Fachbeiträge & Kommentare zu Versorgungsausgleich

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.6 Grundrentenzuschlag im Versorgungsausgleich

Rz. 93 Der Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung ist bei Durchführung eines Versorgungsausgleichs (und des Rentensplittings) – wie sonstige Anwartschaften innerhalb der Ehezeit – zwischen den Ehegatten zu teilen, unabhängig davon, ob die ausgleichsberechtigte Person die Voraussetzungen für eine Grundrente selbst erfüllt (BT-Drs. 19/18473 S. 39, BR-Drs. 85/2...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 125 Adamus, Bagatellprüfung beim Grundrentenzuschlag, Anmerkung zu: OLG Nürnberg, Beschluss vom 3.8.2022 – 7 UF 534/22, jurisPR-FamR 13/2023 Anm. 3. Armbruster/Fuchsloch, Die Grundrente – Meilenstein oder Stolperstein? – Ziele und Instrumente einer echten geschlechtergerechten Alterssicherung, DRV 2020, 226. Bachmann/Borth, Die Zulässigkeit von Abänderungsverfahren zum Ver...mehr

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Sommer, SGB V § 229 Versorg... / 2.2 "Zahlbetrag" der Versorgungsbezüge

Rz. 7 Der Begriff "Zahlbetrag" ist im Gesetz nicht ausdrücklich definiert. Auch hier gilt das im Sozialrecht grundsätzlich geltende Bruttoprinzip (vgl. BSG, Urteil v. 4.9.2018, B 12 KR 20/17 R). Nach ständiger Rechtsprechung des BSG ist bei den Versorgungsbezügen, wie auch bei Renten der gesetzlichen Rentenversicherung, der unter Anwendung aller Versagens-, Kürzungs- und Ruh...mehr

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Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 1.6 Gemeinsame Rechtliche Anweisungen der DRV

Rz. 14 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 77 erfassen. Die GRA der DRV zu § 77 hat den Stand 30.8.2024 und kann online im Rechtsportal der Deutschen Rentenversicherung (rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de) eingesehen werden. Die GRA wurde aufgrund des Rentenüberlei...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.3.4 Nicht berücksichtigungsfähige Zuschläge

Rz. 57 Nicht zu berücksichtigen sind hingegen die Zuschläge an Entgeltpunkten nach § 76 (Zuschläge beim Versorgungsausgleich), nach § 76a (Zuschläge an Entgeltpunkten aus Zahlung von Beiträgen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters oder bei Abfindungen einer Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung oder von Anrechten bei der Versorgungsausgleichskasse...mehr

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Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 2.4 Vertrauensschutzregelung (Abs. 4)

Rz. 75 Nach Abs. 4 gilt für Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten die bisherige Regelung über die Bestimmung des Zugangsfaktors aus Gründen des Vertrauensschutzes weiter, sofern deren Berechnung mindestens 40 Versicherungsjahre zugrunde liegen. Dabei muss es sich um die in § 51 Abs. 3a, Abs. 4 und § 52 Abs. 2 genannten rentenrechtlichen Zeiten handeln, und zwar insbeso...mehr

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Jansen, SGB VI § 264d Zugan... / 2.3 35 anstelle von 40 Pflichtbeitragsjahren (Satz 2)

Rz. 20 Bei Erwerbsminderungsrenten und Hinterbliebenenrenten verbleibt es im Übergangszeitraum bis zum Jahr 2023 für Versicherte mit 35 Pflichtbeitragsjahren bei dem bisher maßgebenden Lebensalter von 60 bzw. 63 Jahren (§ 264d Satz 2, vgl. Rz. 3). § 77 Abs. 4 i. d. F. ab 1.1.2008 – gefordert werden 40 Pflichtbeitragsjahre – gilt ab dem Jahr 2024. Rz. 21 Erziehungsrenten (§ 47...mehr

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Sommer, SGB V § 229 Versorg... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 46 Schneider, Versorgungsbezüge – Beitragspflichtige und beitragsfreie Versorgungsbezüge von A bis Z, DOK 1983, 890. Rz. 47 Die Einbeziehung von Versorgungsbezügen aus einem früheren Dienstverhältnis als DO-Angestellter in die Beitragspflicht ist mit dem Grundgesetz vereinbar: BSG, Urteil v. 18.12.1984, 12 RK 33/83. Es ist mit dem Grundgesetz, insbesondere mit den hergebrac...mehr

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Scheidungs- und Trennungsfo... / 4 Versorgungsausgleich

4.1 Überblick Im Versorgungsausgleich werden grundsätzlich die in der Ehezeit erworbenen Anteile von Anrechten gemäß § 2 VersAusglG (alle Versorgungen im Rentenalter, insbesondere aus der gesetzlichen Rentenversicherung, aus der Beamtenversorgung oder der berufsständischen Versorgung, aus der betrieblichen Altersversorgung oder aus der privaten Alters- und Invaliditätsvorsorg...mehr

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Scheidungs- und Trennungsfo... / 4.2 Vereinbarung

Die Ehegatten können Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich schließen (§ 6 VersAusglG). Bestehen keine Wirksamkeits- und Durchsetzungshindernisse (§§ 7, 8 VersAusglG), ist das Familiengericht an die Vereinbarung, auch bei einem Ausschluss, gebunden. Die Anforderungen an die Wirksamkeit des Ausschlusses sind aber hoch![1] Der Ausschluss des Versorgungsausgleichs ist wirk...mehr

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Scheidungs- und Trennungsfo... / 4.1 Überblick

Im Versorgungsausgleich werden grundsätzlich die in der Ehezeit erworbenen Anteile von Anrechten gemäß § 2 VersAusglG (alle Versorgungen im Rentenalter, insbesondere aus der gesetzlichen Rentenversicherung, aus der Beamtenversorgung oder der berufsständischen Versorgung, aus der betrieblichen Altersversorgung oder aus der privaten Alters- und Invaliditätsvorsorge) jeweils zu...mehr

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Scheidungs- und Trennungsfo... / 2.1 Vertragsfreiheit und Korrektur durch Familiengericht

Obwohl ein Ehepaar einzelne gesetzliche Scheidungsfolgen durchaus ausschließen darf, kann der Vertrag insgesamt durch einseitige Benachteiligung des einen Ehepartners sittenwidrig (§ 138 BGB) sein. Der Bundesgerichtshof hat Leitlinien aufgestellt, was in Eheverträgen möglich ist und was generell und im Einzelfall nicht erlaubt ist.[1] Zunächst üben die Familiengerichte eine I...mehr

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Nachehelicher Unterhalt / 4 Herabsetzung und zeitliche Begrenzung wegen Unbilligkeit

Der Unterhalt ist nach § 1578b BGB vom Familiengericht herabzusetzen, wenn dies auch unter Wahrung der Belange eines dem Berechtigten zur Pflege oder Erziehung anvertrauten gemeinschaftlichen Kindes unbillig wäre; dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, inwieweit durch die Ehe Nachteile im Hinblick auf die Möglichkeit eingetreten sind, für den eigenen Unterhalt zu sorgen ...mehr

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Scheidungs- und Trennungsfo... / 9 Checkliste zum Inhalt eines Ehevertrags

Ausgeglichenheit und Fairness in allen Punkten aufgrund der jeweiligen persönlichen Verhältnisse beider Eheleute. Steuerliche Beratung einholen vor Abschluss des Vertrages.[1] Umfassende und präzise Regelungen zur Vermeidung späterer Streitigkeiten mit Blick auf die Lebensplanung und möglicher unvorhergesehener Abweichungen vom Lebensplan (Kinderlosigkeit) und besonderer Umstä...mehr

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Ehegattenunterhalt / 5.6.5.3 Zur Begrenzung des Altersunterhalts

BGH, Urteil v. 24.8.2010, FamRZ 2010, 1633 Zitat Bei der Frage, ob ehebedingte Nachteile im Sinne des § 1578b Abs. 1 BGB vorliegen, ist der Ausgleich unterschiedlicher Vorsorgebeiträge vornehmlich Aufgabe des Versorgungsausgleichs, durch den die Interessen des Unterhaltsberechtigten regelmäßig ausreichend gewahrt werden (im Anschluss an Senatsurteile vom 16. April 2008, XII ZR...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Entgeltpunkte (Zeiten einer... / 2 Beitragszahlung

Für die Zuschläge an Entgeltpunkten muss der Bund Beiträge zahlen. Dies gilt entsprechend im Rahmen einer Nachversicherung. Die Höhe bestimmt sich anhand des Umrechnungsfaktors für das Umrechnen von Entgeltpunkten in Beiträge[1], der für Entgeltpunkte im Rahmen des Versorgungsausgleichs gilt. Sie wird wie folgt berechnet:mehr

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Mindestrente / 2 Zuordnung der zusätzlichen Entgeltpunkte

Die zusätzlichen Entgeltpunkte sind gleichmäßig auf die Kalendermonate mit vollwertigen Pflichtbeiträgen vor 1992 zu verteilen, um so ggf. auch in einen Versorgungsausgleich oder Rentensplitting einbezogen werden zu können. Dabei spielt es keine Rolle, ob der jeweilige Kalendermonat mit dem entsprechenden vollwertigen Pflichtbeitrag einen Wert von über oder unter 0,0625 Entg...mehr

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Ehegattenunterhalt / 4.2.3.2 Vorsorge für Alter und Erwerbsunfähigkeit

Ab Rechtshängigkeit des Scheidungsverfahrens kann der Berechtigte neben dem Elementarunterhalt auch die Kosten einer angemessenen Versicherung für den Fall des Alters oder der Erwerbsunfähigkeit verlangen. Vor der Rechtshängigkeit des Scheidungsverfahrens partizipiert der Berechtigte über den Versorgungsausgleich an der Altersvorsorge, die der verpflichtete Ehegatte betreibt...mehr

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Ehegattenunterhalt / 4.1 Grundlagen des Unterhaltsanspruchs

Der Anspruch setzt eine wirksam geschlossene Ehe und ein Getrenntleben im Sinne des § 1567 BGB voraus. Eine wirksam geschlossene Ehe hat der Unterhalt begehrende Ehegatte im Zweifel nachzuweisen. Der Anspruch beginnt mit der endgültigen Trennung der Ehegatten. Getrennt leben die Ehegatten nach § 1567 Abs. 1 BGB, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft besteht und ein...mehr

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Ehegattenunterhalt / 5.6.5.1 Allgemeines

OLG Zweibrücken – Beschluss v. 18.1.2024, FamRZ 2024, 926 Zitat Auf eine vom gesetzlichen Unterhaltsanspruch losgelöste schuldumwandelnde und schuldbegründende vertragliche Unterhaltspflicht finden die Beschränkungs- und Versagungstatbestände der §§ 1578b, 1579 BGB keine Anwendung. OLG Hamm – Beschluss v. 7.9.2018, FamRZ 2019, 110 Zitat Über die Frage der Unterhaltsbefristung ode...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Entgeltpunkte (Beitragszahl... / 1 Berechnung der Zuschläge an Entgeltpunkten

Der Zuschlag an Entgeltpunkten richtet sich wie bei eingezahlten Beiträgen zum Ausgleich einer Rentenminderung nach der Höhe des aufgewendeten Betrags und dem Zeitpunkt der Beitragszahlung. Er wird unter Zuhilfenahme des Umrechnungsfaktors, der für Entgeltpunkte im Rahmen des Versorgungsausgleichs gilt, wie folgt berechnet:mehr

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Ehegattenunterhalt / 5.6.5.4 Zur Begrenzung des Krankheitsunterhalts

OLG Brandenburg, Beschluss v. 13.3.2020, FamRZ 2021, 1025 Zitat Eine Begrenzung und/oder Befristung des Unterhalts wegen Krankheit kommen nur dann in Betracht, wenn die dauerhafte Inanspruchnahme des Unterhaltspflichtigen wegen der Schicksalhaftigkeit der Erkrankung des Unterhaltsberechtigten unbillig ist i. S. d. § 1578b BGB. Dabei können ehebedingte Nachteile wiederum einer ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 6 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Seit der Abkehr von der sog Haushaltsbesteuerung (s § 26 Rn 1ff (Schneider)), unter deren Geltung Rechtsbeziehungen zwischen Ehegatten grundsätzlich den aus der ehelichen Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft hervorgehenden natürlichen Wirkungen gegenseitiger Hilfeleistung untergeordnet wurden (vgl insb BFH BStBl III 1956, 233; BFH BStBl III 19...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Ehescheidung: Scheidungsfol... / 5.2 Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich und externe Teilung

Der Versorgungsausgleich regelt die Verteilung von Rentenansprüchen zwischen Ehegatten nach einer Scheidung. Rentenansprüche können z. B. in der gesetzlichen Rentenversicherung, in der Beamtenversorgung[1] und zunehmend auch durch betriebliche[2] oder private Altersvorsorge entstehen.[3] Scheitert eine Ehe, sorgt der Versorgungsausgleich dafür, dass auch derjenige Ehepartner ...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 9.3.6 Unerlaubte Kontoabhebungen und treuwidrige Handlungen beim Versorgungsausgleich

Rz. 264 Im Rahmen des Versorgungsausgleichs kommen Schadensersatzansprüche in Betracht, wenn ein Ehegatte ein Rentenanrecht schuldhaft verschwiegen hat mit der Folge, dass dieses Anrecht nicht mehr ausgeglichen werden kann.[1] Auch wenn ein Anrecht dem Versorgungsausgleich treuwidrig entzogen wird, können Schadensersatzansprüche entstehen, sofern keine Korrektur über den Ver...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Ehescheidung: Scheidungsfol... / 3.1 Grenzen der Vertragsfreiheit

Nicht jede Scheidungsfolgenvereinbarung bzw. Ehevertrag ist wirksam. In den letzten Jahren haben das BVerfG und der BGH in einigen Urteilen immer wieder die Grenzen zulässiger Ehevertragsgestaltungen neu festgelegt.[1] Es gilt zwar der Grundsatz der Vertragsfreiheit, dennoch darf auch eine notarielle Vereinbarung nicht nach den §§ 138, 242 BGB sittenwidrig[2] sein bzw. gegen ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Ehescheidung: Scheidungsfol... / 2 Form einer Scheidungsfolgenvereinbarung

Wenn die Scheidungsfolgenvereinbarung güterrechtliche Fragen regelt, z. B. den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft beenden soll, muss sie notariell beurkundet werden.[1] Gleiches gilt für Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich [2] oder wenn das Eigentum an einem Grundstück, z. B. Familienwohnheim, übertragen wird[3] oder bei der Übertragung von GmbH-Gesells...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Ehescheidung: Scheidungsfol... / 3.2.2 Ausübungskontrolle

Ist die ursprüngliche Vereinbarung an sich zulässig, wird der Richter in einem 2. Schritt im Wege der Ausübungskontrolle[1] prüfen, ob und inwieweit die Berufung auf den Ausschluss gesetzlicher Scheidungsfolgen angesichts der aktuellen Verhältnisse nunmehr missbräuchlich ist und deshalb das Vertrauen des Begünstigten in den Fortbestand des Vertrags nicht mehr schutzwürdig is...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Ehescheidung: Scheidungsfol... / 3.3 Umfassende Prüfung

Bei der Prüfung der Angemessenheit einer individuellen Scheidungsfolgenvereinbarung muss zwingend eine Gesamtbetrachtung der bestehenden und geplanten Verhältnisse vorgenommen werden. Dazu gehören u. a. Alter der Ehepartner; bestehende andere Unterhaltsverpflichtungen beider Ehepartner; Einkommens- und Vermögensverhältnisse beider Ehepartner; Ausbildung und Chancen am Arbeitsmar...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Ehescheidung: Scheidungsfol... / 1 Sinn und Zweck der Scheidungsfolgenvereinbarung

Die in Scheidungsfolgenvereinbarungen und Eheverträgen getroffenen Regelungen sind teilweise identisch und unterscheiden sich wie folgt: Der Ehevertrag regelt die Rechtsverhältnisse einer zukünftigen oder auch fortdauernden Ehe sowie den nicht angestrebten Scheidungsfall mit den damit verbundenen Folgen. Bei der eigentlichen Scheidungsfolgenvereinbarung geht es um die tatsäc...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Ehescheidung: Scheidungsfol... / 3.2 Zweistufige Prüfung laut BGH

Nach Auffassung des BGH[1] steht es Ehepartnern grundsätzlich frei, die gesetzlichen Regelungen über den Zugewinn, den Versorgungsausgleich und den nachehelichen Unterhalt vertraglich auszuschließen. Allerdings darf der Schutzzweck dieser Regelungen nicht beliebig unterlaufen werden. 3.2.1 Wirksamkeitskontrolle Der Richter wird daher in einem 1. Schritt gemäß § 138 Abs. 1 BGB ...mehr

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Ehescheidung: Scheidungsfol... / 4.1 Modifizierte Zugewinngemeinschaft vereinbaren

Die Ehepartner leben im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, wenn sie nicht durch Ehevertrag etwas anderes vereinbaren.[1] Eine solche Vereinbarung ist jederzeit möglich und kann auch noch nach Eingehen der Ehe erfolgen. Ehebedingte Zuwendungen unter Ehegatten werden grundsätzlich allein güterrechtlich, das heißt im Wege des Zugewinnausgleichs, kompensiert.[2] Das...mehr

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Ehescheidung: Scheidungsfol... / 6.1 Notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung

Der Geschäftswert bei der Beurkundung von Verträgen und Erklärungen bestimmt sich nach dem Wert des Rechtsverhältnisses, das Beurkundungsgegenstand ist.[1] Bei Eheverträgen, die vor dem Notar abgeschlossen werden, bestimmt sich der Geschäftswert nach dem zusammengerechneten Wert der gegenwärtigen Vermögen beider Ehepartner, wenn sich die Beurkundung des Ehevetrags nicht auf ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Ehescheidung: Scheidungsfol... / 3.2.1 Wirksamkeitskontrolle

Der Richter wird daher in einem 1. Schritt gemäß § 138 Abs. 1 BGB eine Wirksamkeitskontrolle der Vereinbarung anhand einer auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses bezogenen Gesamtwürdigung der individuellen Verhältnisse der Ehepartner vornehmen, insbesondere also hinsichtlich ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse und ihres geplanten oder bereits verwirklichten Lebenszu...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Persönliche Entgeltpunkte / Zusammenfassung

Begriff Persönliche Entgeltpunkte werden als Bestandteil der Rentenformel für die Rentenberechnung ermittelt, indem die Summe aller Entgeltpunkte für Beitragszeiten (einschließlich Arbeitsentgelt aus aufgelösten Wertguthaben), beitragsfreie Zeiten, Zuschläge für beitragsgeminderte Zeiten, Zu- oder Abschläge aus einem Versorgungsausgleich oder Rentensplitting mit dem Zugangsfaktor...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.4.2 Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen

Rz. 57 Bei der Ermittlung des Einkommens sind bei unbeschränkt Stpfl. Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen abzuziehen. Bei beschränkt Stpfl. ist dieser Abzug durch § 50 Abs. 1 S. 4 EStG stark eingeschränkt. Hierin kommt der Objektsteuercharakter der beschr. Steuerpflicht besonders stark zum Ausdruck, da es sich bei Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen ...mehr

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Güterrecht / 3.4.23 Lebensversicherungen

Rz. 141 Bei den Lebensversicherungen sind die verschiedenen Arten der Lebensversicherung zu berücksichtigen. Ferner ist zu prüfen, ob die Lebensversicherungen nicht möglicherweise dem Versorgungsausgleich unterfallen. Denn nach § 2 Abs. 4 VersAusglG finden die güterrechtlichen Regelungen dann keine Anwendung, wenn der Versorgungsausgleich stattfindet. Rz. 142 Reine Risiko-Leb...mehr

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Güterrecht / 18 Kontrolle und Sittenwidrigkeit von Eheverträgen

Rz. 329 Grundsätzlich besteht für die Ehegatten Vertragsfreiheit hinsichtlich der Gestaltung ihrer güterrechtlichen Verhältnisse. Die Rechtsprechung des BGH und des BVerfG haben die Gestaltungsmöglichkeiten bei Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen jedoch deutlich eingeschränkt. Gerichtliche Entscheidungen zur Sittenwidrigkeit von Eheverträgen beziehen sich dabei i...mehr

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Vertragliches Güterrecht / 3 Kontrolle und Sittenwidrigkeit von Eheverträgen

Rz. 4 Grundsätzlich besteht für die Ehegatten Vertragsfreiheit hinsichtlich der Gestaltung ihrer güterrechtlichen Verhältnisse. Die Rechtsprechung des BGH und des BVerfG haben die Gestaltungsmöglichkeiten bei Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen jedoch deutlich eingeschränkt. Gerichtliche Entscheidungen zur Sittenwidrigkeit von Eheverträgen beziehen sich dabei in ...mehr

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Güterrecht / 3.5.2 Vereinbarungen über die Ausgleichsforderung

Rz. 187 In der Praxis wird oftmals nicht berücksichtigt, dass eine Vereinbarung über den Zugewinnausgleich, welche die Ehegatten während eines Scheidungsverfahrens treffen, gemäß § 1378 Abs. 3 Satz 2 BGB der notariellen Beurkundung bedarf. Ersatzweise kann die notarielle Beurkundung gemäß § 127a BGB durch die Protokollierung eines gerichtlichen Vergleichs ersetzt werden, wob...mehr

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Güterrecht / 16 Teil IV: § 1408 BGB

Rz. 326 Die zentrale Vorschrift für den Abschluss von Eheverträgen stellt § 1408 BGB dar. Gemäß § 1408 Abs. 1 BGB können die Ehegatten ihre güterrechtlichen Verhältnisse durch einen Ehevertrag regeln. Nach dem Wortlaut des Gesetzes können die Ehegatten durch einen Ehevertrag insbesondere auch nach Eingehung der Ehe den Güterstand aufheben oder ändern. Damit ist zeitlich gese...mehr

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Vertragliches Güterrecht / 1 Die Zentralvorschrift des § 1408 BGB

Rz. 1 Die zentrale Vorschrift für den Abschluss von Eheverträgen stellt § 1408 BGB dar. Gemäß § 1408 Abs. 1 BGB können die Ehegatten ihre güterrechtlichen Verhältnisse durch einen Ehevertrag regeln. Nach dem Wortlaut des Gesetzes können die Ehegatten durch einen Ehevertrag insbesondere auch nach Eingehung der Ehe den Güterstand aufheben oder ändern. Damit ist zeitlich gesehe...mehr

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Güterrecht / 6 Begründung der Gütertrennung

Rz. 259 In welchen Fällen Gütertrennung eintritt, ist in § 1414 BGB geregelt. Danach tritt Gütertrennung ein, wenn die Ehegatten den gesetzlichen Güterstand durch Ehevertrag vor der Eheschließung oder während bestehender Ehe ausschließen oder aufheben, ohne einen anderen Güterstand (in Betracht kommt dann grundsätzlich nur noch die Gütergemeinschaft) zu vereinbaren, die Ehegat...mehr

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Güterrecht / 3.4.10 Direktversicherung

Rz. 119 Unter einer Direktversicherung werden Lebensversicherungsverträge verstanden, die ein Arbeitgeber im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung für den Arbeitnehmer abschließt, wobei der Arbeitgeber Versicherungsnehmer und der Arbeitnehmer nur Bezugsberechtigter ist. Die Besonderheit dabei ist, dass ein widerruflich als bezugsberechtigt Bezeichneter das Recht auf die ...mehr

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FF 06/2025, Rechtsprechung ... / 3 Versorgungsausgleich

3.1 OLG Karlsruhe, Beschl. v. 8.4.25 -2 UF 50/25 Ist die gesetzliche Rentenversicherung im Fall der externen Teilung die Zielversorgung und ist der Kapitalbetrag zu verzinsen, ist der Kapitalbetrag anhand der bei Rechtskraft der Entscheidung geltenden Umrechnungsfaktoren in Entgeltpunkte umzurechnen und die Teilung ist auf den Zeitpunkt der Rechtskraft der Entscheidung zu bez...mehr

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§ 8 Übergangsrecht FamGKG / XXXVIII. Versorgungsausgleich, abgetrennter

Rz. 56 Die Abtrennung des Versorgungsausgleichs führt nicht zu Herauslösung aus dem Verbund. Es bleibt beim alten Recht. S.a. Verbundverfahren, Abtrennung (Rdn 48 f.).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Versorgungsausgleich

Rn. 198 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Sind die Voraussetzungen für die Anwendung der Öffnungsklausel in der Person eines zum Versorgungsausgleich Verpflichteten erfüllt, kann die Person (Ehegatte oder Lebenspartner), auf die Anrechte gem § 10ff VersAusglG (BGBl I 2009, 700) übertragen werden (sog interne Teilung) oder zu deren Gunsten derartige Anrechte gem § 14ff VersAusglG be...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Realsplitting, Versorgungsleistungen, Versorgungsausgleich, § 22 Nr 1a EStG

Schrifttum: Risthaus, Realsplitting – Vorteile für den unterhaltsverpflichteten und Nachteile für den unterhaltsempfangenden Ehegatten, FR 1999, 650; Paus, Nachzahlung von Unterhalt an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten, DStZ 2001, 591; Heinke, Zustimmungspflicht und Nachteilsausgleich beim Realsplitting, ZFE 2002, 110; Kanzler, Unterhaltszahlungen des bes...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 8. Vertragsabschluss in Fällen des Versorgungsausgleichs, § 22 Nr 5 S 12 EStG

Rn. 720 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 § 22 Nr 5 S 12 EStG sieht für die Fälle, in denen aufgrund einer internen Teilung gem § 10 VersAusglG oder externen Teilung nach § 14 VersAusglG der Ausgleichsberechtigte ein Anrecht erwirbt, vor, dass dieser Vertrag insoweit zu dem gleichen Zeitpunkt als abgeschlossen gilt wie der Vertrag der ausgleichspflichtigen Person, sofern die der au...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Entstehungsgeschichte

Rn. 652 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Die Vorschrift wurde mit dem AVmG v 26.06.2001 (BGBl I 2001, 1310) eingeführt und durch das Gesetz zur Änderung steuerlicher Vorschriften v 20.12.2001 (StÄndG 2001, BGBl I 2001, 3794) sowie durch das AltEinkG v 05.07.2004 (BGBl I 2004, 1427) geändert. § 22 Nr 5 EStG regelt die nachgelagerte Besteuerung für Versorgungsleistungen aus kapitalg...mehr