Fachbeiträge & Kommentare zu Versorgungsausgleich

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Einzelfälle vertretbarer und unvertretbarer Handlungen (alphabetisch).

Rn 23 Abfallbeseitigung: vertretbar (Brandbg 24.3.20 – 3 U 49/16, Rz 61). Abnahme beim Kauf: vertretbar, wenn allein auf Besitzbefreiung gerichtet (aA noch Marienwerder SeuffA 50, 237, 237 f); unvertretbar, wenn mit ihr Prüfung als Erfüllung (Annahme) verbunden (Anders/Gehle/Schmidt ZPO Rz 32). Abrechnung s.u., insb ›Auskunftserteilung und Rechnungslegung‹. Maßnahmen zur Verhin...mehr

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Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 2.7 Zugangsfaktor bei Versorgungsausgleich und Rentensplitting

Rz. 83 Zur Ermittlung des Zugangsfaktors beim Versorgungsausgleich und beim Rentensplitting vgl. GRA der DRV zu § 77 SGB VI, Stand: 30.8.2024, Abschn. 7. ff. und Abschn. 8.).mehr

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Sommer, SGB V § 229 Versorg... / 2.2 "Zahlbetrag" der Versorgungsbezüge

Rz. 7 Der Begriff "Zahlbetrag" ist im Gesetz nicht ausdrücklich definiert. Auch hier gilt das im Sozialrecht grundsätzlich geltende Bruttoprinzip (vgl. BSG, Urteil v. 4.9.2018, B 12 KR 20/17 R). Nach ständiger Rechtsprechung des BSG ist bei den Versorgungsbezügen, wie auch bei Renten der gesetzlichen Rentenversicherung, der unter Anwendung aller Versagens-, Kürzungs- und Ruh...mehr

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Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 1.6 Gemeinsame Rechtliche Anweisungen der DRV

Rz. 14 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 77 erfassen. Die GRA der DRV zu § 77 hat den Stand 30.8.2024 und kann online im Rechtsportal der Deutschen Rentenversicherung (rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de) eingesehen werden. Die GRA wurde aufgrund des Rentenüberlei...mehr

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Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 2.4 Vertrauensschutzregelung (Abs. 4)

Rz. 75 Nach Abs. 4 gilt für Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten die bisherige Regelung über die Bestimmung des Zugangsfaktors aus Gründen des Vertrauensschutzes weiter, sofern deren Berechnung mindestens 40 Versicherungsjahre zugrunde liegen. Dabei muss es sich um die in § 51 Abs. 3a, Abs. 4 und § 52 Abs. 2 genannten rentenrechtlichen Zeiten handeln, und zwar insbeso...mehr

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Jansen, SGB VI § 264d Zugan... / 2.3 35 anstelle von 40 Pflichtbeitragsjahren (Satz 2)

Rz. 20 Bei Erwerbsminderungsrenten und Hinterbliebenenrenten verbleibt es im Übergangszeitraum bis zum Jahr 2023 für Versicherte mit 35 Pflichtbeitragsjahren bei dem bisher maßgebenden Lebensalter von 60 bzw. 63 Jahren (§ 264d Satz 2, vgl. Rz. 3). § 77 Abs. 4 i. d. F. ab 1.1.2008 – gefordert werden 40 Pflichtbeitragsjahre – gilt ab dem Jahr 2024. Rz. 21 Erziehungsrenten (§ 47...mehr

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Sommer, SGB V § 229 Versorg... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 46 Schneider, Versorgungsbezüge – Beitragspflichtige und beitragsfreie Versorgungsbezüge von A bis Z, DOK 1983, 890. Rz. 47 Die Einbeziehung von Versorgungsbezügen aus einem früheren Dienstverhältnis als DO-Angestellter in die Beitragspflicht ist mit dem Grundgesetz vereinbar: BSG, Urteil v. 18.12.1984, 12 RK 33/83. Es ist mit dem Grundgesetz, insbesondere mit den hergebrac...mehr

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Scheidungs- und Trennungsfo... / 4 Versorgungsausgleich

4.1 Überblick Im Versorgungsausgleich werden grundsätzlich die in der Ehezeit erworbenen Anteile von Anrechten gemäß § 2 VersAusglG (alle Versorgungen im Rentenalter, insbesondere aus der gesetzlichen Rentenversicherung, aus der Beamtenversorgung oder der berufsständischen Versorgung, aus der betrieblichen Altersversorgung oder aus der privaten Alters- und Invaliditätsvorsorg...mehr

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Scheidungs- und Trennungsfo... / 4.2 Vereinbarung

Die Ehegatten können Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich schließen (§ 6 VersAusglG). Bestehen keine Wirksamkeits- und Durchsetzungshindernisse (§§ 7, 8 VersAusglG), ist das Familiengericht an die Vereinbarung, auch bei einem Ausschluss, gebunden. Die Anforderungen an die Wirksamkeit des Ausschlusses sind aber hoch![1] Der Ausschluss des Versorgungsausgleichs ist wirk...mehr

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Scheidungs- und Trennungsfo... / 4.1 Überblick

Im Versorgungsausgleich werden grundsätzlich die in der Ehezeit erworbenen Anteile von Anrechten gemäß § 2 VersAusglG (alle Versorgungen im Rentenalter, insbesondere aus der gesetzlichen Rentenversicherung, aus der Beamtenversorgung oder der berufsständischen Versorgung, aus der betrieblichen Altersversorgung oder aus der privaten Alters- und Invaliditätsvorsorge) jeweils zu...mehr

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Scheidungs- und Trennungsfo... / 2.1 Vertragsfreiheit und Korrektur durch Familiengericht

Obwohl ein Ehepaar einzelne gesetzliche Scheidungsfolgen durchaus ausschließen darf, kann der Vertrag insgesamt durch einseitige Benachteiligung des einen Ehepartners sittenwidrig (§ 138 BGB) sein. Der Bundesgerichtshof hat Leitlinien aufgestellt, was in Eheverträgen möglich ist und was generell und im Einzelfall nicht erlaubt ist.[1] Zunächst üben die Familiengerichte eine I...mehr

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Nachehelicher Unterhalt / 4 Herabsetzung und zeitliche Begrenzung wegen Unbilligkeit

Der Unterhalt ist nach § 1578b BGB vom Familiengericht herabzusetzen, wenn dies auch unter Wahrung der Belange eines dem Berechtigten zur Pflege oder Erziehung anvertrauten gemeinschaftlichen Kindes unbillig wäre; dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, inwieweit durch die Ehe Nachteile im Hinblick auf die Möglichkeit eingetreten sind, für den eigenen Unterhalt zu sorgen ...mehr

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Scheidungs- und Trennungsfo... / 9 Checkliste zum Inhalt eines Ehevertrags

Ausgeglichenheit und Fairness in allen Punkten aufgrund der jeweiligen persönlichen Verhältnisse beider Eheleute. Steuerliche Beratung einholen vor Abschluss des Vertrages.[1] Umfassende und präzise Regelungen zur Vermeidung späterer Streitigkeiten mit Blick auf die Lebensplanung und möglicher unvorhergesehener Abweichungen vom Lebensplan (Kinderlosigkeit) und besonderer Umstä...mehr

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Ehegattenunterhalt / 5.6.5.3 Zur Begrenzung des Altersunterhalts

BGH, Urteil v. 24.8.2010, FamRZ 2010, 1633 Zitat Bei der Frage, ob ehebedingte Nachteile im Sinne des § 1578b Abs. 1 BGB vorliegen, ist der Ausgleich unterschiedlicher Vorsorgebeiträge vornehmlich Aufgabe des Versorgungsausgleichs, durch den die Interessen des Unterhaltsberechtigten regelmäßig ausreichend gewahrt werden (im Anschluss an Senatsurteile vom 16. April 2008, XII ZR...mehr

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Mindestrente / 2 Zuordnung der zusätzlichen Entgeltpunkte

Die zusätzlichen Entgeltpunkte sind gleichmäßig auf die Kalendermonate mit vollwertigen Pflichtbeiträgen vor 1992 zu verteilen, um so ggf. auch in einen Versorgungsausgleich oder Rentensplitting einbezogen werden zu können. Dabei spielt es keine Rolle, ob der jeweilige Kalendermonat mit dem entsprechenden vollwertigen Pflichtbeitrag einen Wert von über oder unter 0,0625 Entg...mehr

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Ehegattenunterhalt / 4.1 Grundlagen des Unterhaltsanspruchs

Der Anspruch setzt eine wirksam geschlossene Ehe und ein Getrenntleben im Sinne des § 1567 BGB voraus. Eine wirksam geschlossene Ehe hat der Unterhalt begehrende Ehegatte im Zweifel nachzuweisen. Der Anspruch beginnt mit der endgültigen Trennung der Ehegatten. Getrennt leben die Ehegatten nach § 1567 Abs. 1 BGB, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft besteht und ein...mehr

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Ehegattenunterhalt / 5.6.5.1 Allgemeines

OLG Zweibrücken – Beschluss v. 18.1.2024, FamRZ 2024, 926 Zitat Auf eine vom gesetzlichen Unterhaltsanspruch losgelöste schuldumwandelnde und schuldbegründende vertragliche Unterhaltspflicht finden die Beschränkungs- und Versagungstatbestände der §§ 1578b, 1579 BGB keine Anwendung. OLG Hamm – Beschluss v. 7.9.2018, FamRZ 2019, 110 Zitat Über die Frage der Unterhaltsbefristung ode...mehr

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Ehegattenunterhalt / 4.2.3.2 Vorsorge für Alter und Erwerbsunfähigkeit

Ab Rechtshängigkeit des Scheidungsverfahrens kann der Berechtigte neben dem Elementarunterhalt auch die Kosten einer angemessenen Versicherung für den Fall des Alters oder der Erwerbsunfähigkeit verlangen. Vor der Rechtshängigkeit des Scheidungsverfahrens partizipiert der Berechtigte über den Versorgungsausgleich an der Altersvorsorge, die der verpflichtete Ehegatte betreibt...mehr

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Ehegattenunterhalt / 5.6.5.4 Zur Begrenzung des Krankheitsunterhalts

OLG Brandenburg, Beschluss v. 13.3.2020, FamRZ 2021, 1025 Zitat Eine Begrenzung und/oder Befristung des Unterhalts wegen Krankheit kommen nur dann in Betracht, wenn die dauerhafte Inanspruchnahme des Unterhaltspflichtigen wegen der Schicksalhaftigkeit der Erkrankung des Unterhaltsberechtigten unbillig ist i. S. d. § 1578b BGB. Dabei können ehebedingte Nachteile wiederum einer ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 6 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Seit der Abkehr von der sog Haushaltsbesteuerung (s § 26 Rn 1ff (Schneider)), unter deren Geltung Rechtsbeziehungen zwischen Ehegatten grundsätzlich den aus der ehelichen Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft hervorgehenden natürlichen Wirkungen gegenseitiger Hilfeleistung untergeordnet wurden (vgl insb BFH BStBl III 1956, 233; BFH BStBl III 19...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 9.3.6 Unerlaubte Kontoabhebungen und treuwidrige Handlungen beim Versorgungsausgleich

Rz. 264 Im Rahmen des Versorgungsausgleichs kommen Schadensersatzansprüche in Betracht, wenn ein Ehegatte ein Rentenanrecht schuldhaft verschwiegen hat mit der Folge, dass dieses Anrecht nicht mehr ausgeglichen werden kann.[1] Auch wenn ein Anrecht dem Versorgungsausgleich treuwidrig entzogen wird, können Schadensersatzansprüche entstehen, sofern keine Korrektur über den Ver...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.4.2 Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen

Rz. 57 Bei der Ermittlung des Einkommens sind bei unbeschränkt Stpfl. Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen abzuziehen. Bei beschränkt Stpfl. ist dieser Abzug durch § 50 Abs. 1 S. 4 EStG stark eingeschränkt. Hierin kommt der Objektsteuercharakter der beschr. Steuerpflicht besonders stark zum Ausdruck, da es sich bei Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen...mehr

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Güterrecht / 3.4.23 Lebensversicherungen

Rz. 141 Bei den Lebensversicherungen sind die verschiedenen Arten der Lebensversicherung zu berücksichtigen. Ferner ist zu prüfen, ob die Lebensversicherungen nicht möglicherweise dem Versorgungsausgleich unterfallen. Denn nach § 2 Abs. 4 VersAusglG finden die güterrechtlichen Regelungen dann keine Anwendung, wenn der Versorgungsausgleich stattfindet. Rz. 142 Reine Risiko-Leb...mehr

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Güterrecht / 18 Kontrolle und Sittenwidrigkeit von Eheverträgen

Rz. 329 Grundsätzlich besteht für die Ehegatten Vertragsfreiheit hinsichtlich der Gestaltung ihrer güterrechtlichen Verhältnisse. Die Rechtsprechung des BGH und des BVerfG haben die Gestaltungsmöglichkeiten bei Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen jedoch deutlich eingeschränkt. Gerichtliche Entscheidungen zur Sittenwidrigkeit von Eheverträgen beziehen sich dabei i...mehr

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Vertragliches Güterrecht / 3 Kontrolle und Sittenwidrigkeit von Eheverträgen

Rz. 4 Grundsätzlich besteht für die Ehegatten Vertragsfreiheit hinsichtlich der Gestaltung ihrer güterrechtlichen Verhältnisse. Die Rechtsprechung des BGH und des BVerfG haben die Gestaltungsmöglichkeiten bei Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen jedoch deutlich eingeschränkt. Gerichtliche Entscheidungen zur Sittenwidrigkeit von Eheverträgen beziehen sich dabei in ...mehr

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Güterrecht / 3.5.2 Vereinbarungen über die Ausgleichsforderung

Rz. 187 In der Praxis wird oftmals nicht berücksichtigt, dass eine Vereinbarung über den Zugewinnausgleich, welche die Ehegatten während eines Scheidungsverfahrens treffen, gemäß § 1378 Abs. 3 Satz 2 BGB der notariellen Beurkundung bedarf. Ersatzweise kann die notarielle Beurkundung gemäß § 127a BGB durch die Protokollierung eines gerichtlichen Vergleichs ersetzt werden, wob...mehr

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Vertragliches Güterrecht / 1 Die Zentralvorschrift des § 1408 BGB

Rz. 1 Die zentrale Vorschrift für den Abschluss von Eheverträgen stellt § 1408 BGB dar. Gemäß § 1408 Abs. 1 BGB können die Ehegatten ihre güterrechtlichen Verhältnisse durch einen Ehevertrag regeln. Nach dem Wortlaut des Gesetzes können die Ehegatten durch einen Ehevertrag insbesondere auch nach Eingehung der Ehe den Güterstand aufheben oder ändern. Damit ist zeitlich gesehe...mehr

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Güterrecht / 16 Teil IV: § 1408 BGB

Rz. 326 Die zentrale Vorschrift für den Abschluss von Eheverträgen stellt § 1408 BGB dar. Gemäß § 1408 Abs. 1 BGB können die Ehegatten ihre güterrechtlichen Verhältnisse durch einen Ehevertrag regeln. Nach dem Wortlaut des Gesetzes können die Ehegatten durch einen Ehevertrag insbesondere auch nach Eingehung der Ehe den Güterstand aufheben oder ändern. Damit ist zeitlich gese...mehr

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Güterrecht / 6 Begründung der Gütertrennung

Rz. 259 In welchen Fällen Gütertrennung eintritt, ist in § 1414 BGB geregelt. Danach tritt Gütertrennung ein, wenn die Ehegatten den gesetzlichen Güterstand durch Ehevertrag vor der Eheschließung oder während bestehender Ehe ausschließen oder aufheben, ohne einen anderen Güterstand (in Betracht kommt dann grundsätzlich nur noch die Gütergemeinschaft) zu vereinbaren, die Ehegat...mehr

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Güterrecht / 3.4.10 Direktversicherung

Rz. 119 Unter einer Direktversicherung werden Lebensversicherungsverträge verstanden, die ein Arbeitgeber im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung für den Arbeitnehmer abschließt, wobei der Arbeitgeber Versicherungsnehmer und der Arbeitnehmer nur Bezugsberechtigter ist. Die Besonderheit dabei ist, dass ein widerruflich als bezugsberechtigt Bezeichneter das Recht auf die ...mehr

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FF 06/2025, Rechtsprechung ... / 3 Versorgungsausgleich

3.1 OLG Karlsruhe, Beschl. v. 8.4.25 -2 UF 50/25 Ist die gesetzliche Rentenversicherung im Fall der externen Teilung die Zielversorgung und ist der Kapitalbetrag zu verzinsen, ist der Kapitalbetrag anhand der bei Rechtskraft der Entscheidung geltenden Umrechnungsfaktoren in Entgeltpunkte umzurechnen und die Teilung ist auf den Zeitpunkt der Rechtskraft der Entscheidung zu bez...mehr

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§ 8 Übergangsrecht FamGKG / XXXVIII. Versorgungsausgleich, abgetrennter

Rz. 56 Die Abtrennung des Versorgungsausgleichs führt nicht zu Herauslösung aus dem Verbund. Es bleibt beim alten Recht. S.a. Verbundverfahren, Abtrennung (Rdn 48 f.).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Versorgungsausgleich

Rn. 198 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Sind die Voraussetzungen für die Anwendung der Öffnungsklausel in der Person eines zum Versorgungsausgleich Verpflichteten erfüllt, kann die Person (Ehegatte oder Lebenspartner), auf die Anrechte gem § 10ff VersAusglG (BGBl I 2009, 700) übertragen werden (sog interne Teilung) oder zu deren Gunsten derartige Anrechte gem § 14ff VersAusglG be...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Realsplitting, Versorgungsleistungen, Versorgungsausgleich, § 22 Nr 1a EStG

Schrifttum: Risthaus, Realsplitting – Vorteile für den unterhaltsverpflichteten und Nachteile für den unterhaltsempfangenden Ehegatten, FR 1999, 650; Paus, Nachzahlung von Unterhalt an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten, DStZ 2001, 591; Heinke, Zustimmungspflicht und Nachteilsausgleich beim Realsplitting, ZFE 2002, 110; Kanzler, Unterhaltszahlungen des bes...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 8. Vertragsabschluss in Fällen des Versorgungsausgleichs, § 22 Nr 5 S 12 EStG

Rn. 720 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 § 22 Nr 5 S 12 EStG sieht für die Fälle, in denen aufgrund einer internen Teilung gem § 10 VersAusglG oder externen Teilung nach § 14 VersAusglG der Ausgleichsberechtigte ein Anrecht erwirbt, vor, dass dieser Vertrag insoweit zu dem gleichen Zeitpunkt als abgeschlossen gilt wie der Vertrag der ausgleichspflichtigen Person, sofern die der au...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Entstehungsgeschichte

Rn. 652 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Die Vorschrift wurde mit dem AVmG v 26.06.2001 (BGBl I 2001, 1310) eingeführt und durch das Gesetz zur Änderung steuerlicher Vorschriften v 20.12.2001 (StÄndG 2001, BGBl I 2001, 3794) sowie durch das AltEinkG v 05.07.2004 (BGBl I 2004, 1427) geändert. § 22 Nr 5 EStG regelt die nachgelagerte Besteuerung für Versorgungsleistungen aus kapitalg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Ausgleichszahlungen iSd § 10 Abs 1a Nr 4 EStG

Rn. 310 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Schließlich führen ggf auch die in § 10 Abs 1a Nr 4 EStG genannten Ausgleichszahlungen im Rahmen eines Versorgungsausgleichs zu sonstigen Einkünften beim Empfänger iSd § 22 Nr 1a EStG. Nach § 10 Abs 1a Nr 4 EStG sind Ausgleichszahlungen iRd Versorgungsausgleichs nach den §§ 20–22 und 26 VersAusglG und nach den §§ 1587f, 1587g und 1587i BGB ...mehr

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FF 06/2025, Rechtsprechung ... / 3.3 OLG Karlsruhe, Beschl. v. 21.2.2025 – 16 UF 122/24

Ein fondsgebundenes betriebliches Versorgungsanrecht – Direktzusage –, das im Versorgungsausgleich im Wege der externen Teilung ausgeglichen werden soll, kann nur dann in Fondsanteilen ausgeglichen werden, wenn die entsprechenden Fonds entweder einer gesetzlichen Veröffentlichungspflicht des Ausgabe- und Rücknahmepreises gemäß § 170 KAGB unterliegen oder der Versorgungsträge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Ausgleichszahlungen iSd § 10 Abs 1a Nr 3 EStG

Rn. 308 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Aufgrund des Verweises auf § 10 Abs 1a EStG sind die in § 10 Abs 1a Nr 3 EStG genannten Ausgleichszahlungen zur Vermeidung eines Versorgungsausgleichs ebenfalls geeignet, zu sonstigen Einkünften beim Empfänger der Zahlungen gem § 22 Nr 1a EStG zu führen. § 10 Abs 1a Nr 3 EStG regelt den Sonderausgabenabzug von Ausgleichszahlungen zur Vermei...mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / a) Anlass der Änderungen 2021

Rz. 30 Mit dem KostRÄG 2021 ist seinerzeit § 15a Abs. 2 RVG neu eingefügt worden. Sein Satz 1 hatte eingangs folgenden Wortlaut: "Sind mehrere Gebühren teilweise auf dieselbe Gebühr anzurechnen …" Der Gesetzgeber hatte mit der damals neu eingeführten Regelung bezweckt, dass im Falle der Anrechnung mehrerer einzelner Geschäftsgebühren auf eine einheitliche Verfahrensgebühr zw...mehr

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AGS 06/2025, Keine Beiordnu... / I. Sachverhalt

In einem Scheidungsverbundverfahren war gegen die Antragsgegnerin gem. § 35 FamFG ein Zwangsgeld angedroht worden, da sie an den Auskünften zum Versorgungsausgleich nicht ausreichend mitgewirkt hatte. Der Antragsteller hatte daraufhin beantragt, die ihm für das Scheidungsverbundverfahren bewilligte Verfahrenskostenhilfe (VKH) auch auf das Verfahren nach § 35 FamGKG zu erstre...mehr

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FF 06/2025, Rechtsprechung ... / 3.1 OLG Karlsruhe, Beschl. v. 8.4.25 -2 UF 50/25

Ist die gesetzliche Rentenversicherung im Fall der externen Teilung die Zielversorgung und ist der Kapitalbetrag zu verzinsen, ist der Kapitalbetrag anhand der bei Rechtskraft der Entscheidung geltenden Umrechnungsfaktoren in Entgeltpunkte umzurechnen und die Teilung ist auf den Zeitpunkt der Rechtskraft der Entscheidung zu beziehen.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

1. Überblick Rn. 300 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Durch § 22 Nr 1a EStG soll sichergestellt werden, dass Einkünfte aus Unterhalts-, Versorgungs- und Ausgleichsleistungen iSd § 10 Abs 1a Nr 1 bis 4 EStG , für die beim Leistungs- oder Zahlungsverpflichteten die Voraussetzungen für einen Sonderausgabenabzug vorliegen, beim Zahlungsempfänger korrespondierend der Besteuerung als sons...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Abhängigkeit vom Sonderausgabenabzug

1. Unterhaltsleistungen iSd § 10 Abs 1a Nr 1 EStG Rn. 303 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Von der Regelung des § 22 Nr 1a EStG sind zunächst die in § 10 Abs 1a Nr 1 EStG genannten Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauerhaft getrennt lebenden unbeschränkt estpf Ehegatten/Lebenspartner bis zu einer Höhe von EUR 13 805 pro Kj erfasst, sofern der Unterhaltsleistende die Be...mehr

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AGS 06/2025, Keine Beiordnu... / II. Beiordnung nicht geboten

Die Erstreckung der VKH auf das Zwangsmittelverfahren in der Folgesache Versorgungsausgleich kommt nicht in Betracht, da für den Antragsteller in dem Zwangsmittelverfahren keine Gerichtskosten anfallen und auch die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts nicht erforderlich ist.mehr

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FF 06/2025, Rechtsprechung ... / 3.2 OLG Karlsruhe, Beschl. v. 26.3.2025 – 16 UF 26/25

Wird im Wege der externen Teilung ein betriebliches Anrecht mit einem ab Ehezeitende zu verzinsenden Kapitalbetrag zugunsten der Deutschen Rentenversicherung als Zielversorgung begründet, hat dies bezogen auf den Zeitpunkt der Rechtskraft der Entscheidung zu erfolgen.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Einordnung von Versorgungsansprüchen nach Übertragung, § 22 Nr 5 S 9 und 10 EStG

Rn. 700 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 § 22 Nr 5 S 9 und 10 EStG bestimmen, dass in den Fällen des § 3 Nr 55a EStG (Versorgungsausgleich zwischen geschiedenen Ehegatten/Lebenspartnern, s § 3 Rn 2637a (Stickan)), § 3 Nr 55 EStG (Übertragung von Betriebsrentenansprüchen, s § 3 Rn 2630 ff (Stickan)) sowie § 3 Nr 55e EStG (Übertragung von Anrechten auf Altersversorgung aufgrund eine...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Norminhalt

Rn. 301 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 § 22 Nr 1a EStG enthält keine eigenständigen Tatbestände, sondern knüpft an § 10 Abs 1a EStG an, sodass bzgl der Einzelheiten auf die Kommentierung zu § 10 Abs 1a EStG verwiesen wird, s § 10 Rn 400 ff (Hoheisel/Tippelhofer). Sofern die Voraussetzungen des § 22 Nr 1a EStG nicht vorliegen, weil zB der Sonderausgabenabzug nicht möglich ist (zB ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Rechtsgestaltende Wirkung von Antrag und Zustimmung

Rn. 314 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Antrag und Zustimmung iSd § 10 Abs 1a Nr 1 und 3 EStG wirken rechtsgestaltend. Erst durch die Antragstellung des Leistenden unter Zustimmung des Empfängers werden die Unterhalts-/Ausgleichsleistungen von privaten (vgl § 12 Nr 2 EStG) in den steuerlich relevanten Bereich überführt und ändern dadurch ihren Rechtscharakter. Einerseits werden ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Versorgungsleistungen iSd § 10 Abs 1a Nr 2 EStG

Rn. 306 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Unter § 22 Nr 1a EStG fallen auch die als beim Leistenden als Sonderausgaben zu behandelnden auf besonderen Verpflichtungsgründen beruhenden, lebenslangen und wiederkehrenden Versorgungsleistungen iSd § 10 Abs 1a Nr 2 EStG . Dabei wird es sich häufig um Vermögensübertragungen unter Lebenden handeln, die mit Rücksicht auf ein künftiges Erbe er...mehr