Fachbeiträge & Kommentare zu Versorgungsausgleich

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Ausgleichszahlungen iSd § 10 Abs 1a Nr 4 EStG

Rn. 310 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Schließlich führen ggf auch die in § 10 Abs 1a Nr 4 EStG genannten Ausgleichszahlungen im Rahmen eines Versorgungsausgleichs zu sonstigen Einkünften beim Empfänger iSd § 22 Nr 1a EStG. Nach § 10 Abs 1a Nr 4 EStG sind Ausgleichszahlungen iRd Versorgungsausgleichs nach den §§ 20–22 und 26 VersAusglG und nach den §§ 1587f, 1587g und 1587i BGB ...mehr

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FF 06/2025, Rechtsprechung ... / 3.3 OLG Karlsruhe, Beschl. v. 21.2.2025 – 16 UF 122/24

Ein fondsgebundenes betriebliches Versorgungsanrecht – Direktzusage –, das im Versorgungsausgleich im Wege der externen Teilung ausgeglichen werden soll, kann nur dann in Fondsanteilen ausgeglichen werden, wenn die entsprechenden Fonds entweder einer gesetzlichen Veröffentlichungspflicht des Ausgabe- und Rücknahmepreises gemäß § 170 KAGB unterliegen oder der Versorgungsträge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Ausgleichszahlungen iSd § 10 Abs 1a Nr 3 EStG

Rn. 308 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Aufgrund des Verweises auf § 10 Abs 1a EStG sind die in § 10 Abs 1a Nr 3 EStG genannten Ausgleichszahlungen zur Vermeidung eines Versorgungsausgleichs ebenfalls geeignet, zu sonstigen Einkünften beim Empfänger der Zahlungen gem § 22 Nr 1a EStG zu führen. § 10 Abs 1a Nr 3 EStG regelt den Sonderausgabenabzug von Ausgleichszahlungen zur Vermei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

1. Überblick Rn. 300 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Durch § 22 Nr 1a EStG soll sichergestellt werden, dass Einkünfte aus Unterhalts-, Versorgungs- und Ausgleichsleistungen iSd § 10 Abs 1a Nr 1 bis 4 EStG , für die beim Leistungs- oder Zahlungsverpflichteten die Voraussetzungen für einen Sonderausgabenabzug vorliegen, beim Zahlungsempfänger korrespondierend der Besteuerung als sons...mehr

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FF 06/2025, Rechtsprechung ... / 3.1 OLG Karlsruhe, Beschl. v. 8.4.25 -2 UF 50/25

Ist die gesetzliche Rentenversicherung im Fall der externen Teilung die Zielversorgung und ist der Kapitalbetrag zu verzinsen, ist der Kapitalbetrag anhand der bei Rechtskraft der Entscheidung geltenden Umrechnungsfaktoren in Entgeltpunkte umzurechnen und die Teilung ist auf den Zeitpunkt der Rechtskraft der Entscheidung zu beziehen.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Abhängigkeit vom Sonderausgabenabzug

1. Unterhaltsleistungen iSd § 10 Abs 1a Nr 1 EStG Rn. 303 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Von der Regelung des § 22 Nr 1a EStG sind zunächst die in § 10 Abs 1a Nr 1 EStG genannten Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauerhaft getrennt lebenden unbeschränkt estpf Ehegatten/Lebenspartner bis zu einer Höhe von EUR 13 805 pro Kj erfasst, sofern der Unterhaltsleistende die Be...mehr

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AGS 06/2025, Keine Beiordnu... / II. Beiordnung nicht geboten

Die Erstreckung der VKH auf das Zwangsmittelverfahren in der Folgesache Versorgungsausgleich kommt nicht in Betracht, da für den Antragsteller in dem Zwangsmittelverfahren keine Gerichtskosten anfallen und auch die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts nicht erforderlich ist.mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / a) Anlass der Änderungen 2021

Rz. 30 Mit dem KostRÄG 2021 ist seinerzeit § 15a Abs. 2 RVG neu eingefügt worden. Sein Satz 1 hatte eingangs folgenden Wortlaut: "Sind mehrere Gebühren teilweise auf dieselbe Gebühr anzurechnen …" Der Gesetzgeber hatte mit der damals neu eingeführten Regelung bezweckt, dass im Falle der Anrechnung mehrerer einzelner Geschäftsgebühren auf eine einheitliche Verfahrensgebühr zw...mehr

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FF 06/2025, Rechtsprechung ... / 3.2 OLG Karlsruhe, Beschl. v. 26.3.2025 – 16 UF 26/25

Wird im Wege der externen Teilung ein betriebliches Anrecht mit einem ab Ehezeitende zu verzinsenden Kapitalbetrag zugunsten der Deutschen Rentenversicherung als Zielversorgung begründet, hat dies bezogen auf den Zeitpunkt der Rechtskraft der Entscheidung zu erfolgen.mehr

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AGS 06/2025, Keine Beiordnu... / I. Sachverhalt

In einem Scheidungsverbundverfahren war gegen die Antragsgegnerin gem. § 35 FamFG ein Zwangsgeld angedroht worden, da sie an den Auskünften zum Versorgungsausgleich nicht ausreichend mitgewirkt hatte. Der Antragsteller hatte daraufhin beantragt, die ihm für das Scheidungsverbundverfahren bewilligte Verfahrenskostenhilfe (VKH) auch auf das Verfahren nach § 35 FamGKG zu erstre...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Einordnung von Versorgungsansprüchen nach Übertragung, § 22 Nr 5 S 9 und 10 EStG

Rn. 700 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 § 22 Nr 5 S 9 und 10 EStG bestimmen, dass in den Fällen des § 3 Nr 55a EStG (Versorgungsausgleich zwischen geschiedenen Ehegatten/Lebenspartnern, s § 3 Rn 2637a (Stickan)), § 3 Nr 55 EStG (Übertragung von Betriebsrentenansprüchen, s § 3 Rn 2630 ff (Stickan)) sowie § 3 Nr 55e EStG (Übertragung von Anrechten auf Altersversorgung aufgrund eine...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Norminhalt

Rn. 301 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 § 22 Nr 1a EStG enthält keine eigenständigen Tatbestände, sondern knüpft an § 10 Abs 1a EStG an, sodass bzgl der Einzelheiten auf die Kommentierung zu § 10 Abs 1a EStG verwiesen wird, s § 10 Rn 400 ff (Hoheisel/Tippelhofer). Sofern die Voraussetzungen des § 22 Nr 1a EStG nicht vorliegen, weil zB der Sonderausgabenabzug nicht möglich ist (zB ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Versorgungsleistungen iSd § 10 Abs 1a Nr 2 EStG

Rn. 306 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Unter § 22 Nr 1a EStG fallen auch die als beim Leistenden als Sonderausgaben zu behandelnden auf besonderen Verpflichtungsgründen beruhenden, lebenslangen und wiederkehrenden Versorgungsleistungen iSd § 10 Abs 1a Nr 2 EStG . Dabei wird es sich häufig um Vermögensübertragungen unter Lebenden handeln, die mit Rücksicht auf ein künftiges Erbe er...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Rechtsgestaltende Wirkung von Antrag und Zustimmung

Rn. 314 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Antrag und Zustimmung iSd § 10 Abs 1a Nr 1 und 3 EStG wirken rechtsgestaltend. Erst durch die Antragstellung des Leistenden unter Zustimmung des Empfängers werden die Unterhalts-/Ausgleichsleistungen von privaten (vgl § 12 Nr 2 EStG) in den steuerlich relevanten Bereich überführt und ändern dadurch ihren Rechtscharakter. Einerseits werden s...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Einkünfteermittlung

Rn. 319 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Die Einkünfte iSd § 22 Nr 1a EStG sind gem § 2 Abs 2 Nr 2 EStG als Überschuss der Einnahmen über die WK (s Rn 19) zu ermitteln. Unterhaltsleistungen sind in dem Zeitpunkt als Einnahmen anzusetzen, in dem sie dem StPfl tatsächlich zufließen (Zuflussprinzip gem § 11 Abs 1 S 1 EStG). Dies gilt auch für zusammengeballte nachträgliche Zahlungen,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Überblick

Rn. 300 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Durch § 22 Nr 1a EStG soll sichergestellt werden, dass Einkünfte aus Unterhalts-, Versorgungs- und Ausgleichsleistungen iSd § 10 Abs 1a Nr 1 bis 4 EStG , für die beim Leistungs- oder Zahlungsverpflichteten die Voraussetzungen für einen Sonderausgabenabzug vorliegen, beim Zahlungsempfänger korrespondierend der Besteuerung als sonstige Einkünf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Entstehungsgeschichte

Rn. 302 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Durch das Gesetz zur Änderung des EStG, des GewStG, des UStG und anderer Gesetze v 30.11.1978 (StÄndG 1979, BGBl I 1978, 1849) wurde die Nr 1a in § 22 EStG eingefügt, wonach zu den sonstigen Einkünften auch Unterhaltsleistungen gehören, soweit sie nach § 10 Abs 1 Nr 1 EStG vom Geber abgezogen werden können. Insofern wurde das Korrespondenzp...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Steuerminderung beim Leistenden durch Sonderausgabenabzug nicht erforderlich

Rn. 312 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Nach dem Wortlaut des § 22 Nr 1a EStG sind Unterhaltsleistungen vom Empfänger zu versteuern, soweit für diese die Voraussetzungen für den Sonderausgabenabzug beim Leistungs- oder Zahlungsverpflichteten nach § 10 Abs 1a EStG erfüllt sind. Der Gesetzgeber ging hierbei von der Vorstellung eines Spiegelbilds zur Vorschrift des § 10 Abs 1a EStG ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Entstehungsgeschichte und Rechtsentwicklung

Rn. 26 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Die Besteuerung wiederkehrender Bezüge und "sonstiger Leistungsgewinne" sahen bereits §§ 40–41 EStG 1925 vor. Das EStG 1934 fasste diese Vorschriften als wiederkehrende Bezüge zusammen, wobei Einkünfte aus Leistungen und Spekulationsgeschäften unterschieden wurden. Das Gesetz zur Neuordnung der Steuern 1954 (StNOG, BGBl I 1954, 373) hat vor a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Unterhaltsleistungen iSd § 10 Abs 1a Nr 1 EStG

Rn. 303 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Von der Regelung des § 22 Nr 1a EStG sind zunächst die in § 10 Abs 1a Nr 1 EStG genannten Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauerhaft getrennt lebenden unbeschränkt estpf Ehegatten/Lebenspartner bis zu einer Höhe von EUR 13 805 pro Kj erfasst, sofern der Unterhaltsleistende die Behandlung dieser Leistungen als Sonderausgaben mit...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Unbeschränkte StPfl des Leistungsbeziehers und des Leistenden

Rn. 316 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Voraussetzung für die steuerliche Erfassung der Unterhaltsleistungen nach § 22 Nr 1a EStG ist ferner, dass der Leistungsbezieher unbeschränkt estpfl ist. Dies ergibt sich zwar nicht unmittelbar aus § 22 Nr 1a EStG. § 10 Abs 1a Nr 1–4 EStG gestatten den Sonderausgabenabzug jedoch nur, wenn der Empfänger unbeschränkt estpfl ist. Ist dies nich...mehr

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AGS 06/2025, Das Jugendamt ... / V. Die Zahl der Angelegenheit in familienrechtlichen Fällen

Gerade im Bereich des Familien- und Unterhaltsrechts ist dabei die Inanspruchnahme der Beratungshilfe für die Beratungsperson nicht zwingend unwirtschaftlich. Zuletzt wurde nämlich die Definition einer Angelegenheit stetig aufgeweicht. Der Begriff der Angelegenheit findet im BerHG selbst keine Definition.[16] Nur im RVG finden sich verschiedene Grundsätze hierzu. Ob der gebü...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Norminhalt

Rn. 651 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Nach § 22 Nr 5 S 1 EStG unterliegen folgende Leistungen der Besteuerung als sonstige Bezüge:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Inhalt der Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 In § 22 EStG sind die sonstigen Einkünfte geregelt. Neben den sechs anderen Einkunftsarten (vgl § 2 Abs 1 Nr 1–6 EStG) handelt es sich insoweit um die siebte und damit letzte Einkunftsart (vgl § 2 Abs 1 Nr 7 EStG). Sie ergänzt die anderen Einkunftsarten. Fallen Einkünfte unter keine der genannten sieben Einkunftsarten, sind sie nicht steuerba...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Entstehungsgeschichte

Rn. 32 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Regelungen, die eine Besteuerung wiederkehrender Bezüge beim StPfl erlauben, lassen sich bis ins Preußische EStG von 1891 bzw 1906 zurückverfolgen (dazu und zur weiteren Entwicklung bis 2020 des § 22 Nr 1 EStG s Wernsmann/Neudenberger in K/S/M, § 22 EStG Rz B 20 ff (11/2021)). Die grundlegendste Änderung hat die Norm im Zuge des AltEinkG v 05...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Dauernde Lasten

Rn. 86 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Dauernde Lasten gehören zu den sonstigen wiederkehren Bezügen bzw den wiederkehrenden Bezügen allg Art, die vom Empfänger gem § 22 Nr 1 S 1 EStG voll zu versteuern und andererseits beim Verpflichteten gem § 10 Abs 1 Nr 1a EStG als Sonderausgaben bzw als BA oder WK voll abziehbar sind. Die Unterscheidung zu den Leibrenten ist deshalb von Bede...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Einkommensteuer / 3.4.1 Sonderausgaben

Der Abzug von Sonderausgaben ist teilweise voll und teilweise nur beschränkt möglich. Unbeschränkt abzugsfähig sind insbesondere wiederkehrende Versorgungsleistungen im Zusammenhang mit der Übertragung eines Mitunternehmeranteils an einer Personengesellschaft, mit der Übertragung eines Betriebs oder Teilbetriebs oder mit der Übertragung eines mindestens 50 %-Anteils an einer ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Steuervorauszahlungen / 1.2 Berechnung der Einkommensteuer-Vorauszahlungen

Anknüpfungspunkt für die Vorauszahlungen ist grundsätzlich die Abschlusszahlung des zuletzt veranlagten Jahres. Dabei bleiben bestimmte Aufwendungen kraft gesetzlicher Regelung außer Ansatz, insbesondere der Kinderfreibetrag und der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf.[1] Dies gilt auch, wenn aufgrund der Höhe des Einkommens feststeht, dass ...mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / 3.4.23 Lebensversicherungen

Rz. 141 Bei den Lebensversicherungen sind die verschiedenen Arten der Lebensversicherung zu berücksichtigen. Ferner ist zu prüfen, ob die Lebensversicherungen nicht möglicherweise dem Versorgungsausgleich unterfallen. Denn nach § 2 Abs. 4 VersAusglG finden die güterrechtlichen Regelungen dann keine Anwendung, wenn der Versorgungsausgleich stattfindet. Rz. 142 Reine Risiko-Leb...mehr

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Gütertrennung / 2 Begründung der Gütertrennung

Rz. 2 In welchen Fällen Gütertrennung eintritt, ist in § 1414 BGB geregelt. Danach tritt Gütertrennung ein, wenn die Ehegatten den gesetzlichen Güterstand durch Ehevertrag vor der Eheschließung oder während bestehender Ehe ausschließen oder aufheben, ohne einen anderen Güterstand (in Betracht kommt dann grundsätzlich nur noch die Gütergemeinschaft) zu vereinbaren, die Ehegatte...mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / 3.4.10 Direktversicherung

Rz. 119 Unter einer Direktversicherung werden Lebensversicherungsverträge verstanden, die ein Arbeitgeber im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung für den Arbeitnehmer abschließt, wobei der Arbeitgeber Versicherungsnehmer und der Arbeitnehmer nur Bezugsberechtigter ist. Die Besonderheit dabei ist, dass ein widerruflich als bezugsberechtigt Bezeichneter das Recht auf die ...mehr

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Jansen, SGB VI § 145 Aufgab... / 2.6 Datenstelle als Vermittlungsstelle für andere öffentlich-rechtliche Versorgungsträger

Rz. 9 Bei Scheidung, Nichtigkeit oder Aufhebung einer Ehe findet nach dem Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG) v. 3.4.2099 (BGBl. I S. 700) i. d. R. ein Versorgungsausgleich statt, durch den die in der Ehezeit (§ 3 Abs. 1 VersAusglG) erworbenen Anrechte auf Versorgung nach dem sog. Halbteilungsgrundsatz jeweils zur Hälfte zwischen den Ehegatten zu teilen sind (§ 1 Abs. 1...mehr

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Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 1.1 Inhalt der Regelung

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt die Versicherungspflicht der Beschäftigten und der Personen, die kraft gesetzlicher Fiktion diesem Personenkreis gleichgestellt werden. Das Gesetz unterscheidet hinsichtlich der Versicherung kraft Gesetzes (§§ 1 bis 4), der freiwilligen Versicherung (§ 7), der Versicherung durch Versorgungsausgleich, Nachversicherung und Rentensplitting (§ 8) so...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.4 Gewerbetreibende in Handwerksbetrieben (Abs. 1 Satz 1 Nr. 4)

Rz. 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 eröffnet die Möglichkeit der Befreiung von der Versicherungspflicht für Gewerbetreibende in Handwerksbetrieben. Der Begriff des Gewerbetreibenden in Handwerksbetrieben ist durch das Fünfte Gesetz zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch v. 4.12.2004 eingeführt worden und vollzieht damit die sprachliche Anpassung der Regelungen im SGB VI an...mehr

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Jansen, SGB IV § 47 Gruppen... / 2.5 Rentenbezug (Abs. 5)

Rz. 14 Rentenbezieher bilden in der Regelung des § 47 keine eigene Gruppe. Während Abs. 1 Nr. 3 allein an den Erhalt der Versicherungsnummer und/oder den Rentenbezug anknüpfen, wird in den Abs. 2 und 3 für die Rentner der verschiedenen Versicherungszweige zur Voraussetzung ihrer jeweiligen Gruppenzugehörigkeit gemacht, dass sie unmittelbar vor dem Ausscheiden aus der versich...mehr

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FF 05/2025, Rechtsprechung ... / 6 Versorgungsausgleich

6.1 OLG Karlsruhe, Beschl. v. 3.3.2025 – 20 UF 66/24 Zur Gleichartigkeit von Anrechten aus Pflichtversicherungen bei unterschiedlichen Trägern der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes im Sinne von § 18 Abs. 1 VersAusglG trotz Unterschieden bei ihrer Finanzierung, die in der späteren Leistungsphase zu nicht unerheblichen Unterschieden bei der ertragssteuerlichen Behandlu...mehr

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FF 05/2025, Rechtsprechung ... / 6.4 OLG Karlsruhe, Beschl. v. 30.12.2024 -16 UF 144/24

1. Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich im Scheidungstermin unterliegen dem Anwaltszwang. 2. Eine einseitige Verzichtserklärung durch die anwaltlich vertretene Antragstellerin genügt dem nicht.mehr

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FF 05/2025, Rechtsprechung ... / 6.3 OLG Celle, Beschl. v. 27.3.2024 – 21 UF 17/23

1. Da nach § 44 Abs. 4 VersAusglG der Wert eines Anrecht aus einem Beamtenverhältnis auf Widerruf oder aus einem Dienstverhältnis einer Soldatin oder eines Soldaten auf Zeit für den Versorgungsausgleich nach § 16 Abs. 2 VersAusglG maßgeblich ist, der sich bei einer Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung ergäbe, und in diesem Fall gemäß § 181 Abs. 1 SGB VI di...mehr

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FF 05/2025, Rechtsprechung ... / 6.2 OLG Karlsruhe, Beschl. v. 25.3.2025 --20 UF 6/25

Haben beide Eheleute durch ihre Verfahrensbevollmächtigten ausdrücklich ihr Einverständnis damit erklärt, vom Ausgleich zweier geringfügiger Anrechte abzusehen, und steht dieses Votum mit dem Begehren beider Versorgungsträger in Einklang, kann dies im Rahmen der Ermessensausübung nach § 18 Abs. 2 VersAusglG ausschlaggebend dafür sein, vom Ausgleich der beiden Anrechte abzuse...mehr

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FF 05/2025, Rechtsprechung ... / 6.1 OLG Karlsruhe, Beschl. v. 3.3.2025 – 20 UF 66/24

Zur Gleichartigkeit von Anrechten aus Pflichtversicherungen bei unterschiedlichen Trägern der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes im Sinne von § 18 Abs. 1 VersAusglG trotz Unterschieden bei ihrer Finanzierung, die in der späteren Leistungsphase zu nicht unerheblichen Unterschieden bei der ertragssteuerlichen Behandlung führen können (Fortführung der Senatsentsch. v. 1...mehr

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FF 05/2025, Wertberechnung ... / 1 Aus den Gründen

Gründe: [1] Die gem. §§ 32 Abs. 2 RVG, 59 Abs. 1 FamGKG zulässige Beschwerde hat keinen Erfolg. [2] Das Amtsgericht hat den Verfahrenswert für die Ehesache zurecht auf 38.950 EUR festgesetzt. Es wird zunächst Bezug genommen auf die zutreffende Begründung des angefochtenen Beschlusses und des Nichtabhilfebeschlusses vom 14.10.2024. [3] Das Amtsgericht hat den Verfahrenswert für...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.11 Versorgungsausgleich

Rz. 162a Die Vorschriften über den Versorgungsausgleich nach Scheidung einer Ehe sind durch das G. zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs[1] mit Wirkung zum 1.9.2009 grundlegend geändert worden. Die steuerrechtlichen Regelungen wurden mit dem JStG 2008 (BGBl I 2007, 3150) in § 10 Abs. 1 Nr. 1b EStG niedergelegt und sind aufgrund des G. v. 22.12.2014[2] in § 10 Abs. 1a ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 7.2.1 § 22 Nr. 5 S. 1 EStG

Rz. 195 Nach § 22 Nr. 5 S. 1 EStG werden Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen, Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen vollen Umfangs der Besteuerung unterworfen, auch wenn sie aus inländischen oder ausl. Investmentgesellschaften erbracht werden. Steuerfreie Veräußerungsgewinne des Investmentfonds sind im Rahmen des § 22 Nr. 5 EStG angesichts des Vorrangs de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 7.2.2 § 22 Nr. 5 S. 2 EStG

Rz. 196 S. 2 ist durch das JStG 2007 neu gefasst worden (Rz. 193). Nach der bisherigen Regelung des § 22 Nr. 5 S. 2 EStG wurden Leistungen, die aus nicht durch Sonderausgabenabzug oder Zulagen steuerlich gefördertem Kapital erbracht werden, nur mit dem Ertragsanteil nach § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a besteuert, sofern es sich um Leibrenten handelt. Diese Leistungen stammen insow...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 1.6 Korrespondenzprinzip

Rz. 16 Das Korrespondenzprinzip besagt, dass in den Fällen, in denen der Verpflichtete seine Leistung steuerlich abziehen kann, der Berechtigte diese Leistung versteuern muss und umgekehrt. Ein solches allgemeines Korrespondenzprinzip kennt das ESt-Recht nicht.[1] Der Vermieter muss die Mietzahlungen nach § 21 EStG versteuern, der Mieter kann sie gleichwohl nicht abziehen. K...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.9.3.8.3 Besteuerung privater Leibrenten

Rz. 157 Die Besteuerung sonstiger Leibrenten, die nicht solche i. S. d. Doppelbuchst. aa) sind, erfolgt ab Vz 2005 wie bisher mit dem Ertragsanteil. Es kann sich um bereits bestehende private Rentenversicherungen, Veräußerungsleibrenten und Versorgungsleistungen handeln. Der Grund für die Besteuerung mit dem Ertragsanteil liegt darin, dass diese Renten aus versteuertem Einko...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 7.1 Allgemeines

Rz. 193 § 22 Nr. 5 EStG ist mit Wirkung ab Vz 2002 durch das G. zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens ( AVmG) v. 26.6.2001[1] eingefügt und durch das JStG 2007 v. 13.12.2006[2] neu gefasst worden. § 22 Nr. 5 S. 1 EStG ist neu gefasst worden, die S. 2, 3 sind in dem neuen S. 2 zusammengefasst worden, der...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 2b Die Vorschrift ist mit dem Begriff der "sonstigen Einkünfte" durch das EStG 1934 neu eingefügt und in der Folgezeit mehrfach geändert worden. Angesichts des Zeitablaufs werden nur die Änderungen ab 2000 dargestellt. Durch das StSenkG v. 23.10.2000[1] sind Einkünfte i. S. d. § 22 Nr. 1 S. 2 EStG an die Besteuerung nach dem Halbeinkünfteverfahren nach § 3 Nr. 40 Buchst. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.9.1 Allgemeines

Rz. 126 Die Einkünfte ermitteln sich nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 EStG als Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten. Es gelten die allgemeinen Grundsätze des § 9 EStG. Rz. 126a Mangels Existenz eines Rentenstammrechts (Rz. 21f.) können AfA auf seine entgeltliche Anschaffung nicht geltend gemacht werden. Es liegen aber auch keine sonstigen Werbungskosten vor. Dies folgt darau...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.7.4 Ausgleichszahlungen zur Vermeidung eines Versorgungsausgleichs (§ 10 Abs. 1a Nr. 3 EStG)

Rz. 172 Durch das ZKAnpG (Rz. 1j) ist in § 10 Abs. 1a Nr. 3 mit Wirkung ab 1.1.2015 eingefügt worden. Als Sonderausgaben abziehbar sind auch Ausgleichszahlungen zur Vermeidung eines Versorgungsausgleichs nach § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 und § 23 VersAusglG sowie § 1408 Abs. 2 und § 1587 BGB, soweit der Verpflichtete dies mit Zustimmung des Berechtigten beantragt, der diese Leistun...mehr