22.3.2023, Anm. 4.1) aus einer Übertragung (sog. Splitting) nach § 10 VersAusglG oder einer Begründung ohne Beitragszahlung (sog. Quasi-Splitting) nach § 16 VersAusglG oder eine...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 76 Zuschlä... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 59 Bachmann/Jenner, Zehn Jahre neuer Versorgungsausgleich, RVaktuell 2019, 165. Borth, Das Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz und der Versorgungsausgleich, FamRZ 2017, 1542. Holzwarth, Rechtsprechungsübersicht zum Versorgungsausgleich, FamRZ 2019, 409. Keck/Mika/Sezgin, 40 Jahre Versorgungsausgleich – Wie wirkt er sich aus?, RVaktuell 2017, 181. Norpoth, Anmerkung zur Entsch...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 76 Zuschlä... / 2.2.1.3 Sonderfall – Rückausgleich nach § 37 VersAusglG

Rz. 34 Ist ein Versorgungsausgleich durchgeführt, bezieht daraufhin der ausgleichspflichtige Ehegatten eine gekürzte Rente und verstirbt nach Durchführung des Versorgungsausgleichs der ausgleichsberechtigte Ehegatte, sieht § 37 Abs. 1 Satz 1 VersAusglG (= vgl. zur bis zum 31.12.2008 gültigen Vorgängervorschrift insoweit § 4 VersorgAusglHärteG) unter den Voraussetzungen von §...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 76 Zuschlä... / 1.2 Normzweck

Rz. 4 Sinn der Regelung ist es, die Entgeltpunkte dem Versicherungskonto zuzuordnen, zu dem das Familiengericht nach durchgeführtem Versorgungsausgleich infolge der Scheidung einer Ehe die Entgeltpunkte zugewiesen hat. Durch den Versorgungsausgleich vermindert sich beim Ausgleichspflichtigen die Rentenhöhe (Abschlag an Entgeltpunkten), ohne dass dadurch rentenrechtliche Zeit...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 76 Zuschlä... / 1.4 Ergänzende bzw. korrespondierende Regelungen

Rz. 7 § 264 beinhaltet eine Ermittlungsvorschrift für Zuschläge oder Abschläge an Entgeltpunkten beim Versorgungsausgleich, wenn für Rentenanwartschaften Werteinheiten ermittelt worden sind. Zum Versorgungsausgleich im Beitrittsgebiet (Entgeltpunkte/Ost) vgl. § 264a. § 86 und § 265a Abs. 2 – mit Wirkung zum 1.9.2009 durch das VAStrRefG aufgehoben – bezogen sich auf knappschaf...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 76 Zuschlä... / 2.2.1.2 Wirkung des Zuschlags an Entgeltpunkten – Zeitpunkt

Rz. 31 Maßgeblicher Zeitpunkt, ab dem die Wirkungen eines durchgeführten Versorgungsausgleichs eintreten, ab dem daher (eine bereits laufende) höhere Rente an den ausgleichsberechtigten Ehegatten zu zahlen ist, ist die Durchführung des Versorgungsausgleichs, also die Wirksamkeit der Entscheidung des Familiengerichts nach § 224 Abs. 1 FamFG (vgl. zur Wirksamkeit des Versorgun...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 76 Zuschlä... / 2.1.4 Rechtsfolgen

Rz. 23 Grundsätzlich führt ein durchgeführter Versorgungsausgleich zu einem Zuschlag oder Abschlag an Entgeltpunkten, abhängig davon, ob der Versorgungsausgleich zugunsten oder zulasten von Versicherten durchgeführt wurde. 2.1.4.1 Entgeltpunkte allgemeine Rentenversicherung Ost/West Rz. 24 Abschläge erfordern aber, dass die entsprechende Entgeltpunkteart im Versicherungskonto ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 76 Zuschlä... / 1.5.3 Übergangsrecht

Rz. 11 Übergangsrecht zwischen altem und neuem Recht schafft § 48 VersAusglG (vgl. zu den Auswirkungen des Versorgungsausgleichs in besonderen Fällen auch die Übergangsvorschrift des § 49 VersAusglG). Nach § 48 Abs. 1 VersAusglG kommt noch das bis zum 31.8.2009 geltende materielle Recht und Verfahrensrecht zur Anwendung – also insbesondere das Gesetz zur Regelung von Härten ...mehr