Diese Kosten werden erstattet, wenn das beschädigte Fahrzeug für berufliche Zwecke des Geschädigten benötigt wird. Bei Privatleuten werden die Kosten erstattet, wenn sie nachweisen, dass sie zwingend auf das Fahrzeug angewiesen waren, z. B., weil sie körperlich behindert sind.

In jedem Falle ist der Geschädigte gehalten, die Kosten gering zu halten.

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