Fachbeiträge & Kommentare zu Versorgungsausgleich

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FF 10/2024, Keine Beschränk... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Gegenstand der Beschwerde ist die Entscheidung des Amtsgerichts über den Versorgungsausgleich. [2] Das Amtsgericht – Familiengericht – Nordhorn hat die am 22.8.1980 geschlossene Ehe der Beteiligten zu 1 und 2 (im Folgenden auch nach Scheidung noch als Ehemann bzw. Ehefrau bezeichnet) durch Beschl. v. 10.4.2024 im Verbundverfahren geschieden und den Versorgungsa...mehr

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FF 10/2024, Keine Beschränkung des Versorgungsausgleichs trotz langer Trennung und ehelichem Fehlverhalten

VersAusglG § 27 Leitsatz Auch bei einer Trennungszeit von 16 Jahren kann die Durchführung des Versorgungsausgleichs bei einer Gesamtbetrachtung aller Umstände nicht grob unbillig sein. OLG Oldenburg, Hinweisbeschl. v. 16.7.2024 – 13 UF 28/24 (AG Nordhorn) 1 Aus den Gründen Gründe: I. [1] Gegenstand der Beschwerde ist die Entscheidung des Amtsgerichts über den Versorgungsausgleich...mehr

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FF 10/2024, Keine Beschränk... / Leitsatz

Auch bei einer Trennungszeit von 16 Jahren kann die Durchführung des Versorgungsausgleichs bei einer Gesamtbetrachtung aller Umstände nicht grob unbillig sein. OLG Oldenburg, Hinweisbeschl. v. 16.7.2024 – 13 UF 28/24 (AG Nordhorn)mehr

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AGS 10/2024, Anwalts- und G... / 1. Anwaltsvergütung

Besonderheiten gelten für den Scheidungsfolgenvergleich. Gem. § 48 Abs. 3 S. 1 RVG erstreckt sich die in einer Ehesache erfolgte Beiordnung im Fall des Abschlusses eines Vertrags i.S.d. Nr. 1000 VV auf alle mit der Herbeiführung der Einigung erforderlichen Tätigkeiten. Es handelt sich um eine automatische Erstreckung der VKH-Beiordnung, sodass es einer ausdrücklichen VKH-Bew...mehr

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AGS 10/2024, Anwalts- und G... / 2. Gerichtskosten

Wird eine gerichtliche Scheidungsfolgevereinbarung abgeschlossen, entsteht eine Vergleichsgebühr nach Nr. 1500 FamGKG KV nur dann, wenn der verglichene Gegenstand weder im Verbundverfahren noch als isolierte Familiensache anhängig gewesen ist. Es ist deshalb zwischen den beiden Konstellationen zu unterscheiden:mehr

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FF 10/2024, Rechtsprechung ... / 1.1 BGH, Beschl. v. 3.7.2024 – XII ZB 506/22

a) Ein Anrecht, das nicht in die Ausgangsentscheidung über den öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich einbezogen war, bleibt im Rahmen eines Abänderungsverfahrens nach § 51 VersAusglG grundsätzlich auch dann außer Betracht, wenn es zum Zeitpunkt der Ausgangsentscheidung noch nicht existent war und erst später durch eine Rechtsänderung entstanden ist (Fortführung des Sen...mehr

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FF 10/2024, Vergessene, ver... / 2. Aktuelle Rechtsprechung

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seiner grundlegenden Entscheidung vom 24.7.2013 (XII ZB 340/11) festgestellt, dass die im Ausgangsverfahren zum Versorgungsausgleich übersehenen, verschwiegenen oder vergessene Anrechte weder im Rahmen des Abänderungsverfahrens nach § 51 VersAusglG noch im Rahmen des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs nach § 20 ff. VersAusglG ausgeglic...mehr

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FF 10/2024, Rechtsprechung ... / 1.4 OLG Köln, Beschl. v. 4.12.2023 – 10 UF 78/23

1. § 27 VersAusglG erlaubt lediglich, den Versorgungsausgleich ganz oder teilweise auszuschließen, ermöglicht aber nicht eine Ausweitung des Versorgungsausgleichs. 2. Im Falle eines treuwidrig nicht vorhandenen Anrechts (hier: Nichtberücksichtigung von Kindererziehungszeiten wegen fehlender Mitwirkung des Berechtigten bei der Antragstellung) kann daher nicht ein "fiktives" An...mehr

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FF 10/2024, Vergessene, ver... / I. Zusammenfassung

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) sieht aktuell dringenden Handlungsbedarf bei den in der Entscheidung über den Versorgungsausgleich bei der Ehescheidung "vergessenen", "verschwiegenen" oder "übersehenen" Versorgungsanrechten. Zur Vermeidung einer grundrechtswidrigen Verletzung des Halbteilungsgrundsatzes des ehezeitlichen Versorgungserwerbs müsste der Gesetzgeber eine zeitnahe...mehr

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FF 10/2024, Rechtsprechung ... / 1.2 BGH, Beschl. v. 19.6.2024 – XII ZB 456/23

Wird ein nicht durch das Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz geschütztes Altersvorsorgekapital nach Kündigung des Vertrages während der Ehezeit auf einen anderen Altersvorsorgevertrag übertragen, handelt es sich versorgungsausgleichsrechtlich regelmäßig nicht um ein einheitliches Anrecht, das nur hinsichtlich des ehezeitlich gebildeten Kapitals auszugleichen wäre (A...mehr

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FF 10/2024, Rechtsprechung ... / 1.3 OLG Karlsruhe, Beschl. v. 30.7.2024 – 2 UF 44/24

Das Absehen vom Ausgleich von beiderseitigen Anrechten bei der gesetzlichen Rentenversicherung stellt bei einem bedeutungslosen Wertunterschied (hier: Kapitalwert: 487,08 EUR / monatliche Rente nach dem derzeitigen Rentenbetrag: 2,19 EUR) ohne Besonderheiten in der Versorgungssituation der Beteiligten keine unverhältnismäßige Beeinträchtigung des Halbteilungsgrundsatzes dar,...mehr

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FF 10/2024, Vergessene, ver... / 1. Problemdarstellung

In Fällen, in denen Anrechte aufgrund dessen, dass sie vergessen, übersehen oder absichtlich verschwiegen wurden, keiner Teilung zugeführt wurden, besteht nach Rechtskraft der Entscheidung nur die Möglichkeit, diese Anrechte im Rahmen eines Restitutionsverfahrens noch zugunsten der Berechtigten zu teilen. Das Restitutionsverfahren ist allerdings nur unter sehr engen Vorausse...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Zulässige Übertragungen

Rn. 20 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Wird steuerlich gefördertes Altersvermögen als Folge des Versorgungsausgleichs bei einer Ehescheidung übertragen, ist diese Übertragung zulässig. Ebenso ist die Übertragung von steuerlich gefördertem Altersvorsorgevermögen zulässig, wenn bei einem ArbG-Wechsel die Altersvorsorge fortgeführt wird. Rn. 21 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Handelt es s...mehr

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FF 10/2024, Vergessene, ver... / 3. Lösungsvorschlag

Es wird daher vorgeschlagen, in § 20 Abs. 1 VersAusglG nach Satz 1 den folgenden Satz einzufügen (siehe bereits oben): "Dies gilt auch für solche Anrechte, die in der Ausgangsentscheidung vergessen, übersehen oder absichtlich verschwiegen wurden." Aufgrund der enormen finanziellen Konsequenzen für die Betroffenen wäre es zu begrüßen, wenn diese Gesetzesänderung alsbald in Angr...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 3.3.7 Bezüge aus früheren Dienstleistungen (§ 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG; § 2 Abs. 1 Nr. 2 LStDV)

Rz. 104 Zum Arbeitslohn gehören nach § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG und § 2 Abs. 1 Nr. 2 LStDV Einnahmen aus einem früheren Dienstverhältnis, wie z. B. Wartegelder, Ruhegelder, Witwen- und Waisengelder sowie andere Bezüge und Vorteile aus früheren Dienstleistungen, unabhängig davon, ob sie dem zunächst Bezugsberechtigten oder seinem Rechtsnachfolger zufließen. Bezüge, die ganz ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 3.6 ABC des Arbeitslohns

Rz. 139b ABC des Arbeitslohns [1] Abfindung, die einem Arbeitnehmer für eine in einem anderen Staat ausgeübte Tätigkeit gezahlt wird, unterliegt dem Besteuerungsrecht dieses Staates.[2] Zu einer Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes nach dem DBA Frankreich hat der BFH entschieden.[3] Abtretung des Lohnanspruchs s. Rz. 134 Aktienüberlassung an Arbeitnehmer s. Rz. 124a Alter...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 4.2 Katalog der Versorgungsbezüge

Rz. 143 Die begünstigten Versorgungsbezüge sind in § 19 Abs. 2 S. 2 EStG erschöpfend aufgeführt. In Auslegung dieser Vorschrift bietet R 19.8 LStR 2015 einen Katalog von Versorgungsbezügen. Hierzu gehören insbesondere Vorruhestandsleistungen (R 19.8 Abs. 1 Nr. 21 LStR 2023); auch wenn sie von internationalen Organisationen[1] bezogen werden. Im Einzelnen wird auf R 19.8 LStR...mehr

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FF 09/2024, Rechtsprechung ... / 2 Versorgungsausgleich

2.1 BGH, Beschl. v. 5.6.2024 – XII ZB 277/23 Zum Ausgleich eines Zuschlags an Entgeltpunkten aus langjähriger Versicherung (sog. Grundrenten-Entgeltpunkte) trotz Geringfügigkeit (Fortführung des Senatsbeschl. v. 10.1.2024 – XII ZB 389/22, FamRZ 2024, 677). 2.2 KG, Beschl. v. 7.3.204 – 16 UF 112/23 Ein Ausschluss des Versorgungsausgleichs kann aus Anlass eines einzelnen, außerge...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Private Altersvo... / B. Besonderheiten beim Versorgungsausgleich

I. Allgemeines 1. Gesetzliche Regelung des Versorgungsausgleichs Rz. 322 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Mit der am 1. September 2009 in Kraft getretenen Strukturreform des Versorgungsausgleichs wurden die Vorschriften zum Versorgungsausgleich grundlegend geändert. Seitdem gilt nach dem Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG) für alle ausgleichsreifen Anrechte auf eine Versorgung ...mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / 1. Gesetzliche Regelung des Versorgungsausgleichs

Rz. 322 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Mit der am 1. September 2009 in Kraft getretenen Strukturreform des Versorgungsausgleichs wurden die Vorschriften zum Versorgungsausgleich grundlegend geändert. Seitdem gilt nach dem Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG) für alle ausgleichsreifen Anrechte auf eine Versorgung wegen Alters oder Invalidität der Grundsatz der internen Teilun...mehr

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FF 09/2024, Festsetzung der... / 2 Anmerkung

I. Fehlende Rechnung Der ehemalige Mandant hatte zum einen eingewandt, er habe keine Rechnung erhalten. Auf diesen Einwand ist das OLG nicht weiter eingegangen. Dabei hätte hierzu jedoch Anlass bestanden. Eine Vergütungsforderung ist nach § 10 Abs. 1 RVG nur dann durchsetzbar, wenn dem Mandanten zuvor eine ordnungsgemäße Rechnung erteilt worden ist. Solange der Mandant keine o...mehr

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FF 09/2024, Rechtsprechung ... / 2.4 KG, Beschl. v. 4.9.2023 – 16 UF 43/23

… 2. Wenn ein Dritter einem Ehegatten Geld zuwendet und der Ehegatte mit diesem Geld ein Anrecht bei einem Versorgungsträger erwirbt, dann ist das Anrecht, dass der Ehegatte auf diese Weise während der Ehezeit erlangt hat, im Versorgungsausgleich auszugleichen. 3. Der Versorgungsausgleich ist grundsätzlich kein "Mechanismus", um einen untreuen Ehegatten zu sanktionieren. Ein a...mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / 2. Besteuerungszeitpunkte

Rz. 330 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Bei der steuerlichen Beurteilung des Versorgungsausgleichs ist zwischen dem Zeitpunkt der Teilung eines Anrechts im Versorgungsausgleich durch gerichtliche Entscheidung und dem späteren Zufluss der Leistungen aus den unterschiedlichen Versorgungssystemen zu unterscheiden. Rz. 331 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Bei der internen Teilung wird die Ü...mehr

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AGS 09/2024, Einwendungen d... / IV. Bedeutung für die Praxis

Ich habe so meine Zweifel, ob die Entscheidung des OLG Karlsruhe richtig ist. 1. Behandlung des Einwandes der fehlenden Fälligkeit der Vergütung Die sowohl im Leitsatz 1 als auch in den Beschlussgründen geäußerte Auffassung, der Einwand fehlender Fälligkeit hindere die Vergütungsfestsetzung grds. nicht, ist in dieser Allgemeinheit nicht zutreffend. Es handelt sich – wie eingan...mehr

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FF 09/2024, Rechtsprechung ... / 2.3 OLG Hamm, Beschl. v. 26.10.2023 – 5 UF 48/23

1. Der Ausgleich eines betrieblichen/privaten Anrechts mit Invaliditäts(zusatz)-absicherung ist nach § 27 VersAusglG auf den Ausgleichswert beschränkt, der ohne den vorzeitigen Eintritt der Invalidität zu übertragen wäre., weil die Invalidität der ausgleichspflichtigen Person während der Ehezeit regelmäßig zu einer erheblichen Wertsteigerung des (korrespondierenden) Kapitalw...mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / I. Allgemeines

1. Gesetzliche Regelung des Versorgungsausgleichs Rz. 322 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Mit der am 1. September 2009 in Kraft getretenen Strukturreform des Versorgungsausgleichs wurden die Vorschriften zum Versorgungsausgleich grundlegend geändert. Seitdem gilt nach dem Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG) für alle ausgleichsreifen Anrechte auf eine Versorgung wegen Alters o...mehr

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AGS 09/2024, Einwendungen d... / I. Sachverhalt

Rechtsanwalt G hatte den hiesigen Antragsgegner des Vergütungsfestsetzungsverfahrens in seinem vor dem AG Heidelberg – FamG – anhängigen Scheidungsverfahren vertreten. Durch Beschl. v. 2.10.2018 trennte das FamG das Verfahren betreffend den Versorgungsausgleich vom ursprünglichen Scheidungsverbundverfahren ab. Am selben Tage, rechtskräftig geworden am 27.11.2018 – hat das Fa...mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / 1. Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 55b EStG

Rz. 337 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Nach § 3 Nr. 55b Satz 1 EStG ist der aufgrund einer externen Teilung an den Träger der Zielversorgung geleistete Ausgleichswert in der Regel steuerfrei, soweit die späteren Leistungen aus den dort begründeten Anrechten zu steuerpflichtigen Einkünften bei der ausgleichsberechtigten Person führen würden. Soweit die Übertragung von Anrechten i...mehr

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FF 09/2024, Rechtsprechung ... / 2.2 KG, Beschl. v. 7.3.204 – 16 UF 112/23

Ein Ausschluss des Versorgungsausgleichs kann aus Anlass eines einzelnen, außergewöhnlich schwerwiegenden, rein vermögensbezogenen Vorfalls in Betracht kommen, wenn es sich bei dem betreffenden ehelichen Fehlverhalten um eine schuldhaft begangene Handlung von erheblichem Gewicht handelt. Das kann der Fall sein, wenn sich das betreffende Handeln und dessen Begleitumstände als...mehr

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FF 09/2024, Rechtsprechung ... / 2.1 BGH, Beschl. v. 5.6.2024 – XII ZB 277/23

Zum Ausgleich eines Zuschlags an Entgeltpunkten aus langjähriger Versicherung (sog. Grundrenten-Entgeltpunkte) trotz Geringfügigkeit (Fortführung des Senatsbeschl. v. 10.1.2024 – XII ZB 389/22, FamRZ 2024, 677).mehr

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FF 09/2024, Rechtsprechung ... / 2.6 OLG Karlsruhe, Beschl. v. 31.7.2024 – 20 UF 28/24

Auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann die Halbteilung eines geringfügigen Anrechts in der gesetzlichen Rentenversicherung trotz seiner wirtschaftlichen Bedeutungslosigkeit veranlasst sein.mehr

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FF 09/2024, Rechtsprechung ... / 2.7 OLG Braunschweig, Beschl. v. 14.11.2023 – 1 UF 90/23

Ein gesetzlicher Unterhaltsanspruch im Sinne von § 33 Abs. 1 VersAusglG, der eine Aussetzung der Versorgungskürzung des Unterhaltspflichtigen rechtfertigt, kann im Falle der Wiederheirat geschiedener Eheleute auch ein Anspruch auf Familienunterhalt aus § 1360 BGB sein.mehr

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FF 09/2024, Verbesserung de... / 5. Stärkung der am Versorgungsausgleichsverfahren Beteiligten

Der Versorgungsausgleich hat für die Alterssicherung von Ehegatten eine hohe Bedeutung. Durch den sogenannten Halbteilungsgrundsatz erhält nämlich jeder Ehegatte die Hälfte der während der Ehezeit erworbenen Anwartschaften des anderen Ehegatten. Um dem zu entsprechen, sollen Anrechte, die im Versorgungsausgleichsverfahren übergangen wurden, nun nachträglich berücksichtigt we...mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / III. Externe Teilung (§ 14 VersAusglG)

1. Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 55b EStG Rz. 337 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Nach § 3 Nr. 55b Satz 1 EStG ist der aufgrund einer externen Teilung an den Träger der Zielversorgung geleistete Ausgleichswert in der Regel steuerfrei, soweit die späteren Leistungen aus den dort begründeten Anrechten zu steuerpflichtigen Einkünften bei der ausgleichsberechtigten Person führen würden....mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / 1. Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 55a EStG

Rz. 333 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 § 3 Nr. 55a EStG stellt klar, dass die aufgrund einer internen Teilung durchgeführte Übertragung von Anrechten steuerfrei ist; dies gilt sowohl für die ausgleichspflichtige als auch für die ausgleichsberechtigte Person.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Private Altersvo... / 4. Verfahren

Rz. 343 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Der Versorgungsträger der ausgleichspflichtigen Person hat den Versorgungsträger der ausgleichsberechtigten Person über die für die Besteuerung der Leistungen erforderlichen Grundlagen zu informieren. Andere Mitteilungs-, Informations- und Aufzeichnungspflichten bleiben hiervon unberührt.mehr

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FF 09/2024, Rechtsprechung ... / 2.8 OLG Hamm, Beschl. v. 12.3.2024 – 7 UF 153/23

1. Haben die geschiedenen Ehegatten einander wieder geheiratet, kann der Anspruch auf Familienunterhalt zu einer Anpassung nach § 33 VersAusglG führen. 2. Voraussetzung ist, dass ohne die Kürzung der Versorgung der Beitrag des Ausgleichspflichtigen zum Familienunterhalt höher wäre als der des Berechtigten.mehr

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Anhang 2 – Private Altersvorsorge

Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen IV C 3 – S 2015/22/10001 :001 vom 5. Oktober 2023 (BStBl 2023 I, 1726)[1] Zusammenfassung Vor dem Hintergrund insbesondere der Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2022 vom 16. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2294) sowie der Änderungen durch weitere Gesetze und aktueller BFH-Recht...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Private Altersvo... / II. Interne Teilung (§ 10 VersAusglG)

1. Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 55a EStG Rz. 333 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 § 3 Nr. 55a EStG stellt klar, dass die aufgrund einer internen Teilung durchgeführte Übertragung von Anrechten steuerfrei ist; dies gilt sowohl für die ausgleichspflichtige als auch für die ausgleichsberechtigte Person. 2. Besteuerung Rz. 334 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die Leistungen aus den übertragenen...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Private Altersvo... / 1. Allgemeines

Rz. 197 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Nach den Regelungen des AltZertG und des § 93 EStG darf gefördertes Altersvorsorgevermögen, auf das § 10a/Abschnitt XI EStG angewandt wurde, nur wie folgt ausgezahlt werden: frühestens mit Vollendung des 62. Lebensjahres (bei vor dem 1. Januar 2012 abgeschlossenen Verträgen mit Vollendung des 60. Lebensjahres – § 14 Abs. 2 AltZertG) oder mit Be...mehr

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FF 09/2024, Rechtsprechung ... / 2.5 OLG Karlsruhe, Beschl. v. 11.6.2024 – 20 UF 163/23

1. Hat der Ausgleichsberechtigte innerhalb der ihm gesetzten Frist das Wahlrecht nach § 15 Abs. 1 VersAusglG nicht ausgeübt, kommt gemäß § 15 Abs. 5 S. 1 VersAusglG als Zielversorgung nur die gesetzliche Rentenversicherung in Betracht. 2. Kann der Ausgleichsberechtigte, weil er dort bei Ehezeitende bereits eine Vollrente wegen Alters bezieht, in der gesetzlichen Rentenversich...mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / 2. Besteuerung

Rz. 334 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die Leistungen aus den übertragenen Anrechten gehören bei der ausgleichsberechtigten Person zu den Einkünften, zu denen die Leistungen bei der ausgleichspflichtigen Person gehören würden, wenn die interne Teilung nicht stattgefunden hätte. Die (späteren) Versorgungsleistungen sind daher (weiterhin) Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Private Altersvo... / 2. Besteuerung bei der ausgleichsberechtigten Person

Rz. 339 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Für die Besteuerung bei der ausgleichsberechtigten Person ist unerheblich, zu welchen Einkünften die Leistungen aus dem übertragenen Anrecht bei der ausgleichspflichtigen Person geführt hätten, da mit der externen Teilung ein neues Anrecht begründet wird. Bei der ausgleichsberechtigten Person unterliegen Leistungen aus Altersvorsorgeverträg...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Private Altersvo... / V. Leistungen an die ausgleichsberechtigte Person als Arbeitslohn

Rz. 358 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG sind Leistungen, die die ausgleichsberechtigte Person aufgrund der internen oder externen Teilung später aus einer Direktzusage oder von einer Unterstützungskasse erhält, Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit; Rn. 147 des BMF-Schreibens vom 12. August 2021 (BStBl I S. 1050) unter Berücksichtigung der Änd...mehr

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AGS 09/2024, Einwendungen d... / III. Die Einwendungen des Antragsgegners

1. Der Einwand fehlender Fälligkeit Nach den Ausführungen des OLG Karlsruhe hindert der Einwand fehlender Fälligkeit die Vergütungsfestsetzung grds. nicht. I.Ü. sei dieser Einwand unbegründet. Die Vergütungsforderung werde nämlich gem. § 8 Abs. 1 S. 1 RVG fällig, wenn der Auftrag erledigt oder die Angelegenheit beendet ist. Diese Voraussetzung war hier nach Auffassung des OLG...mehr

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FF 09/2024, Rechtsprechung ... / 8.1 KG, Beschl. v. 4.9.2023 – 16 UF 43/23

1.a) Die Bestimmungen der EU-Güterrechtsverordnung gelten nur für Ehen, die am 29.1.2019 oder später eingegangen wurden und nicht für die Übertragung von Ansprüchen auf Alters- oder Erwerbsunfähigkeitsrenten, die zwar während der Ehe erworben wurden, aber noch zu keinem ehezeitlichen Renteneinkommen geführt haben. b) Nach dem autonomen deutschen Kollisionsrecht folgt das Stat...mehr

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FF 09/2024, Bewährtes und Neues - die Herbsttagung 2024 in München

Jochem Schausten In den vergangenen Jahren hat die Corona-Pandemie uns gezwungen, unsere lieb gewonnene Herbsttagung entweder ausschließlich online oder nur in einer "abgespeckten" Version stattfinden zu lassen. Dieses Jahr nun hat der Geschäftsführende Ausschuss das Vertrauen, dass die Herbsttagung wieder in bewährter Form durchgeführt werden kann – nämlich am Freitag mit zw...mehr

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FF 09/2024, Festsetzung der... / 1 Gründe:

I.[1] Mit Beschl. v. 31.8.2023 hat das Amtsgericht Heidelberg durch die Rechtspflegerin auf den am 30.12.2022 eingegangenen Antrag von Rechtsanwalt G. vom selben Tag die von dem Antragsteller an diesen in einem familiengerichtlichen Verfahren gemäß § 11 RVG zu zahlende gesetzliche Vergütung auf 1.023,33 EUR festgesetzt. Hiergegen wendet sich der Antragsgegner mit seiner am 1...mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / IV. Steuerunschädliche Übertragung im Sinne des § 93 Abs. 1a EStG

Rz. 344 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Eine steuerunschädliche Übertragung im Sinne des § 93 Abs. 1a Satz 1 EStG liegt vor, wenn aufgrund einer Entscheidung des Familiengerichts im Wege der internen Teilung nach § 10 VersAusglG oder externen Teilung nach § 14 VersAusglG während der Ehezeit (§ 3 Abs. 1 VersAusglG) gebildetes gefördertes Altersvorsorgevermögen auf einen zertifizie...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Private Altersvo... / c) Rückforderung von Zulagen

Rz. 305 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Erkennt die ZfA, dass der Zulageanspruch ganz oder teilweise nicht besteht oder weggefallen ist, hat sie zu Unrecht gutgeschriebene oder ausgezahlte Zulagen mittels Datensatz vom Anbieter zurückzufordern. Hierbei gelten folgende Fristen: Beitragsjahre 2018 oder älter: Es gelten die allgemeinen Fristen der AO. Beitragsjahre 2019 bis 2023: Die ...mehr