Fachbeiträge & Kommentare zu Vermietung

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 4.3 Befristung und Ende der Stundung

Rz. 58 Die Stundung endet bei Veräußerung oder unentgeltlicher Weitergabe im Wege der Einzelrechtsnachfolge i. S. d. § 7 ErbStG (vgl. R E 28 Abs. 7 Satz 8 i. V. m. Abs. 3 Sätze 1 und 4, 4 ErbStR). Die Aufgabe der Selbstnutzung führt ebenfalls in der Regel zum Wegfall der Stundung. Dies gilt insb., wenn das Grundvermögen veräußert wurde, da dann Kapital zur Begleichung der Erb...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 5.2.6 Die Verschonung von Wohnungsunternehmen (§ 13b Abs. 4 Nr. 1 Buchst. d ErbStG)

Rz. 177 Gemäß § 13b Abs. 4 Nr. 1 Buchst. d ErbStG sind Dritten zur Nutzung überlassene Grundstücke, Grundstücksteile,grundstücksgleiche Rechte und Bauten nicht als Verwaltungsvermögen zu qualifizieren, wenn sie zum Betriebsvermögen eines Einzelunternehmers, einer Kapitalgesellschaft oder zum gesamthänderisch gebundenen Betriebsvermögen einer Personengesellschaft gehören und de...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Degressive Gebäudeabschreibung / 6 Nachträgliche Minderung der Bemessungsgrundlage

Mindert sich die Bemessungsgrundlage in einem auf das Jahr der Anschaffung oder Herstellung folgenden Jahr aufgrund der Bewilligung eines Zuschusses, bleiben die AfA-Sätze nach § 7 Abs. 5 EStG weiterhin maßgebend. Infolge der "zu hohen" AfA in den Jahren vor der Bewilligung des Zuschusses kann sich der Abschreibungszeitraum auf weniger als 25 bzw. 40 Jahre verkürzen. Hinweis...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Beratungsbefugnis der Lohns... / 4.12 Arbeitnehmerbereich

Die Befugnis zur Hilfeleistung in Steuersachen beschränkt sich grundsätzlich auf den Arbeitnehmerbereich. Praxis-Beispiel Beispiel 19 Umsatzsteuer-Voranmeldung[1] Ein Arbeitnehmer lässt in die von ihm vermietete Wohnung von einem in den Niederlanden ansässigen Unternehmer neue Fenster einbauen. Der Arbeitnehmer bittet seinen Lohnsteuerhilfeverein, ihn bei der Umsatzsteuer-Vora...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Beginn des Versuchs mit Abgabe unrichtiger Erklärungen?

Rz. 705 [Autor/Stand] Dafür, dass der Versuch der Steuerhinterziehung durch aktives Tun mit Einreichung der Steuererklärung oder sonstigen Angaben beginnt, spricht, dass der Täter dann seinerseits i.d.R. alles getan hat, was aus seiner Sicht zur Tatbestandserfüllung notwendig ist, und das Geschehen aus der Hand gegeben hat.[2] Das ist nur dann anders, wenn er davon ausgeht, ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 3. Zurechnung zur Land- und Forstwirtschaft

Rz. 162 [Autor/Stand] Unselbständige Tätigkeiten und Nebenerträge. I.S. der funktionalen Betrachtungsweise als aus unselbständigen Tätigkeiten stammend sind im Rahmen von § 8 Abs. 1 Nr. 1 regelmäßig folgende Erträge zu behandeln: Erlös aus der Veräußerung von Anlagevermögen; Erlös aus dem Verkauf zugekaufter Produkte; Jagderträge, soweit die Jagd mit dem Betrieb der Land- und F...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 5. Energieerzeugung

Rz. 176.2 [Autor/Stand] Erzeugung von Energie. Energie stellt zivilrechtlich keine Sache dar, weshalb der Begriff in § 8 Abs. 1 Nr. 2 gesondert aufgezählt wird.[2] Unter Erzeugung von Energie ist die Produktion von Energie durch die herkömmlichen Energieträger zu verstehen. Aktiv ist deshalb die Tätigkeit der Kernkraft-, Elektrizitäts-, Gas- und Wasserwerke oder im Bereich d...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.1 Unechte Mitgliederbeiträge

Tz. 7 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Bezüglich der Mitgliederbeiträge, die erhoben werden, ist zu prüfen, ob sie zum Teil aus echten und zum Teil aus unechten Beitragsteilen bestehen. Unechte Mitgliederbeiträge erfüllen die Voraussetzungen für steuerbare Umsätze i. S. v. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG (Anhang 5), weil das Mitglied eine Gegenleistung vom Verein erhält (die Kegelbahn wird o...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Degressive Gebäudeabschreibung / 1 Befristete Wiedereinführung einer degressiven Afa für Wohngebäude nach § 7 Abs. 5a EStG n. F.

Die Möglichkeit der Inanspruchnahme der degressiven AfA nach § 7 Abs. 5 EStG wurde für Wohngebäude, die der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dienen, zwischenzeitlich abgeschafft. Die Regelung zur degressiven Abschreibung bei Mietwohngebäuden konnte allerdings im bisherigen Umfang noch in Anspruch genommen werden, wenn in Herstellungsfällen der Bauantra...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 2 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Besitzt ein Kegelsportverein eigene Kegelbahnen, handelt es sich hierbei um Wirtschaftsgüter des abnutzbaren beweglichen Anlagevermögens (Betriebsvorrichtungen). Tz. 3 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Zu den Grundstücksteilen gehören die allgemeinen Beleuchtungsanlagen. Betriebsvorrichtungen sind: Bahnen, Kugelfangeinrichtungen, Kugelrücklaufeinricht...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / Zu einzelnen Bankgeschäften:

Rz. 91.alt [Autor/Stand] Wertpapiergeschäft. Der Begriff Wertpapier ist weder im KWG noch in einem anderen Gesetz[2] abschließend definiert. Nach Habersack [3] ist unter dem Wertpapier eine Urkunde zu verstehen, die ein subjektives Recht derart verbrieft, dass es nur von dem Inhaber der Urkunde ausgeübt werden kann. Unter diesen Wertpapierbegriff fallen Schecks, Wechsel, Schul...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 7.2 Wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer

Rz. 62 Die typisierte wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer bestimmt sich bei einer wirtschaftlichen Einheit "bebautes Grundstück", die aus mehreren selbstständigen Gebäuden bzw. Gebäudeteilen besteht, nach § 181 BewG i. V. m. R B 185.4 Abs. 2 ErbStR wie folgt: Bei Mietwohngrundstücken gilt für alle Gebäude bzw. Gebäudeteile – unabhängig von ihrer Nutzung – eine Gesamtnutzungsd...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2. FinMin. NRW, Erl. v. 9.3.1975 — S 1354 - 1 - VB 2 (betr. Aufwertungsgewinne und Belastungsberechnung)

Rz. 2 [Autor/Stand] Bei der Ermittlung der Ertragsteuerbelastung einer ausländischen Gesellschaft, die unter Teilnahme am allgemeinen Verkehr einen qualifizierten Geschäftsbetrieb des Handels, der Dienstleistungserbringung oder der Vermietung oder Verpachtung von beweglichen Sachen unterhält, ist es nicht zu beanstanden, wenn Ausgleichsposten, die nach den Vorschriften des S...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Umsätze im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb

Tz. 18 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Umsätze, die aus der Vermietung der Kegelbahnen an Freizeitkegler erzielt werden, sind wegen des Wettbewerbs- und Konkurrenzgedankens zu anderen Unternehmen im Tätigkeitsbereich "steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb" zu erfassen, weil die Voraussetzungen für einen Zweckbetrieb nicht mehr erfüllt sind, insbesondere wegen der We...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1.2.1 Allgemeines

Rz. 10 Die Bewertungsvorschriften nach dem BewG haben in der steuerlichen Praxis eine vielfältige Bedeutung. So ermitteln sie die Grundlagen sowohl für die Erbschaft- und Schenkungsteuer, die Grundsteuer sowie die Grunderwerbsteuer als auch für andere Steuerarten, so z. B. für die Einkommensteuer, wenn es um das Kapitalisieren von Renten geht. Es wird zwischen der Einheitsbe...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.3.2.2 Einzelfälle

Rz. 27 Bei Garagen ist als übliche Miete regelmäßig ein Festwert pro Stellplatz anzusetzen; ist nur ein Stellplatz vorhanden, kann dies ggf. durch einen Abschlag berücksichtigt werden, wenn nur Festwerte für Garagen ermittelbar sind (R B 186.5 Abs. 1 Satz 2 ErbStR). Befinden sich in einem Mietwohngrundstück Ferienwohnungen, ist die übliche Miete insoweit nach der saisonabhäng...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.1 Begriff

Rz. 31 Nach § 187 Abs. 1 HS 1 BewG werden als Bewirtschaftungskosten die bei gewöhnlicher Bewirtschaftung nachhaltig entstehenden Verwaltungskosten, Betriebskosten, Instandhaltungskosten und das Mietausfallwagnis definiert. Verwaltungskosten sind die Kosten der zur Verwaltung des Grundstücks erforderlichen Arbeitskräfte und Einrichtungen, die Kosten der Aufsicht sowie die Kos...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6.3 Begünstigte Wirtschaftsgüter

Tz. 89 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Begünstigt für den Abzug eines Investitionsabzugsbetrag bzw. der Sonderabschreibung sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Dieses muss nach seiner Anschaffung oder Herstellung zu mindestens 90 % betrieblich genutzt werden, und zwar im Jahr seiner Anschaffung oder Herstellung und im...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Umsätze im Zweckbetrieb

Tz. 14 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Getätigte Umsätze aus der Vermietung von Kegelbahnen an Mitglieder des Vereins (Sportkegler) sind dem ermäßigten Steuersatz von 7 % nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG (Anhang 5) zu unterwerfen, weil die Entgelte im Zweckbetrieb "eigener Art" (s. § 65 AO, Anhang 1b) zu erfassen sind. Hierzu s. auch AEAO zu § 67a AO TZ 12 (Anhang 2). Tz. 15...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 3. BdF, Schr. v. 11.4.1975 — IV C 5 - S 1353 - 1/75, BB 1975, 548 (betr. Ertragsteuerbelastung bei ausländischen Zwischengesellschaften)

Rz. 3 [Autor/Stand] Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Ermittlung der Ertragsteuerbelastung im Rahmen des § 8 Abs. 3 AStG folgendes: Bei der Ermittlung der Ertragsteuerbelastung einer ausländischen Gesellschaft, die unter Teilnahme am allgemeinen Verkehr einen qualifizierten Geschäftsbetrieb ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Vorsteuerabzug

Tz. 20 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Vorsteuerbeträge, die entrichtet wurden, sind abzugsfähig, soweit die persönlichen und sachlichen Voraussetzungen für dessen Abzug vorliegen (s. § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG, Anhang 5). Tz. 21 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Betreffen die Vorsteuerbeträge mehrere Tätigkeitsbereiche eines Kegelsportvereines, ist eine Aufteilung in die jeweiligen Tätigkei...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.3 Exkurs: Immobilien im Verschonungsrecht

Rz. 18 Gesondert hervorzuheben ist noch die Tripod-Lösung bei Immobilien. Danach gibt es drei Verschonungsmöglichkeiten für Immobilien: die Komplettverschonung beim privat genutzten Familienheim (§ 13 Nr. 4b und 4c ErbStG), die 10-%-Verschonung der privaten (Vermietungs-)Wohnungsunternehmen (§ 13d ErbStG), die Optionsverschonung bei betrieblichen (Vermietungs-)Wohnungsunternehme...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.3.1.1 Fälle des § 186 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BewG

Rz. 20 Nach § 186 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BewG (vier Alternativen) ist für folgende Grundstücke oder Grundstücksteile, die übliche Miete (fiktive Miete) anzusetzen: Eigennutzung: Der Ansatz der üblichen Miete bei der Nutzung durch den Eigentümer gilt nicht nur für Wohnräume, sondern auch für gewerblich oder freiberuflich genutzte Räume. Deshalb ist z. B. das vom Grundstückseigent...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Allgemeines

Rz. 1230 [Autor/Stand] Schein- oder missbräuchliche Geschäfte sind nicht als solche strafbar, sondern nur dann, wenn über sie falsche oder unvollständige Angaben gemacht bzw. wenn sie pflichtwidrig verschwiegen werden und dadurch ein Hinterziehungserfolg eintritt.[2] Gemacht werden müssen die tatsächlichen Angaben, die für die rechtliche Beurteilung des Falles zumindest pote...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Ausnahmen vom Kompensationsverbot bei Steuern auf Einkommen und Ertrag

Rz. 525 [Autor/Stand] Bei Ausgaben und Steuern, die im unmittelbaren Zusammenhang mit nicht oder unrichtig erklärten Einnahmen stehen, greift das Kompensationsverbot nicht. Praxis-Beispiel Beispiele Ein Kraftfahrzeughändler verbuchte die bei Verkäufen von Gebrauchtwagen erzielten Erlöse teilweise überhaupt nicht, teilweise übernahm er geringere als die tatsächlich erzielten Er...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 7.2.5 Ausschließlichkeit (§ 56 AO)

Rz. 218 Ausschließlichkeit ist gegeben, wenn die Körperschaft (Stiftung) außer ihrer steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke keine nicht begünstigten Zwecke unterstützt. Wird ein einziger nicht begünstigter Zweck verfolgt, darf die Tätigkeit der Körperschaft nicht in eine begünstigte und eine nicht begünstigte aufgeteilt werden. Die Steuervergünstigung ist für die gesamte ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.5.2.4 Eigengenutzte Wohnung

Rz. 68 Die Freistellung des § 13 Abs. 1 Nr. 4a Satz 1 vorletzter HS ErbStG bezieht sich auf die zu eigenen Wohnzwecken genutzte Wohnung in einem der bei Rn. 66 genannten Grundstücksarten ("soweit darin eine Wohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird"). Rz. 69 Unter einer Wohnung ist eine Zusammenfassung einer Mehrheit von Räumen zu verstehen, die in ihrer Gesamtheit so besch...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.3 Inländisches Betriebsvermögen (§ 121 Nr. 3)

Rz. 25 Im Unterschied zum inländischen land- und forstwirtschaftlichen Vermögen und zum inländischen Grundvermögen enthält § 121 Nr. 3 BewG eine eigenständige Definition des inländischen BV. So umfasst das inländische BV jenes Vermögen, welches einem im Inland betriebenen Gewerbe dient, sofern hierfür in der Bundesrepublik eine Betriebsstätte unterhalten wird oder ein ständi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Auswirkungen auf die handelsrechtliche Gewinn- und Verlustrechnung

Rn. 50 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Die GuV-Posten nach § 275 HGB sind für die steuerliche Deklaration ebenfalls zu untergliedern. So ist bspw der GuV-Posten "Umsatzerlöse", der nach § 277 Abs 1 HGB die Erlöse aus dem Verkauf und der Vermietung oder Verpachtung von Produkten sowie aus der Erbringung von Dienstleistungen abzgl USt und Erlösschmälerungen beinhaltet und nach § 27...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1.1 Definition der Betriebsgrundstücke

Rz. 1 § 99 BewG definiert in Abs. 1, welche Grundstücke Betriebsgrundstücke i. S. d. BewG sind. Deren Zuordnung zum BV ergibt sich aber nicht aus § 99 BewG, sondern aus den §§ 95 bis 97 BewG (Fehrenbacher in W/J, § 99 BewG Rz. 4). Aufgrund der Gleichstellung der freiberuflichen Tätigkeit mit der gewerblichen Tätigkeit in § 96 BewG gilt § 99 BewG auch für Grundstücke, die ein...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Beratungsbefugnis der Lohns... / 3 Die Beratungsbefugnis im Überblick

Die Beratungsbefugnis der Lohnsteuerhilfevereine umfasst ihrem gesetzlichen Auftrag entsprechend, "Selbsthilfeeinrichtungen" von Arbeitnehmern zu sein, die für diesen Personenkreis typischerweise verwirklichten steuerlichen Tatbestände. Den Kern bilden die Einkünfte aus Beschäftigungsverhältnissen. Unerheblich ist, ob diese Einkünfte aus einem aktiven Beschäftigungsverhältni...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 8.2 Einschränkung für junges Verwaltungsvermögen und junge Finanzmittel (§ 13b Abs. 7 Satz 2 ErbStG)

Rz. 254 Gem. § 13b Abs. 7 Satz 2 ErbStG wird der Unschädlichkeitsbetrag eingeschränkt, da das junge Verwaltungsvermögen und die jungen Finanzmittel nicht einbezogen werden, d. h. sie werden nicht in unschädliches Verwaltungsvermögen umqualifiziert. Junges Verwaltungsvermögen und junge Finanzmittel sind immer begünstigungsschädlich und werden folglich nicht bei der Ermittlung...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 2. Erster RefE v. 23.12.1970

Rz. 2 [Autor/Stand] § 8 Einkünfte als Zwischengesellschaft Eine ausländische Gesellschaft ist Zwischengesellschaft für Einkünfte, die sie nicht aus werbender Tätigkeit bezieht, wenn diese Einkünftemehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Ein steuerbegünstigter (gemeinnütziger) Verein darf neben der Verfolgung seiner satzungsmäßigen steuerbegünstigten Zwecke auch steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe (§ 64 AO; Anhang 1b) unterhalten. Werden mehrere steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe unterhalten, sind die Ergebnisse der verschiedenen steuerpflichtig...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / 1. Gesetzestext

Rz. 209 [Autor/Stand] (1) Der Flächenbetrag für den Grund und Boden ist das Produkt aus der Fläche des zum Grundstück gehörenden Grund und Bodens in Quadratmetern und einem Ansatz von 0,04 Euro je Quadratmeter. (2) 1Der Flächenbetrag für den zu Wohnzwecken genutzten Teil eines zum Grundstück gehörenden benutzbaren Gebäudes nach § 248 Bewertungsgesetz in der am 24. Dezember 20...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.7 Bedarfsbewertung von Anteilen an vermögensverwaltenden Personengesellschaften (§ 12 Abs. 6 ErbStG)

Rz. 95 Eine vermögensverwaltende Personengesellschaft ist im Bereich der ertragsteuerlichen Überschusseinkünfte tätig. So sind z. B. geschlossene Immobilienfonds (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) regelmäßig in die Rechtsform einer KG gegossen. Sie gehören mit Eintragung in das Handelsregister, die fakultativ ist und konstitutiv wirkt, zu den Kann-Kaufleuten i. S. d....mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 19.2.3.1 Historische Entwicklung des Rechtsinstituts der Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen und seine rechtsdogmatische Begründung

Rz. 850 Das Rechtsinstitut der Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen hat eine über 100 Jahre alte Tradition und gehört zu den ältesten Steuerinstituten des Einkommensteuerrechts. Entwickelt wurde es im Rahmen der Leibgedinge bei Hofübergaben. So erfasste bereits § 15 Abs. 1 PreußEStG 1891 neben Leibrenten auch Altenteile als wiederkehrende Bezüge und ließ – korrespon...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 19.2.2.1 Teilentgeltliche Vermögensübertragungen im Privatbereich

Rz. 829 Einkommensteuerliche Auswirkung von teilentgeltlichen Vermögensübertragungen von Privatvermögen kommen lediglich i. R.d. §§ 17, 20 Abs. 2 und 22 i. V. m. § 23 EStG in Betracht. Hinsichtlich der Ermittlung des Abschreibungsvolumens bei vermieteten Grundstücken ist auch partiell § 21 EStG berührt. Rz. 830 Liegt die Gegenleistung unter dem Verkehrswert des übertragenen V...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Mehrere Falschangaben im zeitlich gestreckten Verfahren

Rz. 873 [Autor/Stand] Eine Tat (eine Gesetzesverletzung) liegt auch dann vor, wenn der Täter einen noch nicht fehlgeschlagenen Versuch der Steuerhinterziehung vom Festsetzungs- über das Einspruchs- ggf. bis zum finanzgerichtlichen Verfahren mit dem Ziel fortsetzt, dieselbe Steuer zu verkürzen, und zwar auch dann, wenn die späteren Täuschungshandlungen auf einem neuen Entschl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Auslegung des Begriffs "besondere Gestaltung"

Rz. 23 [Autor/Stand] Was unter "besonderer Gestaltung" zu verstehen ist, umschreibt das Gesetz nicht. Es handelt sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der der Ausdeutung und Konkretisierung durch Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen bedarf. Rz. 24 [Autor/Stand] Nach den BewRGr (Abschn. 16 Abs. 3) liegt eine besondere Gestaltung vor allem dann vor, wenn das Gebäude we...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer/Vosseler, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertungsgesetz, BewG § 16 BewG Begrenzung des Jahreswerts von Nutzungen

Ausgewählte Rechtsprechung: BFH vom 20.01.1978, BStBl II 1978, 257. Rz. 1 Bei der Ermittlung des Kapitalwerts darf der Jahreswert der Nutzungen nach § 16 BewG höchstens mit dem Wert angesetzt werden, der sich ergibt, wenn der für das genutzte Wirtschaftsgut anzusetzende Bedarfswert durch 18,6 geteilt wird (Jahreswert-Begrenzung). Diese Begrenzungsvorschrift ist nur auf die Erm...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Vorsatz bei § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO

Rz. 623 [Autor/Stand] Bei der Begehungsform des § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO (s. Rz. 211 ff.) muss der Täter wissen und wollen (zur Abgrenzung zur Fahrlässigkeit s. Rz. 610 ff.), dass er unrichtige oder unvollständige Angaben macht, diese Angaben steuerlich erhebliche Tatsachen betreffen, er diese Angaben den FinB oder anderen Behörden gegenüber macht, durch seine Handlung Steuern verk...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Nichtabgabe von Steuererklärungen oder Steueranmeldungen

Rz. 316 [Autor/Stand] Die Steuererklärung (§§ 149 ff. AO) ist jedenfalls bei den Veranlagungssteuern die wesentliche Grundlage der Steuerfestsetzung. Sie ist eine durch Vordruck oder elektronisch formalisierte Erklärung über steuerrechtlich erhebliche Vorgänge oder Zustände. Die Steuererklärung dient entweder unmittelbar oder mittelbar – so bei der gesonderten Feststellung v...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Erläuterungen zu einzelnen Gruppen von Geschäftsgrundstücken

Rz. 44 [Autor/Stand] Bei den in Abschn. 16 Abs. 7 BewRGr angeführten Hotelgrundstücken handelt es sich im Allgemeinen um eigengenutzte Zweckbauten, die der Beherbergung dienen. Soweit diese Grundstücke nicht eigengenutzt sind, werden sie regelmäßig verpachtet, nicht aber vermietet. Dementsprechend beurteilt auch der Grundstücksmarkt den Verkehrswert von Hotelgrundstücken nic...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.5.2.1 Allgemeines

Rz. 63 Steuerbefreit sind Zuwendungen, mit denen ein Ehegatte (Satz 1 und 2) oder Lebenspartner (Satz 3) dem anderen das Eigentum oder Miteigentum an einem im Inland bzw. in einem EU-Mitgliedstaat bzw. in einem EWR-Staat gelegenem bebautem Grundstück i. S. d. § 181 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 des BewG verschafft (Satz 1), soweit darin eine Wohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird (S...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Beratungsbefugnis der Lohns... / 4.9 Einheitliche und gesonderte Feststellungsverfahren

Die Beratungsbefugnis wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass das Mitglied Überschusseinkünfte bezieht, die einheitlich und gesondert festgestellt werden, z. B. aus der Beteiligung an einer Grundstücksgemeinschaft oder aus einem Gemeinschaftsdepot. Auch hier ist die Höhe der anteiligen Einnahmen aus der Beteiligung maßgeblich. Wenn die Grenzen von 18.000 EUR/36.000 EUR nicht...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.2.2.2.4 Keine sonstige Begünstigung (Nr. 3)

Rz. 46 In § 13d Abs. 3 Nr. 3 ErbStG wird statuiert, dass keine Verschonung für Grundvermögen erfolgen soll, welches seinerseits zum begünstigten Betriebsvermögen oder begünstigten Vermögen eines Betriebes der Land- und Forstwirtschaft i. S. d. § 13a ErbStG gehört. Hier muss mithin eine inzidente Prüfung der §§ 13a und 13b ErbStG erfolgen, die wiederum auf die Vorschriften de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.7 Zusammenfassendes Beispiel

Tz. 73 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 1. Sachverhalt Die X-GmbH ist phG der Y-KGaA mit einem Kpl-Kap von 1 Mio EUR. Außerdem ist sie – neben den anderen Kommanditaktionären – gleichzeitig am Grundkap von 4 Mio EUR mit 10 % = 400 000 EUR beteiligt. Für die Geschäftsführung erhält die X-GmbH ein (angemessenes) Entgelt von 200 000 EUR, für die Vermietung des Betriebsgrundstücks an ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 6.2 Vergleich mit Ertragswertverfahren nach §§ 176 f. BewG

Rz. 36 Das vereinfachte Ertragswertverfahren gem. §§ 199 BewG unterscheidet sich stark vom Ertragswertverfahren für die Immobilienbewertung (§§ 184 bis 188 BewG). Beide Verfahren können zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen führen. Dies soll an einem Beispiel verdeutlicht werden. Rz. 37 Praxis-Beispiel Ein Mietwohngrundstück befindet sich im Besitz einer GmbH (Fall 1). Die Tä...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.4.2 Gebäudeabschreibungen und Erhaltungsaufwendungen

Rz. 23 Beim Nießbrauch (bzw. Wohnungsrecht) ist für die Frage, wer Abschreibungen in Anspruch nehmen kann, u. a. zwischen Vorbehalts- und Zuwendungsnießbrauch zu unterscheiden. Einzelheiten zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung des Nießbrauchs und anderer Nutzungsrechte bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung – insb., wer welche AfA-Berechtigung hat – klärt das BMF...mehr