Fachbeiträge & Kommentare zu Versorgungsausgleich

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Pensionen, Versorgungsausgleich

Rn. 152 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Pensionszahlungen an den ArbN selbst sind Arbeitslohn nach § 19 Abs 1 Nr 2 EStG. Dies auch dann, wenn der ArbG den ArbN mit unbedeutenden Gehaltskürzungen zum Erwerb des Pensionsanspruchs herangezogen hatte, s BFH BStBl II 1969, 187. Bei eigenen Beiträgen größeren Umfangs lägen Renten vor. Es kommt nicht darauf an, ob der ArbG in die Auszah...mehr

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FF 09/2023, Kindesunterhalt / 2 Versorgungsausgleich

BGH, Beschl. v. 31.5.2023 – XII ZB 250/20 Zu den Auswirkungen der sogenannten Test-Achats-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs über die Unzulässigkeit geschlechtsspezifischer Kalkulation von Prämien und Leistungen bei privaten Versicherungen (EuGH, Urt. v. 1.3.2011 – Rs. C-236/09, NJW 2011, 907 – Association belge des Consommateurs Test-Achats) auf die interne Teilung e...mehr

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FF 09/2023, Verlorene Anrec... / 1 Anschreiben an das Bundesministerium der Justiz – Auszug

Wird in einer Entscheidung zum Versorgungsausgleich bei der Scheidung ein existierendes Anrecht nicht berücksichtigt, weil es nicht angegeben oder vom Gericht übersehen wurde, sieht der BGH darin keine bewusste Teilentscheidung (BGH FamRZ 2014, 1614). Die Rechtskraft der Entscheidung bezieht sich daher auch auf die Tatsache, dass sonstige Anrechte nicht vorhanden sind. Damit...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Labus, Steuerliche Fragen zum Versorgungsausgleich bei Ehescheidung, BB 1977, 1041; Stuhrmann, Versorgungsausgleich in einkommensteuerlicher Sicht, DStR 1977, 468; Meincke, Die steuerlichen Folgen des neuen Ehe- und Familienrechts, StKongrR 1978, 389; Biergans, Die einkommensteuerliche Behandlung des Versorgungsausgleichs, DB 1979, 955; Glade, Die einkommensteuerliche Beurteilun...mehr

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§ 6 Familienrecht / II. Erläuterungen

Rz. 6 & 1. Steuerliche Berücksichtigung der Kosten des Scheidungsverfahrens Diese waren bisher grundsätzlich als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen, als sie unvermeidbar durch die Ehescheidung und den Versorgungsausgleich entstehen. Mit Urt. v. 18.5.2017, VI R 9/16, hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass die Kosten eines Scheidungsverfahrens unter das Abzu...mehr

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§ 6 Familienrecht / I. Muster: Familienrechtliches Abschlussschreiben nach Beendigung des Scheidungsverfahrens

Rz. 5 Muster 6.4: Familienrechtliches Abschlussschreiben nach Beendigung des Scheidungsverfahrens Muster 6.4: Familienrechtliches Abschlussschreiben nach Beendigung des Scheidungsverfahrens _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, In der mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht _________________________ vom ______________________...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Begriff des Leistungsempfängers (§ 4d Abs 1 S 1 Nr 1 Buchst a S 2 u 3 EStG)

Rn. 30 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Leistungsempfänger iSd Anlage 1 (zu § 4d Abs 1 EStG) ist gemäß § 4d Abs 1 S 1 Nr 1 Buchst a S 2 Hs 1 EStG Zitat "jeder ehemalige ArbN des Trägerunternehmens, der von der Unterstützungskasse Leistungen erhält." Das Gesetz nennt seit dem StÄndG 1992 nur noch ehemalige ArbN und nicht auch aktive ArbN. Es soll dadurch ein Missbrauch durch das Verme...mehr

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FF 09/2023, As time goes by

Inge Saathoff 30 Jahre gibt es sie nun schon, unsere Arbeitsgemeinschaft Familienrecht. Eine Menge Reformen haben wir in dieser Zeit in unserer Praxis schon umsetzen müssen und erwarten, angesichts der ständigen Veränderungen in der Gesellschaft auch weiterhin dringend notwendige Anpassungen. Auch die Arbeitsgemeinschaft selbst ist in dieser Zeit erheblich gewachsen, hat sich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Giloy, Zum Zusammenhang zwischen Arbeit und Lohn, DStZ 1975, 199; Dietrich, Entgeltlichkeit als Kriterium steuerbaren Arbeitslohns, DB 1976, 309; Labus, Steuerlicher Fragen zum Versorgungsausgleich bei Ehescheidung, BB 1977, 1041; Borggräfe, Betriebliche Sozialleistungen – ihre lohn- und umsatzsteuerrechtliche Behandlung auf der Grundlage arbeitsrechtlicher Überlegungen, DB 197...mehr

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§ 6 Familienrecht / A. Muster: Der Ehevertrag – eheliches Güterrecht und denkbare Modifikationen

Rz. 1 Muster 6.1: Der Ehevertrag – eheliches Güterrecht und denkbare Modifikationen Muster 6.1: Der Ehevertrag – eheliches Güterrecht und denkbare Modifikationen _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Ihre Ehe befindet sich in der Krise oder Sie überlegen aus unterschiedlichen Gründen, ob ein Ehevertrag für Sie sinnvoll sein könn...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Heubeck/Höhne/Paulsdorff/Rau/Weinert, Kommentar zum Betriebsrentengesetz, Bd II, 1. Aufl Heidelberg 1978, nachfolgend zitiert als: Rau, § 4b EStG Rz …; Buttler, Steuerliche Behandlung von Unterstützungskassenzusagen; Böhm/Schu Unterstützungskassen, Heidelberg 2014; Doetsch/Lenz, Versorgungszusagen an (Gesellschafter-)Geschäftsführer und Vorstände, 11. Aufl Karlsruhe 2020; Blomey...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Bezüge aus früheren Dienstleistungen (19 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG)

Rn. 390 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit gehören auch Bezüge und Vorteile aus früheren Dienstleistungen. Die in § 19 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG aufgeführten Wartegelder, Ruhegelder, Witwen- und Waisengelder sind nur eine beispielhafte Aufzählung. Es fallen unter die oa Vorschrift alle Bezüge und Vorteile, die aus früheren Dienstverhältnis...mehr

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Vorsorgeaufwendungen / 1.3.2 Beitragsarten

Für die steuerliche Berücksichtigung der Beiträge ist unerheblich, auf welcher rechtlichen Grundlage diese entrichtet wurden. Im Jahr der Zahlung können daher als Altersvorsorgeaufwendungen anerkannt werden Pflichtbeiträge aufgrund einer abhängigen Beschäftigung, Pflichtbeiträge aufgrund einer selbstständigen Tätigkeit, freiwillige Beiträge, Nachzahlungen von freiwilligen Beiträ...mehr

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Vorsorgeaufwendungen / 1.3.3 Beitragsnachweis

Die Beiträge können, wie in der folgenden Tabelle dargestellt, erbracht und nachgewiesen werden:mehr

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Vorsorgeaufwendungen / 1.3.1 Grundsatz

Zahlungen an die gesetzlichen Rentenversicherungsträger können ohne weitere Voraussetzungen als Beiträge zugunsten einer Basisversorgung im Alter anerkannt werden. Dies gilt auch für den Beitragsanteil, mit dem der Steuerpflichtige Ansprüche auf Rehabilitationsleistungen erwirbt. Eine Aufteilung der Beiträge ist nicht vorzunehmen. Für die Berücksichtigung der Beiträge ist gr...mehr

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Riester-Rente / Zusammenfassung

Überblick Ziel der Riester-Förderung ist es, einen Anreiz zum eigenverantwortlichen Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge zu setzen. Das steuerliche Förderungssystem setzt sich aus einem zusätzlichen Sonderausgabenabzugsbe­trag und einer progressionsunabhängigen Zulage zusammen. So können auch Bezieher kleiner Einkommen und kinderreiche Familien eine steuerlich geförderte...mehr

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Riester-Rente / 6.2 Unschädliche Auszahlungen

Die förderunschädlichen Auszahlungen werden durch § 93 EStG und die entsprechenden Vorschriften aus dem AltZertG definiert. Hierbei handelt es sich um folgende Auszahlungen[1]: Monatlichen Leistungen Monatliche Leistungen in Form einer lebenslangen gleichbleibenden oder steigenden monatlichen Leibrente, eines Auszahlungsplans mit gleichbleibenden oder steigenden Raten und unmitt...mehr

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Riester-Rente / 7.4.1 Ausschließlich auf geförderten Beiträgen beruhende Leistungen

Leistungen werden in der Auszahlungsphase in vollem Umfang der Besteuerung nach § 22 Nr. 5 Satz 1 EStG unterworfen, wenn sie insgesamt auf folgenden Beträgen beruhen: Beiträge, für die der Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG oder eine Altersvorsorgezulage gewährt wurde, Beiträge und Zuwendungen, die nach § 3 Nr. 56, Nr. 63, Nr. 63a[1] oder Nr. 66 EStG steuerfrei geblieben sind...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Unterhaltsleistungen

Rz. 18 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Unterhaltsleistungen iSd § 10 Abs 1a Nr 1 EStG sind alle zur Deckung des persönlichen Lebensbedarfs geeigneten Zuwendungen ohne Gegenleistung (vgl §§ 1601, 1610 BGB; zur Abgrenzung > Rz 22). Ohne Bedeutung ist, ob und für welchen Zweck der Empfänger die Zuwendungen tatsächlich verwendet (vgl Erläuterungen zur Anlage U). Zum Unterhalt iSd § 1...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Unterhaltspflicht

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Auf die gesetzliche Verpflichtung, einer anderen Person Unterhalt zu leisten, wird von mehreren Stichworten Bezug genommen (zB > Außergewöhnliche Belastungen Rz 40 ff, > Rentenaufwand, > Unterhaltsleistungen Rz 81 ff). Nach inländischem Zivilrecht sind einander zum Unterhalt verpflichtet: Rz. 2 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 > Ehegatten sind einan...mehr

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Jansen, SGB VI § 52 Wartezeiterfüllung durch Versorgungsausgleich, Rentensplitting und Zuschläge an Entgeltpunkten für Arbeitsentgelt aus geringfügiger Beschäftigung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Abs. 1 ist zum 1.1.1992 in Kraft getreten. Abs. 2 wurde durch das Gesetz zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse (BGBl. I S. 388) mit Wirkung v. 1.4.1999 angefügt. Abs. 1 und 2 geändert, Abs. 1a neu eingefügt durch das Altersvermögensergänzungsgesetz (AVmEG) v. 21.3.2001 (BGBl. I S. 403). Abs. 2 Satz 2 wurde durch die mit Art. 4 ...mehr

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Jansen, SGB VI § 52 Warteze... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Bestimmung regelt die Ermittlung von Wartezeitmonaten aus einem durchgeführten Versorgungsausgleich, einem durchgeführten Rentensplitting unter Ehegatten/Lebenspartnern und aus Zuschlägen an Entgeltpunkten für ein Arbeitsentgelt aus geringfügig entlohnter Beschäftigung, für die Beschäftigte nach § 6 Abs. 1b von der Versicherungspflicht befreit sind. Die ermittelten...mehr

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Jansen, SGB VI § 52 Warteze... / 2.1 Voraussetzungen, Inhalt und Umfang von Abs. 1

Rz. 3 Voraussetzung ist die rechtskräftige Durchführung eines Versorgungsausgleichs zugunsten der versicherten Person. Rz. 4 Die Gutschrift in Form von Entgeltpunkten ist für die Errechnung von Wartezeitmonaten durch den Wert 0,0313 zu teilen. Liegen in der Ehezeit Entgeltpunkte, die der allgemeinen Rentenversicherung und Entgeltpunkte, die der knappschaftlichen Rentenversich...mehr

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Jansen, SGB VI § 52 Warteze... / 2.4 Sonstige Auswirkungen

Rz. 16 Die aus dem Versorgungsausgleich ermittelten Monate dienen lediglich dazu, die für eine Rentengewährung erforderliche Wartezeit zu erreichen. Gleiches gilt für die aufgrund der Zuschläge an Entgeltpunkten für Arbeitsentgelt aus geringfügiger versicherungsfreier Beschäftigung bzw. des Rentensplittings ermittelten Zeiten. Es handelt sich nicht um rentenrechtliche Zeiten...mehr

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Jansen, SGB VI § 52 Warteze... / 2.2 Voraussetzungen, Inhalt und Umfang von Abs. 1a

Rz. 8 Das in den §§ 120a bis 120c geregelte Rentensplitting eröffnet den von diesen Vorschriften erfassten Verheirateten und Verwitweten ein Abweichen von der bisherigen subsidiären Hinterbliebenenversorgung zugunsten einer eigenständigen Rentenanwartschaft. Dabei ist der Grundgedanke des Gesetzes die partnerschaftliche Teilung der in der Ehezeit/Lebenspartnerschaftszeit erw...mehr

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Jansen, SGB VI § 51 Anreche... / 2.2 Allgemeine Wartezeit

Rz. 4 Primär sind Beitragszeiten (dies umfasst Pflicht- und freiwillige Beiträge) und die in Abs. 4 gleichgestellten Ersatzzeiten rentenrechtlich relevant für die allgemeine Wartezeit. Darüber hinaus kann eine Wartezeiterfüllung durch einen durchgeführten Versorgungsausgleich, durch Monate aus Zuschlägen an Entgeltpunkten für Arbeitsentgelte aus geringfügiger Beschäftigung u...mehr

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Jansen, SGB VI § 52 Warteze... / 2.3 Voraussetzungen, Inhalt und Umfang von Abs. 2

Rz. 12 Während bis zum 31.12.2012 geringfügige Beschäftigungen grundsätzlich versicherungsfrei waren und der Beschäftigte lediglich auf diese Versicherungsfreiheit verzichten konnte, besteht seit 1.1.2013 die grundsätzliche Versicherungspflicht einer geringfügigen Beschäftigung, so dass Abs. 2 ab diesem Zeitpunkt nur noch auf Sachverhalte anwendbar ist, in denen von der Vers...mehr

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Jansen, SGB VI § 50 Warteze... / 2.2 Wartezeiten zu den einzelnen Rentenarten

Rz. 7 Die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren ist nach Abs. 1 versicherungsrechtliche Voraussetzung für die Regelaltersrente nach §§ 35, 235 die Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nach den §§ 43, 45, 240, die Renten wegen Todes nach den §§ 46, 47, 48, 243, 243a. Rz. 8 Kalendermonate mit Beitrags- und Ersatzzeiten sind auf die allgemeine Wartezeit anzurechnen. Wenn vorhande...mehr

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Jansen, SGB VI § 51 Anreche... / 2.3 Sonstige Wartezeiten

Rz. 9a Auch wenn die Wartezeit von 15 Jahren für die Altersrenten wegen Arbeitslosigkeit, nach Altersteilzeitarbeit oder für Frauen in die Übergangsbestimmungen (§ 244 Abs. 2) aufgenommen wurde, ist diese Wartezeit auch in § 51 erforderlich. Die Wartezeit von 15 Jahren ist versicherungsrechtliche Voraussetzung für Leistungen zur Teilhabe nach § 11 Abs. 1 Nr. 1. Rz. 10 Für Ver...mehr

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Jansen, SGB IV § 26 Beansta... / 2.5.3 Erstattung von Rentenversicherungsbeiträgen

Rz. 9 Neben der Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge besteht im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung auch die Möglichkeit der Erstattung von zu Recht entrichteten Beiträgen. Auf die Erstattung zu Recht entrichteter Beiträge ist § 26 nicht, auch nicht entsprechend, anwendbar. a) Die zu Recht entrichteten Rentenversicherungsbeiträge werden unter den Voraussetzungen...mehr

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Jansen, SGB VI § 52 Warteze... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Abs. 1 ist zum 1.1.1992 in Kraft getreten. Abs. 2 wurde durch das Gesetz zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse (BGBl. I S. 388) mit Wirkung v. 1.4.1999 angefügt. Abs. 1 und 2 geändert, Abs. 1a neu eingefügt durch das Altersvermögensergänzungsgesetz (AVmEG) v. 21.3.2001 (BGBl. I S. 403). Abs. 2 Satz 2 wurde durch die mit Art. 4 Nr. 4b des Zweiten ...mehr

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Jansen, SGB VI § 53 Vorzeit... / 2.1 Voraussetzungen und Inhalt des Anspruchs

Rz. 3 Voraussetzung für die vorzeitige Erfüllung der allgemeinen Wartezeit von 5 Jahren ist das Vorliegen bestimmter Sachverhalte, deren Eintritt auf außerordentlichen, unvorhersehbaren Ereignissen beruht. Liegen die in § 53 benannten Sachverhalte vor, so wird zugunsten der Versicherten/Hinterbliebenen gesetzlich fingiert, dass die allgemeine Wartezeit erfüllt ist. Rz. 4 Der ...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 8. Datenschutz

Rz. 439 I.R.d. administrativen Abwicklung betrieblicher Versorgungswerke ist vielfach ein Datentransfer aus dem Unternehmen heraus an dritte Stellen zwingend erforderlich. So sind z.B. Versorgungsverpflichtungen bilanziell zu erfassen, was je nach Durchführungsweg unterschiedliche versicherungsmathematische Bewertungsansätze erfordert. Diese Bilanzwerte sind im Regelfall dur...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / cc) Einbeziehung von (gleichgeschlechtlichen) Lebenspartnern in eine betriebliche Hinterbliebenenversorgung

Rz. 528 Das BAG hat sich mit seiner Entscheidung v. 14.1.2009 – 3 AZR 20/07, NZA 2009, 490–495 = BB 2009, 954–959 = DB 2009, 15451548) – obwohl es im konkreten Fall im Ergebnis einen Anspruch des Klägers verneint hat – vor dem Hintergrund der Maruko-Entscheidung des EuGH (v. 1.4.2008, BetrAV 2008, 305) gegen die bisherige Rspr. (vgl. u.a. BAG v. 26.10.2006, AP BGB § 611 Kirc...mehr

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Literaturverzeichnis

Achenbach/Ransiek/Rönnau, Handbuch Wirtschaftsstrafrecht, 5. Aufl., 2019 Ahlberg/Götting, Beck'scher Online-Kommentar zum Urheberrecht, 30. Edition, Stand 15.1.2021 Ahrend/Förster/Rößler, Steuerrecht der betrieblichen Altersversorgung mit arbeitsrechtlicher Grundlegung, 45. Aktualisierung, Stand März 2021 Anzinger/Koberski, Arbeitszeitgesetz, Kommentar, 5. Aufl., 2020 Arens/Bran...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 35 Betriebliche Altersver... / bb) Treuepflichtverletzungen

Rz. 577 Ein Ausnahmefall, bei dem ein Widerruf oder eine Kürzung von Versorgungsleistungen nach der Rspr. zulässig sein kann, ist unter bestimmten Voraussetzungen die Treuepflichtverletzung des Versorgungsberechtigten. Rz. 578 Mangels entsprechender gesetzlicher Regelungen hat das BAG seit seiner Entscheidung v. 18.10.1979 (3 AZR 550/78, NJW 1980, 1127) in einer Vielzahl von ...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / l) Leistungs- und/oder Beitragsidentität ("Unisex-Tarife")

Rz. 497 Die bei der Gewährung betrieblicher Versorgungsleistungen vom Arbeitgeber zu berücksichtigende Gleichbehandlung erstreckt sich nur auf die zugesagte Versorgungsverpflichtung. Hat also der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern eine bestimmte Versorgungsleistung versprochen, muss diese Leistung dem Grundsatz der Lohngleichheit entsprechen. Wie der Arbeitgeber diese Leistung ...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / A. Entwicklung und Bedeutung betrieblicher Versorgungsleistungen

Rz. 1 Betriebliche Leistungen zur Alterssicherung sind grds. freiwillige Sozialleistungen der Arbeitgeber. Ihre Existenz ist älter als das System der gesetzlichen Sozialversicherung in Deutschland. Bereits rund 40 Jahre bevor 1891 die gesetzliche Invalidenversicherung eingeführt wurde, hatten Großunternehmen wie z.B. die Gutehoffnungshütte (1850), Krupp/F. Henschel (1858), S...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / G. Muster und Checklisten

Rz. 770 Checkliste: Aufbau einer Versorgungsordnung für einen leistungsorientierten Pensionsplan A. Personenkreis und Leistungsvoraussetzungenmehr

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Jansen, SGB VI § 113 Höhe d... / 2.4 Versorgungsausgleich

Rz. 5 Soweit es im Rahmen eines Versorgungsausgleichs gemäß §§ 76, 86 oder eines Rentensplittings zu einem Zuschlag an Entgeltpunkten kommt, sind diese bei der Rentengewährung ins Ausland uneingeschränkt zu berücksichtigen (Abs. 1 Satz 1 Nr. 3). Anders verhält es sich jedoch bei Abschlägen an Entgeltpunkten wegen eines durchgeführten Versorgungsausgleichs oder eines Rentensp...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 6. Versorgungsausgleich – Verzicht

Rz. 350 In der Vergangenheit, d.h. vor dem 1.9.2009, nahm die Rechtsprechung häufig einen einseitigen Verzicht an, wenn auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs verzichtet wurde mit der Folge, dass eine Einigungsgebühr nicht entstehen konnte. Nach altem Recht wurden die Versorgungsausgleichsansprüche in ihrer Summe saldiert, so dass es im Ergebnis nur einen Ausgleichsa...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 7. Ausschluss des Versorgungsausgleichs

Rz. 559 Wird negativ festgestellt, dass es nicht zum Ausgleich kommt (§ 224 Abs. 3 FamFG), ist gleichwohl für den Wert des Versorgungsausgleichs ein Wert festzusetzen:mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 2. Abtrennung einer Folgesache aus dem Verbund

Rz. 681 Die Möglichkeit, Folgesachen aus dem Verbund abzutrennen und getrennt zu entscheiden, wurde in § 140 FamFG zusammenfassend geregelt. Der Gesetzgeber hat hierbei einige Erleichterungen für die Abtrennung geschaffen. Rz. 682 Hinsichtlich der Abtrennung einer Folgesache aus dem Verbund werden folgende Fallkonstellationen unterschieden:mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / XIV. Verbundverfahren, § 44 FamGKG

Rz. 593 § 44 FamGKG (1) Die Scheidungssache und die Folgesachen gelten als ein Verfahren. (2) 1Sind in § 137 Abs. 3 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit genannte Kindschaftssachen Folgesachen, erhöht sich der Verfahrenswert nach § 43 für jede Kindschaftssache um 20 Prozent, höchstens um jeweils 4 000 EUR...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / b) Berücksichtigung aller verfahrensgegenständlichen Anrechte

Rz. 567 In die Wertberechnung nach § 50 FamGKG sind nach Ansicht des OLG Stuttgart daher alle verfahrensgegenständlichen Anrechte einzubeziehen und nicht nur die auszugleichenden.[540] Rz. 568 Allerdings hat das OLG Stuttgart in derselben Entscheidung die Auffassung vertreten, dass es der Billigkeit entspreche, verfallbare Anrechte und Anrechte ohne Ehezeitanteil von der Fest...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / c) Erstreckung der Beiordnung auf eine Einigung nach § 48 Abs. 3 RVG

Rz. 385 Zumindest was den Fall des § 48 Abs. 3 RVG betrifft, wurde durch das 2. KostRMoG zum 1.8.2013 klargestellt, dass alle entstandenen Gebühren mit der Staatskasse abgerechnet werden können, § 48 Abs. 3 RVG wurde durch den Gesetzgeber wie folgt ergänzt:[288] Rz. 386 (3) Die Beiordnung in einer Ehesache erstreckt sich im Fall des Abschlusses eines Vertrags im Sinne der Nu...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 2. Gerichtlicher Auftrag

Rz. 629 Hat der Auftraggeber den Auftrag erteilt, eine Scheidungsfolgenvereinbarung zu schließen, um diese dann bei Gericht protokollieren zu lassen, entsteht aus den Werten, die von der Einigung umfasst werden, eine 0,8 Differenzverfahrensgebühr nach Nr. 3101 Nr. 2 VV RVG neben der 1,3 Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV RVG aus dem Wert der nichtrechtshängigen Ansprüche. Nac...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 2. Einzelfälle

Rz. 44 Verschiedene Angelegenheiten liegen dann vor, wenn nach einer Antragserweiterung eine Trennung in mehrere Verfahren erfolgt.[41] Hinsichtlich der Besonderheiten im Falle der Abtrennung einer Folgesache aus dem Verbund (Folgesache bleibt trotz Abtrennung im Verbund oder Fortführung als isoliertes Verfahren) wird auf die Ausführungen zu § 21 Abs. 3 RVG verwiesen (siehe ...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 4. Abänderung des Werts gem. § 50 Abs. 3 FamGKG

Rz. 549 Auch in Versorgungsausgleichsverfahren besteht die Möglichkeit, dass das Familiengericht den Wert höher oder niedriger festsetzt, wenn der rechnerisch ermittelte Wert in keinem Verhältnis zu Umfang, Schwierigkeit und Bedeutung der Sache steht, § 50 Abs. 3 FamGKG. Zwar kann nach teilweiser Auffassung auch der Mindestwert für den Versorgungsausgleich noch unterschritte...mehr