Fachbeiträge & Kommentare zu Versorgungsausgleich

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Wartezeit / 3.2 Wartezeit von 35 Jahren

Für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen oder für langjährig Versicherte muss eine große Wartezeit von 35 Jahren (420 Kalendermonate) erfüllt sein. Auf diese Wartezeit werden über Beitrags- und Ersatzzeiten hinaus auch Anrechnungs- und Berücksichtigungszeiten angerechnet. Die zusätzlichen Monate aus einer geringfügigen Beschäftigung, einem Versorgungsausgleich oder ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Wartezeit / 1 Allgemeine Wartezeit

Die allgemeine Wartezeit beträgt 5 Jahre (60 Kalendermonate). Sie ist Voraussetzung für die Regelaltersrente, für die Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und für alle Renten wegen Todes. Auf diese Wartezeit werden Beitragszeiten und Ersatzzeiten sowie zusätzliche Monate aus einer geringfügigen Beschäftigung, einem Versorgungsausgleich oder einer partnerschaftlichen Au...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Wartezeit / 3.1 Wartezeit von 15, 20 und 25 Jahren

Eine Wartezeit von 15 Jahren muss für die Altersrente für Frauen und Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit erfüllt sein. Diese beiden Renten können bereits vor der Regelaltersgrenze in Anspruch genommen werden. Darum ist hier eine längere Wartezeit erforderlich. Versicherte, die bereits vor Erfüllung der allgemeinen Wartezeit voll erwerbsgemindert war...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sonderausgaben / 7 Sonderausgaben im Einzelnen

Die folgenden Aufwendungen gehören zu den Sonderausgaben: Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten.[1] Unter weiteren Voraussetzungen können auch Zahlungen an den im EU- oder EWR-Ausland lebenden Ehegatten abgezogen werden.[2] Unter weiteren Voraussetzungen lebenslange und wiederkehrende private Versorgungsleistungen, wenn der Empfänger...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sonderausgaben / 3 Höchstbeträge

Höchstbeträge gelten nur für einzelne Sonderausgaben: 13.805 EUR beim Realsplitting. Zusätzlich kann der Steuerpflichtige Beiträge zu einer Basis-Kranken- oder Pflegeversicherung des Ehegatten abziehen. Für Beiträge zu den meisten begünstigten Versicherungen sieht das Gesetz eine besondere Höchstbetragsberechnung[1] vor.[2] Unbegrenzt abziehbar sind neben Aufwendungen zur Alte...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Direktzusage – Zusage einer Versorgung durch den Arbeitgeber

Rz. 672 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1a.33: Direktzusage – Zusage einer Versorgung durch den Arbeitgeber Ruhegeldvereinbarung zwischen _________________________ (Name, Adresse Firma) – nachstehend: Arbeitgeber – und _________________________ (Name, Adresse) – nachstehend: Mitarbeiter – Die Gewährung von Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenversorgung...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Ehegatten

Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Zum wirksamen Abschluss einer Ehe > Familienstand Rz 3 und > Eheschließung. Zu den > Steuerklassen für Ehegatten. Zu einem Dienstverhältnis unter Ehegatten > Arbeitnehmer Rz 83 ff. Zum Güterstand der Ehegatten > Eheliches Güterrecht. Zur Besteuerung von Ehegatten > Ehegattenbesteuerung. Zur Scheidung der Ehe und den steuerlichen Folgen > Ehescheidu...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / d) Direktversicherung – Zusage einer Versorgung durch Direktversicherung

Rz. 681 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1a.34: Direktversicherung – Zusage einer Versorgung durch eine arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung Versorgungszusage Fa. _________________________ (Name, Adresse Firma) – im Folgenden: "Arbeitgeber" – gewährt Frau/Herrn _________________________ (Name, Adresse) – im Folgenden: "Mitarbeiter" – betriebliche Alter...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Sonderausgaben 2024 / 11 [Versorgungsausgleich zwischen Ehegatten→ Zeilen 37–41]

Überblick Name und steuerliche Identifikationsnummer der empfangsberechtigten Person sind zu benennen. Nur bei Ausgleichsleistungen zur Vermeidung eines Versorgungsausgleichs muss eine von beiden Ehegatten unterschriebene Anlage U mit der Steuererklärung eingereicht werden. Gesetzlicher Versorgungsausgleich Achtung Gesetzlicher Versorgungsausgleich: keine Sonderausgaben Ein geset...mehr

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Anlage SO (Sonstige Einkünf... / 3 Unterhaltsleistungen

[Ausgleichszahlungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs → Zeile 5]Einzutragen sind erhaltene Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs, soweit der Zahlungspflichtige (geschiedener Ehegatte/Lebenspartner) die Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs mit Zustimmung als Sonderausgaben abzieht. S. auch BMF, Schreiben v. 21.3.2023, IV...mehr

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Einleitung zum Hauptvordruc... / 1 Steuerpflicht

Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht Natürliche Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig (§ 1 Abs. 1 EStG). Einen Wohnsitz hat jemand gem. § 8 AO dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird. Einen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland ...mehr

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Anlage Sonderausgaben 2024 / 12 Steuerberatungskosten

Steuerberatungskosten können nicht als Sonderausgaben abgezogen werden. Die Abschaffung des Sonderausgabenabzugs ist verfassungsrechtlich unbedenklich (BFH, Urteil v. 4.2.2010, X R 10/08, BFH/NV 2010 S. 1012; BFH, Urteil v. 16.2.2011, X R 10/10, BFH/NV 2011 S. 977; BFH, Urteil v. 17.10.2012, VIII R 51/09, BFH/NV 2013 S. 365). Betriebsausgaben und Werbungskosten Stehen Steuerbe...mehr

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Anlagen R (Renten), R-AV/bA... / 4.3 Weitere Renten

Wegen der Besteuerung weiterer Renten wird verwiesen auf: Ausgleichszahlungen im Rahmen des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs bei Ehegatten, soweit bei der ausgleichsverpflichteten Person Sonderausgaben abgezogen werden (§ 22 Nr. 1a EStG). Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten, soweit sie beim Zahlenden als Sonderausgaben abgez...mehr

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Anlage SO (Sonstige Einkünf... / 2 [Wiederkehrende Bezüge → Zeile 4]

In Zeile 4 sind im Wesentlichen Renten und Versorgungsleistungen aufgrund von Vermögensübertragungen, Altenleistungen in der Land- und Forstwirtschaft oder Aufwendungen aufgrund eines schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs, wenn der Zahlende die Zahlungen als Sonderausgaben abziehen will, einzutragen. Soweit die Einkünfte dem Teileinkünfteverfahren unterliegen, sind die Ein...mehr

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Anlage SO (Sonstige Einkünf... / 7 Treibhausgasminderungsquote

Von 2022 bis 2030 kann jeder Halter eines Batteriefahrzeugs die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) verkaufen, unabhängig davon, ob das Fahrzeug privat oder gewerblich genutzt wird, es gekauft, geleast oder finanziert wurde. Bei der Veräußerung der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) für ein Privatfahrzeug handelt sich nicht um eine Leistung i. S. d. § 22 Nr. 3 EStG, ...mehr

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Jansen, SGB VI § 264 Zuschläge oder Abschläge beim Versorgungsausgleich

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenreformgesetz 1992) v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) zum 1.1.1992 in Kraft gesetzt worden (vgl. auch BT-Drs. 11/4124 S. 202; hier noch zu § 259). Mit der Bekanntmachung der Neufassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (BGBl. I 2002 S. 754) blieb § 264 unverände...mehr

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Jansen, SGB VI § 268a Änderung von Renten beim Versorgungsausgleich

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 268a wurde durch Art. 5 Nr. 4 des Gesetzes zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren im Sozialrecht (Verwaltungsvereinfachungsgesetz) v. 21.3.2005 (BGBl. I S. 818) mit Wirkung zum 30.3.2005 in das SGB VI eingefügt (vgl. zu den gesetzgeberischen Erwägungen, BT-Drs. 15/4228 S. 12, 29; BT-Drs. 15/4751 S. 19) und zum 1.9.2009 durch Art. 4 Nr. 15 des G...mehr

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Jansen, SGB VI § 264a Zuschläge oder Abschläge beim Versorgungsausgleich im Beitrittsgebiet (außer Kraft)

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die durch das RÜG v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) mit Wirkung v. 1.1.1992 in das Gesetz eingefügte Vorschrift (vgl. auch BT-Drs. 12/405 S. 129) ist wie folgt geändert worden: ab 1.1.2005 durch das Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts v. 15.12.2004 (BGBl. I S. 3396): In Abs. 2 wurden aufgrund der Einbeziehung von eingetragenen Lebensp...mehr

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Jansen, SGB VI § 210 Beitra... / 2.6 Beitragserstattung nach Durchführung eines Versorgungsausgleichs oder Rentensplittings

Rz. 31 Bei Scheidung, Nichtigkeit oder Aufhebung einer Ehe findet seit dem 1.7.1977 (Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform des Ehe- und Familienrechts v. 14.6.1976, BGBl. I S. 1421) i. d. R. ein Versorgungsausgleich statt, durch den die in der Ehezeit (§ 3 Abs. 1 VersAusglG, bis zum 31.8.2009 § 1587 Abs. 2 BGB) erworbenen Anwartschaften auf Versorgung – insbesondere auch aus...mehr

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Jansen, SGB VI § 268a Änder... / 2.2.2.1 Versorgungsausgleichsverfahren vor dem 1.9.2009 eingeleitet

Rz. 15 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Bestimmung des Zeitpunktes der Einleitung des Versorgungsausgleichsverfahrens ist der Eingang des Scheidungsantrags oder des Antrags auf Durchführung bzw. Abänderung des Versorgungsausgleichs beim Familiengericht (zutreffend GRA der DRV zu § 268a SGB VI, Stand: 23.12.2020, Abschn. 4.1.1). Ist ein Abänderungsverfahren in Bezug auf den Ver...mehr

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Jansen, SGB VI § 268a Änder... / 2.2.1 Rentnerprivileg bis 31.8.2009

Rz. 11 Das zum 1.1.2009 abgeschaffte Rentnerprivileg besagte, dass eine bereits laufende Rente bei der ausgleichspflichtigen Person nach Durchführung des Versorgungsausgleichs erst dann gekürzt wird, wenn sich der versorgungsbedingte Abschlag als Zuschlag bei einer Rente der ausgleichsberechtigten Person auswirkt (Kador, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VI, 3. Aufl., Stand:...mehr

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Jansen, SGB VI § 264a Zusch... / 1.1 Regelungsinhalt und Normzweck

Rz. 2 § 264a regelt – ergänzend zu § 76 (vgl. auch § 264) –, wann aus einem zugunsten oder zulasten des Versicherten durchgeführten Versorgungsausgleich anstelle von Entgeltpunkten (§ 76 Abs. 1) Entgeltpunkte (Ost) zu berücksichtigen sind. In den neuen Bundesländern ist der Versorgungsausgleich nach Art. 234 § 6 Satz 1 EGBGB bei Ehescheidungen ab dem 1.1.1992 durchzuführen. §...mehr

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Jansen, SGB VI § 268a Änder... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 26 Bergmann, Der Wegfall der Kürzung im Versorgungsausgleich, FamRB 2015, 314. Holzwarth, Anmerkung zur Entscheidung des BVerfG, Beschluss vom 11.12.2014, 1 BvR 1485/12 – Zur verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit des Wegfalls des Rentner- und Pensionistenprivilegs infolge des VAStrRefG, FamRZ 2015, 475. Norpoth, Landesrechtliche Übergangsregelungen zum Pensionärsprivileg...mehr

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Jansen, SGB VI § 264a Zusch... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 28 Bachmann/Jenner, Zehn Jahre neuer Versorgungsausgleich – Wie alte Versorgungsausgleichsentscheidungen auch zehn Jahre nach Inkrafttreten des neuen Rechts eine Rolle spielen, RVaktuell 2019, 165. Borth, Das Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz und der Versorgungsausgleich, FamRZ 2017, 1542. Versorgungsausgleich in der gesetzlichen Rentenversicherung, Broschüre, herausgegeb...mehr

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Jansen, SGB VI § 264 Zuschl... / 2.1 Umrechnung von Werteinheiten in Entgeltpunkte

Rz. 8 Bei Ehescheidungen ab dem 1.7.1977 findet zwischen den geschiedenen Ehegatten ein Versorgungsausgleich statt; vor dem 1.9.2009 noch nach § 1587b Abs. 1 BGB, §§ 1, 3b VAHRG, nach dem ab dem 1.9.2009 geltenden Recht auf der Grundlage des Versorgungsausgleichsgesetz (vgl. Komm. zu § 76). Rz. 9 Nach dem vor 1992 geltenden Recht – §§ 1304a Abs. 1, 1304b RVO, §§ 83a Abs. 1, 8...mehr

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Jansen, SGB VI § 264a Zusch... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die durch das RÜG v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) mit Wirkung v. 1.1.1992 in das Gesetz eingefügte Vorschrift (vgl. auch BT-Drs. 12/405 S. 129) ist wie folgt geändert worden: ab 1.1.2005 durch das Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts v. 15.12.2004 (BGBl. I S. 3396): In Abs. 2 wurden aufgrund der Einbeziehung von eingetragenen Lebenspartnerschaften u. a...mehr

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Jansen, SGB VI § 268a Änder... / 2.1 Abs. 1 i. V. m. § 101 Abs. 3 Satz 4 (Abs. 1)

Rz. 6 § 101 Abs. 3 Satz 4 i. d. F. bis 31.12.2009 sah vor, dass in den Fällen des § 101 Abs. 3 Satz 1 bis 3 SGB VI (Rentnerprivileg, vgl. Rz. 11) und des § 5 VAHRG (Unterhaltsfälle) der Rentenbescheid eines Leistungsbeziehers im Falle einer rückwirkend zu zahlenden oder erst später bekannt gewordenen Rente aus der Versicherung des anderen Ehegatten/Lebenspartners, auch rückw...mehr

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Jansen, SGB VI § 264a Zusch... / 2.1.1 Rechtslage ab 1.9.2009

Rz. 10 Soweit bei einem durchgeführten Versorgungsausgleich Entgeltpunkte (Ost) übertragen wurden oder das Familiengericht die Umrechnung des Monatsbetrags nach § 16 Abs. 3 VersorgAusglG angeordnet hat, ist zugunsten oder zulasten von Versicherten der durchgeführte Versorgungsausgleich durch einen Zuschlag oder Abschlag an Entgeltpunkten (Ost) zu berücksichtigten. Voraussetz...mehr

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Jansen, SGB VI § 264a Zusch... / 2.1 Rentenanwartschaften im Beitrittsgebiet (Abs. 1)

Rz. 9 § 264a i. d. F. ab 1.9.2009 gilt für Entscheidungen über den Versorgungsausgleich, die im Rahmen des VersAusglG ergehen (vgl. hierzu auch Komm. zu § 76). Für Verfahren über den Versorgungsausgleich, die vor dem 1.9.2009 eingeleitet worden sind, ist das bis dahin geltende Recht weiterhin anzuwenden (§ 48 VersAusglG). 2.1.1 Rechtslage ab 1.9.2009 Rz. 10 Soweit bei einem dur...mehr

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Jansen, SGB VI § 264a Zusch... / 2.4 Gleichstellung mit Entgeltpunkten (Abs. 3)

Rz. 24 Abs. 3 stellt sicher, dass die Entgeltpunkte (Ost) aus dem Versorgungsausgleich, die im Rentenfall mit dem (geringeren) aktuellen Rentenwert (Ost) zu multiplizieren sind, ansonsten Entgeltpunkten gleichstehen (so die gesetzgeberische Erwägung, vgl. BT-Drs. 12/405 S. 129). Rz. 25 Das hat insbesondere Bedeutung für die sich daraus ergebenden Wartezeitmonate (§ 52 Abs. 1)...mehr

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Jansen, SGB VI § 268a Änder... / 1.2 Korrespondierende und ergänzende Vorschriften

Rz. 3 § 268a ist eine Übergangsregelung zu § 101 Abs. 3. § 268a steht damit auch im Kontext zu § 76, der die Zuschläge oder Abschläge beim Versorgungsausgleich regelt. Weitere ergänzende Vorschriften finden sich in § 100 Abs. 1, § 101 Abs. 3 in der ab 1.9.2009 geltenden Fassung und in § 30 VersAusglG. Die Weitergeltung von bereits getroffenen Entscheidungen auf der Grundlage...mehr

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Jansen, SGB VI § 268a Änder... / 2.2.2 Voraussetzungen der Übergangvorschrift in Abs. 2

Rz. 14 Voraussetzungen für die Anwendung des Rentnerprivilegs aufgrund der Übergangsvorschrift nach Abs. 2 sind das Versorgungsausgleichsverfahren (Erst- oder Abänderungsverfahren) muss vor dem 1.9.2009 eingeleitet worden sein (Abs. 2), die zu kürzende Rente muss vor dem 1.9.2009 begonnen haben (Abs. 2), die Erstentscheidung über den Versorgungsausgleich muss nach dem 31.8.2009...mehr

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Jansen, SGB VI § 264a Zusch... / 2.1.2 Rechtslage bis 31.8.2009

Rz. 15 § 264a i. d. F. bis zum 31.8.2009 ist in den Übergangsfällen des § 48 VersAusglG (Rz. 5) weiterhin bei Entscheidungen über den Versorgungsausgleich nach dem BGB i. V. m. dem VAÜG und dem VAHRG anzuwenden. Rz. 16 Das Familiengericht hat nach § 3 Abs. 1 Nr. 5 bzw. Abs. 2 Nr. 2 VAÜG den Monatsbetrag einer Anwartschaft aus einem in den neuen Bundesländern erworbenen Versor...mehr

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Jansen, SGB VI § 262 Mindes... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 35 N.N., Amtshaftung: Hinweispflicht des Rentenversicherungsträgers bei rentenschädlichen Zusatz-Beitragszeiten – Anm. zu: BGH, Urteil v. 11.3.2021 – III ZR 27/20, MDR 2021, 872. N.N., Pflicht des Rentenversicherungsträgers zum Hinweis auf rentenschädliche Auswirkungen eines späteren Hinzuerwerbs – Anm. zu: BGH, Urteil v. 11.3.2021 – III ZR 27/20, VersR 2021, 1043. Papier,...mehr

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Jansen, SGB VI § 264a Zusch... / 1.3 Korrespondierende und ergänzende Vorschriften

Rz. 7b § 264a ist eine Sonderregelung zu § 76, der Zuschläge und Abschläge an Entgeltpunkten aus dem Versorgungsausgleich beinhaltet.mehr

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Jansen, SGB VI § 264a Zusch... / 2.5 Leistungsrechtliche Auswirkungen

Rz. 26 Ein Zuschlag an Entgeltpunkten (Ost) kann dazu führen, dass für die ausgleichsberechtigte Person zusätzliche Wartezeitmonate aus dem Versorgungsausgleich anzurechnen sind (GRA der DRV zu § 264a SGB VI, Stand: 27.4.2023, Abschn. 6).mehr

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Jansen, SGB VI § 210 Beitra... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Durch die Zahlung von Pflicht- und freiwilligen Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung werden dynamische Rentenanwartschaften aufgebaut, die als Entgelt- oder Unterhaltsersatzleistungen bei Erreichen einer Altersgrenze, Eintritt von Invalidität oder Tod eines Versicherten zur Auszahlung gelangen. Grundsätzlich sind wirksam gezahlte Rentenversicherungsbeiträge wed...mehr

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Jansen, SGB VI § 210 Beitra... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Rentenreformgesetz 1992 (RRG 1992) v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten. Der ursprüngliche Regelungsinhalt entsprach im Wesentlichen dem bis zum 31.12.1991 geltenden Recht zur Erstattung zu Recht gezahlter Beiträge. Noch vor ihrem Inkrafttreten wurde § 210 – insbesondere wegen der Wiedervereinigung Deuts...mehr

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Jansen, SGB VI § 264 Zuschl... / 1.2 Korrespondierende und ergänzende Vorschriften

Rz. 5 § 264 ist die Übergangsregelung zu § 76 und zu dem zum 31.8.2009 weggefallenen § 86. § 76 regelt die Berücksichtigung von Zuschlägen oder Abschlägen beim Versorgungsausgleich in der gesetzlichen Rentenversicherung. § 86 regelte die Umrechnung von Rentenanwartschaften in Entgeltpunkte der knappschaftlichen Rentenversicherung.mehr

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Jansen, SGB VI § 254d Umben... / 1.1.1 Normzweck und Regelungsinhalt

Rz. 5 Mit der Vollendung der Rentenanpassung Ost/West – gesetzlich vorgesehen zum 30.6.2024, aber bereits ein Jahr früher erreicht zum 1.7.2023 (vgl. Komm. in § 254b Rz. 4b ff.) – sind Entgeltpunkte (Ost) ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zu ermitteln. Ab diesem Zeitpunkt war eine Regelung erforderlich, die es erlaubt, dass diese Entgeltpunkte ab dem Jahr 2024 für zukünftige Re...mehr

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Jansen, SGB VI § 254d Umben... / 2.1.3 Korrespondierende und ergänzende Vorschriften

Rz. 16 Die Vorschrift des § 254d konkretisiert insoweit die Grundregelung des § 254b. Bei Zu- und Abschlägen beim Versorgungsausgleich ist § 264a zu berücksichtigen, beim Zuschlag bei Hinterbliebenenrenten (Witwer-, Witwen- und Waisenrenten, §§ 78, 78a) § 264c. Außerdem ist § 317a Abs. 3 (i. d. F. vom 12.6.2020, gültig ab 1.7.2020) zu berücksichtigen, der eine Sonderreglung ...mehr

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Jansen, SGB VI § 262 Mindes... / 2.4 Gleichmäßige Verteilung (Abs. 2)

Rz. 28 Nach Abs. 2 HS 1 werden die zusätzlichen Entgeltpunkte gleichmäßig auf die vollwertigen Pflichtbeiträge vor 1992 verteilt, um so ggf. in einen Versorgungsausgleich einbezogen werden zu können (so die ausdrückliche gesetzgeberische Intention, vgl. BT-Drs. 11/4124 S. 202). Rz. 29 Sofern der Rente Entgeltpunkte/Ost (§ 254d) zugrunde liegen, werden nach Abs. 2 HS 2 ihnen a...mehr

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Jansen, SGB VI § 264 Zuschl... / 1.1 Regelungsinhalt und Normzweck

Rz. 2 Die Vorschrift regelt ergänzend zu §§ 76, 86 wie Werteinheiten aus einem vor 1992 rechtskräftig durchgeführten Versorgungsausgleich (vgl. §§ 1587 ff. BGB) zum 1.1.1992 in wertgleiche Entgeltpunkte (§ 63 Abs. 2) umzurechnen sind. Rz. 3 Satz 1 bestimmt, dass je 100 Werteinheiten einen Entgeltpunkt ergeben. Satz 2 regelt die knappschaftlichen Besonderheiten. Rz. 4 Normzweck...mehr

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Jansen, SGB VI § 262 Mindes... / 2.1.1 Mindestens 35 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten (Satz 1)

Rz. 10 Hierzu zählen (vgl. §§ 54 ff.) sämtliche Beitragszeiten (vollwertige Beiträge ebenso wie beitragsgeminderte Zeiten) einschließlich Kindererziehungszeiten, mit Ausnahme der in § 55 Abs. 1 Satz 3 genannten – auf § 70 Abs. 3a beruhenden – Zeiten, beitragsfreie Zeiten (Anrechnungs- und Ersatzzeiten, die Zurechnungszeit) sowie Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung (§...mehr

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Jansen, SGB VI § 254d Umben... / 1.1.2 Korrespondierende und ergänzende Vorschriften

Rz. 6 Eine ergänzende Vorschrift findet sich in § 272 Abs. 3 Satz 2, der mit Wirkung zum 1.7.2024 die ursprünglich in § 245d Abs. 1 (am Ende) in seiner noch bis zum 30.6.2024 gültigen Fassung enthaltene Definition der Reichsgebiets-Beitragszeiten übernommen hat. Rz. 7 Außerdem sind § 187 (Zahlung von Beiträgen und Ermittlung von Entgeltpunkten aus Beiträgen beim Versorgungsau...mehr

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Jansen, SGB VI § 254d Umben... / 1.2 Rechtspraxis

Rz. 9 § 254d in seiner ab 1.7.2024 gültigen Fassung ordnet an, dass ab diesem Zeitpunkt Entgeltpunkte an die Stelle von Entgeltpunkten (Ost) treten. Rz. 10 Der Gesetzgeber hat mit dem Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz v. 17.7.2017 (BGBl. I S. 2575), ab 1.1.2018 in Kraft gesetzt, die Angleichung des aktuellen Rentenwerts (Ost) an den aktuellen Rentenwert umgesetzt. Der Gesetz...mehr

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Jansen, SGB VI § 76b Zuschl... / 3 Literatur

Rz. 32 Deinert, Mini- und Midijobs – Geringfügige Beschäftigung und Gleitzone, AiB 2012, 643. Irion, Grundrente demütigt Rentenbeiträge aus Minijobs – Übersehene Anreizumkehr-Schwelle der Grundrente bei 1.352 EUR schafft Gestaltungsmöglichkeiten bei Minijobs, BAV, Versorgungsausgleich, Pflegepersonen und mehr, rv 2020, 173. Lorenz-Schmidt, Das Instrumentarium der Rentenversich...mehr

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Jansen, SGB VI § 254b Rente... / 2.3.2 Persönliche Entgeltpunkte (Ost) und aktueller Rentenwert (Ost)

Rz. 12 Nach § 254b Abs. 1 sind der Rentenberechnung daher übergangsweise noch bis 30.6.2024 in der Bundesrepublik Deutschland für Zeiten im Beitrittsgebiet (und auch für sog. Reichsgebiets-Beitragszeiten) anstelle von persönlichen Entgeltpunkten (§ 66) persönliche Entgeltpunkte (Ost), eines aktuellen Rentenwerts (§ 68) ein aktueller Rentenwert (Ost) – § 255a – zugrunde zu legen...mehr

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Jansen, SGB VI § 268a Änder... / 2.3 Verfassungsrechtliche Implikationen zur Abschaffung des Rentnerprivilegs

Rz. 25 Bei der Abschaffung des Rentnerprivilegs nach § 101 Abs. 3 handelt es sich um eine grundsätzlich entschädigungslos hinzunehmende Gesetzesänderung (BGH, Urteil v. 13.2.2013, XII ZB 527/12). Es ist verfassungsrechtlich zulässig, die Kürzung der Versorgungsbezüge nicht an den tatsächlichen Beginn des Rentenbezugs des ausgleichsberechtigten Ehegatten zu koppeln. Dass der ...mehr