Fachbeiträge & Kommentare zu Versorgungsausgleich

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AGS 03/2024, Kostenentschei... / I. Sachverhalt

Der Antragsteller hatte im August 2022 den Antrag auf Scheidung seiner Ehe gestellt. Die Antragsgegnerin war dem Scheidungsantrag entgegengetreten und hatte eingewandt, ein Versöhnungsversuch sei erfolgreich gewesen, die Eheleute hätten bis April 2022 noch in ehelicher Gemeinschaft zusammengelebt, obwohl der Antragsteller in dieser Zeit bereits eine eigene Wohnung zur Verfüg...mehr

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FF 03/2024, Psyche trifft auf Justitia: Wie kann man der Mandantschaft da noch helfen?!

27. Studienreise nach Griechenland 15. bis 22.5.2024 Argiris Balomatis Wir alle kennen die Situationen im familienrechtlichen Mandat. Eher früher als später werden wir gefragt: Und was kommt am Ende dabei raus? Beim munteren Zahlenspiel im Unterhalt oder bei der Zugewinnberechnung mögen wir uns in der Lage sehen, diese Frage einigermaßen konkret beantworten zu können. In Kinds...mehr

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FF 03/2024, Sachverhaltserm... / aa) Inhalt und Art der Amtsermittlungsmaßnahmen

Inhaltlich sind dem Gericht durch § 26 FamFG keine Grenzen für die Mittel der Sachverhaltsaufklärung gesetzt, soweit es Maßnahmen selbst oder durch das zur Amtshilfe verpflichtete Jugendamt (§ 53 SGB VIII) bzw. mitwirkungsbereiter Dritter durchführen kann.[13] Es kann Personen anhören, Akten beiziehen,[14] einen Ortstermin abhalten,[15] Dokumente und Gegenstände ansehen und ...mehr

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FF 03/2024, Sachverhaltserm... / aa) Antragsverfahren

Obschon beide Verfahrensarten vom Amtsermittlungsgrundsatz beherrscht werden, können Gerichte in Antragsverfahren nur auf Antrag eines Antragsberechtigten eine Entscheidung treffen. Die Erforderlichkeit eines Verfahrensantrags ist die gesetzlich normierte Ausnahme zu dem Grundsatz, dass eine Familiensache immer von Amts wegen durch das Gericht eingeleitet werden kann.[113] B...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 82... / 1 Regelungsübersicht

Rz. 1 Die Vorschrift bestimmt, welche Beitragsleistungen als Altersvorsorgebeiträge gefördert werden und damit nicht nur als Bemessungsgrundlage für die Förderung nach Abschn. XI, sondern über die sog. Günstigerprüfung auch für den Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG in Betracht kommen. Im Einzelnen enthält § 82 EStG folgende Regelungen: Abs. 1 benennt die förderungsfähigen L...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 82... / 2 Rechtsentwicklung

Rz. 2 Die Vorschrift wurde durch das AltEinkG v. 5.7.2004[1] in Abs. 2 materiell und in Abs. 1 und Abs. 4 redaktionell geändert; die materiellen Änderungen galten ab 1.1.2005.[2] In Abs. 2 Buchst. a wurde – klarstellend[3] – verdeutlicht, dass nur kapitalgedeckte Altersversorgungen (ggf. entsprechende Teilversorgungen) gefördert werden. § 82 Abs. 2 Buchst. b EStG schließt in...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 82... / 6 Ausschlusstatbestände (Abs. 4)

Rz. 28 § 82 Abs. 4 EStG dient der Vermeidung von Doppelförderungen. Rz. 28a Nach Nr. 1 und 2 gehören Aufwendungen, die vermögenswirksame Leistungen nach dem 5. VermBG oder prämienbegünstigte Aufwendungen nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz sind, nicht zu den Altersvorsorgebeiträgen. Dies betrifft Aufwendungen, für die eine Arbeitnehmersparzulage nach § 13 5. VermBG, eine Wohnung...mehr

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Jansen, SGB VI § 109 Renten... / 2.6 Versorgungsausgleich

Rz. 11 Die mit Wirkung zum 1.9.2009 eingefügte Regelung in Abs. 6 dient allein der Klarstellung. Denn nach Aufhebung von § 1587a Abs. 2 Nr. 2 BGB musste nun im SGB VI geregelt werden, dass für die Ermittlung der während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften eine Vollrente wegen Erreichung der Regelaltersgrenze zu ermitteln ist (BR-Drs. 343/08 S. 234).mehr

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Jansen, SGB VI § 109 Renten... / 2.5 Ehezeitauskunft

Rz. 9 Während nach der Zweiten Verordnung über die Erteilung von Rentenauskünften an Versicherte der gesetzlichen Rentenversicherung v. 5.8.1977 (diese Verordnung trat mit Wirkung zum 1.1.1992 außer Kraft – vgl. Art. 83 Nr. 17 RRG 1992) eine Auskunft über die Höhe der auf eine Ehezeit entfallenden Rentenanwartschaft grundsätzlich nur an Rechtsanwälte und Notare erteilt wurde...mehr

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Jansen, SGB VI § 106 Zuschu... / 2.1 Rentenbezug

Rz. 4 Grundvoraussetzung für den Beitragszuschuss nach § 106 ist der Bezug einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Es muss also ein Zahlungsanspruch vorhanden sein. Dabei kommt es auf die Art der Rente nicht an; sowohl der Bezug von Versicherten- als auch von Hinterbliebenenrenten löst den Anspruch auf den Zuschuss aus. Gleichfalls unerheblich ist es, in welcher...mehr

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Jansen, SGB VI § 109 Renten... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Rentenreformgesetz 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten. Sie wurde in der Folgezeit mehrfach geändert und durch das AVmG v. 26.6.2001 (BGBl. I S. 1310) mit Wirkung zum 1.1.2004 vollständig neu gefasst. Durch das Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stä...mehr

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FF 02/2024, Rechtsprechung ... / 5 Versorgungsausgleich

KG, Beschl. v. 4.9.2023 – 16 UF 21/23 1. Die Regelung des Versorgungsausgleichs unterliegt, soweit nicht ausnahmsweise die EuGüVO anwendbar ist, dem nach Art. 17 Abs. 4 EGBGB berufenem Recht, und nach der danach berufenen Rechtsordnung beurteilt sich auch die Inhalts- und Ausübungskontrolle gemäß § 8 Abs. 1 VersAusglG in Bezug auf eine von den Ehegatten abgeschlossene Vereinb...mehr

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FF 02/2024, Die Privilegier... / III. Funktionsäquivalenzrechtsprechung des Bundesgerichtshofs

Der Bundesgerichtshof hat bereits anderweitig güterrechtliche Fälle von Funktionsäquivalenz behandelt: Es kommt bei Unternehmern nicht darauf an, ob sie ihre Altersversorgung über Versorgungsanrechte i.S.v. §§ 2 Abs. 1 VersAusglG regeln oder über die Bildung von Kapitalvermögen, das dem Zugewinnausgleich unterfällt. Bei ihnen besteht insoweit Funktionsäquivalenz. Soweit ein V...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Entschädigungs-ABC bei den Einkünften aus KapVerm, VuV und den sonstigen Einkünften

Rn. 37 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Abfindungszahlung Erhält der Mieter eines Gebäudes anlässlich der Kündigung seines Mietverhältnisses vom Grundstückserwerber eine Abfindung für dessen Übernahme eines Untermietverhältnisses, liegt eine Entschädigung für entgehende Mieteinnahmen iSd § 24 Nr 1 Buchst a EStG und kein veräußerungsähnliches Entgelt vor (BFH vom 26.10.2004, IX R 10...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Erforderlichkeit einer Zwangslage

Rn. 26 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 § 24 Nr 1 Buchst a EStG setzt voraus, dass Einnahmen entgangen sind oder entgehen. Aus diesem Tatbestandsmerkmal wird im Schrifttum teilweise geschlossen, dass der StPfl das schadensstiftende Ereignis nicht aus eigenem Antrieb herbeigeführt haben darf (s Füssenich in K/S/M, § 24 EStG Rz B 40 (März 2022)). Diese Auslegung ist zu einschränkend,...mehr

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Jansen, SGB VI § 101 Beginn... / 2.3 Beginn bei durchgeführtem Versorgungsausgleich

Rz. 7 Die Neufassung von Abs. 3, 3 a und 3 b betrifft die Auswirkungen eines nach Rentenbeginn neu durchgeführten, angepassten oder veränderten Versorgungsausgleichs auf den Rentenbezug. Abs. 3 Satz 1 bestimmt, dass ein Versorgungsausgleich grundsätzlich mit sofortiger Wirkung auf die laufende Rente umgesetzt wird. Insoweit ist eine wesentliche Änderung gegenüber dem frühere...mehr

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Jansen, SGB VI § 101 Beginn... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 101 ersetzt in den Abs. 1 und 2 die Regelung in § 1276 RVO. Nach der in Abs. 1 enthaltenen Regelung soll nach dem Willen des Gesetzgebers (BT-Drs. 11/4124 S. 176) die Befristung erfolgen, wenn die Minderung der Erwerbsfähigkeit voraussichtlich nicht auf Dauer ist, um eine Risikoverteilung zwischen der Kranken- und Rentenversicherung vorzunehmen. Abs. 1a bestimmt für ...mehr

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Jansen, SGB VI § 101 Beginn... / 2.5 Waisenrente

Rz. 11 Bei dem Bezug einer Waisenrente gilt hinsichtlich des Beginns der Auswirkungen eines Rentensplittings grundsätzlich die Regelung in Abs. 4. Zusätzlich ist jedoch in Abs. 5 eine dem früheren Rentnerprivileg vergleichbare Vergünstigung eingeführt worden. Das gilt jedoch nur für Rentensplittings ab 2.12.2007. Für frühere Rentensplittings gibt es keine Besitzschutzregelun...mehr

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Jansen, SGB VI § 101 Beginn... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das RRG v. 18.12.1999 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten. Eine Änderung erfolgte durch das Verwaltungsvereinfachungsgesetz v. 21.3.2005 (BGBl. I S. 818) mit Wirkung zum 30.3.2005: Abs. 3 wurde um Satz 4 ergänzt. Durch das Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der F...mehr

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Jansen, SGB VI § 100 Änderu... / 2.1 Rentenbeginn bei Änderung der Rentenhöhe

Rz. 2 Ändern sich aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen die Voraussetzungen für die Höhe einer Rente (Rentenerhöhung oder -minderung) nach ihrem Beginn, wird durch Abs. 1 bestimmt, dass diese in neuer Höhe grundsätzlich von dem Kalendermonat an geleistet wird, zu dessen Beginn die Änderung wirksam ist. § 100 ergänzt somit die Regelung des § 48 SGB X, denn diese Vorschri...mehr

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Erwerbsminderung / 2.3.1 Allgemeine Wartezeit

Die allgemeine Wartezeit für den Anspruch auf eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit beträgt 5 Jahre (§ 50 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB VI). Für die allgemeine Wartezeit zählen mit: Beitragszeiten (Pflichtbeitragszeiten, unter bestimmten Voraussetzungen z. B. auch Zeiten des Bezugs von Krankengeld, Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II oder Übergangsgeld, Zeiten der Kinder...mehr

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Erwerbsminderung / 2.3.3 Besondere Wartezeit von 20 Jahren für behinderte Menschen

Gemäß § 43 Abs. 6 SGB VI haben Versicherte, die bereits vor Erfüllung der allgemeinen Wartezeit voll erwerbsgemindert waren und seitdem ununterbrochen voll erwerbsgemindert sind, einen Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung, wenn sie die Wartezeit von 20 Jahren erfüllen. Es handelt sich dabei um Versicherte, die bei Eintritt der vollen Erwerbsminderung die allgemei...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / C. Versorgungsausgleich in der Unternehmerehe

I. Reichweite des Versorgungsausgleichs Rz. 359 Der Versorgungsausgleich will das Recht auf gleiche Teilhabe für den Bereich der Versorgungsanrechte realisieren. Er dient – wie der Zugewinnausgleich – der Teilhabe an den in der Ehe erworbenen Vermögenwerten.[854] Der ausgleichsberechtigten Person steht die Hälfte des Werts des jeweiligen in der Ehezeit erworbenen Anteils von ...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / bb) Krankheitsunterhalt, Unterhalt wegen Alters, Versorgungsausgleich

Rz. 391 Gemeinsam auf der zweiten Stufe der Disponibilitätsrangfolge werden der Krankheitsunterhalt, der Unterhalt wegen Alters und der Versorgungsausgleich eingestuft. Diese Tatbestände gehören noch mit zum Kernbereich. Ein Ausschluss des Versorgungsausgleichs kann schon für sich genommen nach § 138 Abs. 1 BGB unwirksam sein, wenn er dazu führt, dass ein Ehegatte kompensati...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / I. Reichweite des Versorgungsausgleichs

Rz. 359 Der Versorgungsausgleich will das Recht auf gleiche Teilhabe für den Bereich der Versorgungsanrechte realisieren. Er dient – wie der Zugewinnausgleich – der Teilhabe an den in der Ehe erworbenen Vermögenwerten.[854] Der ausgleichsberechtigten Person steht die Hälfte des Werts des jeweiligen in der Ehezeit erworbenen Anteils von Anrechten (Anwartschaften auf Versorgun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Interne Teilung des Versorgungsausgleichs (§ 3 Nr 55a EStG)

Rn. 2637a Stand: EL 129 – ET: 08/2018 Das neue VersAusglG sieht die interne Teilung als den Grundfall des Versorgungsausgleichs vor, und zwar sowohl für alle Systeme der betrieblichen als auch der privaten Altersversorgung. Bei der internen Teilung werden die in den Altersversorgungssystemen erworbenen Ansprüche in dem jeweiligen System getrennt, so dass neben dem weiterhin b...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / V. Versorgungsausgleichsregelungen im Unternehmerehevertrag

Rz. 494 Grundgedanke des Versorgungsausgleichs ist, dass die Ehe infolge der auf Lebenszeit angelegten Lebensgemeinschaft schon während der Phase der Erwerbstätigkeit im Kern eine Versorgungsgemeinschaft ist, in der beide Ehegatten einen verfassungsrechtlichen Anspruch auf gleiche Teilhabe an dem in der Ehe erworbenen Vermögen einschließlich der erworbenen Anteile von Anrech...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Externe Teilung des Versorgungsausgleichs (§ 3 Nr 55b EStG)

Rn. 2637b Stand: EL 129 – ET: 08/2018 Bei der externen Teilung eines Anrechts der ausgleichspflichtigen Ehegatten begründet das Familiengericht für den ausgleichsberechtigten Ehegatten ein Anrecht iHd Ausgleichswertes bei einem anderen Versorgungsträger als dem, bei dem das Recht auf Versorgung durch den Ausgleichsverpflichteten begründet wurde. Eine externe Teilung kann zwis...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / a) Grds. Dispositionsfreiheit der Ehegatten und ihre Grenzen

Rz. 377 Nach einem Grundsatzurteil des BGH vom 11.2.2004 [880] unterliegen die gesetzlichen Regelungen über den nachehelichen Unterhalt, den Zugewinn und den Versorgungsausgleich grds. der vertraglichen Dispositionsfreiheit. Der BGH betont, es gelte grds. die Ehevertragsfreiheit, die ihre Grenze erst dort finde, wo die Vereinbarung den Schutzzweck der gesetzlichen Regelung un...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / II. Gesetzliche Regelung unpassend für Unternehmer

Rz. 363 Für den selbstständigen Unternehmer bestehen jedoch meist i.R. dieses Ausgleichssystems keine eigenen Anrechte, da er häufig im Rahmen seines Vermögens Altersvorsorge betreibt und ihm als beherrschendem Gesellschafter Altersvorsorgeformen für abhängig Beschäftigte nicht zur Verfügung stehen. Rz. 364 I.R.d. Unternehmerehevertrages ist aus diesem Grund stets an den Vers...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Born, Reform der familienrechtlichen Ausgleichssysteme – Kosmetik oder Kurskorrektur, NJW 2008, 2289; Bergner, Der reformierte Versorgungsausgleich, NJW 2009, 1169; Wälzholz, Versorgungsausgleich im Steuerrecht nach der Versorgungsausgleichsreform 2009, DStR 2010, 465; Körper, Steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge und betrieblichen Altersversorgung – BMF vom 31.03.20...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 1. Vereinbarung der Gütertrennung

Rz. 429 Ehegatten, die nach Abwägung aller zivil- und steuerrechtlichen Gesichtspunkte für ihre Ehe den Güterstand der Gütertrennung vereinbaren möchten, treffen diese Wahl meist ausdrücklich i.R. eines Ehevertrages. Dabei wird entweder der bisher entstandene Zugewinn ausgeglichen oder aber es wird auf den bisher entstandenen Zugewinn ehevertraglich verzichtet. Die notarielle...mehr

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FF 01/2024, Überobligatoris... / dd) Tätigkeit jenseits der Altersgrenze

Eine generelle Nichtanrechnung scheidet hier aus,[132] und zwar schon deshalb, weil zu beobachten ist, dass häufig – insbesondere bei Selbstständigkeit – auch jenseits der Altersgrenze noch gearbeitet wird. Als Grundregel kann hier festgehalten werden, dass eine Arbeit im Ruhestand auch für einen Selbstständigen oder Freiberufler im Regelfall überobligatorisch [133] und das n...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Anwendungszeitpunkt

Rn. 2637c Stand: EL 129 – ET: 08/2018 Die Vorschriften des § 3 Nr 55a und 55b EStG traten gemäß Art 23 VAStrRefG mit Wirkung ab 01.09.2009 in Kraft. Das Schreiben des BMF vom 13.09.2010, BStBl I 2010, 681 war unmittelbar ab dem 01.01.2012 anzuwenden, soweit die Regelungen jedoch den seit dem 01.09.2009 geltenden Versorgungsausgleich betrafen, waren die Regelungen bereits ab de...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / d) Abgrenzung zum Zugewinn

Rz. 10 Nicht in den Zugewinnausgleich fallen diejenigen Haushaltsgegenstände, die nach § 1568b BGB verteilt werden. Eine Sonderregelung stellt § 1568b BGB nur für Haushaltsgegenstände in gemeinsamem Eigentum dar. In einem solchen Fall kann der überlassende Ehegatte von dem anderen Ehegatten eine angemessene Ausgleichszahlung nach dem aktuellen Verkehrswert der jeweils überno...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Zulässigkeit einer Güterstandsklausel

Rz. 1178 Die rechtliche Zulässigkeit von Güterstandsklauseln in Gesellschaftsverträgen ist höchstrichterlich noch nicht abschließend geklärt. Im älteren Schrifttum ist man stets davon ausgegangen, dass Güterstandsklauseln im Interesse der Gesellschaft notwendig und daher auch rechtlich zulässig sind.[1555] Im neueren Schrifttum finden sich zunehmend auch kritische Stellungna...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / a) Tatsächliche Einkünfte

Rz. 254 Nach § 1577 Abs. 1 BGB wird das Einkommen aus zumutbarer Erwerbstätigkeit stets berücksichtigt. Hierzu zählt insb. das Erwerbseinkommen in Gestalt des bereinigten Nettoeinkommens (also der Bruttoeinkünfte abzgl. Steuern und Sozialversicherungsabgaben) inklusive aller Zulagen, Prämien, Urlaubs- oder Weihnachtsgelder. Zum realen Einkommen zählen aber auch Renten und Pe...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / aa) Kindesbetreuungsunterhalt

Rz. 389 Auf erster Stufe steht der Betreuungsunterhalt nach § 1570 BGB . Er ist schon durch das betroffene Kindesinteresse nicht frei disponibel. Allerdings ist er auch nicht zwingend und jeder Disposition entzogen. Der BGH nennt als Beispiel ein von den Ehegatten abweichend vereinbartes Betreuungsmodell.[901] Damit manifestieren sich bereits seit längerer Zeit gegebene Hinwe...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / c) Notwendige Regelungsbereiche im Zivilrecht

Rz. 462 Wenn eine Regelung über die Herausnahme von Vermögensteilen aus dem Zugewinn gewünscht wird, so darf sich der Vertrag nicht nur auf die Anordnung der Herausnahme der Aktiva beschränken, sondern er muss sich auch mit den Passiva und dem weiteren Schicksal des herausgenommenen Vermögens befassen. Soweit das gesamte Betriebsvermögen herausgenommen wurde, erübrigen sich ...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / Literaturtipps

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 2. Inhaltskontrolle von Eheverträgen

Rz. 375 Mit einem Paukenschlag hat das BVerfG durch zwei Urteile der Vertragsfreiheit im Bereich der Eheverträge Grenzen aufgezeigt.[876] In einem weiteren Judikat hat das BVerfG entschieden, dass die Familienarbeit der Erwerbsarbeit gleichzustellen sei.[877] Aufgrund der Gleichstellung von Erwerbs- und Familienarbeit seien die Leistungen unabhängig von ihrer ökonomischen Be...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 2637 Stand: EL 129 – ET: 08/2018 Am 01.09.2009 trat mit dem Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (VAStrRefG) das neue Versorgungsausgleichsrecht in Kraft. Der bis dahin geltende Einmalausgleich wird durch die interne Teilung (§ 10 VersAusglG) und in Ausnahmefällen der externen Teilung (§ 14 VersAusglG) ersetzt. Das neue Recht teilt die bestehenden Versorgun...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / b) Verbot der Doppelverwertung in Zugewinnausgleich und Unterhalt

Rz. 104 Die Rspr. und Literatur[224] verdeutlichen das Thema der Doppelberücksichtigung von Vermögenspositionen und Schulden bei Unterhalt und Zugewinn: Nach st. Rspr. des BGH ist ein güterrechtlicher Ausgleich eines vorhandenen Vermögenswerts nicht zulässig, soweit diese Vermögensposition bereits auf andere Weise, sei es unterhaltsrechtlich oder im Wege des Versorgungsausgl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Besteuerung beim übernehmenden Unternehmen (§ 5 Abs 7 S 4 EStG)

Rn. 334 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Der § 5 Abs 7 S 4 EStG regelt für den Übernehmer der Verpflichtung die Besteuerung der entgeltlichen Übertragung von einzelnen Pensionsverpflichtungen iSd § 4 Abs 5 BetriebsrentenG und iSd externen Versorgungsausgleichs (s Rn 333). Jene Vorschrift gilt nur für Pensionsverpflichtungen iSv § 6a EStG, also nicht bei Jubiläumszusagen, Altersteil...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Begriff des Pensionsberechtigten

Rn. 57 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 6a EStG enthält keine ausdrückliche Definition des Begriffs des "Pensionsberechtigten". Aus dem Regelungsgehalt der Vorschrift ergibt sich aber, dass es sich bei dem Pensionsberechtigten um eine natürliche Person handelt, der eine Pensionszusage erteilt wurde und die damit eine Anwartschaft oder einen Anspruch auf Pensionsleistungen erworb...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 1. Begriff und Form des Ehevertrages

Rz. 365 Der Ehevertrag im engen Sinne ist nach § 1408 Abs. 1 BGB ein Vertrag, in welchem die Ehegatten ihre güterrechtlichen Verhältnisse regeln.[859] Die Praxis verwendet jedoch einen funktional erweiterten Ehevertragsbegriff [860] i.S.e. vorsorgenden ehebezogenen familienrechtlichen Vereinbarung von Verlobten und Ehegatten zur Regelung der allgemeinen Ehewirkungen, des eheli...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Besteuerung beim übertragenden Unternehmen (ursprünglich Verpflichteten, § 4f Abs 1 S 3 EStG 2. Alt)

Rn. 331 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Laut § 4f Abs 1 S 3 EStG 2. Alt muss der Differenzaufwand (s Rn 324) aus den S 1 und 2 nicht auf das Wj der Übertragung und die 14 Folgejahre mit jeweils einem Fünfzehntel verteilt werden, wenn ein ArbN unter "Mitnahme seiner erworbenen Pensionsansprüche zu einem neuen ArbG wechselt". Vielmehr muss das übertragende Unternehmen (der "ursprün...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Aufhebung von Verwaltungsakten / 2.3.1 Dauerwirkung/Änderung der Sach-/Rechtslage

Die Änderung der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse muss nach dem Erlass des Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung eingetreten sein. Des Weiteren muss es sich um eine wesentliche Änderung der Sach- oder Rechtslage handeln, damit der Verwaltungsakt aufgehoben werden kann. Eine veränderte (neue) Sachlage liegt beispielsweise bei Erwerbsminderungsrenten, wenn sich der Gesund...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Erbschaft-Steuerberater... / IV. Ausgewählte Verwaltungsanweisungen

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Erbschaft-Steuerberater... / 1. Freigebige Zuwendungen/vorweggenommene Erbfolge

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