Fachbeiträge & Kommentare zu Vermietung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7 Im Ausland bzw. im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässiger Unternehmer (§ 13b Abs. 7 UStG)

Rz. 184 Nach § 13b Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 5 Buchst. a i. V. m. Abs. 5 S. 1 UStG schuldet der Empfänger einer stpfl. Werklieferung oder einer nicht unter Abs. 1 fallenden stpfl. sonstigen Leistung bzw. der Empfänger einer Lieferung der in § 3g UStG genannten Gegenstände, die ein im Ausland ansässiger Unternehmer erbringt, die Steuer. § 13b Abs. 7 S. 1 1. Hs. UStG in der ab 30.6...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gemeinnütziges Wohnen nach ... / 2. Vermietung

Um den gemeinnützigen Zweck erfüllen zu können, muss eine steuerbegünstigten Körperschaft Wohnraum vermieten. Um als Vermieter auftreten zu können, muss sie über den Wohnraum verfügen können. Vermietung von Immobilien wird generell der Vermögensverwaltung einer steuerbegünstigten Körperschaft zugeordnet. Die in § 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 27 AO angesprochene Wohnraumüberlassung müs...mehr

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Gemeinnütziges Wohnen nach ... / 6. Eingriff in den Wettbewerb

Die Vermietung von vergünstigten Wohnungen nach § 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 27 AO, die sich im ideellen Bereich abspielt, führt zu einem Zweckbetrieb. Diese Vermietung kann wettbewerbsverzerrend wirken in Bezug auf andere Vermieter. Das gilt auch für andere steuerbegünstigte Körperschaften, die Immobilien im Rahmen ihrer Vermögensverwaltung vermieten, aber andere Zwecke verfolgen. ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gemeinnütziges Wohnen nach ... / 4. Festlegung der Miete

Der Gesetzestext spricht von einer "vergünstigten Miete". Was aber ist in diesem Fall vergünstigt? Welche Mieten sind geeignet, um zum Vergleich herangezogen werden zu können? Hilft der Mietspiegel weiter? Enthält er überhaupt passende Vergleiche? Wie aktuell und wie verlässlich muss er sein? Geht es um den Vergleich mit Mieten, die der Vermieter von anderen Mietern einfordert?...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / 5. §§ 64 Abs. 2, 65 ff. AO – Aufteilung gemischt veranlasster Aufwendungen

Zu der Frage der Aufteilung gemischt veranlasster Aufwendungen, wenn ein gemeinnütziger Verein neben der ideellen Tätigkeit auch solche Tätigkeiten ausübt, die als Zweckbetrieb bzw. wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb einzuordnen sind, hat das FG Hamburg umfassend Stellung genommen. Im zu entscheidenden Fall unterhielt ein nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG und nach § 3 Nr. GewStG steu...mehr

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Gemeinnütziges Wohnen nach ... / 7. Förderung der Allgemeinheit

Einen gemeinnützigen Zweck zu verfolgen heißt, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern. Der Katalog des § 52 Abs. 1 S. 1 AO soll sich diesem Obersatz unterordnen. In § 52 Abs. 2 S. 1 heißt es nämlich, die nachfolgend aufgeführten Einzelzwecke seien "unter den Voraussetzungen des § 52 Abs. 1 AO" als Förderung der Allgemeinheit ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Aufwendungen für die Anmietung eines Pkw-Stellplatzes als Werbungskosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung

Leitsatz Kosten für die Anmietung eines Pkw-Stellplatzes gehören nicht zu den Unterkunftskosten, die nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 4 des Einkommensteuergesetzes nur mit höchstens 1.000 € im Monat angesetzt werden können. Sie sind, soweit notwendig, als Werbungskosten wegen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung abziehbar. Normenkette § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Sätze 1 und 4 EStG, § 162 AO Sachverhalt Der Kläger ist seit Oktober 2019 Gebietsverkaufsleiter eines Großhandelsunterneh...§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 4 EStG Niedersächsisches FG, Urteil vom 16.3.2023, 10 K 202/22mehr

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Darlehensaufnahme und Darle... / a) Grundsätzliche Zulässigkeit

Die Finanzierung von Investitionen im Bereich der Vermögensverwaltung mit Hilfe von zusätzlichen Fremdmitteln ist grundsätzlich zulässig (vgl. Hüttemann, Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht, 6. Aufl. 2025 Rz. 5.130). Dabei dürfen die laufenden Zinsen nur aus den Erträgen der Vermögensverwaltung finanziert werden. Die Zahlung von Zinsen ist als Vergütung für die Nutzungsüberl...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.3.9 Schadensersatzanspruch

Rz. 116 Die fristlose Kündigung des Vermieters wegen Zahlungsverzugs des Mieters schließt Schadensersatzansprüche des Vermieters aus Verzug (§§ 280, 286) des Mieters mit seiner Mietzahlungspflicht nicht aus (BGH, Urteil v. 4.4.1984, VIII ZR 313/82, NJW 1984, 2687). Daran hat sich durch die Schuldrechtsreform nichts geändert (OLG München, Urteil v. 25.7.2002, 19 U 1819/02,WuM...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 2 Die fristlose Kündigung ist sowohl bei einem Mietverhältnis als auch bei einem Pachtverhältnis zulässig, nicht dagegen bei einem Leihverhältnis (BGH, Urteil v. 9.10.1991, XII ZR 122/90, NJW 1992, 496). Die Kündigung ist sowohl bei der Vermietung von beweglichen als auch von unbeweglichen Sachen, bei Wohn- und Gewerberaummietverhältnissen zulässig. Das Kündigungsrecht a...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.1.3 Nichtgewährung des Gebrauchs bzw. Gebrauchsentziehung

Rz. 22 Das Kündigungsrecht besteht immer dann, wenn der vertragsmäßige Gebrauch der gemieteten Sache nicht rechtzeitig gewährt oder wieder entzogen wird. Dabei kommt es auf den Inhalt und Umfang des vertragsmäßigen Gebrauchs an. Dazu gehört nicht nur die Überlassung der gemieteten Sache, sondern auch die Überlassung ohne Sach- oder Rechtsmängel i. S. d. §§ 536 ff. oder mit d...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.2.1 Anwendungsbereich

Rz. 43 Die fristlose Kündigung wegen vertragswidrigen Gebrauchs ist sowohl bei einem Mietverhältnis als auch bei einem Pachtverhältnis zulässig, nicht dagegen bei einem Leihverhältnis (BGH, Urteil v. 9.10.1991, XII ZR 122/90, NJW 1992, 496). Die Kündigung ist bei der Vermietung sowohl von beweglichen als auch von unbeweglichen Sachen, bei Wohn- und Gewerberaummietverhältniss...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Kündigung aus wichtigem Grund

Rz. 3 Eine fristlose Kündigung nach § 543 Abs. 1 setzt voraus, dass der andere Vertragsteil in solchem Maße seine Verpflichtungen verletzt, dass dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.3.5 Kündigungserklärung

Rz. 93 Die Kündigung muss gegenüber dem Mieter erklärt werden und diesem zugehen. Bei einer Mietermehrheit muss die Kündigung gegenüber allen Mietern erfolgen. Ist eine ursprüngliche Mitmieterin ausgezogen und halten sich in der Wohnung nur noch die weiteren ursprünglichen Mitmieter auf, kann unter Umständen davon ausgegangen werden, dass das Mietverhältnis zu denselben Bedi...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.3.3 Kündigungsmoratorium

Rz. 87a Gemäß Art. 240 § 2 Abs. 1 EGBGB kann der Vermieter ein Mietverhältnis über Grundstücke oder über Räume nicht allein aus dem Grund kündigen, dass der Mieter im Zeitraum vom 1. April 2020 bis 30. Juni 2020 trotz Fälligkeit die Miete nicht leistet, sofern die Nichtleistung auf den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie beruht. Der Zusammenhang zwischen COVID-19-Pandemie und...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Aufgliederung der Umsatzerlöse (§ 285 Nr. 4)

Rn. 342 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 285 Nr. 4 ist im Anhang anzugeben, die "Aufgliederung der Umsatzerlöse nach Tätigkeitsbereichen sowie nach geografisch bestimmten Märkten, soweit sich unter Berücksichtigung der Organisation des Verkaufs, der Vermietung oder Verpachtung von Produkten und der Erbringung von Dienstleistungen der Kapitalgesellschaft die Tätigkeitsbereich...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 7... / 3.9 Betriebsverpachtung

Rz. 79 Der Verpächter eines gewerblichen Betriebs hat ein Wahlrecht. Er kann seinen Gewerbebetrieb entweder aufgeben und die Verpachtung im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung fortführen oder seinen Gewerbebetrieb als ruhenden Gewerbebetrieb weiterführen. Voraussetzung der Betriebsverpachtung ist die Verpachtung aller wesentlichen Betriebsgrundlagen. Darunter...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Probleme des Verzichts auf ... / 2. Einführendes Fallbeispiel mit Problemdarstellung

§ 9 Abs. 2 UStG sieht vor, dass ein Vermieter nur auf die Umsatzsteuerbefreiung für die Vermietung von Immobilien an einen anderen Unternehmer verzichten kann, soweit dieser die Mietsache ausschließlich für den Vorsteuerabzug nicht ausschließende Umsätze verwendet. Die sich aus § 27 Abs. 2 UStG ergebende erleichterte Regelung für sog. Altbauten ist von abnehmender Relevanz.[...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Probleme des Verzichts auf ... / b) Unionsrechtlicher Rahmen und Rechtslage in anderen Staaten

Nach Art. 135 Abs. 1 Buchst. l) MwStSystRL ist die Vermietung von Immobilien grundsätzlich umsatzsteuerfrei. Art. 137 Abs. 1 Buchst. d) MwStSystRL gestattet den Mitgliedstaaten, für die Vermietung auf die Umsatzsteuerbefreiung zu verzichten. Dabei dürfen sie die Bedingungen festlegen.[12] Der EuGH konnte bereits klären, dass Mitgliedstaaten sehr umfassende Rechte haben, die E...mehr

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Außergerichtliche Streitbei... / 1.1 Mietrechtlicher Verbrauchervertrag

Voraussetzung für das Schlichtungsverfahren ist ein Verbrauchervertrag nach § 310 Abs. 3 BGB.[1] Wohnungsmietrechtliche Auseinandersetzungen gehören zu den Streitigkeiten, die die neue Schlichtungsmöglichkeit betreffen.[2] Beschlüsse von Wohnungseigentümern sind keine Streitigkeit aus einem Verbrauchervertrag.[3] Grundsätzlich müssen deshalb auf Parteienseite ein Verbraucher ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Probleme des Verzichts auf ... / a) Entstehungsgeschichte

Intention der Verhinderung von "Zwischenmietern": Die Vorschrift des § 9 Abs. 2 UStG in ihrer heutigen Gestalt wurde zum 1.1.1994 eingeführt.[9] Ausweislich der Gesetzesbegründung sollten unerwünschte Gestaltungen in Form der sog. "Vorschaltmodelle" verhindert werden.[10] Bei diesen Modellen wurden sog. Zwischenvermieter eingesetzt, um bei Immobilien, die von nicht zum Vorst...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rückstellungen: ABC / Baulast

Die gegen Entgelt übernommene öffentlich-rechtliche Verpflichtung eines Parkhausunternehmens, eine bestimmte Anzahl von Pkw-Stellplätzen zur Vermietung zum üblichen Mietzins bereitzuhalten, ist in zeitlicher Hinsicht nicht hinreichend konkretisiert, sodass keine Rückstellung auszuweisen ist.[1]mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Probleme des Verzichts auf ... / d) Unbrauchbare gegenständliche Teiloption

Grundsätzlich ist es zulässig, dass nach deutschem Recht der Verzicht auf die Steuerbefreiung nur anteilig erklärt wird, d.h. es ist möglich, einen einheitlichen Mietvertrag teilweise als steuerpflichtig und teilweise als steuerfrei zu behandeln. Allerdings verlangt die Finanzverwaltung, eine Abgrenzung der Teilflächen nach baulichen Merkmalen wie etwa nach den Räumen eines ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Gewinnerzielungsabsicht bei... / Hintergrund

Ein Ehepaar wurde gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt. Der Ehemann erzielte neben anderen Einkünften auch Einnahmen aus Beteiligungen an Windparks und plante, eine Burg gewerblich zu vermieten. Die Ehefrau hatte Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Im Rahmen einer steuerlichen Außenprüfung stellte das Finanzamt fest, dass bei der geplanten Vermietung der Burg von Anfa...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Keine Sonderabschreibung fü... / Hintergrund

Entscheidung Der BFH bestätigte die Entscheidung des Finanzamts: Die Sonderabschreibung nach § 7b EStG Die Klägerin war Eigentümerin eines Grundstücks, das zunächst mit einem älteren Einfamilienhaus bebaut und zu Wohnzwecken vermietet war. Nachfolgend fasste die Klägerin den Entschluss, das sanierungsbedürftige, aber bewohnte Einfamilienhaus aus Wirtschaftlichkeitsgründen ab...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.1 Anfänglicher Mangel

Rz. 4 Der Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrags entscheidet darüber, ob § 536a Abs. 1 1. oder 2. Alt. zur Anwendung kommt. Maßgeblich ist der Mietvertrag, der rechtlich das Mietverhältnis begründen soll. Dazu reicht grundsätzlich auch ein formloser Vertrag, selbst wenn später noch ein förmlicher, schriftlicher Mietvertrag geschlossen wird. Anders mag der Fall zu beurtei...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.5 Ausschluss des Schadensersatzanspruchs

Rz. 26 Hinweis Haftungsausschluss möglich Grundsätzlich ist die Vereinbarung eines Haftungsausschlusses (anders als beim Minderungsrecht (vgl. § 536 Abs. 4) zulässig. Achtung Unwirksame Formularklausel Allerdings sind die gesetzlichen Schranken für die Wirksamkeit von Formularklauseln zu beachten. Gemäß § 309 Nr. 7 ist es nur zulässig, die verschuldensunabhängige Haftung des Ve...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Probleme des Verzichts auf ... / f) Lösungsvorschlag: großzügigere Schädlichkeitsgrenze oder prozentuale Option

Wie sich gezeigt haben sollte, führt die als Vorschrift zur Bekämpfung bestimmter, als Missbrauch angesehener Gestaltungen eingeführte Norm des § 9 Abs. 2 UStG zu neutralitätswidrigen Belastungen von Unternehmen, die eigentlich weitgehend oder sogar fast ausschließlich zum Vorsteuerabzug berechtigt wären. Bereits relativ geringe vorsteuerschädliche Umsätze eines Mieters bewir...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Probleme des Verzichts auf ... / 4. Schlussbemerkung

Die aktuelle Ausgestaltung des § 9 Abs. 2 UStG führt zu neutralitätswidrigen Belastungen von Vermietungen an nicht voll zum Vorsteuerabzug berechtigte Unternehmer. Die weiterhin bestehende Verwaltungsmeinung, eine Teiloption sei nur im Wege gegenständlicher Zuordnung zulässig, verschärft das Problem. Der Gesetzgeber sollte daher eine quotale Option ermöglichen, die sich an de...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1.1 Absender/Empfänger

Rz. 1 Das Mieterhöhungsverlangen ist vom Vermieter gegenüber dem Mieter zu erklären. Die formalen Voraussetzungen für eine Mieterhöhung nach § 558a sind erfüllt, wenn im Mietanpassungsschreiben die Zustimmung des Mieters zur Erhöhung erbeten wird (LG Berlin II, Urteil v. 30.9.2025, 65 S 116/25, WuM 2025,612). An den Zustellungsbeweis für eine Mieterhöhung sind hohe Anforderu...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 65 Leistung... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 § 65 bezieht sich auf die Leistungen, die ausschließlich im Zusammenhang mit einer Arbeitsunfähigkeit bzw. einer medizinischen Rehabilitationsleistung (vgl. Abs. 1) oder mit Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (vgl. Abs. 2) stehen. Die konkreten Rechtsansprüche auf die Entgeltersatzleistungen ergeben sich unmittelbar aus den für den jeweiligen Rehabilitationsträger ge...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6.2.2 § 558

Rz. 68 Wer ist zur Drittmittelanrechnung verpflichtet? Bezieht sich die Anrechnungspflicht auch auf den Wohnungserwerber? Besteht die Anrechnungspflicht nur im laufenden Mietverhältnis oder gilt sie auch bei Vertragsschluss über eine schon modernisierte Wohnung? Sind die Drittmittel einmal, unbegrenzt bei jeder Mieterhöhung oder nur in dem durch den Fördervertrag vorgegebenen Z...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4.2 Berechnung der Kappungsgrenzen

Rz. 54 Wie auch sonst in § 558 ist zur Kappungsgrenze allgemein von Miete die Rede. Die Ausgangsmiete ist mithin unabhängig von der jeweiligen Mietstruktur festzulegen. Miete ist also entweder die vereinbarte Brutto- oder Nettomiete. Bei der Inklusivmiete sind also nicht zur Berechnung der Kappungsgrenze von 20 % Betriebskostenanteile abzuziehen. Auf der anderen Seite sind b...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagen V (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung), V-FeWo, V-Sonstige 2025

1 Vorbemerkung Die bisherige 2-seitige Anlage V wurde für die Steuererklärungsvordrucke ab dem Vz. 2023 in 3 Anlagen unterteilt: In die Anlage V, die Anlage V-FeWo, und die Anlage V-Sonstige. In welcher Anlage Eintragungen vorzunehmen sind, ergibt sich aus nachstehender Übersicht. Die Inhalte der 3 neuen Anlagen sind mit den Inhalten der bisherigen 2-seitigen Anlage V weitestge...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagen V (Einkünfte aus Ve... / 2 Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung – Anlage V

Die Einkünfte aus V+V werden als Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten ermittelt. Lage des Grundstücks → Zeilen 4–9 Die Anlage V ist jeweils für ein vermietetes bebautes Grundstück bzw. für eine vermietete Eigentumswohnung oder im Teileigentum stehende Gebäudeteile abzugeben. Hat der Steuerpflichtige mehrere bebaute Grundstücke vermietet, muss er für jedes dieser Gr...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagen V (Einkünfte aus Ve... / 3.3 Weitere Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung

Umlagen → Zeilen 20–24 Die vom Mieter an den Vermieter bezahlten Umlagen (umlagefähige Nebenkosten nach der BetrKV) sind bei Zufluss als Einnahmen aus V+V anzusetzen. Der Vermieter kann entsprechende Aufwendungen bei Abfluss als Werbungskosten abziehen. Zu den umlagefähigen Kosten gehören insbesondere Wasser- und Abwassergeld, Kosten der Zentralheizung und der Müllabfuhr sowi...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagen V (Einkünfte aus Ve... / 3.2 Verbilligte oder teilentgeltliche Vermietung

Vermietung an Angehörige → Zeilen 9, 19, 22 und 23 Einnahmen für an Angehörige vermietete Wohnungen (ohne Umlagen) sind aus einkommensteuerrechtlicher Sicht besonders zu prüfen. Zum einen ist zu klären, ob das Mietverhältnis mit dem Angehörigen dem Grunde nach steuerlich anerkannt werden kann, zum anderen werden solche Wohnungen oft teilentgeltlich oder verbilligt überlassen....mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagen V (Einkünfte aus Ve... / 1.2 Abgrenzung gegenüber anderen Einkunftsarten

Der einkommensteuerrechtliche Begriff der Vermietung und Verpachtung (V+V) erstreckt sich nur auf die Überlassung von Wirtschaftsgütern, die in § 21 EStG abschließend aufgezählt sind und zum Privatvermögen gehören. Soweit eine Vermietung von Betriebsvermögen (z. B. Maschinen, Fabrikgebäude, kurzfristige Vermietung von Hotelzimmern mit entsprechenden Nebenleistungen oder kurz...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagen V (Einkünfte aus Ve... / 4.3 Finanzierungskosten

Schuldzinsen und andere Finanzierungskosten → Zeilen 46–51 Schuldzinsen und andere Geldbeschaffungskosten sind als WK bei den Einkünften aus V+V abziehbar, soweit sie in wirtschaftlichem Zusammenhang mit dem Grund und Boden oder dem Gebäude stehen und der Erzielung von Einnahmen dienen. Sie können bereits WK sein, bevor die V+V begonnen hat (vorweggenommene Werbungskosten). Vo...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagen V (Einkünfte aus Ve... / 1.1 Allgemein

Wichtig Vermietungseinkünfte richtig erfassen Die Anlage V benötigen Sie in folgenden Fällen: Sie haben Grundbesitz oder Teile davon (z. B. Haus, Wohnung, Zimmer, Garage etc.) vermietet. Sie sind Haus-/Wohnungseigentümer und haben vergeblich versucht, einen Mieter zu finden. Sie wollen ein Haus oder eine Wohnung bauen oder kaufen und beabsichtigen zu vermieten. Wenn Sie mehrere O...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagen V (Einkünfte aus Ve... / 1.6 Leerstehende Immobilie

Die Einkünfteerzielungsabsicht kann schon vor Abschluss eines Mietvertrags bei einer leerstehenden Wohnung vorliegen. Entsprechende Aufwendungen können als vorab entstandene Werbungskosten abgezogen werden, wenn der Steuerpflichtige aufzeigen kann, dass er den Entschluss zur dauerhaften Vermietung endgültig gefasst hat. In anderen Fällen muss die Einkünfteerzielungsabsicht ge...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagen V (Einkünfte aus Ve... / 1.3 Vermietungstatbestände nach § 21 EStG

Unter die Einkunftsart V+V fallen vor allem die Vermietung und Verpachtung von unbebauten und bebauten Grundstücken, Grundstücksteilen (einzelne Gebäude, Gebäudeteile, [Eigentums-]Wohnungen, einzelne Räume) und grundstücksgleichen Rechten (z. B. Erbbau-, Mineralgewinnungs- oder Fischereirechte) (§ 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG). Weiterhin ist die Vermietung und Verpachtung von Sachinb...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagen V (Einkünfte aus Ve... / 5 Anlage V-FeWo

Wurde eine Ferienwohnung, ein Ferienhaus oder zeitweise eine zu eigenen Wohnzwecken genutzte Wohnung kurzfristig vermietet, so ist zusätzlich zur Anlage V eine Anlage V-FeWo abzugeben. Auf der Anlage können Angaben für bis zu 4 Wohnungen eingetragen werden. Für eine Zuordnung zur passenden Anlage V ist in der Zeile 4 die laufende Nummer der entsprechenden Anlage V anzugeben....mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagen V (Einkünfte aus Ve... / 1.5 Einkünfteerzielungsabsicht/Liebhaberei

Eine einkommensteuerrechtlich relevante Betätigung oder Vermögensnutzung im Bereich der Überschusseinkünfte setzt die Absicht voraus, auf Dauer gesehen nachhaltig Überschüsse zu erzielen. Folglich liegen keine Einkünfte aus V+V vor, wenn die Einkünfteerzielungsabsicht fehlt (Liebhaberei). Bei den Einkünften aus V+V geht der BFH nach ständiger Rspr. bei einer auf Dauer angeleg...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagen V (Einkünfte aus Ve... / 6.3 Sonstige Vermietungseinkünfte

Vermietung von unbebauten Grundstücken, von anderem unbeweglichen Vermögen, von Sachinbegriffen und Überlassung von Rechten → Zeile 32–36 Zu den Einkünften aus V+V gehören auch die Entgelte für die Überlassung von unbebauten Grundstücken (z. B. Lagerplatz, Obstwiese, Überlassung einer Wiese zu Veranstaltungszwecken oder als Parkplatz bzw. Weidefläche) oder anderem unbeweglich...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagen V (Einkünfte aus Ve... / 4 Werbungskosten

Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen können als WK bei den Einkünften aus V+V abgezogen werden. Sie sind abzugrenzen gegenüber den AK und HK, die nicht (Grund und Boden) oder nur im Wege der AfA (Gebäude) abziehbar sind. Wenn bzw. soweit Sie ein Grundstück oder einen Teil davon unentgeltlich überlassen, zu eigenen Wohnzwecken oder zu eigenen beruf...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagen V (Einkünfte aus Ve... / 4.6 Umsatzsteuer

Umsatzsteuer und Vorsteuer → Zeilen 79 und 84 Grundstücksvermietungen sind grds. umsatzsteuerfrei (§ 4 Nr. 12 Buchst. a) UStG). Der Vermieter hat keinen Vorsteuerabzug aus ihm in Rechnung gestellten HK oder Reparaturrechnungen. Die bezahlte Umsatzsteuer gehört bei der Errichtung des Gebäudes zu dessen HK und damit zur Bemessungsgrundlage der Abschreibung (§ 9b Abs. 1 EStG ana...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagen V (Einkünfte aus Ve... / 4.7 Weitere Werbungskosten

Sonstiges → Zeilen 80–82 Sonstige Werbungskosten sind: Abstandszahlungen des Vermieters für die vorzeitige Räumung des Mietobjekts durch den Mieter sind Werbungskosten, wenn anschließend keine Selbstnutzung durch den Eigentümer erfolgt; monatliche Kosten für den Breitbandkabelanschluss; Fachliteratur (z. B. Buch über Mietrecht oder Bauvorschriften); Beiträge zum Haus- und Grundbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagen V (Einkünfte aus Ve... / 6.2 Untervermietung → Zeile 31

Bei einer Untervermietung erzielt der Mieter der Wohnung oder des Hauses Einkünfte aus V+V durch Weitervermietung einzelner Räume. Dabei sind die entstandenen Kosten insoweit nicht als WK abziehbar, als sie durch die Eigennutzung durch den Mieter selbst entstanden sind. Die Aufteilung erfolgt grds. nach der Nutz- oder Wohnfläche. Die Aufwendungen für Gemeinschaftsräume, die ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagen V (Einkünfte aus Ve... / 4.9 Zuschüsse

Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln zur Finanzierung von AK oder HK → Zeile 89 Die Zuschüsse sind hier einzutragen. Sie mindern ab dem Jahr der Bewilligung die Bemessungsgrundlage für die Abschreibungen.mehr