Fachbeiträge & Kommentare zu Verkehrsunfall

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zfs 06/2008, Der Verkehrsun... / 1. EU-Versicherer als Gegner: Gericht am Wohnsitz des Geschädigten in Deutschland international und damit auch örtlich zuständig

Ein deutscher Fahrzeugeigentümer, der bei einem Verkehrsunfall im EU-Ausland geschädigt wurde, hat gem. Art. 11 EuGVVO gegen den gegnerischen Haftpflichtversicherer, der seinen Geschäftssitz in der EU hat, einen Direktanspruch. Gem. Art. 11 Abs. 2 EuGVVO ist auf eine Klage, die der Geschädigte unmittelbar gegen den Versicherer erhebt, u.a. Art. 9 EuGVVO anzuwenden.[10] Der g...mehr

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zfs 05/2009, Grenzüberschre... / g) Verhältnis zum Haager Übereinkommen über das auf Verkehrsunfälle anwendbare Recht

Gem. Art. 28 Abs. 1 Rom II-VO berührt diese Verordnung nicht die Anwendung der internationalen Übereinkommen, denen ein oder mehrere Mitgliedstaaten zum Zeitpunkt der Annahme der Verordnung angehören und die Kollisionsnormen für außervertragliche Schuldverhältnisse enthalten. Im Bereich der Straßenverkehrsunfälle gehört dazu das Haager Übereinkommen über das auf Verkehrsunfäl...mehr

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zfs 06/2008, Der Verkehrsun... / 1. Tatortprinzip (Art. 40 Abs. 1 EGBGB): Ausländisches Recht

Ansprüche des geschädigten deutschen Staatsbürgers aus unerlaubter Handlung oder der Gefährdungshaftung unterliegen nach Art. 40 Abs. 1 EGBGB grds. dem Recht des Staates, in dem der Schädiger gehandelt hat bzw. der schädigende Erfolg eingetreten ist. Praxis-Beispiel In Paris fährt ein dortiger Einwohner auf das Fahrzeug von einem deutschen Staatsbürger auf. Anzuwenden ist das...mehr

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zfs 01/2009, Kein Ausschlus... / Aus den Gründen

Aus den Gründen:„ … Die Klage ist begründet. Dem Kläger steht aus der bei der Beklagten bestehenden Unfallversicherung wegen der am 3.4.2005 erlittenen Armverletzung eine Versicherungsleistung in Höhe von 53.174,36 EUR zu. Zwischen den Parteien ist es unstreitig, dass der Kläger auf Grund des Unfalles vom 3.4.2005 eine Armverletzung erlitt, dass bei der Invaliditätsberechnun...mehr

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zfs 01/2009, Kein Ausschlus... / Sachverhalt

Der Kläger beansprucht Leistungen aus einer Unfallversicherung. Am 3.4. wurde der Kläger bei einem Unfall verletzt. Der Kläger fuhr gegen 20.45 Uhr mit dem Motorrad S auf der Bundesstraße X. Kurz vor der Einmündung Richtung Y verläuft die 1,7 m breite Fahrbahn in einem längeren Bereich nahezu gradlinig. Der Kläger kollidierte mit einem Fußgänger. Auf Grund des Unfalls ist de...mehr

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zfs 06/2008, Der Verkehrsun... / II. Die Schadensabwicklung

Während früher die Regulierung solcher Schäden oft mit Sprachbarrieren und großem juristischen Aufwand verbunden war, hat nunmehr auf Grund der 4. Kraftfahrthaftpflicht-Richtlinie seit Januar 2003 jeder Versicherer in Europa in jedem Mitgliedsland der EU einen Beauftragten für die Schadenregulierung benannt. Die Richtlinie schließt alle EU-Mitgliedsstaaten sowie Island, Norw...mehr

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zfs 06/2008, Der Verkehrsun... / b) Überlegungen zu einer Klage im Ausland

Eine Klage im Ausland wird im Zweifel nur unter Einschaltung eines dortigen Rechtsanwalts möglich sein, wodurch zumindest die weiteren Kosten eines Korrespondenzanwalts entstehen. Bei einem rechtsschutzversicherten Geschädigten dürfte sich bzgl. einer Kostenübernahme unter diesem Gesichtspunkt eine frühzeitige Rücksprache empfehlen. Diesem hinzu treten die Mühen einer Überse...mehr

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zfs 06/2008, Der Verkehrsun... / IV. Zusammenfassung

1. Grundsätzliches kommt bei dem Unfall eines deutschten Staatsbürgers im Ausland gem. Art. 40 EGBGB das materielle sachliche Recht des Unfallortes zur Anwendung solange die Parteien nicht die Anwendung eines bestimmten Rechts nach dem Unfall vereinbaren (Art. 42 EGBGB). Eine Ausnahme sieht allerdings Art. 40 Abs. 2 EGBGB vor, wenn beide Parteien ihren ständigen Wohnsitz in ...mehr

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zfs 01/2009, Kein Ausschlus... / 3 Anmerkung

§ 2 Abs. I (2) AUB 88/94 schließt den Versicherungsschutz (unabhängig von einer strafgerichtlichen Verurteilung) für Unfälle aus, die dem Versicherten dadurch zustoßen, dass er vorsätzlich eine Straftat ausführt oder versucht. Dieser Ausschluss ist wirksam (BGH VersR 98, 1410). Die objektiven und subjektiven Voraussetzungen der Strafbarkeit muss dabei der Versicherer beweise...mehr

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zfs 10/2008, Schadensreguli... / 1. 1.1.7. Gutachterkosten

Wird bei einem Verkehrsunfall ein Kfz beschädigt, so steht der gegnerischen Haftpflichtversicherung das Recht zu, den Schaden durch einen eigenen Sachverständigen untersuchen zu lassen. Es empfiehlt sich daher, den Schaden per Einschreiben zeitnah zu melden und eine Frist zur Begutachtung zu setzen, nach deren Ablauf ein eigenes Gutachten in Auftrag gegeben wird. Italienisch...mehr

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zfs 10/2008, Schadensreguli... / 3. Verjährung von Schadensersatzansprüchen

Nach Art. 2947 Abs. 2 CC verjähren Schadenersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall in zwei Jahren. Eine Ausnahme besteht dann, wenn die zugrunde liegende Handlung zugleich eine Straftat darstellt und für die Straftat eine längere Verjährungsfrist läuft. Dann gilt diese auch für die Verjährung der zivilrechtlichen Ansprüche, wenn sie länger als zwei Jahre ist. Die Verjährung b...mehr

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zfs 06/2008, Der Verkehrsun... / a) Überlegungen zu einer Klage im Inland

Eine Klage im Inland ist für den Geschädigten und seinen Anwalt bzgl. der prozessualen Abläufe vorhersehbarer und mit weniger Mühen verbunden. Der Geschädigte wird i.d.R. seine Schilderung des Unfallablaufes persönlich gegenüber dem Gericht abgeben wollen. Bei einer Klage vor einem deutschen Gericht wird der Geschädigte i.d.R. als Partei vom Gericht gem. § 141 ZPO persönlich...mehr

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zfs 08/2009, Musils Poetik des Verkehrsunfalls

Robert Musil beginnt seinen Roman "Der Mann ohne Eigenschaften", einen sog. Reflexionsroman (Sylvio Vietta), der trotz 1810 Seiten ein Fragment geblieben ist, mit dem Bericht eines Autounfalls "an einem schönen Augusttag des Jahres 1913". Ein Lkw erwischt einen Fußgänger, bevor er nach einem vergeblichen Bremsversuch des Fahrers zum Stillstand kommt. Zwei namentlich nicht ge...mehr

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zfs 10/2008, Schadensreguli... / 2. 1. Ersatz von Vermögensschaden der Hinterbliebenen

Als Vermögensschaden der Hinterbliebenen kommt ein Anspruch auf Zahlung von Unterstützungs- oder Unterhaltsleistungen infrage. Dieser Anspruch kann auf eine vorhersehbare Zeit begrenzt sein, wie es der Fall ist bei der Unterhaltsleistung an einen minderjährigen Nachkommen. Der Anspruch erlischt, sobald dieser wirtschaftliche Selbstständigkeit erlangt hat. Der Anspruch kann i...mehr

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zfs 10/2008, Schadensreguli... / 1. 1. Erstattung von Vermögensschäden

Das italienische Rechtssystem kennt im Rahmen von Vermögensschäden neben den reinen Sachschäden auch den Ersatz von Vermögensschäden, die sich aus dauerhafter oder zeitweiliger Invalidität ergeben, wie z.B. Gehaltseinbußen oder entgangenen Gewinn. Trägt der Geschädigte ein Mitverschulden, so ist nach Art. 1227 CC sein gesamter Anspruch um den Mitverschuldensanteil zu kürzen. F...mehr

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zfs 10/2008, Schadensreguli... / 1. 1.1.3. Abschleppkosten

Abschleppkosten für den Transport des unfallbeschädigten Fahrzeuges von der Unfallstelle bis zur nächstgelegenen Werkstatt sind erstattungsfähig.mehr

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zfs 10/2008, Schadensreguli... / 1. 1.1.5. Mietwagenkosten

Diese Kosten werden erstattet, wenn das beschädigte Fahrzeug für berufliche Zwecke des Geschädigten benötigt wird. Bei Privatleuten werden die Kosten erstattet, wenn sie nachweisen, dass sie zwingend auf das Fahrzeug angewiesen waren, z. B., weil sie körperlich behindert sind. In jedem Falle ist der Geschädigte gehalten, die Kosten gering zu halten.mehr

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zfs 10/2008, Schadensreguli... / 1. 1.1.9. Pauschalunkosten

Das italienische Schadensersatzrecht kennt keine Erstattung von Pauschalunkosten. Mehraufwände müssen konkret belegt werden. Allerdings werden häufig "kulanzhalber" ca. 20–25 Euro von der gegenerischen Versicherung übernommen.mehr

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zfs 10/2008, Schadensreguli... / 1. 1.2. Erstattung von Vermögensschäden durch Arbeitsunfähigkeit

Eine Einschränkung der Erwerbsfähigkeit führt zu Gehalts- oder Gewinneinbußen, die nach rein juristischen Parametern zu erstatten sind und für die es keine festen Sätze oder rechtsmedizinischen Barémes gibt.[9] Der Geschädigte hat Anspruch, so gestellt zu werden, wie er ohne das schädigende Ereignis stehen würde. Der Vermögensschaden kann sich aus vorübergehender oder endgülti...mehr

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zfs 10/2008, Schadensreguli... / 1. 2.2. Immaterieller Schaden (danno morale)

Mit dieser Schadensposition soll ein Ausgleich für einen nicht wirtschaftlich messbaren Verlust geschaffen werden, der aus den (vorübergehenden) Schmerzen und Unannehmlichkeiten herrührt. In der Praxis wird sich der Richter bei der Bemessung an dem Schadensbetrag für den Körperschaden orientieren und diesen um eine Quote von ¼ bis ½ erhöhen. Er ist gehalten, den errechneten ...mehr

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zfs 10/2008, Schadensreguli... / 2. Die Rechte von Hinterbliebenen

Im Falle der Tötung eines Menschen spricht das italienische Recht auch den Hinterbliebenen eigene Schadenersatzsprüche auf Ersatz von Vermögensschaden und Nichtvermögensschaden zu. Anspruchsberechtigte sind dabei die Ehegatten und Nachkommen des Getöteten. Weiterhin können auch Nichten und Neffen, Großeltern und Geschwister, Onkel und Tanten etc einen Anspruch haben, aber nu...mehr

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zfs 10/2008, Schadensreguli... / 2. 2. Der Ersatz des Nichtvermögensschadens von Hinterbliebenen

2. 2.1. Körperschaden (danno biologico) Erleidet der Hinterbliebene durch den Tod des nahen Angehörigen psychisch-physiologische Einschränkungen mit Verletzungswert, bestimmt sich der Schadenersatz nach der Bewertung der Verletzung durch den Rechtsmediziner. Zudem kann ein Schadensersatzanspruch aus Billigkeitsgründen zugesprochen werden, wenn der Tod des Angehörigen beim Hint...mehr

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zfs 10/2008, Schadensreguli... / 1. Schadenersatzansprüche des Geschädigten

Die Rechtsgrundlage für Schadensersatzansprüche des Geschädigten ist in den Art. 1223 Abs. 1 und 2056 Abs. 2 CC normiert. Das italienische Schadensersatzrecht unterscheidet zwischen Vermögens- und Nichtvermögensschäden. 1. 1. Erstattung von Vermögensschäden Das italienische Rechtssystem kennt im Rahmen von Vermögensschäden neben den reinen Sachschäden auch den Ersatz von Vermö...mehr

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zfs 10/2008, Schadensreguli... / 1. 1.1.4. Wertminderung

Voraussetzung für einen Schadenersatzanspruch ist, dass die vollständige Wiederherstellung des Fahrzeugs in technischer Hinsicht unmöglich geworden ist oder wegen des Unfallschadens bei der Weiterveräußerung ein geringerer Erlös erzielt wird. Angesichts moderner Reparaturmöglichkeiten kann der Fahrzeugwert nach der Reparatur allerdings höher sein als vorher, dann ist kein Ra...mehr

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zfs 10/2008, Schadensreguli... / 1. 1.1.2. Totalschaden

Bei einem Totalschaden kann der Geschädigte nach Art. 2058 CC die Kosten eines vergleichbaren Ersatzfahrzeuges oder den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes verlangen.mehr

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zfs 10/2008, Schadensreguli... / 1. 1.1.6. Nutzungsausfall

Die prinzipielle Erstattungsfähigkeit des Nutzungsausfalls beruht auf der Entscheidung des Obersten Gerichts v. 3.3.1958, Nr. 70898 betreffend ein Nutzfahrzeug. Ausgehend von dieser Entscheidung hat die Rechtsprechung die Erstattungsfähigkeit des Nutzungsausfalls auch auf Privatfahrzeuge ausgedehnt.[8] Der zeitliche Umfang ist beschränkt auf die normale Reparaturdauer. Gezahl...mehr

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zfs 10/2008, Schadensreguli... / 1. 1.1.8. Selbstbeteiligung bei Vollkasko

Bei Inanspruchnahme der Vollkaskoversicherung stellt die Selbstbeteiligung eine erstattungsfähige Schadensposition dar.mehr

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zfs 10/2008, Schadensreguli... / 1. 1.1.10. Schadensfinanzierungskosten

Nimmt der Geschädigte einen Kredit in Anspruch, um sein Fahrzeug reparieren zu lassen, sind die hierfür anfallenden Kosten nicht erstattungsfähig. Der Geschädigte kann üblicherweise nur die gesetzlichen Zinsen ab dem Zeitpunkt des Verzugseintritts verlangen.mehr

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zfs 10/2008, Schadensreguli... / 1. 2.3. Entschädigung für entgangene Lebensfreude (danno esistenziale)

Hierunter versteht die italienische Rechtsprechung eine eigene Schadensposition, die vom Ersatz für Körperschäden und dem Ersatz des immateriellen Schadens abzugrenzen ist. Voraussetzung für einen Schadensersatzanspruch ist die Verletzung von verfassungsmäßig garantierten Gütern. Gewährt wird Schadenersatz für einen rein psychischen Schaden, entstanden durch den Verlust der L...mehr

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zfs 10/2008, Schadensreguli... / 2. 2.1. Körperschaden (danno biologico)

Erleidet der Hinterbliebene durch den Tod des nahen Angehörigen psychisch-physiologische Einschränkungen mit Verletzungswert, bestimmt sich der Schadenersatz nach der Bewertung der Verletzung durch den Rechtsmediziner. Zudem kann ein Schadensersatzanspruch aus Billigkeitsgründen zugesprochen werden, wenn der Tod des Angehörigen beim Hinterbliebenen eine Verschlechterung des G...mehr

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zfs 05/2009, Nachweis des N... / Aus den Gründen

Aus den Gründen: „Die Berufung des Klägers ist teilweise, die Anschlussberufung der Beklagten ist nicht begründet. Dem Kläger sind die geltend gemachten Kosten für den Erwerb des behindertengerechten Fahrzeugs in der unstreitigen Höhe von 8.815,83 EUR zu ersetzen. Die Prozessbevollmächtigten der Parteien haben im Senatstermin am 4.10.2007 klargestellt, dass insoweit kein außer...mehr

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zfs 05/2009, Nachweis des N... / Sachverhalt

Der Kläger wurde im Alter von 14 Jahren auf Grund eines von dem Beklagten zu 1) der bei der Beklagen zu 2) haftpflichtversichert ist, verschuldeten Verkehrsunfalls querschnittsgelähmt. Die Parteien schlossen am 1.3.1993 einen gerichtlichen Vergleich, in dem die Beklagten sich verpflichteten, dem Kläger alle materiellen Schäden aus dem Verkehrsunfall zu ersetzen. Die Beklagte...mehr

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AGS 11/2009, Erstattungsfäh... / 1 Aus den Gründen

Die Klage ist aus dem rechtlichen Gesichtspunkt des Schadenersatzes aus §§ 7 StVG, 823, § 249 BGB i.V.m. § 3 PflVG aus dem Verkehrsunfallereignis zwischen einem an einen Kunden der Klägerin vermieteten Fahrzeug und dem Fahrzeug eines Beklagten versicherten Fahrzeughalters im vollen Umfang begründet. 1. Die alleinige Haftung des bei der Beklagten versicherten Unfallgegners st...mehr

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zfs 09/2008, Sofortige Fäll... / Aus den Gründen

ebenso AG Dortmund, Urt. v. 22.4.2008 – 428 C 1173/07: “Die Klage ist im wesentlichen Umfange begründet. Dem Kläger steht ein Anspruch auf Erstattung der gesamten Reparaturkosten gegen die Beklagte zu. Der Auffassung der Beklagten, ein solcher Ersatzanspruch sei noch nicht fällig, so lange eine Frist von sechs Monaten nach dem Verkehrsunfall noch nicht abgelaufen sei, kann nic...mehr

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zfs 06/2009, Kein Nachweis ... / Aus den Gründen

Aus den Gründen: „Die zulässige, insbesondere frist- und formgerecht eingelegte und begründete Berufung des Klägers hat keinen Erfolg. Das Landgericht hat mit Recht das Bestehen der mit der Klage verfolgten Ansprüche auf Zahlung eines weiteren Schmerzensgeldes, auf Ersatz des Verdienstausfalls und auf Feststellung der Verpflichtung der Beklagten zur Ersatzpflicht künftiger a...mehr

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zfs 02/2008, Fahrradhelm er... / Statistische Zahlen

Wer jemanden kennt, der auf Grund des Nichttragen des Helms nun in einer Lebenssituation ist, in der er vor dem Unfall nicht war, wäre wohl eher froh darüber, wenn er einen Helm getragen hätte. Das Statistische Bundesamt[18] hat folgende Zahlen veröffentlicht: Verletzte Fahrradfahrer: 2003: 75.659 2004: 73.162 2005: 77.859 2006: 82.315 Getötete Fahrradfahrer: 2003: 616 2004: 475 2005:...mehr

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zfs 10/2008, Schadensreguli... / 1. 1.1.1. Reparaturkosten

Die Reparaturkosten können durch Reparaturrechnung oder Kostenvoranschlag belegt werden. Der Beweiswert der Unterlagen steht im Ermessen des Gerichts.[4] Es obliegt dem Richter, zu würdigen, inwieweit die geltend gemachten Kosten objektiv notwendig waren. Nur die objektiv nötigen Reparaturkosten sind erstattungsfähig. Sind höhere Kosten angefallen, hat der Geschädigte gegen ...mehr

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zfs 10/2008, Schadensreguli... / 1. 1.2.2. Vermögensschaden wegen dauerhafter Arbeitsunfähigkeit

Sie setzt voraus, dass der Geschädigte auf Grund der unfallbedingten Verletzungen endgültig an jeglicher Erwerbstätigkeit oder an der Ausübung bestimmter Tätigkeiten gehindert ist und eine Kausalitätskette zwischen Verletzungshandlung und Verletzung sowie zwischen Verletzung und Arbeitsunfähigkeit besteht. Die Beweislast hierfür liegt beim Geschädigten (vgl. Art. 2697 CC), d...mehr

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zfs 10/2008, Schadensreguli... / 1. 2. Nichtvermögensschaden

Italienische Rechtsprechung und Lehre haben mühevoll die nichtvermögensrechtliche Natur des Körperschadens herausgearbeitet, die im Gesetz 5 v. März 2001, Nr. 57, eine Kodifikation erfahren hat. Der Vermögensschaden muss getrennt von den Folgen der Gesundheitsverletzung betrachtet werden.[15] Der Nichtvermögensschaden umfasst diejenigen Schäden, die aus einer Verletzung oder e...mehr

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zfs 10/2008, Schadensreguli... / 2. 2.2. Immaterieller Schaden (danno morale)

Der Anspruch auf Erstattung des immateriellen Schadens der Hinterbliebenen ergibt sich zum einen daraus, dass durch den Tod des Familienmitgliedes zum einen die Unversehrtheit der Familie zerstört wurde. Diese Unversehrtheit im täglichen Leben des Opfers und der Familienangehörigen hat Verfassungsrang entsprechend den Art. 2, 3, 29, 30, 31 und 36 der italienischen Verfassung...mehr

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zfs 10/2008, Schadensreguli... / 1. 1.1. Behandlung von Sachschäden

Der Geschädigte ist in Bezug auf Sachschäden so zu stellen, wie er ohne das schädigende Ereignis stünde – und zwar durch Wiederherstellung oder Geldleistung. Geeignete Beweismittel für die Schadensentstehung sind Zeugenaussagen, gerichtlicher Augenschein, ein Schuldanerkenntnis des Schädigers,[3] ein behördlicher Unfallbericht oder das Protokoll eines nach Art. 3 des Gesetzes...mehr

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zfs 10/2008, Schadensreguli... / 1. 1.3. Ausgleich für Chancenverlust

Die unfallbedingte Verletzung kann zur Folge haben, dass der Geschädigte in seinem beruflichen Fortkommen gehindert ist. Ihm können Nachteile entstehen, obwohl er seiner Arbeit wie gewohnt nachgeht, denn Gegenstand des Ersatzanspruches ist ein Karrieresprung.[12] Die Höhe des Schadens kann dadurch ermittelt werden, dass z.B. die nicht realisierten Einkünfte errechnet oder das...mehr

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zfs 10/2008, Schadensreguli... / 1. 1.2.1. Vermögensschaden wegen vorübergehende Arbeitsunfähigkeit

Beim Vermögensschaden auf Grund zeitweiser Arbeitsunfähigkeit muss zwischen Angestellten und Freiberuflern unterschieden werden: Bei Angestellten kann sich ein Vermögensschaden daraus ergeben, dass die vom Arbeitgeber oder vom Sozialversicherungsträger geleisteten Zahlungen nicht den gesamten Betrag des üblicherweise bezogenen Gehalts abdecken werden.[10] Der Schädiger muss d...mehr

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zfs 10/2008, Schadensreguli... / 1. 2.1. Körperschaden (danno biologico)

Die Definition des Körperschadens ist in Art. 3 L. 57/2001 enthalten. Der Körperschaden muss nach italienischem Recht durch einen Rechtsmediziner festgestellt werden. Dieser bewertet die Verletzungen, seien sie rein körperlicher oder auch psychischer Natur, mit Invaliditätspunkten, soweit es sich um einen Dauerschaden handelt. Kommt der Sachverständige dabei z.B. zum Schluss,...mehr

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zfs 10/2008, Schadensreguli... / 2. 2.3. Entschädigung für entgangene Lebensfreude (danno esistenziale)

Diese Schadensposition steht auch den Hinterbliebenen zu. Die Bemessung hat auf Grund billigen Ermessens zu erfolgen, wobei die Intensität der Familienbande, das Zusammenleben sowie weitere Umstände des Einzelfalls herangezogen werden müssen. Eine schematische Berechnung durch Verdoppelung des Betrages für den Körperschaden verbietet sich. Entsprechenden Tendenzen der Unterg...mehr

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zfs 10/2008, Schadensreguli... / 4. Kosten der Rechtsverfolgung

Bei der Erstattung von Kosten für die Rechtsverfolgung muss zwischen den Kosten eines Gerichtsverfahrens und außergerichtlichen Kosten unterschieden werden. Hinsichtlich der Gerichtskosten sieht Art. 91 der Prozessordnung vor, dass der Richter im Endurteil die unterlegene Partei dazu verurteilt, die Kosten zu tragen und die Verfahrenskosten sowie die außergerichtlichen Kosten...mehr

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zfs 09/2009, Feststellungsk... / Aus den Gründen

Aus den Gründen: „… A. 1. Die Klage auf Feststellung, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger wegen des Verkehrsunfalls vom 14.6.2003 bedingungsgemäßen Kraftfahrzeughaftpflichtversicherungsschutz zu gewähren, ist unzulässig, weil das gem. § 256 Abs. 1 ZPO erforderliche Feststellungsinteresse entfallen ist. Denn die Beklagte hat Widerklage erhoben, mit der sie den auf d...mehr

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zfs 10/2008, Notwendigkeit ... / Aus den Gründen

[4] “I. Das Berufungsgericht ist der Auffassung, dass die von der Klägerin geklagten Beschwerden nicht auf den Verkehrsunfall zurückzuführen seien. Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme sei das Beklagtenfahrzeug mit einer Kollisionsgeschwindigkeit von etwa 5 bis 8 km/h aufgefahren. Dadurch sei der Pkw der Klägerin um ca. 5 bis 6 km/h beschleunigt worden. 6 km/h sei auf Grund ...mehr

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zfs 07/2011, Stillschweigen... / III. Haftungsausschlüsse bei Gefälligkeitsfahrten

Gefälligkeitsfahrten sind nicht nur Fahrten, die ein Fahrer ohne rechtliche Bindung aus reiner kameradschaftlicher Verbundenheit unternimmt, sondern auch solche, die aufgrund eines ausdrücklichen Auftrags unentgeltlich durchgeführt werden.[23] Unterschieden werden somit die Fälle mit Rechtsbindungswillen von denen ohne einen solchen Willen. Wie bei den sonstigen Gefälligkeit...mehr

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zfs 04/2011, Grenzen und Be... / e) Europarechtliche Aspekte

Die Reduzierung der Ansprüche des Halters eines Kraftfahrzeugs durch die Betriebsgefahr beschäftigt derzeit auch den EuGH. In einem Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal da Relação Porto (Portugal), eingereicht am 30.11.2009 – Manuel Carvalho Ferreira Santos/Companhia Europeia de Seguros, S. A., (Rechtssache C-484/09) – wird an den EuGH die Frage gestellt, ob die Haftungsr...mehr